Stand: Januar 2008 Der Gründungszuschuss Die Leistung zur Förderung von Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit Hubert Heinrichsmeier, Agentur für Arbeit Paderborn
Dauer und Höhe ( 58 SGB III) ALG Gründungszuschuss zur Sicherung des Lebensunterhaltes i. H. ALG + Pauschale zur sozialen Sicherung i. H. 300 EUR... ausschließlich! Pauschale zur sozialen Sicherung i. H. 300 EUR Arbeitslosigkeit Existenzgründung 1. - 9. Monat (= 1. Phase) Existenzgründung 10. - 15. Monat (= 2. Phase) 1
Fördervoraussetzungen Antrag muss vor Beginn der Selbstständigkeit gestellt werden Anspruch auf ALG I von noch mind. 90 Tagen Hauptberufliche Ausübung der Selbstständigkeit (wöchentliche Arbeitszeit 15 Stunden und mehr) Nachweis von Kenntnissen und Fähigkeiten zur Ausübung der selbstständigen Tätigkeit Nachweis über die Tragfähigkeit der Existenzgründung 2
Hauptberufliche Tätigkeit Arbeitsumfang: mindestens 15 Stunden pro Woche Möglichkeit der Betriebsübernahme Möglichkeit der Umwandlung von nebenberuflicher Tätigkeit in eine hauptberufliche Selbstständigkeit Möglichkeit neben der hauptberuflichen Selbstständigkeit eine weitere nebenberufliche abhängige oder selbstständige Tätigkeit auszuüben 3
Abgrenzung Selbstständigkeit - Scheinselbstständigkeit Merkmale einer selbstständigen Tätigkeit: Erkennbar eigenes Auftreten am Markt Arbeit mit eigenen Arbeitsmitteln Eigenes Betriebskapital Keine Weisungsgebundenheit Unternehmerisches Risiko Mehrere Auftraggeber rechtlich möglich (Ausnahme: Freie Handelsvertreter nach 84 HGB) Keine Einbindung in die Organisationsstrukturen der Auftraggeber 4
Darlegung der Kenntnisse und Fähigkeiten Prüfung und Beurteilung durch Agentur für Arbeit: beruflicher Werdegang Qualifikationsnachweise Teilnahme an Lehrgängen z. B. zum Erwerb betriebswirtschaftlicher bzw. kaufmännischer Kenntnisse und/oder Existenzgründerseminaren bei begründeten Zweifeln an den Kenntnissen und Fähigkeiten Agentur für Arbeit kann Teilnahme an Existenzgründerseminaren oder Maßnahmen zur Eignungsfeststellung i. R. d. 48 SGB III (Trainingsmaßnahmen) verlangen bei Verweigerung der Teilnahme und/oder nicht erfolgreichem Abschluss Voraussetzungen für Förderung liegen nicht vor 5
Erforderliche Unterlagen Stellungnahme einer fachkundigen Stelle über die Tragfähigkeit der Existenzgründung durch z.b. IHK, HWK, Kammervereinigungen, Fachverbände, Wirtschaftsförderer, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Unternehmensberater, Gründungsberater Gewerbeanmeldung oder Anmeldung der freiberuflichen Tätigkeit beim Finanzamt Nachweis der Kenntnisse und Fähigkeiten Eignungskriterien (Qualifikationsnachweis) ggfs. Teilnahme an Existenzgründungsseminar) Unternehmenskonzept inkl. Businessplan 6
Sozialversicherung Es besteht keine Pflicht sich sozial abzusichern Rentenversicherung, Krankenversicherung und Pflegeversicherung können gesetzlich oder privat/freiwillig erfolgen Lassen Sie sich beraten! 7
Ruhenstatbestände Wenn Sie z.b.: Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Verletztengeld, Urlaubsabgeltung, Entlassungsentschädigung (Abfindung) beziehen oder eine Sperrzeit eingetreten ist, wird der Gründungszuschuss erst nach dessen Ablauf für die gesamte Dauer gezahlt 8
Ausschluss einer Förderung Eine erneute Förderung mit einer anderen Selbstständigkeit ist erst grundsätzlich frühestens nach 24 Monaten möglich 9
Verlängerung der Förderung Vorlage eines aussagefähigen schriftlichen Berichtes über die bisherige Geschäftstätigkeit: Unternehmerische Aktivitäten der vergangenen Monate Übersicht zu Einnahmen und Ausgaben Ausblick auf die Geschäftsentwicklung der nächsten Monate Übersicht über Auftragseingänge und Bemühungen zum Erhalt von Aufträgen Ggf. erneute Vorlage der Stellungnahme einer fachkundigen Stelle über die Tragfähigkeit der Existenzgründung Zahlung von 300,- mtl. für insgesamt sechs Monate 10
Freiwillige Weiterversicherung Antrag vor Beginn Selbstständigkeit 12 Monate versicherungspflichtige Tätigkeit oder + 1 Tag versich. pfl.tätigkeit oder Existenzgründung 1 Tag Alg I bezogen 1 Tag Alg I bezogen 1 Monat 1 Monat 24 Monate Mtl. Beitrag ab 01.01.08 = 20,50 Euro 11
Coaching (begleitende Hilfe) Förderung über ESF im ersten Jahr der Selbstständigkeit nur noch bis 30.09.2008 Voraussetzung ist die Zahlung des Gründungszuschusses Übernommen werden die Kosten für notwendige Beratungsstunden Höhe im AA-Bezirk Paderborn: 75% der entstehenden Kosten, max. 30,- pro Stunde für max. 20 Std. pro Person, der Rest ist Eigenbeteiligung Achtung: Aufgrund von Regelungen der EU sind die Landwirtschaft und die Fischerei ausgenommen 12
Einstellungszuschuss bei Neugründungen Betriebsgründung (nur Neugründung) liegt nicht länger als zwei Jahre zurück Der Arbeitgeber beschäftigt nicht mehr als fünf Arbeitnehmer Der einzustellende Arbeitslose hat unmittelbar vorher mindestens drei Monate ALG I bezogen Unbefristetes Beschäftigungsverhältnis Förderung im AA-Bezirk Paderborn: 50 % des Arbeitsentgeltes + SV- Beiträge (pausch. 20 %) für bis zu 9 Monate Zuschuss kann höchstens für zwei Arbeitnehmer gleichzeitig gewährt werden 13
Alg-Bezug nach Aufgabe der Selbstständigkeit Die Dauer des Alg-Anspruches mindert sich um die Anzahl von Tagen, für die der Gründungszuschuss bezogen worden ist In der Rahmenfrist (umfasst in der Regel die letzten zwei Jahre) mind. 12 Monate eine neue versicherungspflichtige Beschäftigung Hierzu zählen auch Zeiten der freiwilligen Weiterversicherung Die Restdauer eines Alg-Anspruches vor Beginn der Selbstständigkeit kann noch geltend gemacht werden, wenn nach der Entstehung des alten Anspruches noch keine 4 Jahre vergangen sind 14
Wo bekomme ich weitere Informationen www.arbeitsagentur.de oder Vermittler/Berater in der Agentur für Arbeit Beratungsangebote der Gründungsoffensive 15
Weiterführende Links (u.a.) www.bmwi.bund.de www.existenzgruender.de www.kfw-mittelstandsbank.de www.freie-berufe.de www.dfv-franchise.de www.deutsche-rentenversicherung.de www.gib.nrw.de www.go.nrw.de 16
VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT!!! 17