Cloud Computing. Dr. Marcus Dittmann



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Datenschutz I: Personenbezogene Daten Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person. ( 3 Abs. 1 BDSG), z.b. Kundendaten, Daten von Mitarbeitern etc. Verbot mit Erlaubnisvorbehalt: Die Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten ist grundsätzlich verboten, soweit kein Erlaubnistatbestand greift Datensicherung (Schutz vor Verlust, Sabotage, unbefugtem Zugriff) Grundsatz der Datensparsamkeit Rechtliche Aspekte des Cloud Computing 7

Datenschutz II: Übermittlung von Daten Dürfen personenbezogene Daten beim SaaS-/Cloud- Computing-Anbieter gespeichert und dort verarbeitet werden? Ausgangspunkt: Es handelt sich um eine Übermittlung von Daten. Übermittlung ist nur zulässig mit (1.) Einwilligung des Betroffenen ( 4a BDSG) oder wenn (2.) die Übermittlung zur Wahrung berechtigter Interessen der verantwortlichen Stelle erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme, dass schutzwürdiges Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss der Verarbeitung oder Nutzung überwiegt ( 28 BDSG). Reine Kostenersparnis beim SaaS-/Cloud-Computing-Kunden reicht in der Regel nicht aus. Also Rechtliche Aspekte des Cloud Computing 8

Datenschutz III: Auftragsdatenverarbeitung Stellen, die im Inland, in einem EU-Staat oder EWR- Staat personenbezogene Daten im Auftrag erheben, verarbeiten oder nutzen, gelten nicht als Dritte ( 3 Abs. 8 S. 2 BDSG) Also dann: keine Übermittlung personenbezogener Daten an Dritte im Sinne des Datenschutzrechts Der Auftraggeber wird weiter als verantwortlicher Herr der Daten angesehen. Er ist und bleibt verantwortlich ( 11 Abs. 1 BDSG). (Innerhalb der EU/EWR.) Rechtliche Aspekte des Cloud Computing 9

Datenschutz IV: Auftragsdatenverarbeitung Unsichere Drittländer: kein angemessenes Datenschutzniveau : u.a. Japan, Indien, Israel, und China. Bei diesen Ländern muss die Daten übermittelnde Stelle selbst das Datenschutzniveau des Staates überprüfen ( 4b Abs. 3 und 5 BDSG). Anerkanntes sicheres Drittland: Schweiz, Kanada (nur teilweise), Argentinien, Guernsey und Isle of Man USA: nur, soweit sich das betr. Unternehmen den Safe-Harbour- Prinzipien unterworfen hat: Liste des US-Handelsministeriums, u. a. Microsoft, Google, Facebook (!) EU-Standard Contract Clauses for Data Processing Binding Corporate Rules außerhalb von EU/EWR Rechtliche Aspekte des Cloud Computing 10

Datenschutz V: Voraussetzungen für eine rechtmäßige Auftragsdatenverarbeitung Sorgfältige Auswahl des Anbieters vor Beginn Regelmäßige Kontrolle im laufenden Betrieb Wie kann man das sicherstellen? Standards, Zertifizierung? Schriftliche Vereinbarung gemäß 11 Abs. 2 BDSG vorgeschriebener Mindestinhalt (folgende Folien) Rechtliche Aspekte des Cloud Computing 11

Vertragsrecht Wie ist ein Vertrag über Cloud-Computing-Service juristisch einzuordnen? BGH, Urteil vom 15.11.2006 - XII ZR 120/04 ASP- Vertrag: Vertragstyp Mietrecht Gilt wohl auch für SaaS / Cloud Computing: Gewährung der Onlinenutzung von Software für eine begrenzte Zeit Warum wichtig: Gewährleistung: permanente Erhaltung, Garantiehaftung für anfängliche Mängel, AGB-Kontrolle Andere (Neben-)Leistungen ggf. andere Vertragstypen, z.b. Parametrierung, Datenübernahme, Telefonsupport Rechtliche Aspekte des Cloud Computing 12

Vertragsrecht: Checkliste I Gegenstand und die Dauer des Auftrags Vergütung: Tarife, Flatrate, Sonderleistungen Leistungsstörungen: Verfügbarkeit Prozentuale Verfügbarkeit Messzeitraum beachten, selbst bei 99,7% im Jahresmittel kann eine Abschaltung von gut 26h am Stück erfolgen, besser im Monatsmittel Wie und durch wen erfolgt die Messung? Monatliche Reports, Messung durch Tools von Drittanbietern Einfluss Datenverbindung, Access-Provider Rechtliche Aspekte des Cloud Computing 13

Service-Level-Agreement: Fehlerklassen, ggf. mit konkreten Beispielen Reaktions-, Report- und Beseitigungsfristen Rechtsfolgen bei Nichteinhaltung der Verfügbarkeit und der vorstehenden Fristen Service-Level-Credits, Ausgestaltung z.b. möglich als Vertragsstrafe, pauschalierter Schadensersatz oder Minderung Außerordentliche Kündigung? Mitwirkungspflichten des Kunden, z. B. Form und Frist von Mängelanzeigen, Unterstützung bei Fehlerbeseitigung und Suche, Bereitstellung von Testdaten Vertragsrecht: Checkliste II Rechtliche Aspekte des Cloud Computing 14

Vertragsrecht: Checkliste III Vertragsbeendigung Kündigungsfristen Vorankündigung bei Änderungen der Leistung oder Wechsel von Subunternehmern. Sonderkündigungsrechte? Wichtig: Regelung über Format und Form der Herausgabe von Daten und ggf. Löschung Wichtig: Unterstützung bei der Migration zu einem anderen Anbieter Zurückbehaltungsrecht des Anbieters betr. die Daten und die Löschung müssen auch für den Streitfall ausgeschlossen sein! Rechtliche Aspekte des Cloud Computing 15

Vertragsrecht: Checkliste IV Haftung und Gewährleistung Rechte und Lizenzen (siehe unten) Vorkehrung für Insolvenz des Anbieters Sicherstellung des weiteren Zugriffs? Source Code hinterlegt? Ist der Dienst an eine bestimmte Plattform gebunden? Compliance GdPdU? u. a. Archivierung Rechtliche Aspekte des Cloud Computing 16

Vertragsrecht: Checkliste V Compliance Datenschutzrecht (vgl. 11 Abs. 2 BDSG) Umfang, Art und der Zweck der vorgesehenen Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung von Daten, die Art der Daten und der Kreis der Betroffenen technische und organisatorische Maßnahmen: Kontrolle von Zugang, Zugriff, Zutritt, Weitergabe, Eingabe, Verfügbarkeit, Trennung Datenschutzbeauftragter Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten Kontrollrechte und pflichten / Rechtliche Aspekte des Cloud Computing 17

Vertragsrecht: Checkliste VI Compliance Datenschutzrecht (fortgesetzt) Subunternehmer: zulässig, benannt? zulässigen geographischen Bereich eingrenzen? Sicherheitsverstöße: Mitteilungspflichten Umfang der Weisungsbefugnisse Rückgabe bzw, Löschung beim Auftragnehmer gespeicherter Daten nach Beendigung des Auftrags und Kontrolle/Nachweis, dass dies tatsächlich geschieht Rechtliche Aspekte des Cloud Computing 18

Urheberrecht beim Cloud Computing Software ist urheberrechtlich geschützt ( 69a ff. UrhG) Luftbilder, kartografische Daten, Geodaten? Nutzung und Verwertungshandlungen auf Anbieterseite: Vervielfältigung der Software Vermietung (Verbreitung) der Software? (str.) Öffentliche Zugänglichmachung oder eigene Nutzungsart? auf Kundenseite: Nutzung der Software selbst ist kein urheberrechtlich relevanter Vorgang evtl. Vervielfältigung, z.b. bei Applets (str.) Rechtliche Aspekte des Cloud Computing 19

Lizenzen beim Cloud Computing Rechteeinräumung vom Anbieter an den Kunden Nutzung der Software im Rahmen von SaaS/Cloud Computing zulässig? Konzernlizenz? Due Dilligence beim Anbieter: Wenn die Software nicht vom Anbieter stammt, sinnvoll, vom Anbieter einen Nachweis zu fordern, dass die Software im SaaS-Betrieb zulässig, z.b. durch eine Bestätigung des Herstellers der Software Klausel für den Fall der Verletzung von Rechten Dritter Gefahren bedenken, für den Fall, dass dem Anbieter die Nutzung der Software untersagt wird und ggf. Vorkehrungen treffen Rechtliche Aspekte des Cloud Computing 20

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! marcus.dittmann@onlinelaw.de www.onlinelaw.de IHDE & Partner Rechtsanwälte Büro Berlin: Schönhauser Allee 10-11, 10119 Berlin Tel: (+49) (0)30-44318660, Fax:(+49) (0)30-44318679 21