Budgetfähige en für berufliche Teilhabe (außer WfbM-en) Budgetfähige en der Bundesagentur für Arbeit Alle Teilhabeleistungen nach 33 sind budgetfähig, insoweit die Arbeitsagentur als Rehabilitationsträger für sie zuständig ist. Dazu gehören u.a. Hilfen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes einschließlich en zur Beratung und Vermittlung, Trainingsmaßnahmen und Mobilitätshilfen Berufsvorbereitung einschließlich einer wegen der Behinderung erforderlichen Grundausbildung berufliche Anpassung und Weiterbildung berufliche Ausbildung Gründungszuschuss die Übernahme von erforderlichen Unterkunfts- und Verpflegungskosten, aber auch z.b. von Lehrgangskosten, Prüfungsgebühren, Lernmittel, Arbeitskleidung und Arbeitsgerät Kraftfahrzeughilfe Arbeitsassistenz Kosten für erforderliche Hilfsmittel, technische Arbeitshilfen oder der Beschaffung, der Ausstattung und der Erhaltung einer behinderungsgerechten Wohnung in angemessenem Umfang medizinische, psychologische und pädagogische Hilfen, soweit diese en im Einzelfall zur Teilhabe am Arbeitsleben im Sinne des 33 erforderlich sind. Nähere Bestimmungen zu den einzelnen en sind in 33 nachzulesen. 40
Weitere budgetfähige en der BA nach können der folgenden Übersicht entnommen werden. 53 Haushaltshilfe Kinderbetreuung Reisekosten/Pendelfahrten Familienheimfahrten Fahrtkostenhilfe Trennungskostenbeihilfe 54 i. V. m. 18 Abs. 1 SGB IV Gilt sowohl für 83 SGB III als auch für 54 Abs. 3 53 Abs. 4 53 Abs. 2 53 Abs. 2 i. V. m. 54 Abs. 4 SGB III 53 Abs. 2 i. V. m. 54 Abs. 5 SGB III Budgetfähige en der Bundesagentur für Arbeit nach dem SGB III 54 sind beispielsweise: allgemeine Reha-en besondere Reha-en Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich (BBB) einer WfbM ergänzende en 100 SGB III 103 SGB III 102 Abs. 2 SGB III 102 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGB III Budgetfähige en der Sozialhilfeträger en der Teilhabe am Arbeitsleben Besuch einer WfbM Besuch einer Tagesförderstätte 53, 54, 56 SGB XII i.v.m. 41 Hilfe zum Besuch einer Hochschule 53, 54 Abs. 1 Ziffer 2 SGB XII Hilfen zur Kommunikation und Information Gebärdendolmetscher Hilfen zur Verständigung mit der Umwelt 17 SGB I, 19 SGB X, 53, 54 SGB XII i.v.m. 55, Abs. 2 Ziffern 4 und 57 SGB IX 53 Vgl. Dühr (2007) 54 Vgl. ebd. 41
en zur Mobilität: Assistenz Begleitung Fahrtkosten Mobilitätshilfen 53, 54 SGB XII i.v.m. 55, 58 en zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft Hilfen zum Erwerb praktischer Kenntnisse und Fertigkeiten Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben 53, 54 SGB XII i.v.m. 55 Abs. 2 Ziffern 3 und 7, 58 Budgetfähige en der Rentenversicherung en der Berufsvorbereitung sowie der beruflichen Anpassung und Weiterbildung 33 Abs. 3 Nr. 2 und 3 Kfz-Hilfe in Form der Erstattung der Kosten für die Beschaffung eines behinderungsgerechten Kfz bzw. für eine Zusatzausstattung und Fahrerlaubnis 33 Abs. 8 Nr. 1 i.v.m. 4 ff. KfzHV Beförderungskosten im Rahmen von Kfz- Hilfeleistungen 33 Abs. 8 Nr. 1 i.v.m. 9 Abs. 1 Satz 2 KfzHV Arbeitsassistenz zur Erlangung eines Arbeitsplatzes Reisekosten Gebärdensprachdolmetscher Wohnungshilfe Rehabilitationssport und Funktionstraining Haushaltshilfe und Kinderbetreuungskosten 33 Abs. 8 Nr. 3 i.v.m. Satz 2 bis 4 28 SGB VI i.v.m. 44 Abs. 1 Nr. 5 und 6 53 17 Abs. 2 SGB I i.v.m. 19 Abs. 1 SGB X 33 Abs. 8 Nr. 6 28 SGB VI i.v.m. 44 Abs. 1 Nr. 3 und 4 28 SGB VI i.v.m. 44 Abs. 1 Nr. 6 und 54 42
Budgetfähige en der Unfallversicherung (zusätzliche) Reisekosten bei en zur Teilhabe am Arbeitsleben Hilfsmittel (z.b. Kauf, Änderungen, Instandsetzung, Betriebskosten) Haushaltshilfe / Kinderbetreuung (Betriebshilfe) Lehr- und Lernmittel, Arbeitskleidung Ergänzende en: Fahrtkosten Haushaltshilfe/Kinderbetreuung Lehrmittel Mietzuschuss Bewerbungskosten Schulische Reha: Nachhilfeunterricht Stützunterricht Schulbegleiter Schulfahrten Beförderungskosten im Rahmen der Kfz-Hilfe Arbeitsassistenz Gebärdensprachdolmetscher 33 Abs. 7 (Kosten für Unterkunft und Verpflegung) 35 Abs. 1 SGB VII i.v.m. 33 Abs. 8 Nr. 4 u. 5 SGB IX 54 (und als ergänzende nach 39 Abs. 1 Nr. 2 SGB VII) Abs. 7 Nr. 2 43 SGB VII i.v.m. 53 54 33 Abs. 7 33 Abs. 3 Nr. 1 35 Abs. 2 SGB VII i.v.m. 53 Abs. 3 Nr. 1 Abs. 8 Nr. 3 u. Nr. 1 55 Abs. 2 Nr. 4 Sonstige en zur Erreichung und zur Sicherstellung des Erfolges der zur med. Reha und zur Teilhabe ( 39 Abs. 1 Nr. 2 SGB VII) z.b.: Hilfe im Haushalt Betreuung, Beaufsichtigung und Pflege unfallverletzter Kinder Sonstiges für Hilfen, die nicht alltäglich benötigt werden 39 Abs. 1 Nr. 2 SGB VII 43
Budgetfähige en der Integrationsämter Technische Arbeitshilfen (Beschaffung, Wartung, Instandsetzung, Ausbildung im Gebrauch, Ersatzbeschaffung, Anpassung an die technische Weiterentwicklung) Zum Erreichen des Arbeitsplatzes (Beschaffung eines Kfz, behinderungsbedingte Zusatzausstattung, Erlangung einer Fahrerlaubnis) Zur Teilnahme an Maßnahmen zur Erhaltung und Erweiterung beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten a), 19 SchwbAV b) 20 SchwbAV i.v.m. den Vorschriften der Kraftfahrzeughilfe- Verordnung (KfzHV) (grds. nur Beamte/innen und Selbstständige) e) 24 SchwbAV Unterstützung in besonderen Lebenslagen Arbeitsassistenz (zur Sicherung bestehender Beschäftigungsverhältnisse) Zur Gründung und Erhaltung einer selbständigen beruflichen Existenz f) 25 SchwbAV 102 Abs. 4, 17 Abs. 1 a SchwbAV i.v.m. den Empfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) zur Erbringung finanzieller en zur Arbeitsassistenz schwerbehinderter Menschen gemäß 102 Abs. 4 und den Empfehlungen der BIH zur Übernahme von Kosten für Gebär- densprach-dolmetscher/innen- en c) 21 SchwbAV, 21 Abs. 1 SchwbAV, 21 Abs. 4 SchwbAV Eine umfassende Übersicht über budgetfähige en insgesamt bieten die Handlungsempfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) von 2009. 44