Secure Shipper / Carrier

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Dok.-Nr.: Seite 1 von 6

Diese Anleitung enthält Anweisungen, die nur durch erfahrene Anwender durchgeführt werden sollten!

Transkript:

Secure Shipper / Carrier Möbel-Transport AG Safety & Security Solutions Referent: Albert Anneler Zusatztext

Agenda Luftfracht im Allgemeinen Gefahren Schutzmassnahmen / Detektionsmöglichkeiten Grundlagen der Frachtsicherheit Nationales Sicherheitsprogramm Luftfrachtkette Bundesamt für Zivilluftfahrt Masterpräsentation 12.03.2012 2

Headquarter Möbel-Transport AG Gaswerkareal PO Box CH-8010 Zürich www.moebel-transport.com Masterpräsentation 12.03.2012 3

Location Zurich Airport Swisspost Warehouse West (F1) Warehouse East (F2) Warehouse F9/F10 Masterpräsentation 12.03.2012 4

1 Transport der Fracht Fracht wird in der Schweiz hauptsächlich mit Passagierflugzeugen geflogen! Masterpräsentation 12.03.2012 5

2 Bedrohung der Zivilluftfahrt Sabotage an Luftfahrzeugen und Flughafeneinrichtungen Entführung von Luftfahrzeugen Bewaffnete Angriffe auf Flughäfen Angriffe auf Räumlichkeiten von Lufttransportfirmen Neue Dimension: Flugzeuge werden als Bomben benutzt (11. September 2001) Masterpräsentation 12.03.2012 6

3 Weltweit seit den 60er Jahren Über 1300 Flugzeugentführungen Mehr als 100 Bombenattentate direkt auf Flugzeuge Mehr als 300 Attentate innerhalb von Flughäfen Mögliche Mittel für Bombenattentate sind: Post, Gepäck und die LUFTFRACHT Masterpräsentation 12.03.2012 7

3 Weltweit seit den 60er Jahren Frankfurt 04.09.2007 London 30.06.2007 Madrid 30.12.2006 London 25.08.2006 WTC 11.09.2001 Lockerbie 21.12.1988 Zürich EL AL 21.04.1980 Mogadischu Oktober 1977 Würenlingen Februar 1970 Zürich (EL AL) 1969 (Liste unvollständig) Masterpräsentation 12.03.2012 8

4 Schutzmassnahmen Stark verbesserte Schutzmassnahmen in den Bereichen Passagiere und Gepäck Schutzmassnahmen bei der Luftfracht sind im Ausbau Keine Schwachstellen im gesamten Security-Netzwerk die FRACHTSICHERHEIT gehört dazu Masterpräsentation 12.03.2012 9

5 Detektionsmöglichkeiten Sprengladungen in der Luftfracht können durch den Einsatz verschiedener Methoden detektiert werden: Handkontrollen (Hand search) Röntgensysteme (X-ray) Sprengstoffdetektoren (Trace Detection) Druckkammern (Decompression chambers) Sprengstoff-Spürhunde (Sniffer Dogs) Eine Kombination dieser Methoden führt zum Ziel! Masterpräsentation 12.03.2012 10

5.1 X-Ray - Equipment Smith Heimann HISCAN 180180-300kV-2is (dual view) max. package size 1.79 x 1.70 (W x H) 3,000kg Masterpräsentation 12.03.2012 11

5.2 X-Ray Impressionen Masterpräsentation 12.03.2012 12

5.2 X-Ray Impressionen Masterpräsentation 12.03.2012 13

5.2 X-Ray Impressionen Masterpräsentation 12.03.2012 14

6 Grundlagen Frachtsicherheit Gründe für den Missbrauch der Fracht Grundsätze der Luftfrachtsicherheit Gesetzliche Grundlagen Säulen der Luftfrachtsicherheit in der Schweiz Masterpräsentation 12.03.2012 15

6.1 Missbrauch der Fracht Verschiedenartigkeit der Fracht Möglichkeit, bestimmte Flüge anzuvisieren Kenntnisse über den Frachttransport Frachtvolumen Masterpräsentation 12.03.2012 16

6.2 Grundsätze Frachtsicherheit Schutzziele Schutz vor terroristischen Anschlägen auf Personen in der Luft und am Boden Flugzeuge Öffentliche und private Infrastrukturen Fracht etc. Masterpräsentation 12.03.2012 17

6.2 Grundsätze Frachtsicherheit Grundsatz: 100% Sicherheitskontrollen von Passagieren Crew Post Fracht Catering Ausnahme bei Fracht (Zugunsten der Wirtschaft!) bei Erfüllung von gewissen Voraussetzungen: Auslagerung der Security bis zum Versender Masterpräsentation 12.03.2012 18

6.3 Gesetzliche Grundlagen Weltweit ICAO Annex 17 (für die CH bindend) Europa ECAC Doc.30 (für die CH empfohlen), Security Forum (politische Ebene), Training Task Force, Guidance Material Task Force EU Rahmenverordnung Nr. 300/2008 bzw. Nr. 2320/2002 und EU Verordnungen Nr. 831/2006, 622/2003 (für die CH bindend) Schweiz Bundesgesetz über die Luftfahrt (Luftfahrtgesetz) VSL Verordnung über Sicherheitsmassnahmen im Luftverkehr Masterpräsentation 12.03.2012 19

7 Nationales Sicherheitsprogramm (NASP) Nationales Sicherheitsprogramm (NASP) Flughäfen/ Air Carriers/ Spediteure: Sicherheitsprogramme Durchführung von Sicherheitsmassnahmen und Sicherheitskontrollen Zuständige Behörde: BAZL - Nationaler Sicherheitsausschuss Luftfahrt Masterpräsentation 12.03.2012 20

8 Die Luftfrachtkette Hersteller/ Händler Lagerung/ Transport Data/ Dokumente Handling Agent Airline Versender Spediteur Luftverkehrsunternehmen Handling Agent Masterpräsentation 12.03.2012 21

8.1 Die Säulen der Frachtsicherheit Hersteller/ Händler Lagerung/ Transport Data/ Dokumente Handling Agent Airline Unabhängige Prüfstelle Schulung und Prüfung der bekannten Versender BAZL Zertifizierung der bekannten Versender Prüfung und Freigabe - zugelassene Spediteure /reglement. Beauftragte - Unabhängige Prüfstelle - Flughafen, Airlines Masterpräsentation 12.03.2012 22

9 Bekannte / unbekannte Fracht Bekannte Fracht (gesicherte Fracht) Unbekannte Fracht (nicht gesicherte Fracht) Masterpräsentation 12.03.2012 23

10 Die Rolle des Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL Schaffung von Rechtsgrundlagen Aufsichtsbehörde Zertifizierung der bekannten Versender Vermittlung / Unterstützung Masterpräsentation 12.03.2012 24

11 Bekannter Versender Bekannter Versender Sicherheitsverantwortliche(r) Security Sicherheitsprogramm (Security) Sicherheitsmassnahmen einhalten Status als bekannter Versender Masterpräsentation 12.03.2012 25

12 Unabhängige Prüfstelle Unabhängige Prüfstelle Handelt im Auftrag des BAZL Schulung der Sicherheitsverantwortlichen Unterstützung bei Umsetzung Inspektion bei den bekannten Versendern Masterpräsentation 12.03.2012 26

13 Reglementierter Beauftragter (Zugelassener Spediteur) Reglementierter Beauftragter Prüft Status des Versenders und der Fracht Deklariert Security-Status der Fracht an Fluggesellschaft Hält Security-Massnahmen ab Versender aufrecht (Lagerung und Transport) Masterpräsentation 12.03.2012 27

14 Zertifizierungsverfahren Vorgehen für Versender Anmeldung als Kandidat für bekannter Versender Ausbildung mindestens eines Sicherheitsverantwortlichen Umsetzung der Security-Massnahmen Einreichung Sicherheitsprogramm (Vorlage) Inspektion vor Ort Zertifizierung durch BAZL auf Antrag unabhängige Prüfstelle Registrierung in Datenbank Masterpräsentation 12.03.2012 28

14 Zertifizierungsverfahren Inspektion / Bestätigungen Zertifikatsgültigkeit Zertifikats-Inspektion Angemeldete Zwischeninspektion vor Ort: mind. alle 3 Jahre Zusatzinspektionen situativ (Entscheid durch Prüfstelle) 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr 4. Jahr 5. Jahr 6. Jahr 7. Jahr 8. Jahr 9. Jahr 10. Jahr Masterpräsentation 12.03.2012 29

15 Umsetzungsanleitung Sicherheitsprogramm Masterpräsentation 12.03.2012 30

16 Bedeutung für Leihgeber Für Leihgeber (Museum) Sendung muss am Flughafen durch Scanner-Anlage Falls die Sendung zu gross ist, wird sie geöffnet Für Regulated Agent Verpackung kann beim Kunden überwacht werden RA kann gegenüber der Airline für Sicherheit der Fracht bürgen TSA (Transportation Security Administration) Kann frei über Sendung verfügen, falls sie diese als nicht gesichert betrachtet Masterpräsentation 12.03.2012 31

16.1 Aufwand für Leihgeber Aufwand für Museen zur Erstellung eines entsprechenden Sicherheitskonzepts Individuell Infrastruktur (z.b. Überwachungskamera, gesicherte Türen, etc.) Schulung des Sicherheitsverantwortlichen Schulung der involvierten Mitarbeiter Masterpräsentation 12.03.2012 32

17 Termin Termin für die Umsetzung dieser Massnahmen Noch keinen Termin in der Schweiz Deutschland: 28.04.2013 bis dahin muss sich jeder momentane Bekannte Absender neu zertifizieren lassen Masterpräsentation 12.03.2012 33

18 Datenlogger Vorsicht bei Montage von Datenlogger Masterpräsentation 12.03.2012 34

Besten Dank und guten Flug. Masterpräsentation 12.03.2012 35