BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

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Transkript:

Deutscher Bundestag Drucksache 18/8684 18. Wahlperiode 07.06.2016 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Maria Klein-Schmeink, Kordula Schulz-Asche, Elisabeth Scharfenberg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 18/6047 UN-Nachhaltigkeitsziel 3 in Deutschland schon jetzt umsetzen Gesundes Leben für alle ermöglichen und fördern A. Problem Mit dem dritten UN-Nachhaltigkeitsziel soll ein gesundes Leben für alle Menschen gesichert und gefördert werden. Nach Ansicht der Antragsteller ist Deutschland von echter Nachhaltigkeit im Gesundheitsbereich noch weit entfernt. B. Lösung Die Antragsteller fordern die Umsetzung des Nachhaltigkeitsziels 3, indem eine solidarische Bürgerversicherung eingeführt und sozial bedingte ungleiche Gesundheitschancen abgebaut werden. Flüchtlinge sollten einen diskriminierungsfreien Zugang zur Gesundheitsversorgung erhalten. Ferner müsse der Antibiotikaeinsatz in Humanmedizin und Tierhaltung reduziert werden und sich Deutschland für eine bessere internationale Gesundheitspolitik einsetzen. Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. C. Alternativen Annahme des Antrags. D. Kosten Kosten wurden nicht erörtert.

Drucksache 18/8684 2 Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode Beschlussempfehlung Der Bundestag wolle beschließen, den Antrag auf Drucksache 18/6047 abzulehnen. Berlin, den 1. Juni 2016 Der Ausschuss für Gesundheit Dr. Edgar Franke Vorsitzender Rudolf Henke Berichterstatter

Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 3 Drucksache 18/8684 Bericht des Abgeordneten Rudolf Henke I. Überweisung Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache 18/6047 in seiner 124. Sitzung am 24. September 2015 in erster Lesung beraten und zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Gesundheit und zur Mitberatung an den Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung überwiesen. II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage Mit dem dritten UN-Nachhaltigkeitsziel soll ein gesundes Leben für alle Menschen gesichert und gefördert werden. Nach Ansicht der Antragsteller ist Deutschland von echter Nachhaltigkeit noch weit entfernt. Nach wie vor gebe es durch die gesetzliche und private Krankenversicherung eine Zwei-Klassen-Medizin. Auch die derzeitige Ausrichtung der Gesundheitsförderung und Prävention verstärke eher den negativen Einfluss, den Armut, soziale Benachteiligung oder ein niedriges Bildungsniveau auf die Gesundheitssituation der Menschen hätten. Insbesondere erhielten Flüchtlinge nur eine medizinische Minimalversorgung. Die Antragsteller fordern die Umsetzung des Nachhaltigkeitsziels 3, indem eine solidarische Bürgerversicherung eingeführt und damit die Zwei-Klassen-Medizin abgeschafft wird. Sozial bedingte ungleiche Gesundheitschancen sollen durch eine moderne Gesundheitsförderung und durch die Senkung von Gesundheitsbelastungen in den Alltagswelten abgebaut werden. In Zusammenarbeit mit den Ländern müsse der Öffentliche Gesundheitsdienst bei Prävention und Infektionsschutz gestärkt werden. Flüchtlingen müssten eine gute, diskriminierungsfreie Gesundheitsversorgung erhalten. Der Einsatz von Antibiotika müsse durch verstärkte Aufklärung der Bevölkerung, bessere Fortbildung der Ärztinnen und Ärzte und durch Personalstandards in Krankenhäusern sowie durch das Verbot, von für den Menschen vorbehaltene Reserveantibiotika in der Tierhaltung einzusetzen, deutlich reduziert werden. Insgesamt müsse sich die Bundesregierung für eine bessere internationale Gesundheitspolitik einsetzen, indem sie sich verbindlich an der Finanzierung der UN beteiligt und sich für eine Reform der WHO engagiert. Gleichzeitig müsse der Kampf gegen mit Armut verbundene und vernachlässigte Krankheiten intensiviert werden. III. Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat in seiner 59. Sitzung am 1. Juni 2016 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfohlen, den Antrag auf Drucksache 18/6047 abzulehnen. IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss Der Ausschuss für Gesundheit hat in seiner 77. Sitzung am 1. Juni 2016 die Beratungen zum Antrag auf Drucksache 18/6047 aufgenommen und abgeschlossen. Als Ergebnis empfiehlt er mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den Antrag abzulehnen. Die Fraktion der CDU/CSU erklärte, die von den Antragstellern geforderte Bürgerversicherung habe man bereits des Öfteren diskutiert, was aber nichts an der ablehnenden Haltung der CDU/CSU ändere. Auch unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit sei eine Einheitsversicherung abzulehnen, da sie zur Absenkung des Versicherungsniveaus in der GKV führen würde und zunehmend Leistungen über private Zusatzversicherungen abgedeckt werden müssten. Die Kritik an der Gesundheitsförderung und Prävention könne in keiner Weise nachvollzogen werden. Es würden sowohl sozial bedingte Ungleichheiten berücksichtig als auch über den Setting-Ansatz die Menschen besser erreicht. Die Behauptung, die Präventionspolitik wirke sich negativ aus, sei schlichtweg falsch. Auch der Vor-

Drucksache 18/8684 4 Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode wurf, die medizinische Versorgung von Flüchtlingen sei nicht diskriminierungsfrei weise man zurück. Auf Bundesebene habe man die erforderlichen Rahmenbedingungen geschaffen, die nun von den Ländern umgesetzt werden müssten. Die Leistungsansprüche von Flüchtlingen als Minimalversorgung abzuqualifizieren, suggeriere, dass Flüchtlinge extrem schlecht versorgt würden, was nicht den Tatsachen entspreche. Flüchtlinge bekämen bei akuten, schmerzhaften oder sofort therapiebedürftigen Erkrankungen eine Behandlung und Frauen erhielten bei Schwangerschaft und Geburt alle medizinischen Leistungen, die auch gesetzlich Versicherten zu Gute kämen. Bei der Forderung, die Anwendung von Antibiotika zu reduzieren, verweise man auf die Deutsche Antibiotika- Resistenzstrategie. Zur Reform der WHO habe die Bundesregierung bereits seit Langem entsprechende Aktivitäten und Initiativen gestartet. Sie habe den Kampf gegen armutsassoziierte vernachlässigte Krankheiten auf die Agenda der G7-Staaten gesetzt und entsprechende Forschungsmittel zur Verfügung gestellt. Insgesamt werde der Antrag den bisherigen Maßnahmen der Bundesregierung nicht gerecht und liege unter dem Niveau der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Daher werde man ihn ablehnen. Die Fraktion der SPD stellte fest, der Antrag sei wenig differenziert, da z. B. nicht zwischen den unterschiedlichen Zuständigkeiten von Bund, Ländern und Kommunen Länder unterschieden werde. Es werde auch in keiner Weise gewürdigt, was im Hinblick auf die Nachhaltigkeitsziele bereits gesundheits- und sozialpolitisch auf den Weg gebracht worden sei. Die Behauptung, Deutschland sei weit von den Nachhaltigkeitszielen entfernt, sei falsch. Lediglich die Forderung einer solidarischen Bürgerversicherung könne von der SPD mitgetragen werden. Um sozial bedingte ungleiche Gesundheitschancen abzubauen, habe man das Präventionsgesetz verabschiedet. Dieses eröffne viele Möglichkeiten, die Gesundheitschancen nachhaltig zu verbessern. Hierzu zählten u. a. der Setting-Ansatz, die nationale Präventionskonferenz oder gesundheitsziele.de. Die Programme wie Frühe Hilfen oder Soziale Stadt hätten ebenfalls gesundheitliche Aspekte im Fokus. Die Voraussetzungen für die Einführung der Gesundheitskarte für Flüchtlinge seien gegeben, jetzt müssten die Länder ihren Verpflichtungen nachkommen und die Karte auch einführen. Dass der Antibiotikaeinsatz reduziert werden müsse, habe man seit Langem erkannt und DART 2020, die Deutsche Antibiotika-Resistenzstrategie im Mai 2015 verabschiedet. Ziel der Strategie sei es u. a. die Bevölkerung, aber auch die Ärztinnen und Ärzte besser aufzuklären und die Entstehung und Ausbreitung von Antibiotikaresistenzen in der Human- und Veterinärmedizin einzudämmen. Dabei arbeite man ressortübergreifend und interdisziplinär zusammen. Über die G7-Präsidentschaft habe man andere Nationen für dieses Thema sensibilisiert. Dies werde im Rahmen der G20-Präsidentschaft fortgeführt. Der Antrag trage den Initiativen und Maßnahmen nicht Rechnung. Man werde ihn deshalb ablehnen. Die Fraktion DIE LINKE. entgegnete, es sei nicht Aufgabe der Opposition, die Koalition zu loben. Der Antrag ermögliche es, die UN-Nachhaltigkeitsziele zu diskutieren und umzusetzen. Den formulierten Forderungen könne man grundsätzlich zustimmen, wobei man bei der Umsetzung stellenweise unterschiedliche Ansätze verfolge oder sich klarere Formulierungen gewünscht hätte. So fordere man z. B. ebenfalls die Einführung einer solidarischen Bürgerversicherung. Auf Grund sozial bedingter ungleicher Gesundheitschancen lebten die ärmsten 10 Prozent der Bevölkerung durchschnittlich zehn Jahre weniger als die reichsten 10 Prozent. Das sei eine Schande für Deutschland. Deshalb sei es dringend notwendig, entsprechende gesundheitspolitische Maßnahmen zu ergreifen und diese durch eine aktive Armutsbekämpfung und eine sanktionsfreie Mindestsicherung zu ergänzen. Das Präventionsgesetz halte man zur Reduzierung sozial bedingter ungleicher Gesundheitschancen für ungeeignet, weil es zu stark auf Maßnahmen im Gesundheitsbereich abstelle. Es sei richtig, dass Flüchtlinge einen diskriminierungsfreien Zugang zur Gesundheitsversorgung gewährleistet werden müsse. Das eigene Anliegen sei aber, dass alle in Deutschland lebenden Menschen den gleichen Zugang erhielten. Beim Einsatz von Antibiotika in der Humanmedizin sollten verbindlichere Vorgaben gemacht werden. Erschreckend sei, wie unterschiedlich Antibiotika in den Ländern verordnet würden. Es sei richtig, dass die internationale Gesundheitspolitik verbessert werden müsse. Allerdings müssten die Grundprobleme des Kampfes gegen armutsassoziierte Erkrankungen wie z. B. die Regelungen zum geistigen Eigentum und Abkommen wie TRIPS oder die Politik des IWF deutlicher benannt werden. Auf Grund der vielen Übereinstimmung mit den eigenen Zielen und Forderungen, werde man dem Antrag zustimmen. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erklärte, die Staaten hätten die Aufgabe, die beschlossenen Nachhaltigkeitsziele zu realisieren. Dazu zähle auch, den Menschen ein gesundes Leben zu ermöglichen. Auch in Deutschland müsse noch viel getan werden, um dieses UN-Nachhaltigkeitsziel zu erreichen. Armut, soziale Benachteiligung und ein niedriges Bildungsniveau hätten einen negativen Einfluss auf die Gesundheitssituation der Menschen hierzulande. Dies werde durch die bestehende Ausrichtung der Gesundheitsförderung und Prävention eher

Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 5 Drucksache 18/8684 verstärkt als behoben. Ziel des Antrags sei es zum einen, die deutschen Bemühungen hinsichtlich einer gerechteren und stabileren Finanzierung der Gesundheitskosten zu verstärken und das Konzept einer Bürgerversicherung einzuführen. Zum anderen müsse der Zugang zur Gesundheitsversorgung, insbesondere für Kinder, niedrigschwelliger gestaltet werden. Viele Gruppen seien hier auf Grund ihrer sozialen Herkunft benachteiligt. Hierzu müsse u. a. die Gesundheitsförderung in den Lebenswelten ausgebaut werden. Die Versorgung von Flüchtlingen bleibe weiterhin problematisch. Zwar habe man die rechtlichen Grundlagen für die Einführung der Gesundheitskarte durch die Kommunen geschaffen, allerdings verlaufe die Einführung schleppend, da vielerorts hohe finanzielle Belastungen befürchtet würden. Einfacher wäre die Integration in das Regelsystem, was weniger Bürokratie bedeuten würde, und die Übernahme der Gesundheitskosten durch die Bundesregierung. Wichtig sei auch, den Einsatz von Reserveantibiotika in der Tierhaltung zu verbieten. Auf internationaler Ebene müsse der Global Funds entsprechend gestärkt werden, damit die WHO ihren Aufgaben nachkommen können. Berlin, den 1. Juni 2016 Rudolf Henke Berichterstatter

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