Musikalische Grundschule Kindergarten bis 2. Klasse Ennetmoos

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Transkript:

Musikalische Grundschule Kindergarten bis 2. Klasse Ennetmoos

Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung... 1 1.1 Auftrag...1 1.2 Vorgehen...1 1.3 Leitideen...1 2 Rahmenbedingungen... 2 2.1 Strukturen...2 2.2 Lehrplan...3 2. 3 Stundentafel...3 2.4 Aufgaben der Fachlehrpersonen...3 2.5 Aufgaben der Klassenlehrpersonen...3 2.6 Gruppengrösse...4 2.7 Anforderungsprofil Fachlehrperson...4 3 Modell... 4 3.1 Pensum...4 3.2 Einführung...5 3.3 Auswertung...5

1 Einleitung Die Schule Ennetmoos strebt eine ganzheitliche Bildung in einer bestmöglichen Lernumgebung an. Mit der obligatorischen Musikalischen Grundausbildung vom verbindlichen Kindergartenjahr bis zur 2. Klasse strebt die Schule zum einen die Förderung des vernetzten Denkens durch die Aktivierung beider Gehirnhälften und zum andern den Zugang zum Musikunterricht für alle Kinder an. 1.1 Auftrag Die Arbeitsgruppe Blockzeiten arbeitet ein Konzept für die musikalische Grundschule aus. Das Konzept wird im Juni 2004 dem Schulrat vorgestellt. Die Musikalische Grundschule beginnt im Schuljahr 2005/06. 1.2 Vorgehen Die Musikschule bietet die Musikalische Grundschule seit mehreren Jahren für die Kinder der 1. Klasse an. Es ist nahe liegend, dieses freiwillige Angebot für alle Kinder in den Schulunterricht zu integrieren. Da dieses Angebot schon in verschiedenen Gemeinden im Kanton umgesetzt wird, können wir auch auf die Erfahrungen dieser Gemeinden zurückgreifen. Die Schulleitung stellte die Idee dem Schulrat vor, dieser gab den Auftrag, die Umsetzung zu planen, woraufhin die Arbeitsgruppe Blockzeiten das vorliegende Konzept zur Einführung der Musikalischen Grundschule erstellte. Als Grundlage diente das Konzept der Musikalischen Grundschule Beckenried. 1.3 Leitideen Die Leitideen wurden dem Konzept Musikalische Grundschule NW und OW entnommen. Dieses wurde von den Grundschullehrpersonen der Musikschulen erstellt. AG Blockzeiten / Genehmigung SR 30.06.2004 1

2 Rahmenbedingungen 2.1 Strukturen Schulrat Schulleitung (SL) Musikschulleitung (MSL) Stans Fachlehrperson für Musikalische Grundschule Formulierung des Leistungsauftrags ( Konzept genehmigen) Anstellung der Fachlehrpersonen auf Antrag der SL (Wahlkompetenz an PK delegiert) Finanzierung Bereitstellen der Infrastruktur Projektleitung, Konzeptentwicklung, Evaluation Personalführung Organisation und Stundenplanung Koordination SL und MSL Stans Annahme von Anträgen für Materialbestellungen Mithilfe bei Selektion Wahlvorschlag Fachlehrperson Fachbetreuung Mithilfe bei Evaluation Unterrichtsführung und Förderung der Kinder nach den Zielen der kant. Lehrpläne und der Broschüre Musikalische Grundschule Verantwortung für Absprachen mit Klassenlehrpersonen (Details siehe 2.4) Zusammenarbeit unter den Fachlehrpersonen Budget/Materialbestellung an SL einreichen Meldung defekter Instrumente an verantwortliche Ämtlilehrperson Mithilfe bei Evaluation Klassenlehrperson Absprachen mit Fachlehrpersonen (Details siehe 2.5) AG Blockzeiten / Genehmigung SR 30.06.2004 2

2.2 Lehrplan Die Musikalische Grundschule vermittelt Inhalte und Ziele des Lehrplans Musik (siehe unter Strukturen). Der Unterricht im Kindergarten richtet sich nach dem Lehrplan für den Kindergarten des Kantons Nidwalden, welcher auf jenem des Kantons Bern von 1999 basiert. Die Lerninhalte finden sich in den folgenden Richtzielen: Bewegungsmöglichkeiten und Ausdrucksfähigkeit weiterentwickeln; Wahrnehmungsfähigkeit differenzieren; Werkzeuge, Geräte und Musikinstrumente kennen lernen und sachgerecht einsetzen (S. 6, 7, 8 und 23). Der Unterricht in der Primarschule richtet sich nach dem Lehrplan Musik des Kantons Nidwalden (1993). Die Lerninhalte sind in die Bereiche Singen, Musizieren, Musikhören, Bewegen und Musikalische Grundlagen (S. 11) gegliedert. Diese werden durch Lerninhalte des Rhythmikunterrichtes wie Wahrnehmung, soziale Interaktion und persönliche Ausdrucksfähigkeit ergänzt. 2. 3 Stundentafel Die Musikalische Grundschule wird im Kindergarten in den Wochenlektionen integriert. Auf der Unterstufe wird diese Lektion zusätzlich zum bestehenden Musikunterricht in der Klasse erteilt. Durch den Einsatz der Fachlehrperson, kann dies durch die alternierte Stunde aufgefangen werden. 2.4 Aufgaben der Fachlehrpersonen Hauptverantwortlichkeit für den Musikunterricht nach Lehrplan und gemäss den Zielen der Kantonalen Broschüre Musikalische Grundschule Gemeinsame Planung oder Absprache der Jahresplanung / des Lehrmittels mit den Klassenlehrpersonen Regelmässiger Austausch mit den Klassenlehrpersonen Initiieren, Durchführen sowie Zusammenarbeiten bei Projekten Weiterbildung 2.5 Aufgaben der Klassenlehrpersonen Den Musikunterricht vertiefen und erleben lassen Gemeinsame Planung oder Absprache der Jahresplanung / des Lehrmittels mit den Fachlehrpersonen Regelmässiger Austausch mit den Fachlehrpersonen Initiieren, Durchführen sowie Zusammenarbeiten bei Projekten AG Blockzeiten / Genehmigung SR 30.06.2004 3

2.6 Gruppengrösse Halbklassen-Unterricht (max. 12 Kinder) Die ideale Gruppengrösse besteht aus 8 bis 10 Kindern. 2.7 Anforderungsprofil Fachlehrperson Diplom für musikalische Grundschule ausgebildet für Rhythmikunterricht und/oder KindergärtnerInnenpatent / PrimarlehrerInnenpatent und Unterrichtserfahrung mit Vorweisung vielseitiger musikalischer Weiterbildung und musikalischer Aktivitäten. 3 Modell 3.1 Pensum Das Pensum wird durch die Anzahl der Gruppen bestimmt. In der Regel wird eine Klasse in 2 Gruppen aufgeteilt. Bestehen die Klassen aus weniger als 16 Kindern sind Gruppenzusammensetzungen mit der Parallelklasse anzustreben. Pro Gruppe gibt es eine Lektion (45min) Musikalische Grundschule pro Woche. Die Schulleitung ist verantwortlich für die Vergabe der Pensen an die Fachlehrpersonen. Beispiel für das Schuljahr 05-06 (mit provisorischen Schülerzahlen für die Kindergarten-Abteilungen): Klassen 1. 2. Total Abteilungen KG 11-12 1 KG 11-12 1 1./2. Kl. 8 10 18 2 1. Kl. 22 2 2. Kl. 22 2 Total 8 Abteilungen AG Blockzeiten / Genehmigung SR 30.06.2004 4

3.2 Einführung Dieses Konzept wird im Schuljahr 2005/06 umgesetzt. 3.3 Auswertung Im Januar 2006 ist die Schulleitung für die Auswertung der Organisation verantwortlich. Ergebnisse werden bei der neuen Stundenplanung berücksichtigt. Im September 2007 soll eine Umfrage bei Schulkindern und Eltern die Wertschätzung und Akzeptanz der Musikalischen Grundschule ermitteln. Genehmigt Schulrat Ennetmoos 30.06.2004 AG Blockzeiten / Genehmigung SR 30.06.2004 5