Häufig gestellte Fragen Versetzung in andere Regierungsbezirke

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Transkript:

2013 Häufig gestellte Fragen Versetzung in andere Regierungsbezirke Wikipedia 2012 Regierung von Oberbayern / SG 40.2

Versetzung in andere Regierungsbezirke Antworten auf häufige Fragen Inhaltsverzeichnis Formale/Allgemeine Fragen... 1 A 1 Wie werden Versetzungsanträge gestellt?... 1 2 Wer kann einen Versetzungsantrag stellen?... 1 3 Kann man gleichzeitig einen Versetzungsantrag in einen anderen Regierungsbezirk und in einen bestimmten Landkreis innerhalb Oberbayerns stellen?... 1 4 Kann ich Versetzungsanträge für mehrere Regierungsbezirke stellen?... 2 5 Ist eine Versetzung während des Schuljahres möglich?... 2 6 Kann ich mich direkt auf eine Lehrerstelle in einem anderen Regierungsbezirk bewerben?... 2 7 Kann man als Lehrer von einem anderen Regierungsbezirk angefordert werden?... 2 8 Bis wann können Unterlagen nachgereicht werden?... 2 9 Ist eine Stornierung eines Versetzungsantrages möglich?... 3 Fragen zu Elternzeit/Beurlaubung... 3 10 Kann eine Versetzung innerhalb der Elternzeit oder Beurlaubung erfolgen?... 3 Fragen zum Antrag... 3 11 Kann eine bestimmte Zusatzqualifikation z.b. Englisch, Missio Canonica, Vocatio, Sport, usw. die Versetzung positiv beeinflussen?... 4 12 Muss/Kann man bei einem Versetzungsantrag in einen anderen Regierungsbezirk bestimmte Wunschlandkreise angeben?... 4 13 Welche Unterlagen sollten dem Versetzungsantrag beigelegt werden?... 4 14 Welche Unterlagen sollten dem Versetzungsantrag nicht beigelegt werden?... 5 Fragen über das Verfahren... 5 15 Was bedeutet Familienzusammenführung?... 5 16 Nach welcher Dringlichkeit werden die Versetzungsanträge berücksichtigt?... 5 17 Werden Prüfungsnote und Wartezeit berücksichtigt?... 6

18 Wird die Anzahl der gestellten Versetzungsanträge berücksichtigt?... 7 19 Welche persönlichen Gründe sind versetzungsrelevant?... 7 20 Welche persönlichen Gründe können nicht berücksichtigt werden?... 7 21 Kann durch Nennung eines Tauschpartners die Versetzung ermöglicht werden?... 7 22 Kann ich in Teilzeit mit wenigen Stunden versetzt werden?... 8 23 Kann durch Umwandlung von Vollzeit in Teilzeit (oder umgekehrt) die Versetzungschance verbessert werden?... 8 24 Kann durch die Bereitschaft, als Mobile Reserve zu arbeiten, die Versetzungschance verbessert werden?... 8 25 In welchen Landkreisen in den genannten Regierungsbezirken bestehen gute Einsatzmöglichkeiten?... 8 26 Wie lange müssen Ledige ohne Kind im Durchschnitt auf eine Rückversetzung warten?... 9 B Fragen über den aktuellen Stand des Verfahrens... 9 27 Bis wann werden die Versetzungsanträge entschieden?... 9 28 Wie viele Lehrer werden versetzt?... 9 29 Kann ich mich über den Stand des Versetzungsverfahrens informieren?... 10

Formale/Allgemeine Fragen 1 Wie werden Versetzungsanträge gestellt? Versetzungsanträge müssen fristgerecht auf dem entsprechenden Formular über den Dienstweg Schule Schulamt Regierung eingereicht werden. Das Formular steht im Internet unter http://www.regierung.oberbayern.bayern.de (in der Online-Version des Oberbayerischen Schulanzeigers) zum Download zur Verfügung. Das Formblatt kann auch beim zuständigen Staatlichen Schulamt angefordert werden. Das vollständig ausgefüllte Formblatt ist vorzulegen: a) für Lehrerinnen und Lehrer an Grund-, Haupt-/Mittelschulen über die Schulleitung beim zuständigen Schulamt bis spätestens 1. März 2013 (Eintreffen beim Schulamt) b) für Lehrerinnen und Lehrer an Förderschulen (einschließlich Sonderberufsschulen) und Schulen für Kranke über die Schulleitung bei der Regierung von Oberbayern (Schulreferent) bis spätestens 1. März 2013 in dreifacher Ausfertigung (Förderschulen zweifach) zusammen mit den gegebenenfalls erforderlichen Unterlagen (siehe 2.2.). Verspätet eingehende Anträge können grundsätzlich nicht berücksichtigt werden. 1 2 Wer kann einen Versetzungsantrag stellen? a) Lehrkräfte im Beamtenverhältnis b) Lehrkräfte mit Arbeitsvertrag unbefristet befristet mit der Zusage der Verbeamtung Hinweis: Wartelistenbewerber und Prüflinge haben die Möglichkeit, gesondert Wünsche über ihren zukünftigen Einsatzort zu äußern. Dies geschieht mit entsprechenden standardisierten Formblättern, die dem genannten Personenkreis in einem persönlichen Anschreiben zugehen. Die Einsatzwünsche von Wartelistenbewerbern und Prüflingen sind grundsätzlich in ihrer Priorität nachrangig gegenüber Versetzungsanträgen. 3 Kann man gleichzeitig einen Versetzungsantrag in einen anderen Regierungsbezirk und in einen bestimmten Landkreis innerhalb Oberbayerns stellen? Bei gleichzeitiger (alternativer) Antragstellung auf Versetzung in einen oder mehrere weitere Regierungsbezirke sind für jeden gewünschten

Regierungsbezirk gesondert die notwendigen Unterlagen einzureichen. Dabei ist die Rangfolge der Versetzungswünsche im Formular zu kennzeichnen (Erstwunsch bzw. Zweitwunsch). Ein parallel gestellter Versetzungsantrag innerhalb des Regierungsbezirks Oberbayern ist ebenfalls entsprechend zu kennzeichnen. 4 Kann ich Versetzungsanträge für mehrere Regierungsbezirke stellen? Bei gleichzeitiger (alternativer) Antragstellung auf Versetzung in einen oder mehrere weitere Regierungsbezirke sind für jeden gewünschten Regierungsbezirk gesondert die notwendigen Unterlagen einzureichen. Dabei ist die Rangfolge der Versetzungswünsche im Formular zu kennzeichnen (Erstwunsch bzw. Zweitwunsch). 2 5 Ist eine Versetzung während des Schuljahres möglich? Nein, Versetzungen sind grundsätzlich nur zum Schuljahresbeginn möglich. 6 Kann ich mich direkt auf eine Lehrerstelle in einem anderen Regierungsbezirk bewerben? Nein, dies ist nicht möglich. Eine Bewerbung auf eine ausgeschriebene Funktionsstelle in einem anderen Regierungsbezirk ist möglich. Dies ist eine schwerwiegende Laufbahnentscheidung, die gut überlegt sein will. 7 Kann man als Lehrer von einem anderen Regierungsbezirk angefordert werden? Nein, das ist nicht möglich. 8 Bis wann können Unterlagen nachgereicht werden? Wegen der Vielzahl der Anträge ist der späteste Termin zur Berücksichtigung für die Eheschließung der 1. Juni 2013 und muss bis spätestens 06.06.2013 bei der Regierung durch Heiratsurkunde nachgewiesen sein. Erfolgt die Eheschließung nach dem 1. Juni, kann dies grundsätzlich für das laufende Versetzungsverfahren keine Berücksichtigung mehr finden. Änderungen zu den gemachten Angaben im Antrag sind der Regierung von Oberbayern bis spätestens 1. Juni 2013 schriftlich mitzuteilen und

gegebenenfalls durch entsprechende Unterlagen zu belegen (z.b. bei Eheschließung, Schwangerschaft, Geburt eines Kindes). Änderungen, die dem zuständigen Sachbearbeiter der Regierung von Oberbayern erst nach diesem Termin vorliegen, können nicht mehr berücksichtigt werden. Die relevanten Unterlagen sind zusätzlich zum Dienstweg direkt an das Sachgebiet 40.2-2 zu senden (am besten per Fax: 089/2176-402240), bei Förderschulen an das Sachgebiet 41.1 (am besten per Fax: 089/2176-402554). Entstehende Nachteile aus eventuell nicht vollständig ausgefüllten Anträgen und/oder nicht beigelegten bzw. nicht fristgerecht nachgereichten Belegen gehen zu Lasten des Antragsstellers. 3 9 Ist eine Stornierung eines Versetzungsantrages möglich? Eine Rücknahme des Versetzungsgesuchs ist ebenfalls in schriftlicher Form zusätzlich zum Dienstweg direkt beim Sachgebiet 40.2-2, bei Förderschulen an das Sachgebiet 41.1 (am besten per Fax: 089/2176-402554) bis zum 1. Juni 2013, einzureichen. Aus Gründen der Personalplanung können nach diesem Termin eingehende Rücknahmen von Versetzungsgesuchen nur in begründeten Ausnahmefällen angenommen werden. Fragen zu Elternzeit/Beurlaubung 10 Kann eine Versetzung innerhalb der Elternzeit oder Beurlaubung erfolgen? Nein. Im Versetzungsverfahren können grundsätzlich nur die Antragsteller versetzt werden, die ab Beginn des kommenden Schuljahres im aufnehmenden Regierungsbezirk (in Voll- oder Teilzeit) Dienst leisten. Dabei ist zu beachten, dass die im Versetzungsantrag angegebene Stundenzahl mit dem gesondert gestellten Teilzeitantrag übereinstimmen muss. Bei Versetzung gilt die gewährte Teilzeit unverändert. Sie ist unter der Vorraussetzung noch vorhandener Stundenmittel nur mit Zustimmung der aufnehmenden Regierung änderbar. Fragen zum Antrag

11 Kann eine bestimmte Zusatzqualifikation z.b. Englisch, Missio Canonica, Vocatio, Sport, usw. die Versetzung positiv beeinflussen? Das Fächerprofil und die Zusatzqualifikation der Antragsteller sind nicht versetzungsrelevant. 12 Muss/Kann man bei einem Versetzungsantrag in einen anderen Regierungsbezirk bestimmte Wunschlandkreise angeben? 4 Man kann, muss aber nicht. Allerdings ist zu bedenken, dass sich der Versetzungsantrag auf einen gesamten Regierungsbezirk bezieht. Über die tatsächliche Zuweisung zu einem Schulamtsbezirk entscheidet letztendlich die aufnehmende Regierung. Wird im Antrag das Feld Sollte eine Versetzung in die angegebenen Schulamtsbezirke nicht möglich sein, bin ich mit jedem anderen Schulamtsbezirk innerhalb des Regierungsbezirkes einverstanden angekreuzt, bekundet der Antragsteller damit unmissverständlich, dass er eine Versetzung in einen anderen Regierungsbezirk einem Verbleib im Regierungsbezirk Oberbayern vorzieht, falls angegebene Einsatzwünsche nicht zu realisieren sind. 13 Welche Unterlagen sollten dem Versetzungsantrag beigelegt werden? Bei Begründung: Familienzusammenführung mit Kind ist eine amtliche Bestätigung des Einwohnermeldeamtes über den Wohnsitz des Ehegatten bzw. der Ehegattin (Meldebescheinigung) und Bescheinigung des Arbeitgebers des Ehegatten/der Ehegattin, dass er/sie sich in ungekündigter Stellung befindet, nötig. Bei unverheirateten Lehrkräften mit Kindern muss aus der Antragsbegründung glaubhaft hervorgehen und überprüfbar sein, wie die Betreuung der Kinder sichergestellt werden kann. Eine Eheschließung im Zeitraum des Versetzungsverfahrens muss bis spätestens 06.06.2013 bei der Regierung durch Heiratsurkunde nachgewiesen sein. Auf eine geplante Eheschließung muss im Versetzungsantrag hingewiesen werden. Erfolgt die Eheschließung nach dem 1. Juni, kann dies grundsätzlich für das laufende Versetzungsverfahren keine Berücksichtigung mehr finden. Eine bestehende Schwangerschaft ist durch eine entsprechende ärztliche Bescheinigung mit Angabe des voraussichtlichen Geburtstermins

nachzuweisen, die Geburt eines Kindes nach Antragstellung durch Vorlage der Geburtsurkunde. Bei persönlichen Gründen: Persönliche Gründe für eine Versetzung sind ggf. auf einem gesonderten Blatt anzugeben und zu belegen. So kann z.b. ein Antragsteller mit einem schwer pflegebedürftigen Elternteil nur als Härtefall mit höherer Versetzungs- Priorität eingestuft werden, wenn dies entsprechend belegt wird (z.b. aktuelles ärztliches Gutachten über tatsächliche Betreuung oder Pflege durch den Antragsteller). Siehe auch Frage und Antwort 14! 5 14 Welche Unterlagen sollten dem Versetzungsantrag nicht beigelegt werden? Nachweis für im Besitz befindliche Immobilien Nachweis über Bauvorhaben oder zu erwartenden Immobilienbesitz Nachweis über Erbvorhaben Fragen über das Verfahren 15 Was bedeutet Familienzusammenführung? Als Familienzusammenführung gilt allgemein die Zusammenführung verheirateter Partner. Entsprechend den Beschlüssen des Bayerischen Landtages vom 19.07.1984 und vom 17.06.2004 sind bei Versetzungen Familienzusammenführungen vorrangig zu berücksichtigen. Sofern die Gesuche mit Familienzusammenführung begründet werden, müssen ihnen Unterlagen beigefügt werden. Siehe auch Frage und Antwort 13! 16 Nach welcher Dringlichkeit werden die Versetzungsanträge berücksichtigt? Siehe auch Frage und Antwort 13 und 15!

Die Regierung von Oberbayern legt nach den vom Landtag vorgegebenen Kriterien die jeweilige Priorität fest: a) Familienzusammenführung. b) Wartezeit und Leistung Innerhalb der Prioritätengruppen sind die relevante Wartezeit des jeweiligen Antragstellers in Oberbayern und dessen Leistung (Gesamtprüfungsnote der 1. und 2. Lehramtsprüfung, bei ehemals freien Bewerbern die vom Staatsministerium festgesetzte Vergleichsnote, gegebenenfalls dienstliche Beurteilungen) weitere Auswahlkriterien. 6 c) Weitere Kriterien Von besonderer Bedeutung ist auch die Einsatzmöglichkeit im angestrebten Regierungsbezirk. Eventuell vorhandene persönliche Gründe für eine Versetzung sind ebenfalls im Versetzungsantrag oder ggf. auf einem gesonderten Blatt anzugeben. Alle hier gemachten Angaben sind nach Möglichkeit zu belegen. So kann z.b. ein Antragsteller mit einem schwer pflegebedürftigen Elternteil nur als Härtefall mit höherer Versetzungs-Priorität eingestuft werden, wenn dies entsprechend belegt wird (aktuelles ärztliches Gutachten über tatsächliche Betreuung oder Pflege durch den Antragsteller). d) Arbeitszeit im Schuljahr 2013/14 Wichtige Hinweise des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus: Im Versetzungsverfahren können grundsätzlich nur die Antragsteller versetzt werden, die ab Beginn des kommenden Schuljahres im aufnehmenden Regierungsbezirk (in Voll- oder Teilzeit) Dienst leisten. Dabei ist zu beachten, dass die im Versetzungsantrag angegebene Stundenzahl mit dem gesondert gestellten Teilzeitantrag übereinstimmen muss. Bei Versetzung gilt die gewährte Teilzeit unverändert. Sie ist nur mit Zustimmung der aufnehmenden Regierung änderbar. Die Gesamtzahl der in die einzelnen Regierungsbezirke versetzten Lehrerinnen und Lehrer ist jährlichen Schwankungen unterworfen, da sie vor allem vom unterschiedlichen Bedarf an Lehrkräften in den jeweiligen Regierungsbezirken abhängt. In den letzten Jahren mussten sehr viele Anträge aufgrund von fehlenden Versetzungsmöglichkeiten abgelehnt werden. 17 Werden Prüfungsnote und Wartezeit berücksichtigt? Innerhalb der Prioritätengruppen sind die relevante Wartezeit des jeweiligen Antragstellers in Oberbayern und dessen Leistung (Gesamtprüfungsnote der 1. und 2. Lehramtsprüfung, bei ehemals freien Bewerbern die vom Staatsministerium festgesetzte Vergleichsnote, gegebenenfalls dienstliche Beurteilungen) weitere Auswahlkriterien.

18 Wird die Anzahl der gestellten Versetzungsanträge berücksichtigt? Die Anzahl der in den Jahren zuvor gestellten Versetzungsanträge hat keinen Einfluss auf die Versetzungsaussichten. Die Auswahl erfolgt aufgrund des aktuellen Vergleichs mit allen weiteren Bewerbern. 19 Welche persönlichen Gründe sind versetzungsrelevant? 7 Persönliche Gründe werden entsprechend den Richtlinien des Landtags nachrangig zur Familienzusammenführung berücksichtigt. Sie sind gegebenenfalls im Versetzungsantrag oder auf einem gesonderten Blatt anzugeben. Alle hier gemachten Angaben sind nach Möglichkeit zu belegen. So kann z.b. ein Antragsteller mit einem schwer pflegebedürftigen Elternteil nur als Härtefall mit höherer Versetzungs-Priorität eingestuft werden, wenn dies entsprechend belegt wird (aktuelles ärztliches Gutachten über tatsächliche Betreuung oder Pflege durch den Antragsteller). Siehe auch Frage und Antwort 20! 20 Welche persönlichen Gründe können nicht berücksichtigt werden? Von Antragstellern häufig aufgeführte und belegte Gründe für Versetzungswünsche sind Immobilienbesitz sowie soziales Engagement in Vereinen, Parteien oder Kirchen. Diese aufgeführten Gründe sind in den Beschlüssen des Landtags zur Versetzung vom 19.07.1984, vom 17.06.2004 und vom 18.07.2006 nicht genannt. 21 Kann durch Nennung eines Tauschpartners die Versetzung ermöglicht werden? Die Benennung eines möglichen, persönlichen Tauschpartners ist nicht möglich. Der Tausch von Lehrkräften erfolgt durch die beteiligten Regierungen nach den vom Landtag festgelegten Kriterien.

22 Kann ich in Teilzeit mit wenigen Stunden versetzt werden? Dies ist möglich. Unter Umständen kann die Einsatzmöglichkeit im aufnehmenden Regierungsbezirk durch eine geringe Stundenzahl auf nur wenige Schulen eingeschränkt sein. Im Extremfall kann dies sogar zur Ablehnung eines Antrags führen. 23 Kann durch Umwandlung von Vollzeit in Teilzeit (oder umgekehrt) die Versetzungschance verbessert werden? 8 Nein, die Versetzungschancen können dadurch nicht verbessert werden. Die im Versetzungsantrag angegebene Stundenzahl muss mit dem gesondert gestellten Teilzeitantrag übereinstimmen. Bei Versetzung gilt die gewährte Teilzeit unverändert. Sie ist unter der Vorraussetzung noch vorhandener Stundenmittel nur mit Zustimmung der aufnehmenden Regierung änderbar. 24 Kann durch die Bereitschaft, als Mobile Reserve zu arbeiten, die Versetzungschance verbessert werden? Durch die Bereitschaft, als Mobile Reserve zu arbeiten, können die Versetzungschancen nicht verbessert werden. Der Versetzungsantrag bezieht sich auf einen gesamten Regierungsbezirk. Über die tatsächliche Zuweisung zu einem Schulamtsbezirk entscheidet die aufnehmende Regierung. Über den konkreten Einsatz vor Ort befindet das zuständige Schulamt des neuen Regierungsbezirks erst nach der Versetzung. 25 In welchen Landkreisen in den genannten Regierungsbezirken bestehen gute Einsatzmöglichkeiten? Hierzu sind keine Aussagen möglich. Über die tatsächliche Zuweisung zu einem Schulamtsbezirk entscheidet die aufnehmende Regierung. Die Aufnahmekapazitäten der Schulamtsbezirke sind vom Antragsverhalten aller Lehrkräfte, von den Schülerzahlen und von sonstigen Schwankungen abhängig.

26 Wie lange müssen Ledige ohne Kind im Durchschnitt auf eine Rückversetzung warten? Eine Aussage über die Dauer der Wartezeit kann nicht gegeben werden. Das Staatsministerium weist darauf hin, dass voraussichtlich auch zum Schuljahr 2013/14 nur einem geringen Teil der Versetzungsanträge entsprochen werden kann. Entsprechend mehrerer Landtagsbeschlüsse haben Lehrkräfte, die ihren Antrag mit Familienzusammenführung begründen, Vorrang bei der Bewertung der Dringlichkeit. Angesichts der großen Zahl an Anträgen und dem nach wie vor großen Lehrerbedarf in Oberbayern kann leider auch nicht davon ausgegangen werden, dass allen derartigen Anträgen entsprochen werden kann. 9 Fragen über den aktuellen Stand des Verfahrens 27 Bis wann werden die Versetzungsanträge entschieden? Die Gesamtzahl der Versetzungsanträge, die zunächst wegen fehlender Tauschpartner bis Juni nicht entschieden werden können, wird dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus gemeldet. Das Staatsministerium prüft dann, ob und inwieweit über die Vereinbarungen der Regierungen hinaus Versetzungen möglich sind. Eine Entscheidung ist jedoch erst nach Bekanntgabe der Einstellungsnoten durch das Staatsministerium, d.h. gegen Ende Juli möglich. Das Versetzungsverfahren wird Ende Juli/Anfang August abgeschlossen. Die Zu- und Absagen werden auch in diesem Zeitraum versandt. Vorzeitige Auskünfte sind bis dahin leider nicht möglich. 28 Wie viele Lehrer werden versetzt? Das Staatsministerium weist darauf hin, dass voraussichtlich auch zum Schuljahr 2013/14 nur einem geringen Teil der Versetzungsanträge entsprochen werden kann. Das Versetzungsverfahren wird Ende Juli/Anfang August abgeschlossen. Die Zu- und Absagen werden auch in diesem Zeitraum versandt. Vorzeitige Auskünfte sind bis dahin leider nicht möglich.

29 Kann ich mich über den Stand des Versetzungsverfahrens informieren? Die Zahl der Versetzungsmöglichkeiten kann vom Staatsministerium für Unterricht und Kultus erst Mitte Juli bekannt gegeben werden In den Monaten Juni und Juli können keine Auskünfte bezüglich der Versetzungschancen gegeben werden, da in diesem Zeitraum das Versetzungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist. Wir bitten Sie, in diesem Zeitraum von telefonischen Anfragen bezüglich Ihrer Versetzungschancen abzusehen. 10