Konzept der Fachstellen häusliche Versorgung in den Sozialbürgerhäusern der Landeshauptstadt München



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Transkript:

Telefon: 0 233-48356 Telefax: 0 233-48378 Sozialreferat Seite 1 von 6 Amt für Soziale Sicherung Hilfe im Alter und bei Behinderung S-I-AB 4 Konzept der Fachstellen häusliche Versorgung in den Sozialbürgerhäusern der Landeshauptstadt München Gliederung Präambel 1. Aufgabenbeschreibung und Anforderungsprofil 1.1 Beratung und Hilfevermittlung für Bürgerinnen und Bürger zur häuslichen und pflegerischen Versorgung 1.1.1 Beratung 1.1.2 Einzelfallhilfe 1.2 Kooperation, Vernetzung und Öffentlichkeitsarbeit 1.3 Fachspezifische Beratung 1.4 Weitere Aufgaben 2. Die Fachstellen häusliche Versorgung als Fachlichkeit des Sozialbürgerhauses 2.1 Im Sozialbürgerhaus 2.2 In der Sozialregion 3. Ausblick Präambel Die meisten Menschen wünschen sich, im Alter und auch bei Krankheit so lange wie möglich in ihrer eigenen Wohnung (Häuslichkeit) bleiben zu können. Sie möchten auch bei Pflegebedürftigkeit und gesundheitlichen Einschränkungen ein selbstbestimmtes und weitgehend selbständiges Leben in ihrer gewohnten Umgebung führen. Nicht zuletzt aufgrund einer immer älter werdenden Bevölkerung (demographischer Wandel) wurde 2001 im Rahmen des städtischen Förderprogramms zu Verbesserung der Gesamtversorgung hilfebedürftiger Menschen 1 dieser Entwicklung u.a. mit der Schaffung von kommunalen Fachstellen häusliche Versorgung (FhV) Rechnung getragen. Die Fachstellen häusliche Versorgung bieten Beratung und Unterstützung für Erwachsene, insbesondere ältere Menschen, die aufgrund von Krankheit, Pflegebedürftigkeit und/oder Behinderung nicht in der Lage sind, ihre Versorgung und/oder Pflege in der eigenen Häuslichkeit selbst sicherzustellen. Dabei verfolgt das Sozialreferat das Ziel einer Verbesserung der häuslichen Versorgung von pflege-und hilfebedürftigen Erwachsenen in München. 2004 wurden in den damals bereits bestehenden sechs Sozialbürgerhäusern (SBH) die ersten Fachstellen häusliche Versorgung eingerichtet, um den Bürgerinnen und Bürgern dieses 1 Beschluss des Sozialhilfeausschusses vom 29.11.2001, Sitzungsvorlage Nr. 96 02/ V 0 2253

Seite 2 von 6 Angebot wohnortnah zur Verfügung zu stellen. Aufgrund des positiven Abschlussberichts der zweijährigen wissenschaftlichen Evaluation 2 bestätigte der Sozialausschuss des Münchner Stadtrats 2008 die Fachstellen häusliche Versorgung als flächendeckendes Regelangebot in jedem der 13 Sozialbürgerhäuser (Sitzungsvorlage Nr. 02-08 / V 11077). Das vorliegende Konzept dient der Information und Orientierung städtischer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, deren Kooperationspartner sowie Münchner Bürgerinnen und Bürgern. Es wurde von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Fachstellen häusliche Versorgung gemeinsam mit Vertreterinnen des Amts für Soziale Sicherung (Fachliche Steuerung) und einer Vertreterin der Leitung der Bezirkssozialarbeit und der Sozialbürgerhäuser Soziales erstellt und löst das Konzept von 2004 ab. 1. Aufgabenbeschreibung und Anforderungsprofil Ein wesentlicher Schwerpunkt der Tätigkeit der FhV ist die Beratung und konkrete Unterstützung bei der Vermittlung und Installierung von geeigneten Hilfen, die den Verbleib in der eigenen Häuslichkeit sichern, soweit dies gewünscht und fachlich vertretbar ist. Durch die Weitergabe von Fachkenntnissen innerhalb der Sozialbürgerhäuser und in den Sozialregionen sowie durch aktive Mitarbeit in fachspezifischen Gremien leisten die FhV einen weiteren wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der Gesamtversorgung pflege- und hilfebedürftiger Erwachsener im ambulanten Bereich. Folgende Arbeitsschwerpunkte sind definiert: Beratung und Hilfevermittlung für Bürgerinnen und Bürger zur häuslichen und pflegerischen Versorgung Kooperation, Vernetzung und Öffentlichkeitsarbeit Fachspezifische Beratung Weitere Aufgaben 1.1 Beratung und Hilfevermittlung für Bürgerinnen und Bürger zur häuslichen und pflegerischen Versorgung Die Beratungsleistungen der Fachstelle häusliche Versorgung umfassen konkrete Informationen zu Unterstützungsangeboten sowie Inhalten des Sozialgesetzbuches (SGB). Nicht beraten kann die FhV nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz z. B. zu zivilrechtlichen Schadensersatzleistungen, unterhaltsrechtlichen Ansprüchen, zum Betreuungsrecht, Sorgerecht usw. wenn kein Bezug zu Rechten und Pflichten nach dem SGB hergestellt werden kann Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der FhV führen im Rahmen ihrer Tätigkeit Hausbesuche durch und bieten bei Bedarf Beratungsgespräche in der Häuslichkeit der betroffenen Personen an. 2 Arbeitsgemeinschaft für angewandte Sozialforschung GmbH (Hrsg.): Prozessbegleitung und Evaluation der Fachstellen häusliche Versorgung (FhV) Abschlussbericht, Oktober 2006

Seite 3 von 6 1.1.1 Beratung Fallabklärung (Clearing), Information, Kurzberatung Hilfevermittlung 1.1.2 Einzelfallhilfe Clearing Aufbau, Stabilisierung und ggf. Erweiterung eines funktionierenden Hilfesystems im Sinne von Casemanagement Konfliktmanagement 3 Krisenmanagement 4 nach den in den Sozialbürgerhäusern geltenden Standards zur Qualitätssicherung in Gefährdungsfällen, in besonderen Einzelfällen Durchführung einer vorläufigen Pflegeeinschätzung 5 im Rahmen der Hilfe zur Pflege nach SGB XII 1.2 Kooperation, Vernetzung und Öffentlichkeitsarbeit Die Tätigkeit der FhV beinhaltet eine intensive stadtinterne und sozialregionsspezifische Vernetzungs- und Öffentlichkeitsarbeit zu den Themen der häuslichen Versorgung. Zusammenstellung und Pflege sozialregionsbezogener Informationen Organisation und Durchführung von Fachvorträgen rund um die häusliche Versorgung, insbesondere in der jeweiligen Sozialregion Vernetzung der regionalen Strukturen zur Verbesserung der Angebote für hilfs- und pflegebedürftige Erwachsene in der häuslichen Versorgung Die Schnittstellen und die Zusammenarbeit zwischen städtischen und wohlfahrtsverbandlichen Beratungseinrichtungen im Bereich der Beratung und Hilfevermittlung älterer Menschen zur häuslichen Versorgung sind seit dem 01.01.2007 in einer Kooperationsvereinbarung geregelt. Die FhV arbeitet mit allen relevanten Gremien und Anbietern zum Thema häusliche Versorgung in der jeweiligen Sozialregion zusammen. 1.3 Fachspezifische Beratung Bei der kollegialen, fachspezifischen Beratung handelt es sich um ein Beratungsangebot für alle Fachlichkeiten im Sozialbürgerhaus, für andere städtische Dienststellen sowie für definierte Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartner. Sie beinhaltet eine erweiterte fachspezifische Kompetenz im Bereich Pflege, Erkennen und Umgang mit spezifischen Krankheitsbildern, bei der Finanzierung von häuslichen Pflege- 3 Vermittlung bei Konflikten zwischen Anbietern der ambulanten Versorgung, dem sozialen Umfeld, (pflegenden) Angehörigen und Betroffenen 4 Erkennen von bedrohlichen Situationen (Selbst- oder/und Fremdgefährdung) in der pflegerischen und/oder häuslichen Versorgung und Einleitung von geeigneten Maßnahmen zu deren Bewältigung unter Berücksichtigung des SBH-Konzepts und entsprechender Dienstanweisungen. 5 Sozialpädagogische Einschätzung des pflegerischen Mindestversorgungsbedarfs in Akutsituationen, zur Installierung eines ambulanten Pflegedienstes durch Absicherung der notwendigen Pflegekosten. Das Ergebnis der vorläufigen Pflegeeinschätzung behält seine Gültigkeit bis zum Vorliegen eines Gutachtens des Referates für Gesundheit und Umwelt. (Intern entwickeltes Verwaltungsinstrument der LHM insbesondere für Nichtversicherte, akut unterversorgte SGB XII- Empfängerinnen und Empfängern).

Seite 4 von 6 arrangements und detaillierte Kenntnisse der sozialregionsspezifischen Versorgungsstruktur. Dieser Arbeitsschwerpunkt beinhaltet folgende Bausteine: Information und Kurzberatung Gemeinsame Fallbetrachtung und Entwicklung von Handlungszielen und konkreten Vorgehensweisen, ggf. im Rahmen eines gemeinsamen Hausbesuchs bei der betroffenen Person (s. Punkt 2.1) Fallkonferenzen in schwierigen Einzelfällen 1.4 Weitere Aufgaben Teilnahme und Mitarbeit in den regelmäßig stattfindenden häuserübergreifenden Austauschforen der FhV, bei der Gruppenfachberatung der FhV sowie einzelfallbezogen bei der Fachberatung SGB XII, bei Workshops, Inhouse-Schulungen, und SBH-internen Gremien. Beteiligung bei der Bearbeitung relevanter, von der fachlichen Steuerung priorisierten Einzelthemen Temporäre Mitarbeit zur konzeptionellen Weiterentwicklung der FhV Informationsaustausch zur Pflege des städtischen Datenbestands, insbesondere des Bestandsdatenpools Altenhilfe Aufzeigen von Versorgungslücken und Bedarfen in der jeweiligen Sozialregion sowie wichtigen fachlichen Themen Führen der erforderlichen Statistiken und Dokumentationen Die konkrete Aufgabenerfüllung vor Ort hat grundsätzlich Vorrang vor übergreifenden Aufgabenstellungen. 1.5 Anforderungsprofil Für die Tätigkeit als Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter der Fachstelle häusliche Versorgung wird ein abgeschlossenes Studium der Fachrichtung Soziale Arbeit oder Pflegemanangement / Pflegewissenschaft bzw. eine vergleichbare pflegerische Fachweiterbildung mit einer langjährigen einschlägigen Berufserfahrung erwartet. Weitere fachliche, methodische, soziale und persönliche Kompetenzen sind in einem internen Anforderungsprofil beschrieben. 2. Die Fachstellen häusliche Versorgung als Fachlichkeit des Sozialbürgerhauses 2.1 Im Sozialbürgerhaus Die Fachstelle häusliche Versorgung ist eine spezialisierte Fachlichkeit im Sozialbürgerhaus und arbeitet nach den Standards des SBH-Konzepts. In den Sozialbürgerhäusern wird nach folgenden Kernelementen gearbeitet: Weitgehende Zusammenführung der bürgerorientierten Dienste unter einem Dach und

Seite 5 von 6 gemeinsame regionale Zuständigkeit Interdisziplinäre Organisation und Arbeitsweise; dadurch entsteht ein ganzheitliches Hilfeangebot Teamarbeit bei Beteiligung mehrerer Fachdisziplinen Koordination der Dienstleistungen im Rahmen von Prozessverantwortung / Fallmanangement Die FhV ermöglicht so in Kooperation mit anderen Fachlichkeiten des SBH individuelle Lösungen für die häusliche Versorgung von Pflege- und Hilfebedürftigen. Die FhV kann beispielsweise dazu beitragen, dass eine möglichst eigenständige und selbst verantwortliche Lebensführung eines pflege- und/oder hilfebedürftigen Erwachsenen in der eigenen Häuslichkeit ermöglicht wird. Dies kann z. B. die erfolgreiche Suche der FhV nach einem geeigneten ambulanten Pflegedienst in Verbindung mit der Unterstützung bei der Regelung der Finanzierung notwendiger Hilfen (z. B. Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz, Sozialhilfeleistungen) sein. Dies geschieht in enger Zusammenarbeit mit der Bezirkssozialarbeit, der SGB XII-Sachbearbeitung, der Fachstelle zur Vermeidung von Obdachlosigkeit oder der Betreuungssachbearbeitung. 2.2 In der Sozialregion Durch die sozialregionsbezogene Zuständigkeit des SBH arbeitet die FhV intensiv mit den dort vertretenen öffentlichen und freien Trägern, den relevanten Anbietern der ambulanten Versorgung sowie Ehrenamtlichen zusammen. Die wohnortnahe und regionale Zuständigkeit ermöglicht den FhV eine individuelle, lösungsorientierte Bearbeitung der Bedarfs- und Problemlagen ihrer Zielgruppen in der Sozialregion. 3. Ausblick Durch den demografisch bedingten Anstieg an hochaltrigen und pflegebedürftigen Münchnerinnen und Münchnern gewinnt das Thema des Unterstützungsbedarfs in der häuslichen Versorgung immer mehr an Bedeutung. Hinzu kommt eine, in den nächsten Jahren zunehmende Anzahl der Einpersonenhaushalte, die nur bedingt bzw. gar keine familiäre Unterstützung haben und die Gruppe der älter werdenden Migrantinnen und Migranten. Die häusliche pflegerische Versorgung gestaltet sich auch deshalb zunehmend schwieriger, weil immer mehr Menschen von Armut bedroht bzw. betroffen sind oder altersbedingt unter psychischen Veränderungen wie Depressionen oder Demenz leiden. Mit den Fachstellen häusliche Versorgung wurde ein Angebot in den Sozialbürgerhäusern geschaffen, das Pflegebedürftige sowie vielfach dementiell oder psychisch veränderte alte Menschen durch Beratung und begleitende Hilfevermittlung beim Erhalt der eigenen Häuslichkeit unterstützt. Die sozialpolitische Zielrichtung ambulant vor stationär wird so durch die Arbeit der Fachstellen häusliche Versorgung auf kommunaler Ebene trägerunabhängig umgesetzt. Durch die Mitwirkung der Fachstellen häusliche Versorgung bei der Gestaltung einer möglichst

Seite 6 von 6 guten Vernetzung der ambulanten Anbieter in den Sozialregionen, werden bestehende Kooperationen laufend ergänzt und verbessert. Dem Wunsch der meisten Menschen, im Falle von Pflegebedürftigkeit zu Hause versorgt zu werden, sieht sich die Landeshauptstadt München durch die inhaltliche und personelle Weiterentwicklung der Fachstellen häusliche Versorgung in den Sozialbürgerhäusern in besonderem Maße verpflichtet. München, den München, den Gertraud von Gaessler Amt für Soziale Sicherung Ursula Hügenell Leitung der Bezirkssozialarbeit und der Sozialbürgerhäuser / Soziales