10. Der Bauwerkvertrag

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1 10. Der Bauwerkvertrag 1

2 10.1 Vertragspartner A. Auftraggeber AG: B. Auftragnehmer AN: - Bauherr (z.b. Öffentliche Hand, Kommune, Investor, Privatmann - Architekt - Generalunternehmer (Bauträger, Firma, Unternehme, Gesellschaft GmbH, KG s, AG`s etc.) 2

3 10.1 Vertragspartner A. Auftraggeber AG: - Bauherr - Architekt - Generalunternehmer B. Auftragnehmer AN: - Firma, Unternehmen, Dienstleister - Generalunternehmer, Totalunternehmer - Generalübernehmer, Totalübernehmer - Nachunternehmer (Subunternehmen) 3

4 10.2 Bauwerkvertrag - VOB, BGB Unterschiedlicher Formen von Bauwerkverträgen: BGB-Bauwerkvertrag Werkvertrag (Wenn nichts anderes vereinbart ist, gilt das BGB) VOB-Bauwerkvertrag Teil B, C Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistung (Ausgeglichenes Regelwerk Vgl. mit allgemeinen Geschäftsbedingung zum BGB-Werkvertrag) Hinweis: Wenn nichts anderes vereinbart ist, gilt das BGB 4

5 Rechtsgrundlage BGB und VOB Bauwerkvertrag Grundlage beider Verträge ist der sog. Werkvertrag: Das Wesen des Werkvertrages ist die Herstellung eines mängelfreien Werkes (vertraglich vereinbartes Bausoll) das wiederum bei Erfolg den vereinbarten Werklohn verlangt. Bausoll bedingt Werklohn 5

6 BGB-Bauwerkvertrag Rechtsgrundlage: 1. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB, Werkvertrag) 2. Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Bausoll bedingt Werklohn 6

7 VOB - Bauwerkvertrag Rechtsgrundlage: 1. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB, Werkvertrag) 2. Zusätzlich Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) 3. Allgemeinen technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C) Gilt nur : bei ausdrücklicher Vereinbarung beider Vertragsparteien die VOB als Ganzes zu vereinbaren. Es empfiehlt sich die Schriftform 7

8 10.3 Unterschiedliche Bauverträge (BGB+VOB) 1. Einheitspreisvertrag (Abrechnungsvertrag) 2. Detailpauschalvertrag 3. Globalpauschalvertrag 4. Vertragsmischformen etc. 8

9 Einheitspreisvertrag (auch: Abrechnungsvertrag) Das Bausoll wird durch eine detaillierte Leistungsbeschreibung in Form eines Leistungsverzeichnisses zugrunde gelegt. Nach Bestimmungen der VOB besteht die Leistungsbeschreibung im Idealfall mindestens aus folgenden Elementen: 9

10 Bestandteile einer Leistungsbeschreibung 1. Leistungsbeschreibung ( Textliche Planung ) 2. Planungsgrundlagen - Ausführungsplanung M 1/50 -Genehmigungsplanung M 1/100 - Vorentwurf 1/200 - oder Rahmenplanung M 1/ Detailplanung - Ausführungsdetails M 1/1-1/20 - Leitdetails M 1/1-1/20 (jedoch unvollständig) - surface-planning (oberflächlich) 4. Mengen und Massenermittlung - Stückzahlen, Laufmeter, Flächen, Kubikmeter 10

11 Zu Einheitspreisvertrag als Dynamischer Bauvertrag : Positionsbeschreibung: Menge * EP = GP Massenverschiebung: VOB/B 2 Vergütung Nr. 3 (1) Weicht die ausgeführte Menge der unter einem Einheitspreis erfassten Leistung oder Teilleistung um nicht mehr als 10% von dem Vertrag vorgesehenen Umfang ab, so gilt der vertragliche Einheitspreis

12 Mehr- oder Mindermenge: 12

13 Detailpauschalvertrag Das Bausoll wird funktional, aber auch konkret beschrieben und durch eine Komplettheits- bzw. Schlüsselfertigkeitsklausel ergänzt. Vollständigkeitsklausel: AN schuldet die komplette, schlüsselfertige, funktionsbereite, mietbereite und mangelfreie Erbringung aller Bau bzw. Bau- und Planungsleistungen zum Pauschalfestpreis. (Schlüsselfertig = im allgemeinen Sprachgebrauch, dass der AG die zu errichtende Immobilie aufschließen und die Möbel hineinstellen kann.) 13

14 Zu Detailpauschalvertrag Das Bausoll wird funktional, aber auch konkret beschrieben und durch eine Komplettheits- bzw. Schlüsselfertigkeitsklausel ergänzt. Hinweis: Im Detailpauschalvertrag bleiben die geplanten Mengen vereinbart. Sollte es im Laufe der Realisierung zu Mengen- und Leistungsveränderungen kommen, können diese von beiden Parteien nachverhandelt und angepasst werden. Die Pauschale wird damit unwirksam. (bei mehr als 20%-Abweichungen muss nachverhandelt werden) 14 Mengen und Kostenrisiko liegt auf beiden Seiten.

15 Globalpauschalvertrag Das Bausoll wird funktional, aber auch konkret beschrieben und durch eine Komplettheits- bzw. Schlüsselfertigkeitsklausel ergänzt. (Funktionalausschreibungen FLB) Hinweis: Nach Prüfung der Planunterlagen und Massen beider Parteien einigt man sich auf einen Pauschalfestpreis. Im Gegensatz zum Detailpauschalvertrag werden die Mengen von der Pauschale losgelöst. (Mengen- und Kostenrisiko liegt damit ausschließlich beim Auftragnehmer) 15

16 Zu Globalpauschalvertrag Nach Prüfung der Planunterlagen und Massen beider Parteien einigt man sich auf einen Pauschalfestpreis. Im Gegensatz zum Detailpauschalvertrag werden die Mengen von der Pauschale losgelöst. Hinweis: Neben dem quantitativen Risiko wird dem Auftragnehmer auch das qualitative Risiko übertragen. 16

17 10.4 Musterbauwerkvertrag Wesentliche Inhalte eines VOB-Werkvertrags 17

18 1. Vertragsgrundlage 1. Änderungen und Ergänzungen des Leistungsumfangs 18

19 3. Vollständigkeitserklärung 4. Vertragspreis 5. Lohn- und Materialpreis-Gleitklausel 6. Kostenbeteiligung des AN 19

20 7. Ausführungsfristen 8. Versicherungen 9. Abnahme 10. Vertragsstrafen 20

21 11. Verjährungsanspruch (Gewährleistung) 12. Zahlungen 13. Sicherheitsleistungen 21

22 16. Bindungsfrist 17. Streitigkeiten 18. Gerichtsstand 19. Schlussbestimmung 20. Unterschrift: Ein Vertrag ist dann erst geschlossen, wenn beide Parteien den vertrag schriftliche bestätigt haben. Eine Urkunde für eine beidseitige Willenserklärung zwischen AG und AN. 22

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