Unterweisung für Arbeitssicherheit, Umwelt- und Brandschutz Standort Berlin



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Unterweisung für Arbeitssicherheit, Umwelt- und Brandschutz Standort Berlin Standardunterweisung Fremdfirmen HR 10584.03.DE

Dokumentation der Unterweisung! Die Unerweisung hat der Auftragnehmer durchzuführen! Die Durchführung und Teilnahme an dieser Unterweisung ist auf dem hier abgebildeten Formblatt HF 0110 zu dokumentieren. Der Unterwiesene bestätigt mit seiner Unterschrift, dass ihm die Inhalte dieser Unterweisung in einem persönlichem Gespräch erläutert wurden. Die Unterschrift bestätigt das Verständnis der Inhalte und die Bereitschaft die notwendigen unfallverhütenden Maßnahmen einzuhalten. Das Original des unterschriebenen Unterweisungsprotokolls ist im Personalbüro zu hinterlegen. Zusätzlich hat der Mitarbeiter eine Kopie ständig auf dem Hettich - Betriebsgelände, bei sich zu tragen und auf Verlangen vorzulegen. Die Gültigkeit des Dokumentes ist auf das laufende Kalenderjahr begrenzt. 2

Gründe für Unfälle mit Mitarbeitern von Fremdfirmen: - wechselnde Arbeitsbedingungen, - unbekannte Umgebung, - nicht bekannte Betriebsgefahren, - wechselnde Organisationsstrukturen, - Verständigungsprobleme, - unzureichende Arbeitsvorbereitung. Vermeidung gegenseitiger Gefährdungen Erforderlich dafür: - Planung sicherer Arbeitsabläufe, - Information der Beteiligten über Gefährdungen und Schutzmaßnahmen, - Motivation zu sicherem Verhalten. Koordination von Fremdfirmen 3

Vorschriften Arbeitsschutzgesetz Werden Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber an einem Arbeitsplatz tätig, sind die Arbeitgeber verpflichtet, zusammenzuarbeiten... und Maßnahmen zur Verhütung dieser Gefahren abzustimmen. GUV-V A 1 Werden Beschäftigte mehrerer Unternehmer oder selbstständige Einzelunternehmer an einem Arbeitsplatz tätig, haben die Unternehmer hinsichtlich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten,... zusammenzuarbeiten. Insbesondere haben sie, so weit es zur Vermeidung einer möglichen gegenseitigen Gefährdung erforderlich ist, eine Person zu bestimmen, die die Arbeiten aufeinander abstimmt; zur Abwehr besonderer Gefahren ist sie mit entsprechender Weisungsbefugnis auszustatten. BGI 528 Sicherheit und Gesundheitsschutz durch Koordinieren Fachliche Erläuterungen 4

Zutrittsregelungen Das Betriebsgelände ist nur mit Genehmigung und erstmalig je Einsatz, nur über die Zentrale zu betreten. Hier erhalten die an den Arbeiten beteiligten Personen eine Zutrittsberechtigung. Die Zutrittsberechtigung erfolgt in Form eines Ausweises, unterschieden nach Besucher oder Servicepartner. Der Zutrittausweis ist ein persönliches Dokument. Der Ausweis ist sichtbar am Körper zu tragen. Mit ihm darf anderen Personen kein Zugang gewährt werden. Es ist darauf zu achten, das keine fremden oder unberechtigten Personen auf das Betriebsgelände gelangen. Nach Beendigung der Arbeiten, ist der Ausweis täglich in der Zentrale abzugeben. 5

Werkverkehr RETTUNGSWEG FÜR DIE FEUERWEHR FREIHALTEN Einfahrt nur nach vorheriger Anmeldung Es gilt die StVO Die Geschwindigkeitsbegrenzung (10 km/h) ist einzuhalten. Parkverbote für Zufahrten, Flucht- und Rettungswege sind zu beachten Eine Ladungssicherung ist immer vorzunehmen. Die Sicherung der eigenen Arbeitsstelle gegenüber dem öffentlichen oder sonstigem Werkverkehr muss ständig gewährleistet sein. Das Parken ist nur auf den gekennzeichneten Parkflächen erlaubt. Bei groben Verstößen gegen Werkverkehrsregeln kann die Einfahrerlaubnis entzogen werden. 6

Wach- und Sicherheitsdienst Der Wach- und Sicherheitsdienst ist für die Gebäudesicherheit verantwortlich Er kontrolliert nachts, an Wochenenden und Feiertagen das Werksgelände Er ist weisungsberechtigt bei Verstößen gegen die geltenden Regeln Wachdienst Kötter Securety: Durchgehend erreichbar Tel. 03302880110 oder intern KW 6011 Den Anweisungen des Wachdienstpersonals ist unbedingt Folge zu leisten! 7

Zufahrten und Eingänge Haupteingänge sind mit Zutrittsterminals ausgestattet, welche mit der Karte für Service- Partner zu öffnen sind. An der durch ein Schiebetor gesicherten Einfahrt befindet sich eine Gegensprechanlage. Nach Anmeldung in der Zentrale und Erhalt eines Service- Partner- / oder Besucher-Ausweises kann diese benutzt werden. Vor Zu und Ausfahrten, Notausgängen, und entsprechend gekennzeichneten Flächen ist das Parkverbot zu beachten! RETTUNGSWEG FÜR DIE FEUERWEHR FREIHALTEN 8

Rauchverbot und Raucherplätze Auf dem Gelände des Hettich-Standortes in Berlin besteht absolutes Rauchverbot. Als Ausnahme gelten die besonders als Raucherplatz gekennzeichneten Bereiche. 9

Flucht- und Rettungswege Im Brand- und Evakuierungsfall wird Alarm über die Signaleinrichtungen der Brandmeldeanlage signalisiert (Hupen/Blitzlampen) Dann ist das Gebäude auf dem kürzesten Weg zu verlassen und der Sammelplatz aufzusuchen. Nur dort kann festgestellt werden, ob alle vorher anwesenden Kollegen das Gebäude verlassen haben. Dieses Ergebnis muss dann den Einsatzkräften der Feuerwehr vom jeweiligen Verantwortlichen mitgeteilt werden. Fluchtwegepläne hängen in jedem Gebäude in den Eingangsbereichen. Auf diesen Plänen ist der jeweilige Sammelplatz angegeben. Türen und Tore dürfen nicht verkeilt oder anderweitig am schließen gehindert werden 10

Leitern, Gerüste und Hubarbeitsbühnen Nur für die jeweiligen Arbeiten geeignete Gerüste, Hubarbeitsbühnen oder Leitern benutzen Einsatzgrenzen berücksichtigen. Standfestigkeit gewährleisten Aufstellung auf tragfähigem, möglichst ebenem Untergrund, gegen Wegrutschen oder Einsinken gesichert. Zulässige Tragfähigkeit beachten. Auf intakte Absturzsicherung achten. Benachbarte oder unterhalb der Arbeitsstelle liegende Bereiche sichern (Warnung, Absperrung, Kennzeichnung). Aufbau-, Verwendungs- bzw. Bedienanleitung des Herstellers beachten. Gerüste erst nach Freigabe betreten Gerüstkennzeichnung. Gerüste gegen unbefugtes Betreten sichern! 11

Höhensicherung bei Absturzgefahr Einrichtungen, die ein Abstürzen von Personen verhindern (Absturzsicherungen), müssen nach DGUV Vorschrift 38, vorhanden sein: bei mehr als 1,00 m Absturzhöhe, an freiliegenden Treppenläufen und -absätzen, Wandöffnungen, Bedienungsständen von Maschinen und deren Zugängen; bei mehr als 2,00 m Absturzhöhe an allen übrigen Arbeitsplätzen und Verkehrswegen; bei mehr als 3,00 m Absturzhöhe an Arbeitsplätzen auf Dächern; bei mehr als 5,00 m Absturzhöhe beim Mauern über die Hand und beim Arbeiten an Fenstern. Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz ist durch den Auftragnehmer zur Verfügung zu stellen und die Mitarbeiter sind vor Beginn der Tätigkeit durch ihn in der korrekten Nutzung zu unterweisen. 12

Erlaubnis für das Führen von Hubarbeitsbühnen + Für das Führen von Hubarbeitsbühnen auf dem Betriebsgelände, ist neben dem Führerschein, eine schriftliche Erlaubnis (HF 10022) notwendig. Diese kann vom Auftraggeber, gegen Vorlage des Hubarbeitsbühnen-Führerscheins und der Beauftragung (HF 10021), welche durch den Auftragnehmer ausgestellt wurde, erteilt werden. Die gerätespezifische Einweisung und eine Unterweisung auf betriebliche Gegebenheiten erfolgt durch den Verleiher der Hubarbeitsbühne. Die auf der Beauftragung aufgeführten Regeln und die Anweisungen des Verleihers sind unbedingt zu beachten. 13

Hubarbeitsbühnen und Verkehrswege Bei der Benutzung der Arbeitsbühne des Auftraggebers ist eine vorherige Einweisung erforderlich. Hier ist ein Fahrauftrag des Auftraggebers erforderlich Besondere Vorsicht bei Aufstellung auf oder in der Nähe von Verkehrswegen und Arbeitsplätzen. 14

Maschinen, Werkzeuge, Geräte SO NICHT! Nur Arbeitsmittel benutzen, für die - eine Beauftragung erteilt und - eine Unterweisung erfolgt ist. Arbeitsmittel nicht zweckentfremden! Schutz- und Not-Befehlseinrichtungen immer funktionsfähig halten. Nur sicherheitstechnisch einwandfrei funktionierende Arbeitsmittel benutzen. Schadhafte Arbeitsmittel austauschen oder instand setzen lassen. E-Geräte sind nach BGV A3 zu prüfen Bewegliche Leitungen müssen Gummischlauchleitungen vom Typ H07RN-F oder mind. gleichwertiger Bauart sein Benutzen Sie nur sichere und geeignete Arbeitsmittel es ist in Ihrem eigenen Interesse. 15

Mobile Schutzschaltgeräte Elektrische Handwerkzeuge und Maschinen sind grundsätzlich nur mit einem Schutzschaltgerät (PRCD-S) zu betreiben. Der PRCD-S erkennt alle denkbaren Fehler in der Festinstallation und lässt sich im erkannten Fehlerfall nicht einschalten. Die intakten Schutzleiterfunktionen werden vor dem Einschalten überprüft und während des Betriebes überwacht. Dadurch wird eine Schutzpegelerhöhung gegen gefährliche Körperströme erreicht. Eine Unterspannungsauslösung verhindert das selbständige Wiedereinschalten nach Spannungswiederkehr. Mobile Schutzschaltgeräte sind durch den Auftragnehmer zu stellen. Es erfolgt kein Verleih durch den Auftraggeber. 16

Untersagungen Grundsätzlich sind Verbote bzw. Untersagungen, die auch für die eigenen Beschäftigten gelten, für die Mitarbeiter der Fremdfirmen gültig: Alkohol-/Drogenverbot Zutrittsverbot für Bereiche, die nicht mit der Arbeit der Fremdfirma im Zusammenhang stehen, Film- und Fotografierverbot Sicherheits-, Brandmelde- und Rettungseinrichtungen, sowie Fluchtund Rettungswege dürfen nicht verstellt werden. Verbot von sicherheitswidrigem Verhalten (Verstoß gegen UVV, keine PSA-Benutzung) Verstöße gegen die Untersagungen können zum Verweis vom Betriebsgelände führen. 17

Lärm In allen Produktionsbereichen am Standort, besteht die Tragepflicht für Gehörschutz! Persönliche Schutzausrüstung stehen als Gehörschutzstöpsel zur Verfügung. Die Spender für Gehörschutz sind an markanten Stellen in den Hallenbereichen, hauptsächlich an den Eingängen angebracht. Gehörschutzstöpsel müssen ausreichend tief im Gehörgang getragen werden, um eine ausreichende Dämmwirkung zu erzielen! Tragen Sie Gehörschutz! Es geht um Ihre Gesundheit! Gehörschäden sind nicht heilbar! 18

Türen, Tore, Fußwege Achtung, Unfallgefahr! Fußgänger nutzen grundsätzlich die Türen. Tore sind ausschließlich Flurförderzeugen und Transportfahrzeugen vorbehalten. In den Hallenbereichen und auf dem Betriebsgelände sind oftmals gemeinsame Fahr- und Fußwege vorhanden. Hier ist besondere Vorsicht geboten 19

Fahrwege für Flurförderzeuge Achtung, Unfallgefahr! Schlecht einsehbare Einmündungen und Kreuzungen sind mit einem Panoramaspiegeln oder Rundumwarnleuchten ausgerüstet. 20

Erlaubnis für das Führen von Flurförderzeugen + Für das Führen von Flurförderzeugen (Gabelstapler) auf dem Betriebsgelände, ist neben dem Führerschein, eine schriftliche Erlaubnis (HF 3507)notwendig. Diese kann vom Auftraggeber, gegen Vorlage des Stapler-Führerscheins und der Beauftragung (HF 3506), welche durch den Auftragnehmer ausgestellt wurde, erteilt werden. Die gerätespezifische Einweisung und eine Unterweisung auf betriebliche Gegebenheiten erfolgt durch den Verleiher des Flurförderzeuges. Die auf der Beauftragung aufgeführten Regeln und die Anweisungen des Verleihers sind unbedingt zu beachten. 21

Brandschutz Über den Verlauf von Flucht- und Rettungswegen vorab informieren. Bereiche mit erhöhter Brandgefahr nicht mit offenem Feuer betreten. Brennbare Flüssigkeiten höchstens bis zur Menge eines Tagesbedarfs am Arbeitsplatz bereithalten. Brennbare Gegenstände oder Flüssigkeiten aus dem Arbeitsbereich entfernen. Geeignete Löschmittel für Brandbekämpfung vorhalten. Brandwachen organisieren. Beachten Sie, dass das Einatmen von Brandrauchen und -gasen eher zum Tode führt, als das Verbrennen in den Flammen. 22

Schweißarbeiten und Trennarbeiten Eine Schweißerlaubnis ist Pflicht und vor Arbeitsbeginn beim Abteilungsverantwortlichen einzuholen. Über Rauchmelder und Sprinkleranlagen Informationen einholen, gegebenen Falls Bereiche freischalten lassen. Gefahrenbereich absperren. Für ausreichende Belüftung sorgen. Brennbare Gegenstände oder Flüssigkeiten entfernen. Wenn dies nicht möglich ist, die Gegenstände abdecken. Geeignete Feuerlöscher bereithalten. Schweißerarbeitsplätze durch Aufstellen von Schutzblenden abtrennen. Elektrische Leitungen gegen mechanische Beschädigung sichern. Brandwache festlegen. Mangelhafte Sorgfalt bei Schweißarbeiten führt immer wieder zu schweren Bränden mit verheerenden Folgen. 23

Arbeitsdurchführung nur durch befugte Personen. Bohr- und Abbrucharbeiten sind nur nach Freigabe durch den Leiter Technische Dienste erlaubt. Das Bohren an tragenden Elementen oder Bauteilen ist verboten oder nur nach Freigabe durch den Leiter Technische Dienste erlaubt. Der Arbeitsbereich ist deutlich zu kennzeichnen und gegen unbefugtes Betreten abzusichern. Bohren, Befestigen, Abbrucharbeiten 24

Umweltgefährdung Wassergefährdende Stoffe dürfen weder in Grund und Boden, in das Grundwasser noch in das Entwässerungsnetz am Standort geleitet werden. Bei Fragen zur Entsorgung von Gefahrstoffen, sind die Vorgaben am Standort zu beachten. Umweltkoordinator, (Tel.030 72093237237) Umwelt-Notfall-Sets mit Kanalabdeckungen und Ölbindemitteln sind an Lagerstellen von Gefahrstoffen (Ladestraßen) vorhanden und bei Bedarf zu nutzen Ein Gefahrfall muss über die interne Rufnummer 237 gemeldet werden. 25

Abfallbeseitigung Die Fremdfirma als Abfallverursacher hat alle anfallenden Abfälle, Reststoffe und Montagematerialien grundsätzlich in eigener Verantwortung zu entsorgen. Bei Bedarf sind Abstimmungen mit den Abfallbeauftragten am Standort vorzunehmen.(tel. 030 72093-237) Die Erfüllung dieser Pflicht ist bei Verlangen nachzuweisen (Beförderungserlaubnis, Annahmeerklärung, Entsorgungsnachweis). Die Benutzung von Sammelbehältern am Standort kann vereinbart werden. Auf strikte Mülltrennung und Beachtung der Vorgaben am Standort ist zu achten. Wer seine Abfälle nicht ordnungsgemäß entsorgt, muss mit einer kostenpflichtigen Ersatzvornahme durch die Stammfirma rechnen. 26

Dacharbeiten Informationen über Zugangsmöglichkeiten und Tragfähigkeit des Daches beim Leiter technische Dienste einzuholen Das Betreten der Dachflächen und Dacharbeiten sind erst nach Freigabe durch den Leiter Technische Dienste erlaubt Schutzmaßnahmen gegen Abrutschen und Abstürzen sowie gegen Herabfallen von Baustoffen und Werkzeugen nach außen und nach innen treffen. Brandschutzmaßnahmen bei Flammarbeiten - Feuerlöscher an der Arbeitsstelle bereit halten, - Brandwache organisieren. 27

Tiefbauarbeiten Vor Beginn der Arbeiten über Lage und Schutzabstände erdverlegter Leitungen informieren und Vorgehensweise abstimmen; Erlaubnisse für die Arbeiten beim Leiter Technische Dienste einholen. Zum Auffinden von Leitungen, Suchgräben oder Ortungsgeräte einsetzen. Gruben und Grabenwände sichern, Schutzstreifen (0,6 m) lastfrei halten. Gefahrenbereiche von Erdbaumaschinen sichern und nicht betreten. Leitungsverlauf eindeutig kennzeichnen und Schutzabstände einhalten. Reihenfolge der Maßnahmen im Gefahrfall beachten (Gerät aus Gefahrenzone, Dritte warnen, Leitungen freischalten lassen). Hinweisschilder oder andere Markierungen nicht ohne vorherige Zustimmung der Stammfirma verdecken, versetzen oder entfernen. 28

Arbeiten in Kranbereichen Alle Arbeiten an Kranen und im Kranfahrbereich bedürfen einer Genehmigung durch die Führungskraft der entsprechenden Abteilung. Aufenthalt unter schwebender Last ist verboten! Die Kranbedienung ist nur unterwiesenen und schriftlich beauftragten Mitarbeitern gestattet. Bei Arbeiten im Kranbereich ist auf mögliche Quetschgefahr zu achten. Bei Wartungsarbeiten ist die Sicherung des Hauptschalters mit Schloss und Kennzeichnung durch Schild: Nicht einschalten! Wartungsarbeiten zwingend notwendig 29

Arbeiten in explosionsgefährdeten Bereichen Zutritt nur für befugte Personen. Arbeitsbereiche stets gut belüften; offene Zündquellen, offenes Licht und Rauchen verboten. Arbeitsbeginn und -ende beim Anlagenverantwortlichen bekanntgeben. Gebrauch von funkenarmen bzw. explosionsgeschützten Arbeitsmitteln. Ist mit Funkenbildung zu rechnen, ist ein EX-Messgerät zur Überwachung zu verwenden. Wird bei Arbeiten in der Zone 1 oder 2 der EX-Schutz aufgehoben, muss ein Mitarbeiter während der gesamten Zeit als Aufsichtsführender anwesend sein. 30

Persönliche Schutzausrüstung Jeder Auftragnehmer muss seinen Beschäftigten die zur Ausführung der Tätigkeiten erforderliche Persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung stellen. Das Tragen von Schutzschuhen ist grundsätzlich Pflicht! Zuwiderhandelnde Personen können nach Ermahnung vom Werksgelände gewiesen werden. 31

Wer muss bei Gefahrfällen informiert werden? Angaben der Notruftafel entnehmen! Inhalt der Meldung: - Wo geschah es? - Was geschah? - Wie viele Verletzte? - Welche Verletzung? - Warten auf Rückfragen? Ansprechpartner am Standort: Gas, Wasser, Heizung Herr Vogel Tel. 030 / 72093306 oder 0151 55112419 Elektro Herr Vogel Tel. 030 / 72093306 oder 0151 / 55112419 Brandschutz, Umweltschutz, Arbeitssicherheit Herr Teichmann Tel. 030 / 72093237 oder 0173 5966508 32

Arbeiten im Bereich Galvanik Zutritt nur für besonders unterwiesene Personen Arbeitsbeginn und -ende beim Schichtführer bekanntgeben und über den Stand der Arbeiten und daraus entstehenden Gefährdungen informieren Besondere Vorsicht beim Umgang mit Gefahrstoffen beachten (giftige und ätzende und umweltgefährdende Gefahrstoffe sind im Einsatz!) Ventile nur nach vorheriger Genehmigung öffnen oder schließen Rohrleitungen nur in Absprache trennen 33

PSA bei Arbeiten in der Galvanik immer geeignete Persönliche Schutzausrüstung verwenden SIDI vor dem Einsatz auf Beschädigungen überprüfen Beachte!!!! Verschmutzte PSA wechseln! Sofortige Entfernung von Gefahrstoffspritzern auf Haut und Kleidung Haut

Augenmerk im Bereich Galvanik Augenkontakt mit Gefahrstoffen kann zum Erblinden und Vergiftungen führen! Maßnahmen: das betroffene Auge mindestens 10 Minuten mit Wasser spülen das Auge mit beiden Händen offen halten (Augenlider spreizen) das Spülen ist möglichst mit einer Augendusche vorzunehmen Dieses Zeichen zeigt den Standort an. Nach Erstversorgung zum Augenarzt!

36 Auf eine gute Zusammenarbeit!