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Transkript:

Geschäftskunden Ich möchte meinem Unternehmen Liquidität sichern/ Mit einem starken Partner an meiner Seite. Grundlagen, Geltungsbereiche, Produkte, Besonderheiten Bürgschaftsversicherung

2

Inhalt 1. Überblick Die Grundlage des Bürgschaftsgeschäfts 4 2. Lösungsansatz von AXA: Die Bürgschaftsversicherung 7 3. Zielgruppen 8 3.1. Baugewerbe 8 3.1.1. Produktangebote 9 3.1.2. Sicherheiten 10 3.1.3. Geltungsbereich 11 3.2. Maschinenbau 11 3.2.1. Produktangebote 11 3.2.2. Sicherheiten 12 3.2.3. Geltungsbereich 13 3.3. Übrige Branchen 13 3.3.1. Produktangebote 14 3.3.2. Sicherheiten 14 3.3.3. Geltungsbereich 15 3.3.4. Zeitkontenverwaltung 15 4. Prozessablauf 16 5. Besonderheiten der Bürgschaftsversicherung 17 6. Ausschlüsse bei AXA 18 7. Lexikon der Fachbegriffe 19 3

1. Überblick Die Grundlage des Bürgschaftsgeschäfts Auftragnehmer in der Bau- und Maschinenbaubranche sind bei der Durchführung ihrer Aufträge hohen Risiken ausgesetzt. Daher braucht in dieser Branche heute jedes Unternehmen zur Durchführung seiner Aufträge Bürgschaften. Vor allem Auftraggeber aus dem Öffentlichen Sektor vergeben keinen Auftrag ohne Bürgschaften für Vertragserfüllung und Gewährleistung. Auch alle anderen potenziellen Auftraggeber ob gewerblich, industriell, aber zunehmend auch privat verlangen immer häufiger Bürgschaften. Dieser Bedarf wird derzeit in vielen Fällen von den Hausbanken abgedeckt. Banken sind jedoch dazu verpflichtet, Bürgschaften analog eines Barkredits auf die Kreditlinie anzurechnen. Das kann die Liquidität des Unternehmens deutlich einschränken. Dieser Umstand stärkt die Rolle von Kautionsversicherern als Alternative zu den Banken. Sie werden in Zukunft eine immer größere Rolle spielen. Als einer von wenigen Versicherern bietet AXA speziell für Unternehmen im Bauhaupt-/Baunebengewerbe sowie Maschinen- und Anlagenbau attraktive Bürgschaftsprodukte an, die die Finanzierungsstruktur für Unternehmen deutlich verbessern. Der Kreditrahmen bei der Hausbank wird entlastet, der Spielraum für Kontokorrentkredite und Betriebsmittelkredite wird größer. Ein Argument, das in schwierigen Zeiten existenzsichernd sein kann. Außerdem liegen die Prämien für die Bürgschaften von AXA in der Regel deutlich unter den Gebühren der Banken. 4

Das Wesen einer Bürgschaft Die AXA haftet als Bürge für den Auftragnehmer im Falle der Involvenz für die Verpflichtung aus dem Bauvertrag gegenüber dem Auftraggeber (siehe nachfolgende Grafik). Bauherr Auftraggeber Bauvertrag Bürgschaftsurkunde Bauunternehmer Auftragnehmer Versicherungsnehmer Kreditvertrag Bürge im Auftrag des Bauunternehmers AXA Die zivilrechtlichen Regelungen über die Bürgschaft sind in Deutschland in den 765 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) enthalten. Die Grundlage für die Bürgschaft bildet zunächst das Bestehen eines Schuldverhältnisses zwischen dem Gläubiger und dem Hauptschuldner. Dieses wird im deutschen Recht als Hauptverbindlichkeit bezeichnet. Haftung des Bürgen In der Regel werden von Auftraggebern selbstschuldnerische Bürgschaften gefordert. Der Bürge verzichtet damit gemäß 773 BGB auf die Einrede der Vorausklage. Das bedeutet, dass direkt auf den Bürgen zugegriffen werden kann, ohne zunächst die Zwangsvollstreckung gegen den Hauptschuldner versuchen zu müssen. Der Bürge haftet somit wie der Hauptschuldner. 5

In der Praxis kommt es vor, dass hier ein direkter Anspruch aus der Bürgschaft beim Bürgen geltend gemacht wird. Kautions- bzw. Bürgschaftsversicherer mit einer professionellen Schadenabteilung sind in der Lage, Ansprüche aller Art zu bewerten und berechtigte Forderungen zu erfüllen. Der Bürge wird, sofern er in Anspruch genommen wurde, den Hauptschuldner in Regress nehmen. Zahlt der Bürge an den Gläubiger der Hauptforderung, so erlischt die Forderung des Gläubigers gegen den Hauptschuldner nicht, sondern sie geht kraft Gesetzes im Wege einer sog. Legalzession (auch gesetzlicher Forderungsübergang genannt) auf den Bürgen über. Das Risiko für einen Bürgen beschränkt sich somit auf die Zahlungsunfähigkeit des Hauptschuldners. Für einen Bürgen ist entscheidend, wie er die dauerhafte Erfüllung der Verpflichtung durch den Hauptschuldner beurteilt. Folglich ist die Beurteilung der Bonität des Unternehmens von entscheidender Bedeutung. 6

2. Lösungsansatz von AXA: Die Bürgschaftsversicherung Zur Verdeutlichung ein Beispiel: Ein Malerbetrieb wird von einer Kommune oder einem gewerblichen Auftraggeber mit der Sanierung eines Gebäudes beauftragt. Nach einer mängelfreien Abnahme durch den Auftraggeber ist dieser berechtigt, für etwaige Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Malerbetrieb 5% der Schlussrechnungssumme einzubehalten. Nach der vertraglich festgelegten Gewährleistungsfrist (i.d.r. max. 5 Jahre) ist der Auftraggeber dann verpflichtet, den einbehaltenen Betrag an den Malerbetrieb auszuzahlen. Welche Auswirkungen hat das? Dem Malerbetrieb steht der durch den Einbehalt nicht ausgezahlte Betrag 5 Jahre nicht zur Verfügung. Das schränkt seine Liquidität deutlich ein. Der Auftraggeber muss überwachen, dass der einbehaltene Betrag nach Ablauf der Gewährleistungsfrist an den Malerbetrieb bezahlt wird. Wenn es sich bei dem Auftraggeber nicht um eine Kommune, sondern um einen gewerblichen Auftraggeber handelt, besteht sogar für den Malerbetrieb die Gefahr, dass er den einbehaltenen Betrag gar nicht mehr erhält, wenn der Auftraggeber insolvent wird. Welche Alternative gibt es dazu? Der Malerbetrieb stellt dem Auftraggeber eine Gewährleistungsbürgschaft in Höhe von 5 % der Schlussrechnungssumme zur Verfügung und erhält dadurch den vollen Rechnungsbetrag ohne Abzug für die Gewährleistung. Der Auftraggeber hat durch die Bürgschaft die Sicherheit, dass etwaige Gewährleistungsansprüche auch im Falle einer Insolvenz des Malerbetriebs gesichert sind. Ein Kautionsversicherer als Bürge? Geht das? AXA ist ein durch Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zugelassener Versicherer gemäß VOB (Verdingungsordnung für Bauleistungen), Teil B. 7

3. Zielgruppen Speziell für Unternehmen aus dem Bauhaupt- und Baunebengewerbe sowie dem Maschinen-/Anlagenbau sind ausreichende Bürgschaftsrahmen eine absolute Notwendigkeit. Für die im Folgenden erwähnten Spezialrisiken gibt es keine Einschränkung auf eine spezielle Branche. 3.1. Baugewerbe Unternehmen des Bauhaupt- und Baunebengewerbes haben den höchsten Bedarf an Bürgschaften, da hier die Haftungszeiträume für die Gewährleistungspflicht am längsten sind (4 Jahre nach der baurechtlichen Verordnung VOB oder häufig sogar 5 Jahre nach BGB). Die Bürgschaftshöhe wird üblicherweise in Höhe von 5% des Gesamtauftrages nach Vertragsdurchführung gefordert. Besonders bei Unternehmen aus dem Bauhauptgewerbe besteht darüber hinaus ein hoher Bedarf an Vertragserfüllungsbürgschaften. Auch Vorauszahlungsbürgschaften spielen eine Rolle, allerdings etwas untergeordneter. Ein Beispiel für die Höhe des erforderlichen Bürgschaftsrahmens in Relation zum Umsatz: Unternehmen mit einem Umsatz von 4 Mio. EUR: Dreiviertel der Auftraggeber fordern eine Gewährleistungsbürgschaft. Pro Jahr sind somit jeweils für den einzelnen Auftrag in Summe 150.000 EUR an Gewährleistungsbürgschaften notwendig (5 % aus dem Umsatz von 3 Mio. EUR). Durch die langen Haftungszeiträume von 4 bzw. 5 Jahren werden somit bei gleichbleibendem Umsatz Bürgschaften in einem Gesamtvolumen von 600.000 EUR 750.000 EUR benötigt. Hinzu kommen im Einzelfall noch Vertragserfüllungsbürgschaften. Daraus ergibt sich ein Gesamtbedarf von 1 Mio. EUR an Bürgschaften. Dies wären 25 % des Jahresumsatzes und im Durchschnitt die 2 4fache Höhe des Bedarfs an Barkrediten von Banken. So erklärt sich die große Bedeutung einer sicheren Versorgung mit Bürgschaften für die Unternehmen. 8

3.1.1. Produktangebote Seit etlichen Jahren haben sich zwei Produktangebote am Markt etabliert. Es wird dabei nach Art und Umfang der Bonitätsprüfung unterschieden. Produkte mit vereinfachter Bonitätsprüfung Für diese Kategorie bietet AXA die Produktlinie BonLine (Produkte M, R und S) an. Diese Produktlinie für Unternehmen mit max. 10 Mio. EUR Jahresumsatz zeichnet sich durch ein unkompliziertes Antragsverfahren ohne zusätzliche Bilanzprüfung aus. Folgende Bürgschaftsarten werden in unseren Standardprodukten übernommen: Bürgschaftsart (s. Erläuterungen im Anhang) BonLine R BonLine M BonLine S Gewährleistungsbürgschaften für mängelfrei abgenommene Bauvorhaben Vertragserfüllungsbürgschaften für die ordnungsmäßige Durchführung eines Bauauftrages Vorauszahlungsbürgschaft vor Baubeginn für die Beschaffung von Baumaterialien In diesen Produkten wird die maximale Höhe der Einzelbürgschaft auf 20 % des Bürgschaftsrahmens begrenzt. Auch der Anteil der Vertragserfüllungs- und ggf. der Vorauszahlungsbürgschaft wird je nach gewähltem Produkt unterschiedlich eingeschränkt. Dies erfolgt vor dem Hintergrund der Risikostreuung, da die höchste Schadenbelastung bei Vertragserfüllungs- und Vorauszahlungsbürgschaften vorhanden ist. 9

Bei BonLine M wird ein Bürgschaftsrahmen ohne Besicherung zur Verfügung gestellt. Die Prämienberechnung erfolgt bei BonLine M und R in Abhängigkeit von der gewählten Rahmenhöhe. Dagegen wird die Prämie bei BonLine S pro einzelnem Bürgschaftsabruf berechnet. Für die Entscheidung wird lediglich ein unterschriebener, einseitiger Antrag mit den hierin angeforderten Daten zum abgelaufenen Geschäftsjahr benötigt. Zusätzlich wird eine Wirtschaftsauskunft eingeholt. Produkt mit individueller Bonitätsprüfung Für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 10 Mio. EUR oder einem Bürgschaftsbedarf von mehr als 1 Mio. EUR unterbreitet AXA gerne ein individuelles Bürgschaftsangebot. Dieses beinhaltet dann auf den Einzelfall abgestimmte Angaben zur Höhe des Bürgschaftsrahmens, zu den angebotenen Bürgschaftsarten (ggf. mit Begrenzungen der Höhe nach), zur maximalen Höhe der Einzelbürgschaft und zur Höhe des Beitragssatzes. Dazu werden folgende Unterlagen benötigt: Testierte Bilanz des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres 10 Aktuelle Daten zum laufenden Geschäftsjahr Aufstellung der aktuellen Kontokorrent- und Bürgschaftslinien der Banken oder Versicherer Unterschriebener Antrag 3.1.2. Sicherheiten Abhängig von der Produktart oder der individuellen Beurteilung der Bonität muss eine Besicherung gestellt werden. Im Falle der Insolvenz des Kunden ist so der mögliche Schadenaufwand aus der Inanspruchnahme der Bürgschaften zum Teil abgedeckt. Mögliche Besicherungsarten sind: Bankrückbürgschaften Verpfändung von Festgeldkonten Verpfändung von Lebensversicherungen von AXA (Einmalbeitrag)

Verpfändung von fondsgebundenen Lebensversicherungen von AXA mit Garantie (Einmalbeitrag) 3.1.3. Geltungsbereich Für Unternehmen, die im Ausland tätig sind, übernimmt AXA auch gegenüber ausländischen Auftraggebern Bürgschaften, soweit die Bauleistung in einem Land des EU-/EFTA- Wirtschaftsraums zu erbringen, und die Bürgschaft auf der Grundlage des deutschen Rechts und eines deutschen Gerichtsstands zu stellen ist. Für deutsche Anrainerstaaten kann zu letzterer Einschränkung produktabhängig abgewichen werden. Dies bleibt der jeweils aktuell gültigen Regelung vorbehalten. 3.2. Maschinenbau Unternehmen des Maschinen- und Anlagenbaus benötigen hauptsächlich Anzahlungsbürgschaften. Dabei leistet der Auftraggeber dem Unternehmen eine Anzahlung auf die Lieferung der Maschine oder Anlage. Diese Anzahlung erfolgt sofort nach Vertragsabschluss und somit ohne eine bereits vorhandene Teilleistung. Die Höhe wird individuell geregelt. Auch die Höhe der hierfür zu stellenden Anzahlungsbürgschaft ist nicht reglementiert und beträgt in den meisten Fällen 30 50 % der Anzahlung. Die Laufzeit dieser Bürgschaft ist kurzfristig, da sie mit der Übergabe der Maschine oder Anlage im Rahmen der Schlussabrechnung endet. Die anschließend mitunter erforderliche Gewährleistungsbürgschaft hat meistens eine Laufzeit von 2 Jahren. 3.2.1. Produktangebote Als erster Kautionsversicherer bietet AXA für den Maschinenbau neben dem individuellen Lösungsansatz auch ein Produkt mit vereinfachter Bonitätsprüfung für Bürgschaftsrahmen bis 700.000 EUR. Produkt mit vereinfachter Bonitätsprüfung Für die Bedürfnisse dieser Branche steht hier BonLine A zur Verfügung. Entsprechend der Branchenbesonderheit stehen hier im großen Umfang Anzahlungs- und Vertragserfüllungsbürgschaften zur Verfügung (75 % des Rahmens). 11

Bürgschaftsart (siehe Erläuterungen im Anhang) Anzahlungsbürgschaften für eine Maschinen-/ Anlagenbestellung Vertragserfüllungsbürgschaften für die ordnungsgemäße Durchführung eines Bestellauftrages einer Maschine/Anlage Gewährleistungsbürgschaften für die mängelfreie Abnahme einer Maschine/Anlage BonLine A Die höchste Einzelbürgschaft beträgt 35 % des Rahmens. Die Prämie errechnet sich aus der Höhe des gewählten Bürgschaftsrahmens. Für die Entscheidung wird lediglich ein unterschriebener, einseitiger Antrag mit den hierin angeforderten Daten zum abgelaufenen Geschäftsjahr benötigt. Zusätzlich wird eine Wirtschaftsauskunft eingeholt. Produkt mit individueller Bonitätsprüfung Für Unternehmen mit einem Bürgschaftsbedarf von mehr als 700.000 EUR bietet AXA ein individuelles Bürgschaftsangebot an. Dieses beinhaltet dann auf den Einzelfall abgestimmte Angaben zur Höhe des Bürgschaftsrahmens, zu den angebotenen Bürgschaftsarten (ggf. mit Begrenzungen der Höhe nach), zur maximalen Höhe der Einzelbürgschaft und zur Höhe des Beitragssatzes. Dazu werden folgende Unterlagen benötigt: Testierte Bilanz des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres 12 Aktuelle Daten zum laufenden Geschäftsjahr Aufstellung der aktuellen Kontokorrent- und Bürgschaftslinien der Banken oder Versicherer Unterschriebener Antrag 3.2.2. Sicherheiten Abhängig von der Produktart oder der individuellen Beurteilung der Bonität muss eine Besicherung gestellt werden. Im Falle der

Insolvenz des Kunden ist so der mögliche Schadenaufwand aus der Inanspruchnahme der Bürgschaften zum Teil abgedeckt. Mögliche Besicherungsarten sind: Bankrückbürgschaften Verpfändung von Festgeldkonten Verpfändung von Lebensversicherungen von AXA (Einmalbeitrag) Verpfändung von fondsgebundenen Lebensversicherungen von AXA mit Garantie (Einmalbeitrag) 3.2.3. Geltungsbereich Für Unternehmen, die im Ausland tätig sind, übernimmt AXA auch gegenüber ausländischen Auftraggebern Bürgschaften, soweit die Bauleistung in einem Land des EU-/EFTA-Wirtschaftsraums zu erbringen, und die Bürgschaft auf der Grundlage des deutschen Rechts und eines deutschen Gerichtsstands zu stellen ist. Für deutsche Anrainerstaaten kann zu letzterer Einschränkung produktabhängig abgewichen werden. Dies bleibt der jeweils aktuell gültigen Regelung vorbehalten. 3.3. Übrige Branchen Für Unternehmen in der Privatwirtschaft besteht seit 2007 die gesetzliche Verpflichtung, Mitarbeitern, mit denen ein Altersteilzeitvertrag im Rahmen des Blockmodells vereinbart wurde, die Absicherung der Wertguthaben nachzuweisen. Auffüllen des Risikobetrages (Arbeitszeitkonto) Abbau des Risikobetrages (Arbeitszeitkonto) 58 Jahre Aktiv-Phase Passiv-Phase 64 Jahre Höchstbetrag des Anspruchs = Eintritt in die Freistellungsphase 50% Rentenbezug 13

Daneben wird branchenspezifisch auch die Absicherung von Kurzzeitkonten der Arbeitnehmer gefordert. Dies sind Arbeitszeitkonten, die den unterschiedlichen Arbeitsanfall in einem Betrieb durch Mehr- und Minderarbeit ohne Personalaufbau steuern sollen. Eine Absicherung wird hier nur für Konten, die spätestens nach 2 Jahren vollständig abgebaut werden, angeboten. 3.3.1. Produktangebote Die Bonitätsprüfung erfolgt hier ausnahmslos nicht in vereinfachter Form. Dazu werden folgende Unterlagen benötigt: Testierte Bilanz des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres Aktuelle Daten zum laufenden Geschäftsjahr Aufstellung der aktuellen Kontokorrentlinien der Banken Unterschriebener Antrag 3.3.2. Sicherheiten Abhängig von der Produktart oder der individuellen Beurteilung der Bonität muss eine Besicherung gestellt werden. Im Falle der Insolvenz des Kunden ist so der mögliche Schadenaufwand aus der Inanspruchnahme der Bürgschaften zum Teil abgedeckt. Mögliche Besicherungsarten sind: Bankrückbürgschaften Verpfändung von Festgeldkonten 14

3.3.3. Geltungsbereich Diese Bürgschaftsart wird aktuell nur für die Absicherung deutscher Arbeitnehmer abgefragt. 3.3.4. Zeitkontenverwaltung Durch die besonderen gesetzlichen und sozialversicherungsrechtlichen Anforderungen ist eine Kontenverwaltung erforderlich. Diese wird durch ein externes Dienstleistungsunternehmen durchgeführt. Die Kosten hierfür trägt AXA. Der Kunde ist jedoch verpflichtet, regelmäßig Informationen zu Personaldaten zu liefern. Die gesetzliche Forderung läuft zum 31.12.2009 aus. Die Absicherungspflicht ist jedoch bis zur Beendigung der jeweiligen Wertguthaben erforderlich. Ggf. wird es in der Zukunft Branchenlösungen geben. 15

4. Prozessablauf Welche Informationen sind zur Wahl des richtigen Produktes notwendig? Branche des Unternehmens Gründungsdatum Umsatz des letzten Geschäftsjahres Höhe des Bürgschaftsbedarfs Benötigte Bürgschaftsarten Die Anträge und ggf. weiteren Unterlagen müssen ausnahmslos an die Abteilung des Fachbereichs Garantie und Kaution mit Standort München eingereicht werden. Hier erfolgt die gesamte Bearbeitung des Geschäftes. Bei den Produkten mit vereinfachter Bonitätsprüfung sichert AXA eine Entscheidung innerhalb von 5 Arbeitstagen zu. Nach Zahlung der Prämie (bei Rahmenprämien) und der Hinterlegung der ggf. notwendigen Sicherheiten können sofort Bürgschaften abgerufen werden. Dies kann entweder mit einem entsprechenden Bürgschaftsantrag oder am schnellsten über unser Internet-Kundenportal erfolgen. Für die vertriebliche Unterstützung stehen Spezialisten flächendeckend telefonisch, aber auch vor Ort, zur Verfügung. Dies gilt insbesondere bei Unternehmen, die ein individuelles Produktangebot benötigen. Alle Informationen wie Produktpräsentationen, Tarife, Anträge, Sicherheitenformulare usw. finden Sie auf der Homepage unter www.axa.de/garantie 16

5. Besonderheiten der Bürgschaftsversicherung Da die Bürgschaftsversicherung einem Bürgschaftskredit einer Bank gleich zu stellen ist, wird hier wie bei der Bankbürgschaft keine Versicherungsteuer erhoben. Die in 2007/2008 in Kraft getretenen Änderungen der Rahmenbedingungen (VVG-Reform und EU-Vermittlerrichtlinie) hatten keine Auswirkungen auf materielle Inhalte und Geschäftsprozesse. Das bedeutet, dass der Vertragsprozess mit Antrag und Antragsannahme in unveränderter Art und Weise abgewickelt wird. Zudem müssen keine Beratungsprotokolle erstellt werden. Eine weitere Besonderheit: Gerade bei größeren Unternehmen ist es üblich, dass mehrere Bürgschaftsversicherungen von unterschiedlichen Versicherern unabhängig voneinander zur Verfügung gestellt werden, also nicht in Form einer Mitversicherung. Auch dies basiert auf der Nähe zum Bankgeschäft, da es auch hier häufig parallele Bankkredite gibt. Für die Ausstellung von Bürgschaften wird abhängig von der Produktart eine Ausfertigungsgebühr erhoben. Bei Produkten, in denen die Prämie in Abhängigkeit vom Bürgschaftsrahmen gewählt wird, werden keine Ausfertigungsgebühren erhoben. 17

6. Ausschlüsse bei AXA Folgende Bürgschaftsarten werden nicht übernommen: Garantien Mietbürgschaften Prozessbürgschaften Finanzierungsbürgschaften Absicherung von Zahlungsverpflichtungen Bürgschaften nach 648a BGB (Handwerkersicherungsgesetz) Bürgschaften mit Laufzeiten von mehr als 5 Jahren (z.b. Rekultivierungsbürgschaften/Bürgschaften zur Absicherung von Lebensarbeitszeitkonten) 18

7. Lexikon der Fachbegriffe A Ablösung Austausch von Bürgschaften der Hausbank beim Auftraggeber, um den Avalrahmen bei der Bank zu entlasten. Abnahme Sobald die vertraglichen Arbeiten abgeschlossen sind, erfolgt eine Abnahme des Objektes durch ein so genanntes Abnahmeprotokoll, in dem der mängelfreie Zustand des Objektes bestätigt oder ein Mängelprotokoll erstellt wird. Anspruchsteller Bürgschaftsgläubiger, i.d.r. der Auftraggeber beim Werkvertrag. Anzahlungsbürgschaft Sicherheit für den Auftraggeber für geleistete An- oder Vorauszahlungen an den Auftragnehmer. Auftragssumme Vertraglich vereinbartes Entgelt für die Werkleistung. Ausbuchung Nach Rückgabe der Bürgschaft oder Vorlage einer Enthaftungserklärung des Bürgschaftsgläubigers (Auftraggebers) erfolgt eine Entlastung des Obligos. Ausführungsbürgschaft Sicherheit für vertragsgemäße Auftragsausführung. Ausschöpfung des Limits Der aktuell in Anspruch genommene Bürgschaftskredit. Avalkredit Bürgschaftskredit bei Banken und Kreditversicherern. 19

B Bauvertrag Gegenseitiger Vertrag, durch den der Unternehmer (= Auftragnehmer) zur Herstellung eines Werks, der Besteller (= Auftraggeber) zur Bezahlung der vereinbarten Vergütung (Werklohn) verpflichtet wird ( 631 ff. BGB). Befristete Bürgschaft Bürgschaft mit einem festgelegten Ablaufdatum; wird aus dem Obligo ohne Rückgabe der Bürgschaft ausgebucht. Bürge Verpflichteter aus einem Bürgschaftsvertrag, durch den er für die Verbindlichkeiten des Schuldners (=Auftragnehmers) gegenüber dem Gläubiger (=Auftraggeber) einzustehen hat ( 765 BGB). Bürgschaftslimit Höhe des vereinbarten Bürgschaftsrahmens; innerhalb dessen Bürgschaften angefordert werden können. Bürgschaftssumme In der Bürgschaft genannter Betrag der Zahlungsverpflichtung. E EFB-Sich-Formular Bürgschaftssondertext, der von öffentlichen Auftraggebern vorgegeben wird. Einzelstück Maximale Einzelbürgschaftssumme pro Bauvorhaben. Bürgschaften werden auf einen bestimmten Betrag ausgestellt, um das Risiko für den Bürgen der Höhe nach zu begrenzen. Die Bürgschaftssumme umfasst damit auch Zinsen, Kosten und Schadenersatz. 20

G Gewährleistungsbürgschaft Ihr Haftantritt beginnt, wenn die Arbeiten ausgeführt, d.h. fertig gestellt und mängelfrei abgenommen sind. Gewöhnlich erfolgt die Abnahme durch ein so genanntes Abnahmeprotokoll. Die Laufzeiten dieser Bürgschaften sind nach VOB 4 Jahre, nach BGB 5 Jahre. Die Bürgschaftshöhe (Sicherheiteneinbehalt des Auftraggebers) beträgt in der Regel zwischen 3% und 5% der Auftragssumme. Gläubiger Dem Gläubiger steht ein Anspruch auf Leistung oder Zahlung gegen den Schuldner zu. Globalbürgschaft Eine Globalbürgschaft (Pauschalbürgschaft) dient dem Auftraggeber (Bürgschaftsgläubiger) zur Absicherung mehrerer Werkverträge (s. Hauptschuldverhältnis). H Hauptschuldner Der Auftragnehmer im Hauptschuldverhältnis. Hauptschuldverhältnis Das die Bürgschaftsübernahme auslösende Vertragsverhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer. I Inanspruchnahme einer Bürgschaft Aufforderung des Bürgschaftsgläubigers an den Bürgen, Zahlung aus der Bürgschaft zu leisten. Insolvenz Zahlungsunfähigkeit im Sinne der Insolvenzordnung. Insolvenzverwalter Vom Insolvenzgericht eingesetzter Verwalter über das Vermögen des zahlungsunfähigen Unternehmens. 21

K Kautionsversicherung Geschäftsbereich der Kreditversicherer, bei dem Bürgschaftskredite vergeben werden. L Limit Höhe des vereinbarten Bürgschaftsrahmens, innerhalb dessen Bürgschaften angefordert werden können. N Normbürgschaft Normbürgschaften sind unbefristete Gewährleistungs-Blankourkunden, die bei Bedarf vom Unternehmen (Auftragnehmer) selbst ausgefüllt und direkt an den Auftraggeber weitergereicht werden. Die Rückforderung entfällt, die Urkunden werden nach Ablauf von 5 Jahren automatisch ausgebucht. O Obligo Aktueller Gesamtbetrag aller ausgestellten Bürgschaften, die noch aktiv sind. P Pauschalbürgschaft Eine Pauschalbürgschaft (Globalbürgschaft) dient dem Auftraggeber (Bürgschaftsgläubiger) zur Absicherung mehrerer Werkverträge (s. Hauptschuldverhältnis). S Sicherheitseinbehalt Prozentualer Anteil der Schlussrechnungssumme, den der Auftraggeber zur Absicherung etwaiger nachvertraglicher Ansprüche, z. B. aus Gewährleistung, einbehält. Sondertexte Vom Auftraggeber vorgegebene Bürgschaftstexte. 22

U Unbefristete Bürgschaft Ohne festes Ablaufdatum ausgestellte Bürgschaft; die Ausbuchung aus dem Obligo erfolgt erst nach Rückgabe der Original-Bürgschaft. V Vertragserfüllungsbürgschaft Sicherheit für den Auftraggeber für die ordnungsgemäße Erfüllung des Werkvertrages. VOB Verdingungsordnung für Bauleistungen: Teil A regelt die Vergabe von Bauleistungen, Teil B enthält die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen. Vorauszahlungsbürgschaft Sicherheit für den Auftraggeber für geleistete An- oder Vorauszahlungen an den Auftragnehmer. W Werkleistung Im Werkvertrag vereinbarte Leistung des Auftragnehmers. Werkvertrag Gegenseitiger Vertrag, durch den der Unternehmer (= Auftragnehmer) zur Herstellung eines Werks, der Besteller (= Auftraggeber) zur Bezahlung der vereinbarten Vergütung (Werklohn) verpflichtet wird ( 631 ff. BGB). XYZ Zahlung auf erstes Anfordern Klausel in der Bürgschaft, nach der der Bürge bereits dann zahlen muss, wenn der Gläubiger behauptet, einen Anspruch aus der Bürgschaft zu haben, ohne dass er diesen nachweisen muss. Diese Bürgschaften sind für Bürgen und Auftraggeber gefährlich. Ihre Anwendbarkeit wird daher von der Rechtssprechung zunehmend eingeschränkt. 23

71007186 (6.09) AXA Versicherung AG, Leopoldstraße 204, 80804 München Tel.: 089/3606-3696, Fax: 089/368037 kaution@axa.de, www.axa.de