Wiesbaden, 27. Juni 2012 Pressekonferenz Elterngeld wer, wie lange und wie viel? am 27. Juni 2012 in Berlin Statement von Präsident Roderich Egeler Es gilt das gesprochene Wort Sehr geehrte Damen und Herren, seit mittlerweile über fünf Jahren gibt es das Bundeselterngeld. Zum 1. Januar 2007 hat es das bis dahin geltende Erziehungsgeld abgelöst. Das frühere Erziehungsgeld hatte längere Erwerbsunterbrechungen von Müttern begünstigt. Dies sollte durch das Bundeselterngeld vermieden werden. Ein weiteres Ziel des neuen Elterngeldgesetzes war es, jungen Familien in den ersten Lebensmonaten des Kindes eine finanzielle Sicherheit geben. Außerdem sollte erreicht werden, dass sich Väter stärker an der Kindererziehung und -betreuung beteiligen. Bei dem bis 2006 gezahlten Erziehungsgeld lag der Anteil der Väter, die es in Anspruch nahmen, zuletzt bei 3,5 %. Dieses Ziel ist, das belegen unsere Daten eindeutig, erreicht worden: Die Zahl der Väter, die heute Elterngeld in Anspruch nimmt, ist deutlich höher als die Zahl der Väter, die früher Erziehungsgeld bezogen hat. Das ist allerdings nur eine Erkenntnis der Elterngeldstatistik. Ich möchte Ihnen heute anhand der vorliegenden Daten für im Jahr 2010 geborene Kinder etwas ausführlicher vorstellen, welche Erkenntnisse sich noch aus der Statistik zum Bundeselterngeld ziehen lassen. Wie viele Mütter und Väter nehmen das Elterngeld überhaupt in Anspruch? Wie lange beziehen sie jeweils Elterngeld und wie hoch ist es? Auf welcher Berechnungsgrundlage wird Elterngeld bezahlt? Gibt es Einflussfaktoren darauf, ob Mutter und Vater Elterngeld beziehen und wer sind die Väter, die eine überdurchschnittliche Bezugsdauer wählen? Die Statistik zum Elterngeld erfasst vierteljährlich Angaben zu den abgeschlossenen Elterngeldbezügen. Die folgenden Auswertungen beziehen sich im Wesentlichen auf
Seite - 2 - Elterngeldbezüge für im Jahr 2010 geborene Kinder. Diese Bezüge wurden spätestens im ersten Quartal 2012 beendet, so dass nun erstmals eine rückwirkende und abschließende Betrachtung für den Geburtsjahrgang 2010 möglich ist. Immer mehr Väter nehmen Elterngeld in Anspruch Immer öfter nehmen Mutter und Vater Elterngeld in Anspruch. Für Kinder, die im Jahr 2010 geboren wurden, haben zwischen Januar 2010 und März 2012 insgesamt rund 643 000 Mütter und fast 168 000 Väter Elterngeld bezogen. Unter Berücksichtigung der Mehrlingsgeburten ergibt sich eine Gesamtzahl von fast 172 000 Neugeborenen, bei denen der Vater Elterngeld in Anspruch genommen hat. Bei insgesamt 678 000 geborenen Kindern im Jahr 2010 entspricht dies einer Väterbeteiligung von über 25 %. Schaubild 1 Inanspruchnahme des Elterngeldes Väter Mütter 96% 96% 96% 96% 18% 21% 24% 25% 2007 2008 2009 2010 Geburtsjahr des Kindes Seit Inkrafttreten des Elterngeldes stieg die Väterbeteiligung kontinuierlich an: Lag sie für im Jahr 2007 geborene Kinder noch bei rund 18 %, so waren es 2008 bereits fast 21 % und 2009 annähernd 24 %. Bei Kindern, die im Jahr 2010 geboren wurden, hat dann erstmals bei mehr als jedem vierten Kind der Vater Elterngeld beantragt. Bei Müttern liegt die Inanspruchnahme seit Inkrafttreten des Elterngeldes relativ konstant bei rund 96 %.
Seite - 3 - Deutliche regionale Unterschiede bei der Väterbeteiligung Während es bei den Müttern keine nennenswerten regionalen Schwankungen gibt, sind bei der Väterbeteiligung deutliche regionale Unterschiede zu erkennen: Schaubild 2 Väterbeteiligung nach Kreisen in % Kiel Hamburg Schwerin Bremen Berlin Hannover Potsdam Magdeburg Düsseldorf 14,99 19,9 24,9 29,9 60 Erfurt Dresden unter 15 Wiesbaden Mainz 15 bis unter 20 20 bis unter 25 25 bis unter 30 30 und mehr Saarbrücken Stuttgart München
Seite - 4 - Die höchste Väterbeteiligung gab es für im Jahr 2010 geborene Kinder in Bayern und Sachsen mit fast 33 % sowie in Berlin mit rund 31 %. Die mit Abstand geringste Inanspruchnahme gab es wie schon in den Vorjahren im Saarland mit knapp über 15 %. Aber auch in Bremen, Nordrhein- Westfalen und Sachsen-Anhalt lag die Väterbeteiligung unter 20 %. Wie auf Länderebene zeigen sich auch auf Kreisebene große Unterschiede. Einer hohen Väterbeteiligung im Süden, Südosten und weiten Teilen Brandenburgs steht eine deutlich geringere Beteiligung im Norden und Nordwesten entgegen. Eine hohe Väterbeteiligung geht zum Teil einher mit einem hohen Anteil von Vätern, die maximal zwei Monate Elterngeld beziehen. Väter nehmen großteils nur die Partnermonate in Anspruch Ein Elternteil kann Elterngeld für mindestens zwei und maximal zwölf Monate beziehen. Hinzu kommen zwei weitere Monate, wenn Paare sich die Elternzeit teilen. Sie können die vollen 14 Monate also nur durch die Inanspruchnahme von sogenannten Partnermonaten ausschöpfen. Eine weitere Voraussetzung ist, dass in diesen zwei zusätzlichen Monaten Erwerbseinkommen wegfällt. Nach wie vor nehmen Väter großteils nur die sogenannten Partnermonate in Anspruch. So bezogen mehr als drei von vier Vätern (76 %) die Leistung für maximal zwei Monate. Nur knapp jeder fünfzehnte Vater (6 %) nahm die Leistung für ein Jahr in Anspruch. Schaubild 3 Elterngeldempfänger für im Jahr 2010 geborene Kinder nach Bezugsdauer Väter Mütter Monate bis zu 2 1% 76% 3 bis 7 8 bis 11 2% 5% 6% 12% 12 und mehr 6% 91% Den höchsten Anteil an Vätern mit einer maximalen Bezugsdauer von zwei Monaten gab es in Bayern mit 83 % sowie in Baden-Württemberg, Sachsen und Thüringen mit rund 79 %. Diese Länder weisen auch eine überdurchschnittliche hohe Väterbeteiligung auf.
Seite - 5 - Bei den Müttern verhält es sich hingegen genau anders herum. Gut 91 % der Mütter nehmen die Leistung für zwölf Monate oder länger in Anspruch. Betrachtet man die Dauer des Leistungsbezugs seit Einführung des Elterngeldes, dann ergeben sich keine nennenswerten Änderungen im Anspruchsverhalten bei Müttern und Vätern. Unmittelbaren Einfluss auf die Bezugsdauer des Elterngeldes hat bei den Vätern die vorherige Erwerbstätigkeit: So lag die durchschnittliche Bezugsdauer des Elterngeldes bei Männern, die zuvor erwerbstätig waren bei 3,1 Monaten. Männer, die zuvor nicht erwerbstätig waren, hatten eine um fast zwei Monate längere Bezugsdauer (4,9 Monate). Frauen waren vor Geburt des Kindes deutlich seltener erwerbstätig als Männer Bundesweit belief sich der Anteil der Elterngeldempfänger, der in den zwölf Monaten vor der Geburt des Kindes einer Erwerbstätigkeit nachging, auf insgesamt rund 66 %. Schaubild 4 Erwerbstätigkeit der Eltern vor der Geburt des Kindes 14% 39% vor der Geburt nicht erwerbstätig 86% 61% vor der Geburt erwerbstätig Väter Mütter Dabei zeigen sich jedoch große Unterschiede zwischen Müttern und Vätern: 61 % der Mütter und 86 % der Väter, die für ihr im Jahr 2010 geborenes Kind Elterngeld bezogen haben, waren vor der Geburt des Kindes erwerbstätig. Diese Anteile sind in den vergangenen zwei Jahren bei den Müttern um knapp sechs Prozentpunkte und bei den Vätern um rund drei Prozentpunkte gestiegen. Der Grad der Erwerbstätigkeit vor der Geburt des Kindes hängt in hohem Maße davon ab, wie viele Kinder im Haushalt der Elterngeldempfänger leben.
Seite - 6 - In den zwölf Monaten vor Geburt des ersten Kindes waren rund 73 % der Mütter erwerbstätig. Ab dem zweiten Kind sank die vorherige Erwerbsbeteiligung der Mütter auf 55 %, vor Geburt des dritten Kindes auf 35 %. Mit dem vierten und weiteren Kindern ging der Anteil der erwerbstätigen Mütter weiter auf 18 % zurück. Bei Männern sinkt der Grad der Erwerbstätigkeit vor der Geburt des Kindes ebenfalls mit steigender Kinderzahl, allerdings deutlich schwächer als bei Müttern. Er lag zwischen 87 % vor der Geburt des ersten beziehungsweise zweiten Kindes und 72 % bei vier und mehr Kindern. 38 % der Elterngeldempfänger erhalten lediglich den Mindestbetrag Das Elterngeld ist vom Grundsatz her als Lohnersatzleistung konzipiert. Mütter oder Väter, die vor der Geburt des Kindes nicht erwerbstätig waren, erhalten einen sogenannten Mindestbetrag in Höhe von 300 Euro. Von den 810 000 Elterngeldempfängern, deren Kind im Jahr 2010 geboren wurde, erhielten 535 000 Mütter und Väter (66 %) Elterngeld auf Basis eines zuvor erzielten Einkommens. Schaubild 5 Berechnungsgrundlage des Elterngeldes für im Jahr 2010 geborene Kinder Mindestbetrag (ohne vorherige Erwerbstätigkeit) 34% 810 000 Empfänger 62% Reine Lohnersatzleistung Mindestbetrag trotz zuvor erzieltem Einkommen 4% Rund 34 000 dieser 535 000 Elterngeldempfänger bekamen trotz vorheriger Erwerbstätigkeit nur den Mindestbetrag. Das hatte zwei Gründe: Entweder war das Einkommen so gering, dass der Elterngeldanspruch unter dem Mindestbetrag lag und entsprechend aufgestockt werden musste. Oder es waren Empfänger, die auch nach der Geburt weiter erwerbstätig waren, ihr Einkommen aber so reduziert hatten, dass sie nur den Mindestbetrag erhielten. Ein Drittel (34 % beziehungsweise 275 000 Empfängerinnen und Empfänger) hatte vor der Geburt des Kindes kein anrechenbares Einkommen und erhielt entsprechend ebenfalls den Mindestbetrag.
Seite - 7 - Von den rund 810 000 Elterngeldbeziehenden erhielten damit insgesamt 309 000 Mütter und Väter den Mindestbetrag in Höhe von 300 Euro gegebenenfalls zuzüglich eines Geschwisterbonusses und/oder eines Mehrlingszuschlags. Das entspricht einem Anteil von rund 38 % aller Elterngeldbeziehenden. Dabei gab es deutliche Unterschiede bei der Gewährung des Mindestbetrags zwischen Vätern und Müttern. Deutlich mehr Mütter als Väter beziehen den Mindestbetrag Während mehr als 43 % der Mütter den Mindestbetrag bezogen, lag der entsprechende Anteil bei den Vätern bei lediglich 19 %. Schaubild 6 Anteil der Mindestbetragsempfänger/-innen Väter Mütter Insgesamt Früheres Bundesgebiet (ohne Berlin) 18% 39% 44% Deutschland 19% 38% 43% Neue Länder (ohne Berlin) 19% 34% 39% Gegenüber den im Jahr 2008 geborenen Kindern hat sich der Anteil der Mindestbetragsempfänger sowohl bei den Frauen als auch bei den Männern um rund 4 Prozentpunkte verringert. In den alten Bundesländern lag die Zahl der Mütter, die den Mindestbetrag bezogen haben, rund 5 Prozentpunkte höher als in den neuen Bundesländern. Das liegt vor allem an der
Seite - 8 - unterschiedlichen Erwerbsbeteiligung: Im Osten waren 67 % der Mütter vor der Geburt erwerbstätig, im Westen nur 60 %. Vor der Geburt erwerbstätige Väter erhalten deutlich mehr Elterngeld als Mütter Die regionalen und geschlechtsspezifischen Unterschiede spiegeln sich bei der Berechnungsgrundlage für die Höhe des Elterngeldes wider: Der durchschnittliche Elterngeldanspruch für Mütter und Väter, die vor der Geburt des Kindes im Jahr 2010 erwerbstätig waren, lag bundesweit bei 964 Euro. Der Elterngeldanspruch von Vätern war mit durchschnittlich 1 201 Euro wie auch schon in den Vorjahren um mehr als ein Drittel höher als der von erwerbstätigen Müttern. Schaubild 7 Durchschnittlicher Elterngeldanspruch von vor der Geburt erwerbstätigen Eltern Väter Mütter Früheres Bundesgebiet (ohne Berlin) 894 1 252 Deutschland 878 1 201 Neue Länder (ohne Berlin) 788 994 In Westdeutschland lag der Elterngeldanspruch von Vätern mit durchschnittlich 1 252 Euro um 26 % über dem von Vätern in Ostdeutschland (994 Euro). Väter in Berlin, die vor Geburt des Kindes erwerbstätig waren, hatten einen durchschnittlichen Elterngeldanspruch in Höhe von 1 115 Euro. Bei Müttern, die vor Geburt des Kindes erwerbstätig waren, ist der Unterschied zwischen Ost und West geringer. Während der Anspruch in Ostdeutschland (ohne Berlin) bei 788 Euro lag, betrug er in Westdeutschland 894 Euro und damit 13 % mehr.
Seite - 9 - Eltern, die vor der Geburt des Kindes nicht erwerbstätig waren, hatten einen durchschnittlichen Elterngeldanspruch in Höhe von 329 Euro. Dieser Betrag ist höher als der eigentliche Mindestbetrag von 300 Euro, da gegebenenfalls zusätzlich ein Geschwisterbonus und/oder ein Mehrlingszuschlag gezahlt werden. Nennenswerte Unterschiede zwischen Müttern und Vätern oder auf Länderebene gab es hier nicht. Nachdem ich Ihnen einen allgemeinen Überblick über die Inanspruchnahme des Elterngeldes, die Bezugsdauer von Müttern und Vätern und deren Anspruchhöhe gegeben habe, möchte ich nun speziell auf die Paare eingehen, bei denen Mutter und Vater Elterngeld in Anspruch genommen haben. Paare beziehen oft zeitgleich Elterngeld Paare können Elterngeld maximal 14 Monate in Anspruch nehmen. Mutter und Vater können den Zeitraum frei untereinander aufteilen, wobei auch eine zeitgleiche Inanspruchnahme möglich ist. Einzelbezieher/-innen erhalten Elterngeld über einen Zeitraum von 12 Monaten. Eine Ausnahme sind Alleinerziehende: Sie haben wie Paare Anspruch auf volle 14 Monate. Unter den rund 810 000 Elterngeldempfängern gab es fast 499 000 Einzelanträge und 311 000 Personen mit einem Paarbezug. Das heißt, bei rund 155 000 Elternpaaren bezogen sowohl die Mutter als auch der Vater Elterngeld. Schaubild 8 Einzelbezieher/-innen und Personen mit Paarbezug 1 34,2% Bezug nacheinander 499 000 Einzelbezieher/ -innen 311 000 mit Paarbezug 0,5% 65,4% gesamter Bezug gemeinsam Bezug zeitweise gemeinsam 1 Paarbezug: Sowohl Mutter als auch Vater beziehen Elterngeld.
Seite - 10 - Fast zwei Drittel dieser Paare (65 % beziehungsweise 102 000 Paare) haben das Elterngeld für einen kurzen Zeitraum zeitgleich bezogen; und zwar für durchschnittlich rund zwei Monate. Die durchschnittliche Bezugsdauer von Müttern betrug 11,4 Monate, die der Väter 2,5 Monate. Die Zahl der im Haushalt lebenden Kinder hat dabei keinen Einfluss darauf, wie lange ein Paar zeitgleich Elterngeld in Anspruch nimmt. Bei rund 34 % der Paarbezüge gab es keinerlei zeitliche Überschneidung beim Elterngeldbezug. Die durchschnittliche Bezugsdauer betrug in diesen Fällen bei Müttern 10,3 Monate und bei den Vätern 3,4 Monate. Nur selten entschieden sich Paare dazu, die Leistung über den gesamten Zeitraum gemeinsam in Anspruch zu nehmen. In gerade einmal 0,5 % der Paarbezüge war dies der Fall. Elterngeldanspruch ist bei Paaren deutlich höher als bei Einzelbezieher/-innen Bei Paarbezügen lag der Elterngeldanspruch sowohl bei Müttern als auch bei Vätern deutlich höher als wenn nur ein Elternteil die Leistung beansprucht. Schaubild 9 Durchschnittlicher Elterngeldanspruch bei Einzelbezieher(inne)n und Personen mit Paarbezug 1 Väter Mütter 1 076 1 109 894 667 590 664 Einzelbezieher/ -innen Insgesamt mit Paarbezug 1 Paarbezug: Sowohl Mutter als auch Vater beziehen Elterngeld. So hatten Mütter mit Paarbezug einen Elterngeldanspruch in Höhe von durchschnittlich 894 Euro gegenüber 590 Euro bei Müttern, die Einzelbezieherinnen waren. Bei den Vätern im Paarbezug lag der Elterngeldanspruch bei rund 1 109 Euro im Vergleich zu 667 Euro bei Vätern, deren Partnerin kein Elterngeld beantragt hat.
Seite - 11 - Grund für diese deutlichen Unterschiede ist, dass bei Paaren der Anteil von Müttern und Vätern, die vor der Geburt des Kindes einer Erwerbstätigkeit nachgehen mit insgesamt rund 85 % deutlich höher ist als bei Elterngeldempfängern ohne Partnerantrag. Hier lag der Anteil nur bei 55 %. Die vorherige Erwerbstätigkeit hat einen Einfluss auf die Frage, ob Mutter und Vater Elterngeld in Anspruch nehmen oder ob nur ein Elternteil die Leistung bezieht. Wenn Mütter vor der Geburt erwerbstätig sind, nimmt der Vater eher auch eine Babyzeit Insgesamt gingen 392 000 (61 %) der insgesamt fast 643 000 Mütter, die für ihr im Jahr 2010 geborenes Kind Elterngeld bezogen haben, zuvor einer Erwerbstätigkeit nach. Rund 251 000 Mütter waren in den zwölf Monaten vor der Geburt des Kindes nicht erwerbstätig. Bei den erwerbstätigen Müttern haben mehr als 125 000 Väter einen dazugehörigen Partnerantrag gestellt. Dies entspricht einem Anteil von 32 %. Bei den zuvor nicht erwerbstätigen Müttern lag der Anteil von Partneranträgen lediglich bei 12 %. Schaubild 10 nach Erwerbstätigkeit der Mutter vor der Geburt Einzelbezieherinnen Mütter mit Paarbezug 1 Mutter war vor der Geburt... erwerbstätig 68% 32% nicht erwerbstätig 88% 12% 1 Paarbezug: Sowohl Mutter als auch Vater beziehen Elterngeld. Wenn Frauen also einer Erwerbstätigkeit nachgehen und Nachwuchs bekommen, steigt die Wahrscheinlichkeit, dass auch der Vater eine Babyzeit nimmt, in der er Elterngeld bezieht. Ich möchte nun danach schauen, zu welchem Zeitpunkt der Vater in diesen Fällen das Elterngeld erstmals in Anspruch nimmt.
Seite - 12 - Viele Väter sind von Anfang an dabei Rund 64 000 der insgesamt mehr als 155 000 Väter mit Paarbezug wählten ihren ersten Bezugsmonat in den ersten drei Lebensmonaten des Kindes. Dies entspricht einem Anteil von 41 %. Väter sind also oft von Anfang an dabei. Jeder fünfte Vater (20 %) nimmt die Leistung erst mit Vollendung des ersten Lebensjahres des Kindes in Anspruch, also zum Ende des Elterngeldbezugs. Dabei zeigt sich, dass das Alter des Vaters durchaus einen Einfluss auf den Zeitpunkt der Inanspruchnahme hat. Schaubild 11 Väter, deren Kind im ersten Bezugsmonat... jünger als 3 Monate war 1 Jahr oder älter war Anteil der Väter in % 60 50 40 30 20 10 0 unter 25 25-29 30-34 35-39 40-44 45 und älter Alter des Vaters in Jahren Je jünger der Vater ist, desto eher beginnt nach der Geburt seine Elternzeit: Während 2010 die Hälfte der Väter im Alter zwischen 25 und 29 Jahren (50 %) ihren ersten Bezugsmonat in den ersten drei Lebensmonaten des Kindes wählten, waren es bei den 40- bis 44-Jährigen nur noch 35 %. Abschließend möchte ich noch auf die Väter schauen, die im Paarbezug mehr als die üblichen zwei Monate Elterngeld beziehen. Gibt es hier Auffälligkeiten, die mögliche Einflussfaktoren auf die Bezugsdauer erkennen lassen?
Seite - 13 - Väter mit einer überdurchschnittlichen Bezugsdauer Von den insgesamt mehr als 155 000 Vätern im Paarbezug erhielt 2010 rund ein Fünftel (19 % beziehungsweise 29 000 Väter) länger als zwei Monate Elterngeld. Die Analyse der Daten hat gezeigt, dass es nur wenige Einflussfaktoren gibt, die dazu führen können, dass eine Bezugsdauer gewählt wird, die bei mindestens drei Monaten liegt. So hat die Zahl der im Haushalt lebenden Kinder einen leicht positiven Effekt auf die Bezugsdauer. Dabei macht es noch keinen nennenswerten Unterschied, ob ein oder zwei Kinder im Haushalt leben. Der Anteil der Väter, der in diesen Fällen eine Bezugsdauer von drei oder mehr Monaten wählt, beläuft sich auf rund 17 % (bei einem im Haushalt lebenden Kind) beziehungsweise 19 % (bei zwei Kindern). Erst bei drei oder mehr im Haushalt lebenden Kindern erhöht sich der Anteil der Väter mit einer mindestens dreimonatigen Bezugsdauer auf über 26 %. Eine etwas überdurchschnittliche Bezugsdauer lässt sich zudem in Abhängigkeit vom Alter der Väter feststellen. So bezogen rund 22 % der Väter im Alter ab 40 Jahren das Elterngeld drei Monate oder länger. Bei den Vätern in den Altersgruppen zwischen 25 und 39 Jahren lag der Anteil bei nur 18 %. Auch bei den unter 25-jährigen Vätern ist der Anteil mit einer Bezugsdauer von mindestens drei Monaten überdurchschnittlich hoch er lag bei 29 %. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass es insgesamt nur knapp 3 300 Väter dieser Altersgruppe gab, die zusammen mit ihrer Partnerin Elterngeld in Anspruch nahmen. Zudem zeigt sich, dass Väter in Großstädten eher eine Bezugsdauer wählen, die mindestens drei Monate beträgt. So lag der entsprechende Anteil in Großstädten bei 23 %. Bei Vätern, die nicht in einer Großstadt leben, betrug er rund 16 %. Zusammenfassung 1. Die Väterbeteiligung ist seit Einführung des Elterngeldes kontinuierlich angestiegen. Im Vergleich zum früheren Erziehungsgeld, bei dem die Inanspruchnahme durch Väter zuletzt bei rund 3,5 % lag, ist die Väterbeteiligung mittlerweile mehr als sieben Mal so hoch und liegt bei über 25 %. 2. 38 % aller Elterngeldbeziehenden erhalten lediglich den Mindestbetrag von 300 Euro gegebenenfalls zuzüglich eines Geschwisterbonusses oder eines Mehrlingszuschlags. Der Anteil liegt bei den Müttern mit 43 % deutlich über dem Anteil der Väter mit 19 %. Der durchschnittliche Elterngeldanspruch für Frauen liegt damit wesentlich unter dem der Männer. 3. Wenn Frauen einer Erwerbstätigkeit nachgehen und Nachwuchs bekommen, steigt die Wahrscheinlichkeit, dass auch der Vater Elterngeld bezieht.
Seite - 14-4. Viele Väter sind unmittelbar nach der Geburt des Kindes zu Hause und kümmern sich zusammen mit ihrer Partnerin um den Nachwuchs. Insbesondere jüngere Väter wollen dies. 5. Es gibt drei Einflussfaktoren, die dazu führen, dass Väter sich für eine längere Bezugsdauer von Elterngeld als zwei Monate entscheiden. Zum einen steigt die Wahrscheinlichkeit einer verlängerten Babyzeit, wenn bereits mehrere Kinder im Haushalt leben. Aber auch etwas ältere Väter und Väter in Großstädten wählen eher eine Bezugsdauer von drei Monaten oder mehr.