Dr. Florian Neher LL.M. M.A. Rechtsanwalt
|
|
- Hertha Langenberg
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Dr. Florian Neher LL.M. M.A. Rechtsanwalt Donaustr. 38, Memmingen Tel.: Fax:
2 Hürden bei Modernisierung von Wasserkraftanlagen Referent Dr. Florian Neher LL.M. M.A. Rechtsanwalt 2
3 Gliederung I. Einführung II. Modernisierung nach EEG 2014 III. Einzelfälle 3
4 I. Einführung 1. Entwicklung der Einspeisevergütung Wasserkraft Anlagen bis 5 MW Gesetz Vergütungsdauer Degression Vergütungshöhe Stromeinspeisungsgesetz 1991 unbeschränkt keine 75% des Durchschnittserlöses der Stromversorger EEG 2000 unbeschränkt keine 7,67 ct/kwh EEG Jahre keine 9,67 ct/kwh EEG Jahre 1% 12,67 bzw. 11,67 ct/kwh EEG Jahre 1% 12,70 ct/kwh EEG Jahre 0,5 % 12,52 ct/kwh 4
5 2. Entwicklung des Begriffs Modernisierung Strom Einsp G EEG 2000 EEG 2004 alle Anlagen erfasst keine Modernisierung wesentliche Erneuerung = 50% der Kosten für Neuanlage Nach Modernisierung Erreichen eines nachweislich guten ökologischen Zustandes oder wesentliche Verbesserung des ökologischen Zustandes ggü vorherigem Zustand Vorlage der behördlichen wasserrechtlichen Zulassung der Anlage EEG 2009 EEG 2012 Nach Modernisierung Erreichen eines nachweislich guten ökologischen Zustandes oder wesentl. Verbesserung des ökolog. Zustandes ggü vorherigem Zustand Vorlage der Zulassung der Wasserkraftnutzung, einer Bescheinigung der Wasserbehörde oder des Umweltgutachters Best. des WHG müssen beachtet werden Zulassung der Wasserkraftnutzung; Bestätigung der Wasserbehörde oder Umweltgutachten mit entsprechender Bestätigung der Wasserbehörde Erhöhung der installierten Leistung oder des Leistungsvermögens oder Nachrüstung mit einer technischen Einrichtung zur ferngesteuerten Red. der Einspeiseleistung 5
6 3. Überblick EEG und WHG EEG fördert Stromerzeugung aus Wasserkraft per finanzieller Vergütung! WHG regelt bundeseinheitlich maßgebliche öffentlich-rechtliche Anforderungen von Gewässernutzung und schutz, u.a. auch Bewilligung und Betrieb von Wasserkraftwerken! Zielkonflikt zwischen Klima- und Gewässerschutz? 6
7 Der Konflikt zwischen den sich zum Teil widersprechenden Zielsetzungen ist dahingehend aufzulösen, dass die Nutzung des Stroms aus Wasserkraft nur dann durch das EEG gefördert wird, wenn die maßgeblichen gewässerökologischen Anforderungen eingehalten werden (vgl. BT-DrS 18/1304)! 7
8 Benutzung des Gewässers bedarf grds. der Erlaubnis oder der Bewilligung durch die Wasserbehörde ( 8 WHG) (etwa bei Aufstauen und Absenken von Wasser aus oberirdischen Gewässern ( 9 WHG)) Erlaubnis = widerrufliche Befugnis, ein Gewässer zu benutzen ( 10, 18 WHG) Bewilligung = befristetes Recht, ein Gewässer zu benutzen ( 10, 11 WHG) Erlaubnis/Bewilligung sind zu versagen/widerrufen, wenn schädliche Gewässerveränderungen zu erwarten sind oder Verstoß gg. öff.-rechtliche Vorschriften vorliegt ( 12 WHG) Inhalts- und Nebenbestimmungen jederzeit möglich! 8
9 Die Nutzung der Wasserkraft ist nur zulässig, wenn geeignete Maßnahmen zum Schutz der Fischpopulation ergriffen werden. Gilt auch für Bestandsanlagen ( 35 WHG). Ferner müssen Wasserkraftanlagen als besondere Art der Bewirtschaftung oberirdischer Gewässer die Reinhaltung oberirdischer Gewässer, die Mindestwasserführung sowie die Durchgängigkeit der oberirdischer Gewässer gewährleisten (vgl WHG) Schließlich müssen die allgemeinen Grundsätze der Gewässerbewirtschaftung nach 6 WHG eingehalten werden! 9
10 Genehmigungsverfahren, gewässerökologische Begleituntersuchungen wasserrechtlicher Antrag Vorprüfung, ob erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen UVP, UVS FFH-Verträglichkeitsstudie landschaftspflegerische Begleitplanung, Freiflächengestaltungsplan Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung 10
11 Gliederung I. Einführung II. Modernisierung nach EEG 2014 III. Einzelfälle 11
12 II. Modernisierung nach EEG Einführung Verweis auf 33 bis 35 und 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und 2 WHG wurde zwar gestrichen ökologische Optimierung entfällt aber nur theoretisch! Insbesondere auf Grundlage des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) und der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) wird die Genehmigung durch die Wasserbehörden nur erteilt, wenn die ökologischen Mindeststandards umgesetzt worden sind! Vorgaben des Gewässerschutzes sind zu beachten! 12
13 2. Vergütungsvoraussetzungen für modernisierte Anlagen WKA vor in Betrieb wasserrechtlich zugelassene Ertüchtigungsmaßnahme nach Leistungsvermögenssteigerung ODER WKA vor in Betrieb nicht wasserrechtlich zugelassene Ertüchtigungsmaßnahme nach Leistungsvermögenssteigerung um mindestens 10% 13
14 Wasserrechtliche zugelassene Ertüchtigungsmaßnahme Nicht wasserrechtliche zugelassene Ertüchtigungsmaßnahme Einhaltung der maßgeblichen wasserrechtlichen Bestimmungen Maßnahmen ohne Auswirkungen auf Art und Ausmaß der Gewässernutzung Vergrößerung des nutzbaren Gefälles Erhöhung des Ausbaudurchflusses der reine Austausch von Generatoren, das Ersetzen älterer Turbinen ohne Änderung des Ausbaudurchflusses, das Ersetzen der Laufräder älterer Turbinen, Einbau moderner automatischer Steuerungstechnik automatische Rechenreinigung Einsatz permanent erregter Generatoren Verbesserung der Zu- und Abströmung keine Wartungs- oder Instandhaltungsarbeiten 14
15 mögliche Steigerungen der jährlichen Erzeugung Austausch von Laufrädern älterer Turbinen Austausch des Getriebes Austausch von älteren Generatoren Vergrößerung des nutzbaren Gefälles Erhöhung des Ausbaudurchflusses Einbau automatischer Steuerungen (v.a. kleine WKA) Einbau von Rechenreinigungsmaschinen 1 10 % 1 5 % 2 4 % 1 20 % 1 30 % ca. 10 % % (Quelle BUM 2010a) 15
16 Vergütungsvoraussetzung wird an Steigerung des Leistungsvermögens geknüpft Erhöhtes Leistungsvermögen = jede Verbesserung der technischen Funktionsfähigkeit der Anlage, die zu einer erhöhten Stromausbeute führen kann! Maßgeblich ist die Erhöhung des Regelarbeitsvermögens der Anlage! = langjähriger Mittelwert der Jahresarbeit 16
17 Entscheidend ist eine ex ante-betrachtung anhand des aktuellen Standes von Wissenschaft und Technik. Liegt zu diesem Zeitpunkt eine dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik entsprechende positive Prognose vor, erlischt der Anspruch daher auch nicht, wenn über einen mehrjährigen Betrachtungszeitraum nach Durchführung der Maßnahme die tatsächlich erzeugte Strommenge gegenüber dem vorherigen Regelarbeitsvermögen nicht gesteigert werden konnte. Infolge der Ertüchtigung wird auch eine Meldung der Anlage zum Anlagenregister erforderlich (vgl. 6 der Anlagenregisterverordnung) Dem Netzbetreiber ist die Erhöhung des Leistungsvermögens in geeigneter Form nachzuweisen (vgl. Hinweis der Clearingstelle EEG 2012/24). 17
18 3. Clearingstelle EEG Hinweis 2012/24 vom Nachweis der Erhöhung des Leistungsvermögens nicht rechtsverbindlich! 18
19 Darlegung muss objektiv nachvollziehbar, in sich widerspruchsfrei und schlüssig sein a. eine Beschreibung der Wasserkraftanlage (hydrologische Parameter, Ertrags und Leistungsparameter) zum Zeitpunkt der erstmaligen Inbetriebnahme bzw. nach Durchführung der letzten Anlagenmodernisierung b. die Darstellung der durchgeführten Maßnahmen zur Erhöhung der installierten Leistung bzw. des Leistungsvermögens mittels Herstellerunterlagen, technische Datenblätter, die Rechnung der die Maßnahmen durchführenden Unternehmung, Lichtbilder etc.) sowie c. eine schriftliche Darlegung, inwiefern diese Maßnahmen zu einer Erhöhung der installierten Leistung bzw. des Leistungsvermögens führen. nicht erforderlich ist grds. (basierend auf Erzeugungsdaten) auf die tatsächliche Erhöhung der Jahreserzeugung nach Durchführung der Maßnahmen abzustellen. 19
20 Im Falle einer wasserrechtlich zulassungsbedürftigen Ertüchtigungsmaßnahme genügt es, die entsprechende wasserrechtliche Zulassung vorzulegen, wenn in den entsprechenden Unterlagen Angaben zur durch die Maßnahme erwarteten Erhöhung des Jahresarbeitsvermögens bzw. der Nennleistung enthalten sind. Wartungs- und Instandsetzungsmaßnahmen stellen keine leistungserhöhende Maßnahmen dar. Leistungserhöhung durch günstiges Wasserjahr ist ebenso unbeachtlich. Nachweisanforderungen sind nicht zu überspannen! Kein Umweltgutachten erforderlich (vgl. noch 23 EEG 2012). Darlegung kann auch durch den Anlagenbetreiber selbst erfolgen! 20
21 Gliederung I. Einführung II. Modernisierung nach EEG 2014 III. Einzelfälle 21
22 III. Einzelfälle 1. Überprüfung von Gutachten privater Umweltgutachter Privatgutachten muss bestimmte Mindestanforderungen erfüllen, plausibel sowie in sich widerspruchsfrei und vollständig sein. (vgl. etwa OLG Naumburg, Urteil vom U 37/10; OLG München, Urteil v U 891/11; OLG Dresden, Urteil vom U 1568/11) Privatgutachten kann auf Plausibilität, Vollständigkeit und Überzeugungskraft überprüft werden! 22
23 2. Verpflichtende Direktvermarktung? WKA > 500 kw mit IB vor dem WKA > 100 kw mit IB nach dem Bestandsanlagen sind davon nach 100 Abs. 1 Nr. 6 EEG 2014 ausgenommen Gilt dies auch für modernisierte Anlagen? ja, wohl die tatsächliche erstmalige IB der Anlage zählt! 23
24 3. Neubewilligung nach WHG Bewilligung einer Bestandsanlage läuft aus Betreiber erfüllt für die Neubewilligung die Auflagen nach dem WHG. Steigerung des Leistungsvermögens durch eine nicht zulassungspflichtige Ertüchtigungsmaßnahme (Austausch Generator, automatische Rechenreinigung...) aber nur um 6 %. Berechtigt bei Neubewilligungen eine Leistungssteigerung < 10 % zu einer Höhervergütung, auch wenn die durchgeführten Maßnahmen nicht einer wasserrechtlichen Genehmigung unterliegen? nein, da gesetzliche Regelung eindeutig (umstritten, andere Auffassung wird teilweise vertreten) 24
25 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!!!! 25
26 Dr. Florian Neher LL.M. M.A. Rechtsanwalt Donaustr. 38, Memmingen Tel.: Fax:
Rechtsrahmen für Wasserkraftanlagen nach EEG und WHG
Rechtsrahmen für Wasserkraftanlagen nach EEG und WHG Bonn, Rechtsanwalt Jens Vollprecht, Dipl.-Forstw. (Univ.) Über uns BBH gibt es als Sozietät seit 1991. Wir sind eine Partnerschaft von Rechtsanwälten,
MehrRechtliche Rahmenbedingungen für Wasserkraft EEG 2014 als Bremse? Rechtsanwältin Alexandra Fridrich
Rechtliche Rahmenbedingungen für Wasserkraft EEG 2014 als Bremse? Rechtsanwältin Alexandra Fridrich 25. Februar 2016 Übersicht 1. Allgemeines 2. Allgemeine Förderbestimmungen - Verpflichtende Direktvermarktung
MehrWasserkraftnutzung im EEG Ein Überblick
Wasserkraftnutzung im EEG 2014 Ein Überblick Florian Weh 1 Wasserkraft - gespeicherte Sonnenenergie Florian Weh 2 Wasserkraftpotenziale in BRD und Weltweit Quelle: BMWi Aus heutiger Sicht ist eine Verdopplung
MehrWasserkraft im EEG. Konrad Hölzl. Referat Wasserkraft, Windenergie und Netzintegration Erneuerbarer Energien im Bundesumweltministerium
Wasserkraft im EEG Vortrag im Rahmen des 7. Kleinwasserkraftseminars Universität Stuttgart Institut für Strömungsmechanik und Hydraulische Strömungsmaschinen Konrad Hölzl Referat Wasserkraft, Windenergie
MehrDas EEG 2009 Was ändert sich für die Wasserkraft?
Forschungsstelle Umweltenergierecht Das EEG 2009 Was ändert sich für die Wasserkraft? Landesverband Bayerischer Wasserkraftwerke e.g. Generalversammlung am 5. Juli 2008 in Regensburg Thorsten Müller Leiter
MehrMehr Wasserkraft im Landkreis Traunstein?
Mehr Wasserkraft im Landkreis Traunstein? Kreistagssitzung am 3.02.2012 im Landratsamt Traunstein Stand: 03.02.2012 Dipl.-Ing. (FH) Günther Hartmann 1 Gesetzliche Rahmenbedingungen (1/2): WRRL = europaweiter
MehrDie neue EEG Anpassung Auswirkungen auf die Wasserkraftnutzung. Fortbildungsveranstaltung des BWK NRW, 10. Februar 2015, Hamm
Die neue EEG Anpassung Auswirkungen auf die Wasserkraftnutzung Fortbildungsveranstaltung des BWK NRW, 10. Februar 2015, Hamm Gliederung 1. Vorstellung IG Wassernutzung NRW 2. Status quo der Wasserkraft
MehrDialogforum der Ingenieurkammer Hessen
Dialogforum der Ingenieurkammer Hessen Erneuerbare Energien durch den Ausbau von Wasserkraft - Potenzial und Ausblick für Hessen Dipl.-Ing. Karl-Winfried Seif, Staatssekretär a.d. Vorsitzender der Fachgruppe
MehrDr. Florian Neher LL.M. M.A. Rechtsanwalt
Dr. Florian Neher LL.M. M.A. Rechtsanwalt Donaustr. 38, 87700 Memmingen Tel.: 08331 6402922 Fax: 08331 6402895 f.neher@kanzlei-neher.de www.kanzlei-neher.de www.kanzlei-neher.de 1 Referent Dr. Florian
Mehrdes Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft
Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 606 28. 09. 2011 Kleine Anfrage der Abg. Gabi Rolland SPD und Antwort des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Wasserkraftanlagen
MehrBehörden im Spannungsfeld zwischen Wasserkraftnutzung und Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie
Behörden im Spannungsfeld zwischen Wasserkraftnutzung und Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie Dr. Georg Lutz, Landratsamt Lörrach, Leiter Fachbereich Umwelt Landratsamt Lörrach Übersicht: 1. Wasserkraftanlagen
MehrDas neue Wasserhaushaltsgesetz - Was ändert sich für die Gewässerunterhaltung und entwicklung?
Das neue Wasserhaushaltsgesetz - Was ändert sich für die Gewässerunterhaltung und entwicklung? Manfred Schanzenbächer Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd Umsetzung von EU-Vorschriften Umsetzung von
MehrInformation über die Registrierungspflicht für Bestandsanlagen gemäß 16 Abs. 3 Satz 1 AnlRegV
Information über die Registrierungspflicht für Bestandsanlagen gemäß 16 Abs. 3 Satz 1 AnlRegV Betreiber von vor dem 01.08.2014 in Betrieb genommenen EEG-Anlagen (Bestandsanlagen) im Geltungsbereich des
MehrLandesverband Bayerischer Wasserkraftwerke eg
Landesverband Bayerischer Wasserkraftwerke eg LANDESVERBAND BAYERISCHER WASSERKRAFTWERKE eg SANDWEG 1 A 93161 S I N Z I N G Rundschreiben Nr. 259 03.03.2015 HPL/IG/KS/VAR/RtM Sehr geehrte Mitglieder, Sehr
MehrEinfluss des Mindestwasserabflusses auf die Ertragssituation kleiner Wasserkraftanlagen
Einfluss des Mindestwasserabflusses auf die Ertragssituation kleiner Wasserkraftanlagen Siedlungswasserwirtschaft Workshop Ermittlung von Mindestabflüssen bei der Wasserkraftnutzung in B.-W. Stuttgart,
MehrDie Rolle der Umweltgutachterinnen und gutachter aus Sicht der DAU
Die Rolle der Umweltgutachterinnen und gutachter aus Sicht der DAU Referat von Dr. Markus Racke DAU Deutsche Akkreditierungs- und Zulassungsgesellschaft für Umweltgutachter mbh anlässlich des Fachgesprächs
MehrAnforderungen an die Benutzung von Gewässern
Anforderungen an die Benutzung von Gewässern 4-1 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts Bekanntmachung der Neufassung vom 31. Juli 2009, zuletzt geändert am 04. August 2016 (BGBl. I Nr. 40, S. 1972) 4-2
Mehr15. September 2011, Regierungspräsidium Gießen. Dialogforum der Ingenieurkammer Hessen
Chancen einer ökologisch verträglicheren Wasserkraftnutzung in Hessen 15. September 2011, Regierungspräsidium Gießen Dialogforum der Ingenieurkammer Hessen Klaus Gütling (HMUELV) Erneuerbare Energien in
MehrBemessungsleistung bis 2 MW. bis 500 kw
EEG-Vergütungsübersicht für Inbetriebnahmejahr 2015 (ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit) Hinweise: Im EEG 2014 sind 3 Fördermöglichkeiten vorgesehen. Unter diesen kann der Anlagenbetreiber
MehrRechtliche Aspekte der Erdgaserkundung und -förderung. RA Per Seeliger
Rechtliche Aspekte der Erdgaserkundung und -förderung RA Per Seeliger Agenda Wasserrechtlich relevante Tätigkeiten: Einbringen von Stoffen Einleiten und Zutagefördern von Flüssigkeiten Einleiten von Frackflüssigkeiten
MehrDas neue EEG 2014 am Beispiel der Windenergie
Das neue EEG 2014 am Beispiel der Windenergie 1 I. Ziele und Grundsätze 1.) Ausbauziele EEG 2012-35% spätestens bis zum Jahr 2020-50% spätestens bis zum Jahr 2030-65% spätestens bis zum Jahr 2040 und -
MehrWindenergie die tragende Säule der Energiewende?!
Windenergie die tragende Säule der Energiewende?! Tarmstedt 2012 Harald Wedemeyer Rechtsanwalt Folie 1 RA Harald Wedemeyer Gliederung 1. Einführung Folie 2 RA Harald Wedemeyer Einführung Ziele des Gesetzgebers
MehrFachgespräch Clearingstelle EEG 2014 Klärungsbedarf aus Sicht der Anlagenbetreiberinnen und -betreiber
Fachgespräch Clearingstelle EEG 2014 Klärungsbedarf aus Sicht der Anlagenbetreiberinnen und -betreiber Berlin, 23.09.2014 Dr. Hermann Falk Geschäftsführer Agenda 1. Vorbemerkung 2. Übergreifende Rechtsfragen
MehrChancen durch das EEG für die kleine Wasserkraft und die Gewässerökologie
Chancen durch das EEG für die kleine Wasserkraft und die Gewässerökologie des Leitfadens für die Vergütung von Strom aus Wasserkraft Dipl.-Ing. Elmar Reitter, Rechtenstein Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft
MehrDie Modernisierung von Wasserkraftanlagen aus Sicht des BEE
Clearingstelle EEG Berlin, 13. Mai 2011 Die Modernisierung von Wasserkraftanlagen aus Sicht des BEE Harald Uphoff Stellvertretender Geschäftsführer des Bundesverbandes Erneuerbare Energie e.v. (BEE) Agenda
MehrM A S L A T O N. Rechtsanwaltsgesellschaft mbh. Köln Holbeinstraße 24, Leipzig. Leipzig
Rechtliche Rahmenbedingungen des EEG M A S L A T O N Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Leipzig. München. Köln Holbeinstraße 24, 04229 Leipzig Prof. Dr. Martin Maslaton Recht der Erneuerbaren Energien TU Chemnitz,
MehrÜbersicht über die EEG-Vergütungsregelungen für 2009 gemäß Bundestagsbeschluss zum EEG Vergütung ct/ kwh
Übersicht über die EEG-Vergütungsregelungen für 2009 gemäß Bundestagsbeschluss zum EEG Die folgenden Tabellen geben einen beispielhaften Überblick für Vergütungen und Degressionen für Anlagen, die im Jahr
MehrEEG 2014 Erste Erfahrungen aus der anwaltlichen Praxis
EEG 2014 Erste Erfahrungen aus der anwaltlichen Praxis Dr. Thomas Heineke Die Bewertungen der EEG-Reform sind unterschiedlich. Die einen sehen es so 09.10.2014 2 und die anderen so 09.10.2014 3 1. Regelförderung:
Mehr(Stand Dezember 2011) Einspeisemanagement nach EEG 6 Seite 1 von 8
Technische Mindestanforderungen der Energie Waldeck-Frankenberg GmbH (EWF) für das Einspeisemanagement von EEG-Anlagen nach 6 Abs. 1 EEG 2012 (Anlagen >100 kw) (Stand Dezember 2011) Einspeisemanagement
MehrFernsteuerbarkeit von Wasserkraftanlagen und Bestimmungen zum Kraftwerkseigenverbrauch
Fernsteuerbarkeit von Wasserkraftanlagen und Bestimmungen zum Kraftwerkseigenverbrauch Mitgliederversammlung des 1. Workshop Verbandes zum der Erfahrungsbericht Wasserkraftwerksbetreiber EEG 2014, Vorhaben
MehrAnlage zu Hinweisverfahren 2012_21. Versetzung von PV-Anlagen
Anlage zu Hinweisverfahren 2012_21 Versetzung von PV-Anlagen Fragestellung 1. Was gilt nach dem EEG 2009 bzw. dem EEG 2012 hinsichtlich des Inbetriebnahmezeitpunktes, des Vergütungsanspruchs und des Vergütungszeitraums
MehrVermarktung von eigenerzeugter Energie Minutenreserve, Marktprämienmodell
Vermarktung von eigenerzeugter Energie Minutenreserve, Marktprämienmodell Dr. Martin Reh Lechwerke AG 28.11.2014 Seite 1 EEG-Direktvermarktung Marktprämienmodell (MPM) Flexibilitätsprämie Regelenergie
MehrM e r k b l a t t. für Beteiligte in wasserrechtlichen Bewilligungsverfahren / Verfahren auf Erteilung einer gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis
(Stand: 11/2012) Sachgebiet 54.2 Wasserversorgung Wasserschutzgebiete und Grundwasserschutz M e r k b l a t t für Beteiligte in wasserrechtlichen Bewilligungsverfahren / Verfahren auf Erteilung einer gehobenen
MehrAuswirkungen des EuGH-Urteils zur Bauprodukten-Richtlinie vom (C-100/13) bzgl. Kleinkläranlagen
Auswirkungen des EuGH-Urteils zur Bauprodukten-Richtlinie vom 16.10.2014 (C-100/13) bzgl. Kleinkläranlagen Landeskonferenz 2016 kommunale Abwasserbeseitigung im Freistaat Sachsen am 19.10.2016 in Dresden
MehrGewässerökologie und Wasserkraftnutzung - ist dies verträglich?
Gewässerökologie und Wasserkraftnutzung - ist dies verträglich? Armin Stelzer Umweltministerium Baden-Württemberg, Referat 55 - Wasserbau, Hochwasserschutz, Gewässerökologie - Wasserkraft in BW lange Tradition!
MehrInformationen über das. Neue EEG-Regelungen ab 2009
Informationen über das Neue EEG-Regelungen ab 2009 2008: Novelle des Erneuerbaren Energien Gesetzes EEG 2009: Höhere Vergütung und weniger Degression Vergütung für neue Windenergieanlagen an Land EEG 2004:
MehrDas neue Wasserhaushaltsgesetz
Das neue Wasserhaushaltsgesetz (WHG) Dr. Frank Hofmann Referatsleiter Recht der Wasserwirtschaft Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit 2. Deutscher Tag für Grundstücksentwässerung
MehrVerfahren der Clearingstelle EEG zur Fälligkeit von Vergütungs- und Abschlagszahlungsansprüchen. 20. März Clearingstelle EEG
-Rechtsverhältnis Verfahren der zur Fälligkeit von Vergütungs- und Abschlagszahlungsansprüchen 20. März 2014 1 / 19 Inhalt -Rechtsverhältnis 1 2 Entstehen und Fälligkeit von en 3 Bestehen und Fälligkeit
MehrKleine Wasserkraft vs. Gewässerökologie
Kleine Wasserkraft vs. Gewässerökologie Ist dieser Konflikt mit Blick auf die Fische lösbar?? Dr. Olaf Niepagenkemper [Kernsatz der Wasserrahmenrichtlinie] Wasser ist keine übliche Handelsware, sondern
MehrVergleich der EEG-Vergütungsregelungen für 2009
Vergleich der -Vergütungsregelungen für 2009 Bundestagsbeschluss zum nachrichtlich (theoretische Werte): nach, - und nach. Die folgenden Tabellen geben einen beispielhaften Überblick für Vergütungen und
MehrRechtliche Rahmenbedingungen für Energieeinspeiser und Netzbetreiber
Rechtliche Rahmenbedingungen für Energieeinspeiser und Netzbetreiber 1 15.04.2011 Inhalt: Energie- und Wasserwerke Bautzen GmbH in Bautzen Energieträgermix Erneuerbare Energien in Bautzen Erneuerbare-Energien-Gesetz
Mehr3.2 Technische Angaben zur Umsetzung von 9 Abs. 1 EEG 2017 bei Anlagen mit einer Leistung ab 100 kw
Registrier-/Kundennummer: 1. Anlagenbetreiber/in Firmenname bzw. Name, Vorname Telefon Fax Straße, Hausnummer PLZ Ort E-Mail 2. Anlagenanschrift (falls abweichend von 1.) Straße, Hausnummer PLZ Ort Gemarkung,
MehrRegierungspräsidium Kassel Das neue Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
Das neue Wasserhaushaltsgesetz (WHG) Was erwartet die Gemeinden bei der Gewässerunterhaltung und -entwicklung Das neue Wasserhaushaltsgesetz Vom 6. August 2009 (BGBl. I, S. 2585) Inkraftgetreten am 01.
MehrAuftrag der Wasserbehörden: Schutz der Umwelt und Ausgleich der Interessen
Forum Fischschutz und Fischabstieg 20. bis 21. September 2016 Hochschule Darmstadt Auftrag der Wasserbehörden: Schutz der Umwelt und Ausgleich der Interessen (HMUKLV) Inhalt Zuständigkeiten der Wasserbehörden
MehrBiogasanlagen: Bonusregelungen des EEG 2009
Biogasanlagen: Bonusregelungen des EEG 2009 Norbert Kraus Erfahrungsaustausch Biogasanlagen, Nürnberg, 02.12.2010 Bonusregelungen des EEG 2009 für Biogasanlagen / Norbert Kraus / Erfahrungsaustausch Biogasanlagen
MehrWasserkraftnutzung und Ausbaupotentiale im Landkreis Traunstein
Bayerische Klimawoche Juni 2011 Wasserkraftnutzung und Ausbaupotentiale im Landkreis Traunstein Anton Zeller Vortrag 06.06.2011 Vortrag Regierungsbaumeister A. Zeller Wasserkraftnutzung und Ausbaupotentiale
MehrSchulungspaket Betrieblicher Umweltschutz
Wirksam schulen mit professionellen Unterlagen Bearbeitet von Dr. Olaf Kropp, Dr. Timo Hohmuth, Dr. Peter Neurieder 1. Auflage 2014. Onlineprodukt. ISBN 978 3 8111 8148 9 Wirtschaft > Spezielle Betriebswirtschaft
MehrÜbergangsbestimmungen im EEG 2014
Übergangsbestimmungen im EEG 2014 Kommentierungen und Materialien Von Dr. Martin Altrock Dr. Andrea Huber Dr. Helmut Loibl René Walter Inhalt Gesetzestext EEG 2014... 1 100 Abs. 1... 51 I. Schlagwort/Obersatz...
MehrINFO. EEG 2014 wesentliche Änderungen und Anpassungen, die auch für Bestandsanlagen von Bedeutung sind. Stand: 07. Juli 2014
Stand: 07. Juli 2014 INFO EEG 2014 wesentliche Änderungen und Anpassungen, die auch für Bestandsanlagen von Bedeutung sind ARGE Netz GmbH & Co.KG Husumer Straße 61 25821 Breklum Beisheim Center Ebertstraße
MehrVerbindliche Erklärung
Verbindliche Erklärung zur Ermittlung der Förderfähigkeit und der maßgeblichen Vergütungshöhe nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2014) Betreiber der Stromerzeugungsanlage Standort der Stromerzeugungsanlage
MehrEEG-Vergütungsregelungen für das Inbetriebnahmejahr 2009
Wasserkraft ( 23 EEG) EEG-Vergütungsregelungen für das Inbetriebnahmejahr 2009 (ohne Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit) Anlagen bis 5 MW Anlagen bis 5 MW Neuanlagen modernisierte/revitalisierte
MehrVom Solarmodul zum Solarkraftwerk und zurück:
Vom zum und zurück: Der, der BGH und das EEG 2017 Dr. Martin Winkler Mitglied der Clearingstelle EEG 23. September 2016 1 / 12 Inhalt 1 2 3 2 / 12 Ausgangslage bis 4. November 2015 Branchenkonsens: ein
MehrErklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht
MVV Netze GmbH Team Einspeiser Luisenring 49 68159 Mannheim Telefon: 0621 / 290-2662 Telefax: 0621 / 290-2994 E-Mail: einspeiser@mvv-netze.de Erklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen
MehrErneuerbare-Energien-Gesetz
EEG2014 Erneuerbare-Energien-Gesetz EEG - Entwicklung Stromeinspeisungsgesetz (1991) Erneuerbare-Energien-Gesetz (2000) Erneuerbare-Energien-Gesetz (2004) Erneuerbare-Energien-Gesetz (2009) Erneuerbare-Energien-Gesetz
Mehr20. November 2014 Energiekonferenz Strausberg Das neue EEG 2.0 aus Sicht der Anlagenbetreiber
20. November 2014 Energiekonferenz Strausberg Das neue EEG 2.0 aus Sicht der Anlagenbetreiber Rechtsanwalt Janko Geßner Fachanwalt für Verwaltungsrecht ausschließlich öffentlich-rechtlich / bundesweit
MehrLeifaden für das Erkennen ökologisch kritischer Gewässerbelastungen durch Abwassereinleitungen in Hessen. Anwendungshinweise zum neuen Leitfaden
Leifaden für das Erkennen ökologisch kritischer Gewässerbelastungen durch Abwassereinleitungen in Hessen Anwendungshinweise zum neuen Leitfaden Der lange Weg vom Wunsch zur bis zur Einführung Königstein,
MehrUmwelt- und Energierecht
Umwelt- und Energierecht Vergütung Windenergie und PV Referent: Dr. Helmut Loibl Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Generelle neue Vorgaben für die Vergütung Bisherige EEG EEG 2014 Bisherige
MehrRechtliche Rahmenbedingungen Chancen und Fallstricke jenseits von 27 EEG
Rechtliche Rahmenbedingungen Chancen und Fallstricke jenseits von 27 EEG Berlin, Rechtsanwalt Dr. Martin Altrock, Mag. rer. publ. Über uns BBH gibt es als Sozietät seit 1991. Wir sind eine Partnerschaft
MehrEEG-Direkt und Regelenergievermarktung für Biogasanlagenbetreiber
EEG-Direkt und Regelenergievermarktung für Biogasanlagenbetreiber Die Lechwerke AG > Aktuell ca. 1,5 Mrd. kwh in der Direktvermarktung > Seit 2007 Vermarktung von Minutenreserveleistung > Seit 2013 Vermarktung
MehrBeregnungspraxis und Vollzug der Beregnungsrechte
Beregnungspraxis und Vollzug der Beregnungsrechte Praxis der Wasserrechtsgewährung aus Sicht einer unteren Wasserbehörde Wie viel Wasser haben wir für die Verteilung? Welche weiteren Maßnahmen sind nötig?
MehrEinspeisevergütung nach EEG (ct/kwh) Photovoltaik
Photovoltaik Photovoltaik ( 32 und 33 EEG) Inbetriebnahme ab 01.04.2011 01.05.2012 01.06.2012 01.07.2012 01.08.2012 01.09.2012 Anlagengröße bis 10 kw 19,5 19,31 19,11 18,92 18,73 18,54 ab 10 kw 16,5 16,34
MehrExperteninterview mit Stefan Rappen Fachanwalt für Verwaltungsrecht CBH Rechtsanwälte
86 KAPITEL IX Experteninterview mit Stefan Rappen Fachanwalt für Verwaltungsrecht CBH Rechtsanwälte DCTI 2010 Studienband 3 - Bioenergie 87 Interview mit Rechtsanwalt Stefan Rappen Fachanwalt für Verwaltungsrecht
MehrÖkopunktefähigkeit von Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerdurchgängigkeit im Zusammenhang mit Wasserkraft
Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 983 15. 11. 2016 Antrag der Abg. Raimund Haser u. a. CDU und Stellungnahme des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Ökopunktefähigkeit
MehrDas Erneuerbare - Energien Gesetz Alle Vergütungssätze beziehen sich auf Inbetriebnahme der Anlage im Jahre 2004
Das Erneuerbare - Energien Gesetz 2004 Alle Vergütungssätze beziehen sich auf Inbetriebnahme der Anlage im Jahre 2004 1 Zweck des Gesetzes Nachhaltige Energieversorgung für Klima-, Natur- und Umweltschutz
MehrDie Rolle der Wasserkraft in Baden- Württemberg Rahmenbedingungen, Potenziale. Leitender Ministerialrat Dr. Gerhard Spilok
Die Rolle der Wasserkraft in Baden- Württemberg Rahmenbedingungen, Potenziale Leitender Ministerialrat Dr. Gerhard Spilok Gliederung "Wasserkraft in Südbaden" Wo stehen wir heute Exkurs: zur Historie der
MehrHerausforderungen und Zukunft der Kleinwasserkraft in Deutschland. Harald Uphoff BDW-Geschäftsstellenleiter Magdeburg, 26.
Harald Uphoff BDW-Geschäftsstellenleiter Magdeburg, 26. September 2012 Der BDW Gegründet 1961 Acht Landesverbände Rund 1600 Einzelmitglieder Gründungsmitglied des BEE 2 Agenda 1. Situationsbeschreibung
Mehr(Klein- ) Wasserkraft -Rechtliche Aspekte- Wasserkraft, Martin Thurner, SG 5.16
(Klein- ) Wasserkraft -Rechtliche Aspekte- 1 Bedeutung der Wasserkraft in Bayern (Zahlen aus 2009, Quelle: StMUG) In Bayern ca. 4.250 Anlagen, (deutschlandweit ca. 7.700) Ca. 2/3 des aus Erneuerbaren Energien
MehrChronologie Gesetzgebung Erneuerbare Energien
Strom aus Biomasse Wind Wasser Sonne Was bringt das neue EEG 2012? Rahmenbedingungen für die Landwirtschaft Welche Impulse gibt das neue EEG der Wasserkraft? Stefan Prott Büro für Wasserkraft der EnergieAgentur.NRW
MehrVorstellung der Salzburger Wasserkraftberatung
Vorstellung der Salzburger Wasserkraftberatung Tag der Wasserkraft in Salzburg 13. März 2012 Beratungsaktion für Betreiber von Kleinwasserkraftanlagen INHALT 1.Kleinwasserkraft 2.Revitalisierung und Ausbau
MehrDie Rolle der Wasserkraft im zukünftigen bayerischen Energiemix
Die Rolle der Wasserkraft im zukünftigen bayerischen Energiemix Iller-Laufwasserkraftwerk der Allgäuer Überlandwerke GmbH, Kempten Bildrecht: AÜW 2010 Rudolf Escheu 3. Bayerisches Wasserkraftforum Landshut,
MehrReferentenentwurf des BMWi vom 26. September 2016 zur Änderung des KWK-Gesetzes 2016
Referentenentwurf des BMWi vom 26. September 2016 zur Änderung des KWK-Gesetzes 2016 Das KWK-Gesetz 2016 steht seit seiner Verabschiedung durch den Bundestag und den Bundesrat unter dem Vorbehalt der beihilferechtlichen
MehrEEG- Umlagepflicht. Erneuerbaren Energien-Gesetz (EEG) E-Werk Mittelbaden 3. Januar 2017 Folie 1
EEG- Umlagepflicht Erneuerbaren Energien-Gesetz (EEG) 2017 E-Werk Mittelbaden 3. Januar 2017 Folie 1 60 EEG-Umlage für Elektrizitätsversorgungsunternehmen Belieferung Dritter 61 EEG-Umlage für Eigenversorger
MehrDie Nutzung der kleinen Wasserkraft in Deutschland
Die Nutzung der kleinen Wasserkraft in Deutschland im Spannungsfeld von Klima-, Natur- und Gewässerschutz Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Februar 2008 Ausgangslage Mit der
MehrMuster. Überwachungsprogramm
Anhang 3.2 Muster Überwachungsprogramm industrieller Abwasserbehandlungsanlagen und Gewässerbenutzungen Muster Überwachungsprogramm industrieller Abwasserbehandlungsanlagen und Gewässerbenutzungen nach
MehrWasserkraft in Südbaden. Fischabstieg an Wasserkraftanlagen und bei Wasserkraftprojekten der Energiedienst
Wasserkraft in Südbaden Fischabstieg an Wasserkraftanlagen und bei Wasserkraftprojekten der Energiedienst 1. Energiedienst-Gruppe 2. Ökologie bei Energiedienst 3. Grundlagen des Fischabstiegs 4. Beispiele
MehrMerkblatt KWK-Anlagen. für KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung bis 50 kw
Merkblatt KWK-Anlagen für KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung bis 50 kw Förderung von KWK-Anlagen KWK-Anlagen erzeugen Strom und Nutzwärme gekoppelt, d. h. gleichzeitig in einem Prozess. Hierdurch
MehrErhebungsbogen EEG-Jahresmeldung 2016 der Bundesnetzagentur. Einspeisevergütung nach 37 EEG an Anlagenbetreiber tatsächlich geleistete Vergütung
a) Einspeisevergütung Einspeisevergütung nach 37 EEG 2014 Einspeisevergütung in Ausnahmefällen nach 38 EEG 2014 kaufmännisch abgenommende Strommenge an Anlagenbetreiber tatsächlich geleistete kaufmännisch
MehrVerbesserung der Wirtschaftlichkeit bestehender Wasserkraftwerke > 5 MW: Problemstellung und Lösung
Verbesserung der Wirtschaftlichkeit bestehender Wasserkraftwerke > 5 MW: Problemstellung und Lösung Andrea Kapser und Detlef Fischer, Stand: 30.03.2016, Rev. 2 Beschreibung der Problemlage 1 Hintergrund
MehrMaßnahmen zur ökologischen Verbesserung an Wasserkraftwerksanlagen
C.A.R.M.E.N. Fachgespräch zur Wasserkraft am Dienstag, um 11:40 Uhr in Zwiesel Maßnahmen zur ökologischen Verbesserung an Wasserkraftwerksanlagen Dipl.-Ing. (FH) H.-Peter Würl 1 Gliederung des Vortrags
MehrInformationsblatt zum Einspeisemanagement bei EEG/KWK- Anlage im Netzgebiet der Stadtwerke Eutin GmbH
Informationsblatt zum Einspeisemanagement bei EEG/KWK- Anlage im Netzgebiet der Stadtwerke Eutin GmbH Stand 03/2017 Inhalt 1.0. Allgemeines... 2 2.0. Anwendungsbereich... 2 3.0. Technische Realisierung...
MehrInbetriebnahme und rechnerische Zusammenfassung von Fotovoltaikanlagen
und rechnerische von Fotovoltaikanlagen en Clearingstelle EEG 20. September 2012 1 / 21 Inhalt en 1 2 3 sog. anlagen sog. anlagen 4 en Einspeisemanagement und Netzanschluss 5 2 / 21 en Ÿ 3 Nr. 5 EEG 2009
MehrÄnderungen bei der Windenergie
Das EEG 2012 9. Fachgespräch der Clearingstelle EEG, 9. September 2011, Berlin Änderungen bei der Windenergie Sonja Hemke, Fachreferentin Recht, Bundesverband WindEnergie e.v. Änderungen im Bereich SDL
MehrClearingstelle EEG 28. Fachgespräch Rechtsfolgen bei Meldeverstößen
Rechtsfolgen bei Meldeverstößen Rechtsfolgen und Sanktionen aus Sicht der Netzbetreiber Assessor jur. Christoph Weißenborn / BDEW Berlin, 12. September 2017 www.bdew.de 28. Fachgespräch Teil 1: Registrierungspflichten
MehrAnlagenbegriff und Inbetriebnahme im EEG
19. Fachgespräch der Clearingstelle EEG am in Berlin Anlagenbegriff und Inbetriebnahme im EEG Rechtsanwalt Mitglied im Juristischen Beirat des Fachverbandes Biogas e.v. Übersicht Einleitung Anlagenbegriff
MehrStellungnahme des Fachverbandes Biogas e.v.
Stellungnahme des Fachverbandes Biogas e.v. zu dem Empfehlungsverfahren Zulassung der Anlage nach Bundesrecht gegenüber der Clearingstelle EEG (Aktenzeichen 2014/27). 1. Unter welchen Voraussetzungen liegt
MehrFormular zur Meldung von Erneuerbaren Energien- Anlagen an die Bundesnetzagentur
Formular zur Meldung von Erneuerbaren Energien- Anlagen an die Bundesnetzagentur An die Bundesnetzagentur per E-Mail an: anlagenregister@bnetza.de Mit diesem Formular können Erneuerbaren Energien-Anlagen
MehrWasserhaushaltsgesetz: WHG
Gelbe Erläuterungsbücher Wasserhaushaltsgesetz: WHG ommentar von Dr. Manfred Czychowski, Prof. Dr. Michael Reinhardt, Prof. Dr. Dr. Paul Gieseke, Werner Wiedemann 10., neubearbeitete Auflage Wasserhaushaltsgesetz:
MehrNeue Regelungen im EEG 2014 für die Nutzung von Abfall- und Reststoffen
Neue Regelungen im EEG 2014 für die Nutzung von Abfall- und Reststoffen Dipl. Ing. agr. Regionalbüro Nord über 400 ehrenamtliche Experten Mitglied im Europäischen Biogasverband (EBA) Struktur Fachverband
MehrDer Rechtsrahmen für die energetische Nutzung von Klärgas
Der Rechtsrahmen für die energetische Nutzung von Klärgas Christian Buchmüller und Jörn Schnutenhaus 1. Einführung...71 2. Förderung nach dem KWKG...71 2.1. Förderung der Stromerzeugung...72 2.1.1. Anspruchsvoraussetzungen...72
MehrWasserentnahme- und Einleitungsstellen am Gewässer
Wasserentnahme- und Einleitungsstellen am Gewässer Clemens Miethig Landratsamt Zollernalbkreis Umweltamt Sachgebiet Oberirdische Gewässer und Abwasser Bild 1: Forellenteich 2 Agenda 1. Einführung 2. Rechtliche
MehrEinspeisemanagement von Erzeugungsanlagen größer 100 kw
Einspeisemanagement von Erzeugungsanlagen größer 100 kw Inhalt 1. Grundsätze... 3 1.1. Geltungsbereich... 3 1.2. Vorgaben zu den verschiedenen Erzeugungsarten... 3 1.2.1. Photovoltaikanlagen... 3 1.2.2.
MehrAbgaben für Wasserkraft und Schifffahrt. Dr. iur. Katharina Kern
Abgaben für Wasserkraft und Schifffahrt Dr. iur. Katharina Kern ABGABEN FÜR WASSERKRAFT I. Status quo & Perspektiven zweitgrößter Produzent regenerativer Energien nicht erneuerbare Energieträger 83,58%
MehrRechtliche Rahmenbedingungen für Umweltgutachter im EEG 2009
Rechtliche Rahmenbedingungen für Umweltgutachter im EEG 2009 KWK-Bonus Güllebonus / Landschaftspflegebonus Rein pflanzliche Nebenprodukte Luftreinhaltebonus Referent: RA Micha Schulte-Middelich Definition
MehrSolarstrom-Vergütungen im Überblick. 1. Inbetriebnahme der Anlage ab
Solarenergie-Förderverein Deutschland e.v. Dies ist die Druckversion dieses Artikels. zurück zur normalen Artikelansicht vom 07.02.2006, aktualisiert am 31.01.2014, SFV: Solarstrom-Vergütungen im Überblick
MehrDirektvermarktung: Markt- und Flexibilitätsprämie nach EEG
Direktvermarktung: Markt- und Flexibilitätsprämie nach EEG Biogasseminar am 1. März 212 in Wittlich Dipl.-Ing. Patrick Hochloff Direktvermarktung: Markt- und Flexibilitätsprämie nach EEG 1) Direktvermarktung
MehrErklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht
An: SSW Netz GmbH, Marienstr. 1, 66606 St. Wendel Erklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht Die Erklärung erfolgt als: Bereits in Betrieb gesetzte
MehrWasserrecht Probleme und Möglichkeiten in der praktischen Anwendung
Wasserrecht Probleme und Möglichkeiten in der praktischen Anwendung Grundstrukturen des Wasserrechts: Vom Landesrecht über Bundesrahmengesetzgebung bis hin zur konkurrierenden Gesetzgebungszuständigkeit
MehrDie Änderungen im KWK-Gesetz 2012 Fachveranstaltung Das neue KWK-Gesetz und seine Auswirkungen in der Praxis der SAENA GmbH
Die Änderungen im KWK-Gesetz 2012 Fachveranstaltung Das neue KWK-Gesetz und seine Auswirkungen in der Praxis der SAENA GmbH am 25. April 2013 in Oschatz Seite 1 AGENDA 1. Einführung 2. Instrumentarien
MehrEEG Neue Vergütungsregelungen u. Voraussetzungen für Biomasseanlagen. GUTcert Bereich Emissionshandel und Energiedienstleistungen
EEG 2009 Neue Vergütungsregelungen u. Voraussetzungen für Biomasseanlagen GUTcert Bereich Emissionshandel und Energiedienstleistungen Das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2009 Der Weg zum EEG 2009: Monitoringbericht
Mehr