Studienordnung. des Fachbereichs Biologie der Universität Kaiserslautern. für das Studium des Faches Biologie



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Transkript:

Studienordnung des Fachbereichs Biologie der Universität Kaiserslautern für das Studium des Faches Biologie im Studiengang Lehramt an berufsbildenden Schulen Vom 10. Oktober 2001 Auf Grund des 5 Abs.2 Nr.2 und des vom 80 Abs.2 Nr.1 des Universitätsgesetzes vom 23. Mai 1995 (GVBl. S. 95), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. Dezember 1997 (GVBl. S. 463), BS 223-41, hat der Fachbereichsrat des Fachbereichs Biologie der Universität Kaiserslautern am 20. Januar 1999 die nachfolgende Studienordnung beschlossen. Sie wird hiermit bekannt gemacht. 1 Allgemeine Studienhinweise Allgemeine Hinweise können den Studienordnungen für das Lehramt an berufsbildenden Schulen in den Fächern Bautechnik, Elektrotechnik und Maschinenwesen (erstes Fach) entnommen werden. Die hier vorliegende Ordnung enthält nur spezifische Hinweise für das Studium des Faches Biologie, das im Studiengang Lehramt an berufsbildenden Schulen ausschließlich als zweites Fach gewählt werden kann. 2 Das Studium (1) Der detaillierte Studienplan (Mindestanforderungen) ist im Anhang tabellarisch aufgeführt. (2) Das Studium kann im Wintersemester und im Sommersemester aufgenommen werden.

(3) Das Studium dauert vier Semester und soll in aufeinanderfolgenden Studiensemestern durchgeführt werden. (4) In den ersten beiden Fachsemestern werden in den biologischen Lehrveranstaltungen die theoretischen Grundlagen, allgemeine Gesetzmäßigkeiten sowie die elementaren Techniken der Biologie behandelt. Diese Lehrveranstaltungen bieten die Möglichkeit zusammen mit den Lehrveranstaltungen des Ergänzungsfaches Chemie, sich ein Mindestwissen für die folgenden Semester anzueignen. Hier (3. und 4. Fachsemester) erfolgt eine theoretische und praktische Erweiterung und Vertiefung in verschiedenen Teilgebieten der Biologie. Dazu kann sich die Kandidatin oder der Kandidat aus einer Vielzahl von Praktika, Seminaren, Vorlesungen und Exkursionen nach Maßgabe des zeitlichen Angebotes und der in der Landesverordnung geforderten Leistungsnachweise die Lehrveranstaltungen auswählen. (5) Praktika Die Praktika werden in der Regel in einem zeitlichen Umfang von 4 Semesterwochenstunden angeboten; gegebenenfalls auch als Blockpraktika während des Semesters oder in der vorlesungsfreien Zeit. Je nach Wahl der Prüfungsgebiete wählt die Kandidatin oder der Kandidat insgesamt zwei Praktika aus den Bereichen Humanbiologie, Ökologie, Genetik und Gentechnologie, Mikrobiologie, Biotechnologie, Morphologie und Systematik, sowie Physiologie. (6) Fachdidaktik In den fachdidaktischen Lehrveranstaltungen (6 S) sollen die wichtigsten Bedingungen und Verfahren bei der Umsetzung fachwissenschaftlicher Inhalte im Unterricht und die Kenntnisse zur Durchführung schulrelevanter Experimente erworben werden. (7) Vorlesungen, Seminare und Exkursionen Es wird den Kandidatinnen und Kandidaten empfohlen, sich zusätzlich in Vorlesungen, Seminaren und Exkursionen Kenntnisse in den Gebieten anzueignen, die in der Landesverordnung als Prüfungsgebiete angegeben sind, aber von der Kandidatin oder von dem Kandidaten nicht als Prüfungsgebiet gewählt worden sind. Der Besuch von Lehrveranstaltungen im Bereich Humanbiologie wird dringend empfohlen. 3

Erste Staatsprüfung Die erste Staatsprüfung erfolgt nach der Landesverordnung über die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an berufsbildenden Schulen vom 16. Februar 1982 (GVB1. S. 95) in der Fassung der Sechsten Änderungsverordnung vom 5. September 2000 (GVBl. S. 369). 4 Studienberatung Für eine persönliche Studienberatung steht der Studienberater für die Lehramtsstudiengänge des FB Biologie zur Verfügung. Eine Studienberatung sollte unbedingt zu Beginn des Studiums, nach einer nicht bestandenen Prüfung, bei Überschreiten der Regelstudienzeit und im Falle eines Studienfach-, Studiengang- oder Hochschulwechsels in Anspruch genommen werden. Spezielle Fragen zu einzelnen Lehrveranstaltungen sollten direkt an die Dozenten gerichtet werden. 5 In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten Diese Ordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung im Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz in Kraft. Gleichzeitig tritt vorbehaltlich der Regelung in Absatz 2 die Studienordnung des Fachbereichs Biologie der Universität Kaiserslautern für das Studium des Faches Biologie im Studiengang Lehramt an berufsbildenden Schulen vom 13. Februar 1992 (StAnz. S. 770) außer Kraft. Die in Absatz 1 bezeichnete Studienordnung vom 13. Februar 1992 gilt weiter für Studierende, die das Studium im Studiengang Lehramt an berufsbildenden Schulen an der Unversität Kaiserslautern bereits vor dem 1. Oktober 2000 begonnen haben und sich in der Regel spätestens im Wintersemester 2002/2003 zur Ablegung der ersten Staatsprüfung nach Maßgabe der in 3 bezeichneten Landesverordnung in der Fassung der Fünften Landesverordnung vom 16. September 1997 (GVBl. S. 395) melden.

Kaiserslautern, den 10. Oktober 2001 Der Prodekan des Fachbereichs Biologie der Universität Kaiserslautern Prof. Dr. Eckhard Friauf Anhang zu 2 Abs. 1: Studienplan Lehramt an berufsbildenden Schulen Zweites Fach: Biologie Studienbeginn Wintersemester Lehrveranstaltung Fachsemester Bemerkung 1.FS 2. FS 3.FS 4.FS Allgemeine Biologie I 4 V Allgemeine Biologie II 3 V

Allgemeine Biologie III 2 V Botanisches (-mikroskopisches) Anfängerpraktikum 4 P, TSch Zoologisches Anfängerpraktikum 4 P, TSch Allgemeine u. anorganische Experimentalchemie 4 V+Ü, TSch Einführung in die organische Chemie 3 V+Ü, TSch Je 1 Praktikum aus den beiden Prüfungsgebieten* 4 4 P, TSch Pflanzenphysiologie oder Tierphysiologie 4 oder 4 V+ S+P, TSch Mikrobiologie 4 V+S+P, TSch Fachdidaktik 4 2 P, S, LSch Summe der S 15 7 16 8 46 Erläuterungen: *: In der Regel ein Spezialpraktikum (SP) P: Praktikum S: Seminar Ü: Übung LSch: Leistungsschein V: Vorlesung TSch: Teilnahmeschein (Ein Teilnahmeschein wird erteilt aufgrund von Leistungen mit Zeitaufwand im Rahmen der regelmäßigen Vorund Nachbereitung der Lehrveranstaltungen, sowie aktiver Mitarbeit; dazu kann auch das Anfertigen kleinerer Arbeiten wie Kurzreferate, Protokolle oder Tests gehören).

Die Zahlen in den Spalten geben die Semesterwochenstunden der jeweiligen Lehrveranstaltung an. Studienbeginn Sommersemester Lehrveranstaltung Fachsemester Bemerkung 1.FS 2. FS 3.FS 4.FS Allgemeine Biologie I 4 V Allgemeine Biologie II 3 V Allgemeine Biologie III 2 V Botanisches (mikroskopisches) Anfängerpraktikum 4 P, TSch Zoologisches Anfängerpraktikum 4 P, TSch Allgemeine u. anorganische Experimentalchemie 4 V+Ü, TSch Einführung in die organische Chemie 3 V+Ü, TSch Je 1 Praktikum aus den beiden Prüfungsgebieten* 4 4 P, TSch Pflanzenphysiologie oder Tierphysiologie 4 oder 4 V+ S+P, TSch Mikrobiologie 4 V+S+P,

TSch Fachdidaktik 2 4 P, S, LSch Summe der S 7 15 12 12 46 Erläuterungen: *: In der Regel ein Spezialpraktikum (SP) P: Praktikum S: Seminar Ü: Übung LSch: Leistungsschein V: Vorlesung TSch: Teilnahmeschein (Ein Teilnahmeschein wird erteilt aufgrund von Leistungen mit Zeitaufwand im Rahmen der regelmäßigen Vorund Nachbereitung der Lehrveranstaltungen, sowie aktiver Mitarbeit; dazu kann auch das Anfertigen kleinerer Arbeiten wie Kurzreferate, Protokolle oder Tests gehören). Die Zahlen in den Spalten geben die Semesterwochenstunden der jeweiligen Lehrveranstaltung an.