Praxisbericht Anwendung des Modells des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg
Vorbereitung klassische Ausschreibung Unterlagen Städte- und Gemeindebund Arbeitshilfe Beschaffung von Ökostrom vom Umweltbundesamt Arbeitshilfe zur Durchführung der europaweiten Ausschreibung der Stromlieferung
Umfang der Ausschreibung Entscheidung für Ökostrom (100% aus erneuerbaren Energien) 109 Abnahmestellen für kommunale Liegenschaften Wohnungsverwaltung Straßenbeleuchtung Leistung ca. 1,2 GWh/ Jahr EU-weite Ausschreibung keine Losbildung aufgrund Abnahmemenge (Empfehlung UBA bei < 5 GWh/ Jahr) keine Nebenangebote Vertrag 2 Jahre, 1 Jahr Verlängerungsoption
Liste der Abnahmestellen dient als LV in den Vergabeunterlagen abgefordert vom aktuellen Stromlieferanten Daten sorgfältig prüfen!! nach Preisgruppen ordnen Normalverbrauch Normalverbrauch mit Lastgangzähler (> 100.000 kwh/a) Wärmepumpe Wärmespeicher Straßenbeleuchtung Zu- und Abgänge berücksichtigen (sh. 1 Stromliefervertrag)
Liste der Abnahmestellen Grundlage für die Kostenschätzung
Kostenschätzung Strombezugskosten des Vorjahres netto x Vertragslaufzeit Strombezugskosten : Stromlieferentgelte + Stromsteuer + EEG-Umlage Stromlieferentgelte = Arbeitspreis [ct/kwh] und Grundpreis [ /Jahr] Netzentgelte bleiben bei der Schätzung unberücksichtigt Vertragslaufzeit 3 Jahre Strombezug = Lieferauftrag über 207.000 netto nach VOL : EU-weite Ausschreibung nach dem offenen Verfahren dokumentieren
Zeitplan Fristen nach VOL/A Abschnitt 2 und GWB geregelt Ablaufdiagramm siehe Arbeitshilfen Lieferbeginn: 01.01.2015 ergibt sich aus den Kündigungsfristen Prüfung Vertragsfreiheit für jede einzelne Abnahmestelle!!! Termin GV für die Vergabeentscheidung mit berücksichtigen Angebotsfrist Bieter mindestens 52 Tage (elektr. 45 Tage) Zeitraum: Mai bis Dezember 2014 Zeitplan
Vergabeunterlagen vom Städte- und Gemeindebund 1. Aufforderung zur Angebotsabgabe 2. Angebotsvordruck 3. Leistungsverzeichnis Erläuterungen Liste der Abnahmestellen Stromliefervertrag Anlage 2 Preisblatt Anlage 3 Vollmacht sehr gute Arbeitsgrundlage
Aufforderung zur Angebotsabgabe Zertifikat für Ökostrom entfällt Bei Gestaltung der Ausschreibung mit Zulassung von Ökostrom vom Auftraggeber anzukreuzen: Die Bieter haben auf Anforderung des Auftraggebers einen Nachweis der Zertifizierung des Ökostroms vorzulegen. Dieser Nachweis braucht dem Angebot nicht beigefügt zu werden.
Angebotsvordruck
Leistungsverzeichnis Anlage 3: Angaben zu der Versorgung mit Ökostrom wurde nicht verwendet Pkt. 4: Kriterien zur Versorgung mit Ökostrom (Ergänzung) Der gelieferte Strom muss während des gesamten Lieferzeitraums zu 100 % bilanziell aus erneuerbaren Energien stammen Definition Auftragsgegenstand: Strom aus erneuerbaren Energien Definition: Erneuerbare Energien Verbot der Doppelvermarktung Nachweispflichten sind im Stromliefervertrag geregelt
Stromliefervertrag 1 Liefer- und Bezugsverpflichtung Ergänzungen Die elektrische Energie muss nachweislich zu 100 % aus erneuerbaren Energien stammen. Sie muss in Anlagen erzeugt werden, die ausschließlich erneuerbare Energien nutzen Erneuerbare Energien im Sinne dieses Vertrages sind Wasserkraft einschließlich der Wellen-, Gezeiten-, Salzgradienten- und Strömungsenergie, Windenergie, solare Strahlungsenergie, Geothermie, Energie aus Biomasse einschließlich Biogas, Deponiegas und Klärgas Die Herkunft des gelieferten Stroms aus erneuerbaren Energien muss auf eindeutig beschriebene und identifizierbare Quellen zurückführbar sein... Der Auftragnehmer garantiert eine zeitlich bilanzierte Lieferung von Strom aus erneuerbaren Energien; d. h. die Energiebilanz von erzeugtem und geliefertem Strom muss innerhalb eines Kalenderjahres insgesamt ausgeglichen sein.
Stromliefervertrag 2 Nachweispflichten neu Innerhalb von drei Monaten nach Ablauf eines jeden Lieferjahres hat der Auftragnehmer die Herkunft des gelieferten Stromes im Lieferzeitraum auf eigene Kosten durch die Vorlage über das deutsche Herkunftsnachweisregister entwerteter Herkunftsnachweise nachzuweisen Der Auftraggeber erwirbt mit der Abnahme des gelieferten Stroms auch den bei der Erzeugung erzielten Umweltnutzen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich verbindlich gegenüber dem Auftraggeber, den mit der Stromlieferung verbundenen Umweltnutzen nicht anderweitig zu verwerten Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftraggeber unaufgefordert über alle wesentlichen Änderungen in Zusammenhang mit der Lieferung von Ökostrom und der Erfüllung der vertraglichen Pflichten aus diesem Vertrag schriftlich oder in Textform unverzüglich zu informieren. Der Auftraggeber behält sich vor, jederzeit die Einhaltung der vertraglichen Anforderungen an die Erzeugungsart des zu liefernden Stroms aus erneuerbaren Energien im Lieferzeitraum auf eigene Kosten durch Sachverständige prüfen zu lassen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, an einer Prüfung durch den Auftraggeber mitzuwirken und dem Auftraggeber bzw. dessen beauftragten Sachverständigen sämtliche dafür erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
Stromliefervertrag Anlage 2
Veröffentlichung Vergabeplattform bi-medien zuerst EU-Vergabebekanntmachung absenden EU-weites Formular wurde automatisch mit ausgefüllt Veröffentlichung national 1 Tag später Veröffentlichung im EU-Amtsblatt nach max. 5 Tagen (bei elektronischer Übermittlung)
Angebotsfrist Bieterfragen bis 6 Tage vor Ablauf Angebotsfrist Aufteilung Abnahmestellen HT- und NT Verbrauch Lastgangprofil für RLM Abnahmestelle gefordert Sind alle Verträge gekündigt? kalendarische oder rollierende Abrechnung Rechnungsausweisung Submission 8 Bieter haben Unterlagen abgefordert, national 4 Angebote eingegangen
Zuschlag- und Bindefrist Prüfung und Wertung der Angebote keine inhaltlichen oder formellen Mängel Nachforderung Nachweis der Leistungsfähigkeit, insbesondere im Bereich Ökostrom (z.b. Liefermengen, Referenzen) Prüfung Angebotssummen für Arbeitspreis und Grundpreis teilweise Grundpreis = 0 Auswertung mit Verbräuchen Zuschlag: niedrigster Preis, Eignung Angebotsspanne 7 % erzielter Angebotspreis trotz Ökostrom niedriger Kosteneinsparung um mind. 10%
Zuschlag- und Bindefrist Beschlussvorlage und Vergabeentscheidung 2,5 Wochen nach Submission in der GV positiv entschieden Mitteilung an nicht berücksichtigte Bieter unverzüglich nach Vergabeentscheidung Absageschreiben nach Formblatt 334 Wartefrist 15 Tage nach Absendung der Absageschreiben keine Einwände von Bietern Zuschlagserteilung 1 Tag nach Ablauf Wartefrist spätestens 6 Wochen vor Lieferbeginn Unterzeichnung Stromliefervertrag
Zuschlag- und Bindefrist Kündigung Stromliefervertrag Kündigungsfrist hier 3 Monate zum Jahresende alle Abnahmestellen prüfen Kündigungsbestätigung einholen Bekanntmachung Auftragsvergabe innerhalb von 48 Tagen nach Zuschlagerteilung im EU-Amtsblatt
Anmeldung Lieferantenwechsel sehr gute Kundenbetreuung Nachfragen zu den Abnahmestellen Prüfung der Abschlagszahlungen einige Preisbestandteile nicht korrekt Konzessionsabgabe berechnet kein Kommunalrabatt angesetzt transparente Rechnungslegung wichtig
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Kontakt: Gesine Korth Dorfaue 1 15566 Schöneiche bei Berlin korth@schoeneiche-bei-berlin.de Tel. 030-643304-171