Erfahrungen mit dem TVgG-NRW im Zentralen Vergabeamt der Stadt Köln Hinweise und Ausblick



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Transkript:

Informationsveranstaltung zum Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) am 24. und 26.11.2014 in Braunschweig bzw. Lüneburg Erfahrungen mit dem TVgG-NRW im Zentralen Vergabeamt der Stadt Köln Hinweise und Ausblick Stefan Welzel, Stadt Köln 1

Übersicht 1. Organisation der Vergabeverfahren in der Stadtverwaltung Köln 2. Umsetzung des TVgG-NRW in der Stadtverwaltung Köln 3. Erkenntnisse/Vorschläge für die Praxis 4. Erkenntnisse/Vorschläge für die Politik 2

1. Organisation der Vergabeverfahren in der Stadtverwaltung Köln acht Dezernate über 60 Ämter/Dienststellen ein Zentrales Vergabeamt, 42 Beschäftigte 4000 bis 5000 Vergaben pro Jahr über das Zentrale Vergabeamt, plus Nachträge weitere Vergaben durch die Ämter und Dienststellen 3

1. Organisation der Vergabeverfahren in der Stadtverwaltung Köln 4

1. Organisation der Vergabeverfahren in der Stadtverwaltung Köln - Einschub: Auftragsabwicklung - Auftragsabwicklung grundsätzlich abweichend: Kontrolle ZVB, TVgG, 5

2.1 Vorbereitung im Zentralen Vergabeamt Überprüfung städtischer Regelung hinsichtlich Anpassungsbedarf Fertigung einer umfassenden Verfügung, welche die Grundsätze des TVgG darstellt und die Änderungen aufzeigt Anpassung der Vergaberichtlinien durch eine ergänzende Richtlinie Anpassung der Vordrucke und Entwicklung neuer Vordrucke sowie der Vertragsbedingungen auf der Grundlage der Landesvorgaben und weiterer Anforderungen des TVgG Einrichtung eines TVgG-Postfaches für Fragen zur Anwendung des TVgG 6

2.2 Information bzw. Anwendung in der Stadtverwaltung Information sämtlicher Ämter und Dienststellen per Intranet - Schulungen konnten aus Kapazitätsgründen nicht erfolgen. - Bearbeitung der Nachfragen aus der Verwaltung fortlaufende Anpassung der neuen städtischen Regelungen, Vordrucke und Vertragsbedingungen aufgrund der Erfahrungen und Erkenntnis aus der Anwendung des TVgG Bearbeitung von Rügen im Zusammenhang mit dem TVgG 7

2.3 Konkrete Beispiele/Thesen für die schwierige Umsetzung die Festlegung komplexer Wertgrenzensysteme erschwert die Umsetzung (mindestens 17 Varianten) Verweisungstechnik erleichtert die Gesetzeserstellung, aber nicht die Verständlichkeit (z. B. 2 TVgG-NRW; 3 NTVerG). 8

2.3 Konkrete Beispiele/Thesen für die schwierige Umsetzung Leistungsart Grundsatz im TVgG ( 2 Abs. 1) Anwendungsbereich des TVgG nach Leistungsart und Wertgrenzen sowie Betriebsgröße Wertgrenze ab 0,01 Euro VOB/A TVgG Allgemeine Vergabegrundsätze VOL/A Dienstleistung VOL/A Lieferleistung VOF und Freiberufliche Leistungen unterhab der EU-Schwellenwerte TVgG Allgemeine Vergabegrundsätze, Umweltfreundliche und energieeffiziente Beschaffung Berücksichtigung sozialer Kriterien (ILO- Kernarbeitsnormen) Frauen- und Familienförderung TVgG Dienstleistungskonzession keine Anwendung Tariftreuepflicht Umweltfreundliche und energieeffiziente Beschaffung Berücksichtung sozialer Kriterien (ILO- Kernarbeitsnormen) Allgemeine Vergabegrundsätze Tariftreuepflicht Umweltfreundliche und energieeffiziente Beschaffung Berücksichtung sozialer Kriterien (ILO- Kernarbeitsnormen) Allgemeine Vergabegrundsätze Umweltfreundliche und energieeffiziente Beschaffung Berücksichtung sozialer Kriterien (ILO- Kernarbeitsnormen) Allgemeine Vergabegrundsätze Tariftreuepflicht Umweltfreundliche und energieeffiziente Beschaffung Berücksichtung sozialer Kriterien (ILO- Kernarbeitsnormen) Wertgrenze ab 20.000,- Euro Alle Regelungen des TVgG außer Frauen- und Familienförderung Alle Regelungen des TVgG außer Frauen- und Familienförderung Allgemeine Vergabegrundsätze Umweltfreundliche und energieeffiziente Beschaffung Berücksichtung sozialer Kriterien (ILO-Kernarbeitsnormen) Alle Regelungen des TVgG außer Frauen- und Familienförderung Wertgrenze ab 50.000,- Euro und mind. 21 Beschäftige Alle Regelungen des TVgG außer Frauen- und Familienförderung Alle Regelungen des TVgG Allgemeine Vergabegrundsätze, Umweltfreundliche und energieeffiziente Beschaffung Berücksichtigung sozialer Kriterien (ILO-Kernarbeitsnormen) Frauen- und Familienförderung Alle Regelungen des TVgG Wertgrenze ab 150.000,- Euro und mind. 21 Beschäftigte Alle Regelungen des TVgG 9

2.3 Konkrete Beispiele/Thesen für die schwierige Umsetzung diese Komplexität führt zu komplexen Handlungsanweisungen für die Bearbeitung der Vergabevorgänge Beispiel aus dem Submissionsdienst zur Beifügung von TVgG-Unterlagen, je nach Auftragsgegenstand und Schätzwert im VOL-Bereich. 10

2.3 Konkrete Beispiele/Thesen für die schwierige Umsetzung Geschätzter Auftragswert 1. Immer, wie bisher: 2. zusätzlich zu 1. ab 20.000,- Euro für Dienstleistungsaufträge [1] 3. zusätzlich zu 1. für Dienstleistungsaufträge bis 19.999,99 Euro 4. zusätzlich zu 1 für Lieferaufträge Beizufügende Anlagen Aufforderungsschreiben Angebotsvordruck Geforderte Nachweise VOL-BWB VOL-ZVB VOL-BVB-1 VOL-Verpflichtungserklärung-1 VOL-BVB-2 VOL-Verpflichtungserklärung-2 VOL-Verpflichtungserklärung-3 [1] Im Vergabevermerk muss auf Seite 1 angegeben werden, ob es sich um eine Dienst- oder Lieferleistung handelt. 11

2.3 Konkrete Beispiele/Thesen für die schwierige Umsetzung die Komplexität der Erklärungen und Verpflichtungen überfordert viele potentiellen Bieter dies führt zu Fragen, die beantwortet werden müssen oder Bieter erklären was gewünscht ist 12

2.3 Konkrete Beispiele/Thesen für die schwierige Umsetzung Mit einer Person soll ein Vertrag für Schulungen an einem Klimasimulationsmodell für rd. 1.700,- Euro geschlossen werden. Ihr wurde ein Vertrag mit den erforderlichen TVgG-Erklärungen etc. zur Unterschrift übersandt. Hierzu erklärt sie: A) betrifft mich nicht, da ich Einzelunternehmer ohne Angestellte bin. B) Es scheint so, als sollte ich für meine komplette Büroausstattung vom Bleistift bis zum PC eine Unbedenklichkeitserklärung für deren Herkunft abgeben? C) Ob ich die Bedingungen diverser Paragrafen erfülle, entzieht sich meiner Sachkenntnis. Da müsste mir schon jemand dezidiert aufschlüsseln, was das alles für Anforderungen sind. Vielleicht reicht aber auch folgendes Statement meinerseits: Für diesen Auftrag, in der der ich eine reine Beratungsdienstleistung erbringe, handele ich alleine als Einzelunternehmer ohne Angestellte und in Eigenverantwortung, werde keine Subauftragnehmer hinzuziehen, werde keine Waren der Stadt andienen oder verkaufen und versichere, dass meine Büroausstattung vollständig legal im deutschen Handel erworben wurde. 13

2.3 Konkrete Beispiele/Thesen für die schwierige Umsetzung das TVgG legt (gesamt-) gesellschaftliche Werteentscheidungen für einen Teil des Wirtschaftslebens durch zivilrechtliche Verträge fest diese haben nur zum Teil einen konkreten Auftragsbezug folgende Systematik ist vorgesehen: 14

2.3 Konkrete Beispiele/Thesen für die schwierige Umsetzung Verpflichtung ZusätzlicheVertragsBedingungen Prüfung des Angebots Vertragsschluss/Anwendung Kontrolle/Sanktion 15

2.3 Konkrete Beispiele/Thesen für die schwierige Umsetzung Wenn die Katze nicht zu Hause ist, haben die Mäuse Kirmes. Volksmund 16

2.3 Konkrete Beispiele/Thesen für die schwierige Umsetzung Verpflichtungen werden nachhaltig nur beachtet, wenn es eine Kontrolle oder Überprüfung der Einhaltung gibt. Öffentliche Auftraggeber haben neben der Prüfung der Angebote keine Kapazitäten für zusätzliche Kontrollen 17

2.3 Konkrete Beispiele/Thesen für die schwierige Umsetzung Öffentliche Auftraggeber haben an Kontrollen ein eigenes Interesse, wenn es einen konkreten Auftragsbezug gibt. Die Stadt Köln überprüft daher bereits seit vielen Jahren die Einhaltung der Vertragsbedingungen hinsichtlich Tariflohn etc. auf städtischen Baustellen. 18

2.3 Konkrete Beispiele/Thesen für die schwierige Umsetzung 14 NTVergG (Kontrollen) wählt einen besseren Ansatz als das TVgG-NRW: Die öffentlichen Auftraggeber sind gehalten, Kontrollen durchzuführen. Aber was gehalten heißt, scheint sehr auslegungsfähig. 19

3. Erkenntnisse/Vorschläge für die Praxis 1. Nehmen Sie nach Möglichkeit Kontrollen vor. Es dient neben der Verhinderung von Ausbeutung und Sozialmissbrauch auch der Qualitätssteigerung. 2. Sofern Sie nicht die Kapazitäten in Ihrer Vergabestelle haben, prüfen Sie interkommunale Zusammenarbeit. Nehmen Sie Kontakt mit dem Zoll auf. 20

3. Erkenntnisse/Vorschläge für die Praxis 3. Dokumentieren Sie möglichst die Aufwände und die Erfolge, die Sie mit der Anwendung des NTVergG haben (Evaluierung nach 17). 4. Gut organisierte Kontrollen und Sanktionierung von Verstößen, können die Kosten für die Kontrollen auffangen. 5. Voraussetzung ist eine Rechtsbegleitung im Hintergrund. 21

4. Erkenntnisse/Vorschläge für die Politik Verträge, die durch Zwang zustande gekommen sind, werden nicht eingehalten. Niccolò Machiavelli 22

4. Erkenntnisse/Vorschläge für die Politik 1. Das Vertragsrecht ist rechtstechnisch der falsche Ort für gesamtgesellschaftliche Werteentscheidungen. 2. Das gilt für das Vergaberecht besonders, weil das Vergabeverfahren dem Beschleunigungsgrundsatz unterliegt. 23

4. Erkenntnisse/Vorschläge für die Politik 3. Gesellschaftliche Werteentscheidungen müssen in allgemeinen Normen festgelegt werden, die unmittelbar für die Adressaten gelten. 4. Die Kontrolle zur Einhaltung dieser Regeln darf nicht zivilrechtlichen Vertragspartner obliegen, sondern dem Staat mit seinen Organen. 24

Stefan Welzel Stadt Köln, Zentrales Vergabeamt Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln Tel.: 0221/221/24226 Fax: 0221/221-26272 stefan.welzel@stadt-koeln.de www.stadt-koeln.de 25