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Transkript:

Hegerichtlinie Seite 1 22.04.2005

Hegerichtlinie Seite 2 22.04.2005 Zielsetzung Ziel der Rehwildhege ist es, das Rehwild in allen geeigneten Lebensräumen als gesundes Glied der freilebenden Tierwelt zu erhalten. Die Aufgabe des Jägers umfaßt somit Aufbau und Erhaltung natürlich gegliederter Rehwildbestände in einer Wilddichte, die die sowohl den Lebensbedürfnissen des Rehwildes selbst als auch den landschaftlichen und landeskulturellen Verhältnissen angepaßt ist und durch die über das tragbare Maß hinausgehende Wildschäden in Land- und Forstwirtschaft vermieden werden. Planung und Durchführung der Bejagung müssen diesen übergeordneten Forderungen Rechnung tragen. Zur Hege gehört auch die Biotopgestaltung soweit notwendig. Ein Großteil der Reviere entspricht nach Größe und Abgrenzung nicht den Voraussetzungen für eine Rehwildhege. Der freiwillige Zusammenschluß zur Hegegemeinschaft in der alle gemeinschaftlichen Jagdbezirke des Hegeringes, zur Abschußplanung und Verteilung, integriert sind, ist anzustreben. Bei den bestehenden Eigenjagdbezirken sollten in jedem Fall Bestandsschätzungen und Abschußplanung gemeinsam mit den Revierinhabern erarbeitet und abgestimmt und möglichst im Hegering diskutiert werden. Auf Grundlage der Rahmenkriterien für Rehwild entsprechend der Wildbewirtschaftungsrichtlinie vom 24.September 2001/VI 220-1 ist der Zielbestand festzulegen. Die angestrebten Zielbestände sind in 5-jährigen Abstand auf der Basis der örtlichen waldbaulichen und landwirtschaftlichen Zielsetzung zu bestätigen und neu festzusetzen. Der Altersklassenabschuß sollte das Ziel haben, eine artgerechte Alters-und Geschlechterstruktur zu erreichen bzw. zu erhalten. Hierfür ist die Erfüllung des Abschußplanes nach dem Geschlecht und in der jeweiligen Altersklasse erforderlich. Um Rehwild optimal zu nutzen, ist durch rechtzeitige Erlegung von Jungtieren der Jagdliche Anteil an der Gesamtmortalität zu erhöhen. Unabhängig vom Abschußplan kann stark überaltertes Wild, das körperlich weit zurückgesetzt hat, erlegt werden. Zum Nachweis ist eine Streckenliste zu führen, getrennt nach Geschlecht. Weiterhin sollten folgende Informationen, wie Alter, Wildbretgewicht und Gehörngewicht, abrufbar sein um Schlußfolgerungen zu zulassen. Wilddichte Die Wilddichte ist auf den Frühjahresbestand ( 01.April) bezogen und versteht sich für einen Flächenanteil je 100ha. Maßgebend ist die Fläche auf der das Wild Einstand und Äsung hat. Die vertretbare Wilddichte kann daher entsprechend den Revierverhältnissen unterschiedlich hoch sein. Folgende Festlegungen sollen gelten:

Hegerichtlinie Seite 3 22.04.2005 1. 4-6 Stück bei ungünstigen Revierverhältnissen (geringe Standorte, mangelnde Deckung) 2. 6 8 Stück bei mittleren Verhältnissen 3. 8-10 Stück bei günstigen Revierverhältnissen unter besonders günstigen Verhältnissen ist örtlich eine Wilddichte bis zu 12 Stück zu vertreten. Geschlechterverhältnis Unter Geschlechterverhältnis (GV) wird das Zahlenverhältnis von männlichen zu weiblichen Wild verstanden (Frühjahrsbestand). Vom Geschlechterverhältnis darf nur solange abgewichen werden, wie Überschuß bzw. Mangel, entsprechend der höchstzulässigen Wilddichte, besteht. Es ermöglicht ohne Steigerung der Wilddichte bei ausgeglichener Bestandsgliederung einen ausreichenden hohen Anteil älterer Böcke und Ricken. Das Zielalter für den reifen, starken Bock wird auf ein Mindestalter von 5 Jahren festgesetzt. Zuwachs Der Frühjahresbestand und das festgestellte Geschlechterverhältnis bilden die Grundlage der Berechnung des zu erwartenden Zuwachses. Er beträgt unter normalen Verhältnissen 90-100% des am Stichtag vom 01. April vorhandenen weiblichen Wildes (Ricken und Schmalrehe). Darin sind die unter normalen Verhältnissen zu erwartenden Verluste bereits zu berücksichtigen. Altersklasseneinteilung Für das Rehwild werden entsprechend Wildbewirtschaftungsrichlinie vom 24.September 2001 / VI 220-1 folgende Altersklassen festgelegt. Geschlecht Altersklasse Alter(Jahre) männlich 0 (Bockkitze) unter 1 1 (Jährlinge) 1 2 (Rehböcke) ab 2 weiblich 0 (Rickenkitze) unter 1 1 (Schmalrehe) 1 2 (Ricken) ab 2 Wildbestandsermittlung

Hegerichtlinie Seite 4 22.04.2005 Der Wildbestand ist durch möglichst sorgfältige Beobachtungen während des ganzen Jahres zu ermitteln. Den besten Einblick ergeben häufig wiederholte Zählungen in den Monaten Januar bis März. Auf die Gefahr der Unterschätzung des Bestandes in Gemischt-revieren mit hohen Deckungsanteilen sind 10-20% zu beaufschlagen. Die jahreszeitliche Bedingte Verschiebung des Rehwildbestandes (entsprechend Äsungsangebot) sind durch Abstimmung mit den benachbarten Revierinhabern zu berücksichtigen. Eine gute Bestandsermittlung ist für eine Abschußplanung entscheidend. Die Angaben des Frühjahresbestandes sollten nach den Altersklassen 1 und 2 untergliedert sein. Abschußplanung Der Abschußplan wird für eine Dauer von drei Jahren aufgestellt. Eine Verschiebung der Abschußzahlen in den Jahren ist möglich, wobei der Gesamtabschuß erfüllt werden muß. Der Abschußplan, auf dem dafür vorgesehenen Formular, ist von den Pächtergemeinschaften bzw. Revierinhabern bei dem Obmann für Wildbewirtschaftung bis zum 15.03 des vergehenden Jagdjahres, einzureichen. Als Grundlage für die Abschussplanung sind entsprechend des Lebensraumes und der Gegebenheiten der Rehwildpopulation der Zuwachs und das Geschlechterverhältnis im Abschuss innerhalb der Spanne von 30 : 70 für den jeweiligen Jagdbezirk festzulegen. Vorgeschlagener und genehmigter Abschuß ergeben sich aus dem Frühjahrsbestand. Ist die angestrebte Wilddichte und Bestandsgliederung erreicht, so ist die Aufteilung des Abschußplanes im Anhalt an folgende Richtzahlen vorzunehmen: Geschlechterverhältnis ( männlich zu weiblich): 50 : 50 Weiblich: AK0 und AK1 Rickenkitze und Schmalrehe 60% AK 2 Ricken 40% Männlich: AK0 und AK1 Bockkitze und Jährlinge 60% AK2 Rehböcke 4 0% Die Wildnachweisung ist altersklassenweise zu führen. Sind ältere Rehe in der erforderlichen Anzahl noch nicht vorhanden, so sind die Abschußanteile in diesen Klassen zu vermindern und entsprechend mehr Kitze und einjährige Stücke freizugeben. Der Abschuß der Böcke Altersklasse 1 soll sich nach der gebiets-und jahrweise abzeichnenden Entwicklung der Jährlingsböcke orientieren und jeweils etwa die geringere Hälfte erfassen. Knopfböcke können ohne Anrechnung auf den Abschuß freigegeben werden, soweit der Abschußanteil der Klasse 1 überschritten wird, ist entsprechend weibliches Wild zusätzlich freizugeben. Der Rickenabschuß soll schwerpunktmäßig bei den über sechsjährigen Stücken liegen. Der Kitzabschuß soll überwiegend weibliche Kitze erfassen und sich bei Bockkitzen auf erkennbar schwache Stücke beschränken.

Hegerichtlinie Seite 5 22.04.2005 Das Verkehrsfallwild ist auf den Abschußplan anzurechnen. Grundsätzlich sollte folgendes beachtet werden: - eine Überbesetzung der Reviere ist zu verhindern - das natürliche Geschlechterverhältnis von 1:1 ist anzustreben - das Hauptgewicht des Abschusses ist in die Jugendklasse zu legen - eine Überalterung des Bestandes an weiblichen Wild ist zu verhindern - ein ausgewogener Altersaufbau innerhalb der Rehwildbestände ist herbeizuführen und zu erhalten - krankes und kümmerndes Wild ist vorrangig zu erlegen. Streckenliste Jede Pächtergemeinschaft bzw. jeder Pächter (bei kleineren gemeinschaftlichen Jagdbezirken) hat eine Streckenliste zu führen. Diese sollte beim Rehwild AK 2 auch Eintragungen zum geschätzten Alter zulassen s. Anlage. Beschlossen: Jahreshauptversammlung am 24.04.2005