der nö Wohnbau-ratgeber CHECKLISTE ZU IHREM WOHNZUSCHUSS/ IHRER WOHNBEIHILFE Stand: 01. 05. 2015 www.noe.gv.at
Wohnbauförderung Wohnzuschuss / Wohnbeihilfe Liebe niederösterreicherinnen und niederösterreicher, der wichtigste Platz auf der Welt ist das Zuhause. Das gilt für das Land, in dem man lebt. Und das gilt erst recht für die eigenen vier Wände, in denen man wohnt. Wir in Niederösterreich setzen daher auf eine flexible und zielgerichtete Wohnbauförderung, die sozial gerecht und ökologisch verträglich all jene unterstützt, die sich in Niederösterreich ein Zuhause schaffen wollen. Die monatlichen Ausgaben für den eigenen Wohnraum können in finanziell schwierigen Zeiten schnell zu einer großen Belastung werden: Sei es zum Beispiel durch ein geringeres Einkommen oder durch einen Jobverlust. Damit diese Belastung möglichst gering gehalten wird, gibt es mit dem Wohnzuschuss/der Wohnbeihilfe eine finanzielle Unterstützung des Landes Niederösterreich für Sie. Wir helfen Ihnen, die monatlichen Fixkosten leichter zu bewältigen. Dieser Zuschuss wird Ihnen für 1 Jahr gewährt und muss nicht zurückbezahlt werden. Darum haben wir mit dem Wohnzuschuss/der Wohnbeihilfe ein Instrument geschaffen, mit dem wir gezielt alle jene finanziell unterstützen können, für die das Wohnen nur schwer leistbar ist. In dieser Broschüre fi nden Sie die wichtigsten Informationen zusammengefasst. Aber auch der persönliche Kontakt und Beratung sind uns wichtig. Unsere NÖ Wohnbau-Hotline unter 02742/22133 ist für Sie da und hilft Ihnen gerne weiter. Wir freuen uns, wenn wir mit dem NÖ Wohnbaumodell auch für Ihr neues Zuhause einen wichtigen Beitrag leisten können und wünschen Ihnen alles Gute! Dr. Erwin Pröll Landeshauptmann Mag. Wolfgang Sobotka Landeshauptmann-Stellvertreter 3
Voraussetzungen Wie viel Förderung kann ich bekommen? Die monatlichen Kosten für das Wohnen übersteigen Ihren aktuellen finanziellen Rahmen? Unter folgenden Voraussetzungen kann Ihnen monatlich für die Dauer von einem Jahr ein Wohnzuschuss/eine Wohnbeihilfe gewährt werden: Sie wohnen in einem geförderten Objekt. Das ist entweder eine geförderte Wohnung (z.b. Genossenschaftswohnung) oder Sie haben eine Förderung des Landes Niederösterreich für die Errichtung oder Sanierung Ihres Eigenheimes erhalten, die noch zurückbezahlt wird. Sie sind Benützerin oder Benützer der geförderten Wohneinheit. Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in diesem Objekt angemeldet. Sie haben ein geringes Familieneinkommen. Sie sind Österreicherin oder Österreicher bzw. Staatsangehörige/r eines anderen EWR-Mitgliedstaates. Die Höhe des Zuschusses ist variabel, abhängig u. a. vom Familieneinkommen und der Höhe der Rückzahlungsverpflichtungen. Anhand Ihrer eingereichten Unterlagen wird durch das Land Niederösterreich geprüft, ob Sie Anspruch auf Wohnzuschuss bzw. Wohnbeihilfe haben und wie hoch diese Unterstützung ist. Der Zuschuss wird für 1 Jahr zuerkannt und kann jährlich neu beantragt werden. Auf Grund der vielen individuellen Faktoren, die für die Berechnung einbezogen werden, kann vorab nicht versichert werden, ob und wie viel Sie an Zuschuss erhalten. Begünstigt bei der Berechnung werden: Jungfamilien Familien mit mindestens drei Kindern Personen mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit oder mit Anspruch auf Pflegegeld Familien mit Kindern, für die erhöhte Familienbeihilfe bezogen wird 4 5
Wie komme ich zu meiner Förderung? Ein Beispiel: Eine Familie mit zwei Kindern und einem monatlichen Einkommen von 1.820, wohnt in einer geförderten Genossenschaftswohnung mit einer Nutzfläche von 91,56 m 2. Die monatliche Miete beträgt 795, (davon werden 583, für die Rückzahlungsverpflichtungen an das Land Niederösterreich durch die Genossenschaft verwendet). Aufgrund dieser Faktoren kann der Familie ein Wohnzuschuss in der Höhe von 404, pro Monat gewährt werden und die monatliche Belastung sinkt somit auf 391,. 1. Bestellen Sie über die NÖ Wohnbau-Hotline das Antragsformular Wohnzuschuss/Wohnbeihilfe oder laden Sie sich alle Unterlagen unter www.noe.gv.at herunter. 2. Legen Sie die folgenden Unterlagen dem Antrag bei: Einkommensnachweise für alle im Haushalt lebenden Personen Nachweis über die Leistung des Wohnungsaufwandes Meldebestätigung Miet-, Kaufvertrag oder ähnliches (nur bei Erstantrag) Bei einem geförderten Haus gibt es eine abgeänderte, aber ähnliche Berechnungsweise. Auf der Antragsmappe finden Sie nochmals alle Dokumente aufgelistet, die Sie beilegen müssen. Wenn Sie dazu Fragen haben, rufen Sie uns unter 02742/22133 an. Die Expertinnen und Experten der NÖ Wohnbau-Hotline sind für Sie da! Wenn Sie in einer geförderten Wohnung leben, können Sie auch direkt mit Ihrer Hausverwaltung Kontakt aufnehmen, die den Antrag auf Wohnzuschuss/Wohnbeihilfe für Sie abwickelt. 6 7
www.noe.gv.at Informieren Sie sich jetzt! Mit den Gratis-Broschüren zu jedem Thema. Schnell und unbürokratisch an der NÖ Wohnbau-Hotline. Wohnbau-Hotline: 02742/22133 Mo Do: 8 16 Uhr und Fr 8 14 Uhr E-Mail: wohnbau@noel.gv.at Internet: www.noe.gv.at oder www.noe-wohnservice.at Herausgeber: Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Wohnungsförderung, 3109 St. Pölten, Haus 7A Konzept & Grafik: Fichtinger Werbeagentur GmbH Druck: Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Gebäudeverwaltung, Amtsdruckerei