SERVICE LEISTUNGEN MITGLIEDSCHAFT. günstiger Beitragssatz 13,5% gute Leistungen



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Transkript:

SERVICE LEISTUNGEN MITGLIEDSCHAFT 2008 günstiger Beitragssatz 13,5% gute Leistungen

Es gibt viele gute Gründe für eine Mitgliedschaft bei der SIGNAL IDUNA BKK. Weil uns Ihre Gesundheit am Herzen liegt Das Leben ist ein Paket voller Überraschungen. Oft schenkt es schöne Momente, manchmal auch schlechte; es stellt täglich neue Herausforderungen und entwickelt sich immer wieder in unvorhergesehene Richtungen. Egal, wohin Ihr Leben Sie auch führt, die SIGNAL IDUNA BKK begleitet Sie auf diesem Weg und trägt dafür Sorge, dass Sie Ihr Leben in vollen Zügen genießen können. Weil gesund einfach besser ist Von einer Krankheit schnell wieder genesen zu können, ist eine gute Sache. Gesund zu sein und diese Zeit stattdessen für die schönen Dinge des Lebens zu nutzen, ist aber noch besser. Aus diesem Grund bieten wir unseren Mitgliedern nicht nur eine optimale Versorgung im Falle eines Unfalls oder einer Krankheit wir legen bei unseren Leistungen auch einen starken Fokus auf umfassende Vorsorge- und Präventionsangebote. Weil es auf Lebensqualität ankommt Im Rahmen unserer MedPlus-Programme bekommen chronisch kranke Mitglieder eine optimal auf die Diagnose abgestimmte Versorgung, die viel Zeit spart, die Belastung mindert und dadurch auch das Wohlbefinden fördert. Weil wir direkt da sind Bei uns erreichen Sie den richtigen Ansprechpartner direkt und ohne Umwege. Und wir nehmen uns immer die Zeit, Sie persönlich und umfassend zu beraten. Das ist selbstverständlich. und eine passende Lösung haben. Auf den folgenden Seiten stellen wir Ihnen unser umfassendes Leistungsangebot vor, das auch Ihren familienversicherten Angehörigen ohne jede Einschränkung und zusätzlichen Beitrag den vollen Schutz unserer starken Gemeinschaft bietet. Zu helfen ist unsere Aufgabe. Ihre Gesundheit ist unser Ziel. 2

Inhaltsübersicht Kontakt 4 Gut zu wissen Ihre Wahlrechte 5 Attraktive Beitragssätze 6 10 Unsere Leistungen A Z 11 12 BKK Pflegeversicherung 13 Gesundheitsprogramm, Zusatzversicherung 14 BKK MedPlus 15 Unsere Bonusprogramme Ihr Vorteil 16 IGV-Verträge was steckt dahinter? 17 Zusatzversicherungen für gesetzlich Krankenversicherte 18 Gesetzlich? Privat? Bleiben Sie flexsibel! 19 Aufnahmeantrag 20 Ihr SIGNAL IDUNA BKK-Kundenteam Hauptverwaltung und Service-Center Dortmund SIGNAL IDUNA BKK Rheinlanddamm 185 44139 Dortmund Öffnungszeiten Montag bis Donnerstag Freitag Kostenloses Service-Telefon 0800 43 86 22 5 8 18 Uhr 8 16 Uhr E-Mail: info@signal-iduna-bkk.de www.signal-iduna-bkk.de 3

Gut zu wissen Ihre Wahlrechte Pflichtversicherte Sie haben jederzeit die Möglichkeit, Ihre bisherige Kasse zu verlassen und sich bei der SIGNAL IDUNA BKK zu versichern. Als Angestellter, Auszubildender und Rentner müssen Sie lediglich die zweimonatige Kündigungsfrist einhalten. Freiwillig Versicherte Das freie Kassenwahlrecht gilt auch, wenn Sie freiwillig versichert sind. Sie können Ihre Mitgliedschaft mit Ablauf des übernächsten Kalendermonats kündigen und sich für die SIGNAL IDUNA BKK und unsere attraktiven Leistungen entscheiden. Ein neuer Arbeitsplatz Als junger Berufseinsteiger können Sie sofort bei uns Mitglied werden. Geben Sie bei Antritt Ihrer ersten Tätigkeit oder Ausbildung einfach die SIGNAL IDUNA BKK als Ihre neue Krankenkasse an. Frist: 14 Tage nach Arbeitsbeginn. Bei einem Wechsel zu einem anderen Arbeitgeber gelten die Konditionen für Pflicht- oder freiwillig Versicherte, d. h. Sie können Ihrer derzeitigen Kasse kündigen und nach der Kündigungsfrist von zwei Monaten zur SIGNAL IDUNA BKK wechseln. Hierbei ist aber die gesetzliche Bindungsfrist zu beachten. Bindungsfrist bei Kassenwechsel: Wechseln Pflichtund freiwillig Versicherte die Kasse, sind sie für mindestens 18 Monate an diese Wahl gebunden. Nach Ablauf dieser Frist gelten die normalen Wahlrechte mit einer zweimonatigen Kündigungsfrist. Ein Arbeitgeberwechsel verursacht keine erneute Bindungsfrist. Sonderkündigungsrecht Erhöht Ihre derzeitige Kasse ihren Beitragssatz, können Sie ab dem ersten Gültigkeitstag der Erhöhung innerhalb von zwei Monaten zum Ende des Folgemonats kündigen und zur SIGNAL IDUNA BKK wechseln! Die übliche Bindungsfrist von 18 Monaten ist in diesem Fall nicht gültig. SERVICE Unsere Mitarbeiter beantworten gerne Ihre Fragen Sabrina Pisarek 0231 135-7452 Thomas Grassmann 0231 135-4568 4

Attraktive Beitragssätze Als Betriebskrankenkasse finanziert sich die SIGNAL IDUNA BKK durch Beiträge, die von unseren Mitgliedern und deren Arbeitgebern aufgebracht werden. Diese Gelder kommen in vollem Umfang den Versicherten der SIGNAL IDUNA BKK sowie ihren Familien in jeder Situation zugute, um ihre Gesundheit zu fördern, die Lebensqualität zu erhöhen und bestmögliche medizinische Behandlung zu gewährleisten. Bei der Signal Iduna bekommen Sie viel Leistung für Ihr Geld. Unsere attraktiven Beitragssätze machen den Beitrag, der von Ihrem Bruttoentgelt abhängig ist**, besonders günstig. Dazu kommt ein gesetzlicher Sonderbeitrag von 0,9 Prozent, der seit Juli 2005 gilt und in voller Höhe vom Versicherten zu tragen ist. ** Die bundesweit einheitlich festgesetzte Obergrenze für die Beitragsbemessung liegt 2008 bei 3.600 Euro monatlich/ 43.200 Euro jährlich. Ausblick auf 2009 (Stand: 21.12.2007) Im Hinblick auf die Ziele der Gesundheitsreform 2007 ergeben sich Änderungen und Neuerungen für unterschiedliche Bereiche. Nachfolgend stellen wir Ihnen schon einmal die maßgeblichsten Neuerungen vor: Zum 1. Januar 2009 wird es bundesweit einheitliche Beiträge geben, die für alle gesetzlich Krankenversicherten gelten. In diesem Zusammenhang tritt auch der sogenannte Gesundheitsfonds in Kraft. In ihn fließen die Beiträge aller Versicherten, die jeweiligen Arbeitgeberanteile sowie Steuermittel ein. Aus diesem Fonds erhält jede Kasse zukünftig eine Grundpauschale für ihre Mitglieder. Krankenkassen mit überdurchschnittlich vielen älteren und kranken Versicherten erhalten zusätzliche Geldmittel. Übersteigen die Ausgaben einer Kasse die zugeteilten Fondsmittel, kann diese Kasse von Ihren Mitgliedern einen Zusatzbeitrag verlangen. Dieser darf nicht höher sein als ein Prozent des beitragspflichtigen Einkommens! Übergreifende Aufgaben, die das Gesundheitswesen und die soziale Gemeinschaft betreffen, werden aus den Steuermitteln finanziert. Zu allen Änderungern in Beitrags- und Leistungsbereichen beraten wir Sie gern. Nutzen Sie unser kostenloses Service-Telefon. BEITRAGSSATZ 2008 13,5 % allgemeiner Beitragssatz (für Mitglieder, die bei Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Lohn- oder Gehalts fortzahlung haben, für Renten- und Versorgungsbezieher) 12,5 % ermäßigter Beitragssatz (für Mitglieder ohne Anspruch auf Krankengeld und selbstständig Tätige) 15,2 % erhöhter Beitragssatz (für Mitglieder, die bei Arbeitsunfähigkeit einen sofortigen Anspruch auf Krankengeld haben) 5

Unsere Leistungen A Z Ärztliche Behandlung Bei medizinischer Notwendigkeit tragen wir die Kosten für eine ärztliche Behandlung mit anerkannten modernen Behandlungs- und Heilmethoden. Und zwar für Sie wie für alle mitversicherten Familienmitglieder. Sie haben freie Arztwahl. Die Behandlung wird direkt über Ihre Krankenversichertenkarte abgerechnet. Einfach vorlegen und fertig. In jedem neuen Quartal müssen Sie vor dem ersten Arztbesuch die gesetzliche Zuzahlung von 10 Euro leisten die sogenannte Praxisgebühr. Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen und Überweisungen bekommen Sie weiterhin ohne Zuzahlung. Akupunktur Wir übernehmen die Kosten für bis zu zehn Sitzungen, wenn der Arzt die nötige Qualifikation und Zulassung aufweist und eine entsprechende Diagnose vorliegt, z. B. chronische Schmerzen bei chronischen Rückenschmerzen (LWS-Syndrom) und Kniegelenksarthrose. Die Leistung wird direkt über die Krankenversichertenkarte abgerechnet. Arznei- und Verbandmittel Bei Krankheit oder privatem Unfall tragen wir die Kosten für alle Mittel, die im Rahmen der Behandlung notwendig sind. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von Zuzahlungen befreit. Erwachsene zahlen die gesetzlich vorgeschriebenen 10 Prozent des Abgabepreises. Hier gilt: maximal 10 Euro und minimal 5 Euro, außer die Kosten für das Mittel sind geringer. Auslandsversicherungsschutz Mit der SIGNAL IDUNA BKK haben Sie immer einen treuen Begleiter auch europaweit. Kommen Sie rechtzeitig vor Ihrem Reiseantritt wegen der Europäischen Versicherungskarte (EHIC) auf uns zu. Wir schnüren Ihnen ein Paket mit allem, was Ihnen im Falle eines Falles hilft und Ihnen im europäischen Ausland den gleichen hohen Behandlungsstandard sichert, den Sie mit uns in Deutschland genießen. Für einen perfekten Rundumschutz empfehlen wir ergänzend eine private Auslandsreisekrankenversicherung durch unseren Kooperationspartner SIGNAL Krankenversicherung a. G.. Beratung und Abschluss ist durch uns möglich. SERVICE Weitere Informationen zum optimalen Versicherungsschutz im Ausland bekommen Sie bei Maren Kolossa 0231 135-7360 Beratung Über alle Fragen zur Kranken- und Pflegeversicherung hinaus beraten wir Sie auch zu vielen anderen sozialen Aspekten. Kommen Sie mit Ihren Fragen einfach auf uns zu! Elterngeld Das Erziehungsgeld wurde zum 1. Januar 2007 durch das Elterngeld ersetzt. Diese neue Ausgleichsregelung für Eltern richtet sich nach deren Einkommen: Der betreuende Elternteil erhält als Ausgleich 67 Prozent seines aktuellen Nettoverdienstes, maximal 1.800 Euro pro Monat, gleichermaßen, Mütter wie Väter. Ein - kommensgrenzen gibt es nicht. Bei einem Verdienst unter 300 Euro oder Erwerbslosigkeit gilt der Mindestsatz von 300 Euro. Liegt das Nettoeinkommen unter 1.000 Euro, erhöht sich der finanzielle Ausgleich um einen festgelegten Faktor* auf bis zu 100 Prozent. Das Elterngeld ist steuerfrei und kann bis zu zwölf Monate in Anspruch genommen werden. Es wird allerdings um zwei Monate, die so genannten Partnermonate, verlängert, falls der zweite Elternteil für mindestens diese Zeit die Betreuung übernimmt. Tatsächlich Alleinerziehende erhalten die Leistung über die vollen vierzehn Monate, da sie sich nicht mit ihrem Partner abwechseln können. Wir beraten sie gerne! * Pro 2 Euro, die der Nettoverdienst unter 1.000 Euro liegt, erhöht sich das Elterngeld um 0,1 Prozent. 6

Fahrkosten Das GKV-Modernisierungsgesetz erlaubt uns seit 2004 leider nicht mehr, die Fahrkosten im Rahmen einer ambulanten Versorgung zu erstatten. Es kann Einzelfall - regelungen geben, die jedoch eine vorherige Genehmigung notwendig machen. Jeder Versicherte leistet bei Fahrkosten eine Zuzahlung von 10 Prozent, mindestens 5 Euro, maximal 10 Euro je Fahrt. Familienversicherung Bei Ihrer Krankenversicherung sind auch Ihre Familienangehörigen* mit vollem Leistungsumfang ohne zusätzliche Beitragszahlungen mit einbezogen. Bedingung: Das Einkommen der jeweiligen Person muss unter 355 Euro bzw. 400 Euro (bei einer geringfügigen Beschäftigung) liegen. Darüber hinaus können sich diese Personen direkt und unkompliziert bei der SIG- NAL IDUNA BKK weiterversichern, wenn die Familienversicherung durch das Erreichen der Altersgrenze von 23 Jahren (höchstens bis zum 25. Lebensjahr bei Ausbildung/Studium) oder durch die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit endet. * Dazu zählen Ehepartner, Kinder, unter bestimmten Voraussetzungen auch Stiefkinder und Lebenspartner gleichen Geschlechts. Haushaltshilfe In bestimmten Fällen können wir auch eine Haushaltshilfe stellen, wenn der Haushalt z. B. durch einen Krankenhausaufenthalt der haushaltsführenden Person zum Erliegen kommt und mindestens ein Kind unter zwölf Jahren in diesem Haushalt lebt oder ein Kind durch Behinderung besonderer Pflege und Hilfe bedarf. Die gesetzliche Zuzahlung ist hier pro Tag auf 10 Prozent der Kosten festgelegt: mindestens 5 Euro, maximal 10 Euro. Wir beraten Sie gerne in Ihrem persönlichen Fall zu den Möglichkeiten einer Haushaltshilfe. Häusliche Krankenpflege Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Kostenübernahme einer notwendigen häuslichen Krankenpflege möglich: z. B. bei einer verordneten, aber nicht durchführbaren Krankenhausbehandlung oder wenn ein Krankenhausaufenthalt auf diese Weise verkürzt oder nicht mehr notwendig wird. Jede Inanspruchnahme muss zuvor geprüft werden. Die Zuzahlung ist gesetzlich geregelt: Für 28 Tage tragen Sie 10 Prozent je einzelner Leistung plus 10 Euro für jede Verordnung. Heilmittel Wir übernehmen die Kosten für Heilmittel, sofern sie ärztlich verordnet sind. Zu Heilmitteln zählen u. a. Massagen und Krankengymnastik. Sie tragen Ihren gesetzlich festgelegten Anteil von 10 Prozent pro Anwendung plus 10 Euro für die gesamte Verordnung. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren entfällt die Selbstbeteiligung. Hilfsmittel Sind Hilfsmittel wie Hörgeräte oder Prothesen ärztlich verordnet, tragen wir die Kosten entsprechend dem Vertragspreis oder den bundesweit einheitlichen Festbeträgen. Bei Brillen und Sehhilfen dürfen durch gesetzliche Vorgabe nur noch die für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr unterstützt werden. Eine weitere Ausnahme gilt für Versicherte mit schweren Sehbeeinträchtigungen, gemäß der Vorgabe der WHO. Hospiz Bedarf ein Schwerkranker einer stationären oder teilstationären Versorgung in einem Hospiz, übernehmen wir den Hauptteil der anfallenden Kosten. Kinderpflege-Krankengeld Durch die Pflege eines erkrankten Kindes müssen Sie zu Hause bleiben und einen Verdienstausfall in Kauf nehmen? In diesem Fall bekommen Sie von der SIGNAL IDUNA BKK Kinderpflege-Krankengeld für bis zu zehn Arbeitstage im Kalenderjahr und pro Kind (Alleinerziehende für bis zu 20 Arbeitstage). Das gilt, sofern keine andere, in Ihrem Haushalt lebende Person dieses Kind versorgen kann und das Kind nicht behindert ist oder das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. 7

Unsere Leistungen A Z Krankengeld Sind Sie durch Krankheit arbeitsunfähig, bekommen Sie von uns nach Ablauf etwaiger Lohn- bzw. Gehaltsfortzahlungen den gesetzlich höchstmöglichen Krankengeldbetrag. Hiervon gehen im Regelfall die gesetzlichen (Arbeitnehmer-) Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ab. Von Ihrem monatlich zu zahlenden Krankenversicherungsbeitrag sind Sie während der Bezugszeit von Krankengeld befreit! Dieser Anspruch ist zeitlich auf 78 Wochen (=546 Tage) innerhalb von drei Jahren wegen der gleichen Krankheit befristet. Krankenhaus Wird bei Ihnen eine stationäre Behandlung im Krankenhaus notwendig, übernehmen wir die dafür anfallenden Kosten abzüglich Ihres gesetzlichen Zuzahlungsanteils von 10 Euro pro Kalendertag für maximal 28 Tage im Jahr. Dazu gehören ärztliche Behandlung, operative Leistungen, Medikamente sowie Unterbringung und Verpflegung in einem Vertragskrankenhaus. Für junge Versicherte entfällt die Zuzahlung ganz bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres. Krankenversichertenkarte Diese mit Ihren Daten personalisierte Karte dient als Nachweis, dass Sie bei der SIGNAL IDUNA BKK krankenversichert sind. Sie sollten sie immer bei sich haben, da die Kosten für eine medizinische Versorgung direkt über diese Karte abgerechnet werden. 2008 soll mit der sogenannten elektro- nischen Gesundheitskarte ein neuer Kartenstandard eingeführt werden, der auch für die Versicherten viele Vorteile und nützliche Funktionen wie eine digitale Krankenakte oder das erezept bietet. Unter www.die-gesundheitskarte.de können Sie sich zum aktuellen Stand und gesamten Funktionsumfang der elektronischen Gesundheitskarte informieren. Krankheitsverhütung und Früherkennung Gesund zu sein ist besser als wieder gesund werden! Unser Ziel ist, dass Sie Ihr Leben in vollen Zügen genießen können. Darum bieten wir nicht nur umfassende Leistungen im Krankheitsfall, sondern investieren schon vorher aktiv in die Erhaltung Ihrer Gesundheit: Für ein optimales Heranwachsen Ihrer Kinder bieten wir die kostenlosen Untersuchungen U1 bis U9 und J 1. Sie stellen sicher, dass Ihr Kind von der Entbindung bis ins Jugendalter optimal betreut wird und möglichen Kom - plikationen früh zeitig entgegengewirkt werden kann. Weitere Informationen bekommen Sie direkt bei uns. Zwischen dem sechsten und 18. Lebensjahr haben Kinder und Jugendliche zweimal im Jahr Anspruch auf eine kostenfreie Kontrolluntersuchung beim Zahnarzt (Erwachsene einmal pro Kalenderjahr). Frauen können die jährliche Krebsvorsorgeuntersuchung ab dem 20. Lebensjahr kostenlos in Anspruch nehmen, Männer ab dem 45. Lebensjahr. Im Rahmen des so genannten Gesundheits-Check-up können Sie sich ab dem 36. Lebensjahr alle zwei Jahre präventiv und kostenfrei auf typische Risikokrankheiten untersuchen lassen und gegebenenfalls frühzeitig auf beginnende Herz-Kreislaufprobleme, eine Nierenoder rheumatische Erkrankung sowie Diabetes reagieren. Ab dem 50. Lebensjahr können Versicherte kostenlos unser Vorsorgeprogramm zur Darmkrebsfrüherkennung in Anspruch nehmen. 8

Standardimpfungen (nach Vorgaben der ständigen Impfkomission STIKO) gegen Krankheiten wie Mumps, Masern, Keuchhusten, Wundstarrkrampf und Grippe sind für Sie selbstverständlich kostenfrei. Weil uns Ihre Gesundheit am Herzen liegt, legen wir großen Wert auf eine gründliche Beratung und bieten umfassendes Infomaterial und Broschüren zu allen wichtigen Gesundheitsthemen. Wir haben immer ein offenes Ohr und behandeln Ihr Anliegen vertraulich. Kuren und Rehabilitation Als Versicherter der SIGNAL IDUNA BKK können Sie aus einem vollen Vorsorgeangebot und zahlreichen Rehabilitationsmaßnahmen schöpfen. Wir beraten Sie gerne persönlich, welche Maßnahmen in Ihrer jeweiligen Situation geeignet und zulässig sind. An folgenden Regelungen können Sie sich schon einmal orientieren: Unser breit gefächertes Angebot umfasst u. a. stationäre Vorsorgekuren in anerkannten Heilbädern und Kurorten, wenn die präventive Anwendung Besserung für Ihre Diagnose verspricht. Kinder- und Jugendkuren, wenn dadurch frühzeitig einem Risiko vorgebeugt werden kann. sogenannte Mutter-Kind- und Vater- Kind-Kuren zur Förderung der medizinischen Vorsorge bzw. Rehabilitation. ein breites Spektrum an ambulanten und stationären Rehabilitationsmaßnahmen, um Ihnen nach schwerer Krankheit oder einem Unfall wieder auf die Beine zu helfen. Für eine Bewilligung müssen diese Maßnahmen medizinisch sinnvoll und vom Arzt verordnet sein. Mehrleistungen Um Ihnen eine rundum gute Versorgung und eine gleich bleibend hohe Behandlungsqualität garantieren zu können, schließen wir ständig neue Verträge. Das bringt den Versicherten der SIGNAL IDUNA BKK viele Vorteile und ein attraktives Leistungsplus. Mutterschaft Wir begleiten werdende Mütter bis zur Entbindung und kommen für die Kosten aller notwendigen Untersuchungen auf. Und wir tun noch mehr: Von uns erfahren Sie alles, was Sie für diesen wichtigen neuen Abschnitt in Ihrem Leben wissen müssen, z. B. zu Erziehungsgeld und Elternzeit (ehemals Erziehungsurlaub). Selbstverständlich genießen Sie in der Elternzeit auch weiterhin den vollen Versicherungsschutz und zwar beitragsfrei! Zudem beteiligen wir uns an bis zu drei Versuchen einer künstlichen Befruchtung, um den Kinderwunsch unserer Mitglieder wahr werden zu lassen. Ihr gesetzlicher Kostenanteil beträgt 50 Prozent pro Behandlung. Private Krankenversicherung Wenn sie als freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln möchten, sollten Sie sich rechtzeitig und vorher von uns über die komplexen und weitreichenden finanziellen und versicherungsrechtlichen Folgen informieren lassen. Eine Universallösung, die in späteren Jahren noch genauso gut und richtig wie heute ist, gibt es nicht. Versicherungsschutz muss auf Ihren Bedarf ausgerichtet sein und sich bei Veränderungen Ihrer Lebenssituation und beruflichen Entwicklung anpassen können. So kann es z. B. sinnvoll sein, sich mit dem Abschluss eines Optionstarifes bereits heute den Zugang zur PKV zu sichern, auch wenn Sie den Wechsel zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht umsetzen können oder wollen. Attraktive Optionstarife für gesetzlich Krankenversicherte (Freiwillig- und Pflichtversicherte) bietet unser Kooperationspartner die SIGNAL Krankenversicherung a. G.. 9

Unsere Leistungen A Z Psychotherapeutische Behandlung Als Mitglied der SIGNAL IDUNA BKK können Sie die Leistung eines qualifizierten zugelassenen Psychotherapeuten in Anspruch nehmen. Kommen Sie in dieser Sache einfach auf uns zu. Zahnärztliche und kieferorthopädische Behandlung Für gesunde Zähne ist nichts so wichtig wie eine gründliche Pflege. Nutzen Sie darum die jährliche zahnmedizinische Routine-Untersuchung. Diese ist für Sie ebenso kostenlos wie eine qualifizierte Beratung rund um Zahnpflege und Mundhygiene oder die Behandlung im akuten Beschwerdefall bzw. bei Parodontose. Unter bestimmten Bedingungen ist auch die Kostenübernahme für eine medizinisch notwendige kieferorthopädische Behandlung möglich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Die Zuzahlung von 10 Euro pro Quartal gilt auch beim Zahnarzt. Davon ausgenommen sind Behandlungen im Rahmen von Bonusleistungen sowie Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Zahnersatz Generell beteiligen wir uns mit einem Festzuschuss an Ihrem Zahnersatz. Dieser beträgt 50 Prozent der so genannten Regelversorgung, die bundesweit einheitliche Richtbeträge für verschiedene Zahnarztleistungen festlegt. Durch den jährlichen Besuch beim Zahnarzt (halbjährlich bei Kindern unter 18 Jahren) können Sie Ihren Selbstanteil weiter senken. Der Festzuschuss erhöht sich um 20 Prozent, wenn Sie sich in den letzten fünf Kalenderjahren mindestens einmal jährlich von einem Zahnarzt haben untersuchen lassen. Können Sie sogar zehn Jahre Vorsorge nachweisen, erhöht sich der Festzuschuss um weitere 10 Prozent. Wir prüfen jeden Heil- und Kostenplan, den Ihr Zahnarzt vor Behandlungsbeginn erstellt, auf das Preis-/Leistungsverhältnis damit Sie nicht zu viel zahlen! Zuzahlungen/Eigenbeteiligungen Die Belastungsgrenze liegt bundesweit einheitlich bei 2 Prozent des Bruttoeinkommens pro Kalenderjahr. Die Zuzahlungen und Einnahmen von Familienangehörigen bzw. dem Lebenspartner werden dabei zusammengerechnet. Familien erhalten vor der Erhebung der eigenen Belastungsgrenze einen Familienabschlag auf die jährlichen Bruttoeinnahmen: 4.410 Euro für den ersten im Haushalt lebenden Angehörigen (Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner) oder das erste Kind bei Alleinerziehenden und 3.648 Euro für jedes weitere Kind (gültig für 2008). Vorsorgeuntersuchungen hat beraten lassen. Zusatzversicherung SIGNAL Kranken - versicherung a. G. Die Kooperation mit diesem leistungsstarken Versicherungspartner gibt uns die Möglichkeit, Ihnen ergänzende Versicherungsleistungen (z. B. für Zahnersatz, stationäre Behandlung oder Auslandsreiseschutz) zu besonders günstigen Konditionen anbieten zu können. SERVICE Sollten Sie Fragen rund um Ihre persönliche Gesundheitsvor - sorge haben, ist unsere Leistungsabteilung jederzeit gerne für Sie da. Zu den jeweiligen Möglichkeiten informieren Sie gerne Maren Kolossa 0231 135-7360 Janine Söhnchen 0231 135-4559 Lebt eine Person mit einer chronischen Erkrankung im Haushalt (der/die Versicherte oder ein mitversichertes Familienmitglied) sinkt die Belastungsgrenze für alle auf 1 Prozent, d. h. alle im Haushalt lebenden Familienmitglieder sind für den Rest des Jahres von allen Zuzahlungen befreit, sobald die Summe 1 Prozent der Familien-Bruttoeinnahmen erreicht. Für die Inanspruchnahme dieser Vergünstigung muss der chronisch Kranke ab 2008 aber nachweisen, dass er sich vor der Erkrankung über die relevanten 10

BKK Pflegeversicherung Die Pflegeversicherung ist ein wichtiger Baustein Ihrer sozialen Vorsorge. Sie bietet Ihnen Absicherung gegen die erhebliche finanzielle Mehrbelastung, die im Falle einer Pflegebedürftigkeit auf Sie zukommt. Neben der vollstationären Pflege gibt es auch die häusliche Pflege. Diese liegt vor, wenn die pflegebedürftige Person im privaten Umfeld gepflegt wird, d. h. im eigenen Haushalt oder in einem Haushalt, in den sie aufgenommen wurde. Unter bestimmten Umständen können Pflegebedürftige die Leistungen der häuslichen Pflege auch außerhalb des eigenen Haushalts in Anspruch nehmen, z. B. im Altenheim. Verbesserung der Pflegeleistungen Zum 1. Juli 2008 wird der Pflegebeitragssatz von bisher 1,7 % auf 1,95 % erhöht. Bei kinderlosen Erwachsenen über 23 Jahre wird der Beitrag von 1,95 % auf 2,2 % erhöht. Dieser wird zur Hälfte vom Arbeitgeber übernommen. Die Erhöhung soll ganz in die Verbesserung der Pflegeleistungen fließen und Pflegebedürftigen, Angehörigen sowie Pflegekräften in gleichem Maße zugute kommen. Durch die Stärkung der häuslichen Betreuung können Menschen so lange wie möglich in ihrer vertrauten Umgebung bleiben. Drei Stufen der Pflegebedürftigkeit Pflegebedürftig sind Personen, die dem Pflegeversicherungsgesetz entsprechend aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen. Dieses Maß an Pflegebedürftigkeit ist anhand drei Pflegestufen definiert. Für die Einstufung des Versicherten wird seine Pflegebedürftigkeit innerhalb seines Wohnbereichs zugrunde gelegt. Dafür zuständig ist der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK). Bedingung für Pflegeleistungen Um Leistungen der Pflegeversicherung zu erhalten, muss eine Vorversicherungszeit von fünf Jahren bestehen. Diese Bedingung gilt für häusliche wie für vollstationäre Pflege. Soziale Absicherung für Pflegepersonen Pflegepersonen sind unter Umständen auch unfall- und darüber hinaus sogar rentenversichert. Wir informieren Sie gerne! Häusliche Pflege Pflegesachleistungen oder Geldleistungen Pflegesachleistungen umfassen Pflegeeinsätze professioneller Pflegedienste. Diese werden von der Pflegekasse direkt bezahlt. Bei Geldleistungen, auch Pflegegeld genannt, bekommt die pflegebedürftige Person den entsprechenden Geldbetrag von der Pflegekasse ausbezahlt. Die pflegebedürftige Person kann dabei grundsätzlich selbst entscheiden, welche der beiden Leistungsalternativen sie für sich in Anspruch nehmen möchte. Es ist auch eine so genannte Kombinationsleistung möglich, d. h. ein Teil des Leistungsanspruchs kann in Geldform, der andere als Pflegeleistung erbracht werden. An die Wahl dieser Option ist man für mindestens sechs Monate gebunden. Der Umfang der Leistungen richtet sich nach der persönlichen Pflegestufe. Bis 2012 werden die Sachleistungsbeträge stufenweise angehoben (siehe Tabelle). Auch das Pflegegeld soll in allen Stufen schrittweise angehoben werden. Verhinderungspflege Ist eine Pflegeperson verhindert (z. B. aufgrund eines Erholungsurlaubs, einer Krankheit oder einer anderen Situation), trägt unsere Pflegekasse die Kosten einer Ersatzpflegekraft für einen Zeitraum von maximal vier Wochen im Kalenderjahr. Tages- und Nachtpflege Kann eine Person durch ihre Pflegebedürftigkeit nicht ausreichend in ihrem Haushalt gepflegt werden, trägt unsere Pflegekasse die Kosten für eine teilstationäre Pflege und die notwendigen Fahrtkosten in einer dafür zugelassenen Einrichtung und bis zu dem gesetzlich festgelegten Höchstbetrag der gültigen Pflegestufe. >>> 11

>>> Pflegestufe Pflegesachleistung je Monat Geldleistung je Monat I erheblich Pflegebedürftige II Schwerpflegebedürftige III Schwerstpflegebedürftige Pflegeeinsätze bis zu einem Gesamtwert von 384 Euro (450 Euro in 2012) Pflegeeinsätze bis zu einem Gesamtwert von 921 Euro (1.100 Euro bis 2012) Pflegeeinsätze bis zu einem Gesamtwert von 1.432 Euro (1.550 Euro bis 2012) in besonders schweren Fällen auch bis zu 1.918 Euro 205 Euro 410 Euro 665 Euro Kurzzeitpflege Machen bestimmte Umstände über die häusliche Pflege hinaus eine vorübergehende vollstationäre Pflege notwenig, ist die Kostenübernahme durch unsere Pflegekasse unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Hilfsmittel zur Pflege und Verbesserung des Wohnumfeldes Tragen bestimmte Pflegehilfsmittel, technische Hilfen und Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes zur Linderung der Beschwerden und einer deutlichen Erleichterung bei der Pflege bei, können die Kosten im Einzelfall von unserer Pflegekasse übernommen werden. Zusätzliche Betreuungsmaßnahmen Pflegebedürftige mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz (z. B. durch Demenzleiden, geistige Behinderung oder psychische Erkrankung) können unter bestimmten Voraussetzungen zusätzliche Betreuungsleistungen beantragen. Vollstationäre Pflege Ist keine Pflegeperson vorhanden, übersteigt die Pflege die gegebenen Möglichkeiten des Haushalts oder kann die pflegebedürftige Person aus sonstigen Gründen nicht ausreichend häuslich oder teilstationär in ihrem gewohnten Umfeld gepflegt werden, übernimmt unsere Pflegekasse die Kosten für eine dauerhafte, vollstationäre Pflege. Bedingung: Das Pflegeheim oder die Einrichtung muss einen Versorgungsvertrag mit uns haben. Das gewährleistet eine gleichbleibend hohe Pflegequalität für unsere Versicherten. Welche Kosten übernommen werden Bei Notwendigkeit einer vollstationären Versorgung übernehmen wir entsprechende Leistungen (Pflege, medizinische Behandlungspflege und soziale Betreuung) bis zu dem gesetzlich festgelegten Höchstbetrag der jeweiligen stationären Pflegestufe. Unser Tipp Wir empfehlen, Ihnen Ihre bereits bestehende Pflegepflichtversicherung mit einem privaten Pflegetagegeld zu ergänzen. Das Angebot unseres Kooperationspartners SIGNAL Krankenversicherung a. G. wurde in Finanztests mehrfach ausgezeichnet. SERVICE Wir beraten Sie zu allen Möglichkeiten und Leistungen häuslicher und vollstationärer Pflege. Sprechen Sie bitte in jedem Einzelfall vor Inanspruchnahme einer Leistung mit uns. Annika Orschech 0231 135-4959 Michael Hering 0231 135-2337 12

So individuell wie Sie unsere Gesundheitsprogramme und Zusatzversicherungen Ihr Leben verändert sich. Dafür benötigen Sie einen Partner an Ihrer Seite, der sich Ihrem Leben anpasst und nicht umgekehrt. Die SIGNAL IDUNA BKK bietet Ihnen Gesundheitsprogramme und Zusatzleistungen für jeden Bedarf und jede Lebensphase: AKTIV und AKTIV-Plus für BKK-Versicherte über 60 Jahre* Auslandsreisekrankenversicherung** Bonusprogramm Maxi-Bonus DMP Behandlungsprogramme BKK MedPlus Hausarztzentrierte Versorgung Integrierte Versorgungsprogramme (IGV) Komfort-, Exklusiv- und Premium-Zusatztarife für BKK-Versicherte* Kostenerstattung Krankentagegeld zur Einkommenssicherung* Krankenhaustagegeld* Kurtagegeld* Optionstarife* Pflegetagegeld* Zahn-Zusatzversicherungen* Sterbegeldvorsorge*** * private Zusatzversicherungstarife unseres Kooperationspartners SIGNAL Krankenversicherung a. G. ** Risikoträger: SIGNAL IDUNA Allgemeine Versicherung Aktiengesellschaft *** ein Angebot unseres Kooperationspartners ALLWEST Allgemeine Westfälische Sterbekasse Sie haben die Wahl vom passgenauen Gesundheitsprogramm über die günstige Grundergänzung bis zur hochwertigen Komfortabsicherung. 13

BKK MedPlus Weil uns dieses Plus für Sie wichtig ist BKK MedPlus spielt mittlerweile eine zentrale und unverzichtbare Rolle bei der Behandlung von chronisch kranken Versicherten. Diese speziellen auch als Disease Management Programme (DMP) bekannten Leistungen gewährleisten nicht nur eine optimal auf den Patienten abgestimmte medizinische Versorgung, sondern verbessern auch durch die effiziente Koordination der behandelnden Ärzte und der Vermeidung doppelter oder unnötiger Untersuchungen deutlich die Lebensqualität. Für folgende chronische Krankheitsbilder bietet die SIGNAL IDUNA MedPlus- Programme an: Brustkrebs Diabetes mellitus Typ II (Zuckerkrankheit) koronare Herzerkrankung Diabetes mellitus Typ I Asthma und chronische Bronchitis (COPD) Wir prüfen gerne, ob Sie mit Ihrem Krankheitsbild die Vorraussetzungen für die Teilnahme an einem der genannten BKK MedPlus-Programme erfüllen, und senden Ihnen Infomaterial zu. Fragen Sie den Arzt Ihres Vertrauens nach den Programmen von BKK MedPlus! Sie genießen viele Vorteile bei der Behandlung Ihrer chronischen Krankheit, z. B. bei den Kosten, durch Zeitersparnis und einen Beitragsbonus in Höhe von 100 Euro pro Jahr. SERVICE Sie möchten etwas Bestimmtes zu BKK MedPlus wissen? Dann beantworten wir Ihre Fragen gerne telefonisch oder bei einem persönlichen Gespräch: Michael Hering 0231 135-2337 Annika Orschech 0231 135-4959 14

Unsere Bonusprogramme Ihr Vorteil Bonusprogramm MaxiBonus Mitglieder, die sich gesundheitsbewusst verhalten, aktiv etwas für sich tun und die wichtigen Vorsorgeangebote in Anspruch nehmen, belohnt die SIGNAL IDUNA BKK mit einem Bonus. Dafür müssen folgende Bedingungen erfüllt werden: 1. regelmäßige Teilnahme an einer ärztlichen Gesundheitsuntersuchung alle zwei Jahre (ab 35. Lebensjahr) 2. jährliche Teilnahme an einer Krebsfrüherkennungsunter - suchung (Frauen ab dem 20. Lebensjahr, Männer ab dem 45. Lebensjahr) 3. Teilnahme aller mitversicherten Kinder an sämtlichen, für ihr Alter zugeordneten Untersuchungen U1 U9 + J1 4. Inanspruchnahme mindestens einer qualitätsgesicherten primären Präventionsleistung alle zwei Jahre 5. Nachweis einer regelmäßigen, Gesundheit fördernden sportlichen Betätigung, z. B. in einem Sportverein oder qualifizierten Fitness-Studio BKK MedPlus Mitglieder, die an einem der DMP-Programme teilnehmen und die angebotenen Leistungen und Kontrolluntersuchungen regelmäßig nutzen, bekommen dafür eine Beitragsrückerstattung in Höhe von 100 Euro rückwirkend auf das jeweilige Kalenderjahr. Der Bonus wird noch attraktiver, wenn zusätzlich die Erfüllung folgender Kriterien nachgewiesen wird 6. ein Body-Mass-Index zwischen 18 und 27 7. Nichtraucher seit mindestens sechs Monaten 8. Inanspruchnahme aller von uns empfohlenen Schutz im - pfungen Können Sie in Ihrem Bonusheft die Erfüllung aller Punkte 1 bis 5 (durch das Abzeichnen des jeweiligen Arztes/Anbieters) nachweisen, bekommen Sie als Bonus rückwirkend eine Beitragsgutschrift von 75 Euro für das entsprechende Jahr. Mit einem posi - tiven Nachweis der Punkte 6 bis 8 erhöht sich der Bonus pro erfülltem Punkt um 15 Euro. Bei allen erfüllten Punkten können Sie Ihren monatlichen Beitrag um 10 Euro reduzieren, ohne Verzicht auf Inanspruchnahme von Leistungen und ohne dass dafür Selbstbehalte getragen werden müssen. 15

IGV-Verträge was steckt dahinter? Was heißt IGV? Die Abkürzung IGV steht für Integrierte Versorgung. Ziel ist die Vernetzung der stationären und ambulanten Versorgungssektoren im Gesundheitswesen. Dabei arbeiten beispielsweise Krankenhäuser, Haus- oder Fachärzte, Krankenkassen und weitere Leistungserbringer Hand in Hand und begleiten die Patienten während des gesamten Prozesses ihrer Behandlung. Durch diese enge Zusammenarbeit verläuft der Behandlungsverlauf optimierter und der fachliche Austausch aller Beteiligten wird erleichtert. Belastende Doppeluntersuchungen und lange Wartezeiten können vermieden werden. Ihr Vorteil Sie profitieren von besseren medizinischen Leistungen, der Heilungsprozess wird beschleunigt und erleichtert. Die SIGNAL IDUNA BKK hat für Sie eine Vielzahl von Verträgen mit modernsten Behandlungsmethoden abgeschlossen. Bei der Auswahl der Leistungserbringer haben wir der Behandlungsqualität einen hohen Stellenwert eingeräumt. Gleichzeitig arbeiten wir daran, den Kreis der Leistungserbringer zu vergrößern und das Spektrum der Leistungen zu erweitern. INFORMATION Informationen und Auskünfte zu IGV-Verträgen der SIGNAL IDUNA BKK Kontakt Michael Hering 0231 135-2337 michael.hering@signal-iduna-bkk.de Julia Kramer 0231 135-4022 julia.kramer@signal-iduna-bkk.de 16

Zusatzversicherungen für gesetzlich Krankenversicherte Die SIGNAL IDUNA BKK bietet Ihnen einen umfassenden Versicherungsschutz im Krankheits- und Pflegefall. Darauf können Sie sich verlassen. Sie haben mit der SIGNAL IDUNA BKK zudem attraktive Möglichkeiten, sich zusätzlich bedarfsgerecht privat zu versichern. Sie genießen dabei die exklusiven Vorteile unseres starken Partners, der SIGNAL Krankenversicherung a. G., dem viertgrößten privaten Krankenversicherer in Deutschland mit einer mehr als 100-jährigen Erfahrung: speziell für freiwillig Versicherte mit Anspruch auf Kostenerstattung: ambulante Ergänzung für die Behandlung als Privatpatient Option für Einsteiger: Anspruch auf spätere Umstellung in eine private Voll- oder Zusatzversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung. Dieses ist ein Auszug aus den Tarifen. Im Einzelnen gelten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen Teil I, II und III. Beitragsvorteile auf alle Angebote Passgenaue, abgestimmte Ergänzung Ihres SIGNAL IDUNA BKK Versicherungsschutzes Vereinfachtes Verfahren und unbürokratische Abwicklung Unser Kooperationspartner bietet BKK-Versicherten Zusatzleistungen für jeden Bedarf angefangen von der günstigen und attraktiven Komfortabsicherung bis zur hochwertigen Premiumabsicherung: Im Ausland SIGNAL IDUNA Zusatztarife* gelten in ganz Europa und ohne besondere Vereinbarung bis zu einem Jahr auch weltweit. Ihre SIG- NAL IDUNA BKK leistet gesetzlich bedingt nicht in allen Ländern und nicht für den Auslandsrücktransport, Überführung oder Bestattung am Sterbeort. Diese Lücke schließen Sie am besten mit einer Auslandsreise-Krankenversicherung (ist im Tarif GE bereits ohne Wartezeiten enthalten: bei Tod im Ausland Kosten für die Überführung bzw. Bestattung am Sterbeort bis zu 11.000 Euro). allgemeine Ergänzung: Heilpraktikerbehandlung, Naturheilkunde durch Ärzte, Übernahme gesetzlicher Zuzahlungen, Auslandsreisen, Brillen und Kontaktlinsen, Heil- und Hilfsmittel, Kurtagegeld Vorsorge-Ergänzung z. B. tarifliche Vorsorgeuntersuchungen (Neugeborenenvorsorge, Krebsfrüherkennung), Schutzimpfungen bei Reisen (Hepatitis A, FSME, Typhus) stationäre Ergänzung: freie Krankenhauswahl, Unterkunft im Ein- oder Zweibettzimmer, privatärztliche Behandlung, Übernahme der täglichen Selbstbeteiligung, Rooming-in sowie Zahlung einer Pauschale für ambulante Operationen, wenn diese eine stationäre Behandlung ersetzt Zahnkosten-Ergänzung: Zahnbehandlung, Zahnersatz, Kieferorthopädie und Professionelle Zahnreinigung Krankentagegeld zur Einkommenssicherung bei Arbeitsunfähigkeit Krankenhaustagegeld, Pflegetagegeld sowie Kurtagegeld als steuerfreie Barleistung spezielle Ergänzungen für über 60-jährige gesetzlich Krankenversicherte *Sonderregelung für die Krankentagegeld- und die Pflegetagegeldversicherung Schnelle, unbürokratische Abwicklung Wenn Sie es wünschen, reichen wir Ihre Belege mit unserem Vorleistungsvermerk direkt an die SIGNAL Krankenversicherung a. G. weiter. Sie sparen Zeit und erhalten schnell Ihre Leistungen. Wir verweisen auf die Website der SIGNAL IDUNA BKK, über die Sie die KV-Zusatzbroschüren herunterladen können: (www.signal-iduna-bkk.de). TOP Zusatzversicherungen mit besten Referenzen von bedeutenden Test-Experten: 17

Gesetzlich? Privat? Bleiben Sie flexsibel Sie sind gesetzlich krankenversichert. Und daran interessiert, eine private Kranken-Vollversicherung oder eine umfassende Kranken-Zusatzversicherung abzuschließen. Zum jetzigen Zeitpunkt können oder wollen Sie dies jedoch noch nicht umsetzen. Mit dem Optionstarif flexsi der SIGNAL Krankenversicherung a. G. können Sie sich schon jetzt den Zugang zur privaten Voll- und Zusatzversicherung sichern, der mit einer maximalen Laufzeit von 12 Jahren ausgestattet ist. Maximale Flexibilität Zu folgenden Zeitpunkten können Sie Ihr Optionsrecht ausüben und in eine Voll- oder Zusatzversicherung der SIGNAL IDUNA Gruppe wechseln: alle 3 Jahre nach Ende der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung nach Ende einer Familienversicherung nach Ablauf der Bindungsfrist an einen Wahltarif der gesetzlichen Krankenversicherung für in der GKV freiwillig Versicherte Option heißt: schon heute die Gesundheitsprüfung erfolgreich erledigen zu einem späteren Zeitpunkt ohne Gesundheitsprüfung und allgemeine bzw. besondere Wartezeiten in eine Krankheitskosten-Volloder Krankheitskosten-Zusatzversicherung der SIG- NAL IDUNA Gruppe wechseln. Wird die Option für eine Vollversicherung ausgeübt, gilt sie gleichzeitig auch für eine Krankentagegeld-Versicherung und die Pflegeflichtversicherung. Während der Optionszeit eingetretene Krankheiten oder Unfallfolgen sind dann ohne Risikozuschlag in den Versicherungsschutz eingeschlossen. Übrigens müssen Sie Ihr Optionsrecht nicht unbedingt selbst ausüben: denn nach Ablauf der Optionszeit (spätestens bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem das 50. Lebensjahr vollendet wird) erfolgt automatisch eine Umstellung in eine Kranken-Zusatzversicherung (zur Zeit in dem Bestseller-Tarif GE, für den sich bereits heute fast 500.000 Personen in Deutschland entschieden haben). Options-Tarif flexsi Monatsbeitrag für Kinder und Jugendliche bis 19 Jahre: nur 2,20 Euro Monatsbeitrag für Erwachsene ab 20 Jahre: nur 4,40 Euro INFORMATION Kontakt Maren Kolossa 0231 135-7360 maren.kolossa@signal-iduna-bkk.de 18

Aufnahmeantrag Machen Sie mit bei unserer Aktion Mitglieder werben Mitglieder. ANGABEN ZUR PERSON Hiermit beantrage ich zum die Mitgliedschaft bei der SIGNAL IDUNA BKK. Günstiger Beitragssatz 13,5 % Name Geburtsdatum Vorname Rentenvers.nummer Straße Familienstand PLZ Telefon privat Ort Telefon geschäftlich BISHERIGE KRANKENKASSE Name der bisherigen Krankenkasse Versichert von bis ANGABEN ZUM ARBEITGEBER Arbeitgeber Telefon Straße PLZ/Ort Ich möchte im Rahmen einer Familienversicherung Angehörige/Lebenspartner mitversichern. Die schriftliche Kündigungsbestätigung meiner bisherigen Krankenkasse füge ich bei. Ort, Datum Unterschrift Ich möchte mehr wissen über die exklusiven Zusatzversicherungen der SIGNAL Krankenversicherung a. G. Bitte informieren Sie mich persönlich schriftlich Ich bin damit einverstanden, dass Mitarbeiter der SIGNAL IDUNA BKK oder von der SIGNAL IDUNA BKK beauftragte Dritte meine Kontaktdaten für eine regelmäßige Kundenbetreuung nutzen dürfen. Diese Einwilligung kann ich auch in Teilen streichen oder jederzeit widerrufen. MITGLIEDER WERBEN MITGLIEDER Ich wurde geworben von Name Vorname Dieser Antrag ist vorbereitet für ein Fensterkuvert. Sie können uns den Antrag auch gerne per Fax 0231 135-2331 senden. Straße PLZ, Ort SIGNAL IDUNA BKK Rheinlanddamm 185 44139 Dortmund Bank Bankleitzahl Kontonummer Die vorstehenden Angaben sind zur rechtmäßigen Erfüllung der Aufgaben der BKK erforderlich. Sie werden aufgrund der Vorschriften des Fünften Sozialgesetzbuches ( 175, 206, SGB V) erhoben und gespeichert. Ihre Angaben werden vertraulich behandelt und unterliegen dem Datenschutz. 19

UNSERE GESCHÄFTSSTELLEN Hauptverwaltung und Service-Center Dortmund SIGNAL IDUNA BKK Rheinlanddamm 185 44139 Dortmund Fax 0231 135-2331 Service-Center Hamburg SIGNAL IDUNA BKK Neue Rabenstr. 15 19 20354 Hamburg Fax-Nr. 040 4124-4455 Öffnungszeiten Montag bis Donnerstag Freitag 8 18 Uhr 8 16 Uhr Öffnungszeiten Montag und Freitag Mittwoch 9 13 Uhr 9 15 Uhr IHR SIGNAL IDUNA BKK-KUNDENTEAM Vorstandsvorsitzender Wolfgang Struck 0231 135-2330 wolfgang.struck@signal-iduna-bkk.de Vorstand Markus Renner 0231 135-2335 markus.renner@signal-iduna-bkk.de Sekretariat Mechthild Schlabbach 0231 135-2334 mechthild.schlabbach@signal-iduna-bkk.de Controlling André Eckhoff 0231 135-2333 andre.eckhoff@signal-iduna-bkk.de Marketing/Organisation Mechthild Schlabbach 0231 135-2334 mechthild.schlabbach@signal-iduna-bkk.de Finanzen Jessica Herkelmann 0231 135-2332 jessica.herkelmann@signal-iduna-bkk.de Silke Göpfert 0231 135-4992 silke.goepfert@signal-iduna-bkk.de Versorgungsmanagement/ Michael Hering 0231 135-2337 michael.hering@signal-iduna-bkk.de Vertragswesen/DMP Annika Orschech 0231 135-4959 annika.orschech@signal-iduna-bkk.de Stephanie Moog 0231 135-7549 stephanie.moog@signal-iduna-bkk.de Innere Verwaltung Rosa Schwalm 0231 135-2308 rosa.schwalm@signal-iduna-bkk.de Arbeitgeber-Service Swenja Maßenberg 0231 135-2336 swenja.massenberg@signal-iduna-bkk.de Andrea Mackiewicz 0231 135-7690 andrea.mackiewicz@signal-iduna-bkk.de Sabrina Pisarek 0231 135-7452 sabrina.pisarek@signal-iduna-bkk.de Thomas Grassmann 0231 135-4568 thomas.grassmann@signal-iduna-bkk.de Christopher Stenzel 0231 135-3521 christopher.stenzel@signal-iduna-bkk.de Leistungswesen Julia Kramer 0231 135-4022 julia.kramer@signal-iduna-bkk.de Service-Center Dortmund Birgit Hiby 0231 135-7557 birgit.hiby@signal-iduna-bkk.de Janine Söhnchen 0231 135-4559 janine.soehnchen@signal-iduna-bkk.de Maren Kolossa 0231 135-7360 maren.kolossa@signal-iduna-bkk.de Leistungswesen Miriam Puczynski 040 4124-3077 miriam.puczynski@signal-iduna-bkk.de Service-Center Hamburg 040 4124-3868 Kostenloses Service-Telefon 0800 43 86 22 5 E-Mail: info@signal-iduna-bkk.de www.signal-iduna-bkk.de