Tag der Kommune. Eröffnungsbilanz und deren Korrekturmöglichkeiten. Idstein, den Referent: WP/StB Torsten Weimar

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1 Tag der Kommune und deren Korrekturmöglichkeiten Idstein, den Referent: WP/StB Torsten Weimar

2 und deren Korrekturmöglichkeiten Umstellungsprozess Grundlagen der () 2

3 und deren Korrekturmöglichkeiten Grundlagen Grundlagen der 108 Abs. 3 HGO Die Gemeinde hat zum 1. Januar 2009 eine aufzustellen, in der die Vermögensgegenstände und Schulden mit ihren Werten unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Inventur vollständig aufzunehmen sind. Die Vermögensgegenstände sind mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um Abschreibungen, die Verbindlichkeiten zu ihrem Rückzahlungsbetrag und die Rückstellungen in Höhe des Betrages anzusetzen, der nach sachgerechter Beurteilung notwendig ist. Dies gilt auch für die Schlussbilanz, die erstmals zum 31. Dezember 2009 und danach zum 31. Dezember eines jeden Haushaltsjahres aufzustellen ist. 108 Abs. 4 HGO: In der dürfen die Vermögensgegenstände und Schulden auch mit den Werten angesetzt werden, die vor dem 1. Januar 2005 sachgerecht ermittelt worden sind; etwaige Wertminderungen sind zu berücksichtigen. 3

4 und deren Korrekturmöglichkeiten Grundlagen Grundlagen der 108 Abs. 5 HGO Ergibt sich bei der Aufstellung der Bilanz für ein späteres Haushaltsjahr, dass in der Vermögensgegenstände oder Schulden nicht oder fehlerhaft angesetzt worden sind, so ist in der späteren Bilanz der Wertansatz zu berichtigen oder der Ansatz nachzuholen; dies gilt auch, wenn die Vermögensgegenstände oder Schulden am Bilanzstichtag nicht mehr vorhanden sind, jedoch nur für die auf die Vermögensänderung folgende Bilanz. Eine Berichtigung kann letztmalig in der vierten der folgenden Bilanz vorgenommen werden. Vorherige Bilanzen sind nicht zu berichtigen. 4

5 und deren Korrekturmöglichkeiten Grundlagen Grundlagen Zeitlicher Horizont der Korrekturmöglichkeiten Feststellung z.b. bis Bilanz Aufstellung z.b Aufstellung / Prüfung der Alles korrekturfähig Korrekturfähig: - Fehlerhafte - Unterlassene Problematisch: - Wahlrechte - Beteiligungen 2009 nicht ergebnisneutral veränderbar 5

6 und deren Korrekturmöglichkeiten Grundlagen der 114 b Abs. 4 HGO Der Ergebnishaushalt gilt als ausgeglichen, wenn der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge ebenso hoch ist wie der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen. àd.h. ausgeglichenes ordentliches Ergebnis Bilanzierungen in der, die in den folgenden Jahren zu höheren ordentlichen Aufwendungen führen, belasten den Haushaltsausgleich. 24 Abs. 2 GemHVO-Doppik: Übersteigt der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen den Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge (Fehlbedarf), sind Mittel aus der aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses des Ergebnishaushalts gebildeten Rücklage zum Haushaltsausgleich zu verwenden, sofern bei den Aufwendungen alle Einsparungsmöglichkeiten genutzt und alle Ertragsmöglichkeiten ausgeschöpft worden sind. 6

7 und deren Korrekturmöglichkeiten und deren Korrekturmöglichkei ten der Ergebnisrechnung Privatrechtliche Leistungsentgelte + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte + Kostenersatzleistungen + Bestandsveränderungen und aktive Eigenleistungen + Steuern und steuerähnliche Erträge einschließlich Erträge aus n Umlagen + Erträge aus Transferleistungen + Erträge aus Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke und allgemeine Umlagen + Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Investitionszuweisungen, -zuschüssen und Investitionsbeiträgen + Sonstige ordentliche Erträge = Summe der ordentlichen Erträge - Personalaufwendungen - Versorgungsaufwendungen - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen - Abschreibungen - Aufwendungen für Zuweisungen und Zuschüsse sowie besondere Finanzaufwendungen - Steueraufwendungen einschließlich Aufwendungen aus n Umlageverpflichtungen - Transferaufwendungen - Sonstigen ordentliche Aufwendungen = Summe der ordentlichen Aufwendugnen Verwaltungsergebnis + Finanzerträge - Zinsen und ähnliche Aufwendungen Finanzergebnis Ordentliches Ergebnis + Außerordentliche Erträge - Außerordentliche Aufwendungen Außerordenliches Ergebnis Jahresergebnis Keine oder zu geringe Personalrückstellungen (z.b. Urlaub, Überstunden, Pensionen Überhöhte bei und Gebäuden Abschreibungen Finanzanlagen 7

8 und deren Korrekturmöglichkeiten und deren Korrekturmöglichkei ten der 1.) Überhöhte Bewertung des Anlagevermögens a) Grundstücke (insbesondere Gebäude) z.b. Normalherstellungskosten auf Basis einer Nutzungsdauer von 80 Jahren b) z.b. Ingenieurverfahren c) Finanzanlagen (Anteile unter 20 Prozent) anteiliges Eigenkapital statt Anschaffungskosten 2.) Pensionsrückstellungen gem. 41 GemHVO-Doppik Teilwertverfahren gem. 6a EStG 3.) Beihilferückstellungen Zinssatz für Abzinsung 6% 8

9 und deren Korrekturmöglichkeiten und deren Korrekturmöglichkei ten der 1.) Überhöhte Bewertung des Anlagevermögens a) Grundstücke (insbesondere Gebäude) z.b. Normalherstellungskosten auf Basis einer Nutzungsdauer von 80 Jahren b) z.b. Ingenieurverfahren c) Finanzanlagen (Anteile unter 20 Prozent) anteiliges Eigenkapital statt Anschaffungskosten 2.) Pensionsrückstellungen gem. 41 GemHVO-Doppik Teilwertverfahren gem. 6a EStG 3.) Beihilferückstellungen Zinssatz für Abzinsung 6% 9

10 und deren Korrekturmöglichkeiten und deren Korrekturmöglichkei ten der Bewertung der Pensionsrückstellungen 41 Absatz 5 GemHVO-Doppik HGB - BilMoG Teilwertverfahren nach 6a EStG Zinssatz 6% Keine Berücksichtigung von Karriere- und Gehaltstrends Anwartschaftsbarwertverfahren Durchschnittlicher Marktzins von Bundesbank veröffentl >5,25% Berücksichtigung von Karriere- und Gehaltstrends 10

11 und deren Korrekturmöglichkeiten und deren Korrekturmöglichkei ten der Bei der Bewertung der Pensionsrückstellungen entsprechend 41 Absatz 5 GemHVO-Doppik verhalten sich die Kommunen gesetzeskonform. Wir haben allerdings wegen der Entwicklung der marktüblichen Zinsen Bedenken, dass diese gesetzeskonforme Bilanzierung sachgerecht ist. Es ist davon auszugehen, dass z.b. der zu berücksichtigende Zinssatz unter dem Wert von sechs Prozent liegt. Hierdurch käme es zu einer deutlichen Erhöhung der Pensionsrückstellung. Wir empfehlen die Pensionsrückstellung spätestens in dem Jahresabschluss mit einem marktüblichen Zinssatz zu passivieren, in dem letztmals erfolgsneutral korrigiert werden kann. Hierdurch werden spätere Aufwendungen vermieden. 11

12 und deren Korrekturmöglichkeiten und deren Korrekturmöglichkei ten der 1.) Überhöhte Bewertung des Anlagevermögens a) Grundstücken (insbesondere Gebäude) z.b. Normalherstellungskosten auf Basis einer Nutzungsdauer von 80 Jahren b) z. B. Ingenieurverfahren c) Finanzanlagen (Anteile unter 20 Prozent) anteiliges Eigenkapital statt Anschaffungskosten 2.) Pensionsrückstellungen gem. 41 GemHVO-Doppik Teilwertverfahren gem. 6a EStG 3.) Beihilferückstellungen Zinssatz für Abzinsung 6% ü 12

13 und deren Korrekturmöglichkeiten Grundlagen der Beispiel : der Bei dieser vergleichen wir den Bilanzansatz der Kommune in der vorläufigen mit einem von uns ermittelten fortgeschriebenen Investitionswert. Den Investitionswert erhalten wir aus einer Analyse der Vermögenshaushalte der letzten 30 Jahre. Dabei ist die Summe aller Investitionen in der letzten 30 Jahre zu ermitteln. Unter Zugrundelegung einer Abschreibung errechnen wir einen fortgeschriebenen Investitionswert. 13

14 und deren Korrekturmöglichkeiten der Grundlagen Quervergleich - Abweichung zwischen Bilanzansatz und fortgeschriebenen Investitionswerten bei der Millionen Landkreis Gießen Landkreis Groß-Gerau Main-Kinzig-Kreis Main-Taunus-Kreis Schwalm-Eder-Kreis Quelle: Eigene Erhebung und Vermögenshaushalte 1974 bis 2008; Stand: Dezember

15 und deren Korrekturmöglichkeiten Grundlagen der Überbewertungen von in der können durch Anwendung der vereinfachten Durchschnittsmethode vermieden werden. Vgl. Nr der Verwaltungsvorschriften zu 59 GemHVO Doppik: Sind die tatsächlichen Anschaffungs- und Herstellungskosten für die der Gemeinde (Gv) mit vertretbarem Aufwand nicht ermittelbar, können alle mit einem vereinfachten Durchschnittswert in der angesetzt werden. Dieser Wert wird aus der Summe aller investiven Ausgaben für den bau der letzten 30 Jahre vor dem Bilanzstichtag ermittelt. Der dreißigjährige Summenwert ist mit dem Faktor 0,5 zu multiplizieren. Der so berechnete vereinfachte Durchschnittswert ist als eine Gesamtanlage (z.b. bestand alt ) in der Anlagenbuchhaltung zu führen und auf eine Restnutzungsdauer von 15 Jahren zu verteilen. 15

16 und deren Korrekturmöglichkeiten Grundlagen der Der Nachteil der vereinfachten Durchschnittsmethode liegt darin, dass eine Bewertung einer einzelnen Straße nicht vorgenommen wird. Es werden sämtliche in einer Summe bewertet. Dies stellt einen Verstoß gegen den Einzelbewertungsgrundsatz dar. Unser verstoßt nicht gegen den Einzelbewertungsgebot. Er nutzt die dem Ingenieurverfahren zugrundeliegende Einzelbewertung und nimmt eine Deckelung durch den fortgeschriebenen Investitionswert vor. 16

17 und deren Korrekturmöglichkeiten Grundlagen der Vorgehensweise: Ermittlung des fortgeschriebenen Investitionswerts: Dabei ist bei der Ermittlung darauf zu achten, dass die Nutzungsdauer, die bei Verwendung des Ingenieurverfahrens angesetzt wurde, auch bei der Fortschreibung des Investitionswerts zum Ansatz kommt. Ermittlung einer Abwertungsrelation: Es ist die Relation zwischen dem fortgeschriebenen Investitionswert und dem Wert nach Ingenieurverfahren (Bilanzansatz ) zu errechnen. Beträgt beispielsweise der fortgeschriebene Investitionswert 30 Mio. und die Bewertung nach dem Ingenieurverfahren führt zu einem Bilanzansatz von 50 Mio., beträgt die Abwertungsrelation 30/50. Deckelung der bewertung: Bewertung der einzelnen mit dem Ingenieurwert multipliziert mit der ermittelten Abwertungsrelation. 17

18 und deren Korrekturmöglichkeiten und deren Korrekturmöglichkei ten der 1.) Überhöhte Bewertung des Anlagevermögens a) Grundstücken (insbesondere Gebäude) z.b. Normalherstellungskosten auf Basis einer Nutzungsdauer von 80 Jahren b) z. B. Ingenieurverfahren c) Finanzanlagen (Anteile unter 20 Prozent) anteiliges Eigenkapital statt Anschaffungskosten 2.) Pensionsrückstellungen gem. 41 GemHVO-Doppik Teilwertverfahren gem. 6a EStG 3.) Beihilferückstellungen Zinssatz für Abzinsung 6% ü ü 18

19 und deren Korrekturmöglichkeiten Grundlagen Rückstellungen Pflichtrückstellungen Alterteilszeit (Vertrag vor Stichtag unterschrieben) Haftungsübernahmen Verlustübernahmen der 19

20 und deren Korrekturmöglichkeiten Grundlagen der Für u.a. folgende Rückstellungen sieht die GemHVO-Doppik Wahlrechte vor: Urlaubsrückstellungen, Überstundenrückstellungen, Prozesskostenrückstellungen, Jubiläumsrückstellungen, Kosten der Archivierung. Wir erachten es zwar als gesetzeskonform aber nicht als sachgerecht, wenn Kommunen darauf verzichten, Wahlrückstellungen zu passivieren. Dieser Verzicht führt dazu, dass der Einblick in die Vermögens- und Finanzlage nicht vollständig ist. Außerdem werden zukünftige Perioden bei einem Ansatz in der nicht mit entsprechenden Aufwendungen belastet. 20

21 und deren Korrekturmöglichkeiten Grundlagen der hat Auswirkungen auf den Haushaltsausgleich der Folgejahre. Erfolgsneutrale Korrekturmöglichkeiten der nutzen um (überhöhte) zur korrigieren und z.b. für Rückstellungen aufzunehmen. Anpassung der Bewertung von Pensionsrückstellungen erfolgsneutral in der Korrekturphase vornehmen (spätestens zum Bilanzstichtag ). 21

22 und deren Korrekturmöglichkeiten Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

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