Prospekt und Lehrplan für Floristin/Florist



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Transkript:

Lehrlingsschule GSO Tel. 034 413 77 77 Prospekt und Lehrplan für Floristin/Florist 1. Lage Die Kantonale Gartenbauschule Oeschberg liegt zwischen Kirchberg und Herzogenbuchsee, an der Hauptstrasse Bern - Zürich. Sie ist von den Bahnstationen Burgdorf, Kirchberg und Wynigen mit dem Postauto oder über die Autobahn A1 (Ausfahrt Kriegstetten oder Kirchberg) erreichbar. 2. Das Ausbildungsangebot der Gartenbauschule Oeschberg - Lehrlingsschule für Gärtner: Basisausbildung. Dauer zwei Jahre und ein Jahr Betriebspraktikum. Ausbildungsziel: Ausbildung zum qualifizierten Gärtner/zur qualifizierten Gärtnerin mit eidg. Fähigkeitszeugnis. Oeschberg-Gärtner und -Gärtnerinnen verfügen über breite allgemeingärtnerische Berufsgrundlagen und besitzen vertiefte Kenntnisse auf einem Berufszweig des Gartenbaus. - Lehrlingsschule für Floristen: Basisausbildung. Während 1 ½ Lehrjahren vermittelt die Gartenbauschule Oeschberg eine vielseitige praktische und schulische Ausbildung auf dem Gebiet der Floristik, Topfpflanzen-, Schnittblumenproduktion und Verkauf. Auf diesem soliden Fundament von breitem floristischem Grundwissen erfolgt in zwei Betriebspraktika eine fundierte Vertiefung. - Kaderstufe I: Erste Weiterbildungsstufe für den Gartenbau, modular aufgebaut als 1-Jährige Vollzeitschule oder berufsbegleitend. Ausbildungsziel: Obergärtner mit fundierten praktisch-organisatorischen Fähigkeiten. Vorbereitung auf die Berufsprüfung (Obergärtnerprüfung). - Kaderstufe II: Zweite Weiterbildungsstufe für den Gartenbau. Dauer zwei Semester. Ausbildungsziel: Bauführer/Produktionsleiter mit guten technischen und betriebswirtschaftlichen Kenntnissen. Vorbereitung auf die Meisterprüfung. - Technikerschule HF für den Garten- und Landschaftsbau: 4-Semestrige Vollzeitweiterbildung. Ausbildungsziel: Neuerstellung von Gartenanlagen aller Art, deren Umgestaltung und Pflege sowie Bau- und Pflegemassnahmen in der Landschaft. Der Techniker übernimmt als Generalist in einer Kaderfunktion betriebliche Führungs- und technische Koordinationsaufgaben. - Kurzfristige Kurse und Fachtagungen für Fachleute, Gärtnerlehrlinge aus Betrieben und Hobbygärtner/innen. 3. Lehrlingsausbildung in Oeschberg An der 1920 gegründeten Gartenbauschule Oeschberg besteht seit 1967 eine Lehrlingsschule für Gärtner. Im Jahr 2005 lanciert die Gartenbauschule Oeschberg eine Lehrlingsschule für Floristen. Jedes Jahr stehen 14 Ausbildungsplätze für eine vielseitige Floristenausbildung in Oeschberg zur Verfügung. Q:\SEKRETAR\Prospekte\ausführlicher Prospekt Floristen.DOC

2 Massgebend für die Ausbildung in Oeschberg sind das Bundesgesetz über die Berufsbildung, die Verordnung über die berufliche Grundbildung Floristin/Florist, der Bildungsplan zur Verordnung über die berufliche Grundbildung Floristin/Florist. Träger der Lehrlingsschule und der beiden Weiterbildungsstufen ist die Erziehungsdirektion des Kantons Bern. 4. Berufseignung Der Floristenberuf ist ausgesprochen vielgestaltig und abwechslungsreich. Freude an der Natur und an der Arbeit mit Pflanzen, körperliche und geistige Beweglichkeit, gute Beobachtungsgabe und kreatives Gestalten zeichnen die erfolgreiche Floristin/den erfolgreichen Floristen aus. Zukünftige Floristen müssen neben einem guten Vorstellungsvermögen Sinn für Farben und Formen besitzen, über handwerkliches Geschick verfügen und Freude am Umgang mit Menschen haben. 5. Dauer der Lehrzeit Die Ausbildung zur Floristin/zum Floristen dauert drei Jahre und beginnt jeweils Mitte August. Während anderthalb Lehrjahren erfolgt die Ausbildung an der Gartenbauschule. Die zweite Hälfte der Ausbildung findet als Betriebspraktikum in einem ausgewählten Erwerbsbetrieb statt. 6. Ausbildungsprinzip Während 1 ½ Lehrjahren vermittelt die Gartenbauschule Oeschberg eine vielseitige praktische und schulische Ausbildung auf dem Gebiet der Floristik, Topfpflanzen-, Schnittblumenproduktion und Verkauf. Auf diesem soliden Fundament von breitem floristischem Grundwissen erfolgt in zwei Betriebspraktika eine fundierte Vertiefung. 7. Betriebspraktikum Im Verlaufe des 1. Lehrjahres nimmt die Schulleitung mit den Eltern wegen dem Betriebspraktikum Kontakt auf. Alle Vereinbarungen über die beiden Praktika werden in einem Zusatz zum Lehrvertrag schriftlich festgehalten. Das erste Betriebspraktikum dauert von April des 1. Lehrjahres bis zum Valentinstag des 2. Lehrjahres. Das 2. Betriebspraktikum von Oktober des 2. Lehrjahrs bis April des 3. Lehrjahres. 8. Schulunterricht Der Unterricht in den berufskundlichen und allgemeinbildenden Fächern erfolgt durch Lehrkräfte der Gartenbauschule Oeschberg. Während der Praktika sind die Lernenden vom Schulbesuch befreit. 9. Überbetriebliche Kurse Grundlegende Tätigkeiten und im Beruf seltener ausgeübte praktische Arbeiten werden in speziellen überbetrieblichen Kursen an der Gartenbauschule Oeschberg instruiert.

3 10. Vorbildung für die Lehrlingsschule Neben Sekundar-/Bezirksschülern sind erfahrungsgemäss auch gute Primarschüler den Anforderungen einer Floristenlehre in Oeschberg gewachsen. Wer nach einer 9- bis 10- jährigen Schulbildung die Aufnahmeprüfung besteht, wird aufgenommen. Ein 10. Schuljahr mit Schwerpunkt Gestalten oder ein Zwischenjahr ist von Vorteil. Wir empfehlen mindestens 3 Tage in einem Blumengeschäft eine Schnupperlehre als Floristin zu absolvieren. Die Gartenbauschule Oeschberg bietet für den Floristenberuf keine Kurzlehren an. 11. Anmeldung Anmeldungen sind auf speziellem Anmeldeformular an die Direktion der Kantonalen Gartenbauschule Oeschberg, 3425 Koppigen zu richten. Anmeldeschluss ist jeweils der 31. Oktober. Gleichzeitig sind Fotokopien folgender Dokumente einzusenden: - Zeugnisse der drei letzten obligatorischen Schuljahre - evt. Zeugnisse weiterführender Schulen - evt. Arbeitszeugnisse - Passfoto 12. Aufnahmeprüfung Die Aufnahmeprüfung für Lernende findet jeweils Mitte November in Oeschberg statt. Das Prüfungsprogramm umfasst die beiden Fächer Deutsch und Rechnen sowie verschiedene Tests. Das Blatt Aufnahmeprüfung für Lernende/Prüfungsanforderungen und Musteraufgaben orientieren über das Prüfungsprogramm. Über die Zulassung von Ausländern mit Wohnsitz im Ausland zur Aufnahmeprüfung entscheidet von Fall zu Fall der Schulrat der Gartenbauschule. Das Prüfungsergebnis wird den Bewerbern innert 3 Wochen eröffnet. Wer die Aufnahmeprüfung nicht besteht, kann diese im folgenden Jahr wiederholen, muss sich jedoch schriftlich neu anmelden. Wenn nach der November-Prüfung noch Lehrstellen frei sind, wird im Januar eine Nachprüfung organisiert. 13. Anzahlung Alle definitiv aufgenommenen Lernende haben als Vorleistung an die von der Schule in Rechnung gestellten Kosten Fr. 300. einzuzahlen. Ohne diese Anzahlung wird die Anmeldung annulliert. Wenn sich der Lernende nach erfolgter Einzahlung ohne triftigen Grund (Todesfall in der Familie, schwere Erkrankung usw.) abmeldet oder dem Kursbeginn fernbleibt, verfällt der vorausbezahlte Betrag. 14. Lehrvertrag Der Lehrvertrag regelt Rechte und Pflichten des Lernenden, des gesetzlichen Vertreters und der Gartenbauschule als Lehrbetrieb. Schul- und Hausordnung bilden einen integrierenden Bestandteil des Lehrvertrages, welcher den erfolgreichen Bewerbern sofort nach bestandener Aufnahmeprüfung zur Unterzeichnung zugestellt wird.

4 Das Mittelschul- und Berufsbildungsamt des Kantons Bern übt die Aufsicht über die Lehrverhältnisse aus. 15. Unterrichtsplan der Lehrlingsschule für Floristen 1. Quartal Aug./Sept. 5 Schulwochen Blockwoche Gestalten W 38 2. Quartal Okt./Jan. 13 Schulwochen 3. Quartal Febr./März 8 Schulwochen 4./5./6. Quartal Betriebspraktika April - Mitte Februar 7. Quartal Febr./März 6 Schulwochen Blockwoche Verkauf W 15 8. Quartal April/Juni 10 Schulwochen 9. Quartal Aug./Sept. 6 Schulwochen 10./11. Quartal Betriebsparktika Oktober - April 12. Quartal 10 Schulwochen Ende April Juni 1. Berufskenntnisse Berufskunde 2 2 Botanik 2 2 2 1 1 2 Pflanzenschutz 1 2 1 1 Materialkenntnisse 2 Projektwoche Gestalten 40 Floristik 2 3 3 3 3 Gestalten 7 5 5 7 6 6 2 Verkaufskunde 2 2 2 2 2 2 Projektwoche Verkauf 40 Pflanzenkenntnisse Schnittblumen 2 1 2 1 1 1 1 Pflanzenkenntnisse Saisonale Floralien 2 1 1 1 1 1 1 Pflanzenkenntnisse Topfpflanzen 2 1 1 1 1 1 1 2. Allgemeinbildende Fächer Allgemeinbildung 7 7 6 5 7 7 8 Informatik 1 1 1 Turnen 2 2 2 2 2 2 2 Total Lektionen à 45 Min. pro Woche 31 27 26 23 23 23 23 Praxis-Halbtage pro Woche 3 4 4 5 5 5 5 Lektionenzahlen ohne Gewähr. Aenderung des Unterrichtplans möglich.

16. Zeugnis Am Ende der dreimonatigen Probezeit, später jeweils auf Semesterende wird ein Zeugnis ausgestellt. Es orientiert über die Leistungen im Unterricht und in der Praxis. 5 17. Lehrmittel, Schulmaterial und persönliche Werkzeuge werden in Rechnung gestellt. Zu Lasten des Lernenden gehen auch die Auslagen für Exkursionen. 18. Unfallversicherung Die Lernenden sind an der Gartenbauschule gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle versichert. Die Prämien für die Berufs- und Nichtberufsunfallversicherung übernimmt die Gartenbauschule für die Zeit an der Gartenbauschule Oeschberg. Prämienverteilung in den Praktika gemäss Vereinbarung mit dem Praktikumsbetrieb. Im Betriebspraktikum gelten die Mindestbedingungen des UVG. Zahlreiche Betriebe haben Zusatzversicherungen abgeschlossen. 19. Krankenversicherung Die Eltern versichern den Lernenden für Arzt- und Arzneikosten (Krankenpflege) und ein Spital-Taggeld. Leicht erkrankte Lernende werden im Internat gepflegt. 20. Arbeitszeit Für die praktische Arbeit in den Produktionsbetrieben und Schulanlagen gelten folgende Arbeitszeiten: März - September 0715-1200 1330-1745 Oktober 0800-1200 1330-1745 November, Dezember, Januar 0800-1200 1330-1700 Februar 0800-1200 1330-1730 Freitags wird bis 1630 Uhr gearbeitet (ohne Pause). Samstag: frei Verkauf im Laden Die Lernenden betreuen abwechslungsweise am Samstag den Blumenladen. Die Arbeitszeit im Verkauf richtet sich nach den Öffnungszeiten der Blumeninsel. Die Samstagsdienste werden mit zusätzlichen Ferien kompensiert. 21. Gesetzliche Feiertage und Freitage Neujahr, 2. Januar, Karfreitag, Ostermontag, Auffahrt, Pfingstmontag, 1. August, Weihnachten und Stephanstag sowie die Nachmittage des 24. und 31. Dezember. 22. Ferien Jeder Lernende hat während seiner Lehrzeit alljährlich mindestens fünf Wochen Ferien, nämlich im 1. Lehrjahr: 1 Woche im Herbst, 2 Wochen über Weihnachten/Neujahr, 1 Woche Ende Januar/Anfangs Februar, 1 Woche Frühlingsferien vor Beginn des ersten Praktikums.

6 im 2. Lehrjahr: 3 Wochen im Sommer. Während dem Betriebspraktikum müssen die Ferien mit dem Betrieb abgesprochen werden. In diesem Ferienanspruch ist die Ersatz-Freizeit für geleistete Samstagsdienste eingeschlossen. Im Praktikum beträgt der Ferienanspruch 5 Wochen pro Jahr und wird pro rata ausgerechnet. 23. Probezeit. Vorzeitige Auflösung des Lehrverhältnisses Die Probezeit dauert 3 Monate. In Zweifelsfällen kann sie auf sechs Monate verlängert werden. Bei einer vorzeitigen Auflösung des Lehrverhältnisses sind die gesetzlichen Bestimmungen (Bundesgesetz über die Berufsbildung, Art. 25 und 26) massgebend. 24. Lehrabschlussprüfung Die Lehrabschlussprüfungen finden im Juni des dritten Lehrjahres statt. Als Experten amten vom Floristenverband ernannte Fachleute. Die Vorbereitung auf die Prüfung findet im letzten Ausbildungsquartal an der Gartenbauschule Oeschberg statt. 25. Internat Die Lernenden wohnen in der Regel im Internat in Zweier-Zimmern. Sie können auch auswärts essen und logieren. Die Schule bietet von Montag bis Freitag sämtliche Mahlzeiten an. Am Wochenende ist sie nur für die Verpflegung der diensttuenden Lernenden besorgt. Andere Lernende, die über das Wochenende in Oeschberg bleiben, können selbstverständlich die Zweier-Zimmer und die allgemeinen Aufenthaltsräume im Internat benützen. Sie haben auch die Möglichkeit, sich in der Kleinküche selbst Mahlzeiten zuzubereiten. Die Bettwäsche stellt die Schule zur Verfügung. Für die Besorgung der Leibwäsche sorgen dagegen die Eltern des Lernenden. Die Hausordnung regelt das Zusammenleben der Lernenden und Schüler. 26. Schulordnung Die Schulleitung erwartet von allen Lernenden innerhalb und ausserhalb der Schule korrektes, anständiges Verhalten, Pünktlichkeit und Höflichkeit. Wer Urlaub benötigt, stellt ein schriftliches Gesuch. Im Übrigen sind die Lernenden zum Besuch des Schulunterrichtes, zur Leistung der praktischen Arbeit und zur Teilnahme an den Exkursionen verpflichtet. Es wird eine Absenzenkontrolle geführt. Während dem Unterricht, der praktischen Arbeit und im Internat darf kein Alkohol konsumiert werden. Rauchverbot herrscht in allen Gebäuden, während der Praxis und dem Unterricht im Freien. Der Umgang mit Drogen ist auf dem ganzen Oeschbergareal untersagt. 27. Hausordnung im Internat Das Zusammenleben im Internat erfordert gegenseitige Rücksichtnahme. Die Lernenden geniessen die grösstmögliche Freiheit bei der Wahl ihres Zimmerpartners. Ein Zimmertausch ist an jedem Semesteranfang möglich. 28. Freizeit während der Woche Ab 2230 Uhr herrscht im Internat Nachtruhe. Lernende, welche keinen verlängerten Ausgang beanspruchen und nicht im Besitz einer Sonderbewilligung sind, halten sich von diesem

7 Zeitpunkt an in ihren Zimmern auf. Im 1. Lehrjahr hat jeder Lernende einmal pro Woche und im 2. und 3. Lehrjahr zweimal pro Woche Anrecht auf freien Ausgang bis 2400 Uhr. 29. Kosten Schulmaterialien und Exkursionskosten werden den Eltern verrechnet. Für Lernende aus dem Kanton Bern ist der Unterricht kostenlos. Lernende aus den andern Kantonen bezahlen ein Schulgeld (ohne Kostengutsprache des stipendienrechtlichen Wohnsitzkantons wird das Schulgeld dem gesetzlichen Vertreter in Rechnung gestellt). Die Rechnungen für Unterkunft und Verpflegung sind semesterweise im Voraus zu bezahlen. Über alle Tarife informiert ein separates Kostenblatt. 30. Stipendien Schweizerbürger, die aus finanziellen oder familiären Gründen den Schulbesuch nicht oder nicht voll selber finanzieren können, können Ausbildungsbeiträge erhalten. Gesuche sind bis spätestens zwei Wochen nach Kursbeginn auf speziellen Formularen der zuständigen Stipendienstelle des Wohnortskantons einzureichen. Oeschberg, 25. August 2008 WUTH/MOHE Die Angaben in diesem Prospekt/Lehrplan ersetzen alle anders lautenden vorausgegangenen Informationen.

Lehrlingsschule GSO Tel. 034 413 77 77 Anmeldeformular für Floristin/Florist Wir bewerben uns um eine Lehrstelle. Beginn der Floristenlehre im August. 1 Personalien des Lernenden Familien- und Vorname Geburtsdatum (Tag, Monat, Jahr) Heimatort (Bürgerort)/Kanton Konfession 2 Besuchte Schulen - Primarschule Jahre in (Ort) - Realschule Jahre in (Ort) - Sekundarschule Jahre in (Ort) - Bezirksschule Jahre in (Ort) - Gymnasium Jahre in (Ort) - 10. Schuljahr: O Allgemeinbildung (BSA) in (Ort) O Praktische Ausbildung (BSP) in (Ort) - Schule Jahre in (Ort) 3 Personalien des gesetzlichen Vertreters Familien- und Vorname Beruf Tel.Nr. Strasse PLZ/Wohnort/Kanton Politische Gemeinde: Datum Unterschrift 4 Diesem Anmeldeformular sind beizulegen: - Zeugnisse der drei letzten obligatorischen Schuljahre - evt. Zeugnisse weiterführender Schulen - Passfoto Bitte keine Originalzeugnisse, sondern nur Fotokopien einsenden! Anmeldeschluss: 31. Oktober 20.11.2007 WUTH/MOHE t:sekretar/prospekte/anmeldeformular Floristen

Lehrlingsschule GSO Tel. 034 413 77 77 Aufnahmeprüfung für Lernende / Prüfungsanforderungen Allgemeinbildung Test Allgemeinbildung (Geographie, Deutsch, Geschichte, Staatskunde, Aktuelles Zeitgeschehen) Deutsch Sprachübung (schriftliche Ausdrucksweise) Diktat Rechnen Rechnen schriftlich, mit Benützung des Elektronenrechners. Grundrechnungsarten: Addition, Substraktion, Multiplikation, Division ganzer Zahlen und gemeiner Brüche Prozent- und Promillerechnen Einfacher Dreisatz Massumwandlungen Flächenberechnungen Körperberechnungen (Keine Algebra und Geometrie) Tests Zur Ermittlung der manuellen und gestalterischen Begabung, der Auffassungsgabe, des Erinnerungsvermögens usw. Gespräch Kurzes persönliches Gespräch mit dem Direktor Zeugnisse Berücksichtigung der Schul- und allfälligen Arbeitszeugnisse Oeschberg, 28. Mai 2004 t:lsappran BIRO/MOHE

Lehrlingsschule GSO Tel. 034 413 77 77 Kosten Die Schule verrechnet pro Lehrjahr 1. Schulgeld - Für Lernende aus dem Kanton Bern ist der Unterricht kostenlos - Für Lernende aus den andern Kantonen Fr. 13 500.--/Jahr (Ohne Kostengutsprache des stipendienrechtlichen Wohnsitzkantons wird das Schulgeld dem gesetzlichen Vertreter in Rechnung gestellt.) 2. Unterkunft und Verpflegung (wahlweise) - Unterkunft in einem Zweier-/Arbeits-/Wohn-/Schlafzimmer. Allgemeine Raumbenützung. Morgen-, Mittag- und Nachtessen. Pauschalpreis Fr. 5 500.-- - Mittagessen und Arbeitsplatz. Allgemeine Raumbenützung. Pauschalpreis Fr. 3 300.-- - Arbeitsplatz. Allgemeine Raumbenützung. Ohne Essen. Pauschalpreis Fr. 1'300.-- 3. Lehrmittel und Schulmaterial inkl. kopierte Unterlagen und Handwerkzeuge Die Kosten variieren je nach Bezug. Sie betragen für beide Lehrjahre ca. Fr. 2 000.-- 4. Exkursionen Reisekosten, Unterkunft und Verpflegung (Kosten werden jeweils vor Ereignis eingezogen) für beide Lehrjahre ca. Fr. 500.-- Oeschberg, 19. Mai 2009 WUTH/MOHE Q:\SEKRETAR\WINWORD\lskostbl.doc

Absender Eltern (gesetzlicher Vertreter) M u s t e r b r i e f Kantonales Strasse PLZ/Ort (entsprechende Adresse siehe Rückseite) Datum Gesuch um Kostengutsprache Sehr geehrte Damen und Herren Unser(e) Tochter/Sohn besucht von... bis... die Ausbildung zum Gärtner Fachrichtung... an der Kantonalen Gartenbauschule Oeschberg in Koppigen/BE. Während den ersten beiden Lehrjahren erfolgt die Ausbildung an der Gartenbauschule Oeschberg. Im dritten Lehrjahr vertiefen die Lernenden ihre Kenntnisse in einem Betriebspraktikum. Personalien Lehrtochter/Lehrling: Name/Vorname: Geburtsdatum: Adresse: (Wohnsitzbescheinigung liegt bei) Die Kantonale Gartenbauschule Oeschberg verlangt gemäss den Interkantonalen Vereinbarungen über Schulgeldbeiträge ein Schulgeld von Fr. 13 500.-- pro Lehrjahr. Wir fragen Sie um entsprechende Kostengutsprache an. Bitte bestätigen Sie uns die Kostengutsprache bis spätestens Ende November 20.... Für eine prompte Erledigung unseres Gesuches danken wir Ihnen. Mit freundlichen Grüssen Beilage: Wohnsitzbescheinigung t:lskostengutsprache

Adressen zum Einholen der Kostengutsprachen AG AI AR BL BS FL FR GL GR LU Dep. Bildung, Kultur und Sport Abt. Berufsbildung und Mittelschule Kasernenstr. 21 5001 Aarau und Berufsberatung Postfach Hauptgasse 51 9050 Appenzell Departement Bildung Amt für Mittel- und Hochschulen und Berufsbildung Fachstelle für Ausbildungs- und Studienbeiträge Regierungsgebäude 9102 Herisau und Berufsberatung Ausbildungsbeiträge und Finanzen Rosenstrasse 25 4410 Liestal Erziehungsdep. Basel-Stadt Ressort Schulen Münsterplatz 1 4001 Basel Postfach 472 FL - 9494 Schaan Postfach 332 Ringmauern 5 1701 Freiburg Erziehungsdirektion des Kantons Glarus Herr Louis Biehler Gerichtshausstrasse 25 8750 Glarus Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartement Graubünden Finanzen & Controlling Quaderstrasse 17 7000 Chur Kanton Luzern Dienststelle Berufs- und Weiterbildung Obergrundstrasse 51 6002 Luzern OW SG SH SO SZ TI TG UR VS ZG ZH Grundacher 6061 Sarnen Finanzen und Administration Davidstrasse 31 9001 St. Gallen Kanton Schaffhausen Dienstst. Mittelschul- und Berufsbildung Abt. Berufsbildung Ringkengässchen 18 8200 Schaffhausen und Berufsberatung Berufsschulen Bielstrasse 102 Postfach 157 4502 Solothurn Kollegiumstrasse 28 Postfach 2193 6431 Schwyz Dipertimento dell istruzione e della cultura Divisione della formazione professionale Via Vergiò 18 6932 Breganzona und Berufsberatung Verwaltungsgebäude Marktplatz St. Gallerstr. 11 8510 Frauenfeld Klausenstrasse 4 6460 Altdorf Dienststelle für Berufsbildung Planta 3 1951 Sitten Aabachstrasse 1 6301 Zug Mittelschul- und Berufsbildungsamt Kaspar-Escher-Haus 8090 Zürich NW BWZ Lehraufsicht Robert-Durrer-Strasse 4 6370 Stans 27.5.2008 MOHE t:lsadrkostengutsprache