Konsequenzen aus dem Blickwinkel der Versicherungswirtschaft

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Transkript:

Gesamtverband der Deutschen e. V. Herausforderung Klimawandel Einfluss des Klimawandels auf bestehende Normen Alexander Küsel, Leiter Sach- Schadenverhütung

Inhalt Normen und technische Regeln aus Sicht der Versicherer Allgemein anerkannte Regeln der Technik Schnittstellen zu gesetzlichen Bestimmungen und gesetzliche Zielvorgaben Baunormen unterschiedlichen Standes der Technik Kosten- und Nutzenanalyse Empfehlungen der Versicherer Ergänzungen der gesetzlichen Bestimmungen, Normen und technischen Regeln Basierend auf langjährigen Schadenerfahrungen und wissenschaftlicher Erkenntnisse Konkreter Anpassungsbedarf Erarbeitung von Schadenverhütungskonzepten / Kundenorientierung - 2 -

Normen und technische Regeln aus Sicht der Versicherer Anerkannte Regeln der Technik Abbildung des Wissens- und Erfahrungsstandes Breite Beteiligung von Fachwelt und anderen interessierten Kreisen Bewährte Hilfestellung für die Praxis (Referenzcharakter) zur Sicherstellung der mindestens erforderlichen Qualität bei Produkten, Materialien und Dienstleistungen auch mit Bezug auf den Klimawandel unverzichtbar - 3 -

Normen und technische Regeln aus Sicht der Versicherer Schnittstellen zu gesetzlichen Bestimmungen Konkretisierung der gesetzlichen Bestimmungen, z. B. wesentlichen Anforderungen an baulichen Anlagen Gesetzliche Zielvorgabe Gesetzgeber muss Definition eines Mindestschutzstandards vornehmen wie z.b. Brandschutz, Standsicherheit (LBO/ETB) Konkrete Schutzzieldefinition wäre wünschenswert für die neue TRAS zu Hochwasser und Niederschlägen Aktive Mitwirkung der Versicherer bei der Normung und andere Standardisierung - 4 -

Normen und technische Regeln aus Sicht der Versicherer Baunormen unterschiedlichen Standes der Technik Wegen langer Bauwerkslebenszyklen basieren bauliche Anlagen oft auf Normen unterschiedlichen Standes der Technik Häufig verwendete Aussage von Gebäudeeigentümern: Bestandsschutz! Aber: Bestandsschutz ist ein Begriff des Verwaltungsrechts Zivilrecht und Strafrecht kennen keinen materiellen Bestandsschutz Wie kann die breite Anpassung der Bestandsbauten an veränderte Umweltbedingungen gelingen? - 5 -

Normen und technische Regeln aus Sicht der Versicherer Kosten- und Nutzenanalyse DIN 820: Überprüfung aller Normen nach 5 Jahre sinnvoll Kostenbeteiligung der an der Normung und Standardisierung Beteiligten: Stellt das Finanzierungsmodells ein Hindernis für die Mitwirkung von KMUs? Zeitnahe Überführung wissenschaftlicher Erkenntnisse: Normung oder gutachtliche Stellungnahme? Welche Verfahren der Transformation wären geeignet? Normen und technische Regeln als kostenpflichtige Informationen: Erschwernis für die Anwendung? - 6 -

Empfehlungen der Versicherer Ergänzungen der gesetzlichen Bestimmungen, Normen und technischen Regeln durch Schadenverhütungs-Publikationen Ganzheitliche Betrachtung über die gesetzlichen Zielvorgaben hinaus: Hinweise zur Schadenverhütung mit Bezug auf den Sachwertschutz und Kundeninteressen Einhaltung gesetzlicher und behördlicher Bestimmungen ist als eine Obliegenheit des Versicherungsnehmers in Allgemeinen Versicherungsbedingungen verankert - 7 -

Empfehlungen der Versicherer Basierend auf langjährigen Schadenerfahrungen Schadenerfassung: z. B. in Schadenstatistiken und aus der Auswertung von Mitgliederbefragung nach typischen Schadensmustern Aufbereitung von Schadenerfahrungen aus der Praxis der Versicherer für die Kunden und andere interessierte Kreise: eingehende Analyse von Schadenbeispielen zur gezielten Ableitung von geeigneten Maßnahmen zur Schadenverhütung und begrenzung - 8 -

Beispiel: Vermehrter Einsatz von brennbaren Fassadendämmstoffen Bildquelle: Berliner Feuerwehr - 9 -

Erkenntnisse der Versicherer Auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse Studien in Zusammenarbeit zwischen der und der Wissenschaft: Potsdam Institut für Klimafolgenforschung (PIK), FU-Berlin und Uni Köln, siehe auch www.gdv.de/klimawandel Klimabedingte Veränderungsprozesse sind gravierend z. B.: Hochwasser, wie sie Deutschland heute im Durchschnitt alle 50 Jahre erlebt, treten künftig alle 25 Jahre ein. Bis zum Jahr 2100 nehmen Sturmschäden um mehr als 50 Prozent zu. Ziel ist die Sicherstellung der Versicherbarkeit von Gebäude, Betriebseinrichtungen, Waren und Anlagen auch unter sich verschärfenden Umwelteinflüssen - 10 -

Normen und technische Regeln aus Sicht der Versicherer Beispiele für konkreten Anpassungsbedarf Verstärkte Prävention gegen Hochwasser und Starkregen: z. B. - Anpassung der Planungsvorgaben für kommunale Entwässerungssysteme - Instandhaltung der Hochwasserschutzsysteme wie Deiche und Dämme Erhöhung des Hagelschutzes und der Sturmresistenz der Dachkonstruktionen von Gebäuden und Solarenergieanlagen - 11 -

Erkenntnisse der Versicherer Erarbeitung von Sach-Schadenverhütungskonzepten Experten aus der und interessierte sachkundige Dritte aus den tangierten Kreisen Berücksichtigung der Erkenntnisse aus Schadenereignissen, der wissenschaftlichen Forschung und zukünftiger Entwicklung der Naturgefahren Verabschiedung im konsensualen Konsultationsverfahren Veröffentlichung der GDV-Sach-Schadenverhütungspublikationen unentgeltlich über Internet oder publiziert über VdS-Verlag Praxisorientierte Anwendung in Industrie, Gewerbe und Haushalt - 12 -

Empfehlungen der Versicherer Kundenorientierung Zielgruppengerechte Gestaltung und Vermittlung der Informationen: GDV-Flyer für Privatkunden und technischer Leitfaden für Gewerbe- und Industriekunden Kostenfreie Bereitstellung von Informationen, u. a. unter: www.gdv.de und www.vds-industrial.de - 13 -

Fazit Normen und technische Regeln Als Anleitung und Qualitätsstandard für die Praxis unverzichtbar Nur möglich durch gesetzlichen Bestimmungen als Zielvorgaben für die technische Konkretisierung Ergänzungen der Versicherer auf der Grundlage von langjährigen Erfahrungen Aktive Mitwirkung des GDV bei der Erarbeitung und Fortschreibung von gesetzlichen Bestimmungen, Normen und anderen technischen Regeln Publikationen der Versicherer mit Empfehlungen und Hinweisen für die Praxis - 14 -

Vielen Dank für Ihr Interesse - 15 -