Das Versorgungskonto - Häufig gestellte Fragen und Antworten

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Transkript:

Das Versorgungskonto - Häufig gestellte Fragen und Antworten 1 ALLGEMEINES... 2 1.1 Was ist das Versorgungskonto?... 2 1.2 Warum bekomme ich ein Versorgungskonto?... 2 1.3 Wie oft bekomme ich ein Versorgungskonto?... 2 2 VERSORGUNGSKONTO KVK ZUSATZRENTE" (PFLICHTVERSICHERUNG)... 2 2.1 Wer erhält ein Versorgungskonto KVK ZusatzRente"?... 2 2.2 Wer erhält kein Versorgungskonto "KVK ZusatzRente"?... 3 2.3 Welche Angaben sind im Versorgungskonto enthalten?... 3 2.4 Was bedeutet die ausgewiesene Monatsrente?... 3 2.5 Wie wird der Betrag der monatlichen KVK ZusatzRente zum Beginn der Regelaltersrente errechnet? (Hochrechnung)... 3 2.6 Was bedeutet "zusatzversorgungspflichtiges Entgelt"?... 4 2.7 Wie wird die KVK ZusatzRente berechnet?... 4 2.8 Wie werden die Versorgungspunkte berechnet?... 5 2.9 Warum wird das vom Arbeitgeber gemeldete Entgelt durch 12.000 geteilt?... 5 2.10 Was ist der Altersfaktor?... 5 2.11 Was ist unter dem Sonderfaktor zu verstehen?... 5 2.12 Warum werden in der Elternzeit Versorgungspunkte gutgeschrieben, obwohl kein Entgelt bezogen wurde?... 5 2.13 Wie werden Mutterschutzzeiten berücksichtigt?... 6 2.14 Warum sind Versicherungszeiten, die bei anderen Zusatzversorgungseinrichtungen erreicht wurden, nicht oder nur teilweise im Versorgungskonto berücksichtigt?... 6 3 VERSORGUNGSKONTO KVK ZUSATZRENTEPLUS... 6 3.1 Wer erhält ein Versorgungskonto KVK ZusatzRentePlus"?... 6 3.2 Welche Daten sind enthalten?... 6 3.3 Was bedeutet die ausgewiesene Monatsrente?... 6 3.4 Warum sind beantragte Zulagen im Versorgungskonto nicht oder nur teilweise berücksichtigt?... 7 4 VERFAHRENSFRAGEN... 7 4.1 Ist das Versorgungskonto verbindlich oder können die darin enthaltenen Werte nachträglich geändert werden?... 7 4.2 Kann ich die im Versorgungskonto mitgeteilten Werte (z.b. das gemeldete zusatzversorgungspflichtige Entgelt) beanstanden?... 7 4.3 Wie kann ich prüfen, ob der Arbeitgeber die Entgelte in der richtigen Höhe gemeldet bzw. die Beiträge vollständig abgeführt hat?... 7 KVK ZusatzVersorgungsKasse der Gemeinden und Gemeindeverbände des Reg.-Bez.Kassel Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Kassel Geschäftsführung: Direktor Klaus Werner Vorsitzender/ stv. Vorsitzender des Verwaltungsausschusses (Wechsel p.a.): Dipl.-Ing. Hartmut Jungermann, Landrat Dr. Reinhard Kubat Bürozeiten: Mo-Do: 8:30-16:00 Uhr, Fr. 8:30-13:00 Uhr Termine nach telefonischer Vereinbarung

1 Allgemeines 1.1 Was ist das Versorgungskonto? Das Versorgungskonto gibt Auskunft über die bis 31.12. des Vorjahres erworbene Anwartschaft auf KVK ZusatzRente bzw. KVK ZusatzRentePlus. In dem Versorgungskonto "KVK ZusatzRente" werden die gemeldeten Versicherungszeiten und Entgelte, die erreichten Versorgungspunkte und Versicherungsmonate dargestellt. Gleichzeitig enthält das Versorgungskonto in allen Fällen, in denen wir die notwendige Datengrundlage haben eine Hochrechnung der KVK ZusatzRente zum Beginn der Regelaltersrente (s. Punkt 2.5.). Das Versorgungskonto "KVK ZusatzRentePlus" erhalten Versicherte, die einen KVK ZusatzRentePlus-Vertrag (Freiwillige Versicherung) abgeschlossen haben. Hierin sind neben der erreichten Anwartschaft auf KVK ZusatzRentePlus die abgeführten Beiträge und ggf. die erhaltenen Zulagen dargestellt. 1.2 Warum bekomme ich ein Versorgungskonto? Gemeinsam mit der Renteninformation der gesetzlichen Rentenversicherung (Deutsche Rentenversicherung) ermöglicht das Versorgungskonto Ihnen eine regelmäßige Überprüfung Ihrer zu erwartenden Einkünfte im Ruhestand. So können Sie entscheiden, ob und in welcher Höhe Sie eine zusätzliche Altersvorsorge, z. B. eine KVK ZusatzRentePlus, brauchen. 1.3 Wie oft bekomme ich ein Versorgungskonto? Sie erhalten jährlich Ihr Versorgungskonto. Dieses erstellen wir, sobald die Umlage- Jahresabrechnung mit den Arbeitgebern abgeschlossen ist. 2 Versorgungskonto KVK ZusatzRente" (Pflichtversicherung) 2.1 Wer erhält ein Versorgungskonto KVK ZusatzRente"? Ein Versorgungskonto "KVK ZusatzRente" erhalten alle Versicherten, die zum 31.12.2015 bei der KVK ZusatzVersorgungsKasse aktiv versichert waren. Die Versorgungskonten werden den Arbeitgebern zugeschickt. Diese verteilen die verschlossenen Umschläge an ihre Beschäftigten. Versicherte, die im Laufe des Jahres 2016 ausgeschieden sind, erhalten ihr Versorgungskonto nicht über den Arbeitgeber. Ihnen wird das Versorgungskonto direkt per Post nach Hause zugestellt. Seite 2 von 7

2.2 Wer erhält kein Versorgungskonto "KVK ZusatzRente"? Versicherte, die zum 31.12.2015 nicht mehr pflichtversichert waren, weil sie aus dem zusatzversorgungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis wegen Arbeitgeberwechsel oder Rentenbeginn ausgeschieden sind, erhalten kein Versorgungskonto. 2.3 Welche Angaben sind im Versorgungskonto enthalten? Das Versorgungskonto KVK ZusatzRente enthält: den Stand der KVK ZusatzRente zum 31.12.2015 ggf. eine Hochrechnung (siehe 2.5) der KVK ZusatzRente auf den Beginn der abschlagsfreien Regelaltersrente alle Meldungen des Arbeitgebers (Versicherungszeiten und zusatzversorgungspflichtiges Entgelt) für das Jahr 2015, die bis zum Tag der Jahresabrechnung (30.04.2016) bei unserer Kasse eingegangen sind ggf. Änderungen / Berichtigungen zum Stand des Versorgungskontos 2015, die bis zum Tag der Jahresabrechnung (30.04.2016) bei unserer Kasse eingegangen sind 2.4 Was bedeutet die ausgewiesene Monatsrente? Der dargestellte Brutto-Betrag Ihrer KVK ZusatzRente wegen Alters aus der Pflichtversicherung bedeutet, dass Sie zum Stand 31.12.2015 eine monatliche KVK ZusatzRente in dieser Höhe bekommen hätten, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt einen Anspruch auf gesetzliche Regelaltersrente (ohne Abschlag wegen vorzeitiger Inanspruchnahme) hätten und die KVK ZusatzRente ab diesem Zeitpunkt beziehen würden. Nehmen Sie die Rente vorzeitig in Anspruch, vermindert sie sich für die gesamte Rentenlaufzeit. Ein solcher Abschlag wegen vorzeitiger Inanspruchnahme ist hier nicht berücksichtigt. Beachten Sie außerdem bitte, dass es sich bei dem angegebenen Rentenbetrag um die Bruttorente handelt, die sich um die gesetzlichen Abzüge wie Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge und Steuern vermindern wird. Hinweis: Einen Anspruch auf die KVK ZusatzRente haben Sie im Regelfall erst nach einer Wartezeit von 60 Umlagemonaten (Versicherungsmonaten). Wie viele Versicherungsmonate Sie erreicht haben, können Sie der Tabelle im Versorgungskonto entnehmen. 2.5 Wie wird der Betrag der monatlichen KVK ZusatzRente zum Beginn der Regelaltersrente errechnet? (Hochrechnung) Alle Pflichtversicherten, die mindestens 60 Versicherungsmonate erreicht haben, erhalten eine Hochrechnung der KVK ZusatzRente, wenn das Kalenderjahr 2015 vollständig mit Entgelt belegt war, also keine Zeiten gemeldet wurden, in denen kein Entgelt bezogen wurden, z. B. während der Elternzeit. Eine Hochrechnung erfolgt auch nicht in Fällen von Altersteilzeit, wenn Korrekturmeldungen des Entgeltes vorliegen oder wenn die/der Beschäftigte nach dem Jahr 2015 von der Versicherung abgemeldet wurde. Die Hochrechnung sagt aus, wie hoch die KVK ZusatzRente zum Zeitpunkt des Beginns der abschlagfreien Regelaltersrente sein kann. Dieser Zeitpunkt richtet sich nach der gesetzlichen Regelaltersgrenze, die je nach Geburtsjahr zwischen der Vollendung des 65. und der Vollendung des 67. Lebensjahres liegt. Seite 3 von 7

In der folgenden Tabelle ist der Beginn der abschlagfreien Regelaltersrente dargestellt. Geburtsjahr abschlagfreie Regelaltersrente im Alter von Geburtsjahr abschlagfreie Regelaltersrente im Alter von 1947 65 + 01 Monat 1956 65 + 10 Monate 1948 65 + 02 Monate 1957 65 + 11 Monate 1949 65 + 03 Monate 1958 66 + 00 Monat 1950 65 + 04 Monate 1959 66 + 02 Monate 1951 65 + 05 Monate 1960 66 + 04 Monate 1952 65 + 06 Monate 1961 66 + 06 Monate 1953 65 + 07 Monate 1962 66 + 08 Monate 1954 65 + 08 Monate 1963 66 + 10 Monate 1955 65 + 09 Monate ab 1964 67 Die Berechnung der KVK ZusatzRente beruht auf dem Vorjahresentgelt. Sie unterstellt eine durchgehende Pflichtversicherung mit gleich bleibendem Entgelt und kann daher lediglich als grober Anhaltspunkt für eine mögliche Entwicklung der KVK ZusatzRente wegen Alters dienen. Die hochgerechnete Rente ist wegen des zu erwartenden Anstiegs der Lebenshaltungskosten und der damit verbundenen Geldentwertung (Inflation) in ihrer Kaufkraft nicht mit dem heutigen Einkommen vergleichbar. 2.6 Was bedeutet "zusatzversorgungspflichtiges Entgelt"? Im Versorgungskonto wird das vom Arbeitgeber gemeldete "zusatzversorgungspflichtige Entgelt" dargestellt. Es entspricht im Wesentlichen dem steuerpflichtigen Arbeitslohn. Abweichungen ergeben sich z. B. bei den vermögenswirksamen Leistungen oder anderen Lohnbestandteilen, die zwar steuerpflichtig sind, aber laut Altersvorsorgetarifvertrag-Kommunal (ATV-K) bzw. der Satzung der KVK ZusatzVersorgungsKasse nicht als zusatzversorgungspflichtiges Entgelt gelten. In der Gehaltsabrechnung des Monats Dezember wird im Regelfall das jährliche zusatzversorgungspflichtige Entgelt dargestellt. Das zusatzversorgungspflichtige Entgelt ist eine wichtige Berechnungsgröße für die KVK ZusatzRente. 2.7 Wie wird die KVK ZusatzRente berechnet? Die monatliche KVK ZusatzRente wegen Alters wird nach folgender Formel berechnet: Versorgungspunkte x Messbetrag (4 ) = monatliche KVK ZusatzRente (Altersrente) Der Messbetrag von 4 ist der im Altersvorsorgetarifvertrag-Kommunal (ATV-K) festgelegte, versicherungsmathematisch ermittelte Wert eines Versorgungspunktes. Seite 4 von 7

2.8 Wie werden die Versorgungspunkte berechnet? Die Versorgungspunkte werden wie folgt berechnet: Entgelt : 12.000 x Altersfaktor (x Sonderfaktor) = Versorgungspunkte 2.9 Warum wird das vom Arbeitgeber gemeldete Entgelt durch 12.000 geteilt? Das für den jeweiligen Abschnitt gemeldete zusatzversorgungspflichtige Entgelt ist entsprechend den Vorgaben im Altersvorsorgetarifvertrag-Kommunal (ATV-K) zunächst durch 12 und anschließend durch das vorgegebene Referenzentgelt von 1.000 zu teilen. Zur Vereinfachung wurden diese zwei Berechnungsschritte zusammengefasst. 2.10 Was ist der Altersfaktor? Mit den Altersfaktoren wird die jährliche Verzinsung der Einzahlungen bis zum Rentenbeginn berücksichtigt. Je jünger die/der Versicherte ist, desto höher ist der Altersfaktor, da die Umlagen bzw. Beiträge länger zinsbringend angelegt werden können. Maßgebend für den Altersfaktor ist das Alter, das im jeweiligen Kalenderjahr erreicht wird. Die Altersfaktoren können Sie der nachfolgenden Tabelle entnehmen: Alter Altersfaktor Alter Altersfaktor Alter Altersfaktor 17 3,1 26 2,3 40-41 1,5 18 3,0 27-28 2,2 42-43 1,4 19 2,9 29 2,1 44-46 1,3 20 2,8 30-31 2,0 47-49 1,2 21 2,7 32-33 1,9 50-52 1,1 22 2,6 34 1,8 53-56 1,0 23 2,5 35-36 1,7 57-61 0,9 24-25 2,4 37-39 1,6 62 und älter 0,8 2.11 Was ist unter dem Sonderfaktor zu verstehen? In wenigen Fällen werden die Versorgungspunkte mit einem so genannten Sonderfaktor vervielfältigt, z.b. wenn vor dem 1. Januar 2003 eine Altersteilzeit vereinbart wurde, oder das Entgelt (unter bestimmten Voraussetzungen) eine festgelegte Obergrenze übersteigt. 2.12 Warum werden in der Elternzeit Versorgungspunkte gutgeschrieben, obwohl kein Entgelt bezogen wurde? Als so genannte soziale Komponente werden Versicherten für jeden vollen Kalendermonat, in dem das Arbeitsverhältnis wegen einer Elternzeit nach 15 des Bundeserziehungsgeldgesetzes (begrenzt auf 36 Kalendermonate) ruht, Versorgungspunkte auf der Basis eines fiktiven monatlichen Entgelts von 500 gutgeschrieben. Voraussetzung ist jedoch, dass während dieser Zeit im gleichen Arbeitsverhältnis kein laufendes Seite 5 von 7

zusatzversorgungspflichtiges Entgelt bezogen wird. Es werden für die Elternzeit keine Umlagemonate berücksichtigt. 2.13 Wie werden Mutterschutzzeiten berücksichtigt? Mutterschutzzeiten, also die Zeit des Beschäftigungsverbots für Schwangere und Mütter 6 Wochen vor und in der Regel 8 Wochen nach der Geburt des Kindes, ab dem Jahr 2012 werden wie Versicherungszeiten behandelt. Für diesen Zeitraum meldet der Arbeitgeber als zusatzversorgungspflichtiges Entgelt das Entgelt, das während eines Urlaubs zugrunde zu legen wäre. Mutterschutzzeiten vor dem Jahr 2012 werden auf Antrag der versicherten Frauen berücksichtigt. Wurde der Antrag bearbeitet und die Mutterschutzzeiten anerkannt, finden Sie diese Zeiten in der tabellarischen Übersicht Ihres Versorgungskontos und erhalten außerdem einen Texthinweis. 2.14 Warum sind Versicherungszeiten, die bei anderen Zusatzversorgungseinrichtungen erreicht wurden, nicht oder nur teilweise im Versorgungskonto berücksichtigt? Zeiten, die bei anderen Zusatzversorgungskassen erreicht wurden, können berücksichtigt werden, wenn zwischen den betreffenden Zusatzversorgungskassen ein Überleitungsabkommen besteht und der/die Versicherte die Überleitung beantragt. Im Versorgungskonto 2015 sind alle Zeiten und Rentenanwartschaften enthalten, die im Laufe des Jahres 2015 an uns übergeleitet wurden. Später durchgeführte Überleitungen werden erst im nächsten Versorgungskonto ausgewiesen sein. Hierdurch entstehen den betroffenen Versicherten keine Nachteile. 3 Versorgungskonto KVK ZusatzRentePlus 3.1 Wer erhält ein Versorgungskonto KVK ZusatzRentePlus"? Grundsätzlich erhalten diejenigen Versicherten ein Versorgungskonto "KVK ZusatzRentePlus ", deren KVK ZusatzRentePlus-Vertrag bereits im Jahr 2015 bestanden hat. 3.2 Welche Daten sind enthalten? Das Versorgungskonto KVK ZusatzRentePlus" enthält: der Stand der KVK ZusatzRentePlus zum 31.12.2015, die abgeführten Beiträge für das Jahr 2015 sowie Zulagen für Vorjahre, sofern diese im Jahr 2015 bei unserer Kasse gutgeschrieben wurden, ggf. Korrekturen des zuletzt versandten Versorgungskontos. 3.3 Was bedeutet die ausgewiesene Monatsrente? Der Betrag Ihrer garantierten KVK ZusatzRentePlus wegen Alters bedeutet, dass Ihre garantierte KVK ZusatzRentePlus zum Stand 31.12.2015 die dort genannte Höhe erreicht hat und Sie die Rente in dieser Höhe bekommen, wenn Sie das 65. Lebensjahr vollendet haben. Mit jedem weiteren Beitrag, den Sie einzahlen, steigt Ihre garantierte KVK ZusatzRentePlus weiter an. Es ist möglich, die KVK ZusatzRentePlus schon vorzeitig zu beziehen. In diesem Fall verringert sie sich. Seite 6 von 7

Beziehen Sie die KVK ZusatzRentePlus dagegen erst nach der Vollendung des 65. Lebensjahres, steigt sie. Beachten Sie außerdem bitte, dass es sich bei dem angegebenen Rentenbetrag um die Bruttorente handelt, die sich um die gesetzlichen Abzüge wie Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge und Steuern vermindern wird. 3.4 Warum sind beantragte Zulagen im Versorgungskonto nicht oder nur teilweise berücksichtigt? In diesem Versorgungskonto konnten Zulagen berücksichtigt werden, die bis zum 31.12.2015 bei unserer Kasse gutgeschrieben wurden. Zulagen, die im laufenden Jahr für Vorjahre gutgeschrieben werden, sind in der nächsten Mitteilung des Versorgungskontos enthalten. 4 Verfahrensfragen 4.1 Ist das Versorgungskonto verbindlich oder können die darin enthaltenen Werte nachträglich geändert werden? Änderungen der Werte sind möglich, wenn z.b. der Arbeitgeber die zugrunde liegenden Daten berichtigt und / oder Rechtsänderungen eintreten. 4.2 Kann ich die im Versorgungskonto mitgeteilten Werte (z.b. das gemeldete zusatzversorgungspflichtige Entgelt) beanstanden? Sie haben die Möglichkeit, innerhalb einer Frist von 6 Monaten nach Zugang des Versorgungskontos schriftlich dem Arbeitgeber gegenüber zu beanstanden, dass dieser für die KVK ZusatzRente die Entgelte nicht oder nicht vollständig gemeldet bzw. für die KVK ZusatzRentePlus die Beiträge nicht oder nicht vollständig an die KVK ZusatzVersorgungsKasse abgeführt hat. Nach Ablauf dieser Frist können keine Ansprüche auf Korrektur der Versorgungspunkte und der daraus resultierenden Rentenanwartschaften mehr geltend gemacht werden. 4.3 Wie kann ich prüfen, ob der Arbeitgeber die Entgelte in der richtigen Höhe gemeldet bzw. die Beiträge vollständig abgeführt hat? Diese (Jahres-)Werte können Sie im Regelfall der Gehaltsabrechnung vom Dezember entnehmen. Seite 7 von 7