Arbeitskräfteüberlassung

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Transkript:

Entlohnung Arbeitskräfteüberlassung Übersicht Entlohnung in der Arbeitskräfteüberlassung 1

Entlohnung Arbeitskräfteüberlassung Regelungen: gesetzliche tli Entlohnungsregel l 10 AÜG: Anspruch auf angemessenes, ortsübliches Entgelt Bei Beurteilung der Angemessenheit ist für die Dauer der Überlassung auf das im Beschäftigerbetrieb vergleichbaren AN für vergleichbare Tätigkeiten zu zahlende kollektivvertragliche/gesetzliche Entgelt Bedacht zu nehmen (Überlassungslohn). 2

Entgeltanspruch Entgeltanspruch Grundlohn/Mindestlohn Überlassungslohn Mindestlohn, der dem für die Dauer der AN jedenfalls zusteht Überlassung zu zahlen unabhängig ggvon kollektivvertraglicher Überlassungen Mindestlohn laut auch in Beschäftiger-KV überlassungsfreier Zeit (Stehzeiten) zu bezahlen 3

Ermittlung Entgelt Entgelt nach 10 Abs 1 AÜG Mindestlohn, der jedenfalls zu zahlen ist Arbeitskraft hat Anspruch auf angemessenes, ortsübliches Entgelt Entlohnung nach dem für Arbeitskräfteüberlassung geltenden Kollektivvertrag angemessen (vgl. IX. 5 KV AKÜ) 4

Kollektivvertragliche ertragliche Regelungen für AKÜ Kollektivvertrag Arbeiter Angestellte Kollektivvertrag für Rahmenkollektivvertrag das Gewerbe der für Angestellte im Arbeitskräfte- Handwerk und Gewerbe überlassung in der Dienstleistung, KV-AKÜ Information und Consulting => KV gelten nicht für arbeitnehmerähnliche h Personen BEACHTE: grenzüberschreitende Überlassung: 10 AÜG bindend 5

Ermittlung Grundlohn IX. 1. KV AKÜ (1) Anspruch auf (mindestens) Grundlohn während Überlassung und Stehzeiten Grundlohn = Mindeststundenlohn (Dienstvertrag) Ermittlung durch Einstufung in BG A-F laut KV AKÜ BG A Ungelernter AN BG B Angelernter AN BG C Qualifizierter AN BG D Facharbeiter BG E Qualifizierter Facharbeiter BG F Techniker 6

Ermittlung Grundlohn IX. 1. KV AKÜ (2) Grundsätze der Einstufung: Einstufung erfolgt anlässlich Aufnahme und einsatzunabhängig Grundsatz der Einstufung nach der tatsächlich verrichteten Tätigkeit nicht Ansatzpunkt für die ordnungsgemäße Einstufung sondern voraussichtliches Tätigkeitsfeld maßgeblich In Aussicht genommene Tätigkeit bzw. zukünftiges Einsatzfeld ist abzuschätzen Zwingende Einstufung u in Facharbeiter-BG a e mit abgeschlossener e Berufsausbildung Ausnahme: ausschließliche Tätigkeit außerhalb des erlernten Berufes und außerhalb technologisch verwandter bzw. technologisch ähnlicher Berufe. 7

Ermittlung Überlassungslohn IX. 3. KV AKÜ Anspruch für die Dauer der Überlassung auf den im Beschäftigerbetrieb vergleichbaren AN für vergleichbare Tätigkeiten zu zahlenden kollektivvertraglichen oder gesetzlichen Lohn (Satzung, Mindestlohntarif); zumindest aber Grundlohn nach KV AKÜ Kein Anspruch auf Überzahlungen, die im Beschäftigerbetrieb geleistet werden Günstigkeitsvergleich Grundlohn (Dienstvertrag) oder Überlassungslohn höher? 8

Günstigkeitsvergleich g (1) Grundlohn laut Kollektivvertrag t AKÜ/allg. Gewerbe (DienstV) zb EUR 10,50/Stunde Grundlohn laut Beschäftiger-KV (zb Metallindustrie) zb EUR 11,00/Stunde Günstigkeits- vergleich Entlohnung mit EUR 11,00/Stunde 9

Günstigkeitsvergleich (2) Grundlohn (GL) Überlassungslohn (ÜL) Mindestlohn KV-Arbeitskräfteüberlassung (DienstV) < Mindestlohn lt. KV des ÜL Beschäftigers Mindestlohn KV-Arbeitskräfteüberlassung (DienstV) = Mindestlohn GL Beschäftiger-KV 10

Günstigkeitsvergleich (3) Grundlohn (GL) Überlassungslohn (ÜL) Mindestlohn KV-Arbeitskräfteüberlassung > (DienstV) Mindestlohn Beschäftiger-KV GL Mindestlohn KV-Arbeitskräfte- e überlassung (DienstV) kein Beschäftiger-KV angemessenes Entgelt für vergleichbare Tätigkeit (siehe IX. Pkt. 5 KV AKÜ) 11

Günstigkeitsvergleich (4) ACHTUNG: Mindestlohn lt. KV des Beschäftigers = Istlohn im Beschäftigerbetrieb SOLL-Lohn IST-Lohn = Mindestlohn = Überkollektivvertragliche Entlohnung gesetzlicher/kollektivvertraglicher Anspruch arbeitsvertraglicher Anspruch beim Beschäftiger kein Anspruch auf überkollektivvertragliche Entgeltleistungen, die der Beschäftiger seinen Stamm-AN leistet 12

Referenzlohn (1) Grundlage: Abschnitt IX. 3. KV AKÜ = prozentuelle Erhöhung des Überlassungslohnes bei Überlassung von Arbeitnehmern in Betriebe, in denen für vergleichbare Arbeitnehmer ein Kollektivvertrag gilt, der von einem Referenzverband abgeschlossen wurde Referenzverband: in IX. 4 und 4a KV AKÜ aufgezählte Verbände 13

Referenzlohn (2) Überlassungslohn erhöht sich um diesen Prozentsatz (NICHT Grundlohn laut Dienstvertrag!) Erhöhter Referenzlohn gebührt, wenn Verband in IX. 4a KV AKÜ genannt ist. 14

Referenzlohn (3) kein Referenzlohn (IX. 3) Referenzlohn gebührt bei Verbänden nach IX. 4 NICHT bei ausdrücklicher Überlassung zur Verrichtung auswärtiger Arbeiten + Anführung in Einsatzmitteilung NICHT im Probemonat (Probezeit) des Arbeitnehmers 15

Referenzlohn (4) niedrigerer Referenzlohn (IX. 4a lit c) Referenzlohn gebührt bei Verbänden nach IX. 4a. bei ausdrücklicher Überlassung zur Verrichtung auswärtiger Arbeiten + Anführung in Einsatzmitteilung nur im Ausmaß ungelernte + angelernter AN Facharbeiter 103 % 104 % 16

Referenzlohn (5) erhöhter Referenzlohn: Erhöhter Referenzlohn gebührt bei Betriebsvereinbarungen/schriftlichen Vereinbarungen zw. Beschäftiger und Betriebsrat des Beschäftigers über betriebsübliche Lohnhöhe für Arbeitnehmer des Beschäftigers Geregelt für Verbände nach IX. 4 KV AKÜ in IX. 3 AKÜ für Verbände nach IX. 4a KV AKÜ in IX. 4a. b) AKÜ 17

ferenz-zulage Referenz-Zulage (IX. 4a lit d) ei Überlassung in Betriebe die Verbänden nach IX. a angehören N, die Arbeiten verrichten, die betriebsüblich b in kkord- oder Leistungslohnsystemen erbracht erden oder für die Prämien bezahlt werden haben nspruch auf Referenz-Zulage von Ungelernter AN 3%

kord- und Prämienlohn ord- und Prämienlohn (XII. KV-AKÜ): aßgeblich wenn überlassene AN Tätigkeiten errichten, die betriebsüblich im kkord/leistungslohnsystemen erbracht werden oder r die betriebsüblich Prämien bezahlt werden ahlrecht des Überlassers nach 4 Wochen etriebsübliche kollektivvertraglicher istungslöhne/prämien Mindestlohn lt. zahlen Beschäftiger-KV + 30 % eferenzzuschlag (IX. 4a. d)), sofern Beschäftiger-KV

rsicht eferenzlohn rhöhter eferenzlohn öhter erlassungslohn kkord + rämienarbeit für best. Branchen (KV- Verbände IX. 4) für Hochlohnbranchen (Metall, Elektroindustrie; t i KV-Verbände IX. 4a) Betriebe mit BV oder schriftl. Vereinbarung über Entgelt (IX. 3 und 4a lit b) betriebsübl. Prämien oder Aufschlag (XII.) 106 % - 114 % vom Überlassungslohn 109 % - 118 % vom Überlassungslohn 111 % - 119 % bzw. 113 % - 119,8% vom Überlassungslohn + 30 % zum kv. Beschäftigerlohn undlohn lt. Ziel: Anpassung an tatsächliche Entlohnung im

sprüche bei Entsendung durch den Überlasser in chäftiger-betrieb (1) schäftiger-betrieb bis 60 km vom Wohnort des beitnehmers entfernt (VIII. B): Wegstrecke berechnet sich bei Verwendung öffentlicher Verkehrsmittel; abstrakte Messung Bei weniger als 60 km liegt keine Dienstreise nach KV AKÜ vor Kein Anspruch auf Aufwandersatz (etwa Tagesgeld Kein Anspruch auf Aufwandersatz (etwa Tagesgeld, Fahrtkostenersatz, etc.)

sprüche bei Entsendung durch den Überlasser in chäftiger-betrieb (2) schäftiger-betrieb t i zwischen 61 km bis 120 km vom ohnort des Arbeitnehmers entfernt (VIII. B): Wegstrecke berechnet sich bei Verwendung öffentlicher Verkehrsmittel; abstrakte Messung Bei mehr als 60 km liegt eine Dienstreise nach KV AKÜ vor Arbeiter reist täglich zum Beschäftiger-Betrieb

sprüche bei Entsendung durch den Überlasser in chäftiger-betrieb (3) Anspruch auf Ersatz der Fahrtkosten des öffentlichen Verkehrsmittels (VIII. B) oder KM-Geld (VIII. D 14-16) Unabhängig davon ob AN tatsächlich Öffis benutzt Höhe: Tages-, Wochen-, oder Monatskarte bestimmt sich nach voraussichtlicher Einsatzdauer Kein Anspruch auf Tag- und Nächtigungsgeld außer Tägliche Heimfahrt nicht zumutbar (jedenfalls wenn die für Anoder Rückreise erforderliche Zeit 1 ½ Stunden übersteigt) und Nächtigung wird durch Beleg nachgewiesen

sprüche bei Entsendung durch den Überlasser in chäftiger-betrieb (4) schäftiger-betrieb mehr als 120 km vom Wohnort des beitnehmers entfernt und Nächtigung angeordnet (VIII. : Wegstrecke berechnet sich bei Verwendung öffentlicher Verkehrsmittel; abstrakte Messung Es liegt eine Dienstreise nach KV AKÜ vor Anspruch auf Aufwandersatz Wird Nächtigung angeordnet: Taggeld von EUR 26,40; Nächtigungsgeld von EUR 15,00 (oder höher gegen Beleg) Fahrtkostenersatz (Kosten für öffentl. Verkehrsmittel) für Anund Abreise pro Woche

rwendung des KFZ des AN (1) ordnung zur Benützung durch den DG Bedarf stets r Zustimmung des AN spruch auf Kilometergeld nur wenn Verwendung s Privat-KFZ angeordnet wird i eigenmächtiger Benützung durch den DN keine i eigenmächtiger Benützung durch den DN keine licht zur Bezahlung des amtlichen Kilometergeldes nspruch auf öffentliches Verkehrsmittel)

rwendung des KFZ des AN (2) he: bis 15.000 km EUR 0,42 Darüber EUR 0,40 Kilometergeldabrechnung ist schriftlich durchzuführen Verfall: Binnen 6 Monaten nach Fälligkeit des Anspruches außer es erfolgte eine schriftliche Geltendmachung

rbeiter wird von Beschäftiger auf Dienstreise sprüche bei Entsendung durch den chäftiger (1) eregelt in VIII. A) KV AKÜ ienstreise e se = AN wird vom Beschäftiger für Arbeiten e ußerhalb des ständigen, ortsfesten Betriebes (zb nternehmenssitz, Filiale, Montagebüro) verwendet der zu Dienstreisen entsendet rbeiten auf Baustellen = immer Arbeiten außerhalb es Betriebes des Beschäftigers

sprüche bei Entsendung durch den chäftiger (2) gesgelder: bestimmt sich nach auswärtiger beitszeit (=Nettoarbeitszeit ohne Pausen) < 5 Stunden: kein Tagesgeld > 5 Stunden: EUR 12,40 > 9 Stunden: EUR 22,00

Kein Durchzahlen über Wochenenden; selbst wenn ist sprüche bei Entsendung durch den chäftiger (3) Nächtigung außer Haus notwendig oder angeordnet: EUR 26,40 Tagesgeld Anordnung erst ab 120 km Entfernung Einsatzort- Wohnort AN möglich Notwendig: AN kann Heimkehr nicht zugemutet werden (ZB keine Heimfahrtsmöglichkeit mit Öffis, schlechte Witterungsbedingungen, etc.) und AN weist Nächtigung durch Beleg nach.

sprüche bei Entsendung durch den chäftiger (4) chtigungsgeld: Anspruch wenn Beschäftigung außerhalb des ständigen Betriebes eine Nächtigung erfordert, oder Wenn Nächtigung zulässigerweise angeordnet wird Ausnahme: AG ermöglicht Nächtigung in angemessener Weise Kein Anspruch auf Einzelzimmer Höhe: EUR 15,00 pro Nacht (keine Beleg erforderlich)

Amtliches Kilometergeld nur bei angeordneter Fahrt mit eigenem KFZ sprüche bei Entsendung durch den chäftiger (5) hrtkostenersatz: htk t t Bei Einsatz außerhalb des Beschäftiger-Betriebes bestimmt Überlasser das Verkehrsmittel Kosten sind dem AN zu ersetzen Vereinbarungen: etwa Ersatz der Kosten für Öffis, gewisser Betrag pro KM, etc. möglich.