Welche Leistungen umfasst das Bildungspaket? Lernförderung - Für nachweislich erforderliche Förderung - Sonderbedarf auf Antrag Schulbasispaket - zweigeteilt (70 Euro zum Schulbeginn; 30 Euro 2.Halbjahr) - Kostenübernahme Schulausflüge + Klassenfahrten Schüler Zuschuss zum Mittagessen - Teilnahme sichern - Zuschuss durch das Jobcenter Kulturelle und soziale Teilhabe - Förderung der Teilnahme an Vereins-, Kultur und Freizeitangeboten - Kita-Ausflüge Schüler + Kita-Kinder Mehr für Bildung Mehr für soziale Integration Mehr für positive Persönlichkeitsentwicklung Für mehr Lebenschancen
Regelungen zum Schulbasispaket (1) 28 Abs.2 Nr.1 Schulausflüge (für Kita und Schüler) 28 Abs.2 Nr.2 Mehrtägige Klassenfahrten (für Schüler) Die Kostenübernahme für mehrtägige Klassenfahrten ist bisher in 23 SGB II (alt) sowie dem Rundschreiben I Nr.38/2004 der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales (SenIAS) geregelt Schulausflüge sind neu im Angebot Übernahme der tatsächlich entstandenen Kosten für Ausflüge diese Leistungen liegen weiterhin in der Zuständigkeit der kommunalen Träger Notwendigkeit einer neuen Vereinbarung mit SenIAS bis 31.12.2010 mit konkreten Ausführungen zum Abrechnungsverfahren
Regelungen zum Schulbasispaket (2) 28 Abs.3 Schulbedarf Schulbedarf ist eine Geldleistung, die vom Jobcenter bisher auch schon übernommen wurde (100,- zu Beginn eines jeden Schuljahres) Neu: Überweisung von 70,- zu Schuljahresbeginn und 30,- zu Beginn des 2. Schulhalbjahres Leistungen für Schreibwaren, Bücher, Schultaschen u.ä.
Regelungen zur Lernförderung 28 Abs.4 Lernförderung Kostenübernahme für geeignete und zusätzlich erforderliche Lernförderung, um die Lernziele zu erreichen (Versetzung) Schule erkennt der Förderbedarf und informiert die Eltern Schule legt Inhalt und Dauer fest und bestätigt dies ggü. dem Jobcenter (Prognose) Lernförderung soll zusätzlich zu den schulischen Angeboten organisiert werden (hoher Anspruch an die Qualität) i.d.r. Fördervereine
Regelungen zum gemeinschaftlichen Mittagessen 28 Abs.5 Mittagsverpflegung Sicherung einer gemeinschaftlich Mittagsverpflegung für alle Kinder und Schüler Notwendigkeit der Vereinbarung mit allen Schulen und Kitas bzw. deren Essensversorgern das Jobcenter rechnet mit dem jeweiligen Leistungsanbieter direkt ab Notwendigkeit eines einheitlichen Verfahrens für alle Leistungsanbieter Eigenanteil von 1,- /Schul- bzw. Kita-Tag im Monat ist durch die Eltern zu erbringen ( = Bestandteil in der Regelleistung der Kinder)
Regelungen zur sozialen und kulturellen Teilhabe 28 Abs.6 Nr.1 3 Teilhabe Übernahme tatsächlich anfallender Kosten bis zu 10,- monatlich nur für Kinder und Schüler bis zur Vollendung des 18.Lebensjahres das Jobcenter rechnet mit dem jeweiligen Leistungsanbieter (z.b. Sportverein) direkt ab Notwendigkeit eines einheitlichen Verfahrens für alle Leistungsanbieter
Wie werden die Leistungen erbracht? 29 Erbringung der Leistungen durch personalisierte Gutscheine oder Kostenübernahmerklärungen Notwendigkeit entsprechender Vereinbarungen mit den jeweiligen Leistungsanbietern (Caterer, Vereine o.ä.) das Jobcenter ist gegenüber den Leistungsempfängern in der Gewährleistungsverantwortung der Angebote die außerordentliche Kündigung durch das JC ist vor-zusehen, wenn ein Leistungsanbieter sich als un-geeignet erweist
Regelungen zum Gutscheinverfahren 30 Gültigkeit und Abrechnung für das laufende Schuljahr (Schulausflüge / Klassenfahrten) für den Bewilligungszeitraum im Voraus (z.b. Mittagessen) Notwendigkeit einer Vereinbarung mit dem Leistungsanbieter im Fall des Verlustes, ggf. Neuausstellung für den Restzeitraum in die Zukunft
Die Akteure im Bildungspaket Nichts geht ohne die Eltern. Sie entscheiden, wenn es um die individuelle Förderung ihrer Kinder geht. Die Interessen und Bedürfnisse der Kinder werden im Sinne eines ganzheitlichen Förderansatzes bei der Beratung der Eltern im Jobcenter noch stärker in den Fokus gerückt. Das Jobcenter kennt die kommunalen Angebote und kooperiert mit Vereinen und Trägern aus Sport, Kultur, Bildung und Lernförderung sowie den Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe.