Verantwortungsvolle Kreditvergabe. Tagung des Verbraucherzentrale Bundesverbandes am 24. Oktober 2005 in Berlin



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Transkript:

Verantwortungsvolle Kreditvergabe Tagung des Verbraucherzentrale Bundesverbandes am 24. Oktober 2005 in Berlin Begrüßung und Einführung Prof. Dr. Edda Müller Vorstand Verbraucherzentrale Bundesverband vzbv Verbraucherzentrale Bundesverband Markgrafenstr. 66 10969 Berlin fdl@vzbv.de www.vzbv.de

Unser Thema ist der Verbraucherkredit und die Frage, wie wir die gegenwärtige Praxis der Kreditvergabe verbrauchergerechter und verantwortungsbewusster gestalten und regeln können. Unter uns sind Vertreter der Bankenverbände, der Banken und Bausparkassen, Anwälte, Anlegerschützer, Schuldnerberater, Bonitätsbewerter, Vertreter der Wissenschaft, von Beratungsfirmen, den Versicherungen und natürlich Verbraucherschützer. Unmittelbarer Anlass der Tagung ist der jüngst von der EU-Kommission vorgelegte überarbeitete Entwurf einer Verbraucherkreditrichtlinie. Der tieferliegende Anlass sind die aus unserer Sicht höchst problematischen Praktiken der Kreditvergabe, die es zu korrigieren gilt. Lassen Sie mich einige der Probleme schlaglichtartig beleuchten. Probleme bereiten Intransparenz, Scoring-Verfahren, variable Zinsen und horrende Vorfälligkeitsentschädigungen, die derzeit geeignet sind, die deutschen Kreditnehmer zum Spielball der Banken zu machen. Die Intransparenz hinsichtlich der Konditionen und Kosten von Verbraucherkrediten erschwert den Verbrauchern die Wahl eines für sie günstigen Angebots und beeinträchtigt einen funktionieren Wettbewerb zwischen den Kreditgebern. Durch im konkreten Einzelfall diskriminierende Scoringverfahren bei der Bonitätsprüfung wird Verbrauchern der Zugang zu Krediten verweigert, oder es werden einzelnen Verbrauchergruppen Kredite nur mit ungünstigeren Kreditzinsen angeboten. Eine Chance zur Korrektur der Bankenentscheidung haben Verbraucher nicht, weil ihnen die Daten des Scoring und die Begründung für entsprechende Kreditentscheidungen vorenthalten werden. Ein weiteres Problem sind die mangelnde Überprüfbarkeit variabler Zinskonditionen und im europäischen Vergleich horrende Vorfälligkeitsentschädigungen: Die Verfahren und Berechnungsmethoden bei der Kreditanpassung sind derzeit praktisch weder vorhersehbar noch überprüfbar. Das gleiche gilt bei der vorzeitigen Rückzahlung von Krediten für die von deutschen Kreditinstituten geforderten Vorfälligkeitsentschädigungen. Insgesamt ist die Kreditpraxis der deutschen Banken durch Widersprüchlichkeiten geprägt. Einerseits werden mit zum Teil unlauteren Werbemethoden Verbraucher zum Abschluss von Kreditverträgen veranlasst, die ihre Belastbarkeit überfordern. Andererseits werden Kredite verweigert oder nur mit sehr ungünstigen Konditionen gewährt, die dann die Kreditnehmer in der Laufzeit der Kredite in unvorhergesehene Finanzierungsprobleme bringen. 2

Um es klar zu sagen: Unsere Einstellung zur Kreditvergabe ist generell positiv. Die Möglichkeit, Kredite zu erhalten, ist nicht nur für die Lebensgestaltung der Verbraucher wichtig. Sie ist auch wichtig für die Entwicklung der Gesamtwirtschaft. Hierzu einige Zahlen: Das Kreditvolumen an Private beträgt nach den Zahlen der Bundesbank für das zuletzt veröffentlichte 2. Quartal 2005 zur Zeit 999 Mrd. Euro. Den größten Teil machen mit 765 Mrd. Immobilienkredite aus. 132 Mrd. entfallen auf Ratenkredite und um 18,9 Mrd. sind Konten überzogen bzw. Dispokredite ausgeschöpft. Wir beklagen diese Kreditverschuldung der privaten Haushalte nicht. Zu beklagen sind aber über 3 Mio. überschuldete Haushalte und zu beklagen ist der mangelnde Verbraucherschutz, der bei Krediten praktiziert wird. Die daraus resultierende Verunsicherung und Schädigung von Verbrauchern hat Auswirkung auf die Binnennachfrage und die allgemein beklagte schleppende Binnenkonjunktur. Einige Fakten: Ärgerlich ist die Ambivalenz bei der Frage, ob ein Kredit vergeben wird. Sie reicht von völlig unsinniger Kreditverweigerung, etwa weil ein Verbraucher das 60. Lebensjahr überschritten hat, bis zur nur noch als grob fahrlässig einzustufenden Vergabe von Krediten an Verbraucher, die schon durch die Raten überfordert werden, darunter z.b. auch junge Kunden. Zum Kredit gehört auch ein taugliches Rückzahlungskonzept. Wir meinen, für Versäumnisse und Fehlinformationen sollte der Anbieter haften, wenn er bei Vertragsschluss die Grenzen der Belastbarkeit eines Kreditnehmers erkennen konnte. Auf dem Markt gibt es ein großes Spektrum an unterschiedlichen Kreditmodellen, wie z. B. den Rahmenkredit mit Kreditkarte, die Bausparsofortfinanzierung. Es ist gut, wenn der Verbraucher eine große Auswahl hat. Jedoch haben viele Modelle Nachteile, die dem Verbraucher beim Angebotsvergleich und vor allem beim Vertragsschluss nicht selten verborgen bleiben. Damit Verbraucher eigenverantwortlich zwischen den Vor- und Nachteilen der Modelle abwägen können, bedarf es einer verständlichen, kompakten und vergleichbaren Information über die wesentlichen Produktmerkmale. Bei den Kosten muss auch auf die Positionen aufmerksam gemacht werden, die nicht bereits Bestandteil des effektiven Jahreszinses als Vergleichszins sind. Die immer wieder zu beobachtende Praxis, diesen Vergleichszins schön zu rechnen, indem Komponenten - insbesondere die Restschuldversicherung - angeblich optional angeboten werden, de facto aber zwingend zum Vertrag abgeschlossen werden müssen, ist abzustellen. Seit den als Basel II bekannten neuen Eigenkapitalrichtlinien gehen Banken verstärkt dazu über, Angebote bonitätsabhängig zu gestalten. Damit kommt es für die Frage der Zinskosten nicht mehr nur auf Volumen und Laufzeit an, sondern auf die finanzielle Situation des Einzelnen. Basel II erzwingt ein solches Verhalten nicht, vielmehr wird der Verbraucher in diesem Regelwerk als weit verlässlicher Kreditnehmer eingeschätzt, als dies bisher der Fall war. In der Praxis stößt der Verbraucher aber immer öfter auf von bis und auf ab Angebote. Wenn dabei Spannen zwischen z.b. 5,60 % bis 14,99 % effektiver Jahreszins erreicht werden, entfällt jede Marktransparenz. Wer etwa auf eine Werbung ab 5,5 % bei unkritischer Bonität tatsächlich 7,9 % oder noch schlechtere Konditionen erhält, stellt zu Recht die Frage, ob er auf ein Lockvogelangebot hereingefallen ist. 3

Wenn ein Verbraucher in vernünftiger Weise verschiedene Angebote einholt und hier jedes Mal seine persönlichen und finanziellen Daten offen legen muss -, so wirkt sich das sogar mitunter negativ für ihn aus. Der vom ARD-Magazin Plusminus dokumentierte Fall, dass ein Verbraucher als Risiko eingestuft wurde, nur weil er verschiedene Angebote eingeholt hat und ihm der eingangs angebotene Kreditzins von 8,71 % deswegen auf 11,57 % verschlechtert wurde, zeigt eine völlig inakzeptable Praxis und die Dimension des Problems. Scoring, so nennt man die Berechnungssysteme zur Bonität bei den Banken, ist nicht mehr als ein statistischer Schnelltest, keine reale Ermittlung der Bonität des Verbrauchers, wie das Beispiel beweist. Es zur alleinigen Grundlage nicht nur für die Kreditentscheidung, sondern auch den Preis zu machen, ist inakzeptabel. Dies gilt vor allem, wenn nicht offengelegt und diskutiert werden kann, welche Faktoren die Bonität des Verbrauchers denn nun im einzelnen schlechter erscheinen lassen. Kritisch ist die neue Praxis aber auch für Verbraucher mit tatsächlich schwächerer Bonität. Hier werden teure Zinsen die Zahlungsfähigkeit eher auslösen als das Risiko zu finanzieren. Wir warnen die Kreditwirtschaft davor, die Zinsspirale zu überdrehen und regen an, sich verantwortungsbewusster auf diese Verbraucher einzulassen. Wir wissen aber auch, dass Appelle gerade die schwarzen Schafe in der Branche wenig beeindrucken werden. Deshalb erwarten wir von der EU-Verbraucherkreditrichtlinie, dass sie wirksame Vorkehrungen gegen die dargestellten Missstände trifft und das Ziel einer verantwortungsbewussten Kreditvergabe für den Bereich der Verbraucherkredite eindeutig regelt. Konkret geht es um folgende Punkte: Die verbraucherschützenden Standards der EU-Verbraucherkreditrichtlinie sollten auch für Immobilienkredite und Kredite von mehr als 50.000 Euro sowie Bürgschafts- und Leasingverträge gelten. Banken sollten für eine leichtfertige Kreditvergabe haften. Wer den Verbraucher durch den Vertragsabschluss bei bekannter Finanzlage objektiv überfordert und ihn in eine Überschuldungslage bringt, sollte für die fehlende Aufklärung oder fehlerhafte Einschätzung einstehen. Verbraucher müssen der professionellen Einschätzung des Kreditgebers vertrauen dürfen. Vertriebsinteressen der Bank sollten hinter der Pflicht zurückstehen, den Verbraucher als Vertragspartner nicht wissentlich oder fahrlässig zu schädigen. Der Verbraucher sollten das Recht auf den Zugang zu Informationen erhalten, die bei Scoring und Rating verwandt werden, sofern sie zu einer schlechten Bonitätsbewertung und gegebenenfalls Ablehnung führen. In die Bonitätsberechnung dürfen keine unzulässigen oder diskriminierenden Faktoren einbezogen werden. So dürfen Kreditanfragen nicht das Ergebnis verschlechtern. Im Gegenteil: In Zeiten von Basel II verhält sich ein Verbraucher verantwortungsvoll, wenn er mehrere Kreditanfragen stellt, um auf diesem Wege mehrere Angebote vergleichen zu können. 4

Zum Scoring genutzte Datenbanken können nicht immer fehlerfrei und aktuell sein. Es muss für Verbraucher daher einfach gemacht werden, falsche oder überholte Daten löschen zu lassen beziehungsweise für ihn positive, nicht enthaltene Daten eintragen zu lassen. Der Anpassungsmodus und die Berechnungsverfahren bei variabler Zinsvereinbarung müssen klar und nachprüfbar geregelt werden. Vorfälligkeitsentschädigungen sollten europaweit nach dem Vorbild von Frankreich auf drei Prozent des ausstehenden Kreditbetrags begrenzt werden. Momentan droht, dass das völlig überteuerte deutsche Modell europäischer Standard wird. Ich hoffe sehr, dass wir mit diesen Forderungen nicht allein auf weiter Flur stehen, sondern die heutige Veranstaltung auch dazu beitragen wird, den notwendigen Konsens für eine verbrauchergerechte EU-Regelung ein Stück weit voranzubringen. 5