Sebastian Moser Dipl.-Ing. (FH) Architekt

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1 Sebastian Moser Dipl.-Ing. (FH) Architekt Neubeuern,

2 Vorstellung Architekt bei der Bauunternehmung Emil Hönninger in München Tätigkeit im Bereich Schlüsselfertigbau und Generalunternehmerkalkulation Kalkulationsabteilung: eingehende Ausschreibungen von Architekturbüros werden bearbeitet und angeboten Schlüsselfertigbau: alle Gewerke eines Bauvorhabens sind enthalten, von den Grundleitungen unter Bodenplatte bis hin zum Wartungsvertrag des Aufzugs Sebastian Moser Dipl.-Ing. (FH) Architekt 2

3 Die VOB was steht drin? Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (abgekürzt VOB) ist ein im Auftrag des Deutschen Vergabe- und Vertragsausschusses für Bauleistungen herausgegebenes dreiteiliges Klauselwerk. VOB Teil A VOB Teil B VOB Teil C enthält Regelungen für die Vergabe von Bauleistungen regelt den Bauvertrag enthält allgemeine und technische Vertragsbedingungen (kurz ATV) Sebastian Moser Dipl.-Ing. (FH) Architekt 3

4 Die VOB warum ist sie wichtig? - Sie ist weder ein Gesetz noch eine Rechtsverordnung - Im Bauvertrag übernimmt die VOB Teil B (Regelungen für den Bauvertrag) die Funktion der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) im Sinne des BGB - Das Werkvertragsrecht des BGB berücksichtigt die Besonderheiten des privaten Baurechtes nicht ausreichend - VOB Teil B muss deshalb bei öffentlichen Auftraggebern von Bauleistungen beauftragt werden - Für private Auftraggeber wird die VOB Teil B empfohlen - VOB Teil C (ATV) wird automatisch Vertragsbestandteil, wenn VOB Teil B vereinbart wurde Sebastian Moser Dipl.-Ing. (FH) Architekt 4

5 Neufassungen der letzten Jahre 1926 Erstausgabe, danach 9 weitere Neuausgaben 2002 Umbenennung in Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Bisher: Verdingungsordnung für Bauleistungen Der Name bleibt gleich 2006 Anpassung der VOB/A an EG-Richtlinien 2009 Neufassung der VOB/A: Erleichterungen für Bieter 2012 Neufassung der VOB/A: diverse Ergänzungen Anpassung VOB/B 16 Zahlungen (beschleunigte Zahlungen von Abschlags- und Schlusszahlungen) Sebastian Moser Dipl.-Ing. (FH) Architekt 5

6 Einstieg: Ablauf bis zur Auftragsvergabe nach VOB/A Wahl des Vergabeverfahrens 1 Bauleistungen, 2 Grundsätze, 3 Arten der Vergabe Erstellung der Vergabeunterlagen 4 Vertragsarten, 5 Vergabe nach Losen, 6 Teilnehmer am Wettbewerb Durchführung der Ausschreibung 7 Leistungsbeschreibung, 8 Vergabeunterlagen, 9 Vertragsbedingungen Kalkulation des Bieters 13 Form und Inhalt der Angebote Submission und Auswertung der Angebote 14 Eröffnungstermin, 15 Aufklärung des Angebotsinhaltes, 16 Prüfung und Wertung, 17 Aufhebung der Ausschreibung Zuschlag/ Auftragserteilung & Information der Bieter 18 Zuschlag, 19 Information unterlegener Bieter, 20 Dokumentationspflicht, 21 Nachprüfstellen Sebastian Moser Dipl.-Ing. (FH) Architekt 6

7 Vergabearten nach VOB/A 3 und 3a Öffentliche Ausschreibung - unbegrenzt Ausschreibung nach vorgeschriebenem Verfahren Unbeschränkte Anzahl von Teilnehmern Muss bei öffentlichen Auftraggebern angewendet werden Schwellenwert 5 Mio Euro Ausschreibung national Schwellenwert 5 Mio Euro Ausschreibung international im EWR als offenes Verfahren Beschränkte Ausschreibung begrenzt öffentliche Ausschreibung ohne wirtschaftliches Ergebnis beschränkter Bieterkreis wegen Eigenart der Leistung Zulässig bei Nettoauftragswerten bis zu ,- bei Ausbaugewerken, ,- bei Tiefbaugewerken, ,- netto bei anderen Gewerken nicht offenes Verfahren bei Erreichung des Stellenwertes Freihändige Vergabe möglich wenn Dringlichkeit, nur ein Bieter möglich, keine klare Leistungsabgrenzung oder Auftragsumfang, kein annehmbares Ergebnis nach Aufhebung anderer Verfahren Verhandlungsverfahren bei Erreichung des Stellenwertes Sebastian Moser Dipl.-Ing. (FH) Architekt 7

8 6 Teilnehmer am Wettbewerb Art der Ausschreibung Anzahl der Teilnehmer Öffentliche Ausschreibung: Beschränkte Ausschreibung: Freihändige Vergabe: offen 3 bis 8 Bewerber mindestens 3 Bewerber Offenes Verfahren: Nichtoffenes Verfahren: Verhandlungsverfahren: offen, min. 3 Teilnehmer mindestens 3 Teilnehmer mindestens 3 Bewerber Teilnehmer, die die gestellten Anforderungen nicht erfüllen oder von der ausschreibenden Stelle als ungeeignet angesehen werden, können vom Verfahren ausgeschlossen werden. Sebastian Moser Dipl.-Ing. (FH) Architekt 8

9 7 Die Leistungsbeschreibung Die Leistungsbeschreibung erfüllt eine 3-fache Funktion bei der Ausschreibung und der Auftragserteilung: 1. Ist Kernstück der Ausschreibungsunterlagen, auf deren Grundlage der Bieter (das Bauunternehmen) seinen Angebotspreis ermittelt 2. Ist Bestandteil des Angebotes 3. Wird bei Auftragserteilung automatisch Teil des Bauvertrages Sebastian Moser Dipl.-Ing. (FH) Architekt 9

10 Bestandteile eines LV s (der Vergabeunterlagen) 1. Deckblatt Mit Angaben zum Projekt 2. AVB Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen nach VOB/B 3. ATV Allgemeine technische Vertragsbedingungen zur technischen Ausführung nach VOB/C 4. ZVB Zusätzliche Vertragsbedingungen: Regelungen, die über die AVB hinausgehen oder modifizieren, jedoch VOB konform sind 5. ZTVB zusätzliche technische Vertragsbedingungen: Regelungen, die über die ATV hinausgehen oder modifizieren, jedoch VOB konform sind 6. BVB Besondere Vertragsbedingungen, z.b. geographische Besonderheiten 7. Vorbemerkungen Baubeschreibung, Maßnahmenbeschreibung, Projektbeteiligte, Termine 8. Leistungsverzeichnis Gesamtleistung in Positionen zerlegt und beschrieben 9. LV-Beilagen Für die Ausschreibung notwendige Planunterlagen Sebastian Moser Dipl.-Ing. (FH) Architekt 10

11 9 Vertragsbedingungen Ausführungsfristen Vertragsstrafen und Beschleunigungsvergütungen Verjährung von Mängelansprüchen Sicherheitsleistungen Änderung der Vergütung Außerdem gelten die einschlägigen Gesetze zum Wettbewerbsrecht. Das Erstellen oder Ändern von Vertragsbedingungen ist Aufgabe eines Anwalts und nicht des Architekten oder Ingenieures! Sebastian Moser Dipl.-Ing. (FH) Architekt 11

12 10 und 10 a Fristen Bekanntmachung Submission Zuschlag Angebotsfrist Zuschlagsfrist Angebotsfrist: Zeitraum zur Angebotserstellung (mindestens 10 Tage) Zuschlagsfrist: Zeitraum, den der Auftraggeber zur Prüfung und Wertung der Angebote bis zur Auftragserteilung benötigt (30 Tage) Bindefrist: Zeitraum, für den der Bieter gegenüber dem Auftraggeber an das Angebot gebunden ist (30 Tage). Eine Rücknahme des Angebotes ist ausgenommen. Endet mit Abschluss des Bauvertrages. Sebastian Moser Dipl.-Ing. (FH) Architekt 12

13 4 Eröffnungstermin - Submission Ablauf des Termins mit strengen Vorschriften: Zum Schutz der Bieter Zur Einhaltung gleicher Wettbewerbschancen 1. Angebote öffnen 2. Verlesen des Namens 3. Verlesen der Anschrift des Bieters 4. Nennung der Angebotssumme 5. Benennung der Preisnachlässe (Rabatte oder Skonto) 6. Aufführung aller Nebenangebote Firmen, die nicht angeboten haben, dürfen an der Submission auch nicht teilnehmen! Sebastian Moser Dipl.-Ing. (FH) Architekt 13

14 16 und 16 a Prüfung und Wertung 1. Formale Prüfung Zwingender Ausschluss (z.b. verspätete Abgabe, fehlende Unterschrift) Möglicher Ausschluss (z.b. Insolvenz, Steuern oder Sozialabgaben nicht bezahlt) Eignung (z.b. Fertigungsbetrieb für Fenster/ Einzelanfertigung für den Denkmalschutz) 2. Rechnerische Prüfung Aufdecken von Rechenfehlern Bei Widersprüchen gilt vorrangig der Einheitspreis Bei Pauschalverträgen gilt vorrangig der Pauschalpreis 3. Technische Prüfung Angebot vollständig? Sind Alternativen gleichwertig? Entsprechen Erzeugnisse den Anforderungen? Bauaufsichtliche Zulassung vorhanden? Sebastian Moser Dipl.-Ing. (FH) Architekt 14

15 16 und 16 a Prüfung und Wertung 4. Wirtschaftliche Prüfung Ist die angebotene Leistung im Verhältnis zum Angebotspreis angemessen? Sind die Einheitspreise von Alternativpositionen angemessen? Verursachen Nebenangebote Mehrkosten an anderer Stelle? Beeinflussen Preisnachlässe die Wirtschaftlichkeit? Beurteilung der Gesamtwirtschaftlichkeit? 5. Auswertung der Angebote (Preisspiegel) Aber: Muss das preisgünstigste Angebot in jedem Fall den Zuschlag erhalten? Sebastian Moser Dipl.-Ing. (FH) Architekt 15

16 Nein! Und zwar dann wenn: der Angebotspreis unangemessen hoch oder niedrig ist Das Angebot zwar das preisgünstigste, aber nicht das wirtschaftlichste ist Das wirtschaftlichste Angebot lässt sich über vorher festgelegte und bekannt gegebene Wertungskriterien ermitteln. Sebastian Moser Dipl.-Ing. (FH) Architekt 16

17 Ablauf einer Auftragserteilung Auftragsverhandlung - Klärung aller Fragen zu Positionen und Einheitspreisen - Klärung von Produktalternativen - Nachlieferung fehlender Unterlagen Vergabevorschlag - Gegenüberstellung von Kostenberechnung zum Kostenanschlag - - Gegenüberstellung aller Bieter im Preisspiegel Bauvertrag = Werkvertrag = Werkvertrag nach 631 bis 650 BGB = Hauptpflicht des Auftragnehmers ist die mangelfreie Herstellung des Werks = Hauptpflicht des Bestellers ist die Entrichtung der Vergütung + Auftrags LV Sebastian Moser Dipl.-Ing. (FH) Architekt 17

18 Der Teufel steckt im Detail, wie man an den vielfältigen Streitfällen sehen muss! Ich bedanke mich sehr für Ihre Aufmerksamkeit! Sebastian Moser Dipl.-Ing. (FH) Architekt 18

Sebastian Moser Dipl.-Ing. (FH) Architekt

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