Bilanzierung und Bewertung des Eigenkapitals 1. Kapitalgesellschaften Bilanzausweis: 266 Abs. 3 A. HGB 272 HGB 268 Abs. 1 und 3 HGB 58, 150, 158 AktG Fortführung der GuV-Rechnung gem. 158 AktG (Beispiel DBO-AG) 20. Jahresüberschuss 700.000 21. Verlustvortrag 250.000 22. Einstellung in gesetzliche Rücklage ( 150 AktG) 22.500 BG gem. 58 Abs. 2 AktG 427.500 23. Einstellung in andere Gewinnrücklagen 213.750 ( 58 Abs. 2 AktG) 24. Bilanzgewinn 213.750 - Gewinnrücklagen lt. HV-Beschluss 40.000 - Ausschüttung 150.000 Gewinnvortrag 23.750 Übung Eigenkapital Gem. 58 Abs. 2 AktG ist wie folgt zu verfahren: Jahresüberschuss 16.000.000 - Einstellung in gesetzliche Rücklage 0 - Verlustvortrag 2.000.000 BG gem. 58 Abs. 2 AktG 14.000.000 davon max. 50% 7.000.000 Keine Bedienung der gesetzlichen Rücklage, da sie mit der Kapitalrücklage gemeinsam bereits mehr als 10% des Haftungskapitals erreicht. Der Vorstand darf keine 8 Mio, sondern max. 7 Mio vorab in die Gewinnrücklagen einstellen! Ausweis des Eigenkapitals gem. 266 Abs. 3 A. und 268 Abs. 1 HGB I. Gezeichnetes Kapital 175.000 T II. Kapitalrücklage 37.500 T III. Gewinnrücklagen 1. gesetzliche Rücklage 30.000 T 2. andere Gewinnrücklagen 75.000 T - Entnahme für Kapitalerhöhung -25.000 T + Einstellung aus Jahresüberschuss 7.000 T 57.000 T 87.000 T IV. Bilanzgewinn 7.000 T davon Verlustvortrag gem. 268 Abs. 1 HGB: 2.000 T Keine unmittelbare Finanzierungswirkung Ausgabe von Gratisaktien an die Aktionäre; aber: Erhöhung des dividendenberechtigten Kapitals und damit höhere Ausschüttungsanteile in folgenden Geschäftsjahren Seite 1
Übung Eigenkapitalausweis Stammkapital = Gezeichnetes Kapital gem. 266 Abs. 3 A. I HGB Gem. 272 Abs. 1 HGB Haftungsbeschränkung der Gesellschafter, Ansatz erfolgt zum Nennbetrag ausstehende Einlagen sind, soweit eingefordert hier: 500 T - unter den Forderungen gesondert auszuweisen, nicht eingeforderte Einlagen sind offen vom Gezeichneten Kapital abzusetzen, Rest ist als eingefordertes Kapital in der Hauptspalte der Bilanz auszuweisen. Bilanzausweise: Aktiva B. II Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Eingeforderte ausstehende Einlagen 500.000 Passiva A. Eigenkapital I. Gezeichnetes Kapital 4.000.000 - nicht eingeforderte Einlagen 250.000 Eingefordertes Kapital 3.750.000 II. Kapitalrücklage 820.000 272 Abs. 2 alle Zuzahlungen von Gesellschaftern Umgewandeltes Gesellschafterdarlehen erhöht die Kapitalrücklage entsprechend ( 272 Abs 2. Nr. 4 HGB) III. Gewinnrücklagen Gewinnrücklagen sind aus dem Ergebnis zu bilden ( 272 Abs. 3 HGB) IV. Zuführung satzungsmäßige Rücklage 5% von 240.000 = 12.000 In Höhe der I-Zulage sind die anderen Gewinnrücklagen zu dotieren Bilanzgewinn Jahresüberschuss 240.000 - Zuführung satzungsmäßige Rücklage 12.000 - Zuführung andere Gewinnrücklagen 85.000 - Verlustvortrag 100.000 Bilanzgewinn 43.000 180.000 85.000 265.000 Buchungen: Eingeforderte ausstehende Einlagen 500.000 an eingefordertes Kapital 500.000 sonstige Verbindlichkeiten 400.000 an Kapitalrücklage 400.000 Jahresüberschuss 240.000 an satzungsmäßige Rücklage 12.000 an andere Gewinnrücklagen 85.000 an Verlustvortrag 100.000 an Bilanzgewinn 43.000 Seite 2
Übung Eigenkapital I. Gezeichnetes Kapital Stand 31.12.2013 50.000 T 2014 Kapitalerhöhung durch Ausgabe von 5 Mio junger Aktien zum Nennwert von 1,00 5.000 T Stand 31.12.2014 55.000 T II. Kapitalrücklage Stand 31.12.2013 2.500 T 2014 Kapitalerhöhung (Agio in Höhe von 5 Mio mal 0,45 ) 2.250 T Stand 31.12.2014 4.750 T III. Gewinnrücklagen 1. gesetzliche Rücklage 2013 2014 Grundkapital 50.000 T 55.000 T davon 10,00% 5.000 T 5.500 T Kapitalrücklage 2.500 T 4.750 T Zuführungsbedarf 2.500 T 750 T Einstellung 2013 540 T (13 Mio JÜ Verlust 2012 210 T 2,2 Mio; davon 5%) Stand 31.12.13 540 T 5% des JÜ 2014 14,8 Mio 740 T höchstens aber 210 T Stand 31.12.14 750 T 2. andere Gewinnrücklagen Stand 01.01.2013 0 T Jahresüberschuss 2013 13.000 T - Einstellung gesetzliche Rücklage 540 T - Verlustvortrag 2.200 T 10.260 T - Ausschüttung (50 Mio Aktien je 0,15 ) 7.500 T verbleiben 2.760 T davon 50 % andere Gewinnrücklagen Stand 31.12.2013 1.380 T Jahresüberschuss 14.800 T - Einstellung gesetzliche Rücklage 210 T 14.590 T - Ausschüttung (55 Mio Aktien je 0,15 ) 8.250 T verbleiben 6.340 T davon 50 % andere Gewinnrücklagen 3.170 T Stand 31.12.2014 4.550 T IV. Bilanzgewinn/Bilanzverlust Jahresüberschuss 2013 13.000 T - Einstellung gesetzliche Rücklage 540 T - Einstellung andere Gewinnrücklagen 1.380 T - Verlustvortrag 2012 2.200 T Bilanzgewinn Stand 31.12.2013 8.880 T Seite 3
- Ausschüttung 2014 für 2013 7.500 T + Gewinnvortrag 2013 1.380 T Jahresüberschuss 2014 14.800 T - Einstellung gesetzliche Rücklage 210 T - Einstellung andere Gewinnrücklagen 3.170 T Bilanzgewinn Stand 31.12.2014 12.800 T Bilanzmäßige Darstellung des Eigenkapitals 2013 2014 A. Eigenkapital I. Gezeichnetes Kapital 50.000 T 55.000 T II. Kapitalrücklage 2.500 T 4.750 T III. Gewinnrücklagen 1. gesetzliche Rücklage 540 T 750 T 2. andere Gewinnrücklagen 1.380 T 4.550 T IV. Bilanzgewinn 8.880 T 12.800 T davon Verlustvortrag gem. 268 Abs. 1 HGB: 2.200 T davon Gewinnvortrag 1.380 T Ergänzung der GuV-Rechnung gem. 158 AktG 20. Jahresüberschuss 13.000 T 14.800 T 21. Verlustvortrag/Gewinnvortrag -2.200 T 1.380 T 22. Einstellung Gewinnrücklage 1. gesetzliche Rücklage 540 T 210 T 2. andere Gewinnrücklagen 1.380 T 3.170 T 23. Bilanzgewinn 8.880 T 12.800 T Bilanzielle Behandlung eigener Anteile bei Aktiengesellschaften Bei Erwerb: Achtung! eigene Anteile stellen im Krisenfall kein verwertbares Vermögen der AG dar, deshalb: Kaufpreis der Aktie Nennwert: offene Absetzung in der Vorspalte vom gezeichneten Kapital Betrag über Nennwert: Verrechnung (Abzug) mit den frei verfügbaren Rücklagen, i.d.r. die anderen Gewinnrücklagen Anschaffungsnebenkosten: sofortiger betrieblicher Aufwand! Bei Verkauf: (Annahme: Verkauf über Anschaffungspreis) Nennwert: Eliminierung des Abzugsbetrags vom Gezeichneten Kapital (Korrektur der Vorspalte) Differenz zum Kaufpreis Aufstockung der frei verfügbaren Rücklagen im Umfang der Minderung beim Erwerb Restbetrag: Aufstockung der Kapitalrücklage Hinweis: Bei Verkauf unter Anschaffungspreis entfällt die Aufstockung der Kapitalrücklage, die frei verfügbaren Rücklagen werden im möglichen Umfang erhöht. Seite 4
Beispiel: Erwerb eigener Anteile 50.000 Aktien Nennwert 5 zum Kurs 18 Verkauf dieser Anteile für je 20. Erwerb: Gezeichnetes Kapital -250.000 freie Rücklagen -650.000 liquide Mittel -900.000 Verkauf: Gezeichnetes Kapital 250.000 freie Rücklagen 650.000 Kapitalrücklage 100.000 liquide Mittel 1.000.000 Agrar- und Düngemittel-AG a) Die Bilanz ist unter Berücksichtigung der teilweisen Gewinnverwendung aufzustellen 268 Abs. 1 HGB an Stelle der Posten Jahresüberschuss und Verlustvortrag tritt der Posten Bilanzgewinn. Stellen Vorstand und Aufsichtsrat den Jahresabschluss fest, dürfen sie maximal 50% des um die Einstellung in die gesetzliche Rücklage und den Verlustvortrag geminderten Jahresüberschusses in andere Gewinnrücklagen einstellen ( 58 Abs. 2 AktG) b) Grundkapital 400.000 T davon 10,00% 40.000 T - Kapitalrücklage -8.000 T - gesetzliche Rücklage -24.000 T Zuführungsbedarf 8.000 T Zuführungsbetrag gem. 150 Abs. 2 AktG Jahresüberschuss Verlustvortrag 80.000 T Pflichteinstellung 5,00% 4.000 T Reihenfolge bei der Dotierung der Rücklagen Jahresüberschuss 82.000 T - Verlustvortrag -2.000 T Bemessungsgrundlage 1 80.000 T - Einstellung gesetzliche Rücklage -4.000 T Bemessungsgrundlage 2 76.000 T davon max. 50,00% Einstellung in andere Gewinnrücklagen 38.000 T Bilanzgewinn = BG für Gewinnverwendungsbeschluss der HV 38.000 T c) Fortsetzung der GuV-Rechnung gem. 158 AktG 20. Jahresüberschuss 82.000 T 21. - Verlustvortrag 2.000 T 22. Einstellung in Gewinnrücklagen a) gesetzliche Rücklage 4.000 T b) andere Gewinnrücklagen 38.000 T 23. Bilanzgewinn 38.000 T d) Buchung der Zuführung zu den Rücklagen Jahresüberschuss 82.000 T an Verlustvortrag 2.000 T an gesetzliche Rücklage 4.000 T an andere Gewinnrücklagen 38.000 T an Bilanzgewinn 38.000 T Seite 5
e) A. Eigenkapital I. Gezeichnetes Kapital 400.000 T./. nicht eingeforderte Einlagen 4.000 T./. eigene Anteile 1.000 T Eingefordertes Kapital 395.000 T II. Kapitalrücklage 8.000 T III. Gewinnrücklagen 1. gesetzliche Rücklage 28.000 T Berechnung: 188 + Zuführung 38 2. satzungsmäßige Rücklage 20.000 T - Agio der eigenen Anteile 7 = 219 3. andere Gewinnrücklagen 219.000 T 267.000 T IV. Bilanzgewinn 38.000 T (nach Verrechnung eines Verlustvortrages von 2.000 T gem. 268 Abs. 1 HGB) eigene Anteile Nennwert 1.000.000 zu jeweils 5,00 200.000 Aktien je 40,00 Kaufpreis 8.000.000 Differenz 7.000.000 272 Abs. 1a HGB! B. II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände - eingeforderte ausstehende Einlagen 2.000 T Bilanzierung und Bewertung von Einlagen und Entnahmen Einlagen Begriff 4 Abs. 1 S. 8 EStG Bewertung 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG Grundsätzlich Bewertung zum Teilwert, jedoch höchstens AK/HK, wenn das WG innerhalb von 3 Jahren vor der Einlage angeschafft oder hergestellt wurde; auf diesen Zeitraum enfallende Abschreibungen sind bei abnutzbaren WG zu berücksichtigen der niedrigere beider Werte ist dann anzusetzen (im Dreijahreszeitraum)! Entnahmen Begriff 4 Abs. 1 S. 2 EStG Bewertung 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG Barentnahmen Nennwert Sachentnahmen Teilwert (objektiver Wert, Tageswert, Schwacke-Liste, Gutachten ) Leistungsentnahmen Selbstkosten Nutzungsentnahmen 1%-Regelung bzw. Fahrtenbuchmethode Übung 1 Entnahmen und Einlagen a) Entnahme i.s.d. 4 Abs. 1 S. 2 EStG ertrags- und umsatzsteuerpflichtig Stornierung der fehlerhaften Buchung! Eigenkapital (Privatentnahme) 11.900,00 an Umsatzerlöse (Entnahme von Gegenst ) 10.000,00 an sonstige Verbindl., davon aus Steuern (USt) 1.900,00 b) Nutzungsentnahme, Fahrtenbuchmethode i.o. ( 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG), aber: alle Aufwendungen berücksichtigen, auch die AfA Umsatzsteuer auf alle Aufwendungen, die Vorsteuerabzug bewirkten (auch AfA wenn betrieblicher Erwerb bei Händler) kein a.o., sondern sonstiger betrieblicher Ertrag! Seite 6
Stornierung der fehlerhaften Buchung! USt nicht auf Steuer und Versicherung! Eigenkapital (Privatentnahme) 3.356,00 an sonstige betriebliche Erträge 2.900,00 an sonstige Verbindl., davon aus Steuern (USt) 456,00 c) Fundament AK der Maschine ( 255 Abs. 1 HGB) Ausweis unter 266 Abs. 2 A. II. 4 HGB geleistete Anzahlungen und AiB Durch die Hingabe der Münzsammlung erlischt eine betriebliche Schuld teilweise Einlage i. S. d. 4 Abs. 1 S. 8 EStG, Schätzwert gilt als Teilwert gem. 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG Anlagen im Bau 2.924 Vorsteuer 556 an Verb. a. LL 3.480 Verbindl. a. LL 2.500 an Eigenkapital (Privateinlagen) 2.500 d) Reparatur im Privathaushalt private Leistungsentnahme, Ansatz zum Teilwert, das sind die Selbstkosten 20 Std. 30,00 600,00 Material 40,00 640,00 Die privat gezahlten 20 an den Arbeitnehmer finden in der Buchhaltung keine Berücksichtigung! Eigenkapital (Privatentnahme) 762 an Umsatzerlöse (Entnahme von Leistungen ) 640 an sonstige Verbindl., davon aus Steuern (USt) 122 Seite 7