Erläuterungsbericht zur 2-dimensionalen Abflussberechnung

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Transkript:

Vorhaben: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Sondergebiet Einzelhandel Bamberger Straße Einfacher Bebauungsplan Mischgebiet Bamberger Straße Bad Königshofen im Grabfeld Gew. II, Fränkische Saale Zweidimensionale hydraulische Berechnung Seite 1 von 15 Vorhabenträger: Bernd Zehner Bahnhofstraße 14 97631 Bad Königshofen Erläuterungsbericht zur 2-dimensionalen Abflussberechnung Bad Steben, 25.11.2019 Matthias Köhler, Diplomingenieur

Seite 2 von 15 Inhaltsverzeichnis 1. Aufgabenstellung 2. Ausgangssituation und Untersuchungsgebiet 3. Geplante Maßnahmen 4. Vorgehensweise 5. Auswertung der Berechnungsergebnisse 5.1 Vorbemerkungen 5.2 Ergebnisse Lastfall HQ 100 Fränkische Saale 5.3 Sensitivitätsanalyse Toleranz Anlagen: Anlage 1: Anlage 1.1: Anlage 1.2: Bebauungspläne und Konzeptplan Vorhabenbezogener Bebauungsplan Sondergebiet Einzelhandel Bamberger Straße, Entwurfsverfasser: Bautechnik Kirchner, Planungsbüro für Bauwesen vom 22.11.2018 Einfacher Bebauungsplan Mischgebiet Bamberger Straße, Entwurfsverfasser: Bautechnik Kirchner, Planungsbüro für Bauwesen vom 22.11.2018 Anlage 1.3: Konzeptplan des Büros ArcDesign vom 14.10.2019 Anlage 2: Karte mit Darstellung der Berechnungsergebnisse und der ausbaubedingten Veränderungen im Untersuchungsgebiet für folgende Planungs- und Ausgangssituationen: Ausgangssituation: Abflussmodell Fränkische Saale vom Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen, ergänzt um Nachvermessung vom 02.05.2018 und 29.10.2018 Planungssituation: Abflussmodell ergänzt um den Konzeptplan des Architekten- und Ingenieurbüros ArcDesign, Gerolzhofen vom 14.10.2019 Anlage 2.1: Anlage 2.2: Anlage 2.3: Anlage 2.4: Anlage 2.5: Anlage 2.6: Anlage 2.7: Darstellung: Wassertiefen im Istzustand HQ 100 Fränkische Saale Darstellung: Differenzen der Wasserspiegellagen zwischen Planzustand und Istzustand bei HQ 100 Fränkische Saale Darstellung: Überlagerung der Überschwemmungsgrenzen Planzustand und Istzustand bei HQ 100 Fränkische Saale Darstellung: Fließgeschwindigkeiten im Planzustand bei HQ 100 Fränkische Saale Darstellung: Planzustand: Differenzen der Fließgeschwindigkeiten zwischen Planzustand und Istzustand bei HQ 100 Fränkische Saale Darstellung: Veränderung der Strömungsverhältnisse Planzustand und Istzustand bei HQ 100 Fränkische Saale Darstellung: Wassertiefen im Planzustand bei HQ 100 Fränkische Saale Anlage 2.8: Darstellung: Beurteilung Personenflutsicherheit im Planzustand bei HQ 100 Fränkische Saale

1. Aufgabenstellung Seite 3 von 15 Die Stadt Bad Königshofen im Grabfeld plant die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Sondergebiet Einzelhandel Bamberger Straße und des Einfachen Bebauungsplanes Mischgebiet Bamberger Straße. Die Entwurfsbearbeitung erfolgt durch das Büro Bautechnik Kirchner, Oerlenbach. Der Vorhaben- und Erschließungsplan bzw. der Konzeptplan für das Verfahren wurden durch das Büro ArcDesign in Gerolzhofen erstellt. Das Bebauungsgebiet liegt im Einflussbereich der Fränkischen Saale (Gewässer 2. Ordnung). Zweidimensionale hydraulische Berechnungen für ein 100-jährliches Hochwasser (HQ 100 ) der Fränkischen Saale ergaben, dass das Bebauungsplangebiet teilweise im faktischen Überschwemmungsgebiet eines HQ 100 der Fränkischen Saale liegt (siehe Kapitel 2). Mit Hilfe zweidimensionaler Abflussberechnungen wurde für das Bemessungshochwasser HQ 100 untersucht, ob folgende Ausnahmetatbestände nach 78 WHG Absatz 2 erfüllt werden: ausnahmsweise zulassen, wenn 3. eine Gefährdung von Leben oder Gesundheit oder erhebliche Sachschäden nicht zu erwarten sind, 4. der Hochwasserabfluss und die Höhe des Wasserstandes nicht nachteilig beeinflusst werden, 5. die Hochwasserrückhaltung nicht beeinträchtigt und der Verlust von verloren gehendem Rückhalteraum umfang-, funktions- und zeitgleich ausgeglichen wird, 6. der bestehende Hochwasserschutz nicht beeinträchtigt wird, 7. keine nachteiligen Auswirkungen auf Oberlieger und Unterlieger zu erwarten sind, 8. die Belange der Hochwasservorsorge beachtet sind und 9. die Bauvorhaben so errichtet werden, dass bei dem Bemessungshochwasser nach 76 Absatz 2 Satz 1, das der Festsetzung des Überschwemmungsgebietes zugrunde liegt, keine baulichen Schäden zu erwarten sind. Außerdem wurde eine Retentionsraumbilanz erstellt und die Wasserspiegel für eine hochwasserangepasste Bauweise wurden angegeben.

2. Untersuchungsgebiet und Ausgangssituation Seite 4 von 15 Das Untersuchungsgebiet für die hydraulische Berechnung umfasst den Geltungsbereich der Bebauungspläne zzgl. eines erweiterten Modellbereichs von 500 m nach ober- und unterstrom für die Darstellung der Auswirkungen des Vorhabens auf Dritte bzw. auf das Abflussverhalten. Das Gewässer 2. Ordnung Fränkische Saale fließt südlich des Vorhabengebietes bzw. der Altstadt von Bad Königshofen von Ost nach West. Westlich des Vorhabengebietes münden die Gewässer 3. Ordnung Störaugraben und Weißbach als rechtsseitiger Zufluss in die Fränkische Saale. Nördlich des Bebauungsplangebietes verläuft ein weiterer Graben. Das nahe der Altstadt befindliche ehemalige Büttner-Bräu-Areal an der Bamberger Straße liegt seit Jahren überwiegend brach. Es soll aufgrund seiner städtebaulich günstigen Lage einer neuen Nutzung zugeführt werden. Das Überschwemmungsgebiet an der Fränkischen Saale in der Gemarkung Königshofen im Grabfeld wurde am 18.11.1958 festgesetzt. Im Jahr 2010 wurde das Überschwemmungsgebiet durch eine hydraulische Modellierung neu ermittelt. Das neu ermittelte Überschwemmungsgebiet ist im Bereich der Bamberger Straße deutlich größer als das festgesetzte Überschwemmungsgebiet (siehe Abbildung 1). Das überplante Gelände liegt somit teilweise im Bereich des faktischen Überschwemmungsgebietes der Fränkischen Saale. Im Rahmen der hydraulischen Berechnungen zu den beiden Bebauungsplänen bzw. der Revitalisierung des ehemaligen Büttner-Bräu-Areals wurde das Modell des WWA Bad Kissingen im Geltungsbereich der Bebauungspläne und in den angrenzenden Gewässerbereichen auf Grundlage von terrestrischen Vermessungen verfeinert und neu berechnet. Daher weicht das Überschwemmungsgebiet des vorliegenden hydraulischen Nachweises in Teilbereichen vom faktischen Überschwemmungsgebiet ab. Abbildung 1: Auszug Bayern Atlas; Wassertiefen HQ 100 im Untersuchungsgebiet (2010) und festgesetztes Überschwemmungsgebiet 1958 (schraffiert)

Seite 5 von 15 Der Hochwasserabfluss im Bestand lässt sich wie folgt beschreiben: Wie in der Anlage 2.1 Wassertiefen im Istzustand Lastfall HQ 100 Fränkische Saale dargestellt, fließt der Hauptabfluss der Hochwasserwelle HQ 100 südlich des Vorhabengebietes über die Bogenbrücke ab. Der Abflussquerschnitt des historischen Brückenbauwerks ist nicht ausreichend leistungsfähig. Es kommt zu einem Aufstau nach oberstrom/osten. In Folge des Aufstaus wird der L-fömig, vom hochwasserfreien Gelände im Norden beim Entwässerungsgraben bis oberhalb Bamberger Straße, verlaufende Erdwall (siehe lila schraffierte Fläche in Anlage 2.1) in Teilbereichen überströmt. Das Hochwasser überflutet dann das ehemalige Büttner-Bräu-Areal und fließt dem Graben am nördlichen Rand des Bebauungsplangebietes Mischgebiet Bamberger Straße zu (siehe Anlage 2.6 Veränderung der Strömungsverhältnisse Planzustand und Istzustand bei Lastfall HQ 100 Fränkische Saale). 3. Geplante Maßnahmen Um die nahe der Altstadt, innerhalb der bestehenden Bebauung, liegende Brachfläche adäquat zu nutzen, plant die Stadt Bad Königshofen im Grabfeld die Aufstellung folgender Bebauungspläne: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Sondergebiet Einzelhandel Bamberger Straße Einfacher Bebauungsplan Mischgebiet Bamberger Straße Für die Geltungsbereiche der Bebauungspläne sieht der Konzeptplan (Entwurfsbearbeitung Arc Design) vor, auf dem südlichen Teil des Gesamtareals (Bereich Sondergebiet) einen Drogeriemarkt und einen Lebensmittelversorger zu errichten. Im nördlichen Bereich soll das Mischgebiet entstehen. 4. Vorgehensweise Für das Bearbeitungsgebiet lag das zweidimensionale Abflussmodell der Fränkischen Saale des Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen vor. Um den Detailierungsgrad des Modells zu erhöhen, wurde in das Modell des WWA Bad Kissingen die Entwurfsvermessung des Untersuchungsgebiets eingearbeitet. Erste hydraulische Berechnungen zeigten, dass für die Bearbeitung der Aufgabenstellung weitere terrestrische Vermessungen im Bereich der historischen Bogenbrücken in der Bamberger Straße und entlang des Grabens am nördlichen Rand des Vorhabengebietes erforderlich waren. Auch diese Vermessung wurde in das Modell des WWA Bad Kissingen einmodelliert.

Seite 6 von 15 Die Rauhigkeitsbeiwerte wurden aus dem Modell des WWA Bad Kissingen übernommen. Dabei wurden folgende Werte gewählt: Nutzung id kst Fränkische Saale : 16 30 m 1/3 /s Wallgraben : 24 20 m 1/3 /s Straße, Weg : 33 35 m 1/3 /s Ackerland : 59 22 m 1/3 /s Bebauung : 04 16 m 1/3 /s Wald : 03 15 m 1/3 /s Grünland : 57 25 m 1/3 /s Stillgewässer : 18 33 m 1/3 /s Uferstreifen : 13 12 m 1/3 /s Verkehrsfläche : 29 35 m 1/3 /s Material 39 : 39 32 m 1/3 /s Material 37 : 37 35 m 1/3 /s Material 35 : 35 35 m 1/3 /s Material 15 : 15 30 m 1/3 /s Material 11 : 11 12 m 1/3 /s Material 81 : 81 25 m 1/3 /s Material 73 : 73 20 m 1/3 /s Material 81 : 81 25 m 1/3 /s Material 83 : 83 30 m 1/3 /s Material 07 : 07 20 m 1/3 /s Die hydrologischen Ausgangsdaten (Scheitelwerte) wurden vom Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen vorgegeben und für HQ 100 wie folgt definiert: Fränkische Saale vor Einmündung Weißbach (HQ 100 ) Weißbach an der Einmündung in die Fränkische Saale (HQ 100 ) Gesamtabfluss Fränkische Saale am Pegel Bad Königshofen gemäß Abflussmodell (HQ 100 ) Q = 19 m³/s Q = 8 m³/s Q = 27 m³/s Mit den angegebenen Scheitelwerten wurden stationäre Berechnungen für den Istzustand durchgeführt. Die Ergebnisse sind in Anlage 2.1 (Wassertiefenkarte HQ 100 Bestand Lastfall Fränkische Saale) dargestellt. Das vorbeschriebene Modellgebiet wird im Folgenden als Bestandsmodell bezeichnet.

Seite 7 von 15 Aufbauend auf den Ergebnissen der Bestandsberechnung sowie der vorliegenden Bebauungspläne einschl. Vorhaben- und Erschließungsplan bzw. Konzeptplan wurde ein hydraulisches Konzept zur Umsetzung des Vorhabens gemäß der Ausnahmetatbestände des 78 WHG erarbeitet. Dazu wurden die Maßnahmen aus den Bebauungsplänen bzw. dem Konzeptplan (neue Gebäude, Parkplätze, Abgrabungen und Auffüllungen) in verschiedenen Varianten in das Bestandsmodell einmodelliert und für jede Variante stationäre Berechnungen durchgeführt. Um zu berechnen und darzustellen, wie sich die geplanten baulichen Maßnahmen auf die Hochwassersituation auswirken, wurden alle Ergebnisse der hydraulischen Bestands- und Ausbauberechnungen in ein Geographischen Informationssystems (GIS) übertragen. Dort wurden für alle untersuchten Varianten Vergleichsberechnungen (Ausbau - Bestand) vorgenommen. Die Darstellung der Veränderungen bildet die Grundlage für die Beurteilung, ob in Folge der Baumaßnahme der Hochwasserabfluss und die Hochwasserrückhaltung wesentlich beeinträchtigt werden. Der erste Ansatz des hydraulischen Konzeptes war es, durch geeignete Maßnahmen, wie z. B. Aufschüttungen oder Hochwasserschutzmaßnahmen, das Vorhabensgebiet bis zum Bemessungshochwasser HQ 100 zu schützen und somit die im 78 Abs. (2) geforderten Ausnahmetatbestände zu erfüllen. Die Ergebnisse der Vergleichsberechnung Ausbaumodell Hochwasserschutz mit dem Bestandsmodell zeigen jedoch, dass infolge der angedachten Hochwasserschutzmaßnahmen der Hochwasserabfluss in Richtung Süden abgedrängt und im Umgriff der historischen Bogenbrücke zu deutlich erhöhten Wasserständen führt (siehe Abbildung 2). Abbildung 2: Differenz der Wasserspiegel zwischen Planzustand und Istzustand (rote und gelbe Punkte Wasserspiegelerhöhungen)

Seite 8 von 15 Da ein Hochwasserschutz des gesamten Areals nach 78 WHG aufgrund der Verschlechterung für Dritte nicht genehmigungsfähig ist, wurde in iterativen Planungs- und Rechenschritten eine Lösung erarbeitet, die alle Ausnahmetatbestände nach 78 WHG erfüllt. Diese sieht vor, abflusswirksame Bruchkanten in Lage und Höhe zu erhalten, Teile des Areals, in denen keine erheblichen Sachschäden zu erwarten sind, bei HQ 100 zu überfluten und geplante Gebäude bzw. Anlagen, an denen große Umwelt- oder Sachschäden entstehen können, hochwasserangepasst zu errichten. Durch den Bau des Parkplatzes wird in den von West nach Ost verlaufenden Wall am südlichen Ende des Planungsgebietes eingegriffen. Diese Veränderung muss durch die Höhenlage des neuen Parkplatzes und eine in den Plänen als rote Linie dargestellte Kompensationsmaßnahme ausgeglichen werden. Die Kompensation kann in Form eines Walles, einer Mauer oder durch die Höherlegung von Flächen erfolgen. Dabei ist eine Höhe von ca. 272,15 mnhn einzuhalten. Die Bewertung der Gefährdung von Leben oder Gesundheit erfolgte auf Grundlage der Arbeitshilfe Hochwasser- und Starkregenrisiken in der Bauleitplanung (Herausgeber: Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz und Bayerisches Staatsministerium für Bauen, Wohnen und Verkehr). Die Einflüsse auf die Hochwasserrückhaltung und den Retentionsraum wurden durch Erstellung einer Retentionsraumbilanz bewertet und falls erforderlich, Retentionsraumausgleichsmaßnahmen erarbeitet. In das Ausgangsmodell wurde der Konzeptplan (Stand 14.10.2019) einmodelliert und ebenfalls stationär berechnet. Dieses Modell wird nachfolgend als Planungsmodell bezeichnet und liefert die Ergebnisse für den Planzustand. 5. Auswertung 5.1 Vorbemerkungen Nach 78 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) kann die zuständige Behörde Vorhaben im Überschwemmungsgebiet zulassen, wenn bestimmte Ausnahmetatbestände erfüllt sind. Einige dieser Ausnahmetatbestände sind hydraulische Fragestellungen (siehe Kapitel 1). Für die Beurteilung dieser hydraulischen Fragestellungen wurde ein zweidimensionales Strömungsmodell verwendet, das den Stand der Technik darstellt. Dennoch ergeben sich bei dem Modell Ungenauigkeiten, deren Ursache wie folgt begründet ist: Das Verfahren verwendet tiefengemittelte Strömungsgleichungen, d.h. es ergeben sich grundsätzlich Rundungsfehler in den einzelnen Rechenläufen. Genauigkeit der Befliegungsdaten. Unterschiedliche Datenquellen bei den zu vergleichenden Berechnungen / Modellen (z.b. Befliegung, terrestrische Vermessungsdaten).

Seite 9 von 15 Die natürliche Fließbewegung erfolgt wellenartig (Wellenschlag, natürliches Fließverhalten). Jahreszeitliche und vegetative Prägung des Fließverhaltens. Diese Schwankungsbreiten wurden für alle nachfolgenden Auswertungen in Absprache mit dem Auftraggeber auf +/- 3 cm für die Veränderung der Wassertiefe / Wasserstände und +/- 0,03 m/s für die Veränderung der Fließgeschwindigkeit festgelegt. Dies bedeutet auch, dass die Auswirkungen innerhalb der Bandbreite zu Gunsten wie zu Lasten ausfallen können. Die Spanne dient nicht dazu, Gefahrenlagen bewusst auszuklammern, sondern trägt den genannten modellimmanenten unvermeidlichen Ungenauigkeiten Rechnung. Im Sinne der Sorgfaltspflicht werden auch Toleranzen von +/- 1 cm untersucht und in der Sensitivitätsanalyse Toleranz in Kapitel 5.3 beschrieben. 5.2 Ergebnisse Lastfall HQ 100 Fränkische Saale Folgende Berechnungsergebnisse und ausbaubedingte Veränderungen im Untersuchungsgebiet sind in Anlage 2 graphisch dargestellt: Anlage 2.1: Anlage 2.2: Anlage 2.3: Anlage 2.4: Anlage 2.5: Wassertiefen im Istzustand HQ 100 Fränkische Saale Differenzen der Wasserspiegellagen zwischen Planzustand und Istzustand bei HQ 100 Fränkische Saale Überlagerung der Überschwemmungsgrenzen Planzustand und Istzustand bei HQ 100 Fränkische Saale Fließgeschwindigkeiten im Planzustand bei HQ 100 Fränkische Saale Planzustand: Differenzen der Fließgeschwindigkeiten zwischen Planzustand und Istzustand bei HQ 100 Fränkische Saale Anlage 2.6: Veränderung der Strömungsverhältnisse Planzustand und Istzustand bei HQ 100 Fränkische Saale Anlage 2.7: Anlage 2.8: Wassertiefen im Planzustand HQ 100 Fränkische Saale Beurteilung Personenflutsicherheit im Planzustand HQ 100 Fränkische Saale Ein Hochwasserereignis der Fränkischen Saale lässt sich grundsätzlich wie folgt charakterisieren: Da Bad Königshofen im Oberlauf der Fränkischen Saale liegt, sind die Vorwarnzeiten zur Gefahrenabwehr, z. B. durch mobile Schutzelemente ehr, kurz. Die Räumung des Parkplatzes erscheint bei Verwendung entsprechender Warntafeln und Parkzeitbeschränkungen möglich. Mit Überflutung ist ab Hochwasserereignissen der Jährlichkeiten HQ 10 HQ 20 zu rechnen. Die Dauer von Hochwasserereignissen an der Fränkischen Saale wird in der Spitze auf wenige Stunden bis zu einem Tag abgeschätzt. Nach Auswertung der Berechnungsergebnisse lassen sich folgende Aussagen zu den in 78 WHG Absatz 2 geforderten Ausnahmetatbeständen treffen.

Seite 10 von 15 78 WHG Absatz 2 Satz 3 ausnahmsweise zulassen, wenn eine Gefährdung von Leben oder Gesundheit oder erheblichen Sachschäden nicht zu erwarten sind. Die hydraulischen Untersuchungen haben gezeigt, dass ein kompletter Hochwasserschutz im Geltungsbereich der beiden Bebauungsplangebiete zu einer Verlagerung des Hochwasserabflusses nach Süden und dort zu einer Verschlechterung für Dritte führt. Um dies zu vermeiden, darf der Hochwasserabfluss nur lokal verändert werden. Somit werden Teile des Vorhabengebietes wie bisher auch überflutet. Die Wassertiefen die für HQ 100 zu erwarten sind, sind in der Anlage 2.7 dargestellt. Für die Abschätzung der Personengefährdung wird auf die Arbeitshilfe zu Hochwasser- und Starkregenrisiken in der Bauleitplanung (Herausgeber: Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, Stand August 2019, Seite 12) verwiesen. Demnach liegt außerhalb von Gebäuden eine erhöhte Personengefährdung vor, wenn eine der folgenden Voraussetzungen überschritten wird: Wassertiefe größer 0,5 m Fließgeschwindigkeit größer 2,0 m/s Intensität (= Wassertiefe mal Fließgeschwindigkeit) größer 0,4 m²/s Die Karten in den Anlage 2.7 und 2.8 zeigen, dass der Nachweis der Personenflutsicherheit auf dem Areal des Verbrauchermarktes erbracht ist. Die Grenzwerte hinsichtlich Wassertiefe, Fließgeschwindigkeit und Intensität wurden eingehalten. Im Bereich des Mischgebietes gibt es im östlichen Bereich und entlang des nördlichen Grabens Bereiche mit Wassertiefen größer als 1,00 m. Diese liegen am östlichen Rand des Flurstückes und sollen für den Hochwasserabfluss freigehalten werden. Entsprechende Sicherheitsvorkehrungen sollen im Rahmen der Genehmigungsplanung definiert werden. 78 WHG Absatz 2 Satz 4 ausnahmsweise zulassen, wenn der Hochwasserabfluss und die Höhe des Wasserstandes nicht nachteilig beeinflusst werden. Zur Darstellung der Auswirkungen auf den Hochwasserabfluss wurden die Differenzen der Wasserspiegel zwischen Planzustand und Istzustand bei Lastfall HQ 100 Fränkische Saale verglichen. Die Ergebnisse sind in Anlage 2.2 dem Bericht beigefügt. Gemäß der Vergleichsberechnung nehmen die Wasserspiegel im Bereich der Verbrauchermärkte ab (blaue Punkte). Dies ist auf die geplante Auffüllung zur hochwasserangepassten Bauweise der Gebäude zurückzuführen. Dieser Bereich wird nach Realisierung des Vorhabens nicht mehr

Seite 11 von 15 überflutet. Ebenfalls auf geplante topographische Veränderungen sind die Wasserspiegelerhöhungen (gelbe Punkte) im Bereich der Parkplätze zurückzuführen. Der Geländeabtrag im südlichen Bereich des vorhandenen Walls verursacht Wasserspiegelerhöhungen in Teilbereichen des geplanten Parkplatzes. Im geplanten Mischgebiet bleiben die Wasserspiegellagen gegenüber dem derzeitigen Zustand unverändert. Auch die Überlagerung der Überschwemmungsgrenzen in Anlage 2.3 zeigt keine Veränderungen bzw. Verschiebungen. Nach Auswertung der Modellrechnung sind keine nachteilige Beeinflussung des Hochwasserabflusses und der Höhe des Wasserstandes in Folge des Vorhabens zu erwarten. 78 WHG Absatz 2 Satz 5 ausnahmsweise zulassen, wenn die Hochwasserrückhaltung nicht beeinträchtigt und der Verlust von verloren gehendem Retentionsraum umfang-, funktions- und zeitgleich ausgeglichen wird. Die Retentionsraumbilanz wurde mit Hilfe des zweidiemsionalen Abflussmodells berechnet und stellt sich für das Gebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wie folgt dar: Abbildung 3: Darstellung der Retentionsflächen

Seite 12 von 15 Fläche x Wassertiefe = Retentionsvolumen Retentionsraumverlust: 1) 2.462 m² x 0,3407 m = 838,80 m³ Einkaufsmarkt (Differenzflächen) 2) 998 m² x 0,9133 m = 911,47 m³ Wohngebäude und Nebengebäude (Gebäudeflächen neu) 3) 2.814 m² x 0,4863 m = 1.368,45 m³ Parkplatz (Erhöhung Gelände) Summe 3.118,73 m³ Retentionsraumgewinn: 1) 1.314 m² x 0,5387 m = 707,85 m³ Abbruch bestehende Gebäude (Differenzflächen) 2) 2.428 m² x 0,1750 m = 424,90 m³ Parkplatz (Abtrag Gelände) 3) 4.500 m² x 0,4500 m = 2.025,00 m³ Retentionsraumausgleichsfläche Summe 3.157,75 m³ Differenz 39,03 m³ (Retentionsraumgewinn) Die Berechnung der Flächen und Wassertiefen erfolgte auf Grundlage des zweidimensionalen Abflussmodells. Die angesetzten Flächen für die Ermittlung des Retentionsraumverlustes sind der Abbildung 3 zu entnehmen. Hier sind Flächen, die nach Realisierung des Vorhabens nicht mehr überflutet werden, d.h. einen Retentionsraumverlust verursachen, rot dargestellt. Flächen, die vorher bebaut waren oder vor dem Vorhaben nicht überflutet waren bzw. Flächen, die abgesenkt werden, sind grün dargestellt. Auf diesen Flächen kommt es zu einem Retentionsraumgewinn. Die Retentionsraumbilanz ergibt, dass durch die geplanten Vorhaben in beiden Bebauungsplangebieten ein Retentionsraumverlust von ca. 3.120 m³ entsteht. Dieser Retentionsraumverlust soll durch Geländeabtrag auf einer Fläche des Vorhabenträgers ausgeglichen werden. Die Fläche ist in Abbildung 3 als grüne Fläche mit der Nummer 3 dargestellt und liegt östlich des Vorhabengebietes am nördlichen Rand des Überschwemmungsgebietes parallel zum nördlichen Entwässerungsgraben. Der Ausgleich soll vor Realisierung der Baumaßnahmen und somit zeitgleich erfolgen. Durch den Geländeabtrag sollen ca. 2.025 m³ zusätzlicher Retentionsraum entstehen. Zusammen mit den geplanten Gebäudeabbrüchen und Geländeabtragungen ist der Ausgleich umfanggleich erfüllt.

Seite 13 von 15 Die geplante Ausgleichsfläche liegt am Rand des Überschwemmungsgebietes und wird derzeit nicht überflutet. Durch die Schaffung von zusätzlicher Fläche bzw. zusätzlichem Volumen ist ein funktionsgleicher Ausgleich gewährleistet. Abflussbeschleunigungen nach unterstrom sind im Modell nicht ablesbar. Durch den umfang-, funktions- und zeitgleichen Retentionsraumausgleich wird die Hochwasserrückhaltung nicht beeinträchtigt. 78 WHG Absatz 2 Satz 6 ausnahmsweise zulassen, wenn der bestehende Hochwasserschutz nicht beeinträchtigt wird. Maßnahmen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes wurden im Untersuchungsgebiet in den letzten Jahren nicht realisiert. Bestehende Hochwasserschutzanlagen bzw. Einsatzmaßnahmen im Hochwasserfall sowie Unterhaltungsmaßnahmen am Gewässer werden durch das Vorhaben nicht beeinträchtigt oder behindert. Auch eine Beeinträchtigung für den Bau zukünftiger Hochwasserschutzmaßnahmen kann aufgrund der Lage des Vorhabens nicht erkannt werden. Das Vorhaben liegt parallel zur Bebauung auf der gegenüberliegenden Straßenseite der Bamberger Straße. Da die den Hochwasserabfluss maßgebend beeinflussenden Bruchkanten nicht verändert bzw. an anderer Stelle wieder hergestellt werden sollen bleibt der Hochwasserschutz für das Areal und die angrenzenden Bereiche unverändert. Es ist mit Überflutungen im Bereich der Jährlichkeiten HQ 10 bis HQ 20 zu rechnen. 78 WHG Absatz 2 Satz 7 ausnahmsweise zulassen, wenn keine nachteiligen Auswirkungen auf Oberlieger und Unterlieger zu erwarten sind. Wie in o. a. Punkten ( 78 WHG Absatz 2 Sätze 3 bis 6) und in den Anlage dargestellt, sind nachteilige Auswirkungen für Ober- und Unterlieger nicht erkennbar.

Seite 14 von 15 78 WHG Absatz 2 Satz 8 ausnahmsweise zulassen, wenn die Belange der Hochwasservorsorge beachtet sind. Die Wasserspiegellagen für eine hochwasserangepasste Bauweise sind in Anlage 2.3 für ausgewählte Punkte im Plan- und Istzustand angegeben. Das geplante Erdgeschossniveau des Verbrauchermarktes ist auf einer Höhe 272,40 mnhn geplant und liegt somit ca. 50 cm über dem berechneten Wasserspiegel liegen. Die Gebäude im Mischgebiet sollen ebenfalls hochwasserangepasst errichtet werden Die genaue Ausbildung soll im Rahmen der Genehmigungsplanung festgelegt werden. 78 WHG Absatz 2 Satz 8 ausnahmsweise zulassen, wenn die Bauvorhaben so errichtet werden, dass bei dem Bemessungshochwasser nach 76 Absatz 2 Satz 1, das der Festsetzung des Überschwemmungsgebietes zugrunde liegt, keine baulichen Schäden zu erwarten sind. In Anlage 2.3 sind die Wasserspiegel HQ 100 für eine hochwasserangepasste Bauweise und unter Punkt 5 die geplanten Geländehöhen und berechneten Wasserspiegel dargestellt und beschrieben. Die Verbrauchermärkte im Sondergebiet Einzelhandel sollen hochwasserangepasst errichtet werden. Der Fertigfußboden ist auf einer Höhe von 272,40 mnhn geplant und liegt somit 50 cm über dem Wasserspiegel. Um eine Hochwasserströmung zwischen dem überströmten Teil des Erdwalls in Richtung Parkplatz Verbrauchermarkt bzw. Bogenbrücke zu verhindern, ist es geplant, zwischen dem bestehenden Wall und dem höherliegendem Verbrauchermarkt, parallel zur westlich gelegenen Anlieferungsrampe, einen hochwassersicheren Anschluss sicher zu stellen. Die Gebäude im Mischgebiet sollen ebenfalls hochwasserangepasst errichtet werden Die genaue Ausbildung soll im Rahmen der Genehmigungsplanung festgelegt werden.

Seite 15 von 15 5.3. Sensitivitätsanalyse Toleranz Im Rahmen der Sorgfaltspflicht wurden die Ergebnisse der Vergleichsrechnung auch für eine Toleranz von +/- 1 cm ausgewertet und analysiert. Wie in Abbildung 4 dargestellt, decken sich die Berechnungsergebnisse bei einer Toleranz von +/- 1 cm im Wesentlichen mit dem Ergebnis der Toleranz +/- 3 cm. Neue Betroffenheiten oder Erhöhungen an den Bestandsgebäuden sind für das Vorhabengebiet im Modell nicht erkennbar. Abbildung 4: Differenz der Wasserspiegel zwischen Ausbau und Bestand bei HQ 100 Fränkische Saale (Toleranz +/- 1cm)