Das Ende der Archivierung?



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Transkript:

Das Ende der Archivierung? Alfons Kramer Mit der digitalen Revolution sind Begriffe wie Archiv oder Archivierung sehr populär geworden. Beim genauerem Hinsehen kann man jedoch den Eindruck haben, dass wir dabei sind zu vergessen, was Archivierung eigentlich ist. Wir kennen Archiv entweder als Ort an dem sich die Bestände befinden (Archivstrassse 14) oder als Institution (Sächsisches Staatsarchiv). Nur: wenn man weiß, was ein Archiv ist, weiß man immer noch nicht, was Archivierung ist. Archivierung ist dann zunächst nur das, was die Archivare machen. Nach dem Selbstverständnis der Archivare besteht ihre bedeutendste Tätigkeit in der archivischen Bewertung, das ist die Entscheidung darüber, was aufbewahrt und was kassiert wird. In bestimmten Zusammenhängen ist aber durch gesetzliche Regelung (z.b. die Abgabenordnung) schon genau festgelegt, was archiviert werden muss. Kann es sein dass die Fragestellung Was ist Archivierung? heute eigentlich Was wollen wir unter Archivierung verstehen? lauten müsste. Wenn man sich heute gängige Verwendungsweisen von Archivierung anschaut, sieht es so aus, als ob jeder Diskurs diese Frage für sich beantwortet. Eine verbreitete Verwendung im Computerbereich ist Archivieren als Zippen. Damit ist die Ablage von Dateien in Container-Dateien z.b. im ZIP-Format gemeint. Weit verbreitet ist auch die Verwendung für das Auslagern von Dateien auf den billigeren Bandspeicher. Anbieter von Settopboxen für das digitale Fernsehen werben z.b. damit, das man mit diesen Geräten auch seine Sendungen archivieren könne. Also im Sinne von etwas aufheben und zugreifbar halten. Kann man nun nach dem Motto anything goes sich irgendeiner Antwort anschließen möglichst einer, die sich mit den Interessen am besten deckt? Der Erfinder dieses Slogans, Paul Feyerabend, hatte damit nicht unbedingt eine Beliebigkeit gemeint, und schon lange nicht, dass man dadurch seiner Verantwortung enthoben wäre. Von einer Antwort könnte man erwarten, dass sie plausibel ist und auch dass sie sich an eine bestehende Tradition anschließt. Von einem technischen Verständnis von Archivierung kann man erwarten, dass der Zeitpunkt, wann ein Objekt als archiviert gelten kann, möglichst genau bestimmbar ist und auch wann dies nicht mehr gegeben ist. Das läuft darauf hinaus, dass man genaue Kriterien dafür angeben können muss. Man müsste es an etwas festmachen können. Genau, um Fixierung, Fest-Stellung und Festschreibung scheint es auch bei der Archivierung zu gehen. Dass dies keinesfalls so einfach ist, zeigt das Beispiel der HSM-Architektur (Hierarchical Storage Management). Hier werden Speicherinhalte bei Bedarf in kostengünstigere Speicher verdrängt. Wann das geschieht, ist von außen nicht feststellbar. Nicht alle verwendeten Speicherarten sind dabei gleich sicher. Was ist, wenn angeblich archivierte Daten sich noch im Cache (verborgener Zwischenspeicher) befanden, als das System abstürzte? Wann Daten hier als archiviert gelten können bleibt unklar. Die Google Suchmaschine hat kürzlich die Option im Archiv in im Cache umbenannt. Genau genommen ist Archivierung nämlich häufig genau das: im Cache.

Die sprachliche Verwendung von Archivierung im IT Bereich In der Datenverarbeitung sind heute zwei Verwendungen von Archivierung gebräuchlich. Die eine besagt: Archive sind Dateien, die ihrerseits andere Dateien enthalten. Das Programm, das Dateien einem Archiv hinzufügt, wird auch Packer genannt. Die Datei, die alle Dateien enthält, heißt auch Dateisystem. Die Vorstellung, dass jedes Dateisystem schon ein Archiv wäre, ist eine Verkürzung. Ein Dateisystem kann nur zum Archiv werden, wenn es auf eine Speicherschutzfunktion aufsetzen kann. Ein Dateisystem, in dem Dateien dynamisch sind und spurlos gelöscht werden können, kann kaum als Archiv angesehen werden. Die zweite Verwendung ist Archivierung als Auslagerung (nicht-operativer) Daten auf externe Speichermedien, zwecks Entlastung des operativen Systems. Diese Vorstellung scheint an die im Zusammenhang mit dem Konzept des französischen Verwaltungsarchivs praktizierte Auslagerung von Aktenbeständen anzuknüpfen. Sinn dieser Auslagerung war aber nie die Entlastung der erzeugenden Behörde, sondern die Bestände dem möglicherweise manipulierenden Zugriff der erzeugenden Verwaltung zu entziehen. Also in gewissen Sinn eine Speicherschutzfunktion. Zudem handelt es sich bei diesem Verwaltungsarchiv um ein Endarchiv. Staatliche Archivare würden bei der Belegarchivierung aber eher von einer Registratur oder Ablage denn von einem Archiv sprechen. Und hier macht diese Form der Auslagerung keinen Sinn. Die in der EDV praktizierte Auslagerung hatte einzig den Sinn, teure Ressourcen effektiv zu nutzen. Die eigentliche Leitunterscheidung des Archivs ist eher die zwischen aktiv und inaktiv oder aktuell und nicht-aktuell. In englischen Definitionen wird in diesem Zusammenhang häufig von non-current records gesprochen. Was diese Unterscheidung konkret bedeuten kann, soll diese im Internet gefundene Definition klarmachen: Ein Archiv ist ein Bereich im Forum in dem nur gelesen werden kann, es können somit auch keine Antworten auf einen Beitrag geschrieben werden. Die teuren Ressourcen waren damals die Festplatten, die durch Auslagerung auf Bänder entlastet werden sollten. Diese Entlastungsfunktion wurde aber durch die Entwicklung bei den Festplatten, die riesige Speicherkapazitäten zu erschwinglichen Preisen verfügbar machen, inzwischen obsolet. In der technischen Archivierung ist Archivierung hauptsächlich ein Attribut der Speicherung. Ob eine Speicherung (storage) eine Archivierung beinhaltet, hängt dort einzig daran, wie gut der Speicher geschützt ist (Speicherschutzfunktion). In dieser Hinsicht sind eben nicht alle Speichertechnologien gleich. Die Dokumente müssen nach abgeschlossenen Transaktionen fixiert sein. Dies ist beim Informationsträger Papier selbstverständlich der Fall (und von Anfang an). Dies sollte auch von Archiv-Datenträgern gefordert werden. Operatives Kriterium für eine Archivierung könnte daher sein, ob belegt und überprüft werden kann, dass die Daten während der Aufbewahrungszeit unverändert geblieben sind. Warum kann Speicherschutz nicht allein durch organisatorische Maßnahmen implementiert werden? Archivierung als "Speicherung der Online-Daten" deutet schon das grundsätzliche Problem an: Online heißt über Netzwerke zugreifbar. Nun weiß man inzwischen, wie sicher diese Netzwerke gegenüber unberechtigten Zugriffen sind. Eine formelle Zugriffsbarriere reicht heute nicht mehr, um die Unveränderbarkeit der Daten zu belegen. Dazu braucht es wirkungsvollere Speicherschutzverfahren. Auch kann der Einsatz von Prüfsummen nicht mehr als wirksamer Schutz gegen Manipulation angesehen werden. Bei den in heutigen Computern gebräuchlichen Schutzverfahren wird gerne die Metapher der Wagenburg verwendet. Für den inneren Ring spricht man dann vom Kernel-Mode, sozusagen dem harten Kern. Weiter im äußeren Ring liegt das User-Land (Linux Jargon). Interessant ist

nun, dass das Betriebssystem seinen privilegierten Status durch ein Stück Hardware verliehen bekommt, dem Protected-Mode des Prozessors. Wir werden gelegentlich daran erinnert, wenn wir vom Betriebssystem eine Schutzverletzung gemeldet bekommen. Das alte Betriebssystem DOS kannte diese Meldung nicht, denn es lief noch nicht im Protected-Mode. Je stärker die Vermittlung durch Software und Organisation, desto vielfältiger gestalten sich die Manipulationsmöglichkeiten. Bei der herkömmlichen analogen Photographie war die Abbildung des Objektes auf die Photoplatte durch das Objektiv und die anschließende Entwicklung der Platte hardwaremäßig festgelegt. Erst die Einschaltung der Digitalisierung und die sich anschließende frei gestaltbare Transformation durch Software lässt den eigentlich harten Kern nun mehr und mehr weich erscheinen. Nach der Theorie der medienunabhängigen Datenhaltung ist alles nur als Content anzusehen. Authentizität kann dann nur als "informationelle Authentizität" gedacht werden. Bei einer möglichen Migration der Bestände besteht die Aufgabe nur darin, die Information zu erhalten. Eine Sichtweise, die Dokumente als Quelle sieht, ist sich dagegen bewusst, dass die Authentizität hauptsächlich an den Eigenschaften des eingesetzten Speichermediums festgemacht ist. Hier muss nicht nur die Information erhalten bleiben, sondern auch deren Glaubwürdigkeit. Das Ideal der medienneutralen Datenhaltung zielt auf das Ende der Archivierung. Das Ideal der medienneutralen Datenhaltung kann auch auf folgende Formel gebracht werden: Im Mittelpunkt steht die Information, das Medium ist nichts. Dem gegenüber steht die Behauptung: Information kann nicht unabhängig von einem Medium gedacht werden. Diese Medienneutralität wird auch vom Internetaktivisten Barlow als selling wine without the bottle anschaulich beschrieben. Wenn es jetzt in der digitalen Welt die behälterlose Information gibt und man sich das Archiv gerade als Behälter vorstellt, ist es damit überflüssig geworden. Auch die Vorstellung, dass der Behälter nun einfach unendlich groß geworden ist, eliminiert das Archiv: ein Archiv als System braucht die Außengrenze zur Umwelt. Wenn alles bereits zum Archiv zählt gibt es keine archivische Bewertung mehr. Vor allem entfällt dann jede Fixierung, denn in diesem Archiv müsste sich alles jederzeit ändern können. Das Ende der Archivierung bedeutet nicht das Ende des Archivs. Es bedeutet nur das Ende des archivierenden Archivs. Um das verständlich zu machen, muss das was ein Archiv sein könnte noch genauer gefasst werden. Diese Frage lässt sich leider nicht wissenschaftlich beantworten, sie ist eigentlich nicht entscheidbar. Es gibt daher nur die Möglichkeit sie philosophisch zu beantworten. Anstatt das hier umfassend zu versuchen, soll diese Kurzfassung genügen: Kurze Geschichte des Archivs in 42 Worten: Die Geschichte des Archivs beginnt mit dem Erscheinen des festen Aggregatzustandes im Universum. Jedoch, so wie es Licht erst gibt, seit es Augen gibt, gibt es ein Archiv erst seit es Leser gibt. Noch später erscheint mit der Schrift das archivierende Archiv. Ein Beispiel für ein nicht archivierendes Archiv ist die Verwendung des Eises der Antarktis als Klimaarchiv durch einen Forscher. Die Bedeutung des archivierenden Archivs liegt in seiner rechtssichernden (nomologischen) Funktion.

Keine Archivierung ohne Einschreibung Was hat sich mit der digitalen Archivierung geändert? Als Schriftträger stand bislang nur Papier zur Verfügung. Erst mit dem Aufkommen anderer medialer Trägersysteme spielen die Eigenschaften des Speichermediums überhaupt eine Rolle. Wurden dem Archiv bislang bereits archivfähige Ausfertigungen angeboten, so müssen sie bei elektronischen Systemen erst noch hergestellt werden. Die Daten befinden sich zunächst in einem Arbeitsspeicher. Eine Ausfertigung für den Archivspeicher muss nach der Selektion erst noch erstellt werden. Eine weitere Komplikation ist, dass Aufzeichnungen auf den Datenträgern in einer technischen Schrift erfolgen, die nicht ohne technische Hilfsmittel auskommt, die sie in eine für normale Menschen (User) lesbare Darstellung umwandelt. Die temporäre Ausfertigung auf einem Bildschirm lässt die ganze Sache sehr immateriell erscheinen. Von den materiellen Bedingungen der technischen Schrift auf einem Datenträger kann einfach abstrahiert werden, um zu einer Illusion einer medienunabhängigen Datenhaltung zu gelangen. In unserer Sprache ist aber für das Wort Schrift und genauso für to write und character eine Bedeutung archiviert, die von einkerben und einschreiben in einen Träger spricht. Für die wiederbeschreibbaren Arbeitsspeicher trifft dies nicht mehr zu. Hier ist Geschriebenes spurlos ersetzbar. Um einer ursprünglichen Bedeutung von Schrift gerecht werden zu können, braucht man Speichermedien, die ein physisches Einschreiben zulassen. Neben der Irreversibilität der Markierungen sind auch die zeitlichen Bedingungen von Bedeutung: Die Unmittelbarkeit der Aufzeichnung. Trägersysteme, bei denen erst größere Mengen von Daten in einem Zwischenspeicher (Cache) gesammelt werden müssen, bevor sie auf den Datenträger übertragen werden, können den Anforderungen an Authentizität und Verbindlichkeit bei der Archivierung nicht in gleicher Art und Weise gerecht werden wie Trägersysteme, die wahlfreies und sektorgenaues unmittelbares Schreiben ermöglichen. Wo eine archivtaugliche schriftliche Fixierung selbstverständlich gegeben ist, ist die Selektion das Entscheidende bei der Archivierung. Bei der elektronischen Archivierung ist der Prozess der physischen Einschreibung einer Ausfertigung für das Archiv plötzlich das entscheidende Kriterium geworden. Archivausfertigungen eines Dokuments werden nur für bereits selektierte Dokumente vorgenommen. Bei der Übertragung von digitalen Dokumenten aus dem Arbeitsspeicher in den Archivspeicher werden sie sozusagen eingefroren. Der feste Aggregatzustand hält solange an, wie die Isolation des Speicherschutzes hält. Die Einmalbeschreibbarkeit von Archivdatenträgern ist demnach kein Mangel, sondern ist als wirksamer Speicherschutz zu sehen. Wenn durch die Einschreibung der technischen Schrift in den Datenträger eine unauflösbare Verbindung von Geschriebenem mit dem Träger entsteht, liegt es auch nahe, ein nicht übertragbares Merkmal des Trägers zu dessen Identifizierung zu verwenden. Hierdurch können Datenträgervertauschungen eine Fälschungsmöglichkeit, die auch für einmalbeschreibbare Datenträger existiert wirkungsvoll ausgeschlossen werden. Dadurch kann so etwas wie ein Substratoriginal konstruiert werden. Nur unter den Bedingungen der medienneutralen Datenhaltung wären Kopie und Original ununterscheidbar! Die technische Schrift wird auch als maschinenlesbare Form bezeichnet. Maschinenlesbar erweckt aber den Anschein, als ob man den Menschen aus dem Lesen heraushalten könne. Dabei besagt maschinenlesbar lediglich, dass man aufgrund der hohen Speicherdichten auf technische Hilfsmittel angewiesen ist. Bei einem Medium, wie z.b. der Lochkarte, die auf eine hohe Speicherdichte verzichtet, kann die technische Schrift auch ohne technische Hilfsmittel gelesen werden. So wie Maschinen nicht wirklich lesen können, können nur Menschen wirklich schreiben. Analog ist auch eine Archivierung ohne Archivare nicht denkbar. Was in der digitalen Welt anders ist, ist dass sich Archivare durch Agentenprozesse vertreten lassen können, die die eigentliche Arbeit für sie machen. Das ist ok, solange klar

bleibt, wer wen kontrolliert. Keine gute Idee ist es, wenn Informatiker die Arbeit der Archivare nebenbei miterledigen. Auch lassen sich aus dem Begriff Archivierung die technischen und physischen Bezüge nie komplett eliminieren. Eine Virtualisierung oder Platonisierung der Archivierung wird letztlich zum Verschwinden der Archivierung führen. Die Vorstellung von einem idealen universellen Datenspeicher für die Archivierung müsste sich als Archivierung durch rein organisatorische Maßnahmen darstellen. Die Organisation wäre komplett durch Software abbildbar und Hardware würde irrelevant. Letztlich aber bedeutet dieser universelle Speicher eine Oberfläche, hinter die man nicht sehen kann, von der man aber doch den Verdacht haben kann, dass sich dahinter Manipulationen verbergen könnten. Archivierung ist eher Ereignis als Prozess Archivierung wird vielfach gerne auch als Prozess definiert. Sicher kann man nicht bestreiten, dass Archivierung in Prozesse eingebunden ist. Nur besteht bei dieser Sicht die Gefahr, das aus dem Auge zu verlieren, was Archivierung eigentlich ausmacht. Wo findet in den vielfältigen Windungen der Prozesse auch workflow genannt - in den heutigen DMS- Systemen eigentlich das Ereignis der Archivierung statt? Revisionssicherheit statt Archivierung? Den Begriff Archivierung durch Reduzierung auf den Aspekt der Auslagerung aufzulösen und ihn dann durch den Begriff Revisionssicherheit zu verdrängen, ist ein Schritt in Richtung erfolgreicher Virtualisierung. Revisionssicher ist aber kein in Gesetzen oder Verordnungen festgelegter Begriff. Er wurde einfach in den Diskurs eingeführt, um bestimmte Vorstellungen von Datenhaltung umzusetzen. Er unterliegt aber genauso dem postmodernen anything goes und wird mit der Zeit vernutzt werden. Wenn man sich überlegt, dass es bei der Revision um Überprüfbarkeit geht und wie Überprüfbarkeit konstruiert werden kann, wird man schnell zu dem Ergebnis kommen, dass man auf Archivierung nicht verzichten kann. Ebenso ist ein Security by Obscurity -Ansatz nur schlecht mit Überprüfbarkeit vereinbar. Gradmesser des Vergessens könnte der Erfolg oder Misserfolg der WORM-Speichertechnik sein. Diese vor über 15 Jahren entwickelte digitale Speichertechnik wurde damals speziell für die Archivierung entwickelt. Heute hat es den Anschein, dass selbst die Hersteller dabei sind zu vergessen, wofür diese Technik eigentlich gut ist. Literatur Jacques Derrida, Dem Archiv verschrieben. Brinkmann + Bosse 1997 Boris Groys, Unter Verdacht. Carl Hanser Verlag 2000