LANDESAMT FÜR ARBEITSBESCHAFFUNG



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Transkript:

LANDESAMT FÜR ARBEITSBESCHAFFUNG FORMULAR C1-KÜNSTLER MELDUNG KOMMERZIELLER KÜNSTLERISCHER TÄTIGKEITEN ZS und Datumsstempel UND/ODER VON EINKÜNFTEN AUS KÜNSTLERISCHEN TÄTIGKEITEN VOM ARBEITSLOSEN AUSZUFÜLLEN (1, 2) Die Zahlen zwischen Klammern verweisen auf die Erklärung im Merkblatt Datumsstempel AA ENSS... Erkennungsnummer der sozialen Sicherheit Name Vorname (Ihre ENSS-Nummer steht auf der Rückseite Ihres Personalausweises) Sie haben auf dem FORMULAR C1 angegeben, dass: - Sie eine kommerzielle künstlerische Tätigkeit ausüben füllen Sie die Rubriken I, II, III und IV aus - Sie Einkünfte aus künstlerischen Tätigkeiten beziehen füllen Sie die Rubriken III und IV aus RUBRIK I WELCHE KÜNSTLERISCHE TÄTIGKEITEN ÜBEN SIE AUS? (3) Achtung: Sie geben an, dass Sie künstlerische Tätigkeiten ausüben. Dies geht mit bestimmten Rechten aber auch Pflichten einher. So müssen Sie am Ende jedes Monats Ihre Akkordlöhne auf dem Formular C3-KÜNSTLER angeben. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Zahlstelle. Beschreiben Sie Ihre künstlerische Tätigkeiten Sie üben diese Tätigkeiten im Rahmen eines Arbeitsvertrags und/oder für eine Entlohnung, die der Sozialen Sicherheit für Arbeitnehmer unterworfen ist, aus (4) Sie üben diese Tätigkeiten als Selbständige(r) aus (5) Nebenberuflich Hauptberuflich Sie sind beschäftigt im Rahmen einer statutarischen Beschäftigung Sie sind einer Sozialversicherungskasse für Selbständige angeschlossen Beschreiben Sie Ihre Tätigkeiten:......... Seit wann üben Sie kommerzielle künstlerische Tätigkeiten aus? Datum: / / (6) Ich besitze einen Künstlerschein (7) Lesen Sie das Infoblatt T53 Welche Auswirkung hat eine künstlerische Tätigkeit auf Ihre Vollarbeitslosigkeit? und erkundigen Sie sich bei Ihrer Zahlstelle. 03.06.2014/830.30.005 S. 1 + S. 2 BESTIMMT FÜR DAS ARBEITSLOSENAMT FORMULAR C1-KÜNSTLER S. 1

FORTSETZUNG C1-KÜNSTLER ENSS Name... RUBRIK II TÄTIGKEIT ALS MANDATSTRÄGER SIND SIE VERWALTER (GESCHÄFTSFÜHRER, GESCHÄFTSFÜHRENDER VERWALTER, USW) EINER HANDELSGESELLSCHAFT ODER EINDER VOG, DIE KÜNSTLERISCHE TÄTIGKEITEN VERWALTET? (8) nein ja, es handelt sich um eine Handelsgesellschaft eine VoG... Name der Gesellschaft oder der VoG... Anschrift des Gesellschaftssitzes um meine eigene künstlerische Tätigkeit zu verwalten mit einem anderen Zweck oder einem weiteren Zweck, d.h.: Wird dieses Mandat bezahlt? nein ja Beschreiben Sie Ihre Tätigkeiten (Geschäftsführung, Tätigkeit als Künstler,...) im Rahmen dieser Gesellschaft oder VoG und geben Sie an, in welcher Eigenschaft Sie es tun (als Mandatsträger, als Ehrenamtlicher, als Arbeitnehmer, als Selbständiger,... ):............ RUBRIK III EINKÜNFTE AUS KÜNSTLERISCHEN TÄTIGKEITEN (9) Sie haben auf dem FORMULAR C1 angegeben, dass Sie Einkünfte aus künstlerischen Tätigkeiten beziehen. 1. Üben Sie diese Tätigkeiten noch aus? ja, ich habe die Rubriken I und II ausgefüllt nein, ich habe alle meinen künstlerischen Tätigkeiten seit dem / / endgültig eingestellt 2. Wie hoch schätzen Sie den jährlichen steuerbaren Nettobetrag der Einkünfte aus Ihren künstlerischen Tätigkeiten (andere als in einem Arbeitsverhältnis oder öffentlich rechtlichem Dienstverhältnis)? Berücksichtigen Sie nicht die Einkünfte aus Ihrer künstlerischen Tätigkeit, die Sie als Arbeitnehmer oder als statutarischer Beamter bezogen haben. Der jährliche steuerbare Nettobetrag Ihrer Einkünfte ist gleich dem jährlichen Bruttobetrag der Einkünfte, abzüglich der beruflichen Lasten, Ausgaben und Verluste.... EUR pro Jahr. 3. Möchten Sie die Schätzung des jährlichen steuerbaren Nettobetrags Ihrer Einkünfte, die Sie zuvor eingereicht haben, berichtigen? nein ja der jährliche steuerbare Nettobetrag der Einkünfte aus meinen künstlerischen Tätigkeiten (andere als in einem Arbeitsverhältnis oder öffentlich rechtlichem Dienstverhältnis) ist jetzt auf... EUR pro Jahr geschätzt und ich beantrage die sofortige Anpassung des täglichen Betrags meiner Arbeitslosenunterstützung unter Berücksichtigung dieser neuen Schätzung. Ich möchte den eventuell zu viel erhaltenen Betrag sofort zurückzahlen, ohne die auf der Basis meines Steuerbescheids aufgestellte endgültige Abrechnung abzuwarten. RUBRIK IV FÜLLEN SIE DIESE RUBRIK IMMER AUS Ich bestätige auf Ehrenwort, dass vorliegende Erklärung richtig und vollständig ist, und ich werde meiner Zahlstelle jede Änderung mitteilen. Ich füge folgende Unterlagen bei: ein FORMULAR C144B (da ich im Rahmen der Entscheidung über mein Anrecht auf Unterstützung nicht vorgeladen werden möchte). andere Anlagen:... Datum Unterschrift des Arbeitslosen Ihre Erklärungen werden in elektronischen Dateien gespeichert und bearbeitet. Nähere Informationen über den Schutz dieser Daten finden Sie in der LfA-Broschüre über den Schutz des Privatlebens, die beim Arbeitslosenamt oder bei Ihrer Zahlstelle erhältlich ist. Die Richtigkeit Ihrer Erklärungen wird durch Datenabgleich mit anderen Einrichtungen (Krankenkasse, Versicherungskasse für Selbständige, LSS für die Daten zu Ihrer Beschäftigung ) überprüft. Auskünfte über die Künstler und die Arbeitslosenregelung finden Sie auch in einer separaten Broschüre (ebenfalls verfügbar beim Arbeitslosenamt oder bei Ihrer Zahlstelle) oder konsultieren Sie die Website des LfA (www.lfa.be). S. 1 + S. 2 BESTIMMT FÜR DAS ARBEITSLOSENAMT FORMULAR C1-KÜNSTLER S. 2

LANDESAMT FÜR ARBEITSBESCHAFFUNG FORMULAR C1-KÜNSTLER MELDUNG KOMMERZIELLER KÜNSTLERISCHER TÄTIGKEITEN ZS und Datumsstempel UND/ODER VON EINKÜNFTEN AUS KÜNSTLERISCHEN TÄTIGKEITEN VOM ARBEITSLOSEN AUSZUFÜLLEN (1, 2) Die Zahlen zwischen Klammern verweisen sich auf die Erklärung im Informationsblatt Datumsstempel AA ENSS... Erkennungsnummer der sozialen Sicherheit Name Vorname (Ihre ENSS-Nummer steht auf der Rückseite Ihres Personalausweises) Sie haben auf dem FORMULAR C1 angegeben, dass: - Sie eine kommerzielle künstlerische Tätigkeit ausüben füllen Sie die Rubriken I, II, III und IV aus - Sie Einkünfte aus künstlerischen Tätigkeiten beziehen füllen Sie die Rubriken III und IV aus RUBRIK I WELCHE KÜNSTLERISCHE TÄTIGKEITEN ÜBEN SIE AUS? (3) Achtung: Sie geben an, dass Sie künstlerische Tätigkeiten ausüben. Dies geht mit bestimmten Rechten aber auch Pflichten einher. So müssen Sie am Ende jedes Monats Ihre Akkordlöhne auf dem Formular C3-KÜNSTLER angeben. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Zahlstelle. Beschreiben Sie Ihre künstlerische Tätigkeiten Sie üben diese Tätigkeiten im Rahmen eines Arbeitsvertrags und/oder für eine Entlohnung, die der Sozialen Sicherheit für Arbeitnehmer unterworfen ist, aus (4) Sie üben diese Tätigkeiten als Selbständige(r) aus (5) Nebenberuflich Hauptberuflich Sie sind beschäftigt im Rahmen einer statutarischen Beschäftigung Sie sind einer Sozialversicherungskasse für Selbständige angeschlossen Beschreiben Sie Ihre Tätigkeiten:......... Seit wann üben Sie kommerzielle künstlerische Tätigkeiten aus? Datum: / / (6) Ich besitze einen Künstlerschein (7) Lesen Sie das Infoblatt T53 Welche Auswirkung hat eine künstlerische Tätigkeit auf Ihre Vollarbeitslosigkeit? und erkundigen Sie sich bei Ihrer Zahlstelle. 03.06.2014/830.30.005 S. 1 + S. 2 BESTIMMT FÜR DIE ZAHLSTELLE FORMULAR C1-KÜNSTLER S. 1

FORTSETZUNG C1-KÜNSTLER ENSS Name... RUBRIK II TÄTIGKEIT ALS MANDATSTRÄGER SIND SIE VERWALTER (GESCHÄFTSFÜHRER, GESCHÄFTSFÜHRENDER VERWALTER, USW) EINER HANDELSGESELLSCHAFT ODER EINDER VOG, DIE KÜNSTLERISCHE TÄTIGKEITEN VERWALTET? (8) nein ja, es handelt sich um eine Handelsgesellschaft eine VoG... Name der Gesellschaft oder der VoG... Anschrift des Gesellschaftssitzes um meine eigene künstlerische Tätigkeit zu verwalten mit einem anderen Zweck oder einem weiteren Zweck, d.h.: Wird dieses Mandat bezahlt? nein ja Beschreiben Sie Ihre Tätigkeiten (Geschäftsführung, Tätigkeit als Künstler,...) im Rahmen dieser Gesellschaft oder VoG und geben Sie an, in welcher Eigenschaft Sie es tun (als Mandatsträger, als Ehrenamtlicher, als Arbeitnehmer, als Selbständiger,... ):............ RUBRIK III EINKÜNFTE AUS KÜNSTLERISCHEN TÄTIGKEITEN (9) Sie haben auf dem FORMULAR C1 angegeben, dass Sie Einkünfte aus künstlerischen Tätigkeiten beziehen. 1. Üben Sie diese Tätigkeiten noch aus? ja, ich habe die Rubriken I und II ausgefüllt nein, ich habe alle meinen künstlerischen Tätigkeiten seit dem / / endgültig eingestellt 2. Wie hoch schätzen Sie den jährlichen steuerbaren Nettobetrag der Einkünfte aus Ihren künstlerischen Tätigkeiten (andere als in einem Arbeitsverhältnis oder öffentlich rechtlichem Dienstverhältnis)? Berücksichtigen Sie nicht die Einkünfte aus Ihrer künstlerischen Tätigkeit, die Sie als Arbeitnehmer oder als statutarischer Beamter bezogen haben. Der jährliche steuerbare Nettobetrag Ihrer Einkünfte ist gleich dem jährlichen Bruttobetrag der Einkünfte, abzüglich der beruflichen Lasten, Ausgaben und Verluste.... EUR pro Jahr. 3. Möchten Sie die Schätzung des jährlichen steuerbaren Nettobetrags Ihrer Einkünfte, die Sie zuvor eingereicht haben, berichtigen? nein ja der jährliche steuerbare Nettobetrag der Einkünfte aus meinen künstlerischen Tätigkeiten (andere als in einem Arbeitsverhältnis oder öffentlich rechtlichem Dienstverhältnis) ist jetzt auf... EUR pro Jahr geschätzt und ich beantrage die sofortige Anpassung des täglichen Betrags meiner Arbeitslosenunterstützung unter Berücksichtigung dieser neuen Schätzung. Ich möchte den eventuell zu viel erhaltenen Betrag sofort zurückzahlen, ohne die auf der Basis meines Steuerbescheids aufgestellte endgültige Abrechnung abzuwarten. RUBRIK IV FÜLLEN SIE DIESE RUBRIK IMMER AUS Ich bestätige auf Ehrenwort, dass vorliegende Erklärung richtig und vollständig ist, und ich werde meiner Zahlstelle jede Änderung mitteilen. Ich füge folgende Unterlagen bei: ein FORMULAR C144B (da ich im Rahmen der Entscheidung über mein Anrecht auf Unterstützung nicht vorgeladen werden möchte). andere Anlagen:... Datum Unterschrift des Arbeitslosen Ihre Erklärungen werden in elektronischen Dateien gespeichert und bearbeitet. Nähere Informationen über den Schutz dieser Daten finden Sie in der LfA-Broschüre über den Schutz des Privatlebens, die beim Arbeitslosenamt oder bei Ihrer Zahlstelle erhältlich ist. Die Richtigkeit Ihrer Erklärungen wird durch Datenabgleich mit anderen Einrichtungen (Krankenkasse, Versicherungskasse für Selbständige, LSS für die Daten zu Ihrer Beschäftigung ) überprüft. Auskünfte über die Künstler und die Arbeitslosenregelung finden Sie auch in einer separaten Broschüre (ebenfalls verfügbar beim Arbeitslosenamt oder bei Ihrer Zahlstelle) oder konsultieren Sie die Website des LfA (www.lfa.be). S. 1 + S. 2 BESTIMMT FÜR DIE ZAHLSTELLE FORMULAR C1-KÜNSTLER S. 2

LANDESAMT FÜR ARBEITSBESCHAFFUNG FORMULAR C1-KÜNSTLER MELDUNG KOMMERZIELLER KÜNSTLERISCHER TÄTIGKEITEN ZS und Datumsstempel UND/ODER VON EINKÜNFTEN AUS KÜNSTLERISCHEN TÄTIGKEITEN VOM ARBEITSLOSEN AUSZUFÜLLEN (1, 2) Die Zahlen zwischen Klammern verweisen sich auf die Erklärung im Informationsblatt Datumsstempel AA ENSS... Erkennungsnummer der sozialen Sicherheit Name Vorname (Ihre ENSS-Nummer steht auf der Rückseite Ihres Personalausweises) Sie haben auf dem FORMULAR C1 angegeben, dass: - Sie eine kommerzielle künstlerische Tätigkeit ausüben füllen Sie die Rubriken I, II, III und IV aus - Sie Einkünfte aus künstlerischen Tätigkeiten beziehen füllen Sie die Rubriken III und IV aus RUBRIK I WELCHE KÜNSTLERISCHE TÄTIGKEITEN ÜBEN SIE AUS? (3) Achtung: Sie geben an, dass Sie künstlerische Tätigkeiten ausüben. Dies geht mit bestimmten Rechten aber auch Pflichten einher. So müssen Sie am Ende jedes Monats Ihre Akkordlöhne auf dem Formular C3-KÜNSTLER angeben. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Zahlstelle. Beschreiben Sie Ihre künstlerische Tätigkeiten Sie üben diese Tätigkeiten im Rahmen eines Arbeitsvertrags und/oder für eine Entlohnung, die der Sozialen Sicherheit für Arbeitnehmer unterworfen ist, aus (4) Sie üben diese Tätigkeiten als Selbständige(r) aus (5) Nebenberuflich Hauptberuflich Sie sind beschäftigt im Rahmen einer statutarischen Beschäftigung Sie sind einer Sozialversicherungskasse für Selbständige angeschlossen Beschreiben Sie Ihre Tätigkeiten:......... Seit wann üben Sie kommerzielle künstlerische Tätigkeiten aus? Datum: / / (6) Ich besitze einen Künstlerschein (7) Lesen Sie das Infoblatt T53 Welche Auswirkung hat eine künstlerische Tätigkeit auf Ihre Vollarbeitslosigkeit? und erkundigen Sie sich bei Ihrer Zahlstelle. 03.06.2014/830.30.005 S. 1 + S. 2 BESTIMMT FÜR DEN ARBEITSLOSEN FORMULAR C1-KÜNSTLER S. 1

FORTSETZUNG C1-KÜNSTLER ENSS Name... RUBRIK II TÄTIGKEIT ALS MANDATSTRÄGER SIND SIE VERWALTER (GESCHÄFTSFÜHRER, GESCHÄFTSFÜHRENDER VERWALTER, USW) EINER HANDELSGESELLSCHAFT ODER EINDER VOG, DIE KÜNSTLERISCHE TÄTIGKEITEN VERWALTET? (8) nein ja, es handelt sich um eine Handelsgesellschaft eine VoG... Name der Gesellschaft oder der VoG... Anschrift des Gesellschaftssitzes um meine eigene künstlerische Tätigkeit zu verwalten mit einem anderen Zweck oder einem weiteren Zweck, d.h.: Wird dieses Mandat bezahlt? nein ja Beschreiben Sie Ihre Tätigkeiten (Geschäftsführung, Tätigkeit als Künstler,...) in dieser Gesellschaft oder VoG und geben Sie an, in welcher Eigenschaft Sie sie ausüben (als Mandatsträger, als Ehrenamtlicher, als Arbeitnehmer, als Selbständiger,... ):............ RUBRIK III EINKÜNFTE AUS KÜNSTLERISCHEN TÄTIGKEITEN (9) Sie haben auf dem FORMULAR C1 angegeben, dass Sie Einkünfte aus künstlerischen Tätigkeiten beziehen. 1. Üben Sie diese Tätigkeiten noch aus? ja, ich habe die Rubriken I und II ausgefüllt nein, ich habe alle meinen künstlerischen Tätigkeiten seit dem / / endgültig eingestellt. 2. Wie hoch schätzen Sie den jährlichen steuerbaren Nettobetrag der Einkünfte aus Ihren künstlerischen Tätigkeiten (andere als in einem Arbeitsverhältnis oder öffentlich rechtlichem Dienstverhältnis)? Berücksichtigen Sie nicht die Einkünfte aus Ihrer künstlerischen Tätigkeit, die Sie als Arbeitnehmer oder als statutarischer Beamter bezogen haben. Der jährliche steuerbare Nettobetrag Ihrer Einkünfte ist gleich dem jährlichen Bruttobetrag der Einkünfte, abzüglich der beruflichen Lasten, Ausgaben und Verluste.... EUR pro Jahr. 3. Möchten Sie die Schätzung des jährlichen steuerbaren Nettobetrags Ihrer Einkünfte, die Sie zuvor eingereicht haben, berichtigen? nein ja der jährliche steuerbare Nettobetrag der Einkünfte aus meinen künstlerischen Tätigkeiten (andere als in einem Arbeitsverhältnis oder öffentlich rechtlichem Dienstverhältnis) ist jetzt auf... EUR pro Jahr geschätzt und ich beantrage die sofortige Anpassung des täglichen Betrags meiner Arbeitslosenunterstützung unter Berücksichtigung dieser neuen Schätzung. Ich möchte den eventuell zu viel erhaltenen Betrag sofort zurückzahlen, ohne die auf der Basis meines Steuerbescheids aufgestellte endgültige Abrechnung abzuwarten. RUBRIK IV FÜLLEN SIE DIESE RUBRIK IMMER AUS Ich bestätige auf Ehrenwort, dass vorliegende Erklärung richtig und vollständig ist, und ich werde meiner Zahlstelle jede Änderung mitteilen. Ich füge folgende Unterlagen bei: ein FORMULAR C144B (da ich im Rahmen der Entscheidung über mein Anrecht auf Unterstützung nicht vorgeladen werden möchte). andere Anlagen:... Datum Unterschrift des Arbeitslosen Ihre Erklärungen werden in elektronischen Dateien gespeichert und bearbeitet. Nähere Informationen über den Schutz dieser Daten finden Sie in der LfA-Broschüre über den Schutz des Privatlebens, die beim Arbeitslosenamt oder bei Ihrer Zahlstelle erhältlich ist. Die Richtigkeit Ihrer Erklärungen wird durch Datenabgleich mit anderen Einrichtungen (Krankenkasse, Versicherungskasse für Selbständige, LSS für die Daten zu Ihrer Beschäftigung ) überprüft. Auskünfte über die Künstler und die Arbeitslosenregelung finden Sie auch in einer separaten Broschüre (ebenfalls verfügbar beim Arbeitslosenamt oder bei Ihrer Zahlstelle) oder konsultieren Sie die Website des LfA (www.lfa.be). S. 1 + S. 2 BESTIMMT FÜR DEN ARBEITSLOSEN FORMULAR C1-KÜNSTLER S. 2

FORMULAR C1-KÜNSTLER MERKBLATT 1. Warum müssen Sie dieses Formular C1-KÜNSTLER ausfüllen? Als Arbeitnehmer, der künstlerische Tätigkeiten ausübt, genießen Sie vorteilhaftere Regeln im Rahmen der Arbeitslosenregelung. Damit das LfA in der Lage ist, diese vorteilhaften Regeln auf Sie anzuwenden, müssen Sie dieses Formular C1-KÜNSTLER ausfüllen und es bei Ihrer Zahlstelle einreichen. Sonst werden die gewöhnlichen Regeln auf Sie angewendet. Außerdem können die Ausübung kommerzieller künstlerischer Tätigkeiten und die Einkünfte aus solchen Tätigkeiten einen Einfluss auf Ihren Anspruch und auf den Betrag Ihrer Arbeitslosenunterstützung haben. Auf der Grundlage Ihrer Erklärungen, wird das Arbeitslosenamt des LfA prüfen, ob Ihre künstlerischen Tätigkeiten mit dem Bezug der Unterstützungen vereinbar sind. Das Arbeitslosenamt wird auch den (eventuell verminderten) Betrag der Arbeitslosenunterstützung sowie die eventuellen Zeiträume, die aufgrund der Einkünfte aus diesen künstlerischen Tätigkeiten nicht entschädigt werden können, festlegen. Dieses Infoblatt kann Ihnen beim Ausfüllen des Formulars helfen. Wenn Sie nähere Auskünfte benötigen, über die besonderen Bestimmungen, die auf Arbeitnehmer, die künstlerische Tätigkeiten ausüben, anwendbar sind, sowie über das Verfahren, das das Arbeitslosenamt anwenden wird, lesen Sie das Infoblatt T53 Welche Auswirkung hat eine künstlerische Tätigkeit auf Ihre Vollarbeitslosigkeit? und nehmen Sie Kontakt auf mit Ihrer Zahlstelle. 2. Müssen Sie das Formular C1-KÜNSTLER ausfüllen? Sie müssen dieses Formular ausfüllen und es bei Ihrer Zahlstelle einreichen, wenn: - Sie künstlerische Tätigkeiten ausüben. Sie müssen dieses Formular zum Zeitpunkt Ihres Antrages ausfüllen und einreichen, oder später, wenn Sie die Tätigkeiten aufnehmen; - Sie direkt oder indirekt noch Entlohnungen aus diesen künstlerischen Tätigkeiten beziehen, wenn Sie diese Tätigkeiten beendet haben (siehe Punkt 9). Sie müssen dieses Formular im Moment Ihres Antrages auf Unterstützungen ausfüllen und einreichen, oder später, wenn Sie die Einkünfte beziehen; - Sie Verwalter (Geschäftsführer, Geschäftsführender Verwalter, ) einer Handelsgesellschaft oder einer VoG sind, die künstlerische Tätigkeiten verwaltet (siehe Punkt 8). Sie müssen dieses Formular jedoch nicht ausfüllen wenn: - Sie künstlerische Tätigkeiten als Hobby ausüben. Künstlerische Tätigkeiten werden als Hobby angesehen, solange Sie diese ohne jegliche Kommerzialisierung ausüben; Wenn Sie im Nachhinein entscheiden, diese zu vermarkten (Sie möchten zum Beispiel Ihr Buch veröffentlichen oder Ihre Gemälde bei einer Ausstellung in einer Kunstgalerie zum Verkauf anbieten), müssen Sie ein Formular C1-KÜNSTLER ausfüllen und einreichen (spätestens bei Beginn der Kommerzialisierung); - Sie künstlerische Tätigkeiten als Amateur ausüben, ausschließlich im Rahmen des Systems der kleine Vergütungen, die nicht dem LSS gemeldet werden müssen. Sie müssen diese Leistungen jedoch auf Ihrer Kontrollkarte (als Arbeitstage) angeben; - Sie technische Tätigkeiten im künstlerischen Bereich ausüben. Wenn Sie nähere Auskünfte über die besonderen Bestimmungen benötigen, die auf die Techniker und die unterstützenden Funktionen im künstlerischen Bereich anwendbar sind, lesen Sie das Infoblatt T146 Welche Auswirkung hat eine technische Tätigkeit im Kunstsektor? und nehmen Sie Kontakt auf mit Ihrer Zahlstelle. 3. Künstlerische Tätigkeiten bestehen in der Schaffung und/oder der Aufführung oder Darstellung von Kunstwerken in den audiovisuellen oder bildenden Künsten, in der Musik, in der Literatur, in einer Vorstellung, im Theater oder in einer Choreografie. Beschreiben Sie Ihre Tätigkeiten und geben Sie dabei den betroffenen Sektor an, sowie die wichtigsten künstlerischen Eigenschaften dieser Tätigkeiten. 4. Ihre Tätigkeiten können im Rahmen eines Arbeitsvertrages ausgeübt werden, der zwischen Ihnen und einem Arbeitgeber abgeschlossen wird. In diesem Fall unterwirft Ihr Arbeitgeber die Entlohnung der Sozialen Sicherheit der Arbeitnehmer. Wenn kein Arbeitsvertrag besteht, kann Ihr Arbeitgeber die Entlohnung gemäß Artikel 1bis des Gesetzes vom 27.06.1969 der Sozialen Sicherheit der Arbeitnehmer unterwerfen. 5. Wenn Sie Ihre künstlerischen Tätigkeiten als hauptberuflich Selbständiger ausüben, haben Sie keinen Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung. 6. Geben Sie das älteste Datum an, ab dem Sie künstlerische Tätigkeiten ausgeübt haben, selbst wenn Sie diese Tätigkeiten jetzt nicht mehr ausüben. 7. Wenn Sie nähere Informationen zum Künstlerschein benötigen, erkundigen Sie sich bei der Künstlerkommission. 8. Sie sind Verwalter einer Handelsgesellschaft oder einer VoG, die künstlerische Tätigkeiten verwaltet? Wenn Ihre Tätigkeit als Verwalter geringfügig ist und sich auf die administrative Verwaltung Ihrer eigenen künstlerischen Tätigkeit beschränkt, behalten Sie das Recht auf Unterstützung. Die etwaigen Einkünfte aus Ihrem Mandat als Verwaltungsmitglied können jedoch eine Auswirkung auf die Höhe Ihrer Unterstützung haben. Falls Ihre Aktivitäten als Verwalter nicht geringfügig sind (Sie sind z.b. Verwalter einer Gesellschaft, die sich um die Interessen einer professionellen Kunstgesellschaft kümmert), haben Sie kein Recht auf Unterstützung. 9. Wie müssen Sie Ihre Einkünfte schätzen? Achtung! Die Rubrik III betrifft nur die Einkünfte, für die keine LSS-Beiträge bezahlt wurden. Sie müssen eine Schätzung des jährlichen steuerbaren Nettobetrags der Einkünfte aus Ihrer künstlerischen Tätigkeit (ausgenommen der Einkünfte, die dem LSS gemeldet werden müssen) vornehmen, sodass das Arbeitslosenamt den (eventuell reduzierten) Unterstützungsbetrag, auf den Sie Recht haben, festlegen kann. Der jährliche steuerbare Nettobetrag der Einkünfte entspricht dem Bruttobetrag der Einkünfte (Einnahmen), der um die beruflichen Lasten, Ausgaben und Verluste vermindert wird. Dieser Betrag steht auf dem Steuerbescheid und auf dem Berechnungsblatt, die von der Steuerverwaltung ausgefertigt wurden. Dieser Betrag muss um die Einkünfte aus den Urheberrechten nach Abzug der Pauschalkosten erhöht werden. Um Ihnen bei dieser Schätzung zu helfen, finden Sie nachstehend eine Beschreibung der Einkünfte, die bei Ihrer Schätzung zu berücksichtigen wären: - direkte Einkünfte, wie z.b. die Einkünfte aus dem Verkauf Ihrer Kunstwerke, eine Vergütung für künstlerische Erzeugnisse auf Bestellung, einen infolge der Teilnahme an einem Wettbewerb errungenen Preis, die Einkünfte aus Ihrem Mandat als Verwalter einer Handelsgesellschaft oder einer VoG, die künstlerische Tätigkeiten verwaltet, die Vergütung für eine Darstellung oder eine Vorstellung als Selbständiger oder auf Bestellung,... - indirekte Einkünfte, wie z.b. Urheberrechte oder ähnliche Rechte (wie das Folgerecht auf den Verkaufspreis der Kunstwerke der bildenden Kunst, der Anteil an den nicht ausgezahlten Rechten, die Vergütung für die Nutzung eines audiovisuellen Werks, die Vergütung für die Benutzung von Auszügen aus einem literarischen Werk, die Vergütung für den Verleih oder die Vervielfältigung von Audiowerken oder von audiovisuellen Werken, die von einem Herausgeber bezahlte Vergütung für einen Verlagsvertrag, die Vergütung für einen Auftrittsvertrag, die Vergütung für die Vervielfältigung von graphischen Werken, die Vergütung für die Nutzung oder den Verleih der Ausführung, die Lizenzgebühren für den Verkauf von Schallplatten,...), sowie die Einkünfte aus einer Abtretung, Lizenz oder Vermietung von diesen Rechten ; Folgendes müssen Sie nicht berücksichtigen: - Preise, die von Steuern befreit sind; - Entlohnungen, für die LSS-Beiträge (Beiträge zur Sozialen Sicherheit der Arbeitnehmer) bezahlt wurden; - die Einkünfte aus künstlerischen Tätigkeiten, falls Sie alle Ihren künstlerischen Tätigkeiten vor dem Anfang Ihres allerersten Arbeitslosigkeitszeitraums beendet haben oder falls Sie alle Ihren künstlerischen Tätigkeiten seit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren beendet haben.

Was geschieht nun? Sie reichen das FORMULAR C1, das FORMULAR C1-KÜNSTLER und seine eventuellen Anhänge bei Ihrer Zahlstelle ein, die diese dem Arbeitslosenamt übermitteln wird. Falls Ihre künstlerischen Tätigkeiten mit dem Bezug der Arbeitslosenunterstützungen vereinbar sind und die Einkünfte (die dem LSS nicht gemeldet werden müssen) dieser künstlerischen Tätigkeiten den Betrag Ihrer Unterstützung nicht beeinflussen, wird das Arbeitslosenamt Sie nicht persönlich kontaktieren, sondern Ihre Zahlstelle benachrichtigen Wenn Ihre künstlerischen Tätigkeiten jedoch nicht mit der Unterstützung vereinbar sind, oder wenn der Betrag Ihrer Unterstützung (aufgrund Ihrer Einkünfte (die nicht dem LSS nicht gemeldet werden müssen) aus diesen künstlerischen Tätigkeiten) vermindert werden muss, wird das Arbeitslosenamt Sie vorladen, um Ihnen die Möglichkeit zu geben, Ihre Argumente vorzubringen. Falls Sie nicht vorgeladen werden möchten, können Sie ab sofort darauf verzichten, indem Sie dem FORMULAR C1- KÜNSTLER ein ausgefülltes FORMULAR C144B beifügen. Außerdem werden Sie zum Zeitpunkt der Vorladung noch die Möglichkeit haben, auf die Anhörung zu verzichten oder Ihre Argumente schriftlich darzulegen. Falls es sich später herausstellt, dass Ihre Einkünfte (die dem LSS nicht gemeldet werden müssen) den ursprünglich geschätzten Betrag überschreiten, können Sie aus eigener Initiative: - eine berichtigende Erklärung (Formular C1-KÜNSTLER Rubrik III, 3) bei Ihrer Zahlstelle einreichen. Das Arbeitslosenamt wird dann unverzüglich den Betrag Ihrer Unterstützung anpassen, um zu vermeiden, dass Sie später einen Teil der erhaltenen Unterstützung zurückerstatten müssen. - das Arbeitslosenamt darum bitten, den zu viel erhaltenen Betrag zu berechnen, sodass Sie die Rückzahlung sofort vornehmen können. Falls sich später herausstellt, dass Ihre Einkünfte (die nicht beim LSS angemeldet werden müssen) geringer sind, als den ursprünglich geschätzten Betrag, können Sie ebenfalls spontan bei Ihrer Zahlstelle eine Erklärung einreichen, sodass das Arbeitslosenamt den Betrag Ihrer Unterstützung erhöhen kann. Das Arbeitslosenamt wird automatisch eine endgültige Berechnung auf der Grundlage des steuerbaren Nettobetrags der Einkünfte (ausgenommen der Einkünfte, für die LSS-Beiträge bezahlt wurden) vornehmen, die das LfA beim FÖD Finanzen einsehen kann. Es ist möglich, unter gewissen Umständen, dass das Arbeitslosenamt Sie durch Vermittlung Ihrer Zahlstelle darum bittet, trotzdem Ihren Steuerbescheid oder zusätzliche Nachweise über die Einkünfte aus Ihrer künstlerischen Tätigkeit einzureichen. Die endgültige Berechnung kann dann dazu führen, dass Ihre Zahlstelle Ihnen ausstehende Unterstützungen bezahlt, oder dass Sie einen Teil der erhaltenen Unterstützungen zurückzahlen müssen. Ab dem 1. April 2014, müssen Sie jeden Monat Ihre Akkordlöhne auf dem Formular C3-KÜNSTLER angeben und dieses Formular bei Ihrer Zahlstelle einreichen.