CARBÄK. Das neue Amtsgebiet des Amtes Carbäk. Mitteilungsblatt des Amtes



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Transkript:

Mitteilungsblatt des Amtes CARBÄK mit den Gemeinden Broderstorf, Klein Kussewitz, Poppendorf, Roggentin, Steinfeld und Thulendorf Jahrgang 22 Freitag, den 20. Januar 2012 Nummer 01 Das neue Amtsgebiet des Amtes Carbäk Im Namen der Bürgermeister der amtsangehörigen Gemeinden, der Mitarbeiter des Amtes Carbäk und in meinem Namen wünsche ich allen Bürgerinnen und Bürgern unseres Amtsbereiches ein gesundes, glückliches und erfolgreiches Jahr 2012. Erhard Bünger Amtsvorsteher Poppendorf Klein Kussewitz Steinfeld Broderstorf Roggentin Thulendorf

Amt Carbäk Nr. 01/2012 2 Informationen aus den Gemeinden Veranstaltungskalender Broderstorf: Nächste öffentliche Gemeindevertretersitzung am 08.02.2012 Veranstaltung Volkssolidarität: Jeden Montag v. 15:30-17:00 Uhr Training der Tanzgruppe Broderstorf im Gemeinschaftshaus Roggentin Klein Kussewitz: Nächste öffentliche Gemeindevertretersitzung am 30.01.2012 Veranstaltungen im Schloss K (Vorbestellung Tel. 038202 44759) 05.02. - 26.02.2012 10:00-14:00 Uhr Gutsherrenbrunch 05.02.12 16:00 Uhr Klassik-Konzert m. J. Potschekujew (Flügel) 12.02.12 16:00 Uhr Zwischen Klezmer und Klassik 19.02.12 15:30 Uhr Hausmusik-Nachmittag 26.02.12 16:00 Uhr Romantischer Schumann-Nachmittag Poppendorf: Nächste öffentliche Gemeindevertretersitzung am 26.01.2012 25.02.2012 19:00 Uhr Jazz am Kamin m. Christoph Janner (Saxophon) und Falk Bonitz (Flügel) im Musenhof Poppendorf Roggentin: Nächste öffentliche Gemeindevertretersitzung am 06.02.2012 Veranstaltungen Volkssolidarität: 01.02. und 15.02.2012 - jeweils 14:00 Uhr - Hobbynachmittage Steinfeld: Nächste öffentliche Gemeindevertretersitzung am 08.02.2012 Thulendorf: Nächste öffentliche Gemeindevertretersitzung am 24.01.2012 Jeden Donnerstag 16:00-18:00 Uhr Kindernachmittag im Kiek in. Amt: Nächste öffentliche Amtsausschusssitzung am 16.02.2012 Die nächste Ausgabe erscheint am 20. Februar 2012. Redaktionsschluss ist der 10. Februar 2012 Öffnungszeiten des Amtes Carbäk in Broderstorf Montag 08:00-12:00 Uhr Dienstag 13:00-18:00 Uhr Donnerstag 08:00-12:00 Uhr Telefon Sekretariat: 038204 718-0 Fax: 038204 718-50 Haupt- u. Bürgeramt: 038204 718-42 Einwohnermeldeamt: 038204 718-13 Ordnungsamt: 038204 718-26; 718-24, Bau-, Entwicklungs- u. 038204 718-20; Liegenschaftsamt: Haushalt und Finanzen: 038204 718-11 E-Mail-Adresse: info@amtcarbaek.de Homepage: www.amtcarbaek.de Bankverbindung: Rostocker Volks- und Raiffeisenbank e. G. BLZ: 13090000 Konto-Nr.: 2505835 alle übrigen Informationen Informationen zu Bauvorhaben der Gemeinde Broderstorf im Jahr 2012 Die Gemeinde Broderstorf wird auch im Jahr 2012 kräftig in die Infrastruktur investieren. 1. Dorfgemeinschaftshaus Broderstorf - Realisierung im Bodenordnungsverfahren 2012 Baukosten: 1.050.000 EUR 2. Grundhafter Ausbau der Poststraße - Realisierung im Bodenordnungsverfahren 2012 in Abhängigkeit vom Fördermittelbescheid - Baukosten: 330.000 EUR 3. Grundhafter Ausbau der Gemeindestraße Neuendorf - Pastow - Realisierung 2012 Baukosten: 300.000 EUR 4. Sanierung der Gemeindestraße Lindenweg in Pastow - Realisierung 2012 Baukosten: 215.000 EUR 5. Erschließung des Bebauungsplanes Nr. 12 in Pastow - Realisierung 2012 Baukosten: 1.220.000 EUR Einladung zur Informationsveranstaltung zum Bearbeitungsstand Geh- und Radweg Neu Roggentin Die Gemeinde Broderstorf lädt zur Anwohnerversammlung am 01.02.2012 um 18:15 Uhr in das Amt Carbäk ein. Die Anwohner erhalten persönliche Einladungen. Freie Wohnung in der Gemeinde Steinfeld Die Gemeinde Steinfeld vermietet ab 01.03.2012 in Steinfeld, Dorfstraße 12a eine 2-Raum-Wohnung mit 60,67 qm zu einem Mietpreis von 5,30 EUR kalt plus Nebenkosten.

Nr. 01/2012 Öffentliche Bekanntmachungen Öffentliche Bekanntmachung zur Vorbereitung und Durchführung der Bürgermeisterwahl in der Gemeinde Poppendorf am 26.02.2012 und alle nachfolgenden Wahlen Gemäß 9 Abs. 3 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes M-V vom 16.12.2010 wird Folgendes bekannt gegeben: Der Amtsausschuss des Amtes Carbäk hat in seiner Sitzung am 15.12.2011 Herrn Torsten Fahning zum Gemeindewahlleiter und Frau Bärbel Bormann zur stellvertretenden Gemeindewahlleiterin gewählt. Postanschrift: Kontakt: Amt Carbäk Tel: 038204 718-42 bzw. -14 Gemeindewahlbehörde Fax: 038204 718-50 Moorweg 5 E-Mail: info@amtcarbaek.de 18184 Broderstorf 3 Amt Carbäk Bekanntmachung der gefassten Beschlüsse der öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf vom 07.12.2011 Beschluss-Nr. GV 26/01/2011 GV 26/02/2011 GV 26/03/2011 GV 26/04/2011 GV 26/05/2011 GV 26/06/2011 Beschlussgegenstand Die Gemeindevertretung beschließt, den TOP 16 Erstattung von Erschließungsaufwendungen im Gewerbegebiet Neuendorf von der Tagesordnung zu nehmen. Beschluss zur vorliegenden Teilbewertung der Gebäude zur Eröffnungsbilanz Beschluss über Anschaffung eines neuen Löschfahrzeuges HLF 20/24 für die FFW Broderstorf Beschluss zum Vorentwurf der 3. Änderung des Teil-Flächennutzungsplanes der ehemaligen Gemeinde Kessin im Rahmen der Abstimmung mit den benachbarten Gemeinden Beschluss über die Refinanzierung der Kosten der Erschließung des B-Planes Nr. 12 in Pastow - Beratung durch ein Rechtsanwaltsbüro (Vergütungsvereinbarung und Vollmacht) Beschluss über Anträge auf Gewährung von Zuschüssen der Gemeinde Broderstorf Im nichtöffentlichen Teil wurden 13 Beschlüsse gefasst. I. A. Günther SB Sitzungsdienst Öffentliche Bekanntmachung über die zugelassenen Wahlvorschläge für die Bürgermeisterwahl in der Gemeinde Poppendorf am 26.02.2012 (gemäß 21 Landes- und Kommunalwahlgesetz M-V und 27 Landes- und Kommunalwahlordnung M-V) In seiner öffentlichen Sitzung am 03.01.2012 hat der Wahlausschuss für v. g. Wahl folgende Wahlvorschläge zugelassen: lfd. Nr. Name und Kurzbezeichnung oder Name, Vorname Anschrift Geburtsjahr Beruf oder Tätigkeit Kennwort der Partei oder Wählergruppe oder Bezeichnung Einzelbewerberin oder Einzelbewerber 1 Einzelbewerber Esins Esins, Andreas Dorfstraße 20 1962 Angestellter 18184 Poppendorf 2 Einzelbewerber Knorr Knorr, Andreas Stichweg 2 1657 Rechtsanwalt 18184 Poppendorf 3 Einzelbewerber Prestin Prestin, Bodo Dorfstraße 28a 1956 Ausbilder OT Vogtshagen 18184 Poppendorf

Amt Carbäk Nr. 01/2012 4 Abgegebene Erklärungen nach 66 Abs. 1 Satz 2 LKWG M-V: Herr Andreas Knorr erklärt, dass er in der Zeit von 1986 bis 1989 als Inoffizieller Mitarbeiter eine Tätigkeit für die Staatssicherheit der Deutschen Demokratischen Republik (MfS/AfNS) ausgeübt hat. Abgegebene Erklärungen nach 66 Abs. 1 Satz 3 LKWG M-V: Eine Begründung zur obigen Erklärung wurde nicht abgegeben. Broderstorf den 04.01.2012 Übersichtsplan zur ortsüblichen Bekanntmachung der Erteilung der Genehmigung der 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Poppendorf Bekanntmachung der Gemeinde Poppendorf Betr.: Genehmigung der 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Poppendorf Die von der Gemeindevertretung am 08.09.2011 abschließend beschlossene 1. Änderung des Flächennutzungsplans wurde mit Bescheid des Ministeriums für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern vom 13.12.2011, Geschäftszeichen: VIII 430 b -512.111-51054 (1. Änd.) gemäß 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der am Tage der Genehmigung gültigen Fassung genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung der 1. Änderung des Flächennutzungsplans wird hiermit gemäß 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekanntgemacht. Die 1. Änderung des Flächennutzungsplans wird mit dieser Bekanntmachung wirksam. Jedermann kann die 1. Änderung des Flächennutzungsplans und die Begründung dazu sowie die zusammenfassende Erklärung ab diesem Tag im Amt Carbäk, Moorweg 5, 18184 Broderstorf, im Bauamt, während der Dienst- und Öffnungszeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Eine Verletzung der in 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3, Abs. 2 und Abs. 3 Satz 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und Mängel der Abwägung wird unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Poppendorf geltend gemacht worden ist. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen ( 215 Abs. 1 BauGB). Verstöße gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalverfassung - KV M-V) vom 13. Juli 2011 (GVOBI. M-V. S. 777), enthalten oder aufgrund der Kommunalverfassung erlassen worden sind, können gemäß 5 Abs. 5 KV M-V nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde Poppendorf geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend davon stets geltend gemacht werden. Poppendorf 19.12.2011 Bekanntmachung der gefassten Beschlüsse der öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Steinfeld vom 07.12.2011 Beschluss-Nr. GV 22/01/2011 GV 22/02/2011 GV 22/03/2011 GV 22/04/2011 GV 22/05/2011 Beschlussgegenstand Beschluss zu Änderungsanträgen zur Tagesordnung Beschluss zur Billigung der vergangenen Sitzung im öffentlichen Teil Beschluss - Verschiebung der Beschlussvorlage Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Steinfeld in die nächste Gemeindevertretersitzung Beschluss - Verschiebung der Beschlussvorlage Beratung zur Bewertung der Gebäude in den nächsten Finanz- und Bauausschuss Beschluss zum Widerspruch des LVB gegen den Beschluss GV 21/03/2011 (Abberufung des weiteren Mitgliedes des Amtsausschusses)

Nr. 01/2012 GV 22/06/2011 GV 22/07/2011 GV 22/08/2011 GV 22/09/2011 Beschluss über die Abberufung eines weiteren Mitgliedes des Amtsausschusses des Amtes Carbäk mit Wirkung vom 01.01.2012 Beschluss über die Anschaffung von diversen Ausrüstungsgegenständen Beschluss über Maßnahmen zur Kosteneinsparung bei der Straßenbeleuchtung Beschluss zur Aufstellung einer Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für einen Teil des Ortsteiles Steinfeld 5 Amt Carbäk Versäumt ein Beteiligter den Termin oder erklärt er sich nicht bis zum Schluss des Termins über den Verhandlungsstand, so wird angenommen, dass er mit den Ergebnissen der Verhandlungen einverstanden ist. Hierauf wird gemäß 134 Flurbereinigungsgesetz in der Fassung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546) mit späteren Änderungen besonders hingewiesen. Bützow, den 12. Dezember 2011 Im nichtöffentlichen Teil wurden 3 Beschlüsse gefasst. I. A. Günther SB Sitzungsdienst Sonstige Az: 31d/5433.3-2-51-0081 Bodenordnungsverfahren: Gemeinden: Landkreis: Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg -Flurneuordnungsbehörde- Blankenhagen- Mandelshagen Blankenhagen Rostock Öffentliche Bekanntmachung Ladung zur Auslegung und Erläuterung der Wertermittlungsergebnisse Im Bodenordnungsverfahren Blankenhagen-Mandelshagen werden die Nachweise über die Ergebnisse der Wertermittlung zur Einsichtnahme für die Beteiligten ausgelegt. Diese Auslegung erfolgt in der Zeit vom: 01.02.2012 bis 29.02.2012 im Amt Rostocker Heide, Eichenallee 20, 18292 Gelbensande, Zimmer 6 und kann zu den Besucherzeiten eingesehen werden. Die Einsicht ist auch im Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg, Dienststelle Bützow zu den Sprechzeiten möglich. Der Anhörungstermin zur Erläuterung der Wertermittlungsergebnisse wird anberaumt auf Dienstag, den 14. Februar um 18:00 Uhr in der Turnhalle Blankenhagen. Tagesordnung: 1. Erläuterung der Wertermittlung 2. Information zum Stand des Verfahrens Einwendungen gegen die Wertermittlung können in diesem Termin vorgebracht werden. Zu diesem Termin werden alle Beteiligten eingeladen. Beteiligte, die an der Wahrnehmung der Termine verhindert sind, können sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Vollmachtsvordrucke können beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg, Dienststelle Bützow angefordert werden. Ende der amtlichen Mitteilungen Impressum Mitteilungsblatt des Amtes Carbäk Verlag + Satz: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG Röbeler Straße 9, 17209 Sietow Druck: Druckhaus WITTICH An den Steinenden 10, 04916 Herzberg/Elster Tel. 03535/489-0 Telefon und Fax: Anzeigenannahme: Tel.: 039931/57 90 Fax: 039931/5 79-30 Redaktion: Tel.: 039931/57 9-16 Fax: 039931/57 9-45 Internet und E-Mail: www.wittich.de, E-Mail: info@wittich-sietow.de Das Bekanntmachungsblatt wird kostenlos an alle erreichbaren Haushalte des Amtes verteilt. Ein kos tenpflichtiger Bezug (Einzelausgabe oder Abonnement) über das Amt Carbäk ist möglich. Zusätzlich kann das Bekanntmachungsblatt auf der Internetseite www.amtcarbaek.de abgerufen werdern.namentlich gekennzeichnete Artikel geben die Meinung des Verfassers wieder, der auch verantwortlich ist. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzel-exemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4c-Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Die Vervielfältigungs- und Nutzungsrechte der hier veröffentlichten Fotos, Bilder, Grafiken, Texte und auch Gestaltung liegen beim Verlag. Vervielfältigung nur mit schriftlicher Genehmigung des Urhebers. Gemäß 7 Abs. 4 des Landespressegesetzes für Mecklenburg- Vorpommern vom 6. Juni 1993 wird darauf hingewiesen, dass Gesellschafter des Verlages und der Druckerei letztlich sind: Edith Wittich-Scholl, Michael Wittich, Georgia Wittich-Menne und Andrea Wittich-Bonk. Verantwortlich: Amtlicher Teil: Außeramtlicher Teil: Anzeigenteil: Erscheinungsweise: Auflage: VERLAG + DRUCK Der Amtsvorsteher Mike Groß (V. i. S. d. P.) Jan Gohlke Das Bekanntmachungsblatt erscheint monatlich, außer in den Monaten Juli und Oktober. Außerplanmäßige Sonderausgaben in den Monaten Juli und Oktober werden jeweils im Vormonat angekündigt. 3.875 Exemplare LINUS WITTICH KG Heimat- und Bürgerzeitungen

Amt Carbäk Nr. 01/2012 6 Informationen aus der Amtsverwaltung

Nr. 01/2012 Mitteilung über die Vorauszahlungen zur Grundsteuer 2012 Für das Kalenderjahr 2012 sind die Haushaltssatzungsverfahren der amtsangehörigen Gemeinden Broderstorf, Klein Kussewitz, Poppendorf, Roggentin, Steinfeld und Thulendorf inkl. der Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliches Vermögen) und Grundsteuer B (bebaute und unbebaute Grundstücke) sowie der Gewerbesteuer noch nicht abgeschlossen. Nach 29 Grundsteuergesetz hat der Steuerpflichtige bis zur Bekanntgabe eines neuen Steuerbescheides (bzw. öffentlichen Bekanntmachung über die Fortgeltung der zuletzt ergangenen Grundsteuerbescheide) zu den bisherigen Fälligkeitstagen Vorauszahlungen unter Zugrundelegung der zuletzt festgesetzten Jahressteuer zu entrichten. Die erste Vorauszahlungsrate auf die Grundsteuer ist am 15.02.2012 zur Zahlung fällig. Die Höhe ist aus dem zuletzt ergangenen Grundbesitzabgabenbescheid/Änderungsbescheid unter Fälligkeiten Folgejahre ersichtlich. Zur Vermeidung von Mahngebühren und Säumniszuschlägen durch Zahlungsverzug werden die Steuerpflichtigen gebeten, die Fälligkeiten unbedingt einzuhalten. i. A. Malecha SB Steuern/Abgaben Allgemeine Information zum beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Verfahren zur Verfassungsmäßigkeit des Grundsteuergesetzes (Az.: 2 ByR 287/11) Widerspruch gegen Grundsteuerbescheide und weitere Anträge In den letzten Wochen ist sowohl Presseberichten, Fernsehreportagen sowie Steuerberater-Informationen zu entnehmen, dass Grundsteuerpflichtigen empfohlen wird, gegen nicht bestandskräftige Grundsteuerbescheide Widerspruch oder Einspruch beim Finanzamt einzulegen. Hintergrund für diese Empfehlung ist ein beim Bundesverfassungsgericht anhängiges Verfahren Az.: 2 BvR287/11 wegen Einheitsbewertung zur Berechnung der Grundsteuer. Das Bundesverfassungsgericht hat noch nicht entschieden. Einwendungen mit Hinweis auf diese Verfassungsbeschwerde sind ausschließlich an das zuständige Finanzamt zu richten, das für das Grundstück den Einheitswertbescheid erlassen hat. Die Bestimmung der Grundsteuerpflicht dem Grunde und der Höhe nach wird in 2 Stufen durch den Einheitswert- und den darauf aufbauenden Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes Ribnitz-Damgarten getroffen. Nach 351 Abs. 2 der Abgabenordnung (AO), der auf Realsteuern nach 1 Abs. 2 Ziff. 6 AO anwendbar ist, können Entscheidungen in einem Grundlagenbescheid (hier: Einheitswert- oder Grundsteuermessbescheid) nur durch Anfechtung dieses Bescheides und nicht auch durch Anfechtung des Folgebescheides angegriffen werden. Wird wie hier geltend gemacht, dass eine dem Grundlagenbescheid zugrunde gelegte Gesetzesvorschrift verfassungswidrig sei, so muss deswegen der Grundlagenbescheid angegriffen werden (BFH BStBl. 73,787 vergl. Tippke/Kruse zu 351 Abs. 2 AO RN 49). Hinweis zum Antrag auf Ruhen des Verfahrens: Aus den genannten Gründen wäre auch ein Antrag auf Ruhen des Verfahrens gegenüber dem Amt Carbäk nicht zulässig, da 7 Amt Carbäk dieser nur im Zusammenhang mit der Hauptsache gegenüber dem Finanzamt vorgebracht werden kann. Hinweis zu einem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung: Ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung nach 80 Abs. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) wird mit folgender Begründung abgelehnt: Ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung ist nur im Zusammenhang mit einem Einspruchsverfahren beim Finanzamt wegen eines Grundlagenbescheides zulässig. Entsprechend 361 der Abgabenordnung (AO) ist das Amt Carbäk bei einer beantragten Aussetzung an die Entscheidung durch das Finanzamt gebunden. Sollte dem allein beim Finanzamt zulässig gestellten Antrag auf Aussetzung der Vollziehung stattgegeben werden, muss auch von dem Amt die Vollziehung der Folgebescheide ausgesetzt werden. Insoweit ist jeder separate Antrag auf Aussetzung des Grundsteuerbescheides (Folgebescheides) unzulässig ( 361 AO i.v.nn. 351 II AO). Hinweis zu einer Zahlung unter Vorbehalt: Die Zahlung unter Vorbehalt stellt keinen Rechtsbehelf im Sinne des Gesetzes dar. Trotz Vorbehaltszahlung werden Abgabenbescheide nach Ablauf ihrer einmonatigen Rechtsbehelfsfrist, innerhalb derer Widerspruch eingereicht werden kann, bestandskräftig. Nach Eintritt der Bestandskraft werden Änderungen in der Regel nicht mehr vorgenommen und können insbesondere Änderungsansprüche erfolgreich nicht mehr geltend gemacht werden. Allerdings entfaltet wie oben ausgeführt der Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes hinsichtlich der Höhe und der zeitlichen Wirkung Bindungswirkung für den Grundsteuerbescheid, d. h. dass das Amt Carbäk jede Änderung des Finanzamtes in seinen Grundsteuerbescheiden entsprechend umsetzen muss. Im Auftrag Jörg Fiedrich Haupt- und Bürgeramt SG Rechtsangelegenheiten Schulnachrichten Grundschule Blankenhagen Die Grundschule Blankenhagen informiert: Sonderprämierung für unsere Grundschule Am Montag, 09.01.2012 besuchte das Landeskriminalamt Mecklenburg- Vorpommern unsere Einrichtung. Seit über 10 Jahren macht unsere Schule bei dem Projekt Wir in Mecklenburg-Vorpommern - fit und sicher in die Zukunft mit. Für unser besonderes Engagement im Rahmen des Schulwettbewerbs erhielt unsere Einrichtung eine Sonderprämierung. Stellvertretend für alle Klassen nahm die 1. Klasse die Sonderprämierung - ein Kubb-Spiel - entgegen. Natürlich werden wir uns auch weiterhin an diesem Projekt beteiligen, wer weiß, vielleicht klappt es zum Schuljahrsende noch mit einer Schulparty?! K. Fröhlich Schulleiterin

Amt Carbäk Nr. 01/2012 8

Nr. 01/2012 SV Pastow Ein gesundes und erfolgreiches Jahr 2012 wünscht allen Sponsoren, Förderern und Mitgliedern des SV Pastow e. V. Der Vorstand Volkssolidarität Roggentin Aus dem Leben in unserem Gemeinschaftshaus Das neue Jahr ist nun schon wieder fast drei Wochen alt und das normale Leben hat nach schönen Feiertagen im Kreise der Familie aber auch Freunden und Bekannten wieder Einzug gehalten. Was wird das neue Jahr bringen? An guten Vorsätzen wird es sicher nicht mangeln! Deshalb wünschen wir unseren Bürgern und insbesondere den im Gemeinschaftshaus und anderswo gemeinnützig arbeitenden Menschen, der Jugend und den Männern und Frauen der Feuerwehr, dem Chor, dem Computerclub, den Trainingsgruppen des SV Pastow für das neue Jahr persönlich alles Gute, viel Erfolg, gute Gesundheit und viel Kraft bei der Erfüllung der gestellten Aufgaben. Gemeinsam haben wir wieder rechtzeitig mit Beginn des Jahres einen umfangreichen und interessanten Veranstaltungsplan erarbeitet. Neben den traditionellen Veranstaltungen wie Frauentagsfeier, Osterfeuer, Sommerfest der Gemeinde usw., populärwissenschaftlichen Vorträgen und Wanderungen der Interessengemeinschaft Natur und Heimat für Jung und Alt sind wieder die attraktiven und beliebten Tagesreisen vorgesehen. Besonderheit ist dabei, dass wir dieses Jahr erstmalig zu den Störtebeker Festspielen fahren und bei dieser Fahrt ist der Preis, den die Teilnehmer bezahlen müssen besonders von der völligen Auslastung des Busses abhängig. Deshalb bitte rechtzeitig mit einer höchstmöglichen Verbindlichkeit melden. Die jeweiligen Termine werden, wie immer rechtzeitig in den Schaukästen und im Amtsblatt bekanntgegeben. Für weitere Vorschläge zur Gestaltung des Arbeitsprogrammes und Bereitschaft zur Mitarbeit sind wir immer dankbar. i.a Klingner Wir gratulieren Geburtstage ab 70 Jahre - Monat Februar 2012 Wir gratulieren in der Gemeinde Broderstorf Herrn Dieter Falke Broderstorf zum 70. Geburtstag Frau Gertrud Kendzorra Ikendorf zum 78. Geburtstag Herrn Hans-Adolf Schwartz Ikendorf zum 77. Geburtstag Frau Renate Krasemann Neu zum 73. Geburtstag Broderstorf Herrn Harry Naujock Neu zum 72. Geburtstag Broderstorf Frau Hildegard Röwer Neu zum 72. Geburtstag Roggentin 9 Amt Carbäk Herrn Harry Mittelstädt Neu zum 71. Geburtstag Roggentin Frau Ingeborg Jacobs Neuendorf zum 90. Geburtstag Frau Erna Rosenow Pastow zum 82. Geburtstag Frau Sigrid Grotjohann Pastow zum 72. Geburtstag Frau Hannelore Schiweck Pastow zum 72. Geburtstag Herrn Bernhard Elsner Pastow zum 70. Geburtstag Hanns Lange Bürgermeister Wir gratulieren in der Gemeinde Klein Kussewitz Frau Inge Breitsprecher Klein zum 72. Geburtstag Kussewitz Herrn Hans Schoof Klein zum 71. Geburtstag Kussewitz Frau Gisela Hoch Volkens- zum 87. Geburtstag hagen Jens Quaas Bürgermeister Wir gratulieren in der Gemeinde Poppendorf Frau Waltraud Harder Poppendorf zum 81. Geburtstag Frau Lieselotte Galuschka Poppendorf zum 74. Geburtstag Frau Christel Lehmann Vogtshagen zum 74. Geburtstag Bodo Prestin 1. stellv. Bürgermeister Wir gratulieren in der Gemeinde Roggentin Herrn Theophil Staib Roggentin zum 86. Geburtstag Herrn Egon Grommisch Roggentin zum 77. Geburtstag Frau Hermine Kutzner Roggentin zum 75. Geburtstag Frau Sonja Steinbrink Roggentin zum 73. Geburtstag Herrn Gerhard Rispei Roggentin zum 71. Geburtstag Herrn Ulrich Wendt Roggentin zum 70. Geburtstag Frau Charlotte Rietzkow Kösterbeck zum 98. Geburtstag Frau Brigitte Becker Kösterbeck zum 76. Geburtstag Herrn Werner Becker Kösterbeck zum 72. Geburtstag Frau Gisela Luckmann Kösterbeck zum 72. Geburtstag Frau Erika Pofahl Kösterbeck zum 70. Geburtstag Erhard Bünger Bürgermeister Wir gratulieren in der Gemeinde Steinfeld Frau Elfriede Zarmsdorf Steinfeld zum 92. Geburtstag Herrn Günter Alexy Steinfeld zum 71. Geburtstag Herrn Kurt Luckow Fienstorf zum 81. Geburtstag Herrn Hans Weber Fienstorf zum 74. Geburtstag Herrn Manfred Drews Fienstorf zum 73. Geburtstag Herrn Horst Muth Fienstorf zum 73. Geburtstag Frau Anita Dallmann Fienstorf zum 72. Geburtstag Jürgen Müller Bürgermeister Wir gratulieren in der Gemeinde Thulendorf Herrn Paul Wecke Thulendorf zum 73. Geburtstag Frau Elise Antemann Hohenfelde zum 90. Geburtstag Herrn Fritz Schuldt Neu zum 76. Geburtstag Thulendorf Heike Arndt Bürgermeisterin