Allgemeine und berufliche Bildung in Europa: Unterschiedliche Systeme, gemeinsame Ziele für 2010

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Transkript:

Allgemeine und berufliche Bildung in Europa: Unterschiedliche Systeme, gemeinsame Ziele für 2010 Europäische Kommission Generaldirektion Bildung und Kultur

Generaldirektion Bildung und Kultur Allgemeine und berufliche Bildung in Europa: Unterschiedliche Systeme, gemeinsame Ziele für 2010 Arbeitsprogramm zur Umsetzung der Ziele der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung Europäische Kommission

Zahlreiche weitere Informationen zur Europäischen Union sind verfügbar über Internet, Server Europa (http://europa.eu.int). Bibliografische Daten befinden sich am Ende der Veröffentlichung. Luxemburg: Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften, 2002 ISBN 92-894-4263-8 Europäische Gemeinschaften, 2002 Nachdruck mit Quellenangabe gestattet. Printed in Belgium GEDRUCKT AUF CHLORFREI GEBLEICHTEM PAPIER

Inhalt Gemeinsame Ambitionen für 2010 4 Zum Nutzen der Bürger und der gesamten Europäischen Union 4 Vielfalt und Kooperation in der allgemeinen und beruflichen Bildung 5 Neue Ambitionen für die allgemeine und berufliche Bildung in Europa: Tagung des Europäischen Rates von Lissabon im März 2000 7 Ein Meilenstein in der Bildungspolitik: das Arbeitsprogramm zur Umsetzung der Ziele der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung 8 Umsetzung der Vorgaben des Europäischen Rates von Lissabon 8 Allgemeine und berufliche Bildung als vorrangiger Schlüsselbereich der Strategie von Lissabon 9 Ein vielversprechender neuer Ansatz: das offene Koordinierungsverfahren 10 Eine neue Methode zur Förderung der Konvergenz der nationalen Politiken in Bezug auf die gemeinsamen Ziele 10 Beteiligung anderer europäischer Länder am Umsetzungsprozess 11 Drei strategische Ziele mit 13 Teilzielen: 12 Strategisches Ziel 1: Erhöhung der Qualität und Wirksamkeit der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung in der EU 13 Strategisches Ziel 2: Leichterer Zugang zur allgemeinen und beruflichen Bildung für alle 22 Strategisches Ziel 3: Öffnung der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung gegenüber der Welt 26 Den Wandel herbeiführen: ein integrierter Ansatz für die Weiterentwicklung der Bildungspolitik 32 Eine gemeinsame umfassende Strategie für die allgemeine und berufliche Bildung 32 Durchführung der Arbeiten innerhalb der einzelnen Teilzielbereiche 33 Indikatoren und Benchmarks 34 Erfahrungsaustausch: aus bewährten Praktiken und gegenseitiger Bewertung lernen 35 Überprüfung des Umsetzungsprozesses im Jahr 2004 35 Anhänge 36 Anhang 1: Statistische Daten 36 Anhang 2: Schlüsseldokumente und Webseiten 38 3

Gemeinsame Ambitionen für 2010 Zum Nutzen der Bürger und der gesamten Europäischen Union Am 14. Februar 2002 beschlossen die für die allgemeine und berufliche Bildung zuständigen Minister der EU- Länder und die Europäische Kommission die folgenden bildungspolitischen Ziele, die bis zum Jahr 2010 zum Nutzen der Bürger und der Union insgesamt verwirklicht werden sollen: Im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung wird höchste Qualität erzielt werden und Europa wird hinsichtlich der Qualität und Bedeutung seiner Systeme und Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung als eine Bezugsgröße mit Weltgeltung anerkannt werden. Die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung in Europa werden untereinander so kompatibel sein, dass sich die Bürger in diesen Systemen frei bewegen und aus ihrer Vielfalt Nutzen ziehen können. Die Inhaber von Nachweisen über Qualifikationen, Wissen und Fertigkeiten, die sie an irgendeinem Ort in der EU erworben haben, werden diese Nachweise überall in der Union für Berufs- und Weiterbildungszwecke rechtswirksam anerkannt bekommen. Die europäischen Bürger jeden Alters werden Zugang zu lebensbegleitenden Bildungsmaßnahmen haben. Europa wird aufgeschlossen sein für die Zusammenarbeit zum gegenseitigen Nutzen mit allen anderen Regionen und sollte das bevorzugte Ziel von Studenten, Gelehrten und Forschern aus anderen Regionen der Welt sein. Damit hat sich die Europäische Union anspruchsvolle und zugleich realistische Ziele gesetzt. Sie läuten eine neue Entwicklungsphase der allgemeinen und beruflichen Bildung im europäischen Kontext ein, die von der Überzeugung geprägt ist, dass unterschiedliche Bildungssysteme gemeinsame Ziele verfolgen können. Diese gemeinsamen Ziele dienen als Quelle der Inspiration und Orientierungshilfe für Reformen; sie werden nicht nur Fortschritte innerhalb der einzelnen Länder herbeiführen, sondern sich auch auf die Maßnahmen auf der Ebene der Europäischen Union insgesamt auswirken. Von den Ländern, die der Europäischen Union im Laufe dieses Jahrzehnts beitreten, wird erwartet, dass sie sich diese Ziele zu Eigen machen. 4

Vielfalt und Kooperation in der allgemeinen und beruflichen Bildung In Europa spiegeln Bildung und Berufsbildung die Vielfalt der Sprachen, Kulturen und Systeme wider, die ein integraler Bestandteil der Identität der einzelnen Länder und ihrer Regionen sind. Die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung haben sich über lange Zeiträume hinweg im nationalen Kontext entwickelt und waren relativ abgeschottet. Die Länder und Regionen Europas verfügen über ein breites Spektrum von allgemeinen und beruflichen Bildungseinrichtungen, regeln den Zugang zur Bildung und Berufsbildung oder die Festlegung des Schul- oder Studienjahrs in unterschiedlicher Weise und vergeben Hunderte von unterschiedlichen Abschlüssen und Qualifikationen, die die große Vielfalt der Lehrpläne und Ausbildungsprogramme widerspiegeln. Diese Vielfalt erfreut sich bei den Nationen und den Bürgern großer Wertschätzung: Die Vielfalt ist etwas, das allen Europäern gemeinsam ist. Zugleich wächst die Notwendigkeit, die Zusammenarbeit und die Mobilität im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung auszubauen, damit die Bürger von dieser Vielfalt profitieren können, anstatt durch eine unzureichende Kompatibilität eingeengt zu werden. Im Rahmen des europäischen Integrationsprozesses ist diese Notwendigkeit zur Zusammenarbeit immer stärker in das Bewusstsein getreten, und diese Entwicklung ist nicht zuletzt einer ganzen Generation von politischen Entscheidungsträgern sowie von Lehrenden und Lernenden in den EU-Ländern zu verdanken, die sich mit sehr gleichartigen Herausforderungen und Chancen konfrontiert sahen. Für die organisatorische Gestaltung der allgemeinen und beruflichen Bildung und den Inhalt der Lehrpläne sind die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie gegebenenfalls die jeweiligen Regionen zuständig. Dem Subsidiaritätsprinzip entsprechend kann die Europäische Union die Maßnahmen der Mitgliedstaaten in bestimmten Bereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung unterstützen und ergänzen, indem sie die Qualität der Bildung durch das Einbringen eines europäischen Mehrwerts fördert. Die betreffenden Bereiche sind in den Artikeln 149 und 150 EG-Vertrag festgelegt und umfassen insbesondere: die Förderung der Mobilität von Lernenden und Lehrenden; die Entwicklung der Zusammenarbeit zwischen Schulen und Hochschulen; die Förderung des Fremdsprachenerwerbs; die Verbesserung der Anerkennung von Diplomen, Qualifikationen und Kompetenzen für Berufs- und Bildungszwecke; die Entwicklung des offenen Unterrichts und der Fernlehre. 5

Auf dieser Grundlage wurden auf europäischer Ebene zwei verschiedene Arten von Maßnahmen für die allgemeine und berufliche Bildung entwickelt. In den Bereichen, für die nach Artikel 149 und 150 EG-Vertrag eine konkrete europäische Zuständigkeit festgelegt ist, wurden EU-weite Bildungsprogramme beschlossen, die gegenwärtig durchgeführt werden, z.b. die breit angelegten Programme Sokrates und Leonardo da Vinci, die die verschiedenen Arten und Stufen der allgemeinen bzw. beruflichen Bildung abdecken. Diese Gemeinschaftsprogramme oder -maßnahmen müssen nach Artikel 251 EG-Vertrag vom Rat (Bildung) und vom Europäischen Parlament gemeinsam beschlossen werden. Zusätzlich zu den Maßnahmen in den Bereichen, für die die Zuständigkeit der Europäischen Union eindeutig festgelegt ist, wurden im Rahmen der EU zahlreiche Initiativen zur allgemeinen und beruflichen Bildung in die Wege geleitet, die auf der politischen Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten beruhen. Diesem Ansatz liegen keine Rechtsvorschriften der EU zugrunde; er stützt sich vielmehr auf Empfehlungen (z.b. Abbau von Hindernissen für die Mobilität oder Bewertung der Qualität der Hochschulbildung bzw. der Schulbildung), Mitteilungen der Kommission (z.b. Schaffung eines Raums des lebenslangen Lernens oder Zusammenarbeit mit Drittländern), Konsultationspapiere oder andere Dokumente (z.b. Weißbuch zur Jugendpolitik). Diese Art der politischen Zusammenarbeit im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung wurde in den jüngsten Jahren in verschiedener Form ausgebaut. Im März 2000 verlieh der Europäische Rat von Lissabon dieser Entwicklung weitere Impulse, als er einen Prozess anregte, der knapp zwei Jahre später zur Verabschiedung des Arbeitsprogramms zur Umsetzung der Ziele der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung führte. 6

Neue Ambitionen für die allgemeine und berufliche Bildung in Europa: Tagung des Europäischen Rates von Lissabon im März 2000 Im März 2000 stellte der Europäische Rat (Staats- und Regierungschefs der EU-Länder) auf seiner Tagung in Lissabon fest, dass die Europäische Union mit einer ungeheuren Umwälzung konfrontiert ist, die durch die Globalisierung und die wissensbestimmte Wirtschaft bedingt ist, und gab das folgende strategische Ziel für 2010 vor: Die Europäische Union soll der wettbewerbsfähigste und dynamischste wissensbasierte Wirtschaftsraum der Welt werden, der ein dauerhaftes Wirtschaftswachstum mit mehr Beschäftigung und besseren Arbeitsplätzen und einem größeren sozialen Zusammenhalt erzielen kann. Derartige Veränderungen bedingen nicht nur eine tief greifende Umgestaltung der europäischen Wirtschaft, sondern auch ein ambitioniertes Programm für die Modernisierung der Sozialschutz- und Bildungssysteme. Der Europäische Rat forderte den Rat Bildung (Bildungsminister der EU-Länder) und die Europäsche Kommission auf, allgemeine Überlegungen über die konkreten künftigen Ziele der Bildungssysteme anzustellen und sich dabei auf Prioritäten zu konzentrieren, zugleich aber die nationale Vielfalt zu respektieren. Der Europäische Rat von Lissabon legte ferner einen neuen Ansatz für die politische Zusammenarbeit in Bereichen wie der allgemeinen und beruflichen Bildung fest: das offene Koordinierungsverfahren, das in erster Linie eine größere Konvergenz in Bezug auf die wichtigsten Ziele der EU herbeiführen soll und den Mitgliedstaaten eine Hilfe bei der schrittweisen Entwicklung ihrer eigenen Politiken zu diesen Zielen sein soll. Dies lieferte den Anstoß und das politische Instrumentarium zur Vorbereitung des Arbeitsprogramms zur Umsetzung der Ziele der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung, das am 14. Februar 2002 beschlossen wurde. 7

Ein Meilenstein in der Bildungspolitik: das Arbeitsprogramm zur Umsetzung der Ziele der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung Umsetzung der Vorgaben des Europäischen Rates von Lissabon Nachdem die entsprechende Aufforderung des Europäischen Rates von Lissabon im März 2000 ergangen war, erstellte die Kommission einen ersten Entwurf für einen Bericht über die konkreten künftigen Ziele der Bildungssysteme, über den die Mitgliedstaaten verhandelten. Die endgültige Fassung des Berichts wurde vom Rat gebilligt und im März 2001 dem Europäischen Rat von Stockholm vorgelegt. In diesem Bericht wurden die folgenden drei strategischen Ziele festgelegt: Erhöhung der Qualität und Wirksamkeit der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung in der EU; leichterer Zugang zur allgemeinen und beruflichen Bildung für alle; Öffnung der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung gegenüber der Welt. Der Bericht wurde vom Europäischen Rat von Stockholm angenommen und war damit das erste offizielle Dokument, das einen umfassenden und kohärenten europäischen Ansatz für die nationalen Bildungs- und Ausbildungspolitiken in der EU absteckte. Es wurde ferner vereinbart, dass die Arbeiten zur Umsetzung der Ziele fortgeführt werden sollten und die Kommission gemeinsam mit dem Rat ein detailliertes Arbeitsprogramm zur Vorlage auf der Frühjahrstagung 2002 des Europäischen Rates in Barcelona ausarbeiten sollte. Das detaillierte Arbeitsprogramm zur Umsetzung der Ziele der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung wurde am 14. Februar 2002 vom Rat angenommen: Es legt die Kernaufgaben fest, die in Angriff genommen werden müssen, wenn die vereinbarten drei strategischen Ziele und die zugehörigen 13 Teilziele verwirklicht werden sollen. Es deckt die verschiedenen Segmente und Ebenen der allgemeinen und beruflichen Bildung ab und reicht von den Grundfertigkeiten bis zur Berufsausbildung und Hochschulbildung, wobei insbesondere dem Grundsatz des lebenslangen Lernens Rechnung getragen wird. Es legt die wichtigsten Instrumente zur Förderung und Messung von Fortschritten fest, wobei das in Lissabon vereinbarte offene Koordinierungsverfahren zur Förderung der Konvergenz der nationalen Politiken in Bezug auf die gemeinsamen Ziele (siehe folgender Abschnitt) und Leistungsvergleiche innerhalb Europas als auch mit anderen Regionen der Welt anzuwenden sind. 8

Allgemeine und berufliche Bildung als vorrangiger Schlüsselbereich der Strategie von Lissabon Im Zusammenhang mit der Billigung des Arbeitsprogramms gaben der Rat (Bildungsminister) und die Kommission eine wichtige politische Stellungnahme ab, die in dem gemeinsamen Bericht enthalten ist, der dem Europäischen Rat (Staats- und Regierungschefs) wenige Wochen später am 15. und 16. März 2002 auf seiner Tagung in Barcelona vorgelegt wurde: Ungeachtet der Wirksamkeit der Politiken in anderen Bereichen kann die Europäische Union nur dann zum führenden wissensbasierten Wirtschaftsraum in der Welt aufsteigen, wenn auch die allgemeinen und beruflichen Bildungssysteme einen entscheidenden Beitrag zu diesem Ziel leisten, da sie als ein wesentlicher Faktor für Wirtschaftswachstum, Innovation, nachhaltige Beschäftigungsfähigkeit und den sozialen Zusammenhalt anzusehen sind. Die wichtige Rolle der allgemeinen und beruflichen Bildung stieß seit dem Jahr 2000 zunehmend auf breitere Anerkennung; der Europäische Rat von Barcelona sah sich dazu aufgefordert, einen weiteren Schritt zu tun und die allgemeine und berufliche Bildung ausdrücklich als einen vorrangigen Schlüsselbereich der globalen Strategie von Lissabon anzuerkennen. Ungeachtet ihrer Schlüsselrolle im Rahmen der Strategie von Lissabon sind Bildung und Berufsbildung mehr als ein Mittel zur Herstellung der Beschäftigungsfähigkeit. Ihr Mandat beinhaltet vielmehr eine allgemeinere Verantwortung gegenüber Bürgern und Gesellschaft. Im Rahmen der allgemeinen und beruflichen Bildung werden die europäischen Bürger nicht nur auf das Berufsleben vorbereitet, sondern auch in ihrer persönlichen Entwicklung gefördert, damit sie ein besseres Leben führen und ihre Rolle als Bürger in einer demokratischen Gesellschaft unter Achtung der kulturellen und sprachlichen Vielfalt aktiv wahrnehmen können. Des Weiteren spielt die allgemeine und berufliche Bildung bei der Festigung des sozialen Zusammenhalts eine wesentliche Rolle, indem sie zur Verhinderung von Diskriminierung, sozialer Ausgrenzung, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit beiträgt und somit Grundwerte der europäischen Gesellschaften wie Toleranz und Achtung der Menschenrechte fördern könnte. Die Schaffung eines kohärenten und offenen europäischen Bildungs- und Ausbildungsraums ist für die Zukunft Europas und seiner Bürger im Wissenszeitalter und in einer globalisierten Welt von größter Wichtigkeit. Daher beschränkten sich die für Bildung und Berufsbildung zuständigen Minister und die Europäische Kommission nicht darauf, lediglich der Aufforderung des Europäischen Rates zur Entwicklung von gemeinsamen Zielen für die Bildungssysteme nachzukommen, sondern stellten sich der Verantwortung und bekräftigten ihre Entschlossenheit, alle Initiativen zu ergreifen, die für eine umfassende Antwort auf die Herausforderungen der Wissensgesellschaft und der Globalisierung sowie der EU-Erweiterung erforderlich sind. Seit dem Jahr 2000 sind bereits zahlreiche Maßnahmen in die Wege geleitet worden, die sich auf das lebenslange Lernen beziehen und sich in einer weltweiten Perspektive situieren; in den Mitgliedstaaten und auf europäischer Ebene konnten erste Resultate verzeichnet werden, z.b. in den Bereichen Mobilität, Erwerb von Grundfertigkeiten, Zugang zur Bildung, Berufsausbildung und Hochschulbildung, Evaluierung und Qualitätssicherung, elektronisch gestütztes Lernen und Zusammenarbeit mit den Ländern, die der EU nicht angehören. Diese Maßnahmen bahnen den Weg für die Umsetzung des Vorhabens, bis zum Jahr 2010 einen vorgegebenen Satz von ehrgeizigen Zielen zum Nutzen der Bürger und der gesamten Europäischen Union zu verwirklichen ein Vorhaben, zu dem sich die Bildungsminister und die Kommission am 14. Februar 2002 verpflichtet haben (die Ziele sind auf Seite 4 im ersten Teil der Broschüre aufgeführt). 9

Ein vielversprechender neuer Ansatz: das offene Koordinierungsverfahren Eine neue Methode zur Förderung der Konvergenz der nationalen Politiken in Bezug auf die gemeinsamen Ziele Das offene Koordinierungsverfahren wurde vom Europäischen Rat von Lissabon als ein Mittel für die Verbreitung der bewährten Praktiken und die Herstellung einer größeren Konvergenz in Bezug auf die wichtigsten Ziele der EU definiert, das den Mitgliedstaaten eine Hilfe bei der schrittweisen Entwicklung ihrer eigenen Politiken sein soll. Im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung kann das offene Koordinierungsverfahren als eine Methode interpretiert werden, die gegenseitige Vergleiche und Lernprozesse ermöglicht und auf diese Weise die durch Veränderungen und Reformen bedingten Gefahren begrenzt. Veränderungen und Reformen können effektiver sein, wenn bei ihrer Durchführung relevante Erfahrungen optimal genutzt werden, die in Europa und eventuell außerhalb Europas gemacht wurden, und sie sich im Kontext sinnvoller Vergleiche mit anderen europäischen und außereuropäischen Ländern situieren. Eine genaue Kenntnis der entscheidenden Faktoren, die einer Reform anderweitig zum Erfolg verhalfen, ist eine wesentliche Voraussetzung für den Transfer von bewährten Praktiken, der andernfalls zu einer bloßen Nachahmung der diesbezüglichen Methoden verkümmern würde und zu enttäuschenden Ergebnissen führen könnte. Darüber hinaus trägt das Wissen um das Vorgehen anderer EU-Länder, die sich ebenfalls um Veränderungen in einer vorgegebenen Richtung bemühen, zur Förderung von Reformbestrebungen bei und verringert die damit verbundenen politischen Risiken. Dies ist der eigentliche Zweck des offenen Koordinierungsverfahrens mit seinem Instrumentarium an Indikatoren, Benchmarks, Verfahren für den Austausch von bewährten Praktiken, gegenseitigen Bewertungen usw. Das alles muss in Gang gesetzt werden, wenn das detaillierte Arbeitsprogramm zur Umsetzung der Ziele der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung mit Erfolg durchgeführt werden soll. 10

Beteiligung anderer europäischer Länder am Umsetzungsprozess Die assoziierten Länder nehmen bereits an den Programmen Leonardo da Vinci und Sokrates sowie an der gesamten Palette der Forschungsmaßnahmen der EU teil. Die Bildungsminister der Mitgliedstaaten der EU und der Bewerberländer treffen sich regelmäßig zu informellen Tagungen. Darüber hinaus beteiligen sich alle Bewerberländer am Bologna-Prozess, mit dem bis zum Jahr 2010 ein kohärenter europäischer Hochschulraum geschaffen werden soll. Die meisten assoziierten Länder werden der EU voraussichtlich weit vor Ende dieses Jahrzehnts beitreten. Damit würde sich ihnen die Möglichkeit eröffnen, als Mitgliedstaaten der EU an der Durchführung des Arbeitsprogramms zur Umsetzung der Ziele der allgemeinen und beruflichen Bildung innerhalb des vorgesehenen Zeitrahmens mitzuwirken. Es verstand sich daher von selbst, dass der Europäische Rat von Stockholm auf seiner Tagung im März 2001 dem Vorschlag zustimmte, die assoziierten Länder in die Ziele und Verfahren der Strategie von Lissabon im Allgemeinen und insbesondere in den Teilbereich allgemeine und berufliche Bildung einzubeziehen. Veränderungen und Reformen der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung erfordern eine mittel- bis langfristige Perspektive; die Zusammenarbeit muss in diesen Bereichen unverzüglich aufgenommen werden, zumal die assoziierten Länder möglicherweise auf vielen Gebieten Beispiele für zukunftsorientierte Reformen und andere bewährte Praktiken beisteuern können. Die Einzelheiten für die Beteiligung der assoziierten Länder an diesem Prozess werden auf der regulären Tagung der Bildungsminister der EU-Länder und der assoziierten Länder festgelegt, die im Juni 2002 in Bratislava stattfindet. Die EFTA-Länder werden ebenfalls aufgefordert, sich an den Arbeiten zur Umsetzung der Ziele der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung zu beteiligen. Damit würde dieser Prozess in der vollen Betriebsphase rund 25 bis 30 europäische Länder umfassen. 11

Drei strategische Ziele mit 13 Teilzielen Den Kern des Arbeitsprogramms bilden die drei strategischen Ziele, die im Bericht über die konkreten künftigen Ziele der Bildungssysteme festgelegt sind. Im detaillierten Arbeitsprogramm werden diese drei strategischen Ziele in 13 Teilziele und 42 Kernpunkte oder Kernaufgaben untergliedert; sie decken das breite Spektrum der Bereiche ab, die die allgemeine und berufliche Bildung umfassen, und müssen in Angriff genommen werden, wenn die drei strategischen Ziele erreicht werden sollen. Die drei strategischen Ziele und die 13 Teilziele lauten wie folgt: Strategisches Ziel 1: Erhöhung der Qualität und Wirksamkeit der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung in der EU, im Hinblick auf die neuen Erfordernisse der Wissensgesellschaft und die Veränderungen der Lehrmethoden und des Lernverhaltens: Teilziel 1.1: Verbesserung der allgemeinen und beruflichen Bildung von Lehrkräften und Ausbildern Teilziel 1.2: Entwicklung der Grundfertigkeiten für die Wissensgesellschaft Teilziel 1.3: Leichterer Zugang zu den IKT für alle Teilziel 1.4: Förderung des Interesses an naturwissenschaftlichen und technischen Fachrichtungen Teilziel 1.5: Bestmögliche Nutzung der Ressourcen Strategisches Ziel 2: Leichterer Zugang zur allgemeinen und beruflichen Bildung für alle, im Hinblick auf das Leitprinzip des lebenslangen Lernens, die Förderung der Beschäftigungsfähigkeit und beruflichen Entwicklung sowie die Förderung von aktivem Bürgersinn, Chancengleichheit und sozialem Zusammenhalt: Teilziel 2.1: Ein offenes Lernumfeld Teilziel 2.2: Lernen muss attraktiver werden Teilziel 2.3: Förderung von aktivem Bürgersinn, Chancengleichheit und sozialem Zusammenhalt Strategisches Ziel 3: Öffnung der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung gegenüber der Welt, im Hinblick auf die grundsätzliche Notwendigkeit, den Bezug zur Arbeitswelt und zur Gesellschaft herzustellen und die durch die Globalisierung bedingten Herausforderungen anzunehmen: Teilziel 3.1: Engere Kontakte zur Arbeitswelt, zur Forschung und zur Gesellschaft im Allgemeinen Teilziel 3.2: Förderung des Unternehmergeistes Teilziel 3.3: Förderung des Fremdsprachenerwerbs Teilziel 3.4: Intensivierung von Mobilität und Austauschmaßnahmen Teilziel 3.5: Stärkung der europäischen Zusammenarbeit Im Folgenden werden die zu jedem der 13 Teilziele gehörenden Kernaufgaben erläutert, die in Angriff genommen werden müssen; an die Beschreibung der Kernaufgaben schließt sich jeweils eine indikative Liste der wichtigsten Instrumente zur Förderung und Überwachung der Ergebnisse an. 12

Strategisches Ziel 1: Erhöhung der Qualität und Wirksamkeit der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung in der EU Teilziel 1.1: Verbesserung der allgemeinen und beruflichen Bildung von Lehrkräften und Ausbildern Teilziel 1.2: Entwicklung der Grundfertigkeiten für die Wissensgesellschaft Teilziel 1.3: Leichterer Zugang zu den IKT für alle Teilziel 1.4: Förderung des Interesses an naturwissenschaftlichen und technischen Fachrichtungen Teilziel 1.5: Bestmögliche Nutzung der Ressourcen 13

Lehrkräfte und Ausbilder stellen die wichtigsten Akteure der Gesamtstrategie zur Förderung der Wissensgesellschaft und wissensbasierten Wirtschaft dar. Qualifizierte und hoch motivierte Kräfte für den Lehrerberuf gewinnen und die Abwanderung aus diesem Beruf verhindern, für den infolge der Überalterung der vorhandenen Lehrkräfte ein großer Einstellungsbedarf besteht dies ist in den meisten europäischen Ländern kurz- und mittelfristig eine vorrangige Aufgabe. Europa muss die Art und Weise verbessern, in der Lehrkräfte und Ausbilder auf ihre sich grundlegend verändernde Rolle in der Wissensgesellschaft vorbereitet oder in dieser Rolle unterstützt werden. Dieser Aspekt ist mit einer veränderten Wahrnehmung der Lehrer in der Öffentlichkeit und mit einer Veränderung der allgemeinen Erwartungen verbunden, die die Gesellschaft an die Schule sowie an die Bildung und die Ausbildung im Allgemeinen stellt. Folgende Kernaufgaben sind in Angriff zu nehmen: die Fähigkeiten ermitteln, die Lehrkräfte und Ausbilder angesichts ihrer sich verändernden Rolle in der Wissensgesellschaft besitzen sollen; die Voraussetzungen dafür schaffen, dass Lehrkräfte und Ausbilder angemessen unterstützt werden, um auf die Herausforderungen der Wissensgesellschaft reagieren zu können unter anderem durch Erstausbildung und berufsbegleitende Weiterbildung in der Perspektive des lebenslangen Lernens; ausreichenden Nachwuchs für den Lehrerberuf auf allen Fachgebieten und Bildungsstufen sicherstellen und dafür sorgen, dass der Langzeitbedarf gedeckt werden kann, indem das Berufsfeld allgemeine und berufliche Bildung attraktiver wird; Bewerber, die über Berufserfahrung auf anderen Gebieten verfügen, für die Laufbahn des Lehrers oder Ausbilders gewinnen. Instrumente zur Förderung und Überwachung der Fortschritte (indikative Liste): Quantitative Verfahren: Indikatoren Mangel/Überangebot an qualifizierten Lehrkräften und Ausbildern auf dem Arbeitsmarkt; Zahl der Bewerber für Ausbildungsprogramme für Lehrkräfte und Ausbilder; prozentualer Anteil der Lehrkräfte und Ausbilder, die an berufsbegleitenden Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen. Qualitative Verfahren: Themen für den Erfahrungsaustausch Teilziel 1.1: Verbesserung der allgemeinen und beruflichen Bildung von Lehrkräften und Ausbildern Bewertung der Ausbildungsprogramme für Lehrkräfte und Ausbilder; Voraussetzungen für den Eintritt in die Lehrerlaufbahn (je nach Bildungsebene in der allgemeinen und beruflichen Bildung); Einbeziehung der Fremdsprachen, der IKT, der europäischen Dimension und interkultureller Aspekte in die Lehrpläne; berufliche Entwicklung und Beförderungssysteme für die Lehrerlaufbahnen; Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Lehrkräfte. 14

Europäischer Wissensraum Europäischer Forschungsund Innovationsraum Europäischer Bildungsund Ausbildungsraum Europäischer Hochschulraum Europäischer Raum des lebenslangen Lernens 15

Teilziel 1.2: Entwicklung der Grundfertigkeiten für die Wissensgesellschaft Es gibt gegenwärtig in der EU noch keine gemeinsame Definition der Grundfertigkeiten. Häufig bezieht sich die Vorsilbe Grund auf Rechen- und Lesefertigkeiten. Der Begriff der Fertigkeiten ist manchmal enger gefasst als der Begriff der Kompetenzen und schließt persönliche Einstellung, Eignung und Wissen nicht ein. Dennoch müssen alle diese Aspekte vor dem Hintergrund des lebenslangen Lernens und der Vielfalt der Bildungssysteme und Kulturen berücksichtigt werden. Die Grundfertigkeiten für die Wissensgesellschaft müssen im Hinblick auf die mittel- und langfristig erwarteten Erfordernisse definiert werden und sollen nicht nur Rechen-, Lese- und Schreibfertigkeiten (grundlegende Fertigkeiten) einschließen, sondern auch Grundkompetenzen im Bereich der Naturwissenschaften und Fremdsprachen sowie des Umgangs mit den IKT und anderen Technologien umfassen; auch die Fähigkeit zum Erlernen von Lernmethoden, soziale Fertigkeiten, Unternehmergeist und die allgemeine kulturelle Dimension zählen zu diesem Gesamtkomplex. Obwohl auch andere Faktoren wie die Rolle der Familie oder der Gruppendruck unter Jugendlichen eine wichtige Rolle spielen, hängt der Erwerb dieser Grundfertigkeiten oder Schlüsselkompetenzen weitgehend von der Qualität und Relevanz des Unterrichts ab. Daher ist eine enge Verknüpfung zwischen dem Teilziel 1.2 und dem Teilziel 1.1 (Verbesserung der allgemeinen und beruflichen Bildung von Lehrkräften und Ausbildern) erforderlich. Der allgemeine Erwerb von Schlüsselkompetenzen kann nur sichergestellt und überwacht werden, wenn für die Heranwachsenden angemessene Lehrpläne an den Schulen eingesetzt werden und für Erwachsene Angebote des lebenslangen Lernens bereitstehen, die auch effektiv genutzt werden; dabei ist den benachteiligten Bevölkerungsgruppen besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Die Aneignung oder das Vorhandensein von Schlüsselkompetenzen muss durch akademische Grade, Diplome, Zeugnisse oder Credits belegt werden, wobei die Vergabe dieser Nachweise so zu erfolgen hat, dass ihre Anerkennung möglichst problemlos erfolgen kann. Zu diesem Zweck müssen Arbeiten zur Methodik durchgeführt werden, die auch Bereiche einschließen, in denen eine Feststellung der Schlüsselkompetenzen problematisch sein kann, z.b. Erwerb von sozialen Kompetenzen. Folgende Kernaufgaben sind in Angriff zu nehmen: Es muss festgestellt werden, welche neuen Grundfertigkeiten benötigt werden, wie sie gemeinsam mit den herkömmlichen Grundfertigkeiten besser in die Lehrpläne eingebaut werden können, wie sie erworben werden und wie man sie sich ein Leben lang erhalten kann. Der Erwerb der Grundfertigkeiten ist für alle Bürger zugänglich zu machen, insbesondere für benachteiligte Bevölkerungsgruppen, Lernende mit besonderen Bedürfnissen, Schulabbrecher und erwachsene Lernende. Die offizielle Validierung der Grundfertigkeiten ist zu fördern, um die Weiterbildung und die Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit zu erleichtern. 16

Instrumente zur Förderung und Überwachung der Fortschritte (indikative Liste): Quantitative Verfahren: Indikatoren Personen, die die Sekundarstufe abschließen; Weiterbildung von Lehrkräften in den Bereichen, in denen ein Bedarf an neuen Fertigkeiten entsteht; Leistungsniveaus für die Lesekompetenz (PISA-Indikator; PISA ist ein von der OECD koordiniertes Programm zur Messung von Schülerleistungen im internationalen Vergleich); Leistungsniveaus für die mathematische Grundbildung (PISA-Indikator); Leistungsniveaus für allgemeine Lernfertigkeiten ( Lernen, wie man lernt ); prozentualer Anteil der Erwachsenen ohne Abschluss der Sekundarstufe II, die an Maßnahmen der Erwachsenenbildung teilgenommen haben, nach Altersgruppen. Qualitative Verfahren: Themen für den Erfahrungsaustausch Leistungen und Ergebnisse in den Fächern Muttersprache, Fremdsprachen und Mathematik bis zum Ende der Pflichtschulzeit; Entwicklung der Fertigkeiten in den Bereichen Lesen, Schreiben und Rechnen im Schulunterricht und in der Erwachsenenbildung. Grundfertigkeiten für die Wissensgesellschaft Aktueller Stand EU-Durchschnitt ( 1 ) Durchschnitt der drei US Japan EU-Länder mit den besten Leistungen Mathematische Grundbildung (in Punkten) 494 528 493 557 Lesekompetenz (in Punkten) 498 532 504 522 Quelle: PISA, OECD, 2001. ( 1 ) Ohne NL Durchschnitt der 14 Mitgliedstaaten. 17

Teilziel 1.3: Leichterer Zugang zu den IKT für alle Dieses Teilziel, das sich auf die Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) bezieht, geht über das bereits früher vereinbarte Ziel hinaus, dass alle Schulen in der EU bis Ende des Jahres 2001 über einen Internetzugang und Multimedia-Ressourcen verfügen sollen. Eine qualitativ hochwertige Bildung in der Wissensgesellschaft erfordert nicht nur entsprechende Geräte, Einrichtungen für die Breitbandkommunikation (Internet/Intranet) und allgemeine Wartungsdienste, sondern auch die Bereitstellung von Diensten, die dem breiten Spektrum des Bildungsbedarfs genügen: qualitativ hochwertige digitale Lerninhalte, Lernsoftware, lokale und Ferndienstleistungen (reale/virtuelle Dienste), Training und Beratung sowie ein angemessenes Unterrichtsniveau und administrative Unterstützung. Daneben gibt es weitere entscheidende Voraussetzungen für eine optimale Nutzung von IKT-gestützten innovativen Lehr- und Lernmethoden: Zu einem früheren Zeitpunkt wurde bereits vereinbart, dass bis Ende 2002 alle Lehrkräfte im Umgang mit diesen Technologien geschult sind, damit allen Schülern eine umfassende digitale Kompetenz vermittelt werden kann. Mit der Nutzung der IKT sollte das Ziel verfolgt werden, die Qualität des Bildungsangebotes zu verbessern. Zu diesem Zweck müssen die Bereiche und Methoden ermittelt werden, die eine eindeutige Gewähr bieten, dass sich der Einsatz der IKT positiv auf das Lehren und Lernen auswirkt. Auf diese Weise können in der allgemeinen und beruflichen Bildung verstärkt Ansätze übernommen werden, die den Lernenden in den Mittelpunkt stellen und den unterschiedlichen Lernweisen und pädagogischen Bedürfnissen der Lernenden in vollem Umfang Rechnung tragen. In diesem Zusammenhang ist es besonders wichtig, die Lehrkräfte im Hinblick auf die Ausweitung ihrer Rolle zu unterstützen. Ebenso wichtig ist die Untersuchung der Frage, ob die IKT überhaupt in vollem Umfang genutzt werden und wie sie sich auf die Ergebnisse der Lernprozesse (d.h. Erwerb von Fertigkeiten und Wissen) auswirken. Die Entscheidungsträger müssen auf allen Ebenen bei der Behandlung aktueller bildungspolitischer Fragen (z.b. Eingliederung der nicht nach herkömmlichen Verfahren Lernenden, Innovationen im Bereich der Lehrplanentwicklung und Didaktik, Zusammenarbeit auf europäischer und internationaler Ebene) unterstützt werden, wobei ihnen insbesondere entsprechende Mittel zur Verfügung zu stellen sind, um IKTbedingte Veränderungen der allgemeinen und beruflichen Bildungswege herbeizuführen. Folgende Kernaufgaben sind in Angriff zu nehmen: Bereitstellung einer angemessenen Ausstattung an Geräten und Software, so dass die IKT und die Methoden des elektronikgestützten Lernens in optimaler Weise in der allgemeinen und beruflichen Bildung eingesetzt werden können; Förderung der optimalen Nutzung innovativer IKT-gestützter Lehr- und Lernmethoden. Instrumente zur Förderung und Überwachung der Fortschritte (indikative Liste): Quantitative Verfahren: Indikatoren prozentualer Anteil der Lehrkräfte, die für den Einsatz der IKT an den Schulen ausgebildet sind; prozentualer Anteil der Schüler und Studenten, die die IKT beim Lernen nutzen; prozentualer Anteil der Unterrichtseinheiten in Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen, in denen die IKT eingesetzt werden. Qualitative Verfahren: Themen für den Erfahrungsaustausch Qualität der in den Schulen eingesetzten Hard- und Software; Einsatz der IKT in den einzelnen Unterrichtsfächern; Einsatz der IKT in der nichtformalen Bildung; qualitative Bewertung des Einsatzes der IKT im Bildungswesen. 18

Teilziel 1.4: Förderung des Interesses an naturwissenschaftlichen und technischen Fachrichtungen Fortschritt und Innovation in Wissenschaft und Technik sind eine unerlässliche Voraussetzung für eine wettbewerbsfähige wissensbasierte Gesellschaft und Wirtschaft. Die europäischen Forschungs- und Bildungsminister betonten im März 2001 auf ihrer informellen Tagung in Uppsala, dass in allen Bereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung mehr junge Menschen für naturwissenschaftliche und technische Fachrichtungen gewonnen werden müssen; dazu bedarf es auch einer allgemeinen Erneuerung der Pädagogik und engerer Verbindungen zur Arbeitswelt und zur Wirtschaft. Denjenigen, die bereits eine Laufbahn in der Forschung oder im naturwissenschaftlichen Bereich eingeschlagen haben, muss Europa zufrieden stellende Aufstiegsmöglichkeiten und finanzielle Bedingungen bieten, damit sie in diesen Tätigkeitsbereichen bleiben. Folgende Kernaufgaben sind in Angriff zu nehmen: frühzeitige Förderung des Interesses an Mathematik, Naturwissenschaften und Technik; kurz- und mittelfristig mehr junge Menschen dazu motivieren, ein Studium oder eine Laufbahn auf dem Gebiet der Mathematik, der Naturwissenschaften und der Technik zu wählen, insbesondere in der Forschung und in naturwissenschaftlichen Disziplinen, in denen ein Mangel an qualifizierten Fachkräften herrscht, und zwar vor allem durch die Entwicklung von Beratungs- und Orientierungsdiensten für die Studien- und Berufswahl; Herstellung einer größeren Ausgewogenheit der Geschlechter in den mathematischen, naturwissenschaftlichen und technischen Fachbereichen; Sicherstellung einer ausreichenden Anzahl von qualifizierten Lehrern für Mathematik und naturwissenschaftliche und technische Unterrichtsfächer. Instrumente zur Förderung und Überwachung der Fortschritte (indikative Liste): Quantitative Verfahren: Indikatoren Zunahme der Anzahl der Schüler und Studenten, die eine mathematische, naturwissenschaftliche oder technische Fachrichtung einschlagen (Leistungskurse der Sekundarstufe II und Hochschulstudiengänge, nach Geschlecht); Zunahme der Anzahl der Hochschulabsolventen in diesen Fachbereichen, nach Geschlecht; Zunahme der Anzahl der Ingenieure und Wissenschaftler in diesen Fachbereichen, nach Geschlecht; Zunahme der Anzahl der qualifizierten Lehrer für mathematische, naturwissenschaftliche und technische Unterrichtsfächer (Sekundarstufe). Qualitative Verfahren: Themen für den Erfahrungsaustausch Aufnahme naturwissenschaftlicher und technischer Unterrichtsfächer in die Lehrpläne der Sekundarstufe; Entwicklung von schulischen Strategien, um mehr Schüler für die Wahl naturwissenschaftlicher, technischer und mathematischer Fächer zu gewinnen und den Unterricht in diesen Fächern zu unterstützen. Förderung des Interesses an naturwissenschaftlichen und technischen Fachrichtungen Anteil der fachbezogenen Hochschulabsolventen Aktueller Stand an der Gesamtzahl der Hochschulabsolventen in % (2000 für die meisten Länder) EU-Durchschnitt Durchschnitt der drei EU-Länder mit den besten Leistungen Naturwissenschaften 5,1 % 8,3 % Mathematik und Informatik 3,8 % 7,3 % Ingenieurwissenschaften 14,3 % 20,1 % Quelle: Eurostat, UOE-Erhebung 2000 vorläufige Angaben. Anmerkung: EL: keine Angaben verfügbar; L: verfügt über kein vollständiges Bildungssystem; Naturwissenschaften schließen Mathematik und Informatik ein; A: Daten schließen berufsorientierte Bildungswege des Tertiärbereichs (ISCED 5B) nicht ein; keine Angaben über Doktoratsstudien (ISCED 6). 19

Teilziel 1.5: Bestmögliche Nutzung der Ressourcen In der Wissensgesellschaft kann das Ziel, den Bürgern während des gesamten Lebens eine effizientere und relevantere Bildung und Berufsbildung zu vermitteln, nur verwirklicht werden, wenn der damit verbundene höhere Investitionsbedarf im Bildungsbereich gedeckt wird. Dies schließt die öffentlichen Ausgaben für die Humanressourcen ebenso ein wie die Ausgaben der privaten Wirtschaft und die Aufwendungen jedes einzelnen Bürgers. Obwohl die öffentlichen Mittel in den EU-Ländern generell knapper werden, kann Europa es sich nicht leisten, in dieser Hinsicht kürzer zu treten. Der Europäische Rat von Lissabon forderte in seinen Schlussfolgerungen dazu auf, die Humankapitalinvestitionen pro Kopf von Jahr zu Jahr substanziell zu steigern, da die Zukunft der europäischen Wirtschaft in starkem Maße von den Fertigkeiten der europäischen Bürger abhängt; dass diese Fertigkeiten ständig aktualisiert werden müssen, ist ein typisches Merkmal der Wissensgesellschaft. Im Gegenzug muss der Bildungs- und Ausbildungssektor die zur Verfügung gestellten finanziellen Ressourcen den verschiedenen Bildungsaufgaben in möglichst effizienter Weise zuweisen und optimal nutzen, um höchste Qualität zu erzielen. Folgende Kernaufgaben sind in Angriff zu nehmen: Erhöhung der Investitionen in das Humankapital bei gerechter und effizienter Verteilung der verfügbaren Mittel, um den offenen Zugang zur allgemeinen und beruflichen Bildung zu erleichtern und deren Qualität zu verbessern; Unterstützung der Entwicklung kompatibler Qualitätssicherungssysteme unter Achtung der Vielfalt in ganz Europa; Entwicklung des Potenzials öffentlich-privater Partnerschaften. Instrumente zur Förderung und Überwachung der Fortschritte (indikative Liste): Quantitative Verfahren: Indikatoren Anstieg der Investitionen in das Humankapital pro Kopf (Strukturindikator). Qualitative Verfahren: Themen für den Erfahrungsaustausch Selbstbewertung mit dem Ziel, die Qualität des Bildungsangebotes zu verbessern; Finanzierungsmodelle und Pilotprojekte (öffentliche und private Finanzierung von Einrichtungen und Lernenden im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung). Öffentliche Bildungsinvestitionen Aktueller Stand EU-Durchschnitt( 1 ) Durchschnitt der drei US Japan (1999) EU-Länder mit den (1998) (1998) besten Leistungen(1999) Öffentliche Bildungsausgaben als Anteil am BIP in % ( 1 ) 5,0 % 7,3 % 5,0 % 3,5 % ( 1 ) Auf Strukturindikator basierend (http://europa.eu.int/comm/eurostat/public/datashop/print-product/de/catalogue=eurostat&product=1-ir010-de&mode=download). Anmerkung: F: Die öffentlichen Bildungsausgaben enthalten keine Daten für die französischen DOM (Überseedepartements); UK: Schätzungen, basierend auf Angaben für die Finanzjahre (1. April bis 31. März); L: keine Daten verfügbar. 20

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Strategisches Ziel 2: Leichterer Zugang zur allgemeinen und beruflichen Bildung für alle Teilziel 2.1: Ein offenes Lernumfeld Teilziel 2.2: Lernen muss attraktiver werden Teilziel 2.3: Förderung von aktivem Bürgersinn, Chancengleichheit und sozialem Zusammenhalt 22

Teilziel 2.1: Ein offenes Lernumfeld Die Veränderungen, die für den Übergang zur Wissensgesellschaft erforderlich sind, setzen voraus, dass der Zugang zur Bildung vereinfacht wird und nach allen Richtungen offen ist. Diese Veränderungen erfordern ferner die Einführung von systematischen Übergängen auf allen Ebenen der allgemeinen und beruflichen Bildung, die den Wechsel von einem Bildungsweg zu einem anderen Bildungsweg gestatten: Ein Lernender darf nicht stecken bleiben, weil er nicht von Anfang an den richtigen Bildungsweg gewählt hat, und jeder soll die Chance erhalten, ein anderes oder höheres Qualifikationsniveau zu erreichen. Zugleich muss die Europäische Union die Weiterentwicklung der erwerbstätigen Bevölkerung unterstützen, so dass nicht nur die Beschäftigungsquoten steigen, sondern sich auch das allgemeine Qualifikationsniveau verbessert. Zahlreiche Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung weisen eine sehr komplexe Struktur auf, weil sie möglichst großen Gruppen von Lernenden die besten Bildungschancen bieten wollen. Dieser komplizierte Aufbau erschwert es jedoch den tatsächlichen und potenziellen Nutzern und insbesondere den am wenigsten informierten Bevölkerungsgruppen, die Bildungs- und Ausbildungssysteme zu verstehen und ihre Angebote wahrzunehmen, und verstärkt die Inkompatibilität zwischen einzelnen Bildungswegen und zwischen den nationalen Bildungssystemen. Die Entwicklung von Beratungs- und Orientierungsdiensten für die Studienund Berufswahl ist eine unerlässliche Voraussetzung, wenn die europäischen Bildungssysteme effizienter und demokratischer werden sollen. Die Lernenden in Europa müssen in der Lage sein, Kapital aus ihren bisherigen Lernleistungen und -ergebnissen zu schlagen, und die Gewähr erhalten, dass die entsprechenden Credits in der gesamten Europäischen Union auf gleichberechtigter Basis anerkannt werden. Folgende Kernaufgaben sind in Angriff zu nehmen: Ausweitung des Zugangs zum lebenslangen Lernen durch die Bereitstellung von Informations-, Beratungsund Orientierungsdiensten für die gesamte Palette der verfügbaren Bildungsangebote; angemessene Gestaltung der allgemeinen und beruflichen Bildung, damit Erwachsene effektiv an den Lernprozessen teilnehmen und das Lernen mit ihren sonstigen Pflichten und Tätigkeiten vereinbaren können; Sicherstellung des Zugangs zum Lernen für alle, damit die Herausforderungen der Wissensgesellschaft besser gemeistert werden können; Förderung von flexiblen Bildungswegen für alle; Förderung von Netzen für allgemein bildende und berufsbildende Einrichtungen aller Ebenen im Rahmen des lebenslangen Lernens. Instrumente zur Förderung und Überwachung der Fortschritte (indikative Liste): Quantitative Verfahren: Indikatoren prozentualer Anteil der an Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmenden Bevölkerung im Alter von 25-64 Jahren (Strukturindikator). Qualitative Verfahren: Themen für den Erfahrungsaustausch vorhandene Einrichtungen der Kinderbetreuung und flexible Lernzeitgestaltung; Möglichkeiten des Bildungsurlaubs für Arbeitnehmer; Anerkennung früherer Lernleistungen; Finanzierungsmechanismen und Anreize für Erwachsene. 23

Teilziel 2.2: Lernen muss attraktiver werden Lernen ist vor allem dann attraktiv, wenn es für den Einzelnen relevant ist. Die Herstellung dieser Relevanz ist eine wichtige Aufgabe, der die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung zusammen mit den Familien, dem Gemeinwesen und den Arbeitgebern gerecht werden müssen, wenn Lernen zum normalen Bestandteil des täglichen Lebens werden soll. Lernen muss auch attraktiver werden, damit die Beschäftigungsquote steigt und die erforderlichen höheren Qualifizierungsniveaus erreicht werden. Dies ist nur möglich, wenn die Menschen erkennen, welchen Wert es für sie hat, weiterhin zu lernen und sich für das Lernen zu engagieren. Die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates (Lissabon) vom März 2000 und die beschäftigungspolitischen Leitlinien der EU für das Jahr 2001 streichen ein gemeinsames Hauptziel heraus: Bis zum Jahr 2010 soll die Zahl der 18- bis 24-Jährigen halbiert werden, die lediglich über einen Abschluss der Sekundarstufe I verfügen und keine weiterführende Schul- oder Berufsausbildung durchlaufen. Folgende Kernaufgaben sind in Angriff zu nehmen: junge Menschen darin bestärken, nach der Pflichtschulzeit die schulische oder berufliche Ausbildung fortzusetzen; Erwachsene motivieren und befähigen, ein Leben lang an Lernprozessen teilzunehmen; Entwicklung von Verfahren zur offiziellen Anerkennung von nichtformalen Lernerfahrungen; Entwicklung von Methoden, die das Lernen sowohl im Rahmen der formalen Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung als auch außerhalb dieser Systeme attraktiver machen; Förderung einer Kultur des Lernens für alle und Sensibilisierung der potenziellen Lernenden für die sozialen und wirtschaftlichen Vorteile des Lernens. Instrumente zur Förderung und Überwachung der Fortschritte (indikative Liste): Quantitative Verfahren: Indikatoren prozentualer Anteil der Arbeitszeit, die die Arbeitnehmer für Bildungsmaßnahmen aufwenden, nach Altersgruppen; Teilnahme an der tertiären Bildung; prozentualer Anteil der 18- bis 24-Jährigen, die lediglich über einen Abschluss der Sekundarstufe I verfügen und keine weiterführende Schul- oder Berufsausbildung absolvieren (Strukturindikator). Qualitative Verfahren: Themen für den Erfahrungsaustausch berufsbegleitende Bildungsmaßnahmen und damit verbundene Vorteile (z. B. Lohn- oder Gehaltserhöhung) zur Motivierung der Lernenden; Möglichkeiten zur Teilnahme am offenen Unterricht, Online-Unterricht und Fernunterricht; Anrechnung erworbener Erfahrungen. Teilnahme an der Bildung Aktueller Stand EU-Durchschnitt Durchschnitt der drei EU-Länder mit den besten Leistungen Anteil der Studierenden im Tertiärbereich (ISCED-Stufen 5 und 6) an der Gesamtzahl der Schüler und Studierenden in % (1999/2000) (a) 15 % 20,8 % Anteil der 25- bis 34-Jährigen ohne Abschluss der Sekundarstufe II in % (2000) (b) ( 1 ) 25,9 % 12,1 % (a) Quelle: Eurostat, UOE (Studierende der ISCED-Stufen 5 und 6/Gesamtzahl der Studierenden) (b) Quelle: Arbeitskräfteerhebung (Befragte im Alter von 25-34 Jahren mit einem Schulabschluss, der nicht über die ISCED- Stufe 2 hinausgeht/gesamtzahl der Befragten im Alter von 25-34 Jahren). ( 1 ) IRL: keine Angaben; UK: GSCE gilt als Abschluss der Sekundarstufe II. 24

Teilziel 2.3: Förderung von aktivem Bürgersinn, Chancengleichheit und sozialem Zusammenhalt Die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung leisten einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der demokratischen Gesellschaften in Europa. Dass alle Bürger gleichberechtigten Zugang zu Bildung und Berufsbildung haben sollen, ist ein Grundprinzip, das verstärkt durchgesetzt werden muss. Zu diesem Zweck muss der Unterstützung benachteiligter Gruppen in allen Mitgliedstaaten besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden; dazu zählen vor allem Menschen mit Behinderungen oder Lernschwächen, Bewohner ländlicher oder abgelegener Regionen sowie Personen, die berufliche und familiäre Verpflichtungen nur schwer vereinbaren können. Scheidet ein erheblicher Anteil der Bevölkerung vorzeitig aus der Bildung oder Ausbildung aus, so wiegt dieser Verlust in mehrfacher Hinsicht schwer, denn er trifft nicht nur Bürger, die damit ihre Chancen auf Nutzung ihres Potenzials verlieren, sondern auch die Gesellschaft und die Volkswirtschaft insgesamt. Derartige Verluste können im wettbewerbsorientierten Umfeld des Wissenszeitalters umso weniger hingenommen werden, als der Erfolg des Einzelnen ebenso wie der Erfolg der Unternehmen und ganzer Länder davon abhängt, dass ein erheblicher Anteil der Bevölkerung ein hohes Qualifikationsniveau erreicht. Aspekte der aktiven Bürgerschaft, der Chancengleichheit und des sozialen Zusammenhalts sind wesentliche Faktoren der allgemeinen und beruflichen Bildung. Diese Aspekte liegen einer konkreten Forderung des Europäischen Rates von Lissabon zugrunde, die sich auch in den beschäftigungspolitischen Leitlinien 2001 der EU widerspiegelt: Die Anzahl der jungen Erwachsenen, die über keinen Abschluss der Sekundarstufe II verfügen und keine weiterführende Schul- oder Berufsausbildung durchlaufen, soll um 50 % gesenkt werden. Folgende Kernaufgaben sind in Angriff zu nehmen: Alle Bildungspartner sollen die Vermittlung der demokratischen Werte und die Teilhabe an der Demokratie an den Schulen in wirksamer Weise fördern, damit junge Menschen auf eine aktive Bürgerschaft vorbereitet werden. Alle Aspekte der Chancengleichheit sind vollständig in die Ziele und in die organisatorische Gestaltung der allgemeinen und beruflichen Bildung einzubeziehen. Personen, die einer benachteiligten Bevölkerungsgruppe angehören oder gegenwärtig im Bildungs- und Ausbildungsbereich nicht zum Zuge kommen, müssen einen angemessenen Zugang zum Erwerb von Fertigkeiten erhalten und zur Teilnahme am Lernprozess motiviert werden. Instrumente zur Förderung und Überwachung der Fortschritte (indikative Liste): Quantitative Verfahren: Indikatoren prozentualer Anteil der 18- bis 24-Jährigen, die lediglich über einen Abschluss der Sekundarstufe I verfügen und keine weiterführende Schul- oder Berufsausbildung durchlaufen (Strukturindikator). Qualitative Verfahren: Themen für den Erfahrungsaustausch Mitwirkung von Schülern, Eltern und sonstigen Betroffenen an der Schulverwaltung; Gleichstellung der Geschlechter im Tertiär- und Weiterbildungsbereich; Modelle für die Integration benachteiligter Personen und für die Förderung ihres Zugangs zur allgemeinen und beruflichen Bildung; Modelle, die diese Personen zum Erwerb formaler Qualifikationen motivieren. Aktiver Bürgersinn, Chancengleichheit und sozialer Zusammenhalt Aktueller Stand EU-Durchschnitt Prozentualer Anteil der 18- bis 24-Jährigen, die lediglich über einen Abschluss der Sekundarstufe I verfügen und keine weiterführende Schuloder Berufsausbildung durchlaufen (2000) (a) 17,8 % 7,8 %( 1 ) Quelle: (a) Eurostat, Arbeitskräfteerhebung (Strukturindikator: frühzeitige Schulabgänger). ( 1 ) IRL: keine Angaben verfügbar. UK: GSCE gilt als Abschluss der Sekundarstufe II. 25 Durchschnitt der drei EU-Länder mit den besten Leistungen