Umsetzungskonzept Ausbildungspotentialberechnung



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Transkript:

Umsetzungskonzept Ausbildungspotentialberechnung für nicht-universitäre Gesundheitsberufe OdA Gesundheit beider Basel Vereinigung Nordwestschweizerischer Spitäler Version Oktober 2015

Inhalt Geltungsbereich, Zweck und Grundlagen des Umsetzungskonzepts... 3 Geltungsbereich... 3 Auftrag und Zielsetzung... 3 Grundlagen des Umsetzungskonzepts... 3 Umsetzung der Ausbildungspotentialberechnung... 4 Umsetzungsmodell... 4 Verantwortlichkeiten... 4 Steuerungsgruppe APB VNS... 4 Verantwortliche/r Ausbildungspotentialberechnung im Gesundheitsbeitrieb... 5 Zuständige/r Ausbildungspotentialberechnung im Gesundheitsbetrieb... 6 Berechnung des Ausbildungspotentials... 6 Berücksichtigte nicht-universitäre Gesundheitsberufe... 6 Ausbildungswochen im Betrieb... 6 Normansätze (Nettonormkosten)... 7 Standardwerte... 7 Gewichtung... 9 Berechnung Soll... 9 Vollzeitäquivalente (VZÄ)... 9 Berechnung effektiv erbrachte Ausbildungspunkte (Ist):... 10 Anhang... 12 Anhang 1: Berechnungsgrundlagen... 12 Anhang 2: Abkürzungen... 14 Anhang 3: Glossar... 15 Anhang 4: Berechtigungs- / Funktionsmatri... 16 OdA Gesundheit beider Basel Vereinigung Nordwestschweizerischer Spitäler Seite 2 von 17

Geltungsbereich, Zweck und Grundlagen des Umsetzungskonzepts Geltungsbereich Das vorliegende Umsetzungskonzept regelt die Umsetzung der Ausbildungspotentialberechnung für nicht-universitäre Gesundheitsberufe. Es ist anwendbar auf alle Mitgliederbetriebe der Vereinigung Nordwestschweizerischer Spitäler (VNS), die den kantonalen Leistungsvereinbarungen mit den Kantonen Basel-Landschaft und/oder Basel-Stadt unterliegen. Ausgeschlossen sind somit VNS-Betriebe, die kantonalen Leistungsvereinbarungen anderer Kantone (Jura, Solothurn, Aargau) unterliegen. Auftrag und Zielsetzung Die OdA Gesundheit beider Basel übernimmt im Auftrag ihrer Mitgliedorganisationen das Monitoring der Ausbildungstätigkeit der nicht-universitären Gesundheitsberufe. Die VNS übernimmt die Steuerung der Ausbildungstätigkeit sowie die Weiterleitung der Daten an die zuständigen Stellen der Behörden. Hierfür wird eine Steuerungsgruppe mit Vertretern der Mitgliederbetriebe VNS eingesetzt. Die webbasierte Anwendungssoftware Ausbildungspotentialberechnung (APB) ermöglicht eine Standortbestimmung und Steuerung der Ausbildungstätigkeit. Im Zusammenhang mit den kantonalen Leistungsvereinbarungen und der darin festgehaltenen Ausbildungsverpflichtung beauf tragt die VNS ihre Mitglieder zur Datenerfassung. Ziel der Ausbildungspotentialberechnung ist, dass alle VNS-Betriebe im Rahmen ihrer Möglichkeiten an der Ausbildung von Gesundheitsfachpersonen mitwirken und damit einen Beitrag zur Versorgungssicherheit mit qualifiziertem Personal in nicht-universitären Gesundheitsberufen leisten. Berechnung der Ausbildungsleistungen Bei der Berechnung der zu erbringenden Ausbildungsleistung wird vom Ausbildungspotential ausgegangen. Das jeweilige Potential wird anhand des aktuellen Personalbestands des jeweiligen Betriebes (Vollzeitäquivalente) pro Berufsgruppe eruiert. Bei den Berechnungen wird ein Standardwert pro Berufsgruppe festgelegt. Auf Grund der Standardwerte und des Personalbestandes wird die zu erbringende Ausbildungsleistung pro Betrieb berechnet Grundlagen des Umsetzungskonzepts In den Leistungsvereinbarungen zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Baselland und den VNS- Betrieben ist die Ausbildungspflicht mit einer Gesamtanzahl festgehalten. Die genaue Anzahl Ausbildungsplätze orientierte sich an den Angaben im Bericht von 2011 der OdA Gesundheit. Die Kantone verpflichten die Betriebe, die definierte Anzahl Ausbildungsplätze selbst oder durch Dritte anzubieten. Wird diese Zahl aus organisatorischen oder personellen Gründen unterschritten, sind Kompensationszahlungen zu leisten. Die Kompensationszahlungen gehen an die Spitäler und Kliniken, welche mehr Ausbildungsplätze anbieten als vorgegeben. Die Betriebe sind verpflichtet, dem Kanton einen Nachweis über ihre Ausbildungstätigkeit zu liefern. Basel-Stadt Gesetz über die öffentlichen Spitäler des Kantons Basel-Stadt Vom 16.02.2011 (Stand 01.01.2012) >> Regierungsratsbeschluss betreffend die Spitalliste des Kantons Basel-Stadt Vom 25.11.2014 (Stand 01.04.2015) >> Baselland Spitalgesetz Vom 17.11.2011 (Stand 01.01.2013) >> Spitalliste für den Kanton Basel-Landschaft Vom 13.12.2011 (Stand 01.01.2015) >> OdA Gesundheit beider Basel Vereinigung Nordwestschweizerischer Spitäler Seite 3 von 17

Umsetzung der Ausbildungspotentialberechnung Umsetzungsmodell Die Ausbildungspotentialberechnung beinhaltet einerseits die individuelle Berechnung des gefor derten Ausbildungspunkte-Soll pro Betrieb und andererseits die der erbrachten Ausbildungsleistungen sowie die daraus resultierenden Abweichungen. Verantwortlichkeiten siehe Benutzerhandbuch Pro Betrieb ist eine Person für die Einreichung der verantwortlich. Die Anzahl weiterer Zuständiger pro Betrieb ist allerdings technisch unbegrenzt und so kann weiteren Mitarbeitenden, die Daten für die en erfassen, von der OdA ein persönliches Profil erstellt werden, das mit dem Betrieb verknüpft wird. Die Daten werden durch die OdA validiert und zuhanden der Steuerungsgruppe VNS weitergeleitet. Die Steuerungsgruppe VNS wiederum genehmigt die Ergebnisse und entscheidet über die Weiterleitung zuhanden der betreffenden kantonalen Stellen, die für die Leistungsvereinbarungen zuständig sind. Steuerungsgruppe APB VNS Die Steuerungsgruppe VNS implementiert die übergreifende Strategie und sorgt für die Umsetzung der Ausbildungspotentialberechnung durch die VNS-Betriebe. Der Steuerungsgruppe obliegt es, die Entwicklungen und Trends sowie den Markt zu beobachten, das Umsetzungskonzept periodisch zu OdA Gesundheit beider Basel Vereinigung Nordwestschweizerischer Spitäler Seite 4 von 17

überprüfen und gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen. Sie setzt, in Abhängigkeit von Anfang und Ende der Ausbildungsjahre, den Stichtag für die Datenerhebung fest. Zusammenfassen lassen sich die Aufgaben der Steuerungsgruppe wie folgt: Aufgaben Beschlussfassung über Indikatoren und Standards Evaluation und Weiterentwicklung der Ausbildungspotentialberechnung Controlling der Prozessumsetzung durch die Betriebe und gegebenenfalls Einleitung von Massnahmen Verabschiedung der Daten zuhanden der entsprechenden Stellen der kantonalen Behörden Verantwortliche/r Ausbildungspotentialberechnung im Gesundheitsbeitrieb Anforderungsprofil Aufgaben: Die/der Verantwortliche Ausbildungspotentialberechnung sorgt für die APB des VNS-Gesundheitsbetriebes gemäss der übergeordneten, normativen Vorgaben bezüglich den gesetzlichen Grundlagen und gemäss dem Umsetzungskonzept APB. Möglichkeit weitere Logins für weitere Zuständige für die Datenerfassung. Dies setzt das Verständnis über und einen Zugang zu den benötigten Werten voraus (Welche Gesundheitsberufe werden berücksichtigt, Ausbildungsplätze, Ausbildungswochen/Jahr, Vollzeitäquivalente, Vollzeitäquivalente Pflege und Betreuung). Aufwand: mind. einmaliger Besuch einer Informations- und Schulungsveranstaltung zur Befähigung der Verantwortlichen jeden VNS-Betriebes zum kompetenten und validen Einsatz (korrekte Dateneingabe für den Betrieb) der Anwendungssoftware. Der Aufwand für die Datenerfassung ist abhängig von internen Strukturen. Tabelle 2: Anforderungen Verantwortliche/r APB im Gesundheitsbetrieb Dimension Was/Kommentar Muss Soll Wunsch Grundorientierung und fachliche Kompetenzen Bildungssystematik Datenzugang Verständnis/Wissen über die Systematik der Berufs- und Hochschulbildung aller berücksichtigter Gesundheitsberufe Zugang zu den benötigten betriebsinternen Daten oder Kompetenz diese einzufordern Vom eigenen Betrieb erhaltene Entscheidungskompetenz bezüglich Datendeklaration für die Berechnung des Ausbildungspotentials VNS Steuerung der betrieblichen Bildung Miteinbezug in Planung und Steuerung der betrieblichen Ausbildungstätigkeit der Gesundheitsberufe Bildungs- und Gesundheits-politik Erfahrung und Fachwissen zu übergeordneten Themen bezüglich Bildungsauftrag im Zusammenhang mit dem Versorgungsauftrag und/oder Leistungsaufträgen eines Gesundheitsbetriebes. PC Grundkenntnisse Grundkenntnisse EDV zur fachgerechten Anwendung einer Software OdA Gesundheit beider Basel Vereinigung Nordwestschweizerischer Spitäler Seite 5 von 17

Dimension Was/Kommentar Muss Soll Wunsch Persönlichkeitsmerkmale Verbindlichkeit Mandat Rollenverständnis, - klarheit Verbindlichkeit Mandat Valide und termingerechte Dateneingabe für den Betrieb. Verbindliche Teilnahme an Informations- und Schulungsveranstaltung APB Zuständige/r Ausbildungspotentialberechnung im Gesundheitsbetrieb Aufgaben: Dateneingabe gemäss dem Auftrag der/des Verantwortlichen APB im Gesundheitsbetrieb. Dazu wird für die/den Zuständige/n von der/dem Verantwortlichen APB ein separates persönliches Login beim Admin angefordert. Berechnung des Ausbildungspotentials Berücksichtigte nicht-universitäre Gesundheitsberufe Siehe Anhang Kriterien bei der Berücksichtigung der nicht-universitären Gesundheitsberufe 1 Berücksichtigt werden Ausbildungsleistungen in nicht-universitären Gesundheitsberufen, die den folgenden Kriterien genügen: Versorgungsnotwendigkeit des Berufs: Die praktische Ausbildungsleistung im Gesundheitsberuf ist für die Sicherstellung der Versorgung der Institutionen des Gesundheitswesens mit qualifiziertem Personal in Gesundheitsberufen in den Kernprozessen Pflege, Therapie und Medizinaltechnik notwendig. Zwingende praktische Ausbildungsleistung: Die praktische Ausbildungsleistung ist curricular vorgegeben, d.h. sie ist eine zwingende Voraussetzung für die Durchführung der Ausbildung bzw. für die Abschlussprüfung. Definierte Ausbildungsziele für die Prais: Die Ausbildungsziele für die Prais sind definiert und das Erreichen der Ausbildungsziele wird während oder beim Abschluss der praktischen Ausbildungsleistung in einer strukturierten Form überprüft. Messbare Ausbildungsleistung: Die vom Betrieb zu erbringende Ausbildungsleistung ist messbar und kann in Stunden pro Praktikumswoche erfasst werden. Die Begleitung der Studierenden / Lernenden während der praktischen Ausbildung und die gegenseitigen Rechte und Pflichten sind verbindlich geregelt. Relevantes Mengengerüst: Das praktische Ausbildungsangebot (Praktikum, Ausbildungsstelle etc.) wird durch die Gesundheitsbetriebe in beider Basel insgesamt mindestens 10-mal jährlich durchgeführt. Ausbildungswochen im Betrieb Auf Sekundarstufe II ist die Masseinheit der Ausbildungen die Lehrjahre. Um die Vergleichbarkeit der Anwesenheitszeit in der Prais mit den Ausbildungen auf der Tertiärstufe zu ermöglichen, wird die Anwesenheit im Betrieb pro Lehrjahr in Wochen ausgedrückt. Dies entspricht dem Mittelwert der Anwesenheit über die drei Lehrjahre, wobei die Zeit der überbetrieblichen Kurse, der Berufsfachschule und der Ferien nicht mit einberechnet wurde. 1 In Anlehnung an: Gesundheits- & Fürsorgedirektion des Kantons Bern (2014) Manual Ausbildungsverpflichtung,S.13 OdA Gesundheit beider Basel Vereinigung Nordwestschweizerischer Spitäler Seite 6 von 17

Auf der Tertiärstufe A und B sind die Praktika die Masseinheit in der Prais. Jedoch sind sie aufgrund der curricularen Unterschiede der einzelnen Ausbildungen von unterschiedlicher Dauer. Pro Beruf dieser Stufen wird die durchschnittliche Anwesenheit pro Studienjahr ebenfalls in Ausbildungswochen im Betrieb ausgedrückt. Dies entspricht einem Mittelwert pro Jahr aller über die Studienzeit zu leistenden Praktika. Der zeitliche Ausbildungsaufwand in der Prais für die einzelnen Berufe, homogenisiert auf die Masseinheit «Ausbildungswoche im Betrieb», ist im Anhang ersichtlich. Bezugsquellen Ausbildungswochen Die Werte Ausbildungswochen pro Jahr/pro Praktikum basieren auf den öffentlich zugänglichen Studiengangs-Strukturen der Bildungsanbieter. Sofern für eine Ausbildung ein regionaler Bildungsanbieter vorhanden ist, wird dieser bevorzugt berücksichtigt. Nachfolgend sind die verwendeten Bezugsquellen angegeben. Für folgende Studiengänge werden die Studiengangstrukturen des Bildungszentrums Gesundheit Basel-Stadt (BZG) verwendet: Pflege inkl. Pflege verkürzt und Pflege Teilzeit Biomedizinische Analytik Medizinisch-Technische Radiologie Physiotherapie Höhere Fachschule Gesundheit und Soziales Aarau: dipl. Fachfrau Operationstechnik Medi Bern: Dipl. Aktivierungsfachfrau Dipl. Rettungssanitäter/in Berner Fachhochschule: Ernährung und Diätetik Hebamme Pflege Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften: Ergotherapie Fachhochschule Nordwestschweiz: Logopädie Soziale Arbeit Zentrum für Ausbildung im Gesundheitswesen Kanton Zürich: Orthoptik Normansätze (Nettonormkosten) Die Normansätze orientieren sich an den von H+ empfohlenen Normbeiträge von 2011, die vom Vorstand der GDK im Juni 2015 bestätigt wurden. Basierend auf der Grundlage der Ergebnisse aus dem Berechnungsmodell des EHB empfiehlt die GDK, die verabschiedeten Werte als Mindestansätze zu verwenden. Die Normansätze stellen die ungedeckten Kosten dar, welche den Betrieben im Durchschnitt aus der entsprechenden Ausbildungsleistung entstehen. Standardwerte Siehe Anhang OdA Gesundheit beider Basel Vereinigung Nordwestschweizerischer Spitäler Seite 7 von 17

Die Standardwerte sind die Vorgabe, über Anzahl Ausbildungswochen die pro Beruf/Berufsgruppe erbracht werden müssen. Deren Masseinheit ist Ausbildungswochen pro Vollzeitstelle und Jahr. Für die Berechnung des Ausbildungspotentials werden Standardwerte in Relation zu den Ist- Stellenplänen der betreffenden Berufsgruppe bzw. des betreffenden Berufs festgelegt. Die Standardwerte werden in Anzahl Ausbildungswochen pro ein VZÄ ausgedrückt. Ein Standardwert von 9.6 beispielsweise bedeutet, dass pro eine 100-Prozent-Stelle des betreffenden Berufs ein Ausbildungspotential von 9.6 Ausbildungswochen im Jahr gegeben ist. Grundsätze für die Berechnung der Standardwerte 2 Die Standardwerte sind einheitlich und für alle Betriebe verbindlich pro Beruf festgesetzt. Ausnahme bildet die Berufsgruppe Pflege und Betreuung: das Ausbildungspotential im Bereich Pflege und Betreuung wird nicht nach den einzelnen Pflege- und Betreuungsberufen, sondern für die ganze Berufsgruppe Pflege und Betreuung erhoben. Die Berufsfelder der einzelnen Berufe in Pflege und Betreuung sind verwandt und zeigen Überschneidungen. Der Einsatz der einzelnen Berufe in der betrieblichen Prais ist nicht einheitlich. In Folge der Veränderung der Bildungssystematik differieren die Ausbildungsleistungen gegenüber der Personalstruktur. Die Berufsfelder der einzelnen Berufe sind verwandt und zeigen Überschneidungen. Der Einsatz der einzelnen Berufe in der betrieblichen Prais ist nicht einheitlich. Durch die Veränderung der Bildungssystematik wurde durch Überprüfung der einzelnen Aufgabenfelder eine Neubestimmung des Skill- und Grademi in den Betrieben implementiert. Dieser Prozess ist bei den Betrieben unterschiedlich weit fortgeschritten. Die wie jener der Assistentin/des Assistenten Gesundheit und Soziales, Fachfrau/Fachmann Gesundheit (FaGe) und der Pflegefachperson ist noch nicht abschliessend im betrieblichen Alltag implementiert. Differenzierende Berechnungen auf der Stufe der einzelnen Pflege- und Betreuungsberufe können somit zu verzerrten Ergebnissen führen. Nachfolgend wird die prozentuale Verteilung der Berufe Pflege und Betreuung abgebildet: Verteilschlüssel (in %) Assistentin/Assistent Gesundheit und Soziales 5 Fachfrau/Fachmann Gesundheit (inkl. BM und NB) 37 Pflegefachfrau/Pflegefachmann (inkl. Pflege verkürzt) 50 Pflegefachfrau/Pflegefachmann 8 Total 100 Herleitung Standardwerte Die prospektiven Planzahlen der Referenz-Gesundheitsbetriebe (Planungshorizont 5 Jahre) wurden den Standardwerten der Kantone Bern, Aargau, Solothurn und Zürich gegenübergestellt. Dabei wurde auch ein Anteil eines zusätzlichen Bedarfs an FaGe als potenzielle Zubringer für die und Studiengänge einkalkuliert. 2 In Anlehnung an: Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern (2011). Ermittlung der Standards für die Bemessung des betrieblichen Ausbildungspotenzials für nichtuniversitäre Gesundheitsberufe, S. 21 OdA Gesundheit beider Basel Vereinigung Nordwestschweizerischer Spitäler Seite 8 von 17

Evaluation und Weiterentwicklung der Standardwerte Die Standardwerte werden evaluiert und weiterentwickelt. Mit der Umsetzung der Ausbildungsverpflichtung werden umfassende Daten zur Ausbildungstätigkeit und zur Entwicklung des Personalbestandes in den Institutionen zur Verfügung stehen. Die Auswertung dieser Daten erlaub t, die Treffsicherheit der Standards zu überprüfen und diese bei Bedarf anzupassen. Gewichtung Für jeden Beruf wird ein Gewichtsfaktor festgelegt. Bei der Einführung wird noch von einer Gewichtung abgesehen und der Faktor 1.0 eingesetzt. Bei Bedarf kann eine zusätzliche Gewichtung der Berufe vorgenommen werden, um die Ausbildungsleistungen zu steuern. Berechnung Soll Auf Grund der deklarierten Vollzeitäquivalente wird für jeden Leistungserbringer individuell ein Ausbildungspunkte-Soll berechnet: Vollzeitäquivalente Standardwert Gewichtung Nettonormkosten (Normansatz) Berücksichtigte Vollzeitäquivalente Massgebend für die Berechnung des Ausbildungspotentials sind nur jene Mitarbeitenden in nichtuniversitären Gesundheitsberufen, die eine ihrer Qualifikation entsprechende Funktion ausüben. Zu erfassen sind somit alle Mitarbeitenden die im Kerngeschäft Pflege und Betreuung, Therapie und Medizinaltechnik tätig sind, unabhängig davon, ob sie in diesen Tätigkeitsbereichen ausführende Funktionen, leitende Funktionen oder Stabsfunktionen wahrnehmen. Massgebend ist die ausgeübte Funktion und nicht die Einordnung dieser Funktion im Organigramm, die von Betrieb zu Betrieb unterschiedlich sein kann. Vollzeitäquivalente (VZÄ) Die Vollzeitäquivalente pro Beruf/Berufsgruppe werden einmal pro Jahr von jedem VNS-Betrieb deklariert. Folgende Tabelle dient bei der der Vollzeitäquivalente (VZÄ) als Grundlage und Hilfsmittel. Die VZÄ werden wo möglich unter Zuhilfenahme der Krankenhausstatistik des Bundesamt für Statistik (BFS) deklariert. Die zu deklarierenden VZÄ entsprechen der jeweiligen Funktion gemäss KH-Statistik (BFS: Anhang IV: Zuordnung der Personalfunktionen 3 ). der Vollzeitäquivalente mit Codes der Krankenhausstatistik Code VZÄ (KH-Statistik) Pflege und Betreuung: Assistentin / Assistent Gesundheit und Soziales 10 Fachfrau / Fachmann Gesundheit 9 Pflegefachfrau / Pflegefachmann Pflegefachfrau / Pflegefachmann Berufliche Grundbildung: Medizinische/r Praisassistent/in - Fachfrau / Fachmann Betreuung - 7 und 8 3 Funktion Für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird die verrichtete Funktion anhand vorgegebener Personalkategorien erfasst. Folglich ist nicht die Ausbildung, sondern die tatsächlich erbrachte Arbeit entscheidend. OdA Gesundheit beider Basel Vereinigung Nordwestschweizerischer Spitäler Seite 9 von 17

Med.-therapeutische und med.-technische Berufe Code VZÄ (KH-Statistik) Höhere Berufsbildung: Aktivierungstherapeutin / Aktivierungstherapeut 24 Biomedizinische Analytikerin / Biomedizinischer Analytiker 15 Fachfrau / Fachmann Operationstechnik 13 Fachfrau / Fachmann Medizinisch-Technische Radiologie 14 Orthoptistin / Orthoptist - Rettungssanitäterin / Rettungssanitäter 17 Sozialpädagogin / Sozialpädagoge - Fachhochschulbildung: Ergotherapeutin / Ergotherapeut 21 Ernährungsberaterin / Ernährungsberater 22 Hebamme / Entbindungshelfer 12 Logopädin / Logopäde 23 Physiotherapeutin / Physiotherapeut 20 Sozialarbeiterin / Sozialarbeiter - Sozialpädagoge / Sozialpädagogin - Nachdiplomstudien der höheren Fachschulen: Code VZÄ (KH-Statistik) Epertin / Eperte Anästhesiepflege NDS - Epertin / Eperte Intensivpflege NDS - Epertin / Eperte Notfallpflege NDS - Berechnung effektiv erbrachte Ausbildungspunkte (Ist): Anzahl besetzte Ausbildungsplätze geleistete Ausbildungswochen Gewichtung Nettonormkosten (Normansatz) Regeln für die Bemessung der effektiv erbrachten Ausbildungsleistungen Für die Bemessung der effektiv erbrachten Ausbildungsleistungen gelten die folgenden Regeln: Die anrechenbaren Lehrverhältnisse auf Sekundarstufe II werden durch die Zahl der am 30. November des Jahres gültigen Lehrverträge erfasst. Lehrjahre mit Lehrabbruch nach dem 30.11. des Berichtsjahres werden voll angerechnet, Lehrjahre mit Lehrabbruch vor dem 30.11. des Berichtsjahres werden nicht angerechnet. Ausbildungen auf Tertiärstufe B und NDS (einheitliche Dauer der Anwesenheit im Betrieb) werden in Ausbildungsplätzen deklariert. Ausbildungen auf Tertiärstufe A () haben keine standardisierten Praktikumsdauern. Für diese Ausbildungen werden die Praktikumswochen gemäss jährlicher Vereinbarung als effektiv geleistete Praktikumswochen anerkannt. der Ausbildungsplätze mit Codes der Krankenhausstatistik (BFS) Folgende Tabelle dient bei der der Ausbildungsplätze als Grundlage und Hilfsmittel. Die Ausbildungsplätze werden wo möglich unter Zuhilfenahme der Krankenhausstatistik des Bundesamt für Statistik (BFS) deklariert. Die zu deklarierende Ausbildungsplätze entsprechen den aufgelisteten Codes der Krankenhaus-Statistik "Personal in Ausbildung" 4. 4 Personal in Ausbildung OdA Gesundheit beider Basel Vereinigung Nordwestschweizerischer Spitäler Seite 10 von 17

der Ausbildungsplätze mit Codes der Krankenhausstatistik Pflege und Betreuung: Code "Personal in Ausbildung" (KH-Statistik) Assistentin / Assistent Gesundheit und Soziales 10 Fachfrau / Fachmann Gesundheit - Pflegefachfrau / Pflegefachmann - Pflegefachfrau / Pflegefachmann - Berufliche Grundbildung: Medizinische/r Praisassistent/in - Fachfrau / Fachmann Betreuung - Med.-therapeutische und med.-technische Berufe Höhere Berufsbildung: Code "Personal in Ausbildung" (KH-Statistik) Aktivierungstherapeutin / Aktivierungstherapeut 24 Biomedizinische Analytikerin / Biomedizinischer Analytiker 15 Fachfrau / Fachmann Operationstechnik 13 Fachfrau / Fachmann Medizinisch-Technische Radiologie 14 Orthoptistin / Orthoptist - Rettungssanitäterin / Rettungssanitäter 17 Sozialpädagogin / Sozialpädagoge - Fachhochschulbildung: Ergotherapeutin / Ergotherapeut Ernährungsberaterin / Ernährungsberater Hebamme / Entbindungshelfer Logopädin / Logopäde nicht anwendbar, da in Ausbildungswochen statt Ausbildungsplätzen Physiotherapeutin / Physiotherapeut Sozialarbeiterin / Sozialarbeiter - Sozialpädagoge / Sozialpädagogin - Nachdiplomstudien der höheren Fachschulen: Epertin / Eperte Anästhesiepflege NDS - Epertin / Eperte Intensivpflege NDS - Epertin / Eperte Notfallpflege NDS - Berechnung der Abweichung Resultierend aus der Abweichung zwischen effektiv erbrachten und geforderten Ausbildungspunkten. Die Frage, ob sich eine Person in Ausbildung befindet oder nicht, umfasst sämtliche Funktionsgruppen mit den entsprechend unterschiedlichen Ausbildungsarten. Eine hier zu deklarierende Ausbildung muss erstens in direkten Zusammenhang mit der im persönlichen Datensatz genannten Funktion stehen und zweitens auf einem gültigen Arbeits- oder Ausbildungsvertrag mit dem Spital oder dem Spital angegliederten Schule respektive Betrieb beruhen. OdA Gesundheit beider Basel Vereinigung Nordwestschweizerischer Spitäler Seite 11 von 17

Anhang Anhang 1: Berechnungsgrundlagen Beruf Sekundarstufe II EBA Assistentin / Assistent Gesundheit und Soziales Sekundarstufe II EFZ Fachfrau / Fachmann Betreuung Fachfrau / Fachmann Betreuung mit BM Fachfrau / Fachmann Betreuung Nachholbildung Fachfrau / Fachmann Gesundheit Fachfrau / Fachmann Gesundheit mit BM Fachfrau / Fachmann Gesundheit Nachholbildung Medizinische/r Praisassistent/in Medizinische/r Praisassistent/in Nachholbildung Medizinische/r Praisassistent/in mit BM Höhere Fachschule Aktivierungstherapeutin / Aktivierungstherapeut Biomedizinische Analytikerin / Biomedizinischer Analytiker Fachfrau / Fachmann Medizinisch-Technische Radiologie Fachfrau / Fachmann Operationstechnik Orthoptistin / Orthoptist Pflegefachfrau / Pflegefachmann Pflegefachfrau / Pflegefachmann teilzeit Pflegefachfrau / Pflegefachmann verkürzt Rettungssanitäterin / Rettungssanitäter Sozialpädagogin / Sozialpädagoge Abschluss Verteilschlüssel P&B Abschluss Verteilschlüssel Standardwert Normansatz Ausbildungswochen Gewichtung Standardwert Nettonormkosten (Normansatz) Ausbildungswochen Gewichtung in 5 in EBA 0.05 9.6 80 36.5 1 AP Abschluss Verteilschlüssel Standardwert Normansatz Ausbildungswochen Gewichtung in EFZ 0 82 31.5 1 AP EFZ mit BM 0 280 21.3 1 AP EFZ 0 87 34.3 1 AP EFZ 0.37 9.6 82 31.5 1 AP EFZ mit BM 9.6 280 21.3 1 AP EFZ 9.6 87 34.3 1 AP EFZ 0 82 31.6 1 AP EFZ 0 87 34.3 1 AP EFZ mit BM 0 280 21.3 1 AP Abschluss Verteilschlüssel Standardwert Normansatz Ausbildungswochen Gewichtung in 0 300 27.7 1 AP 4.4 300 22 1 AP 5.3 300 13.3 1 AP 3.5 300 26.7 1 AP 22.3 300 28.3 1 AP 0.5 9.6 300 22.3 1 AP 9.6 300 16.2 1 AP 9.6 300 18.1 1 AP 7.5 300 24 1 AP 0 300 21 1 AP 5 AP = Ausbildungsplätze, AW = Ausbildungswochen OdA Gesundheit beider Basel Vereinigung Nordwestschweizerischer Spitäler Seite 12 von 17

Fachhochschule Ergotherapeutin / Ergotherapeut Ernährungsberaterin / Ernährungsberater Hebamme / Entbindungshelfer Logopädin / Logopäde Pflegefachfrau / Pflegefachmann Physiotherapeutin / Physiotherapeut Sozialarbeiterin / Sozialarbeiter Sozialpädagogin / Sozialpädagoge Nachdiplomstudien Epertin / Eperte Anästhesiepflege NDS Epertin / Eperte Intensivpflege NDS Epertin / Eperte Notfallpflege NDS Bachelor Bachelor Bachelor Bachelor Bachelor Bachelor Bachelor Bachelor Abschluss Verteilschlüssel Standardwert Normansatz Ausbildungswochen Gewichtung in 3.7 300-1 AW 7.4 300-1 AW 2.7 300-1 AW 6.4 300-1 AW 0.08 9.6 450-1 AW 6.7 300-1 AW 8.1 300-1 AW 8.1 300-1 AW Abschluss Verteilschlüssel Standardwert Normansatz Ausbildungswochen Gewichtung in NDS 7 653 43 1 AP NDS 7 653 43 1 AP NDS 5 653 43 1 AP OdA Gesundheit beider Basel Vereinigung Nordwestschweizerischer Spitäler Seite 13 von 17

Anhang 2: Abkürzungen AGS Assistentin/Assistent Gesundheit und Soziales APB Ausbildungspotentialberechnung BM Berufmaturität EBA Eidgenössisches Berufsattest EFZ Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis FaGe Fachfrau/Fachmann Gesundheit Fachhochschule GDK Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren Höhere Fachschule H+ Hplus Die Spitäler der Schweiz MTT-Berufe Medizinisch-technische und medizinisch-therapeutische Berufe NDS Nachdiplomstudium OdA Organisation der Arbeitswelt (Gesundheit beider Basel) VNS Vereinigung Nordwestschweizerischer Spitäler VZÄ Vollzeitäquivalent OdA Gesundheit beider Basel Vereinigung Nordwestschweizerischer Spitäler Seite 14 von 17

Anhang 3: Glossar Anwendungssoftware webbasiertes Datenerfassungs-Tool, das über https://apb.oda-gesundheit.ch/ abgerufen wird. Ausbildungspotentialberechnung Bei der Berechnung der zu erbringenden Ausbildungsleistung wird vom Ausbildungspotential ausgegangen. Das jeweilige Potential wird anhand des aktuellen Personalbestands des jeweiligen Betriebes (Vollzeitäquivalente) pro Berufsgruppe eruiert. Eine Einreichung der aktuellen Vollzeitstellen sowie der geleisteten Ausbildungsleistungen pro Jahr und pro Betrieb. Gewichtung Einstufung der Ausbildungswochen pro Beruf Ist-Soll-Analyse Eine Abweichung der geleisteten von der geforderten Ausbildungsleistung Nicht-universitäre Gesundheitsberufe Nettonormkosten (Normansatz) bewertete Ausbildungswoche pro Berufsgruppe und Ausbildungsniveau (= Nettonormkosten pro Ausbildungswoche und Berufsgruppe sowie Ausbildungsniveau). Bruttokosten (hauptsächlich Personalkosten Ausbildner und Lernende) abzüglich Nutzwert. Masseinheit: In C Standardwert Vorgabe pro Vollzeitäquivalent, wie viel im Durchschnitt pro Beruf/Berufsgruppe ausgebildet werden muss. Masseinheit: in Ausbildungswochen pro ein Vollzeitäquivalent/Jahr Validiert Zustand der, welche von der OdA überprüft und an die Steuerungsgruppe VNS zur Visierung weitergeleitet wurde. Verantwortliche/Verantwortlicher Eine Person eines Betriebes, die für die Einreichung der verantwortlich ist. Visiert Zustand der, die von der Steuerungsgruppe VNS kontrolliert und akzeptiert wurde. Vollzeitäquivalent (VZÄ) Einem Vollzeitäquivalent entspricht ein 100% besetzter Arbeitsplatz (Beispiel: eine Anstellung von 50% ergibt 0,5 VZÄ). (BfS) Masseinheit: Absolute Zahl, 100% entspricht 1.00, maimal 2 Nachkommastellen. Zuständige/Zuständiger Person, die von der/dem Verantwortlichen berechtigt wurde, Daten für die zu erfassen. Erhält von der OdA ein eigenes personenbezogenes Login. OdA Gesundheit beider Basel Vereinigung Nordwestschweizerischer Spitäler Seite 15 von 17

Anhang 4: Berechtigungs- / Funktionsmatri Rolle Rollenzuteilung Funktion Verantwortliche/r Verantwortliche/r im Betrieb Admin Admin OdA Master Admin Master Admin OdA User Steuerungsgruppe APB VNS Startseite anzeigen simulieren zu validierende validierte en einreichen nur bedingt, im Auftragsmandat Betrieb zurückweisen anzeigen anschauen eportieren validieren Historische Daten ansehen visieren devalidieren devisieren anzeigen Einzelansicht Ist-Soll-Analyse eportieren Passwort ändern vergessen (anfordern) Mailadresse ändern Profil bearbeiten (Telefon) Anne anzeigen Institutionen anzeigen eportieren hinzufügen Benutzer anzeigen kontaktieren anzeigen (Einzelansicht) bearbeiten deaktivieren hinzufügen Mahnungsansicht anzeigen Finanzlage anzeigen jährlicher Bericht eportieren Berufe anzeigen erfassen () OdA Gesundheit beider Basel Vereinigung Nordwestschweizerischer Spitäler Seite 16 von 17

Rolle Verantwortliche/r Admin Master Admin Rollenzuteilung Verantwortliche/r Admin OdA Master Admin im Be- OdA trieb Berufe bearbeiten löschen Admin anzeigen erfassen bearbeiten deaktivieren Kanton erfassen Log-Download bearbeiten (inkl. Mailadresse) deaktivieren User Steuerungsgruppe APB VNS PDF Download Einstellung Neues Jahr erstellen Email-Adresse ändern Stichtag ändern Einreichefrist ändern Bonus / Malus ändern Startsaldo OdA Gesundheit beider Basel Vereinigung Nordwestschweizerischer Spitäler Seite 17 von 17