Tariftreue- und Vergabegesetz TTG- Schleswig-Holstein

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1 Tariftreue- und Vergabegesetz TTG- Schleswig-Holstein Informationsveranstaltung der Handwerkskammer Schleswig-Holstein und der IHK Schleswig-Holstein HWK Flensburg Referent: Geschäftsführer Beisitzer Vergabekammer Schleswig-Holstein 10/2013 Bergstraße 24 / Kiel Tel.: 0431 / / Fax.: 0431 / Mail: info@abst-sh.de / Internet:

2 Vorstellung der Etwas Werbung Gemeinsame Serviceeinrichtung der IHK und HWK in Schleswig-Holstein Unteernehmensdatei für Ausschreibungen ( Unternehmen) >>> Kostenlos Vorlaufende Markterkundung bei beschränkter Ausschreibung / Freihändiger Vergabe >>> Kostenlos Unternehmen: Information, Beratung und Unterstützung bei Bearbeitung des Öffentlichen Marktes ( Beratungen) Vergabestellen: Beratung und Coaching bei Ausschreibungen (6.000 Beratungen) Kostenloser Informationsbrief Auftragswesen Aktuell >>> info@abst-sh.de Serviceangebote: Ausschreibungsrecherche / Angebotsbearbeitung Seminare (160 Seminare / Teilnehmer) >>> Im bundesweiten Netzwerk: 2

3 Inhalte TTG SH TTG SH 3

4 Grundsätze Vergabe Die wichtigsten Prinzipien: (GWB / VgV / VOB / VOL / VOF ) Wettbewerbsgrundsatz ( 97 Abs. 1 GWB) Wirtschaftlichkeit ( 97 Abs. 5 GWB) Transparenz / Gleichbehandlung ( 97 Abs. 1 und Abs. 2 GWB) Rangfolge der Vergabearten: Offen / Beschränkt / Freihändig ( 101 Abs. 7 GWB und 3 VOL/A u. 3 VOB/A) Verhandlungsverbot aber Aufklärung ( 15 VOL/A und 15 VOB/A) Auftragsvergabe an fachkundige, lieferfähige, gesetzestreue sowie zuverlässige Unternehmen ( 97 Abs. 4 GWB) Leistungen sind aufgeteilt (Teillose/ Fachlose) zu vergeben >>> auch bei Unteraufträgen ( 97 Abs. 3 GWB) Primärrechtsschutz im EG Verfahren; Informations- und Wartepflicht ( 101a GWB), Unwirksamkeit des Vertrages (101b GWB) weitere Regelungen in 102 ff GWB. 4

5 VOL / VOB 2009 auf einen Blick 18 Abs. 1 VOL/A 2009: Der Zuschlag ist auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot zu erteilen. Der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend 16 Abs. 6, Nr. 3 VOB/A: Unter diesen Angeboten soll der Zuschlag auf das Angebot erteilt werden, das unter Berücksichtigung aller Gesichtspunkte, wie z. B. Qualität, Preis, technischer Wert, Ästhetik, Zweckmäßigkeit, Umwelteigenschaften, Betriebs- und Folgekosten, Rentabilität, Kundendienst und technische Hilfe oder Ausführungsfrist als das wirtschaftlichste erscheint. Der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend. Keine Angabe: >>> Nur Preis 5

6 Seit Wertgrenzen SH (bis derzeit) Vergabeart VOL VOB VOF Freihändig bis.* (jeweils geschätzter Auftragswert) (+ 400 %) (+ 333%) ohne Anwendung VOF bis (EU-Schwellenwert) Beschränkt bis * (+100%) Ohne TNW (+1.000%) Öffentlich ab Aber: Grundsätze des HH-Recht -Wirtschaftlichkeit Weitere Regelung 3 und 19 VOL/A Bekanntgabe nach Zuschlag 3 und 19 VOB/A Bekanntgabe nach Zuschlag -Transparenz -Gleichbehandlung EU: beschleunigtes Verfahren gerechtfertigt * Markterkundung durch möglich Ex-post ab Transparenz wie Bund ohne Nennung AN Ex-post ab / Transparenz wie Bund Mit Nennung AN Ex-post: Auf Internet-Plattform 6

7 Wie prüft der Auftraggeber das Angebot? 1. Stufe: Formale Prüfung der Angebote Prüfung und Wertung in vier Stufen 2. Stufe: Prüfung der Eignung der Bieter -TTG SH- 3. Stufe: Prüfung der Angemessenheit der Preise -TTG SH- 4. Stufe: Auswahl des wirtschaftlichsten Angebots 7

8 Tariftreuegesetz in Schleswig-Holstein: Politisches Ziel Koalitionsvertrag: 8

9 Tariftreuegesetz in Schleswig-Holstein: Stellungnahmen der Wirtschaft HWK Lübeck: Viele Handwerker können diesen Aufwand nicht bewerkstelligen und wären vom Wettbewerb quasi ausgeschlossen. Es kann nicht im Interesse des Landes sein, wenn niemand sich am Verfahren beteiligt. Es erinnert an den altbekannten Kalauer: Stell dir vor, es ist Ausschreibung und keiner geht hin. Andreas Katschke; Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Lübeck. IHK Kiel: Dieses Gesetz ist überflüssig wie ein Kropf. Es ist ein besonders gelungenes Beispiel von gut gemeint und schlecht gemacht und schafft in erster Linie eine beispiellose Bürokratie. Tatsächliche oder vermeintliche gesellschaftliche Probleme lassen sich nicht über das Vergaberecht aus der Welt schafften! Dr. Jörn Biel; Hauptgeschäftsführer der IHK Kiel. 9

10 TTG SH: Was gilt derzeit? : Veröffentlichung der Anwendungshinweise und Erläuterungen des WiMi zum TTG SH Texte unter : Tariftreue- und Vergabegesetz in Kraft In Arbeit: Rechtsverordnungen zum TTG Aktuell Festlegung der repräsentativen Tarifverträge ( 2 TTG) Rechtsverordnung ILO-Kernarbeitsnormen ( 18 TTG) Rechtverordnungen zu Anwendung VOL/A und VOB/A; Wertgrenzen; Verfahrensbeteiligung ( 20 TTG) In Arbeit (Landtag hat dem Entwurf am zugestimmt): Register zum Schutz eines fairen Wettbewerbs (GRfW) Korruptionsregister gemeinsam mit Hamburg Registereintragung bei korruptionsrelevanten Rechtsverstößen Vergabesperre bei nachgewiesener schwerer Verfehlung Sperre zwischen sechs Monaten und drei Jahren Registerabfrage vor Zuschlag 10

11 TTG auf einen Blick (1) 2: Anwendungsbereich; u.a. Einbeziehung auch der Kommunen Bis : nur 3 und 4 Abs. 1 Tariftreue (AEntG) Ab : TTG komplett 3: Allgemeine Grundsätze (GWB; VOL; VOB; VOF via GWB; SektVO); u.a. VOB: Zweitausfertigung Angebot, wenn in Bekanntmachung / Aufforderung zur Angebotsabgabe verlangt Grundsätzliche Verpflichtung kleinere und mittlere Unternehmen bei beschränkter A. und freihändiger Vergabe aufzufordern 4: Tariftreue / Mindestlohn; u.a. Alle Regelungen gelten für Mitarbeiter, die mit Ausführung des Auftrags beschäftigt sind Entlohnung nach Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) >>> Immer zu fordern, wenn AEntG Bei ÖPNV und SPNV: repräsentative Tarifverträge >>> Erst ab Ansonsten: Mindestlohn 9,18 >>> Erst ab

12 TTG auf einen Blick (2) Noch zu 4: AEntG (Mindestlohn West ohne Gewähr) u.a.: Baugewerbe (11,05-13,70 ) Dachdecker (11,20 ) Elektrohandwerk (9,90 ) Gebäudereinigung (9,00-11,33 ) Sicherheitsdienstleistungen (SH: 7,50 ) Mindestentgelt nach AEntG auch dann, wenn kleiner 9,18 (z.b. Sicherheitsleistungen). Handlungsanweisung WiMi S. 10 Abfallwirtschaft (8,68 ) Fortbildungseinrichtungen nach SBG II (12,60 ) Pflegebranche (9,00 ) Übersicht auf: Stichwort: AEntG ( Hier aber keine Haftung für inhaltliche Richtigkeit) 12

13 TTG auf einen Blick (3) noch zu 4: Tariftreuepflicht auch für Nach-/Nachunternehmen und bei Einsatz von Leiharbeitskräften >>> Weitergabe Formblatt an NU / Kontrolle durch HU Abgabe der Verpflichtungserklärung muss vom AG bereits in Bekanntmachung erwähnt werden Verpflichtungserklärung ist Bestandteil der Verdingungsunterlagen Achtung: Möglicherweise unterschiedliche Formulare verschiedener AG! 8: Verpflichtungserklärung zu 4 Fehlt Verpflichtungserklärung zu 4 TTG bei Angebotsabgabe: Nachforderung in kalendermäßig bestimmter Frist Keine Vorlage innerhalb Nachfrist: zwingender Angebotsausschluss! 13

14 TTG auf einen Blick (4) 9: Nachunternehmer / Einsatz Leiharbeitskräfte Bieter verpflichtet sich bei Angebotsabgabe, sich die VE gem. 4 TTG auch von NU und Leiharbeitsfirmen abgeben zu lassen Prüfungspflicht durch HU: Kann Angebot NU / Leiharbeitsfirma auf Basis Mindestlohn kalkuliert worden sein? Hinweis auf 11 TTG Kontrollrechte AG: Der HU wird bei Einsatz NU und Leiharbeitsfrmen vertraglich durch AG verpflichtet, das Kontrollrecht aus 11 und die Einhaltung 9 TTG vertraglich sicherzustellen. 14

15 TTG auf einen Blick (5) 10: Wertung unangemessen niedriger Angebote Keine %-Angabe, wann unangemessen niedrig (Anwendungshinweise: - 5,9 % nicht unangemessen ) Prüfungspflicht durch AG: Bieter hat geeignete Unterlagen (Kalkulation / EFP- Preis) vorzulegen und zu erläutern, keine Nennung einer Frist Keine Vorlage durch Bieter oder keine ausreichende Aufklärung: Angebotsausschluss! Bei AEntG-Aufträgen Meldung an Zollverwaltung (Finanzkontrolle Schwarzarbeit) 11: Kontrolle durch AG AG ist berechtigt ( darf ), Kontrollen durchzuführen (auch bei NU) Vorlage/ Einsicht: Entgeltabrechnungen / Abführung Steuer etc. / NU-Verträge AN hat vollständige und prüffähige Unterlagen bereitzuhalten 15

16 TTG auf einen Blick (6) 12: Sanktionen durch AG Bei Verstoß gegen Verpflichtungserklärung aus 4 ist Vertragsstrafe zu vereinbaren (1% bis 5% Auftragswert) Gilt auch bei Verstoß des Nachunternehmers (auch Nach-/Nachunternehmers) Bei Nicht-Erfüllung Verpflichtungserklärung: Fristlose Kündigung Vertrag! 13: Wettbewerbsausschluss Regelungen im gepl. Korruptionsregister >>> Text unter Aktuell Auftragssperre bis zu drei Jahre 17: Umweltfreundliche Beschaffung Berücksichtigung der Kriterien Umweltschutz und Energieeffizienz Nicht MUSS! Sollen im Rahmen der Leistungsbeschreibung oder der Wirtschaftlichkeitsprüfung berücksichtigt werden 16

17 TTG auf einen Blick (7) 18: Soziale Kriterien / Gleichstellung im Beruf Hinzuwirken, dass keine Waren unter Missachtung der ILO-Kernarbeitsnormen gewonnen oder hergestellt werden AG gibt Formular vor, wenn sensible Waren beschafft werden AG sind verpflichtet, die Bieter über die o.a. Anforderungen zu informieren AG prüft, ob sensible Waren beschafft werden sollen >>> nur dann Formular in Verdingungsunterlagen und Vorgabe mindestens ein Nachweise/Siegel Bekleidung / Stoffe / Leder / Spielwaren / Sportartikel / Holz- und Holzprodukte / Naturstein / Agrarprodukte AN prüft, ob seine angebotenen Waren aus Afrika / Asien / Lateinamerika / Südamerika kommen >>> wenn JA >>> Nachweis Einhaltung ILO- Kernarbeitsnorm anhand der geforderten /oder gleichwertigen Nachweise/Siegel Gem. Handlungsanweisung WiMi auch zugelassen: regionale Bescheinigungen, substantiierte Zusicherung von Herstellern, Bescheinigung von Gewerkschaften. 17

18 TTG auf einen Blick (8) Noch zu 18: Bevorzugung bei gleichwertigen Angeboten Bei wirtschaftlich gleichwertigen Angeboten erhält der Bieter den Zuschlag, der bestimmte soziale Aspekte fördert und unterstützt. Angebote punkt- oder preisgleich Soziale Aspekte Beschäftigung Schwerbehinderte Ausbildungsplätze / Beteiligung Ausbildungsverbünde Gleichstellung Frauen und Männer Vereinbarkeit Beruf und Familie Gilt nicht bei gleichwertigem Angebot eines Ausländers >>> keine Bevorzugung des inländischen Unternehmens Artikel 3 TTG: Drei Jahre nach Inkrafttreten erfolgt eine Vorlage der Evaluierung zu Effizienz und Zielerreichung 18

19 TTG in der Praxis (1) Hinweis in Bekanntmachung / Verdingungsunterlage z.b. der GMSH: 19

20 TTG in der Praxis (2) 4 TTG (bis ) Anlage: Alle nachfolgenden Formblätter aus den Handlungsanweisungen des Wirtschaftsministeriums vice/tariftreue_vergaberech t/tariftreue.html Die Formblätter anderer AG können davon abweichen!!! Unterschrift beachten!!! 20

21 TTG in der Praxis (3) 4 TTG (ab ) 21

22 TTG in der Praxis (4) 4 TTG (ab ) Tarif-/Mindestlohn + Zuschläge 22

23 TTG in der Praxis (5) 18 TTG ILO 23

24 TTG in der Praxis (6) 18 TTG ILO Anwendungshinweise: andere geeignete Nachweise??? 24

25 Tariftreue (Übersicht) 25

26 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Zu Risiken und Chancen am öffentlichen Markt fragen Sie Ihre Auftragsberatungsstelle! Bergstrasse 2 / Kiel Tel.: 0431 / Fax.: 0431 / Mail: info@abst-sh.de Internet:

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