Integration fördern Zusammenhalt stärken



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Transkript:

Integration fördern Zusammenhalt stärken Wie Integration gelingt

Welche Integrationspolitik verfolgt die CDU/CSU-Fraktion? Deutschland ist ein weltoffenes Land. Viele Menschen aus fast allen Ländern der Welt sind in den vergangenen Jahrzehnten zu uns gezogen. Sie leben hier, sie arbeiten hier und sie haben zum Wohlstand in Deutschland beigetragen. Sie zeigen: Zuwanderung ist ein Gewinn wenn die Integration gelingt. In der Vergangenheit wurde dies nicht immer genug beachtet. Mancherorts sind Parallelgesellschaften entstanden. Dies darf sich nicht wiederholen. Von Anfang an muss daher der Integration höchste Priorität eingeräumt werden. Menschen, die neu nach Deutschland kommen, sollten sich mit unserem Land identifizieren und gerne hier leben. Integration kann nur gelingen, wenn beide Zuwanderer und Mehrheitsgesellschaft offen aufeinander zugehen. Das bedeutet eine neue Willkommenskultur auf der einen Seite und Integrationswille auf der anderen. Es gilt das Prinzip des Förderns und Forderns. Was wurde in Sachen Integration bisher geleistet? In der Integrationspolitik hat die Unionsfraktion seit Übernahme der Regierungsverantwortung 2005 viel geleistet. Es war Bundeskanzlerin Angela Merkel, die die Integration zu einem zentralen Thema machte. Sie hat die erste Integrationsbeauftragte im Range einer Staatsministerin im Kanzleramt berufen. Sie hat regelmäßig Migranten, Wirtschaft, Kommunen, gesellschaftliche Gruppen und Religionsgemeinschaften im Rahmen der Integrationsgipfel an einen Tisch gebracht nach dem Motto: Wir sprechen nicht mehr übereinander, wir sprechen miteinander. Im Nationalen Aktionsplan Integration von 2012 werden die Integrationsmaßnahmen überprüfbar und verbindlich formuliert. Auch im aktuellen Koalitionsvertrag wurde die Integrationspolitik als zentrales Anliegen benannt. Was ist das Ziel des neuen Integrationsgesetzes? Im neuen Integrationsgesetz des Bundes wird das Prinzip des Förderns und Forderns konsequent fort geschrieben. Dieses Gesetz schafft Perspektiven für einen besseren Start in Deutschland. Die Integration in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt wird gefördert. Dazu gehören aber auch klar definierte Rechte und Pflichten. Wer dauerhaft in Deutschland leben will, muss die deutsche Sprache lernen und unsere Werte anerkennen. Er muss für seinen Lebensunterhalt sorgen und alles dafür tun, ein tragendes Mitglied unserer Gesellschaft zu werden. Wer seiner Integrationspflicht nicht nachkommt, muss mit Sanktionen rechnen. Wie werden unsere Werte und Sprache vermittelt? Jeder, der in unser Land kommt, soll schnell mit der deutschen Sprache sowie der Rechtsund Werteordnung des Grundgesetzes vertraut gemacht werden. Deshalb soll es bereits in den Erstaufnahme stellen entsprechende Orientierungsangebote geben. Im Rahmen der später folgenden Integrationskurse geht es um den Spracherwerb, ohne den eine Teilhabe an unserer Gesellschaft und am Arbeitsmarkt nicht gelingen kann. Wir wollen sprachliche und berufliche Qualifizierung verzahnen.

Steht der Islam einer Integration im Weg? Es geht weiter um die Vermittlung der Werte und Verfassungsnormen unseres Rechtsstaates. Dazu gehört, dass die geltenden Gesetze eingehalten werden. Selbstverständlich fallen darunter auch der gleichberechtigte und respektvolle Umgang von Männern und Frauen sowie die Religionsfreiheit. Konkret bestehen diese Kurse aus einem Sprachkurs im Umfang von 600 Stunden sowie einem Orientierungskurs, der mit dem neuen Integrationsgesetz von 60 auf 100 Stunden aufgestockt wird. Aber Werte zu vermitteln ist nicht nur eine Aufgabe für Kursleiter. Vielmehr müssen alle sie im Alltag vorleben und erklären. Zum Integrationskurs werden Flüchtlinge in der Regel verpflichtet, wenn ihr Asylantrag angenommen wurde und wenn sie über die Jobcenter Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten. Neu ist, dass sie auch dann zur Teilnahme am Integrationskurs verpflichtet werden können, wenn sie bereits über einfache deutsche Sprachkenntnisse verfügen und kein Arbeitslosengeld II beziehen. So soll erreicht werden, dass die sprach liche und berufliche Integration stetig verbessert wird. Selbst wenn die Flüchtlinge später in ihre Heimat zurückkehren: Berufserfahrung, Qualifizierung und Bildung aus der Zeit in Deutschland eröffnen ihnen Perspektiven auch im Herkunftsland. Die große Mehrheit der muslimischen Mitbürger unterschiedlicher Glaubensrichtungen lebt in Deutschland und bekennt sich zu unserer Werteordnung. Islam und Inte gration sind kein Widerspruch. Das Grundgesetz schützt die Religionsfreiheit. Aber diese ist nie schrankenlos; sie wird begrenzt durch die anderen Werte der Verfassung. Für einen Islam, der die deutsche Rechts ordnung und unsere Werte ablehnt, ist kein Platz in Deutschland. Religiös motivierte Ausnahmeregelungen beispielsweise von der Schulpflicht lehnt die CDU/CSU-Fraktion ab. Mädchen müssen selbstverständlich am Sport- und Schwimmunterricht teilnehmen. Was wird für Bildung und Qualifizierung getan? Sprache, Bildung und Qualifizierung sind die Türöffner in unsere Gesellschaft und in den Arbeitsmarkt. Wer etwas kann, findet Arbeit und Kontakt, erwirbt sich Anerkennung. Deutschland braucht qualifizierte Fachkräfte angesichts einer alternden und schrumpfenden Gesellschaft. Je besser es gelingt, Zuwanderer für die Anforderungen des Arbeitsmarktes zu qualifizieren, umso größer ist der Gewinn für alle. Deshalb sieht das neue Integrationsgesetz vor, dass Asylbewerber und Geduldete, die sich in einer betrieblichen Ausbildung befinden, für die gesamte Zeit der Ausbildung bleiben können. Bei Abbruch der Ausbildung erlischt der Aufenthaltstitel automatisch. Das schafft Rechtssicherheit für den Auszubildenden und den Betrieb. Hat der Auszubildende nach einer erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung einen Arbeitsplatz gefunden, darf er weitere zwei Jahre bleiben. Ansonsten wird die Duldung zunächst für sechs Monate verlängert, damit er einen Arbeitsplatz suchen kann. Wird er straffällig, verwirkt er sein Aufenthaltsrecht.

Wie wird der Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtert? Für Menschen aus anderen Kulturkreisen mit geringen Deutschkenntnissen und geringen Qualifikationen ist der Weg in den Arbeitsmarkt schwer. Deshalb gibt es zahlreiche Angebote zur Vertiefung von Fähigkeiten und Fertigkeiten für Migranten oder zur berufsbezogenen Sprachförderung. Mit dem Integrationsgesetz hat die Bundesregierung ein ganzes Bündel an Maßnahmen geschnürt, um Hürden abzubauen. Es sollen etwa 100.000 Arbeitsgelegenheiten in Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen geschaffen werden, um Flüchtlingen ein niedrigschwelliges Angebot zu machen. So können Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive an den deutschen Arbeitsmarkt herangeführt werden. Asylbewerber, die unser Land wieder verlassen müssen, können sich während des Asyl verfahrens sinnvoll betätigen. Für alle Zuwanderer gilt: Wer eine Qualifikation aus dem Heimatland mitbringt, kann sie bei den zuständigen Stellen seit 2012 vereinfacht anerkennen lassen. Eine oft beklagte Hürde für die Integration in den Arbeitsmarkt ist die Vorrangprüfung. Danach kann ein Arbeitsplatz nur dann von einem ausländischen Arbeitsuchenden besetzt werden, wenn kein Deutscher, EU-Ausländer oder anerkannter Flüchtling als Arbeitnehmer zur Verfügung steht. Dort, wo die Arbeitslosigkeit niedrig ist, soll diese Vorrangprüfung nun für drei Jahre für Asylbewerber und Geduldete entfallen. Auch die Leiharbeit wird für Asylbewerber und Geduldete weiter geöffnet. Welche Konsequenzen hat fehlende Integrationsbereitschaft? Der Aufenthaltsstatus sowie die Geldleistungen werden an die Integrationsfortschritte gekoppelt. Die Ablehnung oder der Abbruch von Integrationsmaßnahmen ohne wichtigen Grund führen zu Leistungseinschränkungen für Migranten. Ein unbefristetes Aufenthaltsrecht wird nur noch dann erteilt, wenn anerkannte Flüchtlinge über Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen, Grundkenntnisse unserer Rechts- und Gesellschaftsordnung nachweisen und ihren Lebensunterhalt überwiegend sichern können. Wo sollen die Flüchtlinge in Deutschland leben? Ein friedliches Miteinander von Migranten und Bürgern der Mehrheitsgesellschaft kann dann gelingen, wenn ausreichend Wohnungen vorhanden sind. Um den sozialen Wohnungsbau zu beschleunigen, werden die Vorschriften im Baurecht vereinfacht und der Wohnungsbau finanziell gefördert. Das kommt allen zugute, die auf günstigen Wohnraum angewiesen sind Geringverdienern, Studenten und Flüchtlingen. Damit Ballungsräume durch den Zuzug von Flücht lingen nicht überfordert werden, können anerkannte Flüchtlinge auf bestimmte Wohnorte verteilt werden. Dazu wird die Möglichkeit der Wohnortzuweisung durch die Länder dienen. Bleiben die Flüchtlinge nicht an dem zugewiesenen Ort, hat das für sie spürbare Konsequenzen.

Herausgeber CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag Michael Grosse-Brömer MdB Max Straubinger MdB Parlamentarische Geschäftsführer Kontakt CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag Presse und Information Platz der Republik 1 11011 Berlin T 030. 2 27-5 53 74 F -5 01 46 fraktion@cducsu.de www.cducsu.de Bürgerinformation T 030. 2 27-5 55 50 fraktion@cducsu.de Satz/Layout Heimrich & Hannot GmbH Druck Industriedruck GmbH Gedruckt auf Papier aus ökologisch, ökonomisch und sozial nachhaltiger Waldbewirtschaftung Bildnachweis (c) dpa/jens Kalaene, Frank Rumpenhorst, Jan Woitas; www.istockphoto.com/christopher Futcher Bundestagsdrucksache 18/ 8615 Integrationsgesetz Stand Juni 2016 Diese Veröffentlichung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion dient ausschließlich der Infor ma tion. Sie darf während eines Wahlkampfes nicht zum Zweck der Wahl werbung verwendet werden. Weitere Publikationen kostenlos zu bestellen unter www.cducsu.de/publikationen.