INSTANDHALTUNGSANWEISUNG TFl Gültig in Verbindung mit Beiblatt TFL 4.A - April 2007 Seite 1 von 4

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Transkript:

INSTANDHALTUNGSANWEISUNG TFl 4.00 - Gültig in Verbindung mit Beiblatt TFL 4.A - April 2007 Seite 1 von 4 I N H A L T S V E R Z E I C H N I S 4.A Beiblatt zur Instandhaltung Jan 2007 PULVER DAUERDRUCKLÖSCHER 4.01 GD 2 N, Seite 1-4 Jan 2007 4.01a GE 2, Seite 1 u. 2 Jan 2007 4.02 GD 2, DIN 14 406 u. EN 3, Seite 1 4 Jan 2007 4.03 GC 2, Seite 1 u. 2 Jan 2007 4.04 GA 2, Seite 1 u. 2 Jan 2007 4.05 GD 6/12 N, Seite 1-4 Jan 2007 4.05a GC 6, Seite 1 u. 2 Jan 2007 4.06 GD 4, GD 6, GD 9 und GD 12 nach DIN EN 3, Seite 1-6 Jan 2007 4.07 FX 6 und FX 12, Seite 1 4 Jan 2007 PULVER AUFLADELÖSCHER 4.10 Y d, Seite 1-6 Jan 2007 4.11 Y a, Seite 1-4 Jan 2007 4.12 Y i, Seite 1-4 Jan 2007 4.13 Gi / Pi 6 u. 12, DIN 14 406 und DIN EN 3, Seite 1-4 Jan 2007 4.15 P / G 6 / 12 X, Seite 1-4 Jan 2007 4.16 P / G 6 / 12, Seite 1 u. 2 Jan 2007 4.17 GE 6 / 12, DIN 14 406, Seite 1-6 Jan 2007 4.18 P / G 6 / 12 S, Seite 1 u. 2 Jan 2007 4.19 GU 6 / 12, Seite 1 u. 2 Jan 2007 4.20 GE 6 N / GE 12 N, Seite 1-4 Jan 2007

INSTANDHALTUNGSANWEISUNG TFl 4.00 - Gültig in Verbindung mit Beiblatt TFL 4.A - April 2007 Seite 2 von 4 PULVER AUFLADELÖSCHER 4.21 GE 4, GE 6, GE 9 und GE 12, DIN EN 3, Seite 1 6 Jan 2007 4.22 GS 6 und GS 12, DIN EN 3, Seite 1-6 Jan 2007 4.23 GX 6 / 9 / 12 und PX 6 / 12, DIN EN 3, Seite 1-6 Jan 2007 4.24 ISOGARD Typ TP 4 und TP 6,DIN EN 3, Seite 1 6 Jan 2007 KOHLENDIOXID LÖSCHER 4.29 K 1,5 Polar, K 6 Polar, Seite 1-2 Apr 2007 4.30 KA 2 und KA 6, Seite 1-4 Apr 2007 4.31 KS 2 und KS 6, Seite 1-4 Jan 2007 4.32 K 2 und K 2 A, K 2 G, K 5, K 5 N und KA 5, DIN EN 3 Seite 1-4 Jan 2007 4.33 K 5 S, DIN EN 3 Seite 1-4 Jan 2007 4.34 K 2 SE und K 5 SE, DIN EN 3 Seite 1-4 Jan 2007 WASSER / SCHAUM DAUERDRUCKLÖSCHER 4.37 SD 9 Twin Seite 1-4 Jan 2007 4.38 WD 6 / 9, DIN EN 3 Seite 1 4 Jan 2007 4.39 SD 6 / 9, DIN EN 3 Seite 1 4 Jan 2007 4.40 SD 2 F, DIN EN 3 Seite 1 4 Jan 2007 WASSER / SCHAUM AUFLADELÖSCHER 4.41 WU 6 N / WU 9 N,WU 6 FN / WU 9 FN, DIN EN 3, Seite 1-6 Jan 2007 4.42 WG 6 / WG 9, WG 6 F / WG 9 F, DIN EN 3, Seite 1-6 Jan 2007 4.43 WU 6 / WU 9, WU 6 F / WU 9 F, DIN EN 3, Seite 1-6 Jan 2007 4.44 WU 10 F und WU 10, Seite 1-4 Jan 2007 4.45 WG 10 F und WG 10, Seite 1 4 Jan 2007 4.46 WE 10 F und WE 10, Seite 1 und 2 Jan 2007

INSTANDHALTUNGSANWEISUNG TFl 4.00 - Gültig in Verbindung mit Beiblatt TFL 4.A - April 2007 Seite 3 von 4 WASSER / SCHAUM AUFLADELÖSCHER 4.47 W 6 / 9 und W 6 / 9 F, W 6 / 9 H und W 6 plus, Seite 1 6 Jan 2007 4.48 ISOGARD TS 6, TS 6 T und TW 6, DIN EN 3, Seite 1-6 Jan 2007 4.50 SU 6 und SU 9, DIN EN 3, Seite 1-6 Jan 2007 4.51 SG 6 (F+T), SG 6 N-FB,SG 6 A, SG 9 (F+T) und SG 9 N-FB, DIN EN 3, Seite 1-6 Jan 2007 4.52 SU 6 / SU 9 N, SU 6 T / SU 9 T, DIN EN 3, Seite 1-6 Jan 2007 4.53 SU 10, DIN 14 406, Seite 1-4 Jan 2007 4.54 SG 10, DIN 14 406, Seite 1-4 Jan 2007 4.55 S 3, S 6, S 9, S 6 / 9 N, S 6 / 9 T, S 6 / 9 F, S 6 / 9 FB-Fettbrandlöscher, Seite 1-6 Jan 2007 SONDERLÖSCHER 4.60 Bergbau-Untertagelöscher Typ PK 10 U, LOBA NW BuT, Seite 1-4 Jan 2007 4.61 Bergbau-Untertagelöscher Typ PK 9, Seite 1-6 Jan 2007

INSTANDHALTUNGSANWEISUNG TFl 4.00 - Gültig in Verbindung mit Beiblatt TFL 4.A - April 2007 Seite 4 von 4

INFORMATIONEN TFl 4.A für den Kundendienst Januar 2007 Seite 1 von 2 Beiblatt zu den Instandhaltungsanweisungen Tragbare Feuerlöscher 1. Die Instandhaltung und Prüfung von tragbaren Feuerlöschgeräten darf nur von Personen durchgeführt werden, welche a) den Anforderungen der DIN 14 406 4 entsprechen und b) für die Durchführung notwendiger Prüfungen an Druckgeräten nach BetrSichV gem. TRBS 1203 2 als befähigte Person legitimiert sind. 2. Für die Durchführung der Instandhaltung müssen die Instandhaltungsanweisungen der Hersteller für das jeweilige Gerät vorrangig in Zusammenhang mit der DIN 14 406 4 beachtet werden. 3. Zur Erhaltung der Leistungswerte, die der Zulassung des Produktes zu Grunde lagen, dürfen nur Original Ersatzteile verwendet werden. Bei Verwendung nicht zugelassener Ersatzteile oder Löschmittel, erlischt die Zulassung sowie die Herstellergewährleistung. 4. Die Produktlebensdauer muss für Feuerlöschgeräte unter anderem aufgrund möglicher - auch bei regelmäßiger Instandhaltung - nicht erkennbarer Veränderungen des Strukturgefüges der verwendeten Metalle begrenzt werden. Die Produktlebensdauer kann sich jedoch auch durch Umwelteinflüsse oder mechanische Einflüsse verkürzen. Dies liegt im Ermessen des Sachkundigen / befähigte Person. Daher gelten folgende Austauschfristen für tragbare Feuerlöscher: Pulver-, Wasser-, Schaum- Dauerdruckfeuerlöscher 20 Jahre Pulver-, Wasser-, Schaum- Aufladelöscher CO2 Feuerlöscher 25 Jahre 25 Jahre Der Zeitraum der Lebensdauer beginnt mit der Herstellung des Gerätes. Der Behälter ist mit dem Herstellungsjahr gekennzeichnet. 5. Die nachfolgend genannten Prüffristen entsprechen der DIN 14 406 4 sowie der BetrSichV und sind zwingend vorgeschrieben, sofern andere Vorschriften oder Herstelleranweisungen keine verkürzten Prüffristen vorgeben.

INFORMATIONEN TFl 4.A für den Kundendienst Januar 2007 Seite 2 von 2

INSTANDHALTUNGSANWEISUNG TFl 4.01 Seite 1 von 4 Pulver- Dauerdrucklöscher Typ EUROPA GD 2 N, DIN EN 3 Pos. Benennung Artikel-Nr. 1 Folie Handhabung GD 2N 253.937 2 Ventil vollst. ohne Manometer u. Steigrohr 621.051 3 O-Ring (Behälter) 120.064 4 Steigrohr 253.664 5 Manometer 253.913 6 O-Ring (Manometer) 220.417 7 Kunststoff-Haube vollst. 621.044 8 Düse 253.941 9 Schraube für Ku-Haube 253.942 10 Plombenstift 320.107 Drahthalter ohne Abb. 254.208

INSTANDHALTUNGSANWEISUNG TFl 4.01 Seite 2 von 4 Pulver- Dauerdrucklöscher Typ EUROPA GD 2 N, DIN EN 3 Löschergröße: GD 2N Zulassungs-Nr: SP 16/98 DIN EN 3 Leistung: 13A, 89 B, -C Treibgasfüllung: Stickstoff ( N 2 ) 14 bar bei 20 C, Löschmittel: 2 kg PL-12/90 TOTALIT 70 Funktionsbereich: -30 C bis +60 C Gewicht: gefüllt ca.3,8 kg 1. Feststellung des allgemeinen Gerätezustandes. Kontrolle auf mechanische Beschädigung und Korrosion. Sichtprüfung der Kunststoffteile auf Veränderungen (Rissbildung, Brüche, Verformungen und Verfärbung, etc.). Bei festgestellten Mängeln müssen diese Teile ausgetauscht werden. 2. Überprüfung der Plombe am Auslösehebel auf Unversehrtheit. 3. Pulverdüse mit Imbusschlüssel 8 mm bzw. mit Schraubendreher 12 mm aus dem Ventil herausschrauben, Kreuzschlitzschraube entfernen, dann die Kunststoffhaube abnehmen. 4. Gelben Sicherungshebel und roten Betätigungshebel auf einwandfreien Zustand und gute Funktion überprüfen. Dabei wird der Plombenstift zerstört. 5. Druck der Treibgasfüllung überprüfen. Hierzu wird das eingebaute Manometer vorsichtig aus dem Ventil geschraubt, das Einschraubteil ist dabei mit dem Gabelschlüssel SW 15 gegenzuhalten. Um den Betriebsdruck zu prüfen, ist das Prüfmanometer (Nr. 620.122) mit dem Adapter (Nr. 254.194) von Innen- auf Außengewinde umzubauen. Prüfmanometer in den Prüfanschluss einschrauben, Manometer herunterdrücken, den Druck ablesen und mit der Druck-Temperatur-Kurve vergleichen. Bei 20 C muss der Betriebsdruck 14 bar betragen. Der Druckverlust darf innerhalb von 2 Jahren nicht mehr als 10 % des Betriebsdruckes betragen. 6. Nach erfolgter Druckkontrolle Prüfmanometer herausschrauben und das Manometer mit neuem O-Ring wieder einschrauben. 7. Ventil reinigen und die Ventilspindel leicht mit Vaseline fetten.

INSTANDHALTUNGSANWEISUNG TFl 4.01 Seite 3 von 4 8. Gelben Sicherungshebel mit neuem Plombenstift sichern. 9. Kunststoffhaube vorsichtig auf das Ventil aufsetzen und mit der Kreuzschlitzschraube verschrauben. Die Pulverdüse wieder einschrauben. 10. Beschriftung auf Richtigkeit und vollständige Lesbarkeit überprüfen, ggfs. erneuern. 11. Feuerlöscher reinigen und den Instandhaltungsnachweis anbringen. 12. Löscherhalterung hinsichtlich Beschädigung und der Befestigung kontrollieren. Behälterinnenprüfung alle 4 Jahre 1. Dauerdrucklöscher mit dem Löschmittel Pulver müssen, auch wenn dies - in Eigenverantwortung des Sachkundigen ohne Öffnen des Löschmittelbehälters beurteilt werden kann, in einem Zeitabstand geöffnet werden, der nicht länger als 4 Jahre betragen darf. 2. Manometer ausbauen und Druckentlastung vornehmen durch Betätigung des Druckstiftes im Prüfanschluss. Ventil mit Steigrohr mit dem Ventilausdreher (Nr. 254.195) max.2 Gewindegänge lösen, den Restdruck über die Entlastungsnuten entweichen lassen, dann erst aus dem Behälter herausschrauben. 3. Den Behälter völlig entleeren und die Innenprüfung durchführen. Dabei wird der Innenraum mit einer geeigneten Lampe ausgeleuchtet und auf Korrosion und Verformung begutachtet. Korrodierte, bzw. verformte Behälter sind auszusondern. Löschpulver einer Sichtprüfung unterziehen. Dabei insbesondere auf Anzeichen von Verklumpung und Verfärbung achten. Werden Veränderungen festgestellt, ist das Pulver auszutauschen, sofern nicht durch labortechnische Untersuchungen die Weiterverwendbarkeit nachgewiesen wird. Restmengen benutzter Feuerlöscher dürfen grundsätzlich nicht mehr verwendet werden. Die Gewindeanschlüsse auf Beschädigung und Gängigkeit überprüfen. 4. Steigrohr aus dem Ventil herausschrauben, Ventil demontieren, Ventilkegel, Feder, Dichtungen, Steigrohr und Düse reinigen und hinsichtlich Beschädigung, Korrosion und freien Durchgang prüfen. 5. Ventilteile leicht mit Vaseline fetten, Ventil wieder zusammenbauen und das Steigrohr wieder einschrauben. Steigrohr zum Nachweis der Behälterinnenprüfung mit Datum (Monat/Jahr) und Namen bzw. Kennung des Sachkundigen mit einem Filzstift kennzeichnen. Prüfaufkleber oder Jahresmarken dürfen dafür nicht verwendet werden.

INSTANDHALTUNGSANWEISUNG TFl 4.01 Seite 4 von 4 6. Einwandfreies bzw. neues Löschpulver, der Zulassung entsprechend, nach Gewicht in den Behälter einfüllen. 2 kg TOTALIT G -70, Toleranz +/-0,06 kg 7. Ventil mit Steigrohr und neuem, leicht gefettetem O-Ring, Art.-Nr. 120.064, in den Behälter gerade in lockeres Pulver einsetzen und festschrauben. 8. Das Gerät mit dem Füllanschluss (Art. Nr. 254.196) über den Düsenanschluss mittels Stickstoff-Füllarmatur mit N 2, mit einem Reinheitsgrad von 99,0 bis 99,8 %, Taupunkt mind. -35 C, Nenndruck 14 bar bei 20 C, aufladen und im Warmwasserbad auf Dichtigkeit prüfen. 9. Ventil trocknen, reinigen und die Ventilspindel leicht mit Vaseline fetten. 10. Gelben Sicherungshebel mit neuem Plombenstift sichern. 11. Kunststoffhaube vorsichtig auf das Ventil aufsetzen und mit der Kreuzschlitzschraube verschrauben. Pulverdüse wieder einschrauben. 12. Beschriftung auf Richtigkeit und vollständige Lesbarkeit überprüfen, ggfs. erneuern. 13. Feuerlöscher reinigen und den Instandhaltungsnachweis anbringen. 14. Löscherhalterung hinsichtlich Beschädigung und der Befestigung kontrollieren.

INSTANDHALTUNGSANWEISUNG TFl 4.01a Seite 1 von 4 Pulver- Dauerdrucklöscher Typ GE 2, DIN EN 3 Pos. Benennung Artikel-Nr. 1 Folie "Handhabung" GE 2 254.049 2 Ventil vollst. ohne Manometer u.steigrohr 621.054 3 O-Ring (Behälter) 120.064 4 Steigrohr 253.664 5 Manometer 253.913 6 O-Ring (Manometer) 220.007 7 Düse 254.109 8 Sicherungsstift 253.527 9 Drahthalter (ohne Abbildung) 254.060

INSTANDHALTUNGSANWEISUNG TFl 4.01a Seite 2 von 4 Pulver- Dauerdrucklöscher Typ GE 2, DIN EN 3 Löschergröße: GE 2 Zulassungs-Nr: SP 21/98 DIN EN 3 Leistung: 13A, 55 B, -C Treibgasfüllung: Stickstoff ( N 2 ) 14 bar bei 20 C, Löschmittel: 2 kg PL-7/92 TOTALIT G - CEN Funktionsbereich: -30 C bis +60 C Gewicht: gefüllt ca. 3,7 kg 1. Feststellung des allgemeinen Gerätezustandes. Kontrolle auf mechanische Beschädigung und Korrosion. Sichtprüfung der Kunststoffteile auf Veränderungen (Rissbildung, Brüche, Verformungen und Verfärbung, etc.). Bei festgestellten Mängeln müssen diese Teile ausgetauscht werden. 2. Überprüfung der Plombe am Auslösehebel auf Unversehrtheit. 3. Druck der Treibgasfüllung überprüfen. Hierzu wird das eingebaute Manometer vorsichtig aus dem Ventil geschraubt, das Einschraubteil ist dabei mit dem Gabelschlüssel SW 15 gegenzuhalten. Um den Betriebsdruck zu prüfen, ist das Prüfmanometer (Nr. 620.122) mit dem Adapter (Nr. 254.194) von Innen- auf Außengewinde umzubauen. Prüfmanometer in den Prüfanschluss einschrauben, Manometer herunterdrücken, den Druck ablesen und mit der Druck-Temperatur-Kurve Seite 4.09 vergleichen. Bei 20 C muss der Betriebsdruck 14 bar betragen. Der Druckverlust darf innerhalb von 2 Jahren nicht mehr als 10 % des Betriebsdruckes betragen. 4. Nach erfolgter Druckkontrolle Prüfmanometer herausschrauben und das Manometer mit neuem O-Ring wieder einschrauben. 5. Ventil reinigen und die Ventilspindel leicht mit Vaseline fetten. 6. Beschriftung auf Richtigkeit und vollständige Lesbarkeit überprüfen, ggfs. erneuern. 7. Feuerlöscher reinigen und den Instandhaltungsnachweis anbringen. 8. Löscherhalterung hinsichtlich Beschädigung und der Befestigung kontrollieren.

INSTANDHALTUNGSANWEISUNG TFl 4.01a Seite 3 von 4 Behälterinnenprüfung alle 4 Jahre 1. Dauerdrucklöscher mit dem Löschmittel Pulver müssen, auch wenn dies - in Eigenverantwortung des Sachkundigen ohne Öffnen des Löschmittelbehälters beurteilt werden kann, in einem Zeitabstand geöffnet werden, der nicht länger als 4 Jahre betragen darf. 2. Manometer ausbauen und Druckentlastung vornehmen durch Betätigung des Druckstiftes im Prüfanschluss. Ventil mit Steigrohr mit dem Ventilausdreher (Nr. 254.195) max.2 Gewindegänge lösen, den Restdruck über die Entlastungsnuten entweichen lassen, dann erst aus dem Behälter herausschrauben. 3. Den Behälter völlig entleeren und die Innenprüfung durchführen. Dabei wird der Innenraum mit einer geeigneten Lampe ausgeleuchtet und auf Korrosion und Verformung begutachtet. Korrodierte, bzw. verformte Behälter sind auszusondern. Löschpulver einer Sichtprüfung unterziehen. Dabei insbesondere auf Anzeichen von Verklumpung und Verfärbung achten. Werden Veränderungen festgestellt, ist das Pulver auszutauschen, sofern nicht durch labortechnische Untersuchungen die Weiterverwendbarkeit nachgewiesen wird. Restmengen benutzter Feuerlöscher dürfen grundsätzlich nicht mehr verwendet werden. Die Gewindeanschlüsse auf Beschädigung und Gängigkeit überprüfen. 4. Steigrohr aus dem Ventil herausschrauben, Ventil demontieren, Ventilkegel, Feder, Dichtungen, Steigrohr und Düse reinigen und hinsichtlich Beschädigung, Korrosion und freien Durchgang prüfen. 5. Ventilteile leicht mit Vaseline fetten, Ventil wieder zusammenbauen und das Steigrohr wieder einschrauben. Steigrohr zum Nachweis der Behälterinnenprüfung mit Datum (Monat/Jahr) und Namen bzw. Kennung des Sachkundigen mit einem Filzstift kennzeichnen. Prüfaufkleber oder Jahresmarken dürfen dafür nicht verwendet werden. 6. Einwandfreies bzw. neues Löschpulver, der Zulassung entsprechend, nach Gewicht in den Behälter einfüllen. 2 kg TOTALIT G -CEN, Toleranz +/-0,06 kg 7. Ventil mit Steigrohr und neuem, leicht gefettetem O-Ring, Art.-Nr. 120.064, in den Behälter gerade in lockeres Pulver einsetzen und festschrauben.

INSTANDHALTUNGSANWEISUNG TFl 4.01a Seite 4 von 4 8. Ventilhebel mit Sicherungsstift sichern. 9. Kunststoffhaube vorsichtig auf das Ventil aufsetzen und mit der Kreuzschlitzschraube verschrauben. Pulverdüse wieder einschrauben. 10. Beschriftung auf Richtigkeit und vollständige Lesbarkeit überprüfen, ggfs. erneuern. 11. Feuerlöscher reinigen und den Instandhaltungsnachweis anbringen. 12. Löscherhalterung hinsichtlich Beschädigung und der Befestigung kontrollieren.

INSTANDHALTUNGSANWEISUNG TFl 4.02 Seite 1 von 4 Pulver- Dauerdrucklöscher Typ EUROPA GD 2, DIN 14 406 und DIN EN 3 Pos. Benennung Artikel-Nr. 3 Beschriftung GD 2 DIN 14 406 251.714 (3) Beschriftung GD 2 DIN EN 3 253.010 4 (14) Kunststoffhaube vollständig 250.367 5 (17) Schraube für Kunststoffhaube 250.839 6 Ventilkörper vollst. 621.233 (4) Ventil vollst. mit Steigrohr 621.647 12 Steigrohr 250.363 (10) Steigrohr 251.749 13 (5) O-Ring (Behälter) 120.064 14 (14) Pulverdüse 250.346 15 (16) Düsenscheibe 250.432 16 (11) Prüfventil vollständig 621.023 17 (12) O-Ring 220.417 18 Ventilkappe 251.965 Aufhängewanne GD 2 253.149 Spannband Metall 250.270

INSTANDHALTUNGSANWEISUNG TFl 4.02 Seite 2 von 4 Pulver- Dauerdrucklöscher Typ EUROPA GD 2, DIN 14 406 und DIN EN 3 Löscher- Zulassungs- Bauart-Kurz- Treibgas- Zulassungszeichen größe Kenn-Nr. zeichen füllung Löschmittel II P 1-10/83 PG 2 L N 2, 15 bar/20 C PL-9/58 - TOTALIT G II P 1-38/88 PG 2 L N 2, 15 bar/20 C PL-9/58 - TOTALIT G DIN EN 3 SP - 27/92 8A, 34B, C N 2, 15 bar/20 C PL-9/58 - TOTALIT G 1. Feststellung des allgemeinen Gerätezustandes. Kontrolle auf mechanische Beschädigung und Korrosion. Sichtprüfung der Kunststoffteile auf Veränderungen (Rissbildung, Brüche, Verformungen und Verfärbung, etc.). Bei festgestellten Mängeln müssen diese Teile ausgetauscht werden. 2. Überprüfung der Plombe am Auslösehebel auf Unversehrtheit. 3. Gerät komplett wiegen. Soll-Gewicht P1-10/83 = 2,98 kg +/- 0,06 kg P1-38/88 = 3,40 kg +/- 0,06 kg SP - 27/92 = 2,98 kg +/- 0,06 kg 4. Untere Befestigungsschraube der Kunststoffhaube und die Pulverdüse mit Scheibe herausschrauben, dann Haube abnehmen. 5. Schutzkappe des Prüfventils abschrauben. 6. Prüfmanometer (Nr. 620.122) handfest auf den Prüfstutzen aufschrauben. 7. Prüfmanometer herunterdrücken, Druck ablesen und mit Drucktemperatur-Kurve vergleichen. Bei 20 C muss der Betriebsdruck 15 bar betragen. Der Druckverlust darf innerhalb von 2 Jahren nicht mehr als 10 % des Betriebsdrucks betragen. 8. Manometer abschrauben und Prüfventil mit Lecksuchmittel auf Dichtigkeit prüfen. 9. Schutzkappe des Prüfventils mit einwandfreier Gummidichtung wieder fest aufschrauben und mit Sicherungslack sichern. 10. Ventil reinigen, Ventilspindel und Feder leicht fetten. 11. Betätigungs- und Sicherungshebel auf Gängigkeit prüfen. Gelben Sicherungshebel mit Kupferdraht (Nr. 220.282) und Kunststoffplombe (Nr. 120.044) fest plombieren.

INSTANDHALTUNGSANWEISUNG TFl 4.02 Seite 3 von 4 12. Kunststoffhaube vorsichtig auf den Behälter aufsetzen, Befestigungsschraube und Pulverdüse mit Scheibe einschrauben und festziehen. 13. Beschriftung auf Richtigkeit und vollständige Lesbarkeit überprüfen, ggfs. erneuern. Feuerlöscher reinigen. 14. Sicherungsstreifen zwischen Kunststoffhaube und Behälter anbringen und und Prüfmarke aufkleben. 15. Instandhaltungsnachweis anbringen. 16. Löscherhalterung hinsichtlich Beschädigung und der Befestigung kontrollieren. Behälterinnenprüfung alle 4 Jahre 1. Dauerdrucklöscher mit dem Löschmittel Pulver müssen, auch wenn dies - in Eigenverantwortung des Sachkundigen ohne Öffnen des Löschmittelbehälters beurteilt werden kann, in einem Zeitabstand geöffnet werden, der nicht länger als 4 Jahre betragen darf. 2. Druckentlastung durch Lösen des Ventileinsatzes im Prüfventil mit dem Ausdreher (Nr. 250.646) vornehmen. Ventil mit Steigrohr mit dem Ventilausdreher (Nr. 254.195) max.2 Gewindegänge lösen, den Restdruck über die Entlastungsnuten entweichen lassen, dann erst aus dem Behälter herausschrauben. 3. Den Behälter völlig entleeren und die Innenprüfung durchführen. Dabei wird der Innenraum mit einer geeigneten Lampe ausgeleuchtet und auf Korrosion und Verformung begutachtet. Korrodierte, bzw. verformte Behälter sind auszusondern. Löschpulver einer Sichtprüfung unterziehen. Dabei insbesondere auf Anzeichen von Verklumpung und Verfärbung achten. Werden Veränderungen festgestellt, ist das Pulver auszutauschen, sofern nicht durch labortechnische Untersuchungen die Weiterverwendbarkeit nachgewiesen wird. Restmengen benutzter Feuerlöscher dürfen grundsätzlich nicht mehr verwendet werden. Die Gewindeanschlüsse auf Beschädigung und Gängigkeit überprüfen. 4. Steigrohr aus dem Ventil herausschrauben, Ventil demontieren, Ventilkegel, Feder, Dichtungen, Steigrohr und Düse reinigen und hinsichtlich Beschädigung, Korrosion und freien Durchgang prüfen. 5. Ventilteile leicht mit Vaseline fetten, Ventil wieder zusammenbauen und das Steigrohr wieder einschrauben. Steigrohr zum Nachweis der Behälterinnenprüfung mit Datum (Monat/Jahr) und Namen bzw. Kennung des Sachkundigen mit einem Filzstift kennzeichnen. Prüfaufkleber oder Jahresmarken dürfen dafür nicht verwendet werden.

INSTANDHALTUNGSANWEISUNG TFl 4.02 Seite 4 von 4 6. Einwandfreies bzw. neues Löschpulver, der Zulassung entsprechend, nach Gewicht in den Behälter einfüllen. 2 kg TOTALIT G (PL-9/58), Toleranz +/- 0,06 kg 7. Ventil mit Steigrohr und neuem, leicht gefettetem O-Ring, Art.-Nr. 120.064, in den Behälter gerade in lockeres Pulver einsetzen und festschrauben. 8. Das Gerät mit dem Füllanschluss (Art. Nr. 254.196) über den Düsenanschluss mittels Stickstoff-Füllarmatur mit N 2, mit einem Reinheitsgrad von 99,0 bis 99,8 %, Taupunkt mind. -35 C, Nenndruck 15 bar bei 20 C, aufladen und im Warmwasserbad auf Dichtigkeit prüfen. 9. Ventil trocknen, reinigen und die Ventilspindel leicht mit Vaseline fetten. 10. Schutzkappe des Prüfventils mit einwandfreier Gummidichtung wieder fest aufschrauben und mit Sicherungslack sichern. 11. Betätigungs- und Sicherungshebel auf Gängigkeit prüfen. Sicherungshebel mit Kupferdraht fest plombieren. 12. Kunststoffhaube vorsichtig auf den Behälter aufsetzen, Befestigungsschraube und Pulverdüse mit Scheibe einschrauben und festziehen. 13. Beschriftung auf Richtigkeit und vollständige Lesbarkeit überprüfen, ggfs. erneuern. Den Feuerlöscher reinigen. 14. Sicherungsstreifen zwischen Kunststoffhaube und Behälter anbringen und Prüfmarke aufkleben. Instandhaltungsnachweis anbringen. 15. Löscherhalterung hinsichtlich Beschädigung und der Befestigung kontrollieren.

INSTANDHALTUNGSANWEISUNG TFl 4.03 Seite 1 von 2 Pulver - Dauerdrucklöscher Typ GC 2 DIN 14 406 Instandhaltungsanweisung wurde zurückgezogen! Das Gerät darf nicht mehr instand gehalten werden!

INSTANDHALTUNGSANWEISUNG TFl 4.03 Seite 2 von 2

INSTANDHALTUNGSANWEISUNG TFl 4.04 Seite 1 von 2 Pulver - Dauerdrucklöscher Typ GA 2 DIN 14 406 Instandhaltungsanweisung wurde zurückgezogen! Das Gerät darf nicht mehr instand gehalten werden!

INSTANDHALTUNGSANWEISUNG TFl 4.04 Seite 2 von 2

INSTANDHALTUNGSANWEISUNG TFl 4.05 Seite 1 von 4 Pulver-Dauerdrucklöscher Typ EUROPA GD 6 N und GD 12 N DIN EN 3 Ersatzteil-Liste EUROPA GD 6 N, GD 12 N DIN EN 3 Pos. Benennung Artikel-Nr. 1 Folie "Handhabung" GD 6 N 253.682 Folie "Handhabung" GD 12 N 253.683 2 Ventil vollständig ohne Steigrohr GD 6/12 621.016 3 Steigrohr GD 6 N 253.624 Steigrohr GD 12 N 253.625 4 O-Ring 220.518 5 Schlauch vollständig GD 6 N 253.210 Schlauch vollständig GD 12 N 252.971 6 Sicherungsstift mit Ring 251.432 Aufkleber Prüfnachweis 253.669

INSTANDHALTUNGSANWEISUNG TFl 4.05 Seite 2 von 4 Pulver-Dauerdrucklöscher Typ EUROPA GD 6 N und GD 12 N DIN EN 3 Löschergröße: GD 6 N GD 9 N GD 12 N Zulassungs-Nr: SP 50/96 SP 32/97 SP 51/96 Leistung: 27A, 183 B, C 43A, 233 B, C 43A, 233 B, C LM-Einheiten: 9 LE 12 LE 12 LE Treibgasfüllung: Stickstoff (N ² ) 15 bar bei 20 C, Taupunkt min. -35 C Temperaturbereich: - 30 C bis + 60 C Löschmittel: PL 7/92 TOTALIT G - CEN Gewicht: gefüllt 9,5 kg gefüllt 14,0 kg gefüllt 17,6 kg 1. Feststellung des allgemeinen Gerätezustandes. Kontrolle auf Fälligkeit der Behälterinnenprüfung bzw. der wiederkehrenden Prüfung durch den Sachverständigen, auf mechanische Beschädigung und Korrosion. Sichtprüfung der Kunststoffteile auf Veränderungen (Rissbildung, Brüche, Verformungen und Verfärbung, etc.). Bei festgestellten Mängeln müssen diese Teile ausgetauscht werden. 2. Überprüfung der Plombe am Sicherungsstift auf Unversehrtheit und richtige Kennzeichnung. 3. Schlauch vom Ventil abschrauben, auf einwandfreie Beschaffenheit und freien Durchlass prüfen, ggfs. austauschen. Schlauch wieder ins Ventil einschrauben. 4. Betriebsdruck des Gerätes feststellen. Dazu die Schutzkappe des Prüfventils abschrauben, Prüfmanometer handfest auf den Prüfstutzen aufschrauben. 5. Prüfmanometer herunterdrücken, den Druck ablesen und mit der Druck- Temperatur-Kurve vergleichen. Bei 20 C muss der Betriebsdruck 15 bar betragen. Der Druckverlust darf innerhalb von 2 Jahren nicht mehr als 10 % des Betriebsdruckes betragen. 6. Nach erfolgter Druckkontrolle Prüfmanometer abschrauben und das Prüfventil mit Lecksuchmittel auf Dichtigkeit prüfen. 7. Schutzkappe des Prüfventils mit einwandfreier Gummidichtung wieder fest aufschrauben und mit Sicherungslack sichern. 8. Beschriftung auf Richtigkeit und vollständige Lesbarkeit überprüfen, ggfs. erneuern. Feuerlöscher reinigen. 9. Instandhaltungsnachweis anbringen. 10. Löscherhalterung hinsichtlich Beschädigung und der Befestigung kontrollieren.

INSTANDHALTUNGSANWEISUNG TFl 4.05 Seite 3 von 4 Behälterinnenprüfung alle 4 Jahre 1. Dauerdrucklöscher mit dem Löschmittel Pulver müssen, auch wenn dies - in Eigenverantwortung des Sachkundigen - ohne Öffnen des Löschmittelbehälters beurteilt werden kann, in einem Zeitabstand geöffnet werden, der nicht länger als 4 Jahre betragen darf. 2. Schlauch aus dem Ventil herausschrauben 3. Einsatz des Prüfventils mit dem Ausdreher (Art. Nr. 250.646) lösen und die Druckentlastung des Gerätes vornehmen. Ventil mit Steigrohr mit dem Ventilausdreher (Art. Nr. 253.774) max. 2 Gewindegänge lösen, den Restdruck über die Entlastungsnuten entweichen lassen, erst dann aus dem Behälter herausschrauben. 4. Den Behälter völlig entleeren und die Innenprüfung durchführen. Dabei wird der Innenraum mit einer geeigneten Lampe ausgeleuchtet und auf Korrosion und Verformung begutachtet. Korrodierte, bzw. verformte Behälter sind auszusondern. Löschpulver einer Sichtprüfung unterziehen. Dabei insbesondere auf Anzeichen von Verklumpung und Verfärbung achten. Werden Veränderungen festgestellt, ist das Pulver auszutauschen, sofern nicht durch labortechnische Untersuchungen die Weiterverwendbarkeit nachgewiesen wird. Restmengen benutzter Feuerlöscher dürfen grundsätzlich nicht mehr verwendet werden. Die Gewindeanschlüsse auf Beschädigung und Gängigkeit überprüfen. 5. Steigrohr aus dem Ventil herausschrauben, Ventil demontieren und Ventilkörper, Kegel, Feder und Steigrohr reinigen, hinsichtlich Beschädigung, Korrosion und freien Durchgang prüfen. Steigrohr zum Nachweis der Behälterinnenprüfung mit Datum (Monat/Jahr) und Namen bzw. Kennung des Sachkundigen mit einem Filzstift kennzeichnen. Prüfaufkleber oder Jahresmarken dürfen dafür nicht verwendet werden. Gewindeanschlüsse auf Beschädigung und Gängigkeit überprüfen. 6. Ventilteile leicht mit Vaseline fetten, Ventil wieder zusammenbauen und das Steigrohr einschrauben. Einsatz des Prüfventils fest ins Prüfventil einschrauben, Schutzkappe mit einwandfreier Gummidichtung fest aufschrauben und mit Sicherungslack sichern. 7. Einwandfreies bzw. neues Löschpulver, der Zulassung entsprechend, nach Gewicht in den Behälter einfüllen. 6 kg TOTALIT G- CEN, Toleranz +/- 0,12 kg 12 kg TOTALIT G- CEN, Toleranz +/- 0,24 kg

INSTANDHALTUNGSANWEISUNG TFl 4.05 Seite 4 von 4 8. Ventil mit Steigrohr und neuem, leicht gefettetem O-Ring in den Behälter in lockeres Pulver gerade einsetzen und festschrauben. 9. Das Gerät mit dem Füllstecker (Art. Nr. 253.874) über den Schlauchanschluss des Ventil mittels Stickstoff-Füllarmatur mit N 2, mit einem Reinheitsgrad von 99,0 bis 99,8 % Reinheit, Taupunkt mind. -35 C, Nenndruck 15 bar bei 20 C, aufladen und anschließend im Warmwasserbad auf Dichtigkeit prüfen. 10. Ventil trocknen, Sicherungsstift leicht fetten, ins Ventil einsetzen und mit Kupferdraht (Nr.220.282) und Kunststoffplombe (Nr. 120.044) fest plombieren. 11. Schlauch auf einwandfreie Beschaffenheit und freien Durchlass prüfen und ins Ventil handfest einschrauben. 12. Beschriftung auf Richtigkeit und vollständige Lesbarkeit überprüfen, ggfs. erneuern. 13. Feuerlöscher reinigen und den Instandhaltungsnachweis anbringen. 14. Löscherhalterung hinsichtlich Beschädigung und der Befestigung kontrollieren.

INSTANDHALTUNGSANWEISUNG TFl 4.05a - Gültig in Verbindung mit Beiblatt TFL 4.A - Oktober 2006 Seite 1 von 4 Pulver-Dauerdrucklöscher Typ EUROPA GC 6 DIN EN 3 Ersatzteil-Liste EUROPA GC 6 DIN EN 3 Pos. Benennung Artikel-Nr. 1 Folie "Handhabung" GC 6 253.952 Folie "Handhabung" GC 6 Einhell 253.985 2 Ventil vollständig ohne Steigrohr GC 6 621.048 3 Steigrohr GC 6 253.624 4 O-Ring 220.518 5 Schlauch vollständig GC 6 253.955 6 Sicherungsstift mit Ring 251.432 7 Schlauchhalter (nicht bei Einhell) 320.126 Aufkleber Prüfnachweis 253.669

INSTANDHALTUNGSANWEISUNG TFl 4.05a - Gültig in Verbindung mit Beiblatt TFL 4.A - Oktober 2006 Seite 2 von 4 Pulver-Dauerdrucklöscher Typ EUROPA GC 6 DIN EN 3 Löschergröße: GC 6 Zulassungs-Nr: SP 03/98 DIN EN 3 Leistung: 27 A, 183 B, C LM-Einheiten: 9 LE Treibgasfüllung: Stickstoff ( N 2 ) 15 bar bei 20 C Löschmittel: 6 kg PL-7/92 TOTALIT G - CEN Funktionsbereich: -20 C bis +60 C Gewicht: gefüllt ca. 9,5 kg 1. Feststellung des allgemeinen Gerätezustandes. Kontrolle auf Fälligkeit der Behälterinnenprüfung bzw. der wiederkehrenden Prüfung durch den Sachverständigen, auf mechanische Beschädigung und Korrosion. Sichtprüfung der Kunststoffteile auf Veränderungen (Rissbildung, Brüche, Verformungen und Verfärbung, etc.). Bei festgestellten Mängeln müssen diese Teile ausgetauscht werden. 2. Überprüfung der Plombe am Sicherungsstift auf Unversehrtheit und richtige Kennzeichnung. 3. Schlauch vom Ventil abschrauben, auf einwandfreie Beschaffenheit und freien Durchlass prüfen, ggfs. austauschen. Schlauch wieder ins Ventil einschrauben. 4. Betriebsdruck des Gerätes feststellen. Dazu die Schutzkappe des Prüfventils abschrauben, Prüfmanometer handfest auf den Prüfstutzen aufschrauben. 5. Prüfmanometer herunterdrücken, den Druck ablesen und mit der Druck- Temperatur-Kurve vergleichen. Bei 20 C muss der Betriebsdruck 15 bar betragen. Der Druckverlust darf innerhalb von 2 Jahren nicht mehr als 10 % des Betriebsdruckes betragen. 6. Nach erfolgter Druckkontrolle Prüfmanometer abschrauben und das Prüfventil mit Lecksuchmittel auf Dichtigkeit prüfen. 7. Schutzkappe des Prüfventils mit einwandfreier Gummidichtung wieder fest aufschrauben und mit Sicherungslack sichern. 8. Beschriftung auf Richtigkeit und vollständige Lesbarkeit überprüfen, ggfs. erneuern. Feuerlöscher reinigen.

INSTANDHALTUNGSANWEISUNG TFl 4.05a - Gültig in Verbindung mit Beiblatt TFL 4.A - Oktober 2006 Seite 3 von 4 9. Instandhaltungsnachweis anbringen. 10. Löscherhalterung hinsichtlich Beschädigung und der Befestigung kontrollieren. Behälterinnenprüfung alle 4 Jahre 1. Dauerdrucklöscher mit dem Löschmittel Pulver müssen, auch wenn dies - in Eigenverantwortung des Sachkundigen - ohne Öffnen des Löschmittelbehälters beurteilt werden kann, in einem Zeitabstand geöffnet werden, der nicht länger als 4 Jahre betragen darf. 2. Schlauch aus dem Ventil herausschrauben 3. Einsatz des Prüfventils mit dem Ausdreher (Art. Nr. 250.646) lösen und die Druckentlastung des Gerätes vornehmen. Ventil mit Steigrohr mit dem Ventilausdreher (Art. Nr. 253.774) max. 2 Gewindegänge lösen, den Restdruck über die Entlastungsnuten entweichen lassen, erst dann aus dem Behälter herausschrauben. 4. Den Behälter völlig entleeren und die Innenprüfung durchführen. Dabei wird der Innenraum mit einer geeigneten Lampe ausgeleuchtet und auf Korrosion und Verformung begutachtet. Korrodierte, bzw. verformte Behälter sind auszusondern. Löschpulver einer Sichtprüfung unterziehen. Dabei insbesondere auf Anzeichen von Verklumpung und Verfärbung achten. Werden Veränderungen festgestellt, ist das Pulver auszutauschen, sofern nicht durch labortechnische Untersuchungen die Weiterverwendbarkeit nachgewiesen wird. Restmengen benutzter Feuerlöscher dürfen grundsätzlich nicht mehr verwendet werden. Die Gewindeanschlüsse auf Beschädigung und Gängigkeit überprüfen. 5. Steigrohr aus dem Ventil herausschrauben, Ventil demontieren und Ventilkörper, Kegel, Feder und Steigrohr reinigen, hinsichtlich Beschädigung, Korrosion und freien Durchgang prüfen. Steigrohr zum Nachweis der Behälterinnenprüfung mit Datum (Monat/Jahr) und Namen bzw. Kennung des Sachkundigen mit einem Filzstift kennzeichnen. Prüfaufkleber oder Jahresmarken dürfen dafür nicht verwendet werden. Gewindeanschlüsse auf Beschädigung und Gängigkeit überprüfen. 6. Ventilteile leicht mit Vaseline fetten, Ventil wieder zusammenbauen und das Steigrohr einschrauben. Einsatz des Prüfventils fest ins Prüfventil einschrauben, Schutzkappe mit einwandfreier Gummidichtung fest aufschrauben und mit Sicherungslack sichern.

INSTANDHALTUNGSANWEISUNG TFl 4.05a - Gültig in Verbindung mit Beiblatt TFL 4.A - Oktober 2006 Seite 4 von 4 7. Einwandfreies bzw. neues Löschpulver, der Zulassung entsprechend, nach Gewicht in den Behälter einfüllen. 6 kg TOTALIT G- CEN, Toleranz +/- 0,12 kg 8. Ventil mit Steigrohr und neuem, leicht gefettetem O-Ring in den Behälter in lockeres Pulver gerade einsetzen und festschrauben. 9. Das Gerät mit dem Füllstecker (Art. Nr. 253.874) über den Schlauchanschluss des Ventil mittels Stickstoff-Füllarmatur mit N 2, mit einem Reinheitsgrad von 99,0 bis 99,8 % Reinheit, Taupunkt mind. -35 C, Nenndruck 15 bar bei 20 C, aufladen und anschließend im Warmwasserbad auf Dichtigkeit prüfen. 10. Ventil trocknen,sicherungsstift leicht fetten, ins Ventil einsetzen und mit Kupferdraht (Nr.220.282) und Kunststoffplombe (Nr. 120.044) fest plombieren. 11. Schlauch auf einwandfreie Beschaffenheit und freien Durchlass prüfen und ins Ventil handfest einschrauben. 12. Beschriftung auf Richtigkeit und vollständige Lesbarkeit überprüfen, ggfs. erneuern. 13. Feuerlöscher reinigen und den Instandhaltungsnachweis anbringen. 14. Löscherhalterung hinsichtlich Beschädigung und der Befestigung kontrollieren.

INSTANDHALTUNGSANWEISUNG TFl 4.06 Seite 1 von 4 Pulver-Dauerdrucklöscher Typ Europa GD 4, GD 6, GD 9 und GD 12 DIN EN 3

INSTANDHALTUNGSANWEISUNG TFl 4.06 Seite 2 von 4 Pulver-Dauerdrucklöscher Typ Europa GD 4, GD 6, GD 9 und GD 12 DIN EN 3 Pos Benennung Artikel-Nr. 1 Ventil komplett GD 4 252.771 Ventil komplett GD 6 252.346 Ventil komplett GD 9 252.800 Ventil komplett GD 12 622.274 2 O-Ring 28 x 3,5 mm 220.344 3 Ventilspindel 621.616 4 O-Ring 2,5 x 1,2 mm 220.374 5 Tragegriff 621.293 6 Sicherungssteg 252.268 7 Betätigungshebel 251.266 8 Halbrundniet 230.017 9 Krallenscheibe 230.030 10 Kegelfeder 252.266 11 Steigrohr GD 4 252.781 Steigrohr GD 6 252.329 Steigrohr GD 9 252.806 Steigrohr GD 12 251.465 12 Prüfventil vollst. mit Filter 621.023 13 O-Ring 7,65 x 1,78 mm 220.417 14 Ventilkappe 251.965 15 Schlauch komplett GD 4 252.777 Schlauch komplett GD 6 253.210 Schlauch komplett GD 9/12 252.971 16 Beschriftung GD 4 252.759 Beschriftung GD 6 252.783 Beschriftung GD 9 252.791 Beschriftung GD 12 252.823 Wandhalter 622.599

INSTANDHALTUNGSANWEISUNG TFl 4.06 Seite 3 von 4 Löschergröße: GD 4 GD 6 GD 9 GD 12 Zulassungs-Nr: SP 28/92 SP 29/92 SP 30/92 SP 31/92 Leistung: 13A, 89B,C 21A, 144B, C 34A, 183B, C 43A, 183B, C LM-Einheiten: 4 LE 6 LE 10 LE 12 LE Treibgasfüllung: N 2, 15 bar bei 20 C, Reinheit 99,0 bis 99,8 %, Taupunkt min.-35 C Löschmittel: TOTALIT G - CEN (PL-7/92) Gewicht gefüllt: ca. 6,6 kg ca. 9,3 kg ca. 13,7 kg ca. 17,6 kg 1. Feststellung des allgemeinen Gerätezustandes. Kontrolle auf Fälligkeit der Behälterinnenprüfung bzw. der wiederkehrenden Prüfung durch den Sachverständigen, auf mechanische Beschädigung und Korrosion. Sichtprüfung der Kunststoffteile auf Veränderungen (Rissbildung, Brüche Verformung und Verfärbung, etc.). Bei festgestellten Mängeln müssen die Teile ausgetauscht werden. 2. Überprüfung der Plombierung am Sicherungssteg auf Zustand und richtige Kennzeichnung. 3. Schlauch mit dem Gabelschlüssel SW 17 vom Ventil abschrauben. Schlauch auf einwandfreie Beschaffenheit und freien Durchlass prüfen und wieder ins Ventil einschrauben. 4. Betriebsdruck des Gerätes feststellen.(nenndruck 15 bar bei +20 C) Bei der Druckkontrolle ist die jeweilige Temperatur zu berücksichtigen und mit der Drucktemperatur-Kurve abzugleichen. Schutzkappe des Prüfventils abschrauben. Prüfmanometer mittels Rändelmutter handfest auf den Prüfstutzen aufschrauben. 5. Prüfmanometer herunterdrücken, Druck ablesen und mit der Drucktemperaturkurve vergleichen. Der Druckverlust darf innerhalb von 2 Jahren nicht mehr als 10 % des Betriebsdrucks betragen. 6. Manometer abschrauben und Prüfventil mit Lecksuchmittel auf Dichtigkeit prüfen. 7. Schutzkappe des Prüfventils mit einwandfreier Gummidichtung wieder fest aufschrauben und mit Sicherungslack sichern. 8. Bei Dauerdrucklöschern nur mit Manometer kann, mittels eines Prüfadapters, der das Manometer vollständig einschließt, mittels einer Fußluftpumpe im Gegendruckverfahren, die Funktion des Manometers geprüft werden. Entsprechend dem mit der Fußpumpe aufgegebenen Druck geht die Druckanzeige des Manometers ins rote Feld und kehrt nach Entlastung des Adapters wieder in das grüne Feld zurück. 9. Berührungspunkt von Ventilspindel und Betätigungshebel mit säurefreier Vaseline leicht fetten. 10. Sicherungssteg mit Kupferdraht (Nr. 220.282) und Kunststoffplombe (Nr. 120.044) fest plombieren. 11. Beschriftung auf Richtigkeit und vollständige Lesbarkeit überprüfen, ggfs. erneuern. Feuerlöscher reinigen. 12. Instandhaltungsnachweis anbringen.

INSTANDHALTUNGSANWEISUNG TFl 4.06 Seite 4 von 4 13. Gerätehalterung hinsichtlich Beschädigung und der Befestigung kontrollieren. Behälterinnenprüfung alle 4 Jahre 1. Dauerdrucklöscher mit dem Löschmittel Pulver müssen, auch wenn dies - in Eigenverantwortung des Sachkundigen - ohne Öffnen des Löschmittelbehälters beurteilt werden kann, in einem Zeitabstand geöffnet werden, der nicht länger als 4 Jahre betragen darf. 2. Einsatz des Prüfventils mit dem Ausdreher (Nr. 250.646) lösen und die Druckentlastung des Gerätes vornehmen. Ventil mit Steigrohr max. 2 Gewindegänge lösen, den Restdruck über die Entlastungsnuten entweichen lassen, erst dann aus dem Behälter herausschrauben. Ist kein Prüfventil vorhanden, Gerät langsam über den Schlauch entlasten. 3. Den Behälter völlig entleeren und Innenprüfung gemäß DIN 14 406 Teil 4 und dem Beiblatt 1 dazu, durchführen.löschpulver einer Sichtprüfung unterziehen. Dabei insbesonders auf Anzeichen von Verklumpung und Verfärbung achten. Werden Veränderungen festgestellt, ist das Pulver auszutauschen, sofern nicht durch labortechnische Untersuchungen die Weiterverwendbarkeit nachgewiesen wird. Restmengen benutzter Feuerlöscher dürfen grundsätzlich nicht mehr ver-wendet werden. Gewindeanschlüsse auf Beschädigung und Gängigkeit überprüfen. 4. Steigrohr aus dem Ventil herausschrauben, Ventil demontieren und reinigen. Ventilkegel, Feder, Dichtungen, Steigrohr und Düse reinigen und hinsichtlich Beschädigung, Korrosion und freien Durchgang prüfen. 5. Ventilteile leicht fetten, Ventil wieder zusammenbauen und das Steigrohr wieder einschrauben. Steigrohr zum Nachweis der Behälterinnenprüfung mit Datum (Monat/Jahr) und Namen bzw. Kennung des Sachkundigen mit einem Filzstift kennzeichnen. Prüfaufkleber oder Jahresmarken dürfen dafür nicht verwendet werden. 6. Einwandfreies bzw. neues Löschpulver, der Zulassung entsprechend, nach Gewicht in den Behälter einfüllen. 7. Ventil mit Steigrohr und neuem, leicht gefettetem O-Ring in den Behälter in lockeres Pulver gerade einsetzen und festschrauben. 8. Das Gerät mit dem Füllstecker (Nr. 253.874) über den Schlauchanschluss des Ventils mittels Stickstoff-Füllarmatur mit N 2, mit einem Reinheitsgrad von 99,0 bis 99,8 %, Taupunkt mind. -35 C, Nenndruck 15 bar bei 20 C, aufladen und im Warmwasserbad, auf Dichtigkeit prüfen. 9. Ventil trocknen, reinigen und die Ventilspindel leicht mit Vaseline fetten. 10. Im Prüfumfang weiter verfahren wie in den Punkten 11 bis 14 dieser Anweisung beschrieben.

INSTANDHALTUNGSANWEISUNG TFl 4.07 Seite 1 von 4 Pulver-Dauerdrucklöscher Typ Classic FX 6 und FX 12 DIN EN 3 Ersatzteil-Liste Pos. Benennung Art-Nr. 1 Beschriftung FX 6 0254.460 Beschriftung FX 12 0254.461 2 Ventil vollständig ohne Steigrohr 0621.064 3 Steigrohr FX 6 0253.624 Steigrohr FX 12 0253.625 4 O-Ring 0220.034 5 Schlauch vollständig FX 6 / 12 0253.955 6 Sicherungsstift Ø 3,8 mm 0254.800 7 Schlauchhalter 0320.126 Verschlussschraube 0254.494

INSTANDHALTUNGSANWEISUNG TFl 4.07 Seite 2 von 4 Pulver-Dauerdrucklöscher Typ Classic FX 6 und FX 12 DIN EN 3 Löschergröße: FX 6 FX 12 Zulassungs-Nr: SP-32/01 SP-42/01 Leistung: 34 A, 233 B, C 55 A, 233 B, C LM-Einheiten: 10 LE 15 LE Treibgasfüllung: Stickstoff (N 2 ) oder Druckluft 14 bar bei 20 C Taupunkt min. -35 C. Löschmittel: PL-12/90 TOTALIT 70 Gewicht: gefüllt ca. 9,5 kg gefüllt ca. 17,6 kg Funktionsbereich: -30 C - +60 C 1. Feststellung des allgemeinen Gerätezustandes. Kontrolle auf Fälligkeit der Behälterinnenprüfung auf mechanische Beschädigung und Korrosion. Sichtprüfung der Kunststoffteile auf Veränderungen (Rissbildung, Brüche, Verformungen und Verfärbung, etc.). Bei festgestellten Mängeln müssen diese Teile ausgetauscht werden. 2. Überprüfung der Plombe am Sicherungsstift auf Unversehrtheit und richtige Kennzeichnung. 3. Schlauch vom Hebelventil abschrauben, auf einwandfreie Beschaffenheit und freien Durchlass prüfen, ggfs. austauschen. Schlauch wieder ins Ventil einschrauben. 4. Um den Betriebsdruck zu prüfen muss die Verschlussschraube (vorderer Sechskant) am Prüfanschluss des Ventils entfernt werden. Danach das Prüfmanometer (Nr. 620.122) mit dem Adapter für Außengewinde (Nr. 254.194) in den Prüfanschluss des Ventils einschrauben, herunterdrücken, den Druck ablesen. Gemäß Drucktemperatur-Kurve muss bei 20 C der Betriebsdruck 14 bar betragen. Der Druckverlust darf innerhalb von 2 Jahren nicht mehr als 10 % des Betriebsdruckes betragen. 5. Nach erfolgter Druckkontrolle Prüfmanometer aus dem Ventil herausschrauben, die Verschlussschraube (vorderer Sechskant) wieder einschrauben und mit Lecksuchmittel auf Dichtigkeit prüfen. 6. Ventil reinigen und trocknen. 7. Sicherungsstift aus dem Ventil herausziehen, auf einwandfreie Funktion prüfen, leicht mit Vaseline fetten, wieder ins Ventil einsetzen und mit Kupferdraht (Nr. 220.295) und Kunststoffplombe (Nr. 120.044) fest plombieren. 8. Beschriftung auf Richtigkeit und vollständige Lesbarkeit überprüfen, ggfs. erneuern.

INSTANDHALTUNGSANWEISUNG TFl 4.07 Seite 3 von 4 9. Feuerlöscher reinigen und den Instandhaltungsnachweis anbringen. 10. Löscherhalterung hinsichtlich Beschädigung und der Befestigung kontrollieren. Behälterinnenprüfung alle 4 Jahre 1. Dauerdrucklöscher mit dem Löschmittel Pulver müssen, auch wenn dies - in Eigenverantwortung des Sachkundigen - ohne Öffnen des Löschmittelbehälters beurteilt werden kann, in einem Zeitabstand geöffnet werden, der nicht länger als 4 Jahre betragen darf. 2. Schlauch aus dem Ventil herausschrauben 3. Verschlussschraube aus dem Ventil schrauben und Druckentlastung vornehmen durch Betätigung des Druckstiftes im Prüfanschluss. Ventil mit Steigrohr mit dem Ventilausdreher (Art. Nr. 253.774) max. 2 Gewindegänge lösen, den Restdruck über die Entlastungsnuten entweichen lassen, erst dann aus dem Behälter herausschrauben. 4. Den Behälter völlig entleeren und die Innenprüfung durchführen. Löschpulver einer Sichtprüfung unterziehen. Dabei insbesondere auf Anzeichen von Verklumpung und Verfärbung achten. Werden Veränderungen festgestellt, ist das Pulver auszutauschen, sofern nicht durch labortechnische Untersuchungen die Weiterverwendbarkeit nachgewiesen wird. Restmengen benutzter Feuerlöscher dürfen grundsätzlich nicht mehr verwendet werden. 5. Steigrohr aus dem Ventil herausschrauben, Ventil demontieren und Ventilkörper, Spindel, Feder und Steigrohr reinigen, hinsichtlich Beschädigung, Korrosion und freien Durchgang prüfen. Gewindeanschlüsse auf Beschädigung und Gängigkeit überprüfen. 6. Ventilteile leicht mit Vaseline fetten, Ventil wieder zusammenbauen und das Steigrohr einschrauben. Datum der Behälterinnenprüfung mit einem Filzstift auf dem Steigrohr dokumentieren. Verschlussschraube fest in das Hebelventil einschrauben. 7. Einwandfreies bzw. neues Löschpulver, der Zulassung entsprechend, nach Gewicht in den Behälter einfüllen. 6 kg TOTALIT 70, Toleranz +/- 0,12 kg 12 kg TOTALIT 70, Toleranz +/- 0,24 kg 8. Ventil mit Steigrohr und neuem, leicht gefettetem O-Ring in den Behälter in lockeres Pulver gerade einsetzen und festschrauben.

INSTANDHALTUNGSANWEISUNG TFl 4.07 Seite 4 von 4 9. Das Gerät mit dem Füllstecker (Art. Nr. 253.874) über den Schlauchanschluss des Ventil mittels Füllarmatur mit Stickstoff (N 2 ) oder Druckluft, Taupunkt mind. -35 C, Nenndruck 14 bar bei 20 C, aufladen und anschließend im Warmwasserbad auf Dichtigkeit prüfen. 10. Ventil trocknen, reinigen und den Kopf der Ventilspindel leicht mit Vaseline fetten. Sicherungsstift leicht fetten, ins Ventil einsetzen und mit Kupferdraht (Nr.220.282) und Kunststoffplombe (Nr. 120.044) fest plombieren. 11. Schlauch auf einwandfreie Beschaffenheit und freien Durchlass prüfen und ins Ventil handfest einschrauben. 12. Beschriftung auf Richtigkeit und vollständige Lesbarkeit überprüfen, ggfs. erneuern. 13. Feuerlöscher reinigen und den Instandhaltungsnachweis anbringen. Löscherhalterung hinsichtlich Beschädigung und der Befestigung kontrollieren.

INSTANDHALTUNGSANWEISUNG TFl 4.10 Seite 1 von 6 Pulver-Aufladelöscher mit aussenliegender Treibgasflasche Typ Y d Abb. Art-Nr. Artikel Abb. Art-Nr. Artikel 2 252.425 Beschriftung GY 6 d 15 250.210 Schlauch komplett für GY/PY 6 d 252.431 Beschriftung GY 12 d 252.920 Schlauch komplett für GY/PY 12 d 252.309 Beschriftung PY 6 d 16 220.326 O-Ring Schlauch 252.429 Beschriftung PY 12 d 17 251.932 Löschpistole, komplett 3 220.497 GS-Zeichen 18 251.607 Abschlussfolie 4 250.137 Fußring für Y 6 d 19 622.033 Aufladerohr, komplett GY/PY 6 d 252.025 Fußring für Y 12 d 621.153 Aufladerohr, komplett für GY/PY 12 d 5 230.006 U-Scheibe 20 250.132 Blende 6 230.362 Sechskantmutter 21 120.034 Flachdichtung 7 621.028 Verschlussdeckel, komplett 22 622.450 CO2-Flasche, komplett für GY/PY 6 d 11 250.020 Handgriff 622.447 CO2-Flasche, komplett für GY/PY 12d 12 230.029 Halbrundniet 23 251.601 Drehventil, komplett 13 230.009 Krallenscheibe 24 220.519 O-Ring Verschlussdeckel 14 250.394 Schlauch mit Pistole GY/PY 6 d 25 621.188 Sicherheitsventil komplett 250.395 Schlauch mit Pistole GY/PY 12 d 26 420.039 O-Ring 253.669 Sicherungsaufkleber

INSTANDHALTUNGSANWEISUNG TFl 4.10 Seite 2 von 6 Pulver-Aufladelöscher mit aussenliegender Treibgasflasche Typ Y d mit Zulassung nach DIN EN 3 Gerät: GY 6 d GY 12 d PY 6 d PY 12 d Zul.Nr.: SP 16/95 SP 17/95 SP 26/95 SP 27/95 Leistung: 34 A, 233 B, C 55 A, 233 B, C 183 B, C 233 B, C Einheiten: 10 LE 15 LE 12 LE 15 LE Treibgas: CO ² 150 g CO ² 300 g CO ² 150 g CO ² 300 g TOTALIT: G-Ultra (PL 2/98) G-Ultra Super 80 (PL 12/78) Super 80 Gerät: GY 6 d GY 12 d PY 6 dh PY 12 dh Zul.Nr.: SP 16/95 SP 17/95 SP 28/95 SP 29/95 Leistung: 34 A, 233 B, C 55 A, 233 B, C 233 B, C 233 B, C Einheiten: 10 LE 15 LE 15 LE 15 LE Treibgas: CO ² 150 g CO ² 300 g CO ² 150 g CO ² 300 g TOTALIT: G-CEN (PL 7/92) G-CEN MC 40 (PL 11/90) MC 40 Ersatzteil-Liste für EN 3-Geräte Abb. Teile Nr. Artikel 2 253.560 Beschriftung GY 6 d (TOTALIT G-CEN) 253.408 Beschriftung GY 6 d (TOTALIT G Ultra) 253.561 Beschriftung GY 12 d (TOTALIT G-CEN) 253.410 Beschriftung GY 12 d (TOTALIT G Ultra) 253.550 Beschriftung PY 6 d (TOTALIT Super 80) 253.551 Beschriftung PY 6 dh (TOTALIT MC 40) 253.552 Beschriftung PY 12 d (TOTALIT Super 80) 253.553 Beschriftung PY 12 dh (TOTALIT MC 40) 14 253.289 Schlauch mit Pistole Y 6 d 253.291 Schlauch mit Pistole Y 12 d 253.644 Düse 5,3 mm, Umbau GY 6 d alt auf CEN-Pulver 220.350 Sicherungsband, gelb

INSTANDHALTUNGSANWEISUNG TFl 4.10 Seite 3 von 6 Pulver-Aufladelöscher mit aussenliegender Treibgasflasche Typ Y d mit Zulassung nach DIN 14406 Löscher- Zulassungs- Bauart- Treibgas- Zulassungskennzeichen größe Kenn-Nr. Kurzzeichen füllung Löschmittel III P 1-5/82 P 6 H CO ² 150 g PL - 12/78 TOTALIT SUPER 80 IV P 1-171/79 P 12 H CO ² 300 g PL - 12/78 TOTALIT SUPER 80 III P 1-3/82 PG 6 H CO ² 150 g PL - 9/58 TOTALIT G IV P 1-167/79 PG 12 H CO ² 300 g PL - 9/58 TOTALIT G 1. Feststellung des allgemeinen Gerätezustandes. Sichtprüfung der Kunststoffteile auf Veränderungen (Rissbildungen, Brüche, Verformungen und Verfärbung etc.). Sollten Mängel festgestellt werden, müssen diese Teile vorsorglich ausgetauscht werden. Behälter auf mechanische Beschädigungen und Korrosion untersuchen. 2. Überprüfung der Plombierung auf Zustand und richtige Kennzeichen. a) Handrad von der CO2-Flasche. b) Sicherungsstreifen zwischen Behälteroberteil und Verschlussdeckel. 3. Verschlussdeckel langsam lösen, evtl. vorhandenen Druck über die Entlastungsnuten entweichen lassen. 4. Verschlussdeckel wieder leicht anziehen. 5. Schlauch mit Pistole vom Behälter abschrauben. 6. Schlauch, Drehnippel, Einbindungen und Löschpistole auf einwandfreien Zustand, freien Durchlass und dichtes Schließen prüfen. (Prüfung mit Druck nur im Sicherheitsbehälter, max. 30 bar anwenden) Alte Schläuche mit Kunststoff-Sichtnippel sind aus Sicherheitsgründen grundsätzlich zu erneuern Bruchgefahr! 7. Gewindeschutzkapppe auf das Pulverentnahmerohr schrauben.

INSTANDHALTUNGSANWEISUNG TFl 4.10 Seite 4 von 6 8. CO 2 -Flasche abschrauben, auf Korrosion, besonders an der Ventilspindel, überprüfen und ggfs. Flasche austauschen. CO 2 -Flasche auf genaues Gewicht überprüfen. Füllgewicht: Y 6 d = 150 g +0/-15 g Y 12 d = 300 g +0/-12 g CO 2 -Prüfkappe mit geschlossenem Nadelventil auf das Drehventil aufschrauben. Handrad des Drehventils auf ordnungsgemäßen Todgang (min. 30 ) prüfen. Drehventil vollständig öffnen und auf einwandfreie Funktion und Dichtheit der Stopfbuchse achten. Drehventil schließen, Prüfkappe vom Druck entlasten und abnehmen. Handrad mit verzinktem Stahldraht (Nr. 120.009) und Kunststoffplombe (Nr. 120.044) fest plombieren. 9. Drehventil mit Lecksuchspray auf dichtes Schließen prüfen, Ventil trocknen und mit Korrosionsschutzmittel leicht einsprühen. Bei festgestellten Mängeln ist die CO 2 -Flasche zu erneuern. 10. Gerät auf den Kopf stellen (nicht aufschlagen) und Löschpulver auflockern. 11. Behälter über Aufladerohr mit Prüfpumpe (ca. 10 Hub) unter Druck setzen. 12. Prüfpumpe abschrauben und feststellen, ob das Dunlop-Ventil des Aufladerohres dicht schließt. (es darf kein Löschpulver austreten) Sollte das Dunlop-Ventil nicht in Ordnung sein, muss das Aufladerohr komplett ausgetauscht werden. 13. Verschlussdeckel langsam lösen, vorhandenen Druck über die Entlastungsnuten entweichen lassen, dann den Verschlussdeckel abschrauben. 14. Gewindeschutzkappe abschrauben, die Abschlussfolie entfernen und feststellen, ob einwandfreies Löschpulver aus dem Entnahmerohr fließt. 15. Gewindeanschlüsse auf mechanische Beschädigung und Gängigkeit überprüfen. 16. Behälter und Entnahmerohr völlig entleeren und eine Behälterinnenprüfung durchführen. Löschpulver einer Sichtprüfung unterziehen. Dabei besonders auf Anzeichen von Verklumpung und Verfärbung achten. Werden Veränderungen festgestellt, ist das Pulver auszutauschen, sofern nicht durch labortechnische Untersuchungen die Weiterverwendbarkeit nachgewiesen wird. Restmengen benutzter Feuerlöscher dürfen grundsätzlich nicht mehr verwendet werden. 17. Auflagefläche für die Abschlussfolie auf Sauberkeit prüfen und ggfs. reinigen. 18. Neue Abschlussfolie (Nr. 251.607) ins Entnahmerohr einlegen. Löschpistole in den Fußring einstecken und den Schlauch fest anschrauben. Die Überwurfmutter kann auf Wunsch mit dem gelben Sicherungsband (Nr. 220.350) gesichert und plombiert werden.