Prof. Dr. Schütz. Baulicher Brandschutz



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Transkript:

Baulicher Brandschutz 1

Grundprinzipien im Brandschutz Entstehung eines Brandes vorbeugen Rauchausbreitung vorbeugen Brandausbreitung vorbeugen Rettung ermöglichen Löscharbeiten ermöglichen Entrauchung von Räumen in Bgb siehe Schutzziele nach BbgBO 12 2

Grundprinzipien im Brandschutz Entstehung eines Brandes vorbeugen Auswahl der Baustoffe nicht brennbar A1 z.b. Beton, Glas A2 z.b. Gipskartonplatte schwer entflammbar B1 z.b. Eichenparkett normal entflammbar B2 z.b. PVC DIN 16927 Rettungswege: Wände, Decken, Einbauten: nichtbrennbar, Boden: schwer entflammbar 3

Grundprinzipien im Brandschutz Rauchausbreitung verhindern Brandabschnitte (BbgBO 26) Abschottungen aller Öffnungen in Wänden und Decken (BbgBO 25,26) Leitungen (Elektro, Heizung, Wasser, Sanitär, Lüftung) Türen, Fenster Rauchschutztüren in Fluren länger 30 Meter selbstschließende Türen (BbgBO 29) (BbgBO 26, 29, 31, 32) 4

Grundprinzipien im Brandschutz Rauchausbreitung verhindern Türoffenhalter mit Rauchmelder (keine Holzkeile) (BbgBO 32) Brandschutzklappen mit Rauchmelder Rauchlöseeinrichtung in der Umluft von RLT-Anlagen Rauchschürzen (MLüAR) (IndBauRL, DIN 18232-2) 5

Grundprinzipien im Brandschutz Brandausbreitung verhindern Baumaterialien (BbgBO 12) raumabschließende Wände Brandwände (BbgBO 25) (BbgB 25, MLAR, MLüAL) Wandschlitze nicht zulässig Abschottungen aller Öffnungen in Wänden Leitungen (Elektro, Heizung, Wasser, Sanitär, Lüftung) Türen als T30 bis T90, Fenster als F30/G30 bis F90/G90 Klassifikation der Abschottung wie Wand und Decke 6

Grundprinzipien im Brandschutz Brandausbreitung verhindern Brandschutzklappen Sprinkler (BbgBO, MLüAR) (BbgKPBauV, IndBauRL, BbgVBauV, BbgGStV ) Angriffswege der Feuerwehr notwendig (BbgBO 5) 7

Grundprinzipien im Brandschutz Rettung ermöglichen kurze Wege maximal 35 Meter bis zur Treppe oder Ausgang (Bbg BO 29) maximal 30 Meter Flur bei Rettung nach beiden Seiten (Bbg BO 31) Ausnahmen für Nutzflächen unter 400m2 (Bbg BO 29, 30, 35) notwendige Treppen (Bbg BO 30) Breite des Rettungsweges (Bbg BO 29) mindestens 1,0m, ab 200 Personen 1,2m, Staffelung in 0,6m doppelte Rettungsmöglichkeiten (Bbg BO 29) 8

Grundprinzipien im Brandschutz Rettung ermöglichen Verstellen der Rettungswege untersagt (Möbel, Lager im Flur,..) Brandlasten in Rettungswegen unterbinden (keine Möbel, Teppiche,..) Leitungen offen in Fluren nur nichtbrennbar und ausschließlich der Versorgung des Flures dienen (MLAR 3.2.2) Verrauchung von Rettungswegen vermeiden Sicherheitstreppenraum (BbgBO 29) Entrauchung von Fluren (umstritten) (BbgKPBauV 7) Entrauchungsöffnungen in Treppenräumen (BbgBO 31) 9

Grundprinzipien im Brandschutz Löscharbeiten ermöglichen Sprinkler (BbgKPBauV, IndBauRL, BbgVBauV, BbgGStV ) Angriffswege der Feuerwehr notwendig (BbgBO 5) 10

Grundprinzipien im Brandschutz Grundprinzipien der Klassifizierung von Bauteilen (BRL A Teil 1 Tabelle 3) Tragfähigkeit R Résistance Raumabschluß E Etanchéité Wärmedämmung I Isolation Begrenzung Strahlungsdurchgang W Radiation Stoßbeanspruchung M Mechanical Selbstschließend C Closing Aufrechterhaltung Energieversorgung P Rauchdurchlässigkeit Sm Smoke 11

Grundprinzipien im Brandschutz Grundprinzipien der Klassifizierung von Bauteilen REI 90-M Brandwand EI230-C..Sm T30 rauchdicht, selbstschließend Sm-C Tür RS, selbstschließend EI 90 (veho i o)-sm Lüftungskanal L90 EI 90 (veho i o)-c..sm Brandschutzklappe K90 12

Rauchschutztüren Prüfverfahren 30 Minuten Aufheizen bis 200 C Prüfen bei 5, 10, 20, 30, 50 Pa Differenzdruck jeweils 2 Minuten Leckrate Bestimmen und auf Umgebungstemperatur und Umgebungsdruck Umrechnen Leckrate 20m3/h einflügelig oder 30m3/h zweiflügelig erlaubt Rauchschutztüren sollen die Rauchausbreitung verhindern Sie verhindern nicht die Brandübertragung 13

Belastung nach Einheits-Temperaturkurve 1000 Übertemperatur in K Brandschutztüren Prüfverfahren Einheits-Temperaturzeitkurve RTK 1200 800 600 400 200 0 0 20 40 60 80 100 120 Zeit in Minuten 140 160 Brandschutztüren sollen die Brandübertragung verhindern Sie verhindern nicht die Rauchausbreitung Anforderungen: Stabilität auch bei Erwärmung Erwärmen der feuerabgewandten Seite auf maximal 140 C selbstschließend 14 180

Einheits-Temperaturzeitkurve RTK 1200 Übertemperatur in K 1000 800 600 400 200 0 0 20 40 60 80 100 120 Zeit in Minuten 140 160 180 Belastung nach Einheits-Temperaturkurve Spannungs-Dehnungslinien für Baustahl 15

Festigkeit von Beton Temperaturen im inneren eines Bauteils 16

Profil einer Rauchschutztür Profil ist hohl, Wärmeübertragung leicht möglich, einfache Verglasung Dichtung an den Falzen 17

Profil einer T30 Brandschutztür Profil gefüllt, Wärmeübertragung vermindert Brandschutzverglas ung 18

Profil einer T90 Brandschutztür Dickerer Rahmen und Glas, verminderte Wärmeübertragung 19

Rauchschutztür mit mangelnder Dichtung unten 20

Eigenschaften einer Rauch- und Brandschutztür Kennzeichnung der Rauch- und Brandschutztüren mit eingenieteten Schildern Rauch- und Brandschutztür, Zarge und Türblatt und Befestigung bilden eine Einheit und können nicht getrennt voneinander geliefert werden Immer selbstschließend Feststellanlage mit Rauchmelder notwendig 21

Brandwand Anforderungen: - Durchgang von Feuer verhindern - Baustoffklasse A - Belastung einseitig mit ETK - standsicher und raumabschießend - unter mechanischer Belastung mindestens F90 - Stoßbelastung: 200kg Bleischrot an drei Stellen mit 3000Nm Stoßarbeit (Fallen aus 1,5m Höhe) 5 Minuten vor Versuchende - Temperaturerhöhnung maximal im Mittel 140 C maximal 180 C 22

Grundprinzipien des Brandschutzes Brandwände notwendig: Abstand zur Grundstücksgrenze kleiner 2,5m innere Brandwand alle 40m Ausnahmen GKL 1-3 hochfeuerhemmende Wände (F60 ohne besondere Stoßbelastung) 23

Grundprinzipien des Brandschutzes Brandwände 30 cm über Dach oder links und rechts 0,5m Kragplatte keine brennbaren Installationen über die Brandwand Hohlräume sind zu verschließen Ausnahmen GKL 1-3 Führung bis unter Dachhaut Unterbrechung brennbarer Materialien nötig 24

Grundprinzipien des Brandschutzes Dachanschluss Brandwand Dach brennbar Verblechung Dämmung>1000 C Dämmung nicht brennbar Brandwand 25

Grundprinzipien des Brandschutzes Dachanschluss Brandwand Dämmung brennbar Dämmung>1000 C druckbelastbar li/re 1m Bekiesung 5cm Brandwand 26

Grundprinzipien des Brandschutzes linker Aufgang ohne ausreichende Lüftung Brandwand nicht über Dach also Kragplatte nötig Feuerwehrdurchfahrt 27

Raumabschließende Wand Anforderungen: - Durchgang von Feuer verhindern - Belastung einseitig mit ETK - standsicher und raumabschießend - unter mechanischer Belastung mindestens F90 - Stoßbelastung: 15-25kg Stahlkugel an drei Stellen mit 20Nm Stoßarbeit (Fallen aus 0,1m Höhe) 3 Minuten vor Versuchende - Temperaturerhöhnung maximal im Mittel 140 C maximal 180 C 28

Grundprinzipien des Brandschutzes Gebäude Abstandsflächen Bei Abstand unter 2,5m zur Grundstücksgrenze Brandwand nötig Mindestabstand zu anderem Gebäude 5m, dann keine Brandwand nötig werden Gebäude auf der Grundstücksgrenze errichtet, so werden Brandwände nötig 29

Grundprinzipien des Brandschutzes Gebäude Rettungswege notwendiger Flur (Flucht möglich) notwendiger Treppenraum (Flucht möglich) Rettungsgeräte der Feuerwehr (Flucht nicht möglich) Notleitern (Flucht möglich, Nutzbar ähnlich wie Feuerwehrleiter) zwei Rettungswege, unabhängig voneinander nutzbar 30

Grundprinzipien des Brandschutzes Gebäude Rettungswege Sicherheitstreppenraum ersetzt zweiten Rettungsweg (nur für höhere Gebäude, da sonst Leiterrettung möglich) Feuer und Rauch darf nicht eindringen, Möglichkeit: außen liegender Treppenraum mit Zugang von offenen Gängen Innenliegende Sicherheitstreppenräume benötigen Druckbelüftungsanlage 31

Grundprinzipien des Brandschutzes Hochhaus mit Sicherheitstreppenraum 32

Sicherheitstreppenraum Eingang des Gebäudes 33

Grundprinzipien des Brandschutzes Zugang des STR über offenen Gang 34

Grundprinzipien des Brandschutzes Gebäude Anorderungen an Rettungswege vor Flammen, Wärmestrahlung und Rauch schützen (G30 in Fluchhöhe nicht zulässig) rauchfrei bleiben bzw. Rauch abführen frei von Brandlast keine Installationen A1 Materialien bis auf Fußboden B1 keine Lagerung von brennbaren Stoffen 35

Rettung von Personen und wirksame Löscharbeiten bauordnungsrechtliche Schutzziele mit Blick auf die Entrauchung Ein Grundsatzpapier der Fachkommission Bauaufsicht Feuerwehr kann im Brandfall nur begrenzte Anzahl Personen retten für rechtzeitige Räumung hat in Sonderbauten der Betreiber zu sorgen Schutz der Rettungswege von Feuer und Rauch durch Anforderungen an Baustoffe, raumabschließende Bauteile und organisatorische Maßnahmen Rauchableitung aus Rettungswegen zur Personenrettung ist nicht vorgesehen, zweiter Rettungsweg ist zu nutzen 36

Rettung von Personen und wirksame Löscharbeiten bauordnungsrechtliche Schutzziele mit Blick auf die Entrauchung Ein Grundsatzpapier der Fachkommission Bauaufsicht Sind Rettungswege besonders schutzbedürftig ist Rauchfreihaltung verlangt (Sonderbauten) Öffnungen zur Rauchableitung oder Rauchabzugsanlagen dienen der Unterstützung der Feuerwehr im Regelfall soll Gestaltung des Rettungsweges ohne ingenieurmäßige Bemessung auskommen 37

Rettung von Personen und wirksame Löscharbeiten bauordnungsrechtliche Schutzziele mit Blick auf die Entrauchung Ein Grundsatzpapier der Fachkommission Bauaufsicht (Mittlerweile umgesetzt in MVStättVO, MVKVO, MIndBauRL) Kritik aus der Fachwelt: ohne Rauchableitung aus Rettungswegen keine Sicherheit Gegenkritik hier werden Maßnahmen für "normale Gebäude" (keine Sonderbauten) beschrieben Aufwendungen gering halten Ist zweiter Rettungsweg nicht ausreichend? Problem der Wohnungstüren zum Flur bleibt bestehen 38

Grundprinzipien des Brandschutzes Gebäude Anorderungen an Rettungswege belichtet / beleuchtet Fenster Leuchten Sicherheitsbeleuchtung gekennzeichnet 39

Grundprinzipien des Brandschutzes Gebäude Anorderungen an Rettungswege immer nutzbar Ausgang ins Freie unverschlossen sicher begehbar nicht verstellt Handläufe begrenzte Breite 40

Grundprinzipien des Brandschutzes Gebäude Anorderungen an Rettungswege Rettungsweglänge begrenzt (35m bzw. Sonderbauverordnungen) 41

Grundprinzipien des Brandschutzes Gebäude notwendige Flure Flurtrennwände sollen Eindringen von Feuer und Rauch verhindern Wände feuerhemmend, wesentliche Teile nichtbrennbar Türen dicht schließen (dreiseitige Dichtung ohne Nachweis) 42

Grundprinzipien des Brandschutzes Gebäude notwendige Flure keine Brandlasten im Flur (keine Installationen, keine Möbel, keine Kopierer,.) 43

Grundprinzipien des Brandschutzes Gebäude notwendige Flure Anforderung an Rauchfreiheit in Flure z.b. in BbgKPBauV oftmals sind offene Flurtüren Ursache der Verrauchung, keine Vorschriften allgemeiner Art 44

Grundprinzipien des Brandschutzes Gebäude notwendige Flure BbgKPBauV: Wand F30: Tür dichtschließend und vollwandig Wand F60: Tür rauchdicht und selbstschließend Wand F90: Tür F30, rauchdicht und selbstschließend 45

Grundprinzipien des Brandschutzes Gebäude notwendige Flure nicht notwendig: BbgBO: in Wohnungen, Büroflächen kleiner 400m2 MBO: Wohnungen kleiner 200 m2, Büroflächen kleiner 400m2, GBK 1-2 bei nicht notwendige Fluren keine Anforderungen an Türen und Wände im Flur 46

Grundprinzipien des Brandschutzes Gebäude notwendige Flure Unterteilung durch rauchdichte selbstschließende Türen alle 30m (15m bei einer Fluchtrichtung) Wände feuerhemmend, Türen dicht schließend 47

Grundprinzipien des Brandschutzes Gebäude Treppen jedes Obergeschoss muss mindestens durch eine Treppe zugänglich sein: notwendige Treppe und erster Rettungsweg notwendige Treppe müssen in einem Zug die Geschosse verbinden Rolltreppen oder einschiebbare Treppen unzulässig als notwendige Treppe 48

Rolltreppen mit notwendiger Treppe als Zugang für ein Einkaufzentrum 49

Grundprinzipien des Brandschutzes Gebäude Treppen Mindestbreite meist 1m mindestens ein Handlauf, breite Treppen zwei Handläufe notw. Treppe muss Ausgang ins Freie haben notw. Treppe muss eigenen Treppenraum haben (Aussnahmen: GBK 1-2) 50

Grundprinzipien des Brandschutzes Gebäude Treppen Brandenburg: Treppen müssen feuerbeständig sein Treppen in Treppenräumen müssen hochfeuerhemmend aus nichtbrennbaren Baustoffen sein gilt nicht unter 400m2 Grundfläche Holztreppen sind somit unzulässig außer bei kleinen Gebäuden 51

Grundprinzipien des Brandschutzes Gebäude Treppenraum ausreichend lange Nutzung im Brandfall notwendig (kein Rauch, kein Feuer im Treppenraum, F90 Bauteile) von Aufenthaltsräumen und vom Keller höchsten 35m bis Ausgang oder Treppenraum Keller mit Aufenthaltsräumen benötigen zwei Ausgänge (Treppenräume oder direkt ins Freie) 52

Grundprinzipien des Brandschutzes Gebäude Treppenraum notw. Treppenräume müssen an Außenwand liegen und Ausgang ins Freie haben oder mit Sicherheitsschleuse ins Freie führen Sicherheitsschleuse: rauchdichte, selbstschließende Türen zu Fluren, keine Öffnungen zu anderen Räumen, Wände raumabschließend 53

Grundprinzipien des Brandschutzes Gebäude Treppenraum Für Nutzungseinheiten größer 200m2 oder mehr als 4 Nutzungseinheiten ist notw. Flur nötig Öffnungen zu Fluren rauchdicht und selbst-schließend 54

Grundprinzipien des Brandschutzes Gebäude Treppenraum Öffnungen zu Räumen BbgBO: vollwandig, dichtschließend MBO: dicht- und selbstschließend zu Wohnungen MBO: feuerhemmend, rauchdicht, selbstschließend bei sonstigen Räumen über 200m2 55

Grundprinzipien des Brandschutzes Gebäude Treppenraum Öffnungen zu Fluren rauchdicht und selbstschließend in jedem Geschoss ein öffenbares Fenster und an oberster Stelle eine Öffnung 1m2 öffenbar vom obersten Geschoss und EG 56

Entrauchung einer notwendigen Treppe 57

Leitungen nach LAR Elektroleitungen Abschottung ist notwendig Rauch- und Brandausbreitung verhindern Dauer Funktionserhalt 90 Minuten Löschwasser, Feuerwehraufzüge, Bettenaufzüge Entrauchungsanlagen in höheren Gebäuden und Sonderb. 30 Minuten Sicherheitsbeleuchtung, Brandmeldeanlagen, natürliche Entrauchungsanlagen 58

Leitungen nach LAR Elektroleitungen offene Verlegung im Flur nur bei nichtbrennbaren Leitungen und ausschließlich für Versorgung des Flurs Abschottungen F90 sind notwendig für Decken und Brandwände oder Installationsschacht F90 Erleichterungen für einzelne Leitungen 59

Treppenraumwand 60

Aufgabe für den bauaufsichtlich anerkannten Sachverständigen Brandschutz funktioniert nur im Zusammenwirken aller Maßnahmen Einzelmaßnahmen reichen nicht aus, wenn andere Maßnahmen fehlerhaft sind Der bauliche Brandschutz und andere Gewerke sind immer mit zu beachten ist Leichtbauwand F90, wenn dort Klappe K90 eingebaut? sind andere Gewerke richtig durch Brandwand geführt genügen Türen in Wänden und Fluren den Anforderungen? ist die Lüftungszentrale F90? 61

Aufgabe für den bauaufsichtlich anerkannten Sachverständigen Der bauliche Brandschutz und andere Gewerke sind immer mit zu beachten sind Rettungswege ohne Brandlast? sind Rettungswege frei? sind Türen mit zugelassene Feststellanlagen versehen sind Wartungs-/Prüfplaketten an Türen, Feststellanlagen und Brandschutzeinrichtungen angebracht? 62