HORST Wirtschaftsprüfer Überörtliche Sozietät (Kassel und Lutherstadt Eisleben) seit 1990 Zusammenarbeit im Geschäftsfeld Doppik für Kommunen mit: WP Wolfgang Reinhard, Bad Salzungen und Fulda
Eröffnungsbilanz zum 1.1.2005 Landkreis Mansfelder Land AKTIVA 01.01.2005 Mio. EUR % Anlagevermögen Sachanlagen (Grundstücke, Gebäude, Infrastruktur) Finanzanlagen (Beteiligungen, Sondervermögen) 68,0 29,6 64,3 28,0 Umlaufvermögen Vorräte Forderungen (öffentl.-rechtl. u. private) Liquide Mittel 0,2 2,9 2,9 0,1 2,8 2,8 Aktive Rechnungsabgrenzung 2,1 2,0 Gesamtvermögen 105,7 100,0
Eröffnungsbilanz zum 1.1.2005 Landkreis Mansfelder Land PASSIVA 01.01.2005 Mio. EUR % Eigenkapital Fremdkapital Sonderposten aus Zuwendungen Rückstellungen - Pensionsrückstellungen - sonstige Rückstellungen Verbindlichkeiten - Kreditaufnahmen - sonstige Verbindlichkeiten Passive Rechnungsabgrenzung 14,0 15,6 12,9 4,0 53,7 4,3 1,2 13,2 14,8 12,2 3,8 50,8 4,1 1,1 Gesamtkapital 105,7 100,0
Prüfung der Eröffnungsbilanz (BewertR, Ziffer 33, Abs. 1) Die Eröffnungsbilanz und der Anhang sind dahingehend zu prüfen, ob sie unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung für Kommunen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Schuldenlage der Kommune ergeben. Beispiel: Landkreis Mansfelder Land (ML)
Allgemeine Bewertungsanforderungen (BewertR, Ziffer 8, Abs. 2g) Es ist vorsichtig zu bewerten (Vorsichtsprinzip, vgl. 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB). Beispiel ML: Klubhaus
Infrastrukturvermögen BewertR, Ziff. 15, Abs. 5, S. 3 Straßenbewertung Straßen und Plätze sind grundsätzlich mit den Anschaffungs- und Herstellungskosten vermindert um Abschreibungen zu bewerten. (Sind Herstellungskosten nicht feststellbar, dann Einteilung in Bauklassen und mit geschätzten, fiktiven Herstellungskosten, d. h. Wiederherstellungskosten / Sachwertorientiert) Bewertung ML: Straßenbauten nach Verkehrsflächenbereinigungsgesetz (20 % v. Bodenrichtwert)
Beteiligungen BewertR, Ziff. 21, Abs. 2 Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen sind vorrangig mit den Anschaffungskosten anzusetzen. Sekundär hat die Bewertung zum Zeitwert (z. B. durch einen Wirtschaftsprüfer ermittelter Verkehrswert) zu erfolgen. Hilfsweise kann die Bewertung mit dem anteiligen Wert des Eigenkapitals vorgenommen werden. Bei Sondervermögen ist entsprechend zu verfahren. Bewertung ML: Anteiliges Eigenkapital
Forderungen BewertR, Ziff. 24 Abs. 2 u. Abs. 3 Abs. 2) Bestehende Forderungen sind zu ermitteln und mit ihrem Nennwert anzusetzen. Abs. 3) Zweifelhafte Forderungen sind unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände mit ihrem wahrscheinlichen Wert anzusetzen. Eingeräumte Sicherheiten sind zu berücksichtigen. Bewertung ML: Wertberichtigung 2,9 Mio. EUR
Rückstellungen BewertR, Ziff. 30, Abs. 4 Für eine Schuld, die dem Grunde, der Höhe oder der Fälligkeit nach zum Bilanzstichtag noch nicht genau bekannt ist, müssen Rückstellungen passiviert werden. Es muss wahrscheinlich sein, dass eine Verbindlichkeit zukünftig entsteht, die wirtschaftliche Ursache vor dem Bilanzstichtag liegt und die zukünftige Inanspruchnahme voraussichtlich erfolgen wird. Bewertung ML: - Altersteilzeit - ungewisse Verbindlichkeiten aus Rechtsstreiten
Berichtigung der Eröffnungsbilanz nach Feststellung BewertR, Ziff 5, Abs. 1 Ergibt sich bei der Aufstellung späterer Jahresabschlüsse, dass in der Eröffnungsbilanz Vermögensgegenstände oder Sonderposten oder Schulden 1. mit einem zu niedrigen Wert, 2. mit einem zu hohen Wert, 3. zu Unrecht oder 4. nicht angesetzt worden sind, so ist in der aufzustellenden Bilanz der Wertansatz zu berichtigen oder nachzuholen, wenn es sich um einen wesentlichen Wertbetrag handelt. Eine Berichtigung ist auch möglich, wenn ein Vermögensgegenstand am Bilanzstichtag nicht mehr vorhanden ist oder die Schulden nicht mehr bestehen. Beispiel ML: Infrastrukturvermögen u. Pensionsrückstellung
Entwurf d. Gesetzes ü. das Neue Kommunale Haushalts- u. Rechnungswesengesetz (NKHRG LSA) 104 b, Abs. 3 Entwurf des Gesetzes über das Neue Kommunale Haushalts- u. Rechnungswesen LSA (NKHRG LSA) Die in der Eröffnungsbilanz angesetzten Werte für die Vermögensgegenstände gelten für die künftigen Haushaltsjahre als Anschaffungsoder Herstellungskosten EB = Grundlage für Haushalt