Bildungszeit Für die Menschen. Für die Unternehmen. Für das Land. DGB Baden-Württemberg, Joachim Ruth, Abt. Bildungspolitik 1



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Transkript:

Bildungszeit Für die Menschen. Für die Unternehmen. Für das Land. DGB Baden-Württemberg, Joachim Ruth, Abt. Bildungspolitik 1

Bildungszeit? Was ist denn das? 5 Tage Bildungszeit für Euch pro Jahr also für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Das Gehalt wird vom Arbeitgeber weiter bezahlt. DGB Baden-Württemberg, Joachim Ruth, Abt. Bildungspolitik 2

Welche Ziele verfolgt das Bildungszeitgesetz? Stärkung der Strategie Lebenslanges Lernen durch Erhöhung der Weiterbildungsbeteiligung durch Ausgleich unterschiedlicher Bildungschancen durch Erhöhung der Motivation zur Teilnahme an (Weiter-)Bildung Steigerung der Partizipation in Politik und Gesellschaft durch mehr politische Bildung durch Vermittlung demokratischer und sozialer Werte durch Qualifizierung für Ehrenämter Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie des Landes durch Ausbau der Bildung für nachhaltige Entwicklung DGB Baden-Württemberg, Joachim Ruth, Abt. Bildungspolitik 3

Welche Ziele verfolgt das Bildungszeitgesetz? Erhöhung internationaler Mobilität und Integration von Migranten durch Sprachkurse durch Interkulturelle Bildung Individueller Anspruch auf berufliche (Weiter-)Bildung ermöglicht den Auf- und Ausbau beruflicher Kompetenzen schafft individuelle Aufstiegschancen sichert den Fachkräftebedarf Verstärkung individueller Gesundheitsprävention durch Angebote zur Gesundheitsbildung DGB Baden-Württemberg, Joachim Ruth, Abt. Bildungspolitik 4

Brauchen wir das überhaupt in Baden-Württemberg? Der demografischer Wandel senkt die Zahl der Personen im erwerbsfähigen Alter. Die technische Entwicklung verläuft immer schneller, die beruflichen Anforderungen steigen EU-Indikator Weiterbildungsbeteiligung von 12,5% für wurde nicht erreicht: Baden-Württemberg 2011: 8,8% (Deutschland: 7,8%) Bislang profitieren vor allem gut qualifizierte Beschäftigte (Akademiker und Fachkräfte mit Fortbildungsberuf) von betrieblichen Weiterbildungsangeboten. An- und Ungelernte und Fachkräfte mit Berufsabschluss werden gegenüber Akademikern und Absolventen beruflicher Aufstiegsfortbildungen massiv benachteiligt DGB Baden-Württemberg, Joachim Ruth, Abt. Bildungspolitik 5

Brauchen wir das überhaupt in Baden-Württemberg? Fast 675.000 Personen sind in Baden-Württemberg ohne Berufsausbildung erwerbstätig 17,8% der Bevölkerung verfügen über keinen Berufsabschluss DGB Baden-Württemberg, Joachim Ruth, Abt. Bildungspolitik 6

Warum gibt es das denn nicht schon längst? Mit der Ratifizierung des Übereinkommens Nr. 140 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) hat sich die Bundesrepublik Deutschland bereits 1976 völkerrechtlich verpflichtet, eine bezahlte Freistellung zum Zwecke der Berufsbildung, der allgemeinen und politischen Bildung sowie der gewerkschaftlichen Bildung einzuführen Der Bund hat kein Gesetz erlassen, so dass die Bundesländer eigene Bildungsfreistellungsgesetze verabschiedet haben. Neben Baden- Württemberg verfügen auch die Ländern Bayern, Sachsen und Thüringen noch immer über keine Bildungsfreistellungsgesetze DGB Baden-Württemberg, Joachim Ruth, Abt. Bildungspolitik 7

Warum gibt es das denn nicht schon längst? Die Ländergesetze sehen in der Regel eine Freistellung von fünf Tagen pro Jahr für Weiterbildungen vor. Neben Angeboten der allgemeinen und beruflichen Bildung sind auch Maßnahmen zur kulturellen Bildung, der Gesundheitsbildung, Sprachkurse und Angebote der politischen Bildung möglich. Die Bildungsfreistellung wird aktuell vorwiegend für die berufliche Weiterbildung genutzt Die grün-rote Landesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag 2011 vereinbart, ein entsprechendes Landesgesetz zu verabschieden DGB Baden-Württemberg, Joachim Ruth, Abt. Bildungspolitik 8

Was hat die Landesregierung im Koalitionsvertrag vereinbart? Die Grün-Rote Regierungskoalition hat angekündigt ein Bildungszeitgesetz für Baden-Württemberg zu erlassen. Auszug aus dem Koalitionsvertrag (S. 16): Angelehnt an die Gesetzgebung der meisten anderen Bundesländer werden wir für Baden-Württemberg eine bezahlte Bildungsfreistellung von 5 Arbeitstagen pro Jahr einführen. DGB Baden-Württemberg, Joachim Ruth, Abt. Bildungspolitik 9

Was sagen die Gewerkschaften? Der DGB-Bezirksvorstand Baden-Württemberg hat Ende 2013 ein Eckpunktepapier zur Bildungsfreistellung beschlossen. Die Bezirkskonferenz hat am 9. Februar 2014 eine Resolution zur Bildungszeit verabschiedet Mehr Infos unter www.gibmir5.dgb.de DGB Baden-Württemberg, Joachim Ruth, Abt. Bildungspolitik 10

Wer soll eine Bildungszeit beantragen können? Rechtsanspruch auf eine Bildungszeit unter Fortzahlung der Bezüge sollen alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Landesbeamte, Auszubildende dual Studierende, Teilzeit-Beschäftigte/Minijobber/innen, andere zu Ausbildungszwecken Beschäftigte haben. DGB Baden-Württemberg, Joachim Ruth, Abt. Bildungspolitik 11

Für welche Maßnahmen soll das Gesetz gelten? Für Bildungsmaßnahmen der allgemeinen, beruflichen und politischen Bildung Für Qualifizierungsmaßnahmen zur Vorbereitung oder zur qualifizierten Wahrnehmung von ehrenamtlichen Tätigkeiten DGB Baden-Württemberg, Joachim Ruth, Abt. Bildungspolitik 12

Politische Bildung politische, soziale, wirtschaftliche und historische Zusammenhänge Mitbestimmung und Partizipation in Wirtschaft und Politik Sicherung und (Weiter-)Entwicklung der Demokratie, besonders durch die kritische Auseinandersetzung mit Fremdenfeindlichkeit und Rechtsextremismus Gleichstellung der Geschlechter ökologischen Fragestellungen Interessenvertretung in Betrieb und Gesellschaft Integration von Menschen mit Migrationshintergrund DGB Baden-Württemberg, Joachim Ruth, Abt. Bildungspolitik 13

Allgemeine Bildung Zweiter Bildungsweg, z.b. Nachholen von Schulabschlüssen und Erwerb von Hochschulzugangsberechtigungen Alphabetisierung Deutsch als Fremdsprache Erwerb von Fremdsprachenkenntnissen Erwerb von Methoden und Techniken des Lernens Internationalen Begegnungen Bildung von Familien und Eltern Erwerb interkultureller Kompetenzen präventive Gesundheitsbildung DGB Baden-Württemberg, Joachim Ruth, Abt. Bildungspolitik 14

Berufliche Bildung Entwicklung und Stärkung der beruflichen Kompetenzen Erwerb von (weitergehenden) Berufsabschlüssen, z.b. Aufstiegsfortbildung, berufsbegleitendes Studium, etc. Förderung des Lernens im Prozess der Arbeit Anwendung und Umgang mit Informations- und Kommunikationstechnologien und von EDV-Anwendungen Erwerb von Methoden und Techniken des Lernens Erwerb von Fremdsprachenkenntnissen als Grundlage beruflicher Tätigkeiten Aneignung von Kompetenzen, die der präventiven Gesundheitsvorsorge im Arbeitsumfeld dienen DGB Baden-Württemberg, Joachim Ruth, Abt. Bildungspolitik 15

Qualifizierung für ehrenamtliche Tätigkeiten Alle Bildungsmaßnahmen, die der Vorbereitung und/oder der qualifizierten Wahrnehmung von ehrenamtlichen Tätigkeiten dienen. Der Teilnehmendenkreis dieser Maßnahmen kann auf Berufene für Ehrenämter (bzw. geeignete Kandidatinnen und Kandidaten) beschränkt werden DGB Baden-Württemberg, Joachim Ruth, Abt. Bildungspolitik 16

Gilt das auch in Kleinbetrieben? Der individuelle Freistellungsanspruch von 5 Tagen pro Jahr soll unabhängig von der Betriebsgröße gelten Kleinbetriebe sollen über entsprechende Fondslösungen einer Branche entlastet Antrag soll nur aus zwingenden betrieblichen Gründen abgelehnt werden können DGB Baden-Württemberg, Joachim Ruth, Abt. Bildungspolitik 17

Wer soll die Kosten für die Bildungsmaßnahmen tragen? Die Kosten der Bildungsmaßnahme sollen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer selbst tragen DGB Baden-Württemberg, Joachim Ruth, Abt. Bildungspolitik 18

Wie lange soll die Bildungszeit dauern? Der Freistellungsanspruch soll fünf Tage pro Jahr betragen und über mindestens zwei Jahre angespart werden können Mit Zustimmung des Arbeitgebers oder durch tarifvertragliche Regelung soll eine Verblockung über einen größeren Zeitraum ermöglicht werden DGB Baden-Württemberg, Joachim Ruth, Abt. Bildungspolitik 19

Wie ist das Verhältnis zu bestehenden Freistellungsregelung? Der Freistellungsanspruch soll nicht auf bereits bestehende gesetzliche, tarifliche oder betriebliche Freistellungen angerechnet werden können Die Tarifvertragsparteien sollen aber auf der Grundlage der Bildungszeit weitergehende tarifliche Regelungen treffen können Die Bildungszeit soll von gesetzlich vorgeschriebenen oder arbeitgeberveranlassten, betriebsinternen und arbeitsplatzbezogenen Weiterbildungsmaßnahmen abgegrenzt werden. Solche Maßnahmen sind vom Arbeitgeber zu finanzieren und nicht auf die gesetzliche Bildungszeit anzurechnen DGB Baden-Württemberg, Joachim Ruth, Abt. Bildungspolitik 20

Wie hoch ist die Vergütung während der Bildungszeit? Die Höhe der Vergütung soll wie beim Erholungsurlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz berechnet werden DGB Baden-Württemberg, Joachim Ruth, Abt. Bildungspolitik 21

Wie lange soll eine Bildungsmaßnahme dauern? Anerkannte Bildungsveranstaltungen im Sinne der Bildungszeit sollen einen Mindestumfang von 1 Tag haben. DGB Baden-Württemberg, Joachim Ruth, Abt. Bildungspolitik 22

Soll es eine Förderung geben? Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit niedrigen Einkommen sollen durch eine Landesförderung zur Teilnahme an anerkannten Bildungsmaßnahmen besonders unterstützt werden. Darüber hinaus können ggf. bestehende Möglichkeiten der Förderung genutzt werden. Die Kosten einer berufsbezogenen Weiterbildung können ggf. steuerlich abgesetzt werden DGB Baden-Württemberg, Joachim Ruth, Abt. Bildungspolitik 23

Wie soll die Bildungszeit beantragt werden? Rechtzeitig, mindestens 4 Wochen vor dem Termin Reagiert der Arbeitgeber innerhalb einer angemessenen Frist nicht auf die Mitteilung bzw. Beantragung, soll der Antrag als genehmigt gelten (Zustimmungsfiktion) DGB Baden-Württemberg, Joachim Ruth, Abt. Bildungspolitik 24

Soll mein Arbeitgeber einen Antrag auch ablehnen können? Ja, wenn zwingende betriebliche Gründe entgegenstehen. Rücknahme einer einmal erteilten Genehmigung nur aus unvorhersehbaren Gründen und bei zwingenden betrieblichen Belangen Stornierungskosten hat der Arbeitgeber dann zu ersetzen DGB Baden-Württemberg, Joachim Ruth, Abt. Bildungspolitik 25

Welche finanziellen Förderung sind notwendig? Förderung insbesondere von Maßnahmen zur politischen Bildung durch das Land Förderprogramm für Anspruchsberechtigte mit niedrigen Einkommen DGB Baden-Württemberg, Joachim Ruth, Abt. Bildungspolitik 26

Was macht der DGB? Kampagne Gib mir 5! Materialien: Flyer, Broschüre, Give-Aways Homepage zur Kampagne Gib mir 5! mit aktuellen Informationen und Hintergründen www.gibmir5.dgb.de Bündnis zur Bildungszeit in Baden-Württemberg mit Verbänden und Organisationen Unser Ziel: Bildungszeit für die Menschen in Baden-Württemberg ab 2015 DGB Baden-Württemberg, Joachim Ruth, Abt. Bildungspolitik 27

Kontakt: Joachim Ruth DGB-Bezirk Baden-Württemberg joachim.ruth@dgb.de www.gibmir5.de DGB Baden-Württemberg, Joachim Ruth, Abt. Bildungspolitik 28