PKV-Info. GKV-versicherte Beamte: Erleichterter Wechsel in die PKV



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Transkript:

PKV-Info GKV-versicherte Beamte: Erleichterter Wechsel in die PKV Stand: Januar 2005

2 Die private Krankenversicherung (PKV) bietet Beamten den passenden Versicherungsschutz, da ihre Tarife auf die Leistungen der Beihilfe genau abgestimmt werden können. Beamten und ihren Familienangehörigen wird so die Möglichkeit gegeben, sich rundum optimal für den Krankheitsfall abzusichern. Trotzdem gibt es immer noch eine kleine Gruppe von in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versicherten Beamten. Für diese sind die Aufnahmebedingungen in die PKV jetzt deutlich erleichtert worden. Konkret gilt dieses Angebot ab 1. Januar 2005 für gesetzlich versicherte Beamte, deren Dienstverhältnis zu diesem Zeitpunkt bereits besteht, sowie deren Familienangehörige. Im Folgenden möchten wir Sie über die Modalitäten informieren. 1. Um welchen Personenkreis handelt es sich? Beamte auf Probe, Zeit oder Lebenszeit mit Anspruch auf Beihilfe oder Heilfürsorge (Soldaten zählen nicht hierzu), Richter mit Anspruch auf Beihilfe und Versorgungsempfänger (Beamte und Richter im Ruhestand) mit Anspruch auf Beihilfe, die am 31. Dezember 2004 bereits in einem der genannten Dienstverhältnisse standen und freiwillig in der GKV versichert sind, können jederzeit im Rahmen der Öffnung eine private Krankenversicherung abschließen. Auch für bei der Beihilfe berücksichtigungsfähige Familienangehörige der oben genannten Personen, die ebenfalls in der

GKV versichert sind, gilt die Öffnung. Hierzu ist Folgendes zu beachten: Die Familienangehörigen müssen ihre private Krankenversicherung innerhalb eines Jahres nach dem Wechsel des Beihilfeberechtigten in die PKV abschließen, damit die erleichterten Bedingungen auch für sie gelten. Sind sie noch durch eine Pflichtmitgliedschaft oder Familienversicherung an die GKV gebunden, können sie innerhalb von sechs Monaten nach Beendigung der Pflicht- oder Familienversicherung der GKV in die PKV wechseln. Ebenso besteht die Wechselmöglichkeit innerhalb von sechs Monaten, nachdem die Ehe mit einem Beihilfeberechtigten geschlossen wurde. 2. Wie sehen die erleichterten Zugangsbedingungen aus? Kein Antragsteller wird aus Risikogründen abgelehnt. Leistungsausschlüsse werden nicht vorgenommen. Zuschläge zum Ausgleich erschwerter Risiken werden wenn sie überhaupt erforderlich sind auf maximal 30 Prozent des tariflichen Beitrags begrenzt. Der Versicherungsschutz ist so konzipiert, dass der Beihilfebemessungssatz auf bis zu 100 Prozent aufgestockt wird. Werden durch die Beihilfe auch Kosten für stationäre Wahlleistungen wie z.b. Unterbringung im Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung erstattet, so sind die Wahlleistungen Bestandteil des Versicherungsschutzes. Umfasst 3

4 jedoch die Beihilfe nur die allgemeinen Krankenhausleistungen, nicht aber die Wahlleistungen, so deckt auch der Versicherungsschutz nur diese Grundleistungen ab. Es besteht für den Beihilfeberechtigten die Möglichkeit, einen sog. Beihilfeergänzungstarif abzuschließen, der Wahlleistungen versichert oder auch den Versicherungsschutz z.b. für Zahnersatz verbessert. Für diese sog. Beihilfeergänzungstarife gelten die erleichterten Bedingungen allerdings nicht. Auch in der privaten Pflegepflichtversicherung gelten für den unter 1. genannten Personenkreis erleichterte Bedingungen. So ist der Beitrag für die private Pflegepflichtversicherung begrenzt. Es gelten folgende Berechnungsgrundlagen: Oberste Grenze ist der Höchstbeitrag zur sozialen Pflegeversicherung; er beträgt 1,7 Prozent multipliziert mit der Beitragsbemessungsgrenze (2005: 3.525 Euro pro Monat). Da ein Beamter aber Beihilfe bekommt, muss er nur einen Teil der Kosten privat versichern. Entsprechend gilt als Obergrenze dann auch 50 Prozent des Höchstbeitrages. Außerdem gilt für Ehepaare, deren Einkommen unterhalb bestimmter Einkommensgrenzen liegt, dass der Höchstbeitrag nicht für zwei Personen, sondern lediglich zu 150 Prozent (also eineinhalb Personen) zugrunde zu legen ist. Die Unternehmen, die eine erleichterte Aufnahme zu den oben genannten Bedingungen ermöglichen, sind unten aufgeführt. Für Angebote wenden Sie sich bitte un-

mittelbar an die Unternehmen. Die jeweiligen Bedingungen können dort erfragt werden. Beamtenanfänger, die ab dem 1. Januar 2005 verbeamtet werden, können im Rahmen der Dauernden Öffnung der PKV für Beamtenanfänger (http://www.pkv.de/downloads/ioeffnung.1.pdf) ebenfalls zu erleichterten Bedingungen in eine beihilfekonforme private Krankenversicherung oder den beihilfekonformen Standardtarif (http://www.pkv.de/downloads/info-standardtarif%206_2004.pdf) wechseln. Informationsbroschüren hierzu erhalten Sie kostenlos beim Verband der privaten Krankenversicherung e.v. 5

6 Mitgliedsunternehmen, die sich an der Aktion Neue Öffnung der privaten Krankenversicherung beteiligen: Allianz Private Krankenversicherungs-AG, 80291 München, Telefon: 0 89/67 85-0, Telefax: 0 89/67 85-65 23, www.gesundheit.allianz.de service.apkv@allianz.de Barmenia 42094 Wuppertal, Telefon: 02 02/4 38-00, Telefax: 02 02/4 38-28 46, www.barmenia.de info@barmenia.de Bayerische Beamtenkrankenkasse Aktiengesellschaft, Maximilianstr. 53, 81537 München, Telefon: 0 89/21 60-0, Telefax: 0 89/21 60-27 14, www.vkb.de service@vkb.de CENTRAL KRANKENVERSICHERUNG AKTIENGESELLSCHAFT, 50593 Köln, Telefon: 02 21/16 36-0 Telefax: 02 21/16 36-2 00 www.central.de info@central.de Continentale 44118 Dortmund, Telefon: 02 31/9 19-0, Telefax: 02 31/9 19-29 13, www.continentale.de info@continentale.de DBV-Winterthur Krankenversicherung AG, 65178 Wiesbaden, Telefon: 06 11/3 63-0, Telefax: 06 11/3 63-40 15, www.dbv.de info@dbv-winterthur.de Debeka Krankenversicherungsverein auf Gegenseitigkeit, 56058 Koblenz, Telefon: 02 61/4 98-0, Telefax: 02 61/4 14 02, www.debeka.de info@debeka.de DEUTSCHER RING Krankenversicherungsverein a.g., 20449 Hamburg, Telefon: 0 40/35 99-0, Telefax: 0 40/35 99-22 81, www.deutscherring.de service@deutscherring.de DKV Deutsche Krankenversicherung Aktiengesellschaft, 50594 Köln, Telefon: 02 21/5 78-0, Telefax: 02 21/5 78-36 94, www.dkv.com kunden-center@dkv.com Gothaer Krankenversicherung AG, 50598 Köln, Telefon: 02 21/30 90-0, Telefax: 02 21/30 90-30 99, www.gothaer.de info@gothaer.de

HALLESCHE Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit, 70166 Stuttgart, Telefon: 07 11/66 03-0, Telefax: 07 11/66 03-2 90, www.hallesche.de service@hallesche.de HUK-COBURG- Krankenversicherung AG, Postfach 18 02, 96408 Coburg, Telefon: 0 95 61/96-0, Telefax: 0 95 61/96-36 36, www.huk.de info@huk-coburg.de INTER Krankenversicherung ag, Postfach 10 16 62, 68016 Mannheim, Telefon: 06 21/4 27-0, Telefax: 06 21/4 27-9 44, www.inter.de info@inter.de Landeskrankenhilfe V.V.a.G., 21332 Lüneburg, Telefon: 0 41 31/7 25-0, Telefax: 0 41 31/40 34 02, www.lkh.de info@lkh.de MÜNCHENER VEREIN 80283 München, Telefon: 0 89/51 52-0, Telefax: 0 89/51 52-15 01, www.muenchener-verein.de info@muenchener-verein.de SIGNAL 44121 Dortmund, Telefon: 02 31/1 35-0, Telefax: 02 31/1 35-46 38, www.signal.de info@signal-iduna.de Süddeutsche Postfach 19 23, 70709 Fellbach, Telefon: 07 11/57 78-0, Telefax: 07 11/57 78-7 77, www.sdk.de sdk@sdk.de UNION KRANKENVERSICHERUNG AKTIENGESELLSCHAFT, Postfach 10 31 52, 66031 Saarbrücken, Telefon: 06 81/8 44-0, Telefax: 06 81/8 44-29 09, www.ukv.de service@ukv.de universa Krankenversicherung a.g. 90333 Nürnberg Telefon: 09 11/53 07-0, Telefax: 09 11/53 07-15 74, www.universa.de info@universa.de VICTORIA Krankenversicherung Aktiengesellschaft, 40198 Düsseldorf, Telefon: 02 11/4 77-0, Telefax: 02 11/4 77-43 56, www.victoria.de krankenversicherung@victoria.de 7