ROMANISCHES SEMINAR DER UNIVERSITÄT FREIBURG IM BREISGAU. STUDIENPLAN FRANZÖSISCH / ITALIENISCH / SPANISCH (LEHRAMT) Stand: Januar 2009

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Transkript:

ROMANISCHES SEMINAR DER UNIVERSITÄT FREIBURG IM BREISGAU STUDIENPLAN FRANZÖSISCH / ITALIENISCH / SPANISCH (LEHRAMT) Stand: Januar 2009 Inhalt 1. Gegenstand des Studiums 2. Aufbau und Dauer des Studiengangs 2.1. Erster Studienabschnitt : Grundstudium 2.1.1 Inhalt und Veranstaltungstypen 2.1.2 Anforderungen im Grundstudium 2.1.3 Abschluss des Grundstudiums: die Zwischenprüfung 2.2. Veranstaltungen, die im Verlauf des Studiums gefordert werden 2.3. Zweiter Studienabschnitt: Hauptstudium 2.3.1 Inhalt und Veranstaltungstypen 2.3.2 Anforderungen im Hauptstudium 3. Wissenschaftliche Prüfung 3.1. Wissenschaftliche Prüfung im Hauptfach 3.2. Staatsexamen im Erweiterungsfach 3.2.1 Die Prüfung unter Hauptfachbedingungen 3.2.2 Die Prüfung unter Beifachbedingungen 3.3. Französisch /Italienisch/ Spanisch als wissenschaftliches Beifach zur künstlerischen Prüfung für das Lehramt an Gymnasien 4. Musterstudienplan für ein sinnvolles Studium Zusätzliche Lehrveranstaltungen nach Studienplan im Hauptfach Fächerübergreifendes Begleitstudium Zusätzliche Lehrveranstaltung nach Studienplan im Beifach

1. Gegenstand des Studiums Gegenstand des Studiums sind die französische / italienische / spanische Sprache und Literatur unter Einbeziehung des historischen und soziokulturellen Kontextes. Die Fächer Französisch / Italienisch / Spanisch gehören zu dem umfassenderen Gebiet der Romanischen Philologie; gemäß der Prüfungsordnung für das Lehramt an Gymnasien vom 13.03.2001 wird von den Studierenden der Fächer Französisch / Italienisch / Spanisch die Kenntnis der Zusammenhänge der betreffenden Sprache mit mindestens einer weiteren romanischen Sprache und mit dem Lateinischen gefordert. Die Studierenden müssen sich daher im Laufe des Studiums Grundkenntnisse in einer zweiten romanischen Sprache aneignen. Als zweite romanische Sprachen können an der Universität Freiburg Französisch, auch auf dem Französischen basierende Kreolsprachen, Italienisch, Katalanisch, Okzitanisch, Portugiesisch, Rätoromanisch, Rumänisch und Spanisch gewählt werden. Die Fächer Französisch / Italienisch / Spanisch gliedern sich in die beiden großen Gebiete Sprachwissenschaft und Literaturwissenschaft; hinzu kommt die Landeskunde sowie der sprachpraktische Bereich, in dem der Erwerb ausreichender Kenntnisse des Französischen / Italienischen / Spanischen in Wort und Schrift gesichert werden soll. Das Erweiterungsfach kann parallel zu den Hauptfächern studiert werden, die Prüfung im Erweiterungsfach kann aber erst nach Bestehen der Wissenschaftlichen Prüfung in den ersten beiden Fächern abgelegt werden. Eine Zwischenprüfung ist im Erweiterungsfach nicht erforderlich. 2. Aufbau und Dauer des Studiengangs Das Lehramtsstudium gliedert sich in ein Grundstudium von in der Regel vier Semestern, das durch die Zwischenprüfung abgeschlossen wird, und in ein Hauptstudium. Die Regelstudienzeit beträgt zehn Semester inclusive des Praxissemesters und der Prüfungszeit. Regelstudienzeitveränderungen werden nur noch für ältere Sprachen genehmigt. 2.1. Erster Studienabschnitt: Grundstudium 2.1.1 Inhalt und Veranstaltungstypen Das Grundstudium soll den Studierenden die notwendigen praktischen Sprachkenntnisse und Fertigkeiten sowie die Kenntnis aller wichtigen Hilfsmittel vermitteln und in die einzelnen wissenschaftlichen Methoden und Probleme des Fachs einführen. Das Grundstudium umfasst die Zeit vom ersten Semester bis zur Zwischenprüfung. Das Grundstudium kennt folgende Arten von Lehrveranstaltungen: Vorlesungen, Proseminare I = Einführungen, Proseminare II, Landeskundeseminare, sprach- und literaturwissenschaftliche Übungen sowie sprachpraktisch orientierte Lehrveranstaltungen. Die Vorlesungen informieren zusammenhängend über größere Problembereiche und führen in den Stand der Forschung ein. Zum erfolgreichen Besuch einer Vorlesung ist eine ergänzende Parallellektüre unbedingt notwendig. Die Proseminare I = Einführungen in die Sprach- bzw. Literaturwissenschaft führen in die Methoden und Forschungsrichtungen, aber auch in die zur Verfügung stehenden Hilfsmittel ein (Fachbibliographien, Nachschlagewerke, Bibliotheksbenutzung etc.). Vor dem Besuch des ersten Proseminars I oder im selben Semester sollten die Studierenden an einer Führung durch die Seminarbibliothek oder die Universitätsbibliothek sowie an der Medienkundeveranstaltung Einführung in die elektronischen Medien für Romanisten teilnehmen; beides muss spätestens vor der Zwischenprüfung absolviert werden. Darüber hinaus setzen die Einführungen solide Grundlagenkenntnisse der jeweiligen Fremdsprache voraus. Studienanfänger ohne Vorkenntnisse sollten daher zunächst unbedingt die Sprachkurse Basiskompetenzen absolvieren; vor dem Proseminar I Sprachwissenschaft mindestens den Kurs Basiskompetenzen I, vor dem Proseminar I Literaturwissenschaft den Kurs Basiskompetenzen II. Die Proseminare II schließen an den Ausbildungsstand der Einführungen an, indem sie die dort erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten in konkreten wissenschaftlichen Aufgaben 2

weiter erproben und vertiefen. Die Studierenden sollen wissenschaftliche Themen selbständig und unter Verwendung der notwendigen Hilfsmittel bearbeiten und zur Diskussion stellen (Referate und Hausarbeiten). Landeskundeseminare führen in geschichtliche, kulturelle oder politische Zusammenhänge des/der Ziellandes/Zielländer ein oder behandeln thematisch Teilaspekte der Geschichte, Kultur und Politik des/der Ziellandes/Zielländer. Landeskundeseminare sind in der Regel nicht gestaffelt und können im Grund- wie im Hauptstudium besucht werden. Die sprach- und literaturwissenschaftlichen Übungen bieten eine zusätzliche Möglichkeit, außerhalb der Proseminaranforderungen wissenschaftliche Themen in lockerem Rahmen zu erarbeiten bzw. in gemeinsamer Lektüre bestimmter Texte zu konkretisieren und zu vertiefen. Die sprachpraktisch orientierten Lehrveranstaltungen bilden die Grundlage sowohl für ein sprachwissenschaftliches als auch für ein literaturwissenschaftliches Studium. Sie zielen auf den Erwerb einer möglichst lautreinen Aussprache und einer passiven wie auch aktiven Beherrschung des Wortschatzes, der Grammatik sowie der Orthographie der französischen / italienischen / spanischen Sprache. Sie sind hinsichtlich ihres Schwierigkeitsgrades gestaffelt. 2.1.2 Anforderungen im Grundstudium (nach der Orientierungs- und Zwischenprüfungsordnung vom 22.09.2000, mit Anpassung an die reformierten Lehrveranstaltungsbezeichnungen) Obligatorische Veranstaltungen im Grundstudium: HAUPTFACH Bei der Anmeldung zur Zwischenprüfung sind folgende Leistungen nachzuweisen: 1. Proseminar I: Einführung in die Sprachwissenschaft 2. Proseminar I: Einführung in die Literaturwissenschaft 3. Proseminar II: Sprachwissenschaft 4. Proseminar II: Literaturwissenschaft 5. Altfranzösisch bzw. Altitalienisch bzw. Altspanisch 6. Sprachpraktisch orientierte Lehrveranstaltung: Kommunikative Kompetenz (I oder II) 7. Sprachpraktisch orientierte Lehrveranstaltung: Textproduktion (I oder II) 8. Sprachpraktisch orientierte Lehrveranstaltung: Kontrastive Systemkompetenz (I oder II) 9. Latinum Über die Pflichtscheine hinaus ist der Besuch weiterer wissenschaftlicher (z.b. Vorlesungen) sowie sprachpraktisch orientierter Lehrveranstaltungen angeraten. Bis zum Beginn der Vorlesungszeit des 3. Fachsemesters ist die Orientierungsprüfung abzulegen; diese kann einmal wiederholt werden. Ist die Orientierungsprüfung einschließlich einer etwaigen Wiederholung nicht spätestens bis zum Beginn der Vorlesungszeit des 4. Fachsemesters abgelegt, so erlischt der Prüfungsanspruch. Als Orientierungsprüfungsleistung gilt: 1. ein Proseminar I (wahlweise Literatur- oder Sprachwissenschaft), 2. der Nachweis des erfolgreichen Besuchs einer sprachpraktisch orientierten Lehrveranstaltung (bei fehlenden Vorkenntnissen der romanischen Sprache zu Studienbeginn ersatzweise des Kurses Basiskompetenzen II). 2.1.3 Abschluss des Grundstudiums: die Zwischenprüfung Die Zwischenprüfung soll den Studierenden Klarheit über die Eignung für die gewählten Studienfächer und über den bisherigen Studienerfolg verschaffen. Sie soll damit so früh wie möglich die Fächerwahl bestätigen oder korrigieren und zur Straffung und Kürzung des Studiums beitragen. Sie soll erweisen, ob die für eine erfolgreiche Weiterführung des Studiums notwendigen methodischen Grundlagen und erforderlichen Sprach- und Sachkenntnisse vorhanden sind. ( 1 Abs. 1 der OZPO vom 22.09.2000, zuletzt geändert im September 2001). 3

Die Zwischenprüfung soll spätestens am Ende des 4. Fachsemesters, d.h. bis zum Beginn der Vorlesungszeit des 5. Fachsemesters, abgelegt sein. Das bedeutet, dass bis zu diesem Zeitpunkt alle Zulassungsvoraussetzungen sowie die beiden mündlichen Prüfungen der Zwischenprüfung erbracht sein sollen. Die Zwischenprüfung kann einmal wiederholt werden. Die Zwischenprüfung kann allerdings ohne besondere Genehmigung auch noch bis zum Beginn der Vorlesungszeit des 6. Fachsemesters abgelegt werden (mit Wiederholungsmöglichkeit im 6. FS). Ohne genehmigten Aufschub gilt: Ist die Zwischenprüfung einschließlich etwaiger Wiederholungen nicht spätestens bis zum Beginn der Vorlesungszeit des 7. FS abgelegt, so erlischt der Prüfungsanspruch, d.h. in diesem Fach kann keine ZP mehr abgelegt werden, das Studium in diesem Teilstudiengang ist nicht mehr fortführbar (siehe 10 der OZPO). Im Sinne einer angemessene Studiendauer wird allen Studierenden dringend empfohlen, die Zwischenprüfungen möglichst in allen Studienfächern bis spätestens zum Beginn der Vorlesungszeit des 5. Fachsemesters abzulegen. Die Bestimmungen zur Orientierungs- und zur Zwischenprüfung sind in der Orientierungsund Zwischenprüfungsordnung der Universität Freiburg in den Studiengängen Lehramt, Magister und Promotion der Philosophischen Fakultäten vom 22.09.2000 und den nachfolgenden Änderungssatzungen geregelt. Hinweis: Im Erweiterungsfach unter Beifach- oder Hauptfachbedingungen ist weder eine Orientierungsprüfung noch eine Zwischenprüfung abzulegen. 2.2. Veranstaltungen, die im Verlauf des Studiums gefordert werden (d.h. vor oder nach der Zwischenprüfung): Landeskunde (Frankreich, Italien, Spanien oder Hispanoamerika): gefordert wird die erfolgreiche Teilnahme an zwei Lehrveranstaltungen über gegenwartsbezogene kulturelle, politische und soziale Probleme (Leistungsnachweis: qualifizierter Schein über eine Klausur oder ein Referat); eine fachdidaktische Veranstaltung; ein mindestens dreimonatiger, zusammenhängender Aufenthalt im französischen / italienischen / spanischen Sprachgebiet sollte absolviert werden. Empfohlen wird dieser nach abgelegter Zwischenprüfung. Grundkenntnisse in einer zweiten romanischen Sprache sind Teil der Prüfungsanforderungen des 1. Staatsexamens. Falls nicht bereits vorhanden, können diese Kenntnisse im Rahmen der Basiskompetenzen-Kurse des Romanischen Seminars, der Sprachkurse des Sprachlehrinstituts oder andernorts erworben werden. Ergänzend zum Fachstudium werden für den Studiengang Lehramt gefordert: zwei Lehrveranstaltungen im Rahmen des ethisch-philosophischen Grundlagenstudiums (EPG); vier Lehrveranstaltungen im Bereich Pädagogische Studien (zwei Teilnahmescheine und zwei benotete Scheine, nicht pro Fach, sondern insgesamt pro Studiengang); ein erfolgreich absolviertes Schulpraxissemester von der Dauer eines Semesters. Das Praxissemester kann auch in zwei Teilabschnitte gegliedert werden. Es wird üblicherweise im Hauptstudium absolviert. 2.3. Zweiter Studienabschnitt: Hauptstudium Voraussetzung für den Eintritt ins Hauptstudium ist die bestandene Zwischenprüfung. Zwischenprüfungszeugnisse, Studienleistungen und Studienzeiten anderer Universitäten der Bundesrepublik Deutschland, die sich eindeutig auf dasselbe Studienfach und denselben 4

Studiengang (Magister, Staatsexamen, Promotion) beziehen, brauchen nicht formal anerkannt zu werden. In Zweifelsfällen entscheidet der Zwischenprüfungsausschuss des Gemeinsamen Ausschusses der Philosophischen Fakultäten nach Rücksprache mit dem jeweiligen Beauftragten des Romanischen Seminars. 2.3.1 Inhalt und Veranstaltungstypen Im Hauptstudium sollen die Studierenden die im Grundstudium erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten weiterentwickeln. Ihnen steht jetzt ein vergleichsweise großer Spielraum zur selbständigen Gestaltung ihrer Arbeit zur Verfügung. Eine weitgehend eigenverantwortliche Gestaltung des Hauptstudiums sowie die selbständige Wahl und Erarbeitung von Themen und Schwerpunkten für die Abschlussprüfung gelten mithin als Teil der Studienleistung. Daher ist die Anzahl der obligatorischen Lehrveranstaltungen bewusst niedrig gehalten. Was die Arten der Lehrveranstaltungen angeht, so umfasst das Hauptstudium im sprachund literaturwissenschaftlichen Bereich Vorlesungen, Hauptseminare und Kolloquien sowie begleitende sprach- und literaturwissenschaftliche Übungen, die für das Examen besonders relevant sind; im sprachpraktischen Bereich wird ein differenziertes, auf den Kursen des Grundstudiums aufbauendes Übungsprogramm zur Vervollkommnung der sprachlichen Fertigkeiten angeboten. Die wichtigsten Veranstaltungen des Hauptstudiums sind die Hauptseminare. Die Aufgabe der Hauptseminare besteht in der Vertiefung wissenschaftlicher Fragestellungen. In den Hauptseminaren wird eine selbständige und wissenschaftlich begründete Erarbeitung von Problemen durch die Lehrenden gefördert und kontrolliert. Die Kolloquien sind forschungsorientierte Veranstaltungen, die grundsätzlich Doktoranden und Examenssemestern vorbehalten sind. Das Hauptstudium schließt mit der Wissenschaftlichen Prüfung für das Lehramt an Gymnasien (1. Staatsexamen) ab. 2.3.2 Anforderungen im Hauptstudium Obligatorische Veranstaltungen bis zur Wissenschaftlichen Prüfung: ein Hauptseminar Sprachwissenschaft, ein Hauptseminar Literaturwissenschaft, sprachpraktisch orientierte Lehrveranstaltungen des Hauptstudiums im Umfang von 6 (i.d.regel 3 Veranstaltungen) Über die Pflichtscheine hinaus ist der Besuch weiterer wissenschaftlicher Lehrveranstaltungen (Hauptseminare, Vorlesungen, Übungen) dringend angeraten. 3. Wissenschaftliche Prüfung 3.1. Wissenschaftliche Prüfung im Hauptfach Liegen alle oben genannten Pflichtscheine sowie ein Zwischenprüfungszeugnis vor, sind die Voraussetzungen für die Anmeldung zur Wissenschaftlichen Prüfung (1. Staatsexamen) erfüllt. Das Studium wird mit der Wissenschaftlichen Prüfung abgeschlossen. Sie besteht aus einer Zulassungsarbeit sowie einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung in allen Prüfungsfächern. Zulassungsarbeit zur Wissenschaftlichen Prüfung: Der Bewerber/die Bewerberin muss in einem seiner/ihrer Hauptfächer eine wissenschaftliche Arbeit anfertigen und darin zeigen, dass er/sie ein Thema mit den Methoden und Hilfsmitteln seines Faches sachgerecht bearbeiten kann; die Arbeit kann in französischer / italienischer / spanischer Sprache verfasst werden. Der Bewerber/die Bewerberin erhält sein/ihr Thema frühestens im 7. Semester durch einen von ihm/ihr gewählten Universitäts- 5

lehrer. Er/sie teilt Thema und Tag der Vergabe auf einem vom Universitätslehrer unterschriebenen Formblatt unverzüglich der Außenstelle des Prüfungsamtes mit. Der/die Studierende übergibt spätestens vier Monate nach Vergabe des Themas je ein Exemplar der fertiggestellten Arbeit dem Universitätslehrer und der Außenstelle des Prüfungsamts. Die Wissenschaftliche Arbeit kann nach Wahl des/der Studierenden durch einen Demonstrationsvortrag ergänzt werden, dessen Bewertung in die Note der Arbeit einfließt. Schriftliche Prüfung: Die schriftliche Prüfung besteht aus zwei Klausuren: deutsch-französische / deutsch-italienische / deutsch-spanische Übersetzungsklausur (4-stündig); ein Teil der Klausur kann durch andere Texttransformationsformen (Resümee, Darstellung des Argumentationsgangs...) ersetzt werden; nach Wahl eine Klausur in Sprachwissenschaft oder Literaturwissenschaft (5-stündig), die in der Fremdsprache abzufassen ist. Nähere Einzelheiten zur sprach- und zur literaturwissenschaftlichen Klausur entnehmen Sie bitte den Anschlägen am Seminar. Mündliche Prüfung: Die mündliche Prüfung dauert im Hauptfach etwa 60 Minuten. Sie erstreckt sich etwa zu gleichen Teilen auf Themen der Sprachwissenschaft und der Literaturwissenschaft. Es besteht die Möglichkeit, Sprachwissenschaft oder Literaturwissenschaft als Hauptgebiet zu wählen; in diesem Fall fallen auf das Hauptgebiet etwa zwei Drittel der Prüfungszeit. Die Prüfung geht von Schwerpunkten aus, deren Anzahl und Umfang der/die Studierende mit den Prüfern vereinbart hat; sie ist jedoch keineswegs auf diese Schwerpunkte beschränkt. Die mündliche Prüfung wird überwiegend in französischer / italienischer / spanischer Sprache abgehalten. Für Studierende nichtdeutscher Muttersprache wird mindestens die Hälfte der Prüfung in deutscher Sprache abgehalten. Unabhängig von der Wahl der Schwerpunkte werden erwartet: (a) in der Sprachwissenschaft Vertrautheit mit sprachwissenschaftlichen Methoden und die Fähigkeit, sie auf selbstgewählten Gebieten der heutigen französischen / italienischen / spanischen Sprache anzuwenden. Kenntnis insbesondere der für den Unterricht bedeutsamen sprachwissenschaftlichen Grundbegriffe; Überblick über die Geschichte der französischen / italienischen / spanischen Sprache; Kenntnis der Hauptelemente des heutigen Sprachsystems wie Phonetik, Phonologie, Orthographie, Morphologie, Syntax, Semantik, Lexikologie, Textkonstitution, Pragmatik, Stilistik, Varietäten; Kenntnis der Zusammenhänge des Französischen / Italienischen / Spanischen mit mindestens einer weiteren romanischen Sprache und mit dem Lateinischen; Fähigkeit, alt- und mittelfranzösische / altitalienische / altspanische Texte zu übersetzen und im Hinblick auf die Entwicklung und Struktur des modernen Französisch / Italienisch / Spanisch zu kommentieren. (b) in der Literaturwissenschaft Vertrautheit mit literaturwissenschaftlichen Methoden und die Fähigkeit, literarische Texte unter Einbeziehung kultureller, sozialer und politischer Zusammenhänge zu interpretieren und die angewandten Interpretationsverfahren theoretisch zu begründen; Vertrautheit mit Werken aus den wichtigsten Epochen der französischen / italienischen / spanischen Literatur vom Mittelalter bis zur Gegenwart (beim Spanischen auch Werke aus Hispanoamerika). Für Französisch gilt dies erst ab der Klassik, für Italienisch ab dem Duecento, für Spanisch ab der Renaissance; vertiefte Kenntnisse auf mindestens zwei größeren Gebieten eigener Wahl; Kenntnis von Beziehungen zwischen der französischen / italienischen / spanischen Literatur und anderen Literaturen; Fähigkeit, sich der wichtigsten wissenschaftlichen Hilfsmittel einschließlich der elektronischen Medien sowie des Internets bedienen zu können. 6

Weitere Hinweise: Es besteht nur bis zum 10. Semester die Möglichkeit, die beiden HF-Prüfungen an aufeinander folgenden Prüfungsterminen (Herbst/Frühjahr) abzulegen, hiernach müssen beide Prüfungen zum gleichen Prüfungstermin abgelegt werden. Es besteht die Möglichkeit, schriftliche und mündliche Prüfungsteile oder zwei schriftliche Prüfungsteile eines Faches (bis zum 10. Semester) zu unterschiedlichen Terminen abzulegen. Nach der neuen Prüfungsordnung errechnet sich die Note des ersten Staatsexamens aus 40% je HF, 10% wissenschaftliche Arbeit, 6 % Pädagogische Studien und 4 % Ethisch- Philosophisches Grundlagenstudium. Nach Rücksprache mit dem Oberschulamt können auch Hochschul- und PrivatdozentInnen sowie wissenschaftliche MitarbeiterInnen gemäß 50Abs. 4 UG als PrüferInnen bestellt werden. 3.2. Staatsexamen im Erweiterungsfach Französisch / Italienisch / Spanisch kann auch als Erweiterungsfach mit den Anforderungen eines Haupt- oder Beifaches studiert werden. Im Erweiterungsfach entfallen die Orientierungsprüfung und die Zwischenprüfung. Das Erweiterungsfach schließt mit einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung ab. 3.2.1 Prüfung unter Hauptfachbedingungen Die Prüfungsanforderungen sowie die Prüfungsvoraussetzungen entsprechend denen des Hauptfachstudiums (s.oben), mit Ausnahme des Zwischenprüfungszeugnisses. 3.2.2. Prüfung unter Beifachbedingungen Voraussetzungen für die Zulassung Erfolgreiche Teilnahme an: 6 sprachpraktisch orientierten Lehrveranstaltungen des Grundstudiums, 4 sprachpraktisch orientierten Lehrveranstaltungen des Hauptstudiums, einem sprachwissenschaftlichen Proseminar nach Wahl, einem literaturwissenschaftlichen Proseminar nach Wahl, einem sprachwissenschaftlichen oder literaturwissenschaftlichen Hauptseminar, einer landeskundlichen Lehrveranstaltung. Ein mindestens dreimonatiger, zusammenhängender Aufenthalt im französischen / italienischen / spanischen oder hispanoamerikanischen Sprachgebiet wird erwartet Schriftliche Prüfung: Die schriftliche Prüfung besteht aus zwei Klausuren: deutsch-französische / deutsch-italienische / deutsch-spanische Übersetzungsklausur (4-stündig); nach Wahl eine Klausur in Sprachwissenschaft oder Literaturwissenschaft (5-stündig), wobei Teile des Textes ins Deutsche zu übersetzen sind. Die Klausur ist in der Fremdsprache abzufassen. Nähere Einzelheiten zur sprach- und zur literaturwissenschaftlichen Klausur entnehmen Sie bitte den Anschlägen am Seminar. Mündliche Prüfung: Die mündliche Prüfung bezieht sich auf die Gebiete Sprachwissenschaft und Literaturwissenschaft. Sie dauert etwa 45 Minuten. Hierbei werden erwartet: (a) in der Sprachwissenschaft Vertrautheit mit sprachwissenschaftlichen Methoden und die Fähigkeit, sie auf selbstgewählten Gebieten der heutigen französischen / italienischen / spanischen Sprache anzuwenden. Kenntnis insbesondere der für den Unterricht bedeutsamen sprachwissenschaftlichen Grundbegriffe; 7

Überblick über die Entwicklung der französischen Sprache seit dem 17. Jahrhundert bzw. der italienischen Sprache seit Dante bzw. der spanischen Sprache seit dem siglo de oro. (b) in der Literaturwissenschaft Vertrautheit mit literaturwissenschaftlichen Methoden und die Fähigkeit, literarische Texte unter Einbeziehung kultureller, sozialer und politischer Zusammenhänge zu interpretieren; Französisch: Vertrautheit mit Werken aus den wichtigsten Epochen der französischen Literatur seit dem 17. Jahrhundert unter Einschluss der zeitgenössischen Literatur, vertiefte Kenntnisse auf einem größeren Gebiet eigener Wahl. Italienisch: Vertrautheit mit einigen wesentlichen Werken der italienischen Literatur unter Einschluss der zeitgenössischen Literatur, vertiefte Kenntnisse auf einem größeren Gebiet eigener Wahl. Spanisch: Vertrautheit mit einigen wesentlichen Werken der Literatur Spaniens und Hispanoamerikas unter Einschluss der zeitgenössischen Literatur, vertiefte Kenntnisse auf einem Gebiet eigener Wahl. 3.3. Französisch / Italienisch / Spanisch als wissenschaftliches Beifach zur Künstlerischen Prüfung für das Lehramt an Gymnasien Französisch / Italienisch / Spanisch kann auch im Studiengang Künstlerisches Lehramt an Gymnasien (Hauptfach Bildende Kunst oder Musik) als wissenschaftliches Beifach gewählt werden. Dabei wird mit dem Bestehen der Prüfung die wissenschaftliche Befähigung für den Unterricht auf der Unter- und Mittelstufe an Gymnasien erworben. Zu den Studienleistungen und den Prüfungsanforderungen im Beifach vgl. 3.2.2. Die Prüfung kann auf Antrag auch mit Hauptfachanforderungen abgelegt werden: es gelten in diesem Fall die entsprechenden Prüfungsbedingungen (vgl. 3.2.1.). Eine festgelegte Studienzeit gibt es nicht. Die Prüfung kann während des Studiums der Musik bzw. Bildenden Kunst oder nach dem Bestehen der Künstlerischen Prüfung abgelegt werden. Bei einem Studium unter Hauptfachbedingungen ist die Zwischenprüfung erforderlich. Nicht erforderlich sind eine weitere wissenschaftliche Arbeit und das pädagogische Begleitstudium. 4. Musterstudienplan für ein sinnvolles Studium einschließlich der Pflichtveranstaltungen (vgl. oben 2. und 3.); Das für den erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderliche Lehrangebot beträgt im Hauptfach höchstens zwischen 76 und 80 und im Nebenfach zwischen 36 und 40 ; nicht einbezogen sind die Anforderung des Pädagogischen Begleitstudiums. HAUPTFACH (78 ) BEIFACH (40 ) G r u n d s t u d i u m 1. Fachsemester 1. Fachsemester PS I Lit.wiss./Sprachwiss. Tutorat dazu Sprachpraktische Übungen 4 Vorlesung PS I/II Lit.wiss./Spra.wiss. 2 Sprachprakt. Übungen 4 2. Fachsemester 2. Fachsemester PS I Lit.wiss./Sprachwiss. Tutorat dazu Sprachpraktische Übungen 4 Interpretation PS I/II Lit.wiss./Spra.wiss. 2 8

3. Fachsemester 3. Fachsemester PS II Lit.wiss./Sprachwiss. Sprachpraktische Übungen 4 Altfrz./-span./-ital. Vorlesung 2 4. Fachsemester 4. Fachsemester PS II Lit.wiss./Sprachwiss. Sprachpraktische Übung Vorlesung H a u p t s t u d i u m Sprachprakt. Übung 5. Fachsemester 5. Fachsemester Hauptseminar Sprachpraktische Übung Vorlesung Vorlesung 2 6. Fachsemester 6. Fachsemester Hauptseminar Spra.wiss./Lit.wiss. Übung Sprachpraktische Übung Vorlesung Hauptseminar 2 7. Fachsemester 7. Fachsemester Hauptseminar Schwerpunkt Spra.wiss./Lit.wiss. Übung Sprachpraktische Übung Vorlesung Hauptseminar 2 Spra.wiss./Lit.wiss. Übung 2 8. Fachsemester 8. Fachsemester Kolloquium Spra.wiss./Lit.wiss. Übung Sprachpraktische Übungen 4 Schwerpunkt Spra.wiss./Lit.wiss. Übung 2 Vorlesung 2 Zusätzliche Lehrveranstaltungen nach Studienplan im Hauptfach (wahlweise im Grund- oder Hauptstudium) Landeskunde 4 EDV-Kurs Fachdidaktikkurs Fächerübergreifendes Begleitstudium (wahlweise im Grund- oder Hauptstudium) Pädagogisches Begleitstudium 8 Ethisch-philosophisches Grundstudium 4 Einsemestriges Schulpraktikum Zusätzliche Lehrveranstaltung nach Studienplan im Beifach (wahlweise im Grund- oder Hauptstudium) Landeskunde 9

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