Diese Person erhält im Rahmen der Lebensversicherung die Versicherungssumme bei Ableben des Versicherungsnehmers.



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Assistance Aus Frankreich stammende Dienstleistung, deren Hauptziel es ist, dem Kunden in Notsituationen rund um die Uhr rasch und unbürokratisch zu helfen (z.b. medizinische Hilfsdienste, Hilfestellung bei Verlust oder Diebstahl von Reisedokumenten, etc.). Begünstigte oder bezugsberechtigte Person Diese Person erhält im Rahmen der Lebensversicherung die Versicherungssumme bei Ableben des Versicherungsnehmers. Besitzwechselkündigung Bei einem Hausverkauf werden zunächst die dafür abgeschlossenen Versicherungen vom Hauskäufer übernommen. Dieser hat nun die Möglichkeit, die Versicherung zu kündigen (= Besitzwechselkündigung). Die Kündigung muss innerhalb eines Monats ab Kauf schriftlich an den Versicherer geschickt werden. Auch das Versicherungsunternehmen kann bei einem Besitzwechsel von ihrem Kündigungsrecht Gebrauch machen. Betriebliche Kollektivversicherung Ist seit September 2005 als Alternative zur Veranlagung bei Pensionskassen möglich und wurde zur Stärkung der zweiten Säule eingeführt. Sie ist eine besonders sichere Form der Altersvorsorge und kann von Betrieben daher gut als weiteres Instrument der Mitarbeitermotivation benützt werden Bonus-Malus-System Die Prämienbemessung richtet sich nach dem Schadenverlauf während einer Beobachtungsperiode: Bei Schadenfreiheit sinkt die zu leistende Prämienzahlung stufenweise bis zu einem festgelegten Bruchteil der Tarifprämie; bei Schäden steigt sie nach und nach bis zu einem festgelegten Vielfachen der Tarifprämie. Dauerrabatt Für langjährige Versicherungsverträge wird von bestimmten Versicherungen ein Prämiennachlass gewährt ( Dauerrabatt ). Wird der Vertrag vor der vertraglich vereinbarten Laufzeit gekündigt, muss der vereinbarte Dauerrabatt für die in Anspruch genommenen versicherten Jahre anteilig zurückgezahlt werden. Nicht so bei Wüstenrot: Unsere Sachversicherungsprodukte weisen generell eine unbestimmte Laufzeit aus, sind nach den Bestimmungen des KSchG nach drei Jahren kündbar und es gibt keine Form von Dauerrabatt- oder Treuebonus- Rückforderungen.

Deckungsstock (Deckungskapital) In der Höhe des Deckungserfordernisses mit Ausnahme des in der Rückversicherung übernommenen Geschäfts ist ein Deckungsstock zu bilden, der gesondert vom übrigen Vermögen zu verwalten ist ( 20 Abs. 1 VAG). Dread-Disease-Deckung Die Dread-Disease-Deckung ist ein möglicher Einschluss in die Lebensversicherung. Sie sieht eine Kapitalzahlung bei bestimmten schweren Krankheiten vor, wie z.b. Herzinfarkt, Bypass-Operation, Krebs, Schlaganfall, Nierenversagen und Multiple Sklerose. Einbruchsdiebstahl Einbruchdiebstahl liegt dann vor, wenn ein Täter in die versicherten Räumlichkeiten durch Eindrücken oder Aufbrechen von Türen, Fenstern oder anderen Gebäudeteilen einbricht oder unter Überwindung erschwerender Hindernisse durch Öffnungen, die nicht zum Eintritt bestimmt sind, einsteigt. Einmalerlag Besondere Prämienzahlungsart in der Lebensversicherung. Ein (hoher) Betrag wird zu Beginn als Einmalprämie einbezahlt. Er- und Ablebensversicherung Gilt mit ihren zahlreichen Möglichkeiten als wichtigste Form der Lebensversicherung. Mit der Kombination von Versicherungsschutz und Kapitalaufbau ist für die Zukunft bestens vorgesorgt. Eine Auszahlung der Versicherungssumme erfolgt bei Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer oder bei Tod des Versicherten innerhalb der vereinbarten Laufzeit an die Hinterbliebenen. Das Kapital kann dabei monatlich als Pension oder einmalig ausbezahlt werden. Finanzmarktaufsicht (FMA) Die Finanzmarktaufsicht ist die gemeinsame Aufsicht von Banken, Versicherungen und Pensionskassen. Fondgebundene Lebensversicherung Die Höhe der Leistungen dieser Lebensversicherung hängt in erster Linie von der Wertentwicklung der in einem Fonds zusammengefassten Vermögensanlagen ab. Der Versicherungsnehmer ist gleichermaßen am Gewinn und am Verlust dieser Vermögensanlage beteiligt. Garantiezinssatz Garantierte Verzinsung in der Lebensversicherung, wird von der Finanzmarktaufsicht (FMA) festgelegt (Mindestzinssatz).

Generationenvertrag Der Generationenvertrag ist kein Vertrag im rechtlichen Sinn. Er besagt, dass die aktiv im Berufsleben Stehenden mit ihren Beiträgen für den Unterhalt (= Pensionen) der Rentner sorgen. Sie tun dies im Vertrauen darauf, dass später in gleicher Weise für sie gesorgt wird. Gewinnbeteiligung Vertraglich vereinbarte Beteiligung des Versicherungsnehmers am Überschuss des Direktversicherers. Sie setzt voraus, dass der Versicherer in dem betreffenden Versicherungszweig einen Überschuss erzielt hat. Gerade bei kapitalbildenden Versicherungen (Lebensversicherung) ist der Überschuss zu einem guten Teil von den auf den Finanzmärkten erzielbaren Renditen abhängig. Gliedertaxe In der privaten Unfallversicherung wird der Invaliditätsgrad nach Verlust oder bei Gebrauchsunfähigkeit bzw. Einschränkung von Gliedmaßen nach der Gliedertaxe bewertet. Die Gliedertaxe bildet einen Vertragsbestandteil und ist Bemessungsgrundlage für den Invaliditätsgrad nach einem Unfall. Grüne Karte Die Grüne Karte oder offiziell Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr bescheinigt bei Auslandsreisen mit dem Kraftfahrzeug Versicherungsschutz in der Haftpflichtversicherung nach den Bestimmungen des jeweiligen Gastlandes. Österreichische Fahrzeuge benötigen für die Einreise in Staaten der EU, Kroatien, Island, Norwegen, Schweiz und Andorra keine Grüne Karte. Grundsätzlich wird aber empfohlen, diese trotzdem mitzuführen (erhältlich beim eigenen Kfz-Haftpflichtversicherer). Kapitalversicherung Versicherung, bei der die Versicherungsleistung zu einem vertraglich festgelegten Zeitpunkt erfolgt. Krankenhaus-Taggeldversicherung Bei Abschluss einer Krankenhaus-Taggeldversicherung bekommt man für jeden Tag eines Krankenhausaufenthaltes einen vorher vereinbarten Betrag. Die tatsächlich entstandenen Kosten sind für die Abrechnung nicht relevant. Kündigung Einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung, die vom Versicherungsnehmer und vom Versicherer ausgesprochen werden kann. Ziel ist, den Versicherungsvertrag sofort oder mit Wirkung zu einem bestimmten Zeitpunkt aufzulösen.

Kündigungsfrist Ist ein bestimmter Zeitraum, der zwischen der Kündigung und dem Ablaufdatum liegen muss. Die Kündigungsfristen betragen in der Regel 3 Monate; in der Kfz- Haftpflichtversicherung immer 1 Monat. Kulanz Entgegenkommende Behandlung eines Geschäftspartners aus kaufmännischen Erwägungen, z.b. entgegenkommende Regulierung von Schäden. Kumulierung, Kumul Anhäufung von Risken findet statt, wenn Risken statt einander im Portefeuille auszugleichen gleichzeitig schlagend werden. Leistungen Versicherungsleistungen sind Aufwendungen auf Grund des Eintrittes des Versicherungsfalles (eines Schadens bzw. des Erreichens des Vertragszieles wie z.b. in der Lebensversicherung). Neuwert Begriff in der Sachversicherung. Es wird jener Betrag ersetzt, der aufgewendet werden muss, um eine versicherte Sache neu zu beschaffen. Obliegenheiten Bestimmte, festgelegte Pflichten von Versicherungsnehmern gegenüber dem Versicherer. Sie sind zum Teil im Versicherungsvertragsgesetz geregelt, aber auch in den relevanten Versicherungsbedingungen des Versicherungsvertrages genau angeführt. Personenversicherung Umfasst die Lebens-, Kranken- und Unfallversicherung. Portefeuille Zwei Bedeutungen: Entweder Gesamtheit der vom Direkt- bzw. Rückversicherer übernommenen Risiken oder Gesamtheit der Veranlagungstitel (Wertpapiere, Liegenschaften usw.). Prämien Erst- und Folgeprämien sind die Preise für den Versicherungsschutz und daher (versicherungstechnische) Erträge.

Preisindex für Kraftfahrzeughaftpflicht-Versicherungsleistungen (PI-KHL) Der PI-KHL 1986 ist ein Gesamtindex, der sich entsprechend der Aufgliederung der Entschädigungsleistungen der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung zusammensetzt. Die wichtigsten Positionen sind: Kfz-Reparaturkosten, Schmerzengelder und Regress von Sozialversicherungsträgern. Provisionen Vergütung des Direktversicherers an seine Vertreter, an Makler oder andere Vermittler oder andere Versicherungsunternehmen für deren Kosten im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Verwaltung von Versicherungsverträgen. Rententafeln Rententafeln gelten als wichtigste Kalkulationsgrundlage in der Lebens- und Krankenversicherung. Sie basieren auf den Sterbetafeln aus der Volkszählung (diese werden alle zehn Jahre überarbeitet, da sich die Rahmenbedingungen zur Berechnung ändern). Die neuesten Rententafeln, die der gestiegenen Lebenserwartung Rechnung tragen, kommen für neue Verträge ab 01.01.2006 zum Einsatz. Rentenversicherung (Pensionsvorsorge) Mit der Rentenversicherung sorgt man für die Pension vor. Bei Fälligkeit des Vertrags erhält man monatlich eine Rente ausgezahlt. Die Dauer der Rentenzahlung kann zudem individuell vereinbart werden. Risiken (Risken) Versicherte Gegenstände, Gefahren oder Interessen. Die Möglichkeit eines Schadens wird als Risiko bezeichnet. Risikolebensversicherung Risikolebensversicherungen werden zur Besicherung von Krediten oder zur Absicherung Hinterbliebener abgeschlossen. Einziger Versicherungsfall ist das Ableben des Versicherten. Mit Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer erlischt die Versicherung vollständig. Rückkaufwert In der kapitalbildenden Lebensversicherung gibt der Rückkaufswert die Höhe des an den Versicherungsnehmer zurückzuzahlenden Betrages bei vorzeitiger Vertragsauflösung an.

Rücktritt Durch einen Rücktritt wird der Versicherungsvertrag rückwirkend aufgelöst bzw. annulliert. Schadenabwicklung Behandlung bzw. Bezahlung von Schäden von deren Eintritt bis zur abschließenden Erledigung. Selbstbehalt Jener Teil, den der Versicherungsnehmer im Schadenfall auf jeden Fall selber zu tragen hat (Prozentsatz oder fixer Betrag). Unterversicherung Sollte die im Versicherungsvertrag vereinbarte Versicherungssumme zum Schadenzeitpunkt geringer sein als der tatsächliche Wert der versicherten Sache, liegt eine Unterversicherung vor. Die Schadenleistung durch den Versicherer verringert sich im Verhältnis des tatsächlichen Wertes zur Versicherungssumme. Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs (VVO) Zweck dieses Vereines mit Sitz in Wien ist die Wahrung und Förderung der gemeinsamen Interessen seiner Mitglieder im Rahmen der österreichischen Volkswirtschaft ( 2). Die ordentliche Mitgliedschaft können die in Österreich gem. 4 VAG konzessionierten Vertragsversicherungsunternehmen, auf die Vermögensverwaltung beschränkten Versicherungsvereine, die ihren Geschäftsbetrieb in eine Aktiengesellschaft eingebracht haben ( 61a ff VAG) sowie sonstige österreichische Versicherungsholdings und Versicherungsvermögensverwaltungsunternehmen mit Sitz in einem EWR- Vertragsstaat, die eine Zweigniederlassung zum Betrieb der Vertragsversicherung in Österreich gem. 7 VAG besitzen, sowie Pensionskassen erwerben. Verbraucherpreisindex (VPI) Der Verbraucherpreisindex zeigt das Preisniveau der Waren und Dienstleistungen des privaten Konsums an. Er ist ein aus Teilindizes (Messziffern) zusammengewichteter Gesamtindex und gilt als Inflationsmaß. Vermögensanlagen Die Veranlagung der den Versicherungsunternehmen anvertrauten finanziellen Mittel ist im Versicherungsaufsichtsgesetz 1992 geregelt: Bei der Kapitalanlage ist auf Sicherheit, Rentabilität und auf den Bedarf an flüssigen Mitteln sowie auf eine angemessene Mischung und Streuung Bedacht zu nehmen.

Versicherungsaufsicht, Versicherungsaufsichtsbehörde Die Versicherungsaufsichtsbehörde (VAB) ist Teil der Finanzmarktaufsicht (FMA), die seit April 2002 als unabhängige Behörde eingerichtet worden ist. Die Beaufsichtigung erstreckt sich über private Versicherungsunternehmen mit Sitz in Österreich. Die wichtigsten Aufgaben sind: Prüfung der Voraussetzungen für die Aufnahme des Geschäftsbetriebs, laufende rechtliche Beaufsichtigung der allgemeinen und finanziellen Geschäftstätigkeit, ordentliche und außerordentliche Prüfung von Unternehmen, nachträgliche Kontrolle der Versicherungsbedingungen, Bearbeitung von Beschwerden. Die laufende Aufsicht erstreckt sich auf Geschäftsplanänderungen, die Kontrolle der Rechnungslegung, der Kapitalanlagen und der Solvabilität, die Mitwirkung bei Bestandsübertragungen und Fusionen. Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) Bundesgesetz vom 18. Oktober 1978 (BGBl. 569/1978) über den Betrieb und die Beaufsichtigung der Vertragsversicherung (Versicherungsaufsichtsgesetz - VAG). Versicherungsnehmer Vertragspartner der Versicherung. Versicherungssumme Vertraglich vereinbarter Versicherungsschutz in Geldeinheiten. Versicherungssteuer 4 %: Leben 11 %: Einmalerlagsversicherungen, wenn vor Ablauf von 10 Jahren ab Vertragsabschluss ein Rückkauf erfolgt und die Versicherung dem Steuersatz von 4 % unterlegen hat 11 %: Rentenversicherungen, bei denen der Beginn der Rentenzahlungen vor Ablauf von 10 Jahren ab Vertragsabschluss vereinbart ist und diese mit einer Kapitalzahlung abgefunden werden. Kranken: 1 % Unfall: 4 % Kraftfahrzeug-Haftpflicht: 11 % + motorbezogene Versicherungssteuer. Dieser Steuer unterliegen Personenkraftwagen, Kombinationskraftwagen und Krafträder, für die nach österreichischem Recht Versicherungspflicht besteht. Hagel: 0,2 %o) der Versicherungssumme pro Jahr Feuer: 11 % Sonstige Sachversicherung: 11 %

Versicherungsgesetz Bundesgesetz vom 2. Dezember 1958 (BGBl. 2/1959) über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz 1958). Volatilität Bundesgesetz vom 2. Dezember 1958 (BGBl. 2/1959) über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz 1958). Wiederbeschaffungswert Der Versicherer leistet den Beitrag, der aufgewendet werden muss, um eine versicherte Sache gleicher Art im gleichen Abnützungszustand zur Zeit des Versicherungsfalles wiederzubeschaffen.