Glasfasertechnologie der Anschluss der Zukunft bis in die eigenen vier Wände Mietersache oder Vermietersache? Darum kümmert sich mein Mieter schon Darum kümmert sich mein Vermieter schon?
Inhalt Wertsteigerung der Immobilien durch Glasfaserinfrastruktur 1 Der Standortfaktor Internetanbindung 2 Immobilienbesitzer/Immobilienverwalter 3 Wer steht in der Pflicht? Mieter oder Vermieter? 4 Ist der Glasfaseranschluss eine Modernisierungsmaßnahme? Kann mein Vermieter wegen dem Glasfaseranschluss meine Miete erhöhen? 5 Mietwohnung im eigenen Haus 6 Mehrgenerationenhaus 6 I
Wertsteigerung der Immobilien durch Glasfaserinfrastruktur Steigerung der Wohnqualität 1
Der Standortfaktor Internetanbindung Nicht nur Hauseigentümer profitieren mit einem Glasfaseranschluss von der Wertsteigerung ihres Hauses. Die Breitbandanbindung wird immer mehr zu einem wichtigen Standortfaktor für den gesamten Ort. Familien, auf der Suche nach einer geeigneten Immobilie, halten Ausschau nach Häusern mit optimaler Breitbandanbindung. Die effektive Arbeit im Homeoffice und beste Chancen für die Kinder in Schule und Studium sind z.b. vordergründig. Mit einem Glasfaseranschluss steht die Tür offen: Es gibt schon heute viele Dienste, die wir über die Datenanbindung empfangen und nutzen können, z.b. Internet, Telefonie oder Fernsehen. Es gibt weitere Entwicklungen, die insbesondere in unserer ländlichen Region aufgrund fehlender Bandbreite noch nicht oder nur eingeschränkt nutzbar sind: Telemedizin und intelligente Haussteuerung, aber auch das Streamen von HD-Fernsehen, Online-Games spielen oder Fotos und Filme hoch- und herunterladen. 2
Immobilienbesitzer/Immobilienverwalter Stellen Sie sich als Besitzer oder Verwalter von Wohnungen oder Häusern folgende Frage: Kann ich meine Immobilie in Zukunft ohne moderne Glasfaserinfrastruktur vermieten oder verkaufen? Gesicherte Mietverhältnisse über Jahre ist das, was Immobilienbesitzer wollen. Ständige Mieterwechsel sind eindeutig eine Belastung für den Vermieter und bringen nur Sanierungen und zeitlichen Auswand mit sich. Durch einen Glasfaseranschluss können Immobilienbesitzer jetzt die Zufriedenheit des Mieters erhöhen und somit auch für ein langfristiges Mietverhältnis sorgen. Im Gegensatz dazu ist eine Immobilie, die nicht mit einem zukunftsfähigen Glasfaseranschluss ausgestattet ist, für bestehende und neue Mieter nicht mehr gleichwertig mit einer ausgestatteten Immobilie. 3
Wer steht in der Pflicht? Mieter oder Vermieter? Die heutige Gesetzesgrundlage sieht das Thema neue Infrastruktur keine Regelung vor, wer verpflichtet ist sich zu kümmern. Es gibt weder für den Vermieter noch für den Mieter eine Pflicht sich um den Anschluss bis in Haus zu kümmern. Den Mehrwert aber, sollten beide Parteien erkennen. In der folgenden Tabelle haben wir für Sie Argumente dargestellt: Vermieter Aufwertung der Immobilie Keine Anschlusskosten während der Nachfragebündelung (sonst 500 bzw. 750 ) Sicherung des Mietverhältnisses Langfristige Sicherung der Immobilie durch neue Infrastruktur Attraktivität der Immobile für potentielle Nachmieter steigt enorm Mieter Die Wohn- und Lebensqualität steigt Kein Umzug notwendig aufgrund von Breitbandmangel Die ersten 6 Monate zahlen Sie keine Grundgebühren Neue Dienste können genutzt werden 4
Ist der Glasfaseranschluss eine Modernisierungsmaßnahme? Kann mein Vermieter wegen dem Glasfaseranschluss meine Miete erhöhen? Grundsätzlich tritt eine Modernisierung dann ein, wenn der Gebrauchswert einer Wohnung objektiv verbessert wird. Der Gesetzestext lautet wie folgt: Hat der Vermieter bauliche Maßnahmen durchgeführt, die den Gebrauchswert der Mietsache nachhaltig erhöhen, die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern oder nachhaltig Einsparung von Energie und Wasser bewirken[, ]so kann er die jährliche Miete um 11 von 100 % der für die Wohnung aufgewendeten Kosten erhöhen. Eine Gebrauchswerterhöhung der Mietsache muss nachhaltig, d.h. auf die Dauer bewirkt sein, beispielsweise wird hier Isolierverglasung, Zentralheizung, Sammelantenne und Kabelanschluss genannt. Die Verbesserung muss auf Dauer wirken und kann sich auf das gesamte Haus beziehen. Da während der Nachfragebündelung die Erschließungskosten von 750 entfallen bietet sich an, dass sich Mieter und Vermieter einigen mitzumachen. Einmalige Kosten können geteilt werden bzw. durch den Vermieter getragen werden, da es sich um die eigene Immobilie handelt. 5
Mietwohnung im eigenen Haus Bei ehemaligen Mehrgenerationenhäusern sind mittlerweile die Wohnungen der verstorbenen Mutter oder der ausgezogenen erwachsenen Kinder an einen nichtfamiliären Nachmieter weitergeben worden. Hier stellen sich viele Immobilienbesitzer die Frage, ob der bestehende Glasfaseranschluss gemeinsam genutzt werden soll. Zwar kann im Nachhinein jede Wohnung in einem erschlossenen Ort mit einem Glasfaseranschluss ausgestattet werden, kalkulatorisch ist es allerdings von Vorteil, sich direkt für einen Anschluss zu entscheiden. Einen passiven Anschluss (zählt nicht zu den benötigten 40%) Mehrgenerationenhaus Gerade in den ländlichen Regionen sind Mehrgenerationenhäuser keine Seltenheit. Die erwachsenen Kinder wohnen unter dem Dach oder ihre Eltern haben eine kleine Etagenwohnung über Ihnen. In diesem Fall ist es nicht zwingend erforderlich in jede Wohnung einen Anschluss legen zu lassen. Das Telefon der Großeltern kann durch die bereits bestehende Telefonleitung im Haus auch mit angeschlossen werden. Sollte allerdings klar sein, dass die Wohnung von jemand anderem bewohnt werden könnte ist es aus rechtlicher Sicht nicht ratsam sich einen Zugang zu teilen. Hier wäre ein separater Anschluss die bessere Lösung. Kontakt Sie erreichen uns montags bis freitags von 8.00 bis 20.00 Uhr BORnet GmbH Ostlandstr. 5 46325 Borken Tel. 02861 60 333 Fax 02861 60 980 www.bitken-flotter.de 6