Lieblingsplätze für alle

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Transkript:

STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Lieblingsplätze für alle Investitionsprogramm Barrierefreies Bauen 2016

Sehr geehrte Damen und Herren, wo ist Ihr Lieblingsplatz? In der Kneipe nebenan, im Kino um die Ecke, auf dem Sportplatz Ihres Vereins? Sie suchen sich Ihren Hausarzt nach Vertrauen? Sie lesen lieber in der Bibliothek statt auf dem Sofa? Sie erleben Konzerte lieber live als nur im Radio? Für Sie eine Selbstverständlichkeit. Für Menschen mit Behinderungen oft eine Kette von Barrieren. Schaffen Sie Lieblingsplätze. Oft sind nur kleine Veränderungen erforderlich, um Allen den Zugang zu erleichtern: Ob Rollstuhl, Kinderwagen oder Rollator wir brauchen Rampen statt Treppen und breitere Türen. Induktive Höranlagen bringen Veranstaltungsgenuss mit Hörgerät. Ein barrierefreies Rollstuhlkarussell lässt alle Kinderaugen leuchten. Wir finanzieren Lieblingsplätze. Mit unserem Investitionsprogramm Barrierefreies Bauen wurden in den Jahren 2014 und 2015 über 400 Lieblingsplätze für Menschen mit Behinderungen geschaffen. Die Anfragen, Anträge und sonstigen Rückmeldungen haben gezeigt, dass der Bedarf noch viel größer ist. Machen auch Sie mit. Barrierefreiheit geht alle an. Barbara Klepsch Staatsministerin für Soziales und Verbraucherschutz

Welche Ideen können gefördert werden? Mit den Fördermitteln möchten wir Menschen mit Behinderungen einen gleichberechtigten Zugang zu öffentlich zugänglichen Einrichtungen ermöglichen, insbesondere im Kultur-, Freizeit-, Bildungs- und Gesundheitsbereich. Dabei ist der Gastronomiebereich ausdrücklich mit einbezogen.... und welche nicht? Die Förderung öffentlicher kommunaler Gebäude sowie öffentlicher Infrastruktur oder öffentlicher Aufgabenträger ist ausgeschlossen. Mögliche Ausnahmen sind hier freiwillige (Zusatz-)Angebote. Ideen gefragt! Gute Beispiele der letzten beiden Förderperioden sind unter anderem: Ausstattung mit Audio-Guides für seh- und hörbehinderte Besucher im Schloss Voigtsberg in Oelsnitz/Vogtland Barrierefreier Zugang an der Historischen Gaststätte Spitzgrundmühle in Coswig Schaffung eines barrierefreien Zugangs zur Apotheke sowie zum Ärztehaus am Wilhelm-Külz-Platz in Chemnitz Umbau der Sanitäranlagen in der Begegnungsstätte Otto-Brenner- Haus in Chemnitz

Von der Idee bis zur Nutzung - was ist zu tun? Antrag stellen Als Pächter/Inhaber/Eigentümer formulieren Sie Ihre Idee in einer kurzen Vorhabensbeschreibung, kalkulieren den Aufwand und reichen beides bei Ihrem zuständigen Landkreis/Ihrer kreisfreien Stadt ein. Der Förderbetrag pro Vorhaben beträgt höchstens 25.000 Euro. Es können bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden. Entscheidung abwarten Den Landkreisen/kreisfreien Städten obliegt die Entscheidung über die konkrete Fördermittelvergabe, in enger Abstimmung mit ihren Behindertenbeauftragten und Behindertenbeiräten. Sie treffen ihre Entscheidung nach ihren Prioritäten zur barrierefreien Teilhabe aller Menschen, an allem gesellschaftlichen Leben. Loslegen Nach Ausreichung der Förderbewilligung können Sie Ihr Vorhaben umsetzen. Spätestens bis Ende 2016! Denken Sie bitte beim Verwendungsnachweis auch an schöne Vorher-Nachher-Bilder.

Woher kommen die Fördermittel? Die Umsetzung des Investitionsprogramms Barrierefreies Bauen 2016»Lieblingsplätze für alle«erfolgt im Rahmen der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales zur investiven Förderung von Einrichtungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen vom 23. April 2007 (FRL Eingliederungshilfe).... und wie werden diese verteilt? Das Investitionsprogramm umfasst für 2016 ein Fördervolumen von 2,5 Millionen EUR. Die jeweilige Fördersumme pro Landkreis/kreisfreie Stadt ergibt sich aus zwei Teilen: einem einheitlichen Sockelbetrag und einem Zusatzbudget, das sich nach der Anzahl der im Landkreis/ der kreisfreien Stadt lebenden Menschen mit Schwerbehinderung errechnet. Noch nicht alle Fragen beantwortet? Weiterführende Informationen haben wir für Sie auf der Website http://www.soziales.sachsen.de/lieblingsplaetze.html zusammengestellt. Hier finden Sie die Ansprechpartner der Landkreise/ kreisfreien Städte und noch vieles andere mehr.

Herausgeber: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Albertstraße 10, 01097 Dresden E-Mail: presse@sms.sachsen.de www.sms.sachsen.de Illustrationen: berc - fotolia.com svetavo - fotolia.com bramgino - fotolia.com Gestaltung und Herstellung: ressourcenmangel dresden GmbH Redaktionsschluss: 28.10.2015 Auflage: 10.000 Stück Bezug: Zentraler Broschürenversand der Sächsischen Staatsregierung Hammerweg 30, 01127 Dresden Telefon: +49 351 2103671 Fax: +49 351 2103681 E-Mail: publikationen@sachsen.de www.publikationen.sachsen.de Dieses Faltblatt wird kostenlos abgegeben. Es kann auch online bestellt und heruntergeladen werden unter www.publikationen.sachsen.de Copyright: Diese Veröffentlichung ist urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte, auch die des Nachdruckes von Auszügen und der fotomechanischen Wiedergabe, sind dem Herausgeber vorbehalten.