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Transkript:

1 von 5 12.02.2015 16:09 Personen, die eine Ausbildung zur Staatlich anerkannten Erzieherin / zum Staatlich anerkannten Erzieher anstreben, können neben der regulären Vollzeitausbildung an den Fachakademien für Sozialpädagogik gemäß der saarländische Schul- und Prüfungsordnung der Fachschulen für Sozialpädagogik unter bestimmten Voraussetzung den Antrag auf Zulassung zur Schulfremdenprüfung stellen. Voraussetzung für die Aufnahme der Ausbildung ist stets ein mittlerer Bildungsabschluss, eine einschlägige abgeschlossene Ausbildung oder eine mindestens vierjährige, für die Ausbildung förderliche hauptberufliche Tätigkeit. Da von der Schulbehörde auch andere schulische oder praktische Qualifikationen anerkannt werden können, kann es sinnvoll sein, die vorliegende berufliche Erfahrung von Quereinsteigern durch die Schulbehörde prüfen zu lassen. Spezielle Maßnahmen für bislang fachfremde Berufserfahrene gibt es im Saarland jedoch aktuell nicht. (siehe Zulassungsvoraussetzungen) Alle Informationen herunterladen Download Eine Umschulung zum staatlich anerkannten Erzieher / zur staatlich anerkannten Erzieherin ist im Saarland grundsätzlich möglich. Da die Fachschulen für Sozialpädagogik im Saarland jedoch nicht nach AZWV zertifiziert sind, können sie die durch die BA oder Jobcenter finanzierte Umschulungen aber nicht in Anspruch nehmen. Im Saarland existiert z. Z. noch keine berufsbegleitende Teilzeitausbildung. Als berufliche Basisqualifizierung für die Arbeit in einer Kita kommen nur grundständige Studiengänge in Frage. Weiterqualifizierungen beispielsweise für künftige Leitungsfunktionen bauen stets auf einer bereits vorhandenen Grundausbildung auf. Auch die Schulfremdenprüfung richtet sich vornehmlich an Personen, die den Anforderungen der schulischen Ausbildung entsprechende Kenntnisse und Fähigkeiten nachweisen. Seit September 2011 besteht die Möglichkeit einer professionell begleiteten, systematischen Vorbereitung auf die Schulfremdenprüfung durch die CEB (Christliche Erwachsenenbildung e. V. / CEB Fortbildungswerk gemeinnützige Gesellschaft mbh) in Kooperation mit dem Institut Pädagogik der Kindheit, In-Institut der HTW des Saarlandes.

2 von 5 12.02.2015 16:09 Grundlage dieser berufsbegleitenden Vorbereitung ist die derzeit gültige Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Akademie für Erzieher und Erzieherinnen http://berufenet.arbeitsagentur.de/berufe/docroot/r2/blobs/pdf/recht/r_02395.pdf Download PDF sowie der derzeit gültige Lehrplan der Fachschulen für Sozialpädagogik www.saarland.de/dokumente/thema_bildung/lp_fsp_gesamt.pdf Download PDF Nach erfolgreichem Abschluss der zweieinhalbjährigen Qualifizierung können die Teilnehmer und Teilnehmerinnen bei der saarländischen Schulaufsichtsbehörde einen Antrag auf Zulassung zur Schulfremdenprüfung stellen. Nach dem Bestehen der ersten Schulfremdenprüfung (erste Teilprüfung) durchlaufen die Teilnehmer und Teilnehmerinnen den gleichen fachpraktischen Ausbildungsweg wie Schüler und Schülerinnen der Fachschulen. Die fachpraktische Ausbildung wird als Berufspraktikum in geeigneten sozialpädagogischen Einrichtungen, insbesondere in Kindertageseinrichtungen und Heimen, unter Betreuung durch die Fachschule durchgeführt. Die Teilnahme erfolgt im Rahmen eines mit der sozialpädagogischen Einrichtung vertraglich begründeten Praktikantenverhältnisses. Nähere Informationen zur Teilnahmegebühr und zum Bewerbungsverfahren sind bei der HTW des Saarlandes, Institut Pädagogik der Kindheit zu erfragen. (siehe Ausbildungsstätten / Ansprechpartner/innen). Zielgruppen Als Zielgruppe kommt grundsätzlich folgender Personenkreis infrage: Zielgruppe 1 Abgeschlossene Ausbildung zur Kinderpflegerin/zum Kinderpfleger oder UND 36 Monate einschlägige Berufserfahrung in Vollzeitbeschäftigung oder 72 Monate ein-schlägige Berufserfahrung in Teilzeitbeschäftigung mit mind. halbem Stellenumfang. Zielgruppe 2 Studierende mit einschlägigem pädagogischem Profilbereich UND 36 Monaten einschlägiger Berufserfahrung* im sozialpädagogischen Arbeitsfeld. Zielgruppe 3 Akademiker/innen mit nicht einschlägigem Abschluss (Masterabschluss oder Diplom) UND 48 Monaten einschlägiger Berufserfahrung* im sozialpädagogischen Arbeitsfeld mit mind. halbem Stellenumfang. Zielgruppe 4 Nicht-einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung (nach BBiG) UND 48 Monate einschlägiger Berufserfahrung* in Vollzeitbeschäftigung oder mind. 96 Monate einschlägiger Berufserfahrung in Teilzeitbeschäftigung mit mind. halbem Stellenumfang. Die Vollzeitausbildung an sozialpädagogischen Fachakademien in öffentlicher Trägerschaft ist schulgeldfrei. Als Finazierungsmöglichkeiten während der Zeit der Ausbildung kommen Schüler-BAföG, ein Bildungskredit oder ergänzende Leistungen in Frage. Schüler-BAföG www.das-neue-bafoeg.de/de/372.php Informationen zu den Bezugsvoraussetzungen, zur Förderhöhe und der Antragstellung Bildungskredit http://das-neue-bafoeg.de/de/110.php Informationen zum Bildungskredit

3 von 5 12.02.2015 16:09 Ergänzende Leistungen Ob zur Deckung der Lebenskosten zusätzlich zu den genannten Förderleistungen oder zur Praktikantenvergütung ein aufstockender Anspruch auf Ergänzende Leistungen besteht, kann über die regionalen Jobcenter ebenfalls individuell geprüft werden (siehe Ansprechpartner/innen). Zulassungsvoraussetzungen für die Fachakademien der Sozialpädagogik (siehe 5) http://berufenet.arbeitsagentur.de/berufe/docroot/r2/blobs/pdf/recht/r_02395.pdf Download PDF Zulassungsvoraussetzungen für die Schulfremdenprüfung (siehe 20) http://berufenet.arbeitsagentur.de/berufe/docroot/r2/blobs/pdf/recht/r_02395.pdf Download PDF, siehe Zielgruppenbeschreibung in der Rubrik Schulfremdenprüfung Zulassungsvoraussetzungen für die Studiengänge Fachakademien Technisch-Gewerbliches und Sozialpflegerisches Berufsbildungszentrum Saarlouis Zeughausstraße 25 66740 Saarlouis Tel: 06831 949830 Fax: 06831 9498320 sekretariat(at)tgsbbz-saarlouis.de www.tgsbbz-saarlouis.de Sozialpflegerisches Berufsbildungszentrum Saarbrücken Schmollerstraße 10 66111 Saarbrücken Tel 0681 93802-0 oder 10 oder 11 Fax 0681 9380216 verwaltung(at)sbbzsb.de www.sbbzsb.de Edith-Stein Schule Bischöfliche Fachschule für Sozialpädagogik Fachbereich Erzieher Steinwaldstraße 24 66538 Neunkirchen Tel 06821 99910 Fax 06821 999118 sekretariat(at)edith-stein-fachschule.de www.edith-stein-fachschule.de

4 von 5 12.02.2015 16:09 Katholische Fachschule für Sozialpädagogik Saarbrücken St.-Josef-Straße 11 66115 Saarbrücken Tel 0681 33792 Fax 0681 374779 kfs-saarbruecken(at)t-online.de www.kfs-saarbruecken.de Vorbereitungslehrgang zur Schulfremdenprüfung HTW des Saarlandes Institut Pädagogik der Kindheit Rastpfuhl 12a 66113 Saarbrücken Sekretariat Inge Ney 0681/ 58 67 711 inge.ney(at)htw-saarland.de Hochschulen Umschulung In Weiterbildungsdatenbanken, wie der der BA kann man über die "erweiterte Suche" wohnortnahe Bildungsanbieter recherchieren. (Achtung: Eine Garantie für die Vollständigkeit der Angaben kann leider nicht gegeben werden. http://kursnet-finden.arbeitsagentur.de/kurs/ Wählen Sie zunächst die erweiterte Suche. Geben Sie dann je nach Bildungsziel "Erzieher" oder "Kinderpfleger" ein, wählen Sie das Bundesland und bei "Förderung" "mit Bildungsgutschein" aus. Berufsbegleitende Vorbereitung auf die Schulfremdenprüfung HTW des Saarlandes Institut Pädagogik der Kindheit Rastpfuhl 12a 66113 Saarbrücken Wissenschaftliche Leitung / Projektleitung: Prof. Dr. Charis Förster Lehrgangskoordination: Nicole Weyand-Michel Soz.arb./Soz.päd. B.A. 0681/ 58 67-709 nicole.weyand-michel(at)htw-saarland.de und

5 von 5 12.02.2015 16:09 Jörg Bengel Diplom-Pädagoge 06861/ 93084 joerg.bengel(at)ceb-akademie.de%20 Sekretariat Inge Ney 0681/ 58 67 711 inge.ney(at)htw-saarland.de Schulbehörde Ministerium für Bildung Referat C2 Hohenzollernstraße 60 66117 Saarbrücken poststelle(at)bildung.saarland.de Agentur für Arbeit und Jobcenter www.arbeitsagentur.de Partner vor Ort Activate Editing