Erstsemesterbroschüre Wintersemester 13 14



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Transkript:

juristische fakultät Erstsemesterbroschüre Wintersemester 13 14 Das erste Semester im Jurastudium Was erwartet mich? Die Juristische Fakultät Wer sind meine Ansprechpartner? Die Leibniz Uni Hannover Wie finde ich mich zurecht? Weitere Infos auf: www.jura.uni-hannover.de

Impressum Herausgeber und V.i.S.d.P. Der Dekan der Juristischen Fakultät der Leibniz Universität Hannover Königsworther Platz 1 30167 Hannover dekanat@jura.uni-hannover.de Redaktion Ass. iur. Christoph Bauch Dipl.-Jur. Nele Stender Ass. iur. Nina-Christin Weigel-Grabenhorst stud. iur. David B. Erhardt Layout und Satz stud. iur. David B. Erhardt Fotos Juristische Fakultät Druck Norbert Vogel Juristische Fakultät Hannover Erscheinungstermin Oktober 2013 Auflage 800 2013 Juristische Fakultät Hannover Alle Rechte vorbehalten

Inhaltsverzeichnis Begrüßung.... 1 A. Die Einführungswoche.... 2 Tutorien... 3 Veranstaltungen der Einführungswoche... 4 Semestertermine... 5 B. Das Studium.... 6 Ablauf des Studiums... 7 Zwischenprüfungsplaner... 13 Das erste Semester... 14 Praktikumswegweiser... 15 Studienfinanzierung und Stipendien... 17 Deutschlandstipendium... 18 C. Die Juristische Fakultät... 19 Professorium... 20 Institute... 23 Studiendekanat und Prüfungsamt... 25 JurSERVICE... 26 ejura... 28 Erasmus... 29 ADVO-Z... 30 Moot Courts... 31 LL.B.-Studiengang... 33 Legal Clinic... 34 Fakultätsfachschaftsrat... 35 Studentische Initiativen.... 36 Arbeitsplätze auf dem Campus... 37 D. Die Leibniz Universität.... 39 Zentrale Einrichtungen der Universität... 40 Einrichtungen des Studentenwerkes... 41 Internationales (International Office)... 42

Bibliotheken... 44 Rechenzentrum (RRZN).... 46 Fachsprachenzentrum... 46 Zentrum für Schlüsselkompetenzen (ZfSK)... 46 Freizeitangebote der Universität... 47 D. Nützliches... 49 App-Tipps... 50 Jura-ABC....................................51 Notizen... 54

Begrüßung Liebe Studierende, ich begrüße Sie herzlich an der Juristischen Fakultät der Leibniz Universität Hannover und freue mich, dass Sie sich für Hannover entschieden haben. Eine gute Wahl! Hannover ist ein Studienort mit Tradition und eine bezaubernde Stadt mit vielen Sehenswürdigkeiten, in der es sich als Studierender gut leben lässt. Aber auch als Juristische Fakultät können wir auf unzählige Besonderheiten blicken, die Ihnen eine ambitionierte juristische Ausbildung ermöglichen: Als eine der drittmittelstärksten juristischen Fakultäten Deutschlands bieten wir eine professionelle, gleichwohl aber auch familiäre Atmosphäre mit direktem Kontakt zwischen Professoren sowie Studierenden und somit ein sehr gutes Betreuungsverhältnis. Unsere Hochschullehrer schreiben an allen führenden juristischen Kommentaren mit. Als Studierende haben Sie daneben die Möglichkeit, BVerfG-, BGH- und BAG-Richter sowie andere renommierte Praktiker als Honorarprofessoren in Ihren Vorlesungen zu hören. Prof. Dr. iur. Carsten Momsen, Studiendekan Wir möchten, dass Sie sich bei uns wohlfühlen. Mit unserer deutschlandweit einmaligen Einrichtung JurSERVICE bieten wir Ihnen vom ersten Semester bis zum Abschluss Ansprechpartner und Angebote, um Sie bei Ihrem Studium zu unterstützen. Hannover bietet Ihnen viele Möglichkeiten, sich im Studium ein individuelles Profil zu schaffen. Dafür sorgen die vielfältigen Schwerpunktbereichsangebote und Zusatzangeboten, wie der LL.B.-Studiengang im IT-Recht & Recht des geistigen Eigentums oder die umfangreichen Möglichkeiten zum Studium im Ausland. Zahlreiche Partneruniversitäten rund um den Globus stehen Ihnen hierfür im Rahmen des optionalen Studienganges ELPIS I CertificatumLegumEuropae zur Verfügung. Bereits im Studium können Sie sich mit dem Beruf des Anwalts vertraut machen und wertvolle Erfahrungen für das spätere Berufsleben sammeln. Das ergänzende ADVO-Zertifikatsstudium bietet zahlreiche anwaltsorientierte Veranstaltungen, die von bekannten Rechtsanwälten gehalten werden. In der Legal Clinic können Sie selbst aktiv werden und Erfahrungen in der anwaltliche Beratungstätigkeit gewinnen. Zudem bieten simulierte Gerichtsverhandlungen - so genannte Moot Courts - in denen Sie die rechtliche Vertretung der Prozessparteien darstellen können, die Möglichkeit, Ihr juristisches Wissen durch praktische Übung zu erweitern und an internationalen Ausscheidungen teilzunehmen. Die Moot Court-Teams der Juristischen Fakultät gehören zu den Besten der Welt und können auf viele Erfolge, auch auf internationalem Parkett, zurück blicken. Der in Hannover ins Leben gerufene Soldan Moot bringt internationales Flair auch direkt an Ihrem Studienort. Dieser Ausschnitt zeigt nur einen Teil unserer vielfältigen Angebote, die Sie von jetzt an nutzen können. Ich wünsche Ihnen viel Spaß beim Kennenlernen und einen guten Start in ein erfolgreiches Jurastudium. Ihr Carsten Momsen 1

2 A. DIE EINFÜHRUNGSWOCHE

Tutorien Quelle: Photocase_mister QM Neu an der Uni? Kein Problem! Studienanfängerinnen und Studienanfänger werden an der Juristischen Fakultät der Leibniz Universität Hannover beim Start ins Studium nicht allein gelassen! Für neue Studierende werden Erstsemestertutorien angeboten, um sie in ihrem ersten Semester zu begleiten. Die Teilnahme an diesen Tutorien eröffnet eine Vielzahl besonderer Informationen und Veranstaltungsangebote, die über das gesamte erste Studiensemester effektiv und an den Bedürfnissen der Studierenden orientiert einen sicheren Start in das Studium der Rechtswissenschaften ermöglicht. Außerdem bietet sich die Möglichkeit zum gegenseitigen Kennenlernen und Kontakte zu anderen Studierenden zu knüpfen. Homepage: www.jura.uni-hannover.de/tutorien1 Die Studierenden des ersten Semesters werden am ersten Tag ihres Studiums (14. Oktober 2013) in Tutoriumsgruppen eingeteilt. Jedes Tutorium wird von zwei Studierenden höheren Semesters geleitet, die den neuen Studierenden während des gesamten ersten Semesters als Ansprechpartner zur Seite stehen. In der ersten Woche finden noch keine Vorlesungen statt, stattdessen wird den Studienanfängerinnen und Studienanfängern eine umfassende Einführung in die Fakultät und das Universitätsleben gegeben. Neben zentralen Informationsveranstaltungen führen die Tutoren durch zahlreiche Programmpunkte, um die erste Studienwoche interessant zu gestalten. Wer bei der Einteilung in die Tutorien fehlte oder wer erst nach Semesterbeginn die Zusage für einen Studienplatz bekommen hat, kann nachträglich einem Tutorium zugeteilt werden. Bitte wenden Sie sich hierzu an: Kontakt tutorien@jura.uni-hannover.de 3

Veranstaltungen der Einführungswoche Die LUH twittert! Aktuelle Informationen rund um die Einführungswoche und die Universität unter: 16-18 Uhr 15-16 Uhr 14-15 Uhr 12-14 Uhr 10-12 Uhr 8-10 Uhr twitter.com/unihannover 1507.201 Einteilung in die Tutorien Vorstellung Prüfungsamt, JurSERVICE, FFSR 1507.201 Vorstellung LL.B. IT/IP-Recht 1507.201 Lichthof des Hauptgebäudes 1507.201 Begrüßung durch die Fakultät Bühnenveranstaltung Fragezeiten Infoveranstaltung Einrichtungen und Initiativen Info-Messe Fragezeiten Lichthof Hauptgebäude 10-16 Uhr Rallye des FFSR (ab 8:30 Uhr) ggf. gezielte Hilfe für die AG-Anmeldung ggf. gezielte Hilfe für die AG-Anmeldung Begrüßung im Lichthof des Hauptgebäudes Tutorien Tutorien Tutorien Tutorien Montag, 14.10. Dienstag, 15.10. Mittwoch, 16.10. Donnerstag, 18.10. Freitag, 19.10. 4

Semestertermine Semestertermine des Wintersemesters 2013/14 Gesamtdauer...01.10.13-31.03.14 Vorlesungszeit...14.10.13-01.02.14 Unterbrechung...21.12.13-06.01.14 Rückmeldezeitraum für SoSe 14...18.01.14-01.02.14 Homepage: www.uni-hannover.de/de/aktuell/semestertermine Semestertermine des Sommersemesters 2014 Gesamtdauer...01.04.14-30.09.14 Vorlesungszeit...10.04.14-16.07.14 Unterbrechung...10.06.14-16.06.14 Rückmeldezeitraum für WiSe 14/15...02.07.14-16.07.14 Semestertermine des Wintersemesters 2014/15 Gesamtdauer...01.10.14-31.03.15 Vorlesungszeit...13.10.14-31.01.15 Unterbrechung...22.12.14-03.01.15 Rückmeldezeitraum für SoSe 15...17.01.15-31.01.15 Semestertermine des Sommersemesters 2015 Gesamtdauer...01.04.15-30.09.15 Vorlesungszeit... 13.04.15-25.07.15 Unterbrechung...26.05.15-01.06.15 Alle Angaben ohne Gewähr, siehe Homepage. 5

6 B. DAS STUDIUM

Ablauf des Studiums Die juristische Ausbildung Die juristische Ausbildung gliedert sich in zwei Phasen: Das Studium an der Universität und den juristischen Vorbereitungsdienst (Referendariat). Ist das Studium eher theoretisch ausgerichtet, muss man im Referendariat das vorher Erlernte in der Praxis anwenden. Studium an der Universität Diplom-Jurist/in Mögliche Arbeitsfelder: Verwaltung, Unternehmen, Versicherungen etc. Referendariat Assessor/in (Volljurist) - Befähigung zum Richteramt, zur Staatsanwaltschaft und zum höheren Staatsdienst - Zulassung zur Rechtsanwaltschaft Nach Beendigung des Studiums und erfolgreicher 1. Prüfung erhält man (auf Antrag) den Titel Diplom-Jurist/in. Dies ist ein vollwertiger Universitätsabschluss, mit dem man sich auf dem Arbeitsmarkt bewerben kann. Einige klassische juristische Berufe kann man jedoch erst nach dem Referendariat als Volljurist ergreifen, wie z.b. Richter/in, Rechtsanwältin/ Rechtsanwalt oder Staatsanwältin/Staatsanwalt.! Viele Arbeitsgeber erwarten beide Abschlüsse, weswegen es die Ausnahme sein sollte, die juristische Ausbildung bereits nach dem Studium zu beenden und nicht ins Referendariat zu gehen. Universitäre Ausbildung und Erste Prüfung Das juristische Studium gliedert sich in zwei Abschnitte und endet mit der Ersten Prüfung. Das Grundstudium heißt bei den Juristen Zwischenprüfung und kann innerhalb der ersten vier Semester abgelegt werden. Anschließend müssen im Hauptstudium die Fortgeschrittenenübungen bestanden werden, in denen der Stoff aus dem Grundstudium vertieft wird. Außerdem sind das Schwerpunktstudium und die staatliche Pflichtfachprüfung als Teile der Ersten Prüfung zu absolvieren. 7

Grundstudium (4 Semester) Zwischenprüfung Methodenlehre Große Übungen ZR, ÖR und StR Wirtschaftsoder sozialwissenschaftlicher Schein Hauptstudium Fremdsprachenschein Schlüsselqualifikation Schwerpunktstudium Examensvorbereitung Staatliche Pflichtfachprüfung Einige Veranstaltungen des Hauptstudiums können auch schon während des Grundstudiums besucht werden. 1. Studienabschnitt: Zwischenprüfung (Grundstudium) Für die Erlangung der Zwischenprüfung besteht grundsätzlich eine Frist von vier Semestern. Diese Frist kann unter bestimmten Bedingungen auf Antrag verlängert werden. Verlängerungsgründe sind etwa Krankheit, Auslandssemester, Mitgliedschaften in Selbstverwaltungsorganen der Universität (Fachschaftsrat, Fakultätsrat, StuRa, AStA etc.). Wird die Zwischenprüfungsfrist (inkl. etwaiger Verlängerungen) nicht eingehalten, folgt die Exmatrikulation. Da das Nichtbestehen der Zwischenprüfung bei einer Immatrikulation an anderen Universitäten anzugeben ist, ist ein Jurastudium in Deutschland nach endgültigem Nichtbestehen der Zwischenprüfung nicht mehr möglich. Die Zwischenprüfung setzt sich aus den Abschlussklausuren bzw. Hausarbeiten der einzelnen Vorlesungen zusammen und ist keine gesonderte Prüfung am Ende des 4. Semesters. Für die Zwischenprüfungsklausuren besteht eine Anmeldepflicht (spätestens eine Woche vor dem Klausurtermin). Diese erfolgt über das jups - System. Die erforderlichen Zugangsdaten bekommen Sie zu Beginn des Studiums zugeschickt. Die Bearbeitungszeit der Klausuren beträgt in der Regel 120 Minuten, für die Bearbeitung der Hausarbeiten steht in der Regel die gesamte vorlesungsfreie Zeit zur Verfügung.! Zu den in der Klausur erlaubten Hilfsmitteln siehe: www.jura.uni-hannover.de/fileadmin/fakultaet/pdf/rechtsgrundlagen/richtlinie_zu_taeuschungsversuchen.pdf 8

Eine Klausur ist bestanden, wenn sie mit mindestens 4 Punkten bewertet worden ist. Für das Bestehen der Zwischenprüfung zählen nur bestandene Klausuren. sehr gut gut voll befriedigend befriedigend ausreichend mangehaft 18 17 16 15 14 13 12 11 10 9 8 7 6 5 4 3 2 1 0ungenügend Die Klausuren können aber beliebig oft wiederholt werden (im 3. Semester können die Klausuren des 1. Semesters erneut mitgeschrieben werden). Wiederholungsklausuren werden in den Fächern angeboten, in denen es keine Folgeveranstaltung gibt. Beispiel: Strafrecht AT wird nur im Wintersemester angeboten. Daher existiert zu Beginn des Sommersemester eine Wiederholungsklausur. Im Verfassungsrecht wird im Wintersemester eine Klausur in Verfassungsrecht I angeboten, im Sommersemester in Verfassungsrecht II, somit gibt es keine Wiederholungsklausur. Wiederholungshausarbeiten existieren generell nicht. Zum Bestehen der Zwischenprüfung sind erforderlich: a) Mindestens 12 Punkte aus mindestens 2 Klausuren in jedem der drei Rechtsgebiete (Zivilrecht, Strafrecht, Öffentliches Recht), d.h.: mindestens 12 Punkte aus mindestens 2 Klausuren aus unterschiedlichen Gebieten des Zivilrechts Beispiele: Bestanden mit - 8 Punkten aus Grundkurs BGB II und 4 Punkten aus Grundkurs BGB I - 4 Punkten aus Grundkurs BGB I, 4 Punkten aus Grundkurs BGB IV, 4 Punkten aus Sachenrecht I - 4 Punkten aus Grundkurs BGB I und jeweils 4 Punkten aus Sachenrecht I und Sachenrecht II Nicht bestanden mit - 11 Punkten aus Grundkurs BGB I und 3 Punkten aus Grundkurs BGB II nur Leistungen mit 4 Punkten werden einbezogen - 16 Punkten aus Sachenrecht I man benötigt mind. zwei Klausuren - 7 Punkten aus Grundkurs BGB I und Sachenrecht I 4 Punkte keine 12 Punkte mindestens 12 Punkte aus mindestens 2 Klausuren aus unterschiedlichen Gebieten des Öffentlichen Rechts Beispiele: Bestanden mit - 6 Punkte aus Verfassungsrecht I, 4 Punkte aus Europarecht II und 4 Punkte aus Verwaltungsrecht I - 4 Punkte aus Europarecht I, 4 Punkte aus Europarecht II und 5 Punkte aus Verwaltungsrecht I Nicht bestanden mit - 6 Punkten aus Verfassungsrecht I und 6 Punkten aus Verfassungsrecht II Verfassungsrecht I und Verfassungsrecht II sind ein Gebiet 9

mindestens 12 Punkte aus mindestens 2 Klausuren aus unterschiedlichen Gebieten des Strafrechts Achtung: Die Vorlesungen Strafrecht AT, Strafrecht BT I und Strafrecht BT II stellen unterschiedliche Gebiete dar und können daher beliebig kombiniert werden. b) Eine bestandene Hausarbeit im Zivilrecht Beispiel: Eine Hausarbeit zur Vorlesung Grundkurs BGB II c) Eine bestandene Hausarbeit im Strafrecht oder im öffentlichen Recht d) Eine Klausur oder eine Hausarbeit oder ein mündliches Referat in einem Grundlagenfach Welches dieser Elemente angeboten wird, wird vom Leiter der jeweiligen Veranstaltung festgelegt und zu Beginn der Vorlesung bekannt gegeben. Beispiel: Eine Klausur in der Vorlesung Rechtsgeschichte Methodenlehre Methodenlehre ist keine Voraussetzung für die Zwischenprüfung! - Aber Voraussetzung für das Schwerpunktbereichsstudium, und sollte deswegen im Grundstudium absolviert werden. 2. Studienabschnitt: Hauptstudium Für das Hauptstudium gibt es keinen festen Ablaufplan. Es müssen vielmehr alle Scheine/Voraussetzungen für die Meldung zu staatlichen Pflichtfachprüfung abgearbeitet werden. Daneben wird im Hauptstudium das Schwerpunktstudium absolviert und die staatliche Pflichtfachprüfung abgelegt. Für die Vorbereitung auf letztere sind mindestens zwei Semester einzuplanen. Voraussetzungen für die Meldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung: a) Große Übungen für Fortgeschrittene in allen drei Rechtsbereichen Es wird in jedem Semester in jedem Rechtsgebiet eine große Übung angeboten. Es müssen alle drei großen Übungen (Strafrecht/Öffentliches Recht/Zivilrecht) bestanden werden. Die Reihenfolge ist nicht vorgegeben. Es werden pro Übung vier Klausuren im Semester angeboten. Welche oder wie viele hiervon mitgeschrieben werden, ist freigestellt. Um eine große Übung erfolgreich zu absolvieren, müssen aber zwei dieser Klausuren bestanden werden. Außerdem muss eine Hausarbeit bestanden werden. Die Hausarbeit kann in der vorlesungsfreien Zeit vor dem Semester, in dem mind. zwei Klausuren bestanden werden oder in der vorlesungsfreien Zeit nach diesem Semester geschrieben werden. Werden zwei Klausuren und eine Hausarbeit nicht in dieser Zeitspanne bestanden, verfallen die bis dahin in der Übung erlangten Teilleistungen. 10

Beispiele: Im Februar 2012 die große Strafrechtshausarbeit verfasst und mit 4 Punkten bestanden, im SoSe 2012 nur eine der vier Klausuren bestanden keine dieser Leistungen kann für das WiSe 12/13 angerechnet werden, Leistungen verfallen. Im SoSe 2012 eine Klausur bestanden und in den folgenden Ferien die Hausarbeit bestanden Hausarbeit kann auf das WiSe 12/13 angerechnet werden, bestandene Klausur verfällt.! Hinweis: An den großen Übungen kann auch schon vor Bestehen der Zwischenprüfung teilgenommen werden, soweit in dem entsprechenden Rechtsbereich die notwendigen Zwischenprüfungsvoraussetzungen erfüllt sind. b) Wirtschafts- oder sozialwissenschaftlicher Schein c) Fremdsprachenschein Wichtig: Es muss sich um einen rechtswissenschaftlichen Sprachkurs handeln! d) Schlüsselqualifikation e) Praktika Es müssen während des Studiums in der vorlesungsfreien Zeit drei vierwöchige Praktika absolviert werden. Es muss jeweils ein Praktikum beim Anwalt, in der Verwaltung und beim Amtsgericht abgeleistet werden. Wichtig: Erst nach dem 2. Fachsemester werden Praktika angerechnet!! Hinweis: Einen guten Überblick und Hinweise für die Planung des Ablaufes des Studiums findet sich am Ende der Studienordnung. Für genauere Infos zu den Praktika siehe Seite 15, Praktikumswegweiser. Erste Prüfung Die Erste Prüfung besteht aus dem universitären Schwerpunktstudium (30% der Examensnote) und der staatlichen Pflichtfachprüfung (70% der Examensnote). In welcher Reihenfolge die beiden Teile absolviert werden ist freigestellt. a) Schwerpunktstudium Das Schwerpunktstudium dauert zwei Semester. Die Endnote setzt sich aus der Studienarbeit, dem Vortrag und der mündlichen Prüfung zusammen. Um zur Studienarbeit zugelassen zu werden, muss außerdem ein Pro-Seminar belegt werden, in die Endnote fließt dieses jedoch nicht ein. Die Wahl des Schwerpunktes ist frei. Momentan werden in Hannover acht verschiedene Schwerpunktbereiche angeboten. 11

b) Staatliche Pflichtfachprüfung Um sich zur Pflichtfachprüfung beim Landesjustizprüfungsamt zu melden, müssen die genannten Voraussetzungen nachgewiesen werden. Zur Pflichtfachprüfung gehören sechs fünfstündige Klausuren (3x Zivilrecht, 2x Öffentliches Recht, 1x Strafrecht) und eine mündliche Prüfung. Juristischer Vorbereitungsdienst (Referendariat) und Zweite Staatsprüfung Das Referendariat dauert zwei Jahre und endet mit der zweiten Staatsprüfung (acht Klausuren und eine mündliche Prüfung mit Aktenvortrag). Das erfolgreiche Durchlaufen des Referendariats ist Voraussetzung für eine Reihe von Berufsfeldern (Richteramt, Staatsanwaltschaft, Anwaltschaft etc.). Während des juristischen Vorbereitungsdienstes müssen folgende Stationen durchlaufen werden: 1. Pflichtstation: Zivilgericht (5 Monate) 2. Pflichtstation: Staatsanwaltschaft (3 Monate) 3. Pflichtstation: Verwaltung (3 Monate) 4. Pflichtstation: Rechtsanwalt (9 Monate) Wahlstation: (4 Monate) 12

Zwischenprüfungsplaner ZIVILRECHT STRAFRECHT ÖFFENTLICHES RECHT GRUNDLAGENFÄCHER KLAUSUREN In den Rechtsgebieten Zivilrecht, Strafrecht und Öffentliches Recht werden jeweils mindestens 2 Klausuren aus unterschiedlichen Fächern mit insgesamt mindestens 12 Punkten benötigt. Gewertet werden dabei nur bestandene Klausuren. Eine Hausarbeit oder Klausur oder Referat aus einem Grundlagenfach mit mindestens 4 Punkten Bestanden hätte man im Zivilrecht z.b. mit a) Grundkurs BGB I: 4 Pkt. + Grundkurs BGB II: 8 Pkt. = 12 Pkt. b) Grundkurs BGB I: 4 Pkt. + Grundkurs BGB IV: 4 Pkt. + Sachenrecht I: 4 Pkt. = 12 Pkt. Nicht bestanden hätte man mit a) Grundkurs BGB I: 2 Pkt. + Grundkurs BGB II: 10 Punkte = zwar 12 Punkte, aber nur bestandene Klausuren werden gewertet Grundkurs BGB I Strafrecht AT Verfassungsrecht 1 + 2 Verfassungsgeschichte Grundkurs BGB II Strafrecht BT 1 Europarecht 1 + 2 Rechtsphilosophie Grundkurs BGB III Strafrecht BT 2 Verwaltungsrecht AT Rechtsgeschichte Grundkurs BGB IV Sachenrecht 1 + 2 HAUSARBEITEN 1 HA im ZR mit mind. 4 Punkten + 1 HA im Strafrecht oder Öffentlichen Recht mit mind. 4 Punkten Grundkurs BGB Strafrecht AT Verfassungsrecht 1 Sachenrecht Strafrecht BT 1 + 2 Europarecht 1 ÜBERPRÜFUNG Punkte Klausuren Punkte Klausuren Punkte Klausuren Hausarbeit Hausarbeit oder Hausarbeit Leistungen erbracht? Leistungen erbracht? Leistungen erbracht? Leistungen erbracht? ZWISCHENPRÜFUNG BESTANDEN? Alle Angaben ohne Gewähr. 13

Das erste Semester Wie wird das erste Semester ablaufen? Im ersten Semester befassen sich die Vorlesungen inhaltlich mit den Grundlagen der verschiedenen Rechtsbereiche. Anders als in der Schule gibt es keine festen Vorgaben, welche Veranstaltungen besucht werden müssen, und keine Anwesenheitspflicht. Die genauen Angebote und Zeiten sind dem Vorlesungsverzeichnis zu entnehmen. Dort sind die für das erste Semester gedachten Vorlesungen im Einzelnen aufgeführt. Es handelt sich lediglich um Angebote, die für den erfolgreichen Abschluss des Studiums aber angenommen werden sollten. Ihre Tutoren werden mit Ihnen Stundenpläne anfertigen. Folgende Vorlesungen sollten im ersten Semester idealerweise belegt werden: Grundkurs BGB I Prof. Dr. iur. Dr. rer. pol. Peter Salje Grundkurs BGB II Prof. Dr. iur. Christian Wolf Strafrecht Allgemeiner Teil Prof. Dr. iur. Susanne Beck, LL.M. (LSE) Verfassungsrecht I Prof. Dr. iur. Volker Epping Dabei empfiehlt sich eine regelmäßige Teilnahme von Beginn an. Denn die Abschlussklausuren kommen schneller als gedacht und die Masse des zu erlernenden Stoffs ist nicht zu unterschätzen. Zur Einschätzung der eigenen Leistungen werden innerhalb des Semesters Probeklausuren angeboten. Es wird empfohlen, diese auf jeden Fall mitzuschreiben. Zu jeder der genannten Vorlesungen werden wöchentlich Arbeitsgemeinschaften, sog. AGs, angeboten. Sie suchen sich zu Beginn des Semesters eine zeitlich passende Gruppe aus und müssen sich dafür über Stud.IP anmelden. Die AG sollte das gesamte Semester über besucht werden. Dort wird die Anwendung des in den Vorlesungen erlernten Stoffes auf den konkreten Fall geübt, so wie es auch in der Klausur abgefragt wird. Zusätzlich zu den genannten Vorlesungen und AGs sollte ein Nebenfach belegt werden. Hierzu werden im WiSe 2013/14 angeboten: Rechtsgeschichte I Prof. Dr. iur. Stephan Meder Rechtsphilosophie Prof. Dr. iur. Nils Hoppe Verfassungsgeschichte Prof. Dr. iur. Hermann Butzer! Sie können sich daraus ein Nebenfach aussuchen. Hinweis: In der Studienordnung ist der empfohlene Studienplan zu finden.: www.jura.uni-hannover.de/fileadmin/fakultaet/pdf/rechtsgrundlagen/studienordnung_2011.pdf 14

Praktikumswegweiser Was ist für die Pflichtpraktika zu beachten? Das Studium der Rechtswissenschaften besteht nicht nur aus Vorlesungen und Klausuren. Die Zulassung zur ersten juristischen Staatsprüfung setzt vielmehr drei Praktika voraus. Sie müssen jeweils vier Wochen lang ein Praktikum bei a) einem Amtsgericht, b) einer Verwaltungsbehörde und c) einem Rechtsanwaltsbüro oder der Rechtsabteilung eines Wirtschaftsunternehmens, einer Gewerkschaft, eines Arbeitgeberverbandes oder einer Körperschaft wirtschaftlicher oder beruflicher Selbstverwaltung ableisten. Die Reihenfolge und der Ort des Praktikums können frei gewählt werden. Zeitlich können diese Praktika nur in den Semesterferien stattfinden, wobei Sie erst nach Beendigung Ihres zweiten Semesters damit beginnen dürfen. In Ausnahmefällen kann eine Freistellung von den Pflichtpraktika erfolgen; das Landesjustizprüfungsamt entscheidet über den entsprechenden Antrag. Da in der vorlesungsfreien Zeit auch Hausarbeiten geschrieben werden, bietet es sich an, bereits in den Semesterferien zwischen dem zweiten und dritten Semester mit dem ersten Praktikum zu beginnen. Die beiden anderen Praktika sollten in den folgenden Semesterferien stattfinden. Denn je näher das Examen rückt, umso weniger Zeit haben Sie. Deshalb sollten die Praktika auch frühzeitig geplant und Bewerbungen an die potentiellen Praktikumsstellen versandt werden. Eine Möglichkeit, Praktikumsplätze zu finden, bietet der Fakultäts-Karrieretag, der jährlich im April im Hörsaalgebäude (1507) auf dem Conti- Campus stattfindet. Dort stellen sich viele interessante regionale sowie nationale Unternehmen und Anwaltskanzleien/Sozietäten vor. Erste Kontakte können in persönlichen Gesprächen geknüpft werden, so dass Sie anschließend einen Ansprechpartner kennen, an den Sie Ihre Bewerbung adressieren können. Damit Sie für diese Stellen gut gerüstet sind, bietet die Juristische Fakultät zusammen mit dem Career Service der Universität auch ein Bewerbungstraining Erfolgreich bewerben für Juristen an. Ihr Praktikum im Amtsgericht oder in einer Verwaltungsbehörde - das Sie nicht unbedingt in Hannover, sondern auch in Eurem Heimatort absolvieren können - kann auch in einer sog. Gruppenarbeitsgemeinschaft erfolgen. Das bedeutet, dass Sie mit 15 bis 20 Studierenden gemeinsam die Praktikumszeit verbringen und ein festes Programm absolvieren. Bei den Amtsgerichten, die in der Regel nur noch Gruppenarbeitsgemeinschaften bzw. Gruppenpraktika anbieten, werden Sie z.b. gemeinsam Verhandlungen besuchen und Einblicke in den Arbeitsablauf des Gerichts erhalten. Vorteil der Gruppenpraktika ist, dass Sie sich dafür nur rechtzeitig anmelden müssen und auf diese Weise den Praktikumsplatz sichern. 15

Gruppenarbeitsgemeinschaften werden in Niedersachsen zurzeit bei folgenden Gerichten angeboten: Amtsgericht Braunschweig www.amtsgericht-braunschweig.niedersachsen.de Amtsgericht Celle www.amtsgericht-celle.niedersachsen.de Landgericht Göttingen www.landgericht-goettingen.niedersachsen.de Amtsgericht Göttingen www.amtsgericht-goettingen.niedersachsen.de Amtsgericht Hameln www.amtsgericht-hameln.niedersachsen.de Amtsgericht Hannover www.amtsgericht-hannover.niedersachsen.de Landgericht Hildesheim www.landgericht-hildesheim.niedersachsen.de Landgericht Osnabrück, www.landgericht-osnabrueck.niedersachsen.de Nähere Einzelheiten zu den Terminen und zur Anmeldung sind auf den Internetseiten der jeweiligen Gerichte zu finden. Es empfiehlt sich, mit dem Gerichtspraktikum nach Ende des zweiten Semesters zu beginnen. Eine geeignete Stelle für das anschließende Verwaltungspraktikum sowie das Anwaltspraktikum müssen Sie eigenständig suchen. Besonders in der Verwaltung bietet es sich vor der Versendung einer Bewerbung an, telefonisch abzuklären, ob für den fraglichen Zeitraum überhaupt noch ein Praktikumsplatz frei ist. Die Ministerien haben einen großen Zulauf, so dass der Praktikumsplatz mindestens ein halbes Jahr vor Praktikumsbeginn gesichert werden sollte. Gleiches gilt für große Sozietäten und Wirtschaftsunternehmen. Bei den kleineren bis mittelgroßen Anwaltskanzleien vor Ort reicht ggf. auch ein Vorlauf von ein bis zwei Monaten. 16

Studienfinanzierung und Stipendien BAföG Es gibt unterschiedliche Studierendenförderungen, die es Studierenden ohne großen finanziellen Puffer ermöglichen, ihr Studium schnell und effektiv abzuschließen. Die bekannteste Studienförderung ist BAföG. In Hannover ist hierfür das Studentenwerk zuständig.! Genauere Informationen unter: www.studentenwerk-hannover.de/bafoeg-und-co.html Stipendien Eine weitere Möglichkeit ist, sich für ein Stipendium zu bewerben. Im Gegensatz zum BAföG muss dieses nicht zurückgezahlt werden. Die Kriterien, nach denen Stipendien vergeben werden, sind sehr unterschiedlich. Entscheidend für den Erhalt eines Stipendiums sind zumeist überdurchschnittliche Leistungen und soziales Engagement, kulturelles Interesse oder die Zugehörigkeit zu einer Konfession. Viele Stiftungen erwarten von den Stipendiaten, dass sie sich innerhalb der Organisation einsetzen und deren Grundsätze vertreten. Deswegen ist eine genaue Recherche im Vorfeld von großer Bedeutung. Einen guten Überblick über die verschiedenen Stiftungen und ihre Stipendienprogramme gibt der Stipendienlotse.! Genauere Informationen unter: www.stipendienlotse.de An der Leibniz Universität Hannover gibt es die Möglichkeit, sich für das Deutschlandstipendium und das Niedersachsenstipendium zu bewerben.! Weitere Informationen auf der folgenden Seite oder unter: www.uni-hannover.de/de/studium/stipendien/stipendienvergabe/index.php 17

Deutschlandstipendium Was ist das Deutschlandstipendium? Service-Hotline für Fragen: 0511 762-2020 Das Deutschlandstipendium unterstützt seit 2011 Studierende jedes Studienfaches. Die Stipendiatinnen und Stipendiaten erhalten für zwei Semester jeweils 300 Euro im Monat - eine Verlängerung der Förderdauer ist möglich. Die eine Hälfte der Förderung wird von privaten Förderern (Unternehmen, Stiftungen oder Privatpersonen) übernommen, die andere Hälfte vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gegenfinanziert. Das Deutschlandstipendium ist einkommensunabhängig und wird nicht aufs BAföG angerechnet. Die Förderung ist auch bei einem Auslandssemester möglich. Wer kann sich bewerben? Gesucht werden junge Talente und Persönlichkeiten aller Nationalitäten, die Herausragendes leisten. Dabei sind die schulischen Erfolge und/oder die Leistungen an der Universität entscheidend, die mit dem entsprechenden Zeugnis oder offiziellen Notenspiegel aus dem Prüfungsamt nachgewiesen werden. Es können aber auch andere Kriterien berücksichtigt werden (z.b. Vollförderung des BAföG, besonderes Engagement, Preise und Auszeichnungen, Bildungsaufsteiger und andere). Wer sich sozial engagiert oder auf anderen Gebieten eine besondere Leistung erzielt, ist beim Deutschlandstipendium im Vorteil. Wie kann ich mich bewerben? Die Auswahl der Stipendiaten erfolgt durch die jeweilige Hochschule. In Hannover tagt die Auswahlkommission Ende Oktober 2013. Nach Bearbeitung der Ergebnisse erhält jede Antragstellerin/jeder Antragsteller eine Zusage oder (zu einem späteren Zeitpunkt) eine Absage. Die Auszahlung der Deutschlandstipendien erfolgt dann für den Zeitraum Oktober bis Dezember Ende des Jahres 2013 und anschließend in monatlichen Raten von 300 Euro.! Genauere Informationen unter: www.deutschlandstipendium.de oder www.uni-hannover.de/de/studium/stipendien/stipendienvergabe/index.php 18