Richtlinien für die betriebliche Vorbereitung bei einer Grippepandemie

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Transkript:

Richtlinien für die betriebliche Vorbereitung bei einer Grippepandemie Schweizerischer Podologen-Verband SPV Telefon 041 926 07 61 E-Mail sekretariat@podologie.ch Stadthof, Bahnhofstrasse 7B, 6210 Sursee Fax 041 926 07 99 Internet www.podologie.ch

Inhaltsverzeichnis 1. Zusammenfassung... 4 2. Innerbetriebliche Massnahmen im Fall einer Grippepandemie... 5 2.1 Wichtigste personenbezogene, nicht medikamentöse Massnahmen... 5 2.2 Umgebungshygiene... 7 2.2.1 Raumlüftung / Klimaanlage... 7 2.2.2 Reinigung... 7 3. Kommunikation... 7 3.1 Inhalt der Mitteilungen... 7 3.2 Zeitpunkt der Kommunikation... 8 3.3 Wer muss informiert werden?... 8 4. Händedesinfektion... 8 5. Materielle Planung... 8 6. Tragen von Hygienemasken... 9 7. Reinigung... 10 Sursee, 11. August 2009 Seite 3 / 10

1. Zusammenfassung Ziel - die Minimierung des Infektionsrisikos am Arbeitsplatz - die Aufrechterhaltung der betrieblichen Infrastruktur, um die Belieferung der Kunden mit den wichtigsten Gütern (Informationen) sicherzustellen. Art der Grippepandemie - Die Grippepandemie kann in mehreren Wellen verlaufen; eine Welle dauert rund 12 Wochen. - In der Schweiz ist jeder Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, seine Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor einer Infektion mit gefährlichen Mikroorganismen, z.b. dem Grippevirus (auch Influenzavirus genannt), zu schützen. - Die Empfehlungen des BAG dienen dazu, eine Ausbreitung der Grippe unter den Beschäftigten zu vermindern. Organisatorisches - Die Planung erfordert eine Analyse der innerbetrieblichen Funktionen. Es werden die wichtigsten Prozesse und Produkte sichergestellt (Priorisierung / Posteriorisierung), potentiell exponiertes Personal (z.b. Schalterpersonal) identifiziert und die für den Betrieb unentbehrlichen Funktionen (Schlüsselfunktionen) definiert. - Nach Schätzung erkranken während einer Pandemiewelle 25% der Angestellten. - Während der zwei Wochen im Höhepunkt der Welle werden ca. 10% der Angestellten krankheitshalber abwesend sein. - Eine Abwesenheitsquote von 40% während den zwei Höhepunkt-Wochen ist möglich. - Es muss vor Ausbruch der Grippepandemie beschlossen werden, auf welche Produkte allenfalls vorübergehend verzichtet werden kann. Wichtigste, nicht medikamentöse Massnahmen im Fall einer Grippepandemie - Beachten der persönlichen Hygiene (z.b. häufiges Händewaschen mit Seife) - Distanz halten (social distancing) von mindestens 1 Meter von Person zu Person - Treffen von Eigenschutzmassnahmen (z.b. das Tragen von Hygienemasken) bei Tätigkeiten mit einem erhöhten Infektionsrisiko. - Kenntnis über das persönliche Verhalten bei Grippe oder bei Verdacht auf Grippe. Kommunikation - Die Mitarbeitenden müssen über die geltenden Massnahmen, Informationskanäle und Auskunftsstellen vor Ausbruch einer Grippepandemie in Kenntnis gesetzt werden. Sursee, 11. August 2009 Seite 4 / 10

2. Innerbetriebliche Massnahmen im Fall einer Grippepandemie 2.1 Wichtigste personenbezogene, nicht medikamentöse Massnahmen - Persönliche Hygiene - Distanz halten - Eigenschutzmassnahmen bei erhöhtem Infektionsrisiko - Kenntnis über das persönliche Verhalten bei Grippe oder bei Verdacht auf Grippe. Persönliche Hygiene - regelmässiges Händewaschen mit Seife - bei Husten, Niesen und Nase putzen Einwegpapiertaschentücher benützen - verunreinigtes Material, z.b. Papiertaschentuch, im Abfalleimer entsorgen - nach jedem Gebrauch eines Papiertaschentuchs die Hände mit Seife waschen. Grundsätzlich genügt ein häufiges Händewaschen mit Seife. Die Anwendung von Händedesinfektionsmittel wird nicht generell empfohlen. Betriebe, die Händedesinfektionsmittel an strategisch günstigen Orten, z.b. neben jeder Bürotür, Dispenser montieren, müssen ihre Mitarbeiter über die korrekte Anwendung instruieren. Distanz halten - Distanz von mindestens 1 Meter von Person zu Person einhalten - Menschenansammlungen vermeiben Empfehlungen für das Arbeiten im Betrieb Personenkontakte: - Benützen des Telefons und des Internets (E-Mail) - Vermeiden aller nicht notwendigen Reisen und Besprechungen. Absagen von Treffen, Workshops, Fortbildungsveranstaltungen etc. - Erteilen von Auskünften und Entgegennahme von Bestellungen über das Telefon - Verzicht auf das Händeschütteln. Sursee, 11. August 2009 Seite 5 / 10

Post: - eingehende Post durch eine damit beauftragte Person verteilen, nicht an einem zentralen Ort von verschiedenen Personen abholen lassen - ausgehende Post am Bestimmungsort ohne Personenkontakt deponieren. Besprechungen: - Besprechungszeit so kurz wie möglich halten - grossen Besprechungsraum wählen und Distanz von mindestens 1 m zwischen den Besprechungsteilnehmern einhalten - Vermeiden von direktem Kontakt, kein Händeschütteln - Evtl. Besprechung im Freien abhalten Personanansammlungen am Arbeitsplatz: - Aufheben von fixen Anfangs- und Endzeiten im Betrieb - Ablösungen nicht überlappend organisieren - Benützung von Liften vermeiden - Cafeterias und Personalrestaurants schliessen Öffentliche Verkehrsmittel: - Wenn immer möglich Arbeitsweg zu Fuss oder mit dem Velo. Private Fahrzeuge vermeiden Physische Schutzmassnahmen Auch bei richtiger Anwendung der Schutzmassnahmen, garantieren diese keinen 100%-igen Schutz. Die Entsorgung des Schutzmaterials muss entsprechend erfolgen. Personen in Funktionen mit erhöhtem Infektionsrisiko - Personen mit nahem Kundenkontakt (Schalterpersonal) - Reinigungspersonal - Personal im Bereich der Abfallentsorgung zu den möglichen zusätzlichen physischen Schutzmassnahmen gehören: - das Tragen von Hygienemasken - das Tragen von Handschuhen - das Aufstellen von Plexiglas oder undurchlässigen Folien zwischen Kunden und Personal Sursee, 11. August 2009 Seite 6 / 10

Hygienemasken Das Tragen von Hygienemasken wird nicht generell empfohlen. Wo eine erhöhte Gefahr der Verbreitung des Grippevirus besteht (Menschenansammlungen, Kundenkontakt etc.) ist es jedoch sinnvoll, eine Maske zu tragen. Sollte ein Betrieb den Mitarbeitenden solche Masken zur Verfügung stellen, müssen die Mitarbeiter entsprechend geschult werden, wie sie zu tragen sind und wie sie aufgesetzt werden müssen. 2.2 Umgebungshygiene 2.2.1 Raumlüftung / Klimaanlage Räume sollen durch Öffnen der Fenster und Türen regelmässig durchgelüftet werden. Lüftungsanlagen müssen im Pandemiefall nicht abgestellt werden. 2.2.2 Reinigung Die Räume sollen wie üblich gereinigt werden. Es genügt eine Reinigung der Oberflächen und der abwaschbaren Böden mit Detergentien. Oberflächen, welche intensiv vom Publikum und vom Personal berührt werden (Ladentische, Bankomattastaturen, Lifttasten etc.) sollen identifiziert und häufiger gereinigt werden. 3. Kommunikation 3.1 Inhalt der Mitteilungen Die Angestellten sollen informiert werden über: - die Auswirkungen einer Grippepandemie - die Massnahmen, die für das persönliche Verhalten und für die betrieblichen Abläufe gelten - die Auskunftsstellen, bzw. relevanten Telefonnummern innerhalb des Betriebs - Veränderungen und Entwicklungen im Verlauf der Grippepandemie Auch die Kunden und Lieferanten müssten über allfällige Veränderungen informiert werden. Sursee, 11. August 2009 Seite 7 / 10

3.2 Zeitpunkt der Kommunikation Es ist vorteilhaft, die Angestellten frühzeitig darüber zu informieren, was im Fall einer Grippepandemie geplant ist und wie man sich vor einer Infektion mit dem Grippevirus schützen kann. 3.3 Wer muss informiert werden? Es müssen alle Mitarbeiter und deren Familienangehörigen informiert werden. 4. Händedesinfektion Grundsätzlich genügt häufiges Händewaschen mit Seife. Die Anwendung von Händedesinfektionsmittel wir nicht generell empfohlen. Vorgehen Die Hände ausser bei optischer Verschmutzung vor der Desinfektion nicht waschen. Wichtig ist, dass nicht nur die Handflächen sondern auch die Fingerzwischenräume, die Fingerkuppen und die Daumen desinfiziert werden. - Desinfektionsmittel zwischen den Handflächen verreiben - Handfläche auf Handrücken im Wechsel für beide Hände - Handfläche auf Handfläche mit verschränkten, gespreizten Fingern - Aussenseite der Finger auf gegenseitiger Handfläche mit verschränkten Fingern - Kreisendes Reiben der Daumen in der geschlossenen Handfläche für beide Hände - Kreisendes Reiben hin und her mit geschlossenen Fingerkuppen in der Hohlhand für beide Hände - Hände trocknen lassen, nicht an Handtuch abreiben 5. Materielle Planung Die Anschaffung von Material soll vor dem Ausbruch der Grippepandemie getroffen werden. Hygienematerial Es müssen genügend Seife, Einwegtaschentücher und Abfalleimer vorhanden sein. Sursee, 11. August 2009 Seite 8 / 10

Händedesinfektionsmittel Es muss für genügend Vorrat and Händedesinfektionsmittel gesorgt sein. Hygienemasken, falls geplant Die Mitarbeitenden müssen über den Umgang mit Hygienemasken instruiert werden, a sonst die Masken nichts nützen. Die Masken müssen trocken gelagert werden. Plexiglasschilder / Plastikfolien zwischen Angestellten und Kunden Zur Vernminderung der Ansteckungsgefahr bei Mitarbeitern mit Kundenkontakt, können anstelle von Hygienemasken Plexiglas- oder Glasschilder/Fenster bzw. Kunststoff-Folien aufgestellt werden, die täglich mit einem Desinfektionsmittel gereinigt werden. 6. Tragen von Hygienemasken Vorgehen Hygienemasken sind nach ca. 2 Stunden durchfeuchtet und dann weniger wirksam. Die Hygienemasken müssen deshalb regelmässig ausgetauscht werden. Um einen maximalen Schutz zu erhalten, ist zudem eine gute Anpassung der Maske an das Gesicht nötig. Die Hygienemaske muss Mund und Nase vollständig abdecken und bequem sitzen. Anwendungs-Informationen: - Maske über Nase und Mund legen. Der mit einem Draht verstärkte Teil kommt oben über den Nasenrücken. - Gummiband um jedes Ohr platzieren oder Band hinten am Kopf zusammenbinden - Unteren Teil der Maske über das Kinn ziehen und oberen, verstärkten Teil in die richtige Passform bringen, so dass der Maskenrand überall eng an die Haut anschliesst. Die Maske muss das Gesicht vom Nasenrücken bis unterhalb des Kinns abdecken. - Maske maximal 2 Stunden tragen - Getragene Masken nicht unter Personen austauschen - Maske unverzüglich wechseln, wenn sie beschädigt oder durchnässt ist. - Vor dem Anlegen und nach der Entsorgung einer Maske die Hände mit Seife waschen - Die Masken wie Haushaltabfall entsorgen. Sursee, 11. August 2009 Seite 9 / 10

7. Reinigung Reinigung Normale Reinigung der Oberflächen und der abwaschbaren Böden mit einem Detergens. Zeitpunkt der Reinigung Die Reinigung soll bei Arbeitsende erfolgen. Reinigungspersonal Das Reinigungspersonal muss durch folgende Massnahmen zusätzlich geschützt werden. - Tragen von Wegwerfhandschuhen - Tragen einer Einweg-Überschürze - Tragen einer Hygienemaske des Typs II bzw. IIR Das physische Schutzmaterial muss bei Arbeitsende am Arbeitsort am besten in Kübel entsorgt werden. Die Handschuhe sollen als letztes ausgezogen werden. Nach Ausziehen der Handschuhe müssen die Hände umgehend mit Seife gewaschen, oder mit Händedesinfektionsmittel desinfiziert werden. Reinigungstücher und Wischbezüge Tücher und Wischbezüge für den mehrmaligen Gebrauch müssen nach jedem Gebrauch maschinell thermisch (mind. 60 C oder 40 C plus Detergens) gewaschen und anschliessend getrocknet werden. Tücher und Bezüge müssen in ausreichender Stückzahl zur Verfügung stehen. Sursee, 11. August 2009 Seite 10 / 10