Die neue EEG Anpassung Auswirkungen auf die Wasserkraftnutzung. Fortbildungsveranstaltung des BWK NRW, 10. Februar 2015, Hamm

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Transkript:

Die neue EEG Anpassung Auswirkungen auf die Wasserkraftnutzung Fortbildungsveranstaltung des BWK NRW, 10. Februar 2015, Hamm

Gliederung 1. Vorstellung IG Wassernutzung NRW 2. Status quo der Wasserkraft 3. Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2014 Vergütungsregelung (Höhe, Dauer, Voraussetzung) Vermarktung 4. Exkurs: Anlagenregisterverordnung 5. Fazit 2

Private Mitglieder Firmenmitglieder Wasserkraftbetreiber 1. Vorstellung IGW NRW Gegründet im Juni 2005 Ca. 35 Mitglieder mit rund 70 Wasserkraftanlagen Regional konzentriert auf das Einzugsgebiet der Ruhr Enge Zusammenarbeit mit AG Wasserkraftwerke NRW 3

1. Vorstellung IGW NRW Ökologische und nachhaltige Energieerzeugung aus EE Ökolog. verträglicher Ausbau der Wasserkraft in NRW Ziele Förderung reg. Energieerzeugung aus Wasserkraft in NRW Potentiale nutzen durch Reaktivierung, Modernisierung und Neubau 4

2. Status quo der Wasserkraft Wasserkraft in Deutschland Mind. 55.000 Querbauwerke Gesamt ca. 7.400 WKA Ca. 6.600 EEG-Anlagen Installierte Leistung: 4,3 GW (davon 1,4 GW EEG-vergütet) Produzierter Strom: ca. 21 Mrd. kwh Wasserkraft in NRW Ca. 13.600 Querbauwerke Über 400 WKA in NRW Installierte Leistung: ca. 195 MW Produzierter Strom: ca. 500 Mio. kwh Floecksmühle 5

2. Status quo der Wasserkraft 6

2. Status quo der Wasserkraft CO 2 -frei Ausgereifte Technik Speicherbar Grundlastfähig Effizient Wasserkraft Kalkulierbar Krisensicher Stetig Dezentral Verbrauchernah Wichtiger Bestandteil im Energiemix und optimale Ergänzung im Verbund der Erneuerbaren Energien! 7

3. EEG 2014 Anzulegender Wert für die Förderung ( 40) Quelle: Floecksmühle Anlagen mit inst. Leistung > 5 MW: Vergütung nur für den Anteil der Leistungserhöhung 8

3. EEG 2014 Was ist die Bemessungsleistung? P inst = installierte Leistung einer WKA P EEG = Bemessungsleistung = Jahreserzeugung / Jahresstunden Beispiel: P inst = 700 kw Jahres-Erzeugung = 700 kw * 4.500 h/a = 3.150 MWh/a P EEG = 3.150 MWh/a / 8.760 h/a = 360 kw 9

3. EEG 2014 Vergütungsdauer 20 Jahre ab dem Abschluss der Maßnahme zzgl. Rest des Baujahres Degression: Für Wasserkraft ab dem Jahr 2016 um 0,5 % ( 27 Abs. 1) Einmal gewährte Vergütungshöhe bleibt für 20-jährigen Vergütungszeitraum bestehen bis 500 kw 2016 12,46 ct/kwh 2017 12,40 ct/kwh 2018 12,34 ct/kwh 2019 12,28 ct/kwh 10

3. EEG 2014 Vergütungsvoraussetzungen für modernisierte Anlagen Bisherige gewässerökologische Anforderungen (Aufstieg, Abstieg, Fischschutz) an Vergütung wurden gestrichen Vergütungsvoraussetzung wird nun an Steigerung des Leistungsvermögens geknüpft Verweis auf WHG ist entfallen Aber: Aus dem EEG nicht aus dem WHG! ( 33-35 WHG) 11

3. EEG 2014 Vergütungsvoraussetzungen für modernisierte Anlagen 40 (2) Erhöhung des Leistungsvermögens durch eine wasserrechtlich zugelassene Ertüchtigungsmaßnahme oder durch eine nicht zulassungspflichtige Ertüchtigungsmaßnahme: mind. 10 % Erhöhung des Leistungsvermögens (auch kumulativ) 12

3. EEG 2014 Erhöhung des Leistungsvermögens Wasserrechtlich zugelassene Ertüchtigungsmaßnahmen: z.b. Erweiterung der Anlage Erhöhung des Ausbaudurchflusses Erhöhung der Fallhöhe Nicht wasserrechtliche zugelassene Ertüchtigungsmaßnahmen: Austausch des Generators / Getriebes Ersetzen der Turbinen bzw. -laufräder Automatische Wasserstandsregelung / Rechenreinigung Einbau moderner automatisierter Steuerungstechnik Turbinenmanagement Verbesserung der Zu- und Abströmung (Hydraulik-Turbinenzuströmung, Ober- und Unterwasserkanal) 13

3. EEG 2014 Förderanspruch gegen den Netzbetreiber auf die Marktprämie, 34 auf eine Einspeisevergütung für kleine Anlagen, 37 Inbetriebnahme vor dem 01.01.2016: P inst bis 500 kw Inbetriebnahme nach dem 31.12.2015: P inst bis 100 kw Höhe = anzulegender Wert abzgl. 0,2 ct/kwh auf eine Einspeisevergütung für Ausnahmefälle, 38 Höhe = anzulegender Wert abzgl. Absenkung um 20 % 14

3. EEG 2014 EEG-Vergütungsübersicht für 2015 15 VBEW

3. EEG 2014 Eigenversorgung 61 EEG-Umlage für die Eigenversorgung 30 % der Umlage bis Ende 2015 35 % der Umlage für 2016 40 % der Umlage ab 2017 Umlagepflicht für neu errichtete Anlagen Umlage entfällt für Bestandsanlagen 16

3. EEG 2014 Synergien kleiner Wasserkräfte Aktuell gültige EEG-Vergütungssätze: Aktueller Stromtarif (Privatkunde): 0,2800 /kwh Vermeidung von Fremdbezug! Es gibt Alternativen: Intensivierung des Eigenverbrauchs von Wasserkraftstrom Unterstützung von Heizungssystemen (z.b. Wärmepumpe, Heizstäbe) Einsatz von Elektrofahrzeugen / E-Tankstelle Wasserkraft 17

4. Exkurs: Anlagenregisterverordnung Wer nicht meldet verliert die Vergütung! Bei Ertüchtigung von Wasserkraftanlagen müssen Änderungen im Anlagenregister bei der Bundesnetzagentur gemeldet werden ( 6 EEG 2014) Meldepflichtige Ereignisse sind: Genehmigung oder Inbetriebnahme einer Neuanlagen Erhöhung des Leistungsvermögens einer Altanlage durch eine Ertüchtigungsmaßnahme Änderung der installierten Leistung einer Altanlage Stilllegung einer Altanlage Melde- / Registrierungsfrist von max. drei Wochen Bestandsschutz von Altanlagen 18

5. Fazit (Noch) keine gravierenden Änderungen speziell für die Wasserkraft Aber: Systemwechsel hin zu Ausschreibungsmodellen (ab 2017) Ausschreibung für Wasserkraft bisher völlig unklar Wirtschaftlichkeit durch EEG 2014 sehr individuell und standortabhängig Anschlusslösung für alte WKA ist gegeben ( höhere Vergütung für die nächsten 20 Jahre) Auflagen (z.b. Mindestwasserführung) kompensieren z.t. Einnahmen durch Erhöhung der Vergütung wirtschaftlicher Betrieb z.t. erheblich erschwert 19

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Interessengemeinschaft Wassernutzung NRW Philipp Hawlitzky (Geschäftsführer) Corneliusstraße 18, 40215 Düsseldorf Tel: 0211 9367 6055 Mail: p.hawlitzky@wasserkraftwerke-nrw.de 20