Existenzgründung in Teilzeit. Referentin: Silvia Zuppelli Beratungsstelle FRAU & BERUF Asmussenstraße 19, Husum



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STEUERRECHT KOMPAKT MAG. MANFRED-GEORG KORN STEUERBERATERIN MAG. ALEXANDRA PLATZER 29. MAI 2018

NEWSLETTER DIE REFERENZ FÜR IHREN ERFOLG. IN DIESER AUSGABE: Wichtige Grenzwerte in der Sozialversicherung für das Jahr 2018

Transkript:

Existenzgründung in Teilzeit Referentin: Silvia Zuppelli Beratungsstelle FRAU & BERUF Asmussenstraße 19, Husum www.frau-und-beruf-sh.de

Zeitmanagement... Job Haushalt Freunde Gründung Familie Partnerschaft

Was bedeutet Teilzeitgründung? Je nach Blickwinkel gibt es unterschiedliche Begrifflichkeiten: Nebenerwerbsgründung (neben einer Beschäftigung als Angestellte/r, aus der Arbeitslosigkeit heraus) Kleingründung (niedriger Gewinn/Umsatz, lt. 19 USTG unter 17.500 Umsatz) Selbstständig im Zuerwerb (neben einer Tätigkeit als StudentIn, Hausfrau/mann etc.)

Vorteile von Teilzeitgründungen Schrittweise Markterkundung Geringes Risiko Geringer Finanzierungsbedarf Bessere Vereinbarkeit Beruf/Familie Zusatzeinkommen Keine bzw. geringe Beiträge für Sozialversicherung Stärkung verschiedener berufl. Standbeine + + +

Existenzgründung im Nebenerwerb Angestellte Wenn Gesetze und Tarifverträge nicht Auflagen regeln, gilt der Arbeitsvertrag Schriftliche Genehmigung vom Arbeitgeber ist erforderlich (Beeinträchtigung der Hauptbeschäftigung? Konkurrenz?) Anspruch auf Stundenreduzierung? Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) prüfen KV und RV über Arbeitgeber, falls Anstellung zeitlich und finanziell überwiegt

Kleingründungen von ALG I- EmpfängerInnen Variante 2.1: Anrechnung von Nebeneinkommen Tätigkeit muss unter 15 Std. / Woche liegen ArbeitsvermittlerIn informieren Ermittlung des monatlichen Gewinns, davon max. 165 Euro anrechnungsfrei weiterhin kranken- und rentenversichert über AA Variante 2.2: Zeitweise Abmeldung bei AA bei zeitlich befristeten lukrativen Aufträgen nicht mehr kranken- und rentenversichert über AA, Nachversicherungspflicht der KK prüfen

Kleingründungen von ALG II- EmpfängerInnen Nebeneinkommen neben ALG II Anrechnung des Gewinns, Freibetrag von 100 Euro Krankenversicherung weiterhin über Sozialzentrum Gewinn ist steuerpflichtig Gründungsseminar besuchen

Kleingründung von Hausfrauen/männern Krankenversicherung (KV) Familienversichert bis 405 Gewinn / Monat (alle Einkünfte werden zusammengerechnet) KK muss über die Gründung informiert werden, jährliche Überprüfung der Einkünfte Falls > 405 Gewinn: Tarif für Nicht hauptberuflich Selbstständige beantragen unter 20 Std. / Woche und unter 945 / Monat Gewinn für ca. 165 / Monat ohne Krankengeld

Herausforderungen Doppelbelastung, Rollenkonflikte Halte ich Konkurrenz aus? Kann ich konkurrent sein? Lohnt es sich? geringes Wachstum = geringes Einkommen = geringe Rente Funktioniert die Gründungsidee in Teilzeit? Bin ich gut genug ausgebildet?

Anmeldungen / Auflagen / zu klären Gewerbe im Ordnungsamt anmelden oder bei Freiberuflichkeit Steuernummer beim Finanzamt einholen Kammerbeiträge klären, ggf. Befreiung Erforderliche Versicherungen? Steuern (Gewerbesteuer, Einkommenssteuer, Umsatzsteuer?...) Erlaubnisse erforderlich? Berufsverband, Bau- und Gesundheitsamt, Amtsgericht etc.

Die wichtigsten Versicherungen Rentenversicherung Berufsgenossenschaft je nach Berufsgruppe freiwillig oder verpflichtend Berufshaftpflicht- und Inventarversicherung Berufsunfähigkeit... Nach Tarifen für Kleingründungen fragen, eigenes Risiko abschätzen

Meine Idee konkretisieren Was wollen Sie anbieten? Warum soll jemand Ihr Angebot kaufen bzw. in Anspruch nehmen? Wer soll sich von Ihrem Angebot angesprochen fühlen? Wann ist der geeignete Zeitpunkt Ihr Angebot anzubieten? Wo führen Sie Ihr Angebot durch? Wie soll Ihr Angebot an die Kundschaft heran getragen werden?

Erste Schritte TIPP: Schritt für Schritt TIPP: Individuelle Lösungen suchen TIPP: Hilfe in Anspruch nehmen Netzwerke nutzen

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Beratungsregion Nord

Rentenversicherung (RV) Grundsätzlich freiwillig für Selbstständige Ausnahme: versicherungspflichtig in gesetzlicher RV sind Lehrende, Erziehende, HandwerkerInnen, Pflegepersonen, Publizisten, KünstlerInnen, arbeitnehmerähnliche Selbstständige Meldepflicht innerhalb von 3 Monaten nach Gründung beim Rentenversicherungsträger Befreiung von Versicherungspflicht bei geringfügiger Selbstständigkeit (< 450 Gewinn / Monat) oder kurzer, nicht berufsmäßiger Tätigkeit unter 50 Tage / 2 Monate im Jahr

Umsatzsteuer / Mehrwertsteuer Durchlaufender Posten ans Finanzamt freiwillige Umsatzsteuerbefreiung für Kleinunternehmen Umsätze unter 17.500 / Jahr Rechnung ohne Mehrwertsteuer > billiger für den Kunden Erstattung der Vorsteuer nicht möglich Gut überlegen: wenn bei Gründung gegen Befreiung entschieden, Bindung daran für 5 Jahre Fazit: Beratung nutzen!